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Rechte haben - Die Beteiligung

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. - 21. November 2007 �����<br />

Tagungs-Dokumentation<br />

Gemeinsame Arbeitstagung<br />

für Jugendämter und<br />

Einrichtungen der Erziehungshilfe<br />

im KVJS-Tagungszentrum Gültstein<br />

vom 20. - 21. November 2007<br />

(07-4-A11)<br />

Themenschwerpunkte:<br />

� Kinderrechte und ihre<br />

Bedeutung für die Jugendhilfe<br />

� Bundes- und landespolitische<br />

Initiativen und Tendenzen in<br />

der Kinder- und Jugendhilfe


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. - 21. November 2007 �����<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Tagungsprogramm.............................................................................................1<br />

2. Begrüßung ..........................................................................................................3<br />

Themenschwerpunkt: Kinderrechte und ihre Bedeutung für die Jugendhilfe ..6<br />

3. <strong>Die</strong> Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen - ihre Bedeutung<br />

und ihre Umsetzung in Deutschland ...............................................................6<br />

4. Kinderrechte und Jugendamtspraxis ............................................................16<br />

5. Projekte und Initiativen....................................................................................36<br />

5,1 „Initiative Habakuk - <strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong>, Recht bekommen“<br />

eine Initiative der Caritas in Baden-Württemberg, ........................................................ 36<br />

5.2 <strong>Beteiligung</strong> von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung -<br />

Ergebnisse eines Projekts............................................................................................... 44<br />

5.3 Umsetzung der Kinderrechte im Alltag des Kinder- und Jugenddorfes<br />

Klinge in Seckach .......................................................................................................... 63<br />

5.4 Kinderrechtestandards und -unterstützungsformen in der Jugendhilfe<br />

Karlshöhe ........................................................................................................................ 82<br />

Themenschwerpunkt: Bundes- und landespolitische Initiativen und<br />

Tendenzen in der Kinder- und Jugendhilfe ...........................................................94<br />

6. Aktuelle Entwicklungen in Bezug auf das SGB VIII.......................................95<br />

7. Kinder- und jugendhilfepolitische Perspektiven in Baden-Württemberg -<br />

Auswirkungen auf die Jugendämter und Ein-richtungen der<br />

Erziehungshilfe...............................................................................................104<br />

8. Podiumsdiskussion - einige Themen: ..........................................................116<br />

9. Anhang:...........................................................................................................117<br />

9.1 Termine 2008.................................................................................................................117<br />

9.2 Liste der Teilnehmer und Teilnehmerinnen............................................................117


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. - 21. November 2007 �����<br />

1. Tagungsprogramm<br />

<strong>Die</strong>nstag den 20. November 2007<br />

Themenschwerpunkt: Kinderrechte und ihre Bedeutung für die Jugendhilfe<br />

10.00 Uhr Begrüßung<br />

Roland Klinger, Verbandsdirektor des Kommunalverbandes für<br />

Jugend und Soziales Baden-Württemberg<br />

10.15 Uhr "<strong>Die</strong> Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen - ihre<br />

Bedeutung und ihre Umsetzung in Deutschland"<br />

Prof. Dr. Lothar Krappmann, Berlin, Mitglied des UN-<br />

Ausschusses für die <strong>Rechte</strong> des Kindes<br />

11.15 Uhr „Kinderrechte und Jugendamtspraxis“<br />

12.30 Uhr Mittagessen<br />

Dr. Katharina Maucher, Fachstelle Kinderschutz und Koordina-<br />

tion beim Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt a. M.<br />

14.00 Uhr „Initiative Habakuk - <strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong>, Recht bekommen“<br />

eine Initiative der Caritas in Baden-Württemberg,<br />

Iris Horstmann, Projektleiterin<br />

14.30 Uhr <strong>Beteiligung</strong> von Kindern und Jugendlichen in der Heimer-<br />

15.00 Uhr Kaffeepause<br />

ziehung - Ergebnisse eines Projekts<br />

Prof. Dr. Mechthild Wolff, Fachhochschule Landshut<br />

15.30 Uhr Umsetzung der Kinderrechte im Alltag des Kinder- und<br />

Jugenddorfes Klinge in Seckach<br />

Georg Parstorfer, Kinder- und Jugenddorf Klinge<br />

16.00 Uhr Kinderrechtestandards und -unterstützungsformen<br />

in der Jugendhilfe Karlshöhe<br />

Hans Fischer, Kinder und Jugendhilfe Karlshöhe, Ludwigsburg<br />

16.30 Uhr Gelegenheit zu Rückfragen an den Ständen der Initiativen<br />

im Foyer<br />

18.00 Uhr Abendessen<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Mittwoch den 21. November 2007<br />

Themenschwerpunkt: Bundes- und landespolitische Initiativen und Tendenzen<br />

in der Kinder- und Jugendhilfe<br />

09.00 Uhr Aktuelle Entwicklungen in Bezug auf das SGB VIII<br />

Hans-Peter Becker, KVJS Baden-Württemberg, Stellv. Leiter<br />

des Dezernats Jugend - Landesjugendamt<br />

10.00 Uhr Kinder- und jugendhilfepolitische Perspektiven in Baden-<br />

11.00 Uhr Pause<br />

Württemberg - Auswirkungen auf die Jugendämter und<br />

Einrichtungen der Erziehungshilfe<br />

11.20 Uhr Podiumsgespräch mit<br />

Thomas Halder, Ministerialdirektor, Amtschef des Ministeriums<br />

für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart<br />

Ulrich Fellmeth, Vorsitzender des Liga-Ausschusses Kinder,<br />

Jugend und Familie Baden-Württemberg, Stuttgart<br />

MD Thomas Halder, SM Baden-Württemberg, Stuttgart<br />

Ltd. VD’in Christa Heilemann, Landkreistag Baden-<br />

Württemberg, Stuttgart<br />

12.45 Uhr Auswertung der Tagung<br />

13.00 Uhr Mittagessen<br />

Hans-Peter Becker, KVJS Baden-Württemberg, Stuttgart<br />

Moderation: Roland Kaiser, DPWV LV Baden-Württemberg<br />

danach Ende der Tagung<br />

2


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

2. Begrüßung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

��Roland Klinger, Verbandsdirektor des Kommunalverban-<br />

des für Jugend und Soziales Baden-Württemberg<br />

herzlich willkommen im Tagungszentrum Gültstein des Kommunalverbandes für Jugend und<br />

Soziales Baden-Württemberg. Ich hoffe, Sie werden sich hier wohl fühlen und viele weiter-<br />

führende Erkenntnisse am Ende dieser Tagung mit nach Hause nehmen. <strong>Die</strong>se Tagung rich-<br />

tet sich sowohl an die Jugendämter wie auch an die Einrichtungen der Erziehungshilfe. Da-<br />

mit ist sie eine der wenigen Tagungen, in der sich Leitungskräfte aus Jugendämtern und<br />

Einrichtungen persönlich begegnen und zu einem aktuellen Thema informieren und austau-<br />

schen können und das halten wir für sehr wichtig.<br />

In diesem Jahr gibt es zwei thematische Schwerpunkte: Am ersten Tag - übrigens feiern<br />

heute die Vereinten Nationen offiziell den Weltkindertag also am 20. November, an dem die<br />

UNO im Jahr 1959 die Erklärung der Kinderrechte und 1989 die Kinderrechtskonventi-<br />

on beschlossen hat - deshalb geht es am ersten Tag um die Kinderrechte und ihre Be-<br />

deutung für die Jugendhilfe und am zweiten Tag wollen wir bundes- und landespolitisch<br />

Initiativen in der Kinder- und Jugendhilfe betrachten.<br />

Ich darf an dieser Stelle gleich der Vorbereitungsgruppe danken, die dieses interessante<br />

Programm zusammengestellt hat. Hierzu gehören Frau Etterich von der Stadt Mannheim, die<br />

heute leider nicht dabei sein kann, Herr Kaiser, noch beim DPWV und ab 1. März 2008<br />

Leiter des Landesjugendamtes beim KVJS - deshalb darf ich Sie heute noch einmal öf-<br />

fentlich zu Ihrer Wahl beglückwünschen und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit - und<br />

Herr Spielmann vom Diözesan-Caritasverband in Feiburg. Wie Sie aus der Einladung ent-<br />

nehmen können, handelt es sich um eine gemeinsame Tagung der öffentlichen und freien<br />

Träger, die wir auch gemeinsam mit Vertretern der Liga und der Jugendämter vorbereitet<br />

<strong>haben</strong>. Es war eine gute Wahl der Vorbereitungsgruppe, in diesem Jahr das Thema „Kinder-<br />

rechte“ in den Mittelpunkt zu stellen.<br />

Bedenkt man, dass die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die <strong>Rechte</strong> des<br />

Kindes - die so genannte Kinderrechtskonvention - bereits heute vor 18 Jahren be-<br />

schlossen <strong>haben</strong>, die nach Ratifizierung im deutschen Bundestag allerdings erst am<br />

