05.11.2014 Aufrufe

download - Gemeinde Fügen im Zillertal

download - Gemeinde Fügen im Zillertal

download - Gemeinde Fügen im Zillertal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TAGESORDNUNG:<br />

1. Genehmigung des GR‐Protokolls vom 19.4.2007 (Zahl 600) und Unterfertigung<br />

2. Beschlussfassung Bebauungsplanangelegenheiten<br />

3. Beschlussfassung Grundteilungsangelegenheiten<br />

4. Friedhofsangelegenheiten<br />

5. Beschlussfassung Dienstbarkeitszusicherungsvertrag (TIWAG)<br />

6. Angelegenheiten Bubenburg<br />

7. <strong>Gemeinde</strong>straßenangelegenheiten<br />

8. Allfälliges<br />

9. Personalangelegenheiten<br />

Sitzungsverlauf und Beschlüsse<br />

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet<br />

um 20.00 Uhr die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates von Fügen.<br />

Sodann verliest er die Tagesordnung, welche vom <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig genehmigt wird.<br />

1. Genehmigung des GR‐Protokolls vom 19.4.2007 (Zahl 600) und Unterfertigung:<br />

Das Protokoll vom 19.4.2007 (Zahl 600) wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt und unterfertigt.<br />

(6 St<strong>im</strong>menthaltungen durch GR Mühlegger Stefan, GR Mayer Maria, GR Hauser Peter, GR<br />

Daum Dieter, GR Steger Hannes wegen Nichtanwesenheit und GR Zeller Manfred – gibt an,<br />

das Protokoll nicht erhalten zu haben.<br />

2. Beschlussfassung Bebauungsplanangelegenheiten:<br />

a) Bebauungsplan Kostenzer Elisabeth, Gundstücke 556, .194 neu und 555, 195 alt KG<br />

Fügen:<br />

Durch den Abriss des alten Stalles, der direkt an der Straßengrenze gestanden ist, und den<br />

Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohnungen beträgt nun der Abstand zur Straße 6 Meter.<br />

Dadurch tritt eine wesentliche Verbesserung der Straßenflucht ein. Durch den Neubau des<br />

Wohnhauses werden keine Abstände zu den Nachbargrenzen unterschritten. Ebenfalls bleibt<br />

die Baumassendichte unter dem vom <strong>Gemeinde</strong>rat festgelegten Ausmaß von 1,66. Gemäß<br />

§§ 54 ff TROG müssen bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohnungen Bebauungspläne<br />

erlassen werden, auch wenn es sich bereits um bebaute Grundstücke handelt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einst<strong>im</strong>mig, dass der Entwurf für die Neuerlassung eines<br />

allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes samt Erläuterungsbericht des Arch. DI<br />

Scheitnagl Thomas vom 22.5.2007, GZL.: 909‐ABP‐16‐2007 bzw. 909‐EBP‐16‐2007 <strong>im</strong> Bereich<br />

der Grundstücke 556, .194 neu und 555, 195 alt KG Fügen ab dem Tag der Kundmachung<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!