download - Gemeinde Fügen im Zillertal
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spätestens 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu<br />
nehmen.<br />
Gemäß § 66 TROG wird dieser Auflagebeschluss gleichzeitig zum Verordnungsbeschluss<br />
erhoben, wenn während dieser Frist keine Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
3. Beschlussfassung Grundteilungsangelegenheiten:<br />
a) Grundangelegenheit Todeschini Ludwig / Egger Udo, Rosenweg 35:<br />
Zumindest seit drei Generationen wird die mit Planurkunde des DI Ebenbichler, GZL: 5639‐<br />
1/07 vom 7.5.2007 ausgewiesene Teilfläche 1 <strong>im</strong> Ausmaß von 123 m² des Gst. 59 von dem<br />
zwischenzeitlich <strong>im</strong> Alleineigentum des Egger Udo, Bräu‐Weg 137 befindlichen Gst. 60 GB<br />
Fügen allein und ausschließlich gutgläubig als Eigentumsfläche genutzt. Grundbücherlich ist<br />
diese Teilfläche <strong>im</strong>mer noch ein unselbständiger Bestandteil des Gst. 59 der <strong>Gemeinde</strong><br />
Fügen.<br />
Zufolge bereits eingetretener Ersitzung durch seine Rechtsvorgänger bzw. durch Egger Udo,<br />
ersucht er den <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Fügen um Zust<strong>im</strong>mung zur unentgeltlichen<br />
Übertragung bzw. Richtigstellung des Grundbuches.<br />
Gleichzeitig st<strong>im</strong>mt Egger Udo hiermit zu, dass die mit o. a. Planurkunde ausgewiesene<br />
Teilfläche 2 <strong>im</strong> Ausmaß von 1 m² aus seinem Gst. 60 in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> Fügen<br />
unentgeltlich übergeben und überlassen wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die unentgeltliche Übertragung bzw. Richtigstellung des<br />
Grundbuches der laut Planurkunde des DI Ebenbichler, GZL: 5639‐1/07 vom 7.5.2007<br />
ausgewiesene Teilfläche 1 <strong>im</strong> Ausmaß von 123 m² des Gst. 59 an das Gst. 60 GB Fügen <strong>im</strong><br />
Eigentum des Egger Udo, Bräu‐Weg 137 bzw. die ausgewiesene Teilfläche 2 <strong>im</strong> Ausmaß von<br />
1 m² aus dem Gst. 60 <strong>im</strong> Eigentum des Egger Udo, Bräu‐Weg 137 an das Gst. 59 <strong>im</strong> Eigentum<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Fügen.<br />
Abst<strong>im</strong>mung: 14 St<strong>im</strong>men dafür, 1 St<strong>im</strong>menthaltung durch Ebster Johann<br />
b) Vorvereinbarung Wieser Barbara, Morgenstätterfeld 9/6,<br />
6200 Jenbach:<br />
Frau Wieser Barbara, geb. 7.11.1979, wohnhaft Morgenstätterfeld 9/6, 6200 Jenbach ist<br />
Eigentümerin der Bp. .150 (Bauernhaus Rosenweg 54) <strong>im</strong> Ausmaß von 826 m² und des Gst.<br />
74 (begrünte Baufläche) <strong>im</strong> Ausmaß von 72 m² KG Fügen. Es ist geplant,<br />
a) be<strong>im</strong> Gst. 74 von Wieser Barbara den süd‐östlichen Grenzpunkt 8906 ca. 4 Meter<br />
entlang der Grenzlinie in westliche Richtung zu versetzen.<br />
b) Bei der Bp. .150 von Wieser Barbara wird der Grenzpunkt 5018 vom derzeit südöstlichen<br />
Hauseck des Bauernhauses ca. 2,5 Meter in östliche Richtung zur<br />
öffentlichen Straße hin versetzt.<br />
Die Linie zwischen diesen beiden neu geschaffenen Grenzpunkten bildet die neue<br />
Grundstücksgrenze zwischen dem öffentlichen Gut (Rosenweg‐Straße) und dem Besitz von<br />
Wieser Barbara.<br />
Es wird ein flächengleicher Tausch durchgeführt.<br />
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