5. April 1992 in Deutschland in Kraft getreten ist, so <strong>haben</strong> wir meines Erachtens in unserer<br />

Gesellschaft immer noch einen erheblichen Nachholbedarf in der Information über die-<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

se <strong>Rechte</strong> des jungen Menschen und ihre Verwirklichung im Alltag der Kinder- und<br />

Jugendhilfe.<br />

<strong>Die</strong> zum Teil sehr kontroversen Diskussionen zu Themen wie Kinderschutz, freiheitsentzie-<br />

henden Maßnahmen, Umgangspflicht bei Trennung und Scheidung, <strong>Beteiligung</strong> von Kinder<br />

und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entwicklungen zeigen auf, dass die Kinder und Ju-<br />

gendlichen selbst noch viel zu oft nur bedingt als Träger von <strong>Rechte</strong>n betrachtet und ihre<br />

Interessen von den Erwachsenen nicht immer entsprechend wahrgenommen werden. Frau<br />

Dr. Maucher, eine der Referentinnen, die ich herzlich begrüße, wird hierauf sicher noch nä-<br />

her eingehen.<br />

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Jugendministerkonferenz hat sich bereits<br />

im Juni 1998 ausführlich mit dem Thema befasst. Den Beschluss, der aus meiner Sicht<br />

nach wie vor aktuell ist, finden Sie in den Tagungsunterlagen. Daraus zwei Zitate:<br />

„<strong>Die</strong> Kinderrechtskonvention bedarf der Umsetzung in allen für junge Menschen bedeutsa-<br />

men Gestaltungsbereichen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, alle geeigneten Gesetzge-<br />

bungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der von der Kinder-<br />

rechtskonvention anerkannten <strong>Rechte</strong> zu treffen. Damit werden die in der Rechtsordnung der<br />

Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Kinder- und Jugendhilferecht sowie im Kind-<br />

schaftsrecht verankerten <strong>Rechte</strong> von Kindern und Verantwortung für die Kinder ergänzt und<br />

in ihrer Relevanz verstärkt.“ Und weiter heißt es dann: „<strong>Die</strong> Jugendministerkonferenz stellt<br />

ausdrücklich fest, dass es sich bei der Kinderrechtskonvention nicht um bloße Absichtserklä-<br />

rungen handelt, die nur als „Impulse“ Anregungen für die nationale Politik geben. Vielmehr<br />

handelt es sich um verbindliches Völkerrecht.“<br />

Damit wird die Bedeutung dieser Kinderrechtskonvention für unsere deutsche Rechtsord-<br />

nung und das praktische Handeln für Kinder und ihre Familien noch einmal verdeutlicht.<br />

An dieser Stelle darf ich recht herzlich Herrn Prof. Dr. Lothar Krappmann begrüßen, der<br />

uns als ausgewiesener Fachmann die Kinderrechtskonvention sowie ihre Bedeutung und<br />

ihre Umsetzung in Deutschland vorstellen wird. Als Mitglied des UN-Ausschusses für die<br />

<strong>Rechte</strong> des Kindes <strong>haben</strong> Sie erst vor kurzem im Oktober 2007 auf der Bodenseekonferenz,<br />

an der die drei Anrainerstaaten Schweiz, Österreich und Deutschland vertreten waren, über<br />

Durchsetzungsinstrumentarien der UN-Kinderrechtskonvention referiert und hoffent-<br />

lich neues Engagement dafür bewirkt.<br />

Meine Damen und Herren, Herr Prof. Krappmann war bis zu seiner Emeritierung im Jahr<br />

2002 Honorarprofessor für Soziologie der Erziehung an der Freien Universität Berlin und<br />

zuletzt gleichzeitig Leiter des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Berlin. In der<br />

Kinder- und Jugendhilfe ist er neben seinen wissenschaftlichen Veröffentlichungen nicht zu-<br />

letzt durch den Vorsitz der Sachverständigenkommission zum 10. Kinder- und Jugend-<br />

bericht der Bundesregierung bekannt. Vielleicht werden Sie, sehr geehrter H. Prof. Krapp-<br />

mann, selbst noch etwas dazu sagen, wie ihr Interesse an diesem Thema entstanden ist. Wir<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

freuen uns außerordentlich, dass Sie zwischen Ihren umfangreichen Verpflichtungen zu uns<br />

gekommen sind und auch den ganzen Tag bleiben können.<br />

Genau so herzlich darf ich Sie, Frau Dr. Maucher, begrüßen, die Sie es übernommen ha-<br />

ben, das Thema Kinderrechte auf die Jugendamtspraxis herunter zu brechen, ein Un-<br />

terfangen, das sicher nicht ganz einfach zu bewerkstelligen sein wird. Ich denke jedoch, dass<br />

es auch gute Ansatzpunkte gibt, wenn es z. B. um altersgemäße <strong>Beteiligung</strong>sprozesse<br />

von Kindern und Jugendlichen z. B. im Hilfeplanverfahren im Heimalltag, aber auch in der<br />

Jugendarbeit und in Beiträgen der Jugendhilfe zur Schaffung kinderfreundlicher Lebensbe-<br />

dingungen geht.<br />

Sehr geehrte Fr. Dr. Maucher, sicher werden Sie uns noch einiges über Ihren beruflichen<br />

Hintergrund und ihre Tätigkeit an der Fachstelle Kinderschutz und Koordination beim Ju-<br />

gend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt zu Beginn berichten.<br />

Ich darf auch jetzt schon recht herzlich alle weiteren Referenten und Referentinnen begrü-<br />

ßen - soweit sie schon hier sind - die sich bereit erklärt <strong>haben</strong>, am Nachmittag konkrete<br />

Beispiele aus ihrer Praxis vorzustellen. Ich weiß es zu schätzen, dass sie sich den Fragen<br />

und Anmerkungen ihrer Kolleginnen und Kollegen stellen wollen.<br />

Mit diesem Hinweis will ich auch noch einmal die Intention der Tagung verdeutlichen: Der<br />

KVJS beabsichtigt mit dieser Tagung dazu beizutragen, dass Kinderrechte im Alltag der Ein-<br />

richtungen und Jugendämter berücksichtigt und in das konkrete Handeln eingebunden wer-<br />

den. Es geht darum, dafür zu sensibilisieren, wo konkret die Kinderrechtskonvention in der<br />

politischen Auseinandersetzung um den Stellenwert der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig<br />

unterstützen und helfen und damit etwas bewirken kann.<br />

Beim KVJS selbst <strong>haben</strong> die Maßstäbe der Kinderrechtskonvention beim „Schutz der Kin-<br />

der und Jugendlichen in Einrichtungen der Erziehungshilfe“ den das Landesjugendamt<br />

im Rahmen der Aufsicht zu gewährleisten hat, als Grundlage gedient. In einem Grundsatz-<br />

papier sind vom Landesjugendamt des KVJS Verfahren beschrieben worden, die im Rahmen<br />

der Aufsicht angewendet werden, wenn es um den Eingriff in Freiheitsrechte von Kindern<br />

und Jugendlichen im pädagogischen Alltag geht. <strong>Die</strong> Broschüre hierzu ist den Einrichtungen<br />

und Jugendämtern bereits zugegangen. Ich hoffe, dass Sie zu einer breiten Diskussion über<br />

Kinderrechte anregt und deren Umsetzung in die Praxis befördert.<br />

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wünsche der Tagung nun einen guten Verlauf<br />

und hoffe, dass Sie durch die Referate und Diskussionsbeiträge viele Anregungen und Im-<br />

pulse für Ihre Praxis mitnehmen können. Im von unserem Ministerpräsidenten ausgerufenen<br />

Kinderland Baden-Württemberg ist es natürlich eine besondere Herausforderung, den Kin-<br />

derrechten zum Durchbruch zu verhelfen. Schließlich werben wir für unser „Musterländle“ mit<br />

dem Werbeslogan „Wir können alles - außer Hochdeutsch“. Also beweisen wir es auch in<br />

diesem wichtigen Aufgabenfeld gemeinsam.<br />

Vielen Dank<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

3. <strong>Die</strong> Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen -<br />

ihre Bedeutung und ihre Umsetzung in Deutschland<br />

��Prof. Lothar Krappmann, Berlin,<br />

Mitglied des UN-Ausschusses für die <strong>Rechte</strong> des Kindes<br />

Heute ist Geburtstag, sogar ein besonderer: Heute wird weltweit die Volljährigkeit der Kinder-<br />

rechtskonvention der Vereinten Nationen gefeiert. Am 20. November 1989 hatte sich die<br />

