download - Gemeinde Fügen im Zillertal
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TAGESORDNUNG:<br />
1. Genehmigung des GR‐Protokolls vom 19.4.2007 (Zahl 600) und Unterfertigung<br />
2. Beschlussfassung Bebauungsplanangelegenheiten<br />
3. Beschlussfassung Grundteilungsangelegenheiten<br />
4. Friedhofsangelegenheiten<br />
5. Beschlussfassung Dienstbarkeitszusicherungsvertrag (TIWAG)<br />
6. Angelegenheiten Bubenburg<br />
7. <strong>Gemeinde</strong>straßenangelegenheiten<br />
8. Allfälliges<br />
9. Personalangelegenheiten<br />
Sitzungsverlauf und Beschlüsse<br />
Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet<br />
um 20.00 Uhr die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates von Fügen.<br />
Sodann verliest er die Tagesordnung, welche vom <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig genehmigt wird.<br />
1. Genehmigung des GR‐Protokolls vom 19.4.2007 (Zahl 600) und Unterfertigung:<br />
Das Protokoll vom 19.4.2007 (Zahl 600) wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt und unterfertigt.<br />
(6 St<strong>im</strong>menthaltungen durch GR Mühlegger Stefan, GR Mayer Maria, GR Hauser Peter, GR<br />
Daum Dieter, GR Steger Hannes wegen Nichtanwesenheit und GR Zeller Manfred – gibt an,<br />
das Protokoll nicht erhalten zu haben.<br />
2. Beschlussfassung Bebauungsplanangelegenheiten:<br />
a) Bebauungsplan Kostenzer Elisabeth, Gundstücke 556, .194 neu und 555, 195 alt KG<br />
Fügen:<br />
Durch den Abriss des alten Stalles, der direkt an der Straßengrenze gestanden ist, und den<br />
Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohnungen beträgt nun der Abstand zur Straße 6 Meter.<br />
Dadurch tritt eine wesentliche Verbesserung der Straßenflucht ein. Durch den Neubau des<br />
Wohnhauses werden keine Abstände zu den Nachbargrenzen unterschritten. Ebenfalls bleibt<br />
die Baumassendichte unter dem vom <strong>Gemeinde</strong>rat festgelegten Ausmaß von 1,66. Gemäß<br />
§§ 54 ff TROG müssen bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohnungen Bebauungspläne<br />
erlassen werden, auch wenn es sich bereits um bebaute Grundstücke handelt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einst<strong>im</strong>mig, dass der Entwurf für die Neuerlassung eines<br />
allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes samt Erläuterungsbericht des Arch. DI<br />
Scheitnagl Thomas vom 22.5.2007, GZL.: 909‐ABP‐16‐2007 bzw. 909‐EBP‐16‐2007 <strong>im</strong> Bereich<br />
der Grundstücke 556, .194 neu und 555, 195 alt KG Fügen ab dem Tag der Kundmachung<br />
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