download - Gemeinde Fügen im Zillertal
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Das von Notar Dr. Singer Hans vorliegende Schreiben vom 29.5.2007, in dem er nach<br />
inzwischen durchgeführten Erhebungen die Sachlage erläutert, wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur<br />
Kenntnis gebracht und erläutert.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat n<strong>im</strong>mt das Schreiben von Notar Dr. Singer Hans, 6280Zell am Ziller zur<br />
Kenntnis und beschließt einst<strong>im</strong>mig, dass es zur Eigentumsübertragung <strong>im</strong> oben<br />
angeführten Sinn (24/100‐Anteil am Gst. 132/1 von 4.853 m² in EZ 643 GB Fügen) kommen<br />
soll. Der Bürgermeister und zwei weitere <strong>Gemeinde</strong>vorstände werden ermächtigt, die<br />
entsprechende Urkunde in grundbuchfähiger Form zu errichten.<br />
5. Beschlussfassung Dienstbarkeitszusicherungsvertrag (TIWAG):<br />
Der vorliegende Dienstbarkeitszusicherungsvertrag, abgeschlossen zwischen dem<br />
öffentlichen Gut „Wege und Plätze“, in Verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> 6263 Fügen, als<br />
Grundeigentümer der EZ 150 GB 87105 Fügen einerseits und der TIWAG – Tiroler<br />
Wasserkraft AG, 6010 Innsbruck andererseits wird von Bgm. Höllwarth dem <strong>Gemeinde</strong>rat zu<br />
Kenntnis gebracht und erläutert.<br />
Insbesondere ist <strong>im</strong> Bereich MKST Bahnhof Fügen auf Grundstück 3358/2 <strong>im</strong> Eigentum des<br />
öffentlichen Gutes eine 10‐kV‐ und 30‐kV‐Kabelumlegung wegen des Tiefgaragenbaues der<br />
Firma Binder notwendig.<br />
Der vorliegende Dienstbarkeitszusicherungsvertrag samt Dienstbarkeitsplan wird vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig genehmigt und unterfertigt.<br />
6. Angelegenheiten Bubenburg:<br />
Vorweg berichtet Bgm. Höllwarth zum Thema Einkaufszentrum, dass in einer<br />
zwischenzeitlich erstellten Studie dem Standort (östlich des Tiwaghauses) hervorragende<br />
Werte hinsichtlich Einzugsgebiet, Bedarfserhebung, Verkehrsanbindung bescheinigt wurde.<br />
Eine Vorplanungen von zwei Varianten wird bis 31. August 2007 vorliegen.<br />
Bgm. Höllwarth berichtet dem <strong>Gemeinde</strong>rat über die Vorgeschichte in der Angelegenheit<br />
Bubenburg. Es ist nicht nur sein erklärter Wunsch, sondern auch der in zahlreichen<br />
Gesprächen geäußerte Wunsch von Fügener Mitbürgern, dass die Bubenburg, welche <strong>im</strong><br />
Besitz des Seraphischen Liebeswerkes ist, durch die <strong>Gemeinde</strong> Fügen erworben, der<br />
Öffentlichkeit zugänglich gemacht und beispielsweise als Kulturzentrum oder<br />
Verwaltungssitz genutzt werden kann. Die Abteilung Dorferneuerung des Amtes der Tiroler<br />
Landesregierung hat in ihrem Gutachten aus dem Jahre 2005 ebenfalls die positiven<br />
Auswirkungen auf die Dorfentwicklung erwähnt, würde die Bubenburg <strong>im</strong> Besitz der<br />
öffentlichen Hand sein. Auch der Abriss des dazugehörigen Fidelishauses würde neue<br />
Impulse für die Ortsbildgestaltung bringen.<br />
Nach mehreren internen Gesprächen zwischen Bgm. Höllwarth, LH Herwig van Staa und dem<br />
Seraphischen Liebeswerk der Kapuziner tun sich jetzt neue Möglichkeiten zum Erwerb der<br />
Bubenburg durch die <strong>Gemeinde</strong> Fügen auf.<br />
Die St. Konrad – Schule des Seraphischen Liebeswerkes entspricht schon seit Jahren nicht<br />
mehr den Anforderungen für einen zeitgemäßen Unterricht. Um für die ca. 40 Kinder, die<br />
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