Vollversammlung der Vereinten Nationen nach über zehnjähriger Vorbereitung auf den Text<br />

des Übereinkommens über die <strong>Rechte</strong> des Kindes geeinigt, hat diese Kinderrechtskonventi-<br />

on, wie wir sie zumeist nennen, einstimmig angenommen, und die Mitgliedsstaaten der Ver-<br />

einten Nationen aufgefordert, dieser Konvention beizutreten.<br />

<strong>Die</strong>se Konvention enthält die Menschenrechte der Kinder, junger Menschen bis zum Alter<br />

von 18. Sie nimmt die Menschenrechte in sich auf, die bereits in der Allgemeinen Erklärung<br />

der Menschenrechte und in den grundlegenden Menschenrechtspakten enthalten sind, aber<br />

formuliert sie mit Bezug auf die Bedingungen des Lebens, des Aufwachsens und der Ent-<br />

wicklung von Kindern.<br />

Würde dieser Schritt nicht getan, wäre die Gefahr groß, dass den Kindern <strong>Rechte</strong> vorenthal-<br />

ten oder nur verkürzt zugestanden werden, weil man sie nur im Zuschnitt auf Erwachsene<br />

kennt. Über keinen Menschen darf verfügt werden wie über ein Objekt. Zu leicht kommt je-<br />

doch die Meinung auf, Kinder seien noch zu jung, zu klein, zu unerfahren, um <strong>Rechte</strong> in An-<br />

spruch nehmen zu können. Gewiss ist die Selbst- und Mitbestimmung des Erwachsenen<br />

anders zu gewährleisten als die des Kindes und dennoch hat auch ein Kind ein Recht darauf,<br />

in seinen Angelegenheiten gehört zu werden, sagt die Kinderrechtskonvention. Oft werden<br />

Schutz und Unterstützung nur als fürsorgliche Pflichten von Eltern und anderen Erwachsenen<br />

verstanden, nicht aber als <strong>Rechte</strong> des Kindes. Es handelt sich jedoch um <strong>Rechte</strong>, um<br />

<strong>Rechte</strong>, die auch eingeklagt werden können - manches Mal auch gegen Eltern.<br />

Es waren die Staaten, die sich in diesem Vertrag verpflichtet <strong>haben</strong>, die Kinderrechte umzu-<br />

setzen. Wer also erfüllt diese Pflicht? Alle, auf deren Handeln der Staat einen Einfluss hat,<br />

zuallererst daher seine Bediensteten auf allen Ebenen und somit ganz sicher auch Sie, die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendbehörden und -einrichtungen. Aus<br />

diesem Grund will ich Ihnen diesen Vertrag über die Kinderrechte noch einmal nahe bringen<br />

und bitte alle diejenigen um Entschuldigung, für die ich Bekanntes wiederhole. Ich erlebe<br />

allerdings immer wieder, dass Wissen über diese Konvention recht spärlich ist.<br />

Bis heute sind dieser Konvention 193 Staaten beigetreten, mehr als jeder anderen Men-<br />

schenrechtsvereinbarung der Vereinten Nationen. <strong>Die</strong> Bundesrepublik hat ihre Beitrittsur-<br />

kunde im März 1992 hinterlegt, die DDR übrigens noch 1990 einen Tag vor ihrem Ende am<br />

2. Oktober 1990. Nur zwei Staaten fehlen: Somalia, weil da keine Regierung ist, die beitreten<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

kann, und die USA, obwohl sie konstruktiv an der Ausarbeitung der Konvention mitgewirkt<br />

hatten.<br />

<strong>Die</strong>s ist eine eigene Geschichte und auch eine erhellende Geschichte, weil der zentrale<br />

Grund, der die damalige Clinton-Administration den Beitritt zur Konvention verweigern ließ,<br />

sehr schnell zum Kern der Konvention führt: <strong>Die</strong> Konvention stellt eigene Kinderrechte her-<br />

aus, die <strong>Rechte</strong> der Eltern begrenzen, wie es oft heißt und wie es auch von denen verstan-<br />

den wurde, die für die Verweigerung des Beitritts der USA verantwortlich sind. <strong>Die</strong> Verfechter<br />

der Konvention sprechen allerdings nicht von Einschränkung der Elternrechte, sondern wei-<br />

sen darauf hin, dass die Konvention die anerkannten <strong>Rechte</strong> der Eltern unter die Perspektive<br />

stellt, in der Ausübung ihrer elterlichen Sorge immer und in jeder Situation zu beachten, dass<br />

ihre Kinder junge Menschen mit <strong>Rechte</strong>n sind.<br />

Es ist das Besondere der mit dem Menschsein gegebenen <strong>Rechte</strong>, dass sie nicht eigens<br />

zuerkannt, nicht verdient und nicht durch Entwicklung, Lernen oder Lebenserfahrung erwor-<br />

ben werden, sondern im Menschen haften, wer immer er oder sie sei, schwarz oder weiß,<br />

Moslem oder Christ, straffällig oder unbescholten, mit Behinderung oder ohne Beeinträchti-<br />

gung, alt oder jung.<br />

Es gibt viele Ausgangspunkte, um diese <strong>Rechte</strong> zu begründen. Am überzeugendsten ist für<br />

mich der Hinweis auf die Schrecken, die die Menschheit immer wieder erlebt hat und bis<br />

heute erlebt, wenn diese unbedingten <strong>Rechte</strong> missachtet werden. Auch die Menschenrechte<br />

der Kinder sind stets dann mit besonderem Nachdruck eingefordert worden, wenn Gräuel<br />

überwältigend waren: nach dem ersten Weltkrieg mit der Genfer Erklärung der Kinderrechte<br />

von 1924, nach dem zweiten Weltkrieg mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte<br />

von 1948, mit einer Erklärung von 1959 und schließlich mit der Kinderrechtskonvention von<br />

1989.<br />

Wozu eine Kinderrechtskonvention, wenn wir schon die Allgemeine Erklärung der Men-<br />

schenrechte <strong>haben</strong>, die doch unbestritten auch für Kinder gilt? Ich sagte schon, dass die<br />

Allgemeine Erklärung nicht spezifisch auf Kinder ausgerichtet ist und daher fälschlich als für<br />

sie nicht maßgeblich angesehen werden kann.<br />

Es kommt jedoch noch ein wichtiges Moment hinzu. <strong>Die</strong> Allgemeine Erklärung der Men-<br />

schenrechte ist ein imponierendes Dokument, aber eben doch nur eine Erklärung guter Ab-<br />

sichten, deren Umsetzung nicht kontrolliert wird. Erst durch die Menschenrechtsverträge ü-<br />

bernehmen die ratifizierenden Staaten ausdrücklich die Verpflichtungen, deklarierte <strong>Rechte</strong><br />

in Gesetze umzusetzen und praktisch wirksam zu machen. <strong>Die</strong>se Schritte werden durch<br />

Ausschüsse kontrolliert, denen die beigetretenen Staaten regelmäßig berichten müssen.<br />

Im Falle der Kinderrechtskonvention gehen die Berichte alle fünf Jahre an einen Ausschuss<br />

von 18 Experten aus relevanten wissenschaftlichen Disziplinen und aus verschiedenen Er-<br />

fahrungsbereichen. <strong>Die</strong>ser Ausschuss lädt die Regierung nach Analyse ihres Berichts ein,<br />

um mit ihr die Situation und die eingesetzten Maßnahmen zu besprechen, gegebenenfalls zu<br />

kritisieren und Änderungen zu verlangen. "Concluding Observations" heißt die abschließen-<br />

de Stellungnahme des Ausschusses.<br />

Das alles geschieht öffentlich; das bedeutet, vor den Augen und Ohren der internationalen<br />

Beobachter dieser Vorgänge, insbesondere auch vor den Augen und Ohren von Organisati-<br />

onen und Institutionen des jeweiligen Landes. Zudem sind alle Dokumente, die Berichte des<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Staats, die mündlichen Ausführungen der Regierung, schriftliche Stellungnahmen von inter-<br />

nationalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen, ebenso wie die Fragen und<br />

Schlussfolgerungen des Ausschusses im Internet zu finden.<br />

Tatsächlich senden die Regierungen trotz der zu erwartenden Auseinandersetzungen ihre<br />

Berichte ein, lassen sich zwar manchmal Zeit, aber legen sie dann doch vor. Es ist nicht zu<br />

leugnen, dass es insgesamt nur langsam voran geht; Probleme werden verschwiegen; un-<br />

haltbare Zustände werden beschönigt. Es gibt Stillstand und Rückschläge durch Kriege,<br />

Wirtschaftsflauten oder Naturkatastrophen, wir lesen immer wieder schreckliche Zahlen ver-<br />

hungernder, ausgebeuteter, verkaufter Kinder in den Zeitungen.<br />

Es gibt jedoch auch positive Trends. Darauf weise ich nicht hin, um Elend auszubalancieren,<br />

sondern um zu zeigen, dass nicht alles vergeblich ist. Man schaue in die Jahresberichte von<br />

UNICEF, die in aller Nüchternheit registrieren, wie die Kindersterblichkeit sich entwickelt, wie<br />

Impfprogramme sich ausweiten, wie der Schulbesuch steigt, auch der Mädchen (und trotz-<br />

dem gehen fast 100 Millionen noch nicht in die Schule).<br />

Es ist üblich geworden, von den drei "Ps" zu sprechen, die den Inhalt der Konvention bilden:<br />

Protection, Provision, Participation; oder Schutz, Bereitstellungen/Vorkehrungen, Teilnahme.<br />

