download - Gemeinde Fügen im Zillertal
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Bgm. Höllwarth zeigt den <strong>Gemeinde</strong>räten ein aktuelles Photo über die derzeitige Nutzung<br />
der angesprochenen Wegverbindung. Darauf ist zu erkennen, dass der ehemalige Zaun<br />
entfernt ist, der das öffentl. Gut und das Grundstück von Alois Huber abgegrenzt hat. So wird<br />
auch dieser Fuß‐ und Radweg als Rangierfläche von Alois Huber genutzt. Er fährt trotz<br />
allgemeinen Fahrverbotes von seiner Hofstelle in beide Richtungen und nur er best<strong>im</strong>mt<br />
durch Schließen oder Öffnen des Gatters <strong>im</strong> Bereich der Absperrung, wer den Weg befahren<br />
kann.<br />
GR Huber vermutet alte Verträge, die eine Nutzung des Weges nur für Fußgänger vorsehen.<br />
GR Ebster Johann findet es gut, den Kinoweg für den öffentlichen Verkehr zu öffnen.<br />
GR Baumann Robert hat schön öfters festgestellt, dass viele Leute aus Hart den Kinoweg mit<br />
ihren Pkws benutzen.<br />
GR Daum stellt nun den Antrag, den Kinoweg für den öffentlichen Verkehr zu öffnen. Der<br />
von Norden kommende Verkehr (Harter Straße) hat Vorrang bzw. der aus Süden kommende<br />
Verkehr (Malerei Baumann) hat Wartepflicht.<br />
Abst<strong>im</strong>mung zum Antrag von GR Daum:<br />
10 St<strong>im</strong>men dafür; 3 Gegenst<strong>im</strong>men durch GR Mühlegger, GR Mayer, GR Hauser; 2<br />
St<strong>im</strong>menthaltungen durch GR Mag. Schober, GR Huber (wegen Befangenheit).<br />
GR Mühlegger begründet seine Gegenst<strong>im</strong>me damit, dass für ihn das öffentliche Interesse<br />
einer Gehsteigerrichtung größer ist, als bei der Öffnung des Kinoweges für den öffentlichen<br />
Verkehr. Aufgrund der Tatsache, dass Huber Alois auf die Einhaltung des Gesamtpakets<br />
appelliert, entfernt man sich <strong>im</strong>mer weiter von der Realisierung der Gehsteigerrichtung.<br />
GR Hauser begründet seine Gegenst<strong>im</strong>me damit, dass zuvor eine Lösung bezüglich der<br />
Gehsteigerrichtung gefunden werden muss. Unter anderem soll auch eine Straßenverlegung<br />
des Kinoweges überlegt werden.<br />
GR Mag. Schober begründet seine St<strong>im</strong>menthaltung damit, dass er nicht beurteilen kann, ob<br />
der Kinoweg laut seinerzeitigem Vertrag nur als Fußweg gilt bzw. als öffentliche Straße<br />
geöffnet werden darf. Deshalb kann er sich nur auf die Einhaltung des Gesamtpaketes<br />
berufen.<br />
GR Baumann Egon begründet seine Ja‐St<strong>im</strong>me damit, dass er damals bei der ersten<br />
Abst<strong>im</strong>mung schon die Öffnung des Kinoweges befürwortete und eine Begründung<br />
abgegeben hat.<br />
8. Allfälliges:<br />
GR Zeller möchte wissen, wie der derzeitige Stand in den Bemühungen um einen zweiten<br />
Apotheken ‐ Standort in Fügen ist. Bgm. Höllwarth berichtet, dass es einen Interessenten<br />
gibt, das Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist.<br />
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