Manchmal wird noch ein viertes P hinzugefügt, nämlich die Promotion, die Förderung der<br />

Fähigkeiten, der Einsicht und der Verantwortung.<br />

Schutz: Es geht um Überleben, um die Bewahrung vor schädlichen Einwirkungen auf die<br />

gesunde körperliche und geistige Entwicklung des Kindes und um den Schutz vor Vernach-<br />

lässigung, Missbrauch und Ausbeutung. Schutz ist nicht möglich ohne Maßnahmen, ohne<br />

Förderung und ohne <strong>Beteiligung</strong>, ohne die anderen Rechtsansprüche, von denen gleich zu<br />

sprechen sein wird, denn ein Kind kann mit zunehmendem Alter nicht unter Daueraufsicht<br />

gestellt werden, sondern muss an seinem Schutz aktiv, kompetent, verantwortlich mitwirken<br />

können.<br />

Bereitstellungen/Vorkehrungen: Einrichtungen und <strong>Die</strong>nste müssen Kindern erreichbar und<br />

in einer Ausrichtung und Qualität zur Verfügung stehen, die sie für ihre Entwicklung und ihr<br />

Wohlergehen benötigen. <strong>Die</strong> Spanne reicht von wirtschaftlicher Absicherung des Familienle-<br />

bens, erzieherischer Unterstützung, Betreuungsmöglichkeiten, medizinischen <strong>Die</strong>nsten,<br />

Schulen, Einrichtungen für Spiel, Sport und Kultur, bis hin zur Berufsvorbereitung.<br />

Es gibt auch Dinge, für die ein Staat nicht sorgen, für die er höchsten günstige Vorausset-<br />

zungen schaffen kann: elterliche Liebe, Freundschaft mit anderen Kindern, Anerkennung<br />

durch relevante Bezugspersonen. All das gedeiht hoffentlich, wenn eine Familie in gesicher-<br />

ten Verhältnissen lebt und Einrichtungen vorhanden sind, die Kinder zum Aufwachsen benö-<br />

tigen.<br />

Förderung: <strong>Die</strong> Konvention zählt mehrfach die Entwicklungsbereiche auf, in denen Kinder<br />

Kompetenz, Erfahrung und Verantwortungsbereitschaft entwickeln können müssen: geistig,<br />

physisch, sozial, kulturell, moralisch, religiös, spirituell, die gesamte Persönlichkeit sollen sie<br />

entfalten können; Achtung von Werten, Toleranz, friedliches Zusammenleben mit anderen,<br />

verantwortlichen Umgang mit der Natur sollen sie erwerben können (Art. 17, 23, 27, 29 und<br />

32).<br />

Entwicklung antwortet auf Herausforderung. So bedarf die Behauptung, ein Kind sei für eine<br />

Aufgabe, Tätigkeit, <strong>Beteiligung</strong> noch zu jung, zu unerfahren, noch nicht fähig, der Nachprü-<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

fung, um das Kind nicht überfürsorglich, paternalistisch, einengend und somit entwicklungs-<br />

schädigend zu behandeln. Artikel 5 stellt zum Beispiel fest, dass das Kind ein Recht auf Rat<br />

und Anleitung der Eltern hat, aber in einer Weise, welche die sich entwickelnden Fähigkeiten<br />

des Kindes berücksichtigt. <strong>Die</strong>s entspricht im übrigen auch den Ergebnissen von Lern- und<br />

Entwicklungsforschung, die uns ebenfalls sagen, dass man nur bei Aufgaben lernt, die eine<br />

gewisse Herausforderung enthalten, weil sie sonst keine Kräfte mobilisieren.<br />

<strong>Beteiligung</strong>: <strong>Die</strong> Konvention bringt nicht Kinder an die Macht, wie Herbert Grönemeyer singt,<br />

sondern gibt ihnen das Recht, ihre Ansichten frei zu Angelegenheiten zu äußern, die sie<br />

betreffen. Von den Staaten verlangt sie, dafür zu sorgen, dass diesen Äußerungen von Kin-<br />

dern Gewicht beigemessen wird. Konsequenterweise bestimmt sie, dass Kinder in gerichtli-<br />

chen und administrativen Verfahren, die sie betreffen, angehört werden.<br />

Es geht nicht als erstes um formale Prozeduren der Mitbestimmung, sondern um die Einglie-<br />

derung des Kindes in die Meinungsbildungsprozesse des alltäglichen Lebens von Familie,<br />

Nachbarschaft und Schule. Eigentlich ist nicht mehr, aber auch nicht weniger ausgedrückt,<br />

als dass das Kind ein aktives und in seinen Anliegen anerkanntes Mitglied der Gruppe von<br />

Menschen wird, mit denen es zusammenlebt.<br />

Aus dieser Sicht handelt es sich nicht um ein Extra oder um einen Zusatz, den man irgend-<br />

einem anderen Lebensvollzug hinzufügen müsse, sondern es ist das gemeinsame Leben<br />

selber, an dem das Kind gar nicht anders als beteiligt sein kann, wenn man - und das ist allerdings<br />

entscheidend - das Kind überhaupt als ein Handlungssubjekt ansieht, das je nach<br />

Entwicklungsstand eigene Verantwortung übernimmt. 1<br />

Der Ausschuss hat diese <strong>Rechte</strong> der Kinder auf Schutz, Vorkehrungen, Förderung und Be-<br />

teiligung in einem Schema gebündelt, das den Staaten als Richtlinie für die Berichterstattung<br />

vorgegeben wird. <strong>Die</strong>se Richtlinie der Berichterstattung sorgt für einen gründlichen Überblick<br />

über die Umsetzung der <strong>Rechte</strong>, der gewöhnlich zeigt, dass diese <strong>Rechte</strong> mehr oder eben<br />

auch nur weniger verwirklicht werden. Aber auch wenn vieles verwirklicht wird, bleibt den-<br />

noch oft unklar, ob es in dem Sinne verwirklicht wird, wie die Konvention es vor allem an-<br />

strebt, nämlich Kinder als respektierte, zunehmend verantwortliche Subjekte in das gemein-<br />

same Leben zu integrieren und nicht nur als freundlich begünstigte Objekte zu behandeln.<br />

<strong>Die</strong> Schwierigkeit, den Erfolg der Konvention zu beurteilen, liegt darin, dass nur wenige Arti-<br />

kel der Konvention Vorschriften machen, die einfach dem Wortlaut nach umzusetzen sind.<br />

Keine Todesstrafe für straffällige Kinder gehört dazu, oder kein Einsatz von Kindern in krie-<br />

gerischen Auseinandersetzungen (einst nur für unter 15-Jährige, aber inzwischen auf 18<br />

korrigiert). Da gibt es kein "ein bisschen" oder "nur halb".<br />

Viele <strong>Rechte</strong> der Kinder sind jedoch nicht in dieser Weise definiert. Es gibt sogar Kritiker, die<br />

sagen, es gäbe zu viele vage Formulierungen in der Konvention: In der Konvention steht<br />

manches "nach besten Kräften", "geeignete Maßnahmen", "verfügbare Mittel", " zur vollen<br />

Entfaltung", "angemessener Lebensstandard", "grundlegende Bildung", "erreichbares<br />

1 <strong>Die</strong> Festsetzung der Strafmündigkeit ist ein interessanter Bereich im Hinblick auf die Konkretisierung des Respekts, der Kindern geschuldet wird. Es gibt Erwachsene,<br />

die sich für Kinder einsetzen und den Beginn der Strafmündigkeit am liebsten auf das Alter von 18 setzen würden, um Kindern bis 18 auch bei Gesetzesverstößen noch<br />

die Konfrontation mit einem Gericht zu ersparen und nur mit erzieherischen Mitteln beeinflussen zu können. Dagegen ist zu halten, dass Kinder dann, wenn sie Einsicht<br />

in ihr Handeln gewinnen, nicht erspart werdensollte, den Verfahren ausgesetzt zu sein, durch die die Gemeinschaft Rechtsfrieden wiederherstellen will. Allerdings soll in<br />

diesen Verfahren Rücksicht darauf genommen werden, dass es sich um junge Menschen handelt, die möglicherweise noch nicht die ganze Tragweite ihres Handelns<br />

überblicken, so dass sozialisatorische und erzieherische Perspektiven und Maßnahmen die richterlichen Beschlüsse bestimmen.<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Höchstmaß an Gesundheit". <strong>Die</strong>se Redewendungen lassen nachfragen, welches Maß an<br />

Realisierung dieser <strong>Rechte</strong> denn als zufrieden stellend akzeptiert werden kann.<br />

<strong>Die</strong>ser Spielraum wurde bewusst in die Konvention aufgenommen, weil die ausarbeitende<br />

UN-Gruppe der Tatsache Rechnung tragen musste, dass diese Konvention unter sehr ver-<br />

schiedenen ökonomischen, sozialen und kulturellen Bedingungen umzusetzen ist. Ein sol-<br />

cher Spielraum kann natürlich nach unten ausgelegt werden; im Sinne von "es reicht" und<br />

nicht im Sinne einer Optimierung. Wenn man es positiv sieht, erlaubt die Konvention einen<br />

kulturellen und gesellschaftlichen Klärungsprozess, in dem herausgearbeitet wird, wie man<br />

den Anforderungen der Konvention angemessen Rechnung trägt.<br />

Das ist dringend, weil die Konvention ein für viele Menschen neues Bild vom Kind verbreitet.<br />

Weithin gibt es die Auffassungen, dass man Kinder sehen, aber nicht hören soll, dass Eltern<br />

festlegen, was für die Kinder gut ist, dass sie in Schulen und Berufe geschickt und verheira-<br />

tet werden, wie die Eltern es für gut halten, im Extremfalls, dass Kinder Eigentum der Eltern,<br />

insbesondere der Väter sind, bis hin zu seiner Verfügungsgewalt über Ehre, Leben und Tod.<br />

In milderer Form sind solche Auffassungen kindlicher Abhängigkeit und Unterworfenseins<br />

selbst unseren europäischen Gesellschaften nicht fremd.<br />

Es gibt allerdings auch Stimmen, die die Bemühungen, die Konvention weltweit durchzuset-<br />

zen, für einen neuerlichen Versuch der alten europäischen Mächte halten, im Mantel der<br />

Menschen- und Kinderrechte die Kolonisierung der Entwicklungsländer fortzusetzen. Das ist<br />

ein Thema für sich, auf das ich nicht eingehen will. <strong>Die</strong>se Kontroverse demonstriert jedoch,<br />

dass die Umsetzung der Konvention keineswegs nur eine Sache von Gesetzesanpassung<br />

und -umsetzung ist, sondern tief in die Haltungen der Menschen gegenüber Kindern ein-<br />

greift. Und ich sage noch einmal: Das ist nicht nur in fernen Ländern ein Thema, sondern die<br />

Vorstellung vom Kind, die diese Konvention trägt, liegt auch etlichen Menschen in unseren<br />

Landen verquer.<br />

Was ist das für eine Vorstellung vom Kind? Das Kind, das die Repräsentanten von Regie-<br />

rungen aller Welt und von Nichtregierungsorganisationen vor Augen hatten, als sie die Kon-<br />

vention entwarfen, ist ein Kind;<br />

- das von Beginn seines Lebens aktiv an der sozialen Welt teilnimmt und ihr angehören will;<br />

- das schon bald eine eigene Perspektive hat und eigene Absichten äußert, und sei es durch<br />

Kreischen, Weinen oder Verstummen, später in Sprache und Handlung;<br />

- das seine Welt verstehen und kompetent meistern will.<br />

<strong>Die</strong>ses Kind ist ein in seiner Entwicklung nicht vollendetes menschliches Wesen, aber ein<br />

vollständiger und daher in seiner Würde anzuerkennender Mensch. 2 <strong>Die</strong> Konvention leugnet<br />

nicht, dass dieses Kind Zuwendung, Unterstützung, Entfaltungschancen braucht, denn es<br />

kann zu Beginn noch nicht aus eigenem Handeln und Urteilen leben. Aber es demonstriert<br />

von Anfang an eine Unverfügbarkeit, die der Anteil nehmende Erwachsene bewundert und<br />

die Eltern und andere Erwachsene, die bestimmte Erwartungen erfüllt sehen wollen, zur Ver-<br />

zweiflung treiben, ja ganze Berufsstände zu endlosen Fachtagungen versammeln kann.<br />

<strong>Die</strong> Konvention verlangt vom Staat, das Aufwachsen des Kindes in seiner Familie zu sichern<br />

und ihre Versorgungs- und Erziehungspotentialen zu stärken. Ferner soll die Integration in<br />

eine Kultur gefördert werden, die dem Kind Orientierung, Werte und Identität anbietet. Auch<br />

2 Schön herausgearbeitet von Meilrieu, P. (2002). Le pédagogue et les droits de l’enfant: histoire d’un malentendu? Éditions du Tricorne.<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

soll das Kind auf den Bürgerstatus in einer Welt mit verschiedenen Völkern, Ethnien und<br />

Kulturen vorbereitet werden: Menschenkinder sind Subjekte unter anderen Subjekten.<br />

Besonders deutlich wird dieses Bild in den Artikeln, die die general principles, die allgemei-<br />

nen Prinzipien der Konvention präsentieren: Artikel 2 gebietet, kein Kind zu diskriminieren;<br />

Artikel 3 verlangt, Interessen des Kindes, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen; Arti-<br />

kel 6 sichert die Förderung der Entwicklung; und Artikel 12 sagt dem Kind Gehör zu. Das ist<br />

der Kern der Konvention. Ihm getreu ist das Leben der Kinder in allen Bereichen zu gestal-<br />

ten. <strong>Die</strong>se Prinzipien stellen den Geist, die Seele der Konvention dar, aber nicht im Sinne<br />

einer schönen Idee, sondern als einzulösende <strong>Rechte</strong>.<br />

<strong>Die</strong>se Vorstellung vom Kind ist uns nicht fremd, denn wir kennen sie aus der Forschung über<br />

Kinder, die uns belehrt hat, dass Kinder aktiv an ihrer Entwicklung und an ihrem Lernen teil-<br />

nehmen. Man kann sie nicht einseitig, ohne ihre Mitwirkung entwickeln und belehren. <strong>Die</strong>se<br />

Vorstellung entspricht auch sehr dem, was die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ver-<br />

hältnisse von Menschen verlangen: Aktivität, verantwortliche <strong>Beteiligung</strong>, Mitsuche nach fai-<br />

ren und humanen Lebensformen.<br />

Obwohl dieses Bild, diese Vorstellung vom Kind wissenschaftliche Einsichten und gesell-<br />

schaftliche Erfahrung reflektiert, wird es doch weithin nur zögerlich akzeptiert. Ein Umdenken<br />

ist in sehr viel höherem Maße erforderlich, als es sich diejenigen gedacht <strong>haben</strong>, die die<br />

Konvention entworfen und durch die Generalversammlung gebracht <strong>haben</strong>.<br />

Umdenken aber braucht Zeit, braucht den Aufbau neuer Handlungsroutinen. Einige positive<br />

Zahlentrends reichen nicht aus, um Kindern eine andere Stellung zu geben. Oft zeigen die<br />

Trends nur, dass etwas zugunsten der Kinder getan wird, wichtig und gut; aber sie bleiben<br />

Objekte, werden nicht als aktiv zu beteiligende Subjekte anerkannt.<br />

Für diesen Einstellungswandel bedarf es einer gesellschaftlichen Besinnung auf das Kind,<br />

gemeinsamer Kampagnen von politisch Verantwortlichen, von Meinungsformern in der Gesellschaft<br />

und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die nicht nur über Kinder reden, son-<br />

dern mit Kindern gemeinsam handeln. Es bedarf aber auch verstärkter Durchsetzung der<br />

verbrieften <strong>Rechte</strong>.<br />

Dafür ist es wichtig, diese <strong>Rechte</strong> justitiabel zu machen. Um derartigen Schritten in den bei-<br />

getretenen Staaten Unterstützung zu geben, wurden viele Konventionen mit einem Be-<br />

schwerdeverfahren ausgestattet. Viele Organisationen, die die Verwirklichung der Kinder-<br />

rechte vorantreiben wollen, bemühen sich derzeit, eine solche Zusatzvereinbarung auch für<br />

diese Konvention durchzusetzen, nach der Kindern, denen ein Recht der Konvention in ih-<br />

rem Lande vorenthalten wird, ermöglicht wird, ein formelles Beschwerdeverfahren bei einem<br />

Menschenrechtsgremium einzuleiten. Auch die Bemühungen, Kinderrechte im Grundgesetz<br />

zu verankern, könnten Gerichten und Behörden hierzulande helfen, nicht nur die <strong>Rechte</strong> der<br />

Eltern, sondern mit gleichem Gewicht auch <strong>Rechte</strong> der Kinder vor Augen zu <strong>haben</strong>, wenn<br />

Entscheidungen getroffen werden.<br />

Ich habe implizit bereits die gesamte Zeit von unserem Land, von den Kindern in Deutsch-<br />

land gesprochen. Ich will jetzt explizit noch einige Sätze über Kinderrechte in Deutschland<br />

hinzufügen, denn diese Konvention ist nicht eine Konvention für die Entwicklungsländer,<br />

sondern eine Konvention auch für die entwickelte Welt und somit ohne Abstriche auch für<br />

Deutschland. (Als Anmerkung schiebe ich ein, dass ein Ausschussmitglied aus einem Land,<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

das der Überprüfung unterliegt, nach der Geschäftsordnung aus den Beratungen ausschei-<br />

det und der Ausschuss sehr darauf achtet, dass dieses Mitglied sich heraushält.)<br />

<strong>Die</strong> Bundesrepublik hat aktiv an der Ausarbeitung der Konvention mitgearbeitet und hat 1992<br />

die Konvention ratifiziert. In Anpassung an die Konvention wurden bald das Recht der elterli-<br />

chen Sorge und das Kindschaftsrecht überarbeitet. Schwerwiegend war und ist, dass die<br />

Bundesrepublik bei der Hinterlegung der Urkunde einen Vorbehalt eingelegt hat, mit dem sie<br />

erklärte, ausländische und inländische Kinder nicht generell gleich zu behandeln.<br />

<strong>Die</strong> Denkschrift, die dem Bundestag 1992 zur Ratifikation des Vertrags vorgelegt worden<br />

war, würdigt das Übereinkommen zwar, bezieht es dann aber vor allem auf die Drittweltlän-<br />

der, denn "das Übereinkommen (setzt) Standards, die in der Bundesrepublik Deutschland<br />

verwirklicht sind" (Deutscher Bundestag 1992, Drucksache 12/42, III, 2. Abs.). <strong>Die</strong>ser selbst-<br />

bewusste Anspruch wurde jüngst wieder deutlich, als der UN-Berichterstatter über das Men-<br />

schenrecht auf Bildung die Bundesrepublik besuchte und eine Reihe von Problemen an-<br />

sprach, etwa die schlechte Bildungsbilanz der Migrantenkinder, deren Zusammenhang mit<br />

Menschen- oder Kinderrechten etliche für Schule und Bildung Verantwortliche nicht zu er-<br />

kennen vermochten.<br />

Von hier kann man durchaus eine Linie zu der Erklärung bei der Hinterlegung der Ratifikati-<br />

onsurkunde ziehen, in der sich die Bundesregierung vorbehalten hatte, ausländische Kinder<br />

nicht gleich zu behandeln (siehe BMFSFJ 4 1995, S. 70). <strong>Die</strong> Erklärung ist verhängnisvoll,<br />

weil sie das Diskriminierungsverbot der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der<br />

Kinderrechtskonvention verletzt. Vielleicht wollte die Regierung dieser Erklärung das Recht<br />

des Staates, über Zuwanderung zu entscheiden, unterstreichen. Sie ist jedoch weit über das<br />

Zuwanderungsrecht hinaus wirksam. So gibt es zum Beispiel nach einem Gutachten, das<br />

Terre des Hommes eingeholt hat, immer noch Bundesländer, in denen Flüchtlingskinder<br />

nicht der Schulpflicht unterliegen. 3 Spiegelt auch das schlechte Abschneiden der Migranten-<br />

kinder im Bildungswesen die in Anspruch genommene Ungleichbehandlung von Ausländern<br />

wider?<br />

<strong>Die</strong> Bundesregierungen <strong>haben</strong> sich allerdings an die Berichtspflichten gehalten. Berichte<br />

über die Umsetzung der Konvention wurden 1995 und 2004 in Genf diskutiert. Der Aus-<br />

schuss hat nach der Aussprache mit der Regierung, in der etliche Zweifel und Kritikpunkte<br />

nicht ausgeräumt werden konnten, eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, zuletzt im<br />

Januar 2004. <strong>Die</strong>se Empfehlungen <strong>haben</strong> jedoch zu keinen erkennbaren Aktionen geführt.<br />

Es gab auch keine parlamentarische Debatte wie zum Beispiel in Großbritannien oder Kanada,<br />

lediglich ein Fachgespräch im Deutschen Institut für Menschenrechte. 4<br />

Ich will die wichtigsten Beanstandungen nennen: 5<br />

- Generell hat der Ausschuss kritisch angemerkt, dass es keine zentrale und unabhängige<br />

Stelle gibt, die die Umsetzung der Konvention auf allen staatlichen Ebenen überwacht, kein<br />

3 Terres des Hommes (Hsg.). "Wir bleiben draußen". Schulpflicht undSchulrecht von Flüchtlingskindern in Deutschland (Juristische Expertise von Björn Harmeling; Stand:<br />

Oktober 2005). Kostenlos zu beziehen über die Geschäftsstelle von Terre des Hommes: info@tdh.de.<br />

4 <strong>Die</strong> Referate von Regierungsvertretern und Repräsentanten von Nichtregierungsorganisationen, die im Deutschen Institut für Menschenrechte im November 2004<br />

gehalten wurden, finden sich in der Broschüre Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.), <strong>Die</strong> Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen stärken. Dokumenta-<br />

tion eines Fachgesprächs. Berlin 2006.<br />

5 <strong>Die</strong> Stellungnahme des Ausschusses ist nachzulesen auf der Web-Seite des für Kinder zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:<br />

www.bmfsfj.de/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did= 19892.html<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Monitoring, und auch keine Instanz, die Beschwerden über Verstöße gegen Kinderrechte<br />

verfolgen kann wie ein Ombudsman (Para. 15 und 16).<br />

- Kinderarmut: Der Ausschuss hat die verbreitete Kinderarmut, wie sie im 11. Kinder- und<br />

Jugendbericht dargestellt wurde, zur Kenntnis genommen und aufgefordert "unter Ausschöp-<br />

fung der verfügbaren Mittel", wie es in Artikel 4 der Konvention heißt, Kinderarmut zu verrin-<br />

gern (Para. 50 und 51).<br />

- Bildung: Der Ausschuss mahnt Einrichtungen für Kinder in den frühen Lebensjahren an und<br />

verlangt, dass Kinder mit Lernschwierigkeiten, unter ihnen viele Migrantenkinder, in der<br />

Schule mehr Förderung erhalten (Para. 48 und 49 sowie 52 und 53).<br />

- Flüchtlingskinder: Der Ausschuss hat beanstandet, dass Flüchtlingskinder ab 16 nicht mehr<br />

unter das KJHG fallen, kinderspezifische Fluchtgründe nicht angemessen berücksichtigt<br />

werden und die Familienzusammenführung keine hinreichende Unterstützung erfährt (Para.<br />

54 und 55).<br />

- Fremdenfeindlichkeit: Der Ausschuss äußert sich besorgt über Vorfälle von Fremdenfeind-<br />

lichkeit und Rassenhass, die auch Kinder betreffen, und möchte wissen, wie die Schulen mit<br />

diesem Thema umgehen und wie die Bundesrepublik auf die Empfehlungen der UN-<br />

Weltkonferenz von 2002 gegen Rassismus und Intoleranz reagiert hat (Para. 23 bis 25).<br />

- Gewalt gegen Kinder: Der Ausschuss nimmt mit Sorge die Berichte über Gewalt gegen<br />

Kinder in der Familie, sexuellen Missbrauch von Kindern und Gewalt in Schulen zur Kenntnis<br />

und fordert dazu auf, sich diesem Problem verstärkt zu widmen (Para. 40 und 41).<br />

- Kinderbeteiligung: Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Meinung des Kindes noch nicht<br />

hinreichend Gewicht erhält und dringt darauf, in Familie, Schule und anderen Einrichtungen<br />

die Mitwirkung der Kinder sicherzustellen sowie die Fach- und die allgemeine Öffentlichkeit<br />

entsprechend aufzuklären (Para. 28 und 29).<br />

<strong>Die</strong> gerade veröffentliche Kinderstudie von World Vision unterstreicht diesen Tatbestand:<br />

"Kinder fühlen sich nicht ernst genommen", fasst eine der Mitautorinnen, Sabine Andresen,<br />

die Ergebnisse zusammen. 6 Vor diesem Kreis muss ich nicht erläutern, wie schwer sich die<br />

Jugendhilfe tut, die Paragraphen 8 und 36 des KJHG mit Leben zu füllen.<br />

Wenn auch auf diese Empfehlungen des Ausschusses hin in Deutschland so gut wie nichts<br />

geschehen ist, so wäre es sicher unfair zu behaupten, es würde generell nichts für Kinder<br />

getan. Kinder sind in den letzten Jahren sogar in bemerkenswerter Weise auf die politische<br />

Tagesordnung gekommen: Arme Kinder im Zusammenhang mit Hartz IV-Regelungen, Kin-<br />

derbetreuung in den ersten Lebensjahren, Ganztagsschulen für Kinder, Kinderrechte in der<br />

Verfassung.<br />

Viele dieser Themen wurden allerdings nicht um der Kinder willen angepackt, sondern aus<br />

Gründen der Frauenerwerbstätigkeit, des Arbeitsmarkts oder des internationalen Wettbe-<br />

werbs. <strong>Die</strong> Meinung der Kinder zu all diesen Plänen, Programmen und Maßnahmen wurde<br />

nicht eingeholt, und niemand von Gewicht hat nach ihr in der öffentliche Debatte gefragt.<br />

<strong>Die</strong>s entspricht nicht dem Artikel 3 der Konvention, der den Interessen der Kinder vorrangige<br />

Erwägung, primary consideration, zusichert.<br />

6 World Vision Deutschland, Klaus Hurrelmann und Sabine Andresen in Zusammenarbeit mit Infratest Sozialforschung. Kinder in Deutschland 2007 (1. World Vision<br />

Kinderstudie). Fischer Taschenbücher Bd. 17720.<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Es gibt eine Ausnahme: <strong>Die</strong> Bundesrepublik hat ein Versprechen eingelöst, das sie beim<br />

Weltkindergipfel 2002 gab, nämlich einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Kinder-<br />

rechte aufzustellen. 7 <strong>Die</strong>ser Plan greift mehrere Punkte auf, die der Ausschuss der Regie-<br />

rung vorgehalten hatte: Bildung, Gewalt, Gesundheit und Umwelt, Lebensstandard und Par-<br />

tizipation. <strong>Die</strong>ser Plan wurde unter intensiver <strong>Beteiligung</strong> von Kindern entwickelt, blieb aber<br />

bis heute folgenlos.<br />

Bei Versuchen, diesen Aktionsplan zu beleben, wurden auch Jugendliche beteiligt. Sie hat-<br />

ten einen Ergänzungsvorschlag. Sie forderten ein Projekt "Freiräume für Kinder und Jugend-<br />

liche" in die Programmatik aufzunehmen. <strong>Die</strong>ser Vorschlag wurde mit der Begründung abge-<br />

lehnt, es gäbe für diesen Antrag kein ministeriales Ressort, das ihn bearbeiten könne. Nicht,<br />

dass man alles tun muss, was Jugendliche vorschlagen. Aber wieder eine vergebene Chan-<br />

ce.<br />

Ein ähnliches Schicksal wie dem Nationalen Aktionsplan waren vorher bereits Erklärungen<br />

beschieden, die die Jugendminister der Bundesländer im Jahr 1998 und die Kultusminister<br />

der Länder (erst) im Jahr 2006 zu den Kinderrechten abgegeben <strong>haben</strong>. Beide Erklärungen<br />

würdigen die Konvention und kündigen an, sie zur Richtschnur der Politik zu machen; die<br />

Sozialminister entwickelten auch ein konkretes Programm. Aber auch hier blieb es beim<br />

Plan. 8<br />

Um zu resümieren: <strong>Die</strong> Bundesrepublik verhält sich der Konvention gegenüber reserviert.<br />

<strong>Die</strong> Konvention nimmt keinen vorderen Platz in der Kinder- und Jugendpolitik ein, so drin-<br />

gend es wäre, Kinder und ihr Wohl, ihre Interessen, wie es in der Konvention heißt, zu einem<br />

Gesichtspunkt zu machen, der vorrangig zu berücksichtigen ist.<br />

Noch einmal: Ich will damit nicht sagen, dass für Kinder in diesem Land nichts getan wird. Im<br />

Gegenteil: Ich glaube, dass erstaunliche Zahlen zusammenkämen, wenn jemand aufaddie-<br />

ren würde, was für Kinder direkt und indirekt ausgegeben wird. Aber ist es Aufwand an der<br />

richtigen Stelle?<br />

Ich sage jetzt zum Abschluss etwas, was hoffentlich nicht missverstanden wird: So wie unse-<br />

re Gesellschaft ausgestattet ist und funktioniert, traue ich ihr zu, dass sie Kinderarmut erheb-<br />

lich reduzieren könnte, jedenfalls ökonomisch-statistisch betrachtet. Ich wünsche auch, dass<br />

es geschieht. Aber mich besorgt, dass zu viele Kinder von Eltern und anderen Erwachsenen<br />

vernachlässigt werden, mit Gewalt aufwachsen und selber gewalttätig werden, dass ihnen<br />

die Schule zu wenig hilft, die Welt zu verstehen und dass zu viele von den jungen Menschen<br />

mit politischem Extremismus, Gewalt und Fremdenhass auf Verhältnisse reagieren, in denen<br />

sie sich bedroht fühlen.<br />

<strong>Die</strong> Konvention will in allen für Kinder relevanten Zusammenhängen erreichen, dass Kinder<br />

angehört werden, ihnen geantwortet wird, ihre Interessen einbezogen werden und ihnen ei-<br />

nen Platz in der sozialen Gemeinschaft gegeben wird, nicht weil sie sich anständig verhalten<br />

oder weil Erwachsene kinderfreundlich sind, sondern weil sie Kinder respektieren.<br />

Was müsste geschehen? Ich möchte heute, am 18. Geburtstag der Konvention, drei Ge-<br />

burtstagswünsche äußern:<br />

7 Nationaler Aktionsplan: Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010 (hrsg. vom BMFSFJ). Zu finden im Internet unter: www.bmfsfj.de<br />

8 Erklärung der Jugendministerkonferenz vom Juni 1998 in Kassel: FORUM Jugendhilfe, 1998, Heft 3, S. 22-30. Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Umsetzung<br />

des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die <strong>Rechte</strong> des Kindes März 2006: www.national-coalition.de/pdf/Dokumente_ Kinderrechte/KMK -Kinderrechts kon-<br />

vention.pdf<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Wunsch 1: <strong>Die</strong> Konvention muss endlich bekannt gemacht werden. Sie gehört gedruckt in<br />

die Hand, geistig in den Kopf aller, die in irgendeiner Beziehung zu Kindern stehen, also<br />

wirklich aller - und ich füge ausdrücklich an: einschließlich der Kinder.<br />

Wunsch 2: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, nicht im Detail, aber vor allem das Vor-<br />

rangigkeitsprinzip nach Artikel 3 der Konvention, das auch in die EU-Grundrechte-Charta<br />

aufgenommen wurde. Nicht im Nachhinein soll festgestellt werden, dass Maßnahmen selbst-<br />

verständlich gut für Kinder waren, sondern vor allen gesetzgeberischen und administrativen<br />

Schritten ist zu prüfen, was sie für Kinder und ihre Lebens- und Entwicklungsinteressen be-<br />

deuten.<br />

Wunsch 3: Für kindgerechte Lebensbedingungen ist Sorge zu tragen, für eine Kindheit ohne<br />

Not, mit Bildungschancen für alle und zunehmender aktiver <strong>Beteiligung</strong> am gemeinsamen<br />

Leben. Dazu <strong>haben</strong> sich die Staaten in zahlreichen Artikeln der Konvention verpflichtet.<br />

Ich weiß, diese Wünsche bedürften noch einiger Sätze mehr der Erläuterung. Vieles ist noch<br />

weltweit zu tun, aber ganz besonders auch in unserem Land. !<br />

15<br />

��


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Vorwort<br />

4. Kinderrechte und Jugendamtspraxis<br />

��Dr. Katharina Maucher, Fachstelle Kinderschutz und Koordination<br />

beim Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt a. M.<br />

Am 30.07.07 erreichte mich die Anfrage aus Stuttgart bei Ihrer Tagung zum Thema Kinder-<br />

rechte mitzuarbeiten.<br />

Vier Tage später, am 3.08.07 las ich einen Artikel in der FAZ mit dem Titel „Schutzraum Fa-<br />

milie“. Schon der Titel hätte mich alarmieren müssen, wo doch jeder weiß, dass die Familie<br />

der „gefährlichste Ort der Welt ist“ (laut Gisela Zenz). Aber tapfer las ich weiter und erfuhr,<br />

das Wohl des Kindes sei durch das Grundgesetz ausreichend geschützt. Folgend wird in<br />

dem Artikel die Frage gestellt, ob „zusätzliche Kinderrechte, welche die Kinder gegen ihre<br />

Eltern in Stellung bringen, gar einklagen können, letztlich ihrem Schutz dienen“?<br />

Sollte der Autor - Herr Müller - Angst vor Kindern <strong>haben</strong> oder nur generalisiert Angst vor jed-<br />

weder Aggression? Feststeht, dass er sich - gottlob nicht als Fachmann - sorgt, dass allzu<br />

viel in „funktionierende Familien“ eingegriffen würde.<br />

Hier war vor meinen Augen in zwei Spalten der gesamte hirnverbrannte Unsinn zusammen-<br />

geschrieben, der - speziell den Jugendämtern - den adäquaten Schutz von Kindern alltäglich<br />

so erschwert.<br />

Da muss man erst mal draufkommen!<br />

Recht gefährdet! <strong>Die</strong> Perfidie zu Ende gedacht: je weniger <strong>Rechte</strong> Kinder <strong>haben</strong>, desto ge-<br />

schützter sind sie.<br />

Und etwas anderes wird - entgegen jeder Erfahrung - unterstellt, dass sich Kinder nichts<br />

sehnlicher wünschen, als gegen ihre Eltern zu Felde zu ziehen, was auch bedeutet, dass sie<br />

ihre <strong>Rechte</strong> regelmäßig missbrauchen, um Krieg gegen die Eltern zu führen. Erwachsenen<br />

unterstellt man derlei dreisten Rechts-Missbrauch so nicht unbedingt.<br />

Und dann wird noch unausgesprochen das Klischee bedient, dass das Jugendamt mit seiner<br />

Wächterfunktion nichts lieber tue, als in funktionierende Systeme einzugreifen.<br />

Sie können sich meine Empörung vorstellen, aber letztlich hat Herr Müller dazu beigetragen,<br />

dass ich heute hier bin: das kann so nicht stehen bleiben! Natürlich denken Sie alle hier im<br />

Raum anders und hoch differenziert drüber, aber I C H musste mir noch einmal über das<br />

Verhältnis von Recht und Schutz klar werden. Dazu sollte mir die Arbeit an diesem kleinen<br />

Vo<br />

rtrag dienen. Seien Sie also an dieser Stelle, für diese Möglichkeit bedankt!<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Ein Wort zu mir und meiner Arbeit<br />

Seit nunmehr 15 Jahren betreibe ich - einmalig in der Republik - mitten im Frankfurter Ju-<br />

gend- und Sozialamt „KuK“ - die „Fachstelle Kinderschutz und Koordination von Hilfen.<br />

Näheres werde ich - wenn Interesse besteht - später ausführen.<br />

Zuvor liegt mir etwas anderes auf dem Herzen:<br />

<strong>Die</strong> nicht enden wollende Kevinisierung der Kinder- und Jugendhilfe!<br />

Kein Aufsatz, keine Rede ohne Bezugnahme auf diesen - zugegeben beklemmend tragi-<br />

schen Einzelfall! Erwähnt man Kevin nicht, kommt man schon fast in Verdacht dickfellig und<br />

abgebrüht zu sein. In Wirklichkeit sind es jedoch die massenhaften und zunehmenden sog.<br />

kleine Gefährdungen - Strafrecht würde hier von einem „Anfangsverdacht“ sprechen - die<br />

uns alarmieren und den gesamten Qualitätsapparat in Gang setzen müssten. Nicht erst der<br />

Gedanke, das Kind könnte zu Tode kommen.<br />

Mich treiben alltäglich triviale Kinderschutzfragen nach der „genügend guten Lebenssituati-<br />

on“ eines Kindes um, und ich befürchte, dass die Dauerdiskussion und Skandalisierung von<br />

Todesfällen von Kindern das Gegenteil von dem erreichen, was erforderlich ist. Ich spüre<br />

eine Verrohung gegenüber dem unspektakulären Alltagsfall von Gefahr. In jedem einzelnen<br />

Fall geht es doch um nicht geringeres als um hilflose Menschenkinder und die Pflicht sich für<br />

diese einzusetzen und sofortige Maßnahmen zu ihrer Unterstützung oder ihrem Schutz zu<br />

ergreifen. Wir sprechen hier von Menschenrechten auf Unverletzlichkeit und dem Recht ei-<br />

nes jeden Kindes auf ein gutes Leben.<br />

Auch muss die Schutzoffensive des Staates ausgelöst werden durch jeden Verdacht der<br />

Kindeswohlgefährdung und nicht erst durch die Angst der Fachkraft vor Strafverfolgung.<br />

Wenn Jugendhilfe versagt hat und unwiderrufliche Gefährdungen, wie z.B. der Tod eines<br />

Kindes eingetreten sind, heilt auch strafbewährte Garantenpflicht diese Wunde nicht.<br />

An diesem Punkt genau setzt meine Kritik und mein Appell ein, die Schwelle nicht so hoch<br />

zu legen. Absolut unerträglich wird es nämlich dann, wenn Kevin insofern als Maßstab miss-<br />

braucht wird, als alles was an Gefährdung darunter liegt, abgetan wird mit: „wenn das schon<br />

eine Gefährdung sein soll…dann könnten wir ja gleich alle Kinder in Obhut nehmen“. Das<br />

hören wir nicht nur in den Jugendhilfestuben, das ist vor allem Juristenrhetorik in den Hallen<br />

des Familiengerichtes.<br />

Kinder und ihre <strong>Rechte</strong> 9<br />

Ich muss noch mal auf Herrn Müller zurückkommen und die Frage stellen: Bedeutet mehr<br />

Recht auch mehr Schutz? Oder umgekehrt: bedeuten <strong>Rechte</strong> weniger Schutz, i.S. von mehr<br />

9 Als grundlegende Kinderrechte gelten: Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ; Schutz vor Ausbeutung ; Recht auf Bildung ; Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit ;<br />

<strong>Rechte</strong> der Familie auf Schutz ; Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen ; Recht auf <strong>Beteiligung</strong> bei Entscheidungen, diesie betreffen ; Recht auf<br />

Fürsorge; Recht auf Ernährung ; Recht auf Meinungsäußerung; Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt ; Recht auf Gesellschaft und Freunde<br />

jeglicher Art ; Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit ; Recht auf Eigentum<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Gefahren, weil diejenigen, die diese <strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong>, permanente den Frieden in der Kind-<br />

Elter-Beziehung durch Konflikte bedrohen?<br />

Hier wird eine Phantasie über Kinder deutlich, denen ihre <strong>Rechte</strong> zu Kopf steigen,<br />

die militant und ausschließlich darauf aus sind Krieg zu führen. Was steckt hinter diesen<br />

Annahmen für ein trauriges Kinderbild? Und welche Phantasien gibt es gleichzeitig über<br />

die Familie und die Erbitterung und Vernichtungswut, die ein Kind wohl diesbezüglich in sich<br />

trägt? Das Schlimmste allerdings kommt noch: Herr Müller befindet sich mit seiner persönli-<br />

chen Meinung in bester Gesellschaft mit dem von mir bewunderten Prof. Dr. Spiros Simitis,<br />

der vor vielen Jahren ebenfalls seine unheilvolle Ahnung für den Fall von Grundrechten für<br />

Kinder formulierte und meinte, das Grundgesetz würde somit eine Arena zum Zweikampf der<br />

Grundrechte zwischen Eltern und Kindern schaffen<br />

Hier kann ich Müller und Simitis „tröstend“ zurufen: Wenn wir Kindern Grundrechte geben,<br />

habe sie diese nicht nur gegenüber den Eltern, sondern gegenüber allen, die in ihre <strong>Rechte</strong><br />

eingreifen wollen, also auch z. B. gegenüber der Jugendhilfe, der Schule etc.<br />

Kinderrechte machen Angst<br />

Kinder <strong>haben</strong> <strong>Rechte</strong> und müssen diese <strong>haben</strong>. Darüber herrscht - jedenfalls theoretisch -<br />

allgemein Konsens. Wie weit diese <strong>Rechte</strong> gehen sollen, ist jedoch umstritten. Herbert Grö-<br />

nemeyer hat dafür eine einfache Antwort parat: "Kinder an die Macht - die Welt gehört in<br />

Kinderhände!"<br />

Doch während sich diese Forderung für einige nach einer zukunftsträchtigen Vision anhört,<br />

klingt sie für andere schlicht nach einem Alptraum. Und nur die wenigsten werden ihr Bild<br />

vom Kind mit einem solchen Recht auf Macht verbinden. Es wird gesagt, dass die <strong>Rechte</strong>,<br />

die eine Gesellschaft ihren Kindern einräumt, immer viel mit den jeweils zeitgemäßen Kind-<br />

heitsbildern zu tun hatten. Ich möchte hinzufügen, dass der Umgang mit den vorhandenen<br />

<strong>Rechte</strong>n der Kinder vor allem Ausdruck der Souveränität und Selbstsicherheit, bzw. dem<br />

Gegenteil davon, der Erwachsenen ist und ihre psychische Situation in der Welt wider-<br />

spiegelt. Da brauchen wir gar nicht nur auf die Eltern zu schauen. Nehmen wir bestimmte<br />

juristische Persönlichkeiten - jedem fällt eine RichterIn, eine Anwältin o.ä. ein - nehmen wir<br />

die immer wieder gerne an solchen Stellen zitierten SozialarbeiterInnen - auch hier hat jeder<br />

und jede einen bestimmten Typ vor Augen…<br />

Wir alle wollen Kindern „helfen“, wir reden von ihrem Wohl, aber wollen wir ihnen auch Rech-<br />

te geben und diese im Alltag umsetzen?<br />

Ein kurzer Blick auf uns selbst bringt uns in Erinnerung, dass wir als Erwachsene in aller<br />

Regel mit Kindern nur so umgehen, wie wir es selbst in unserer Kindheit erfahren <strong>haben</strong>.<br />

Und wenn die heutigen Erwachsenen sich früher - als Kinder - von Erwachsenen nicht ge-<br />

schützt fühlten, können sie auch heute, selbst Erwachsene, Kindern keine <strong>Rechte</strong> einräu-<br />

men, sondern ihre Missachtung gegenüber Schwächeren ist gerade der beste Schutz gegen<br />

den Durchbruch der eigenen Gefühle von Trauer, Depression und Verzweiflung.<br />

In dem Maße, in dem Erwachsene als Kinder schutzlos waren, Angst verdrängen mussten,<br />

nicht aufarbeiten konnten, werden sie die selbst erlittenen Demütigungen ahnungslos an<br />

Kinder weitergeben.<br />

18


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Was daraus resultiert, ist zersetzend für die Beziehung zu Kindern. Es findet seinen Aus-<br />

druck in Aufkündigung und Umkehrung der Beziehung, in Grenzüberschreitungen, in einsei-<br />

tiger Unterdrückung und Ausbeutung, mit einem Wort: Gewalt.<br />

Der Wiederholung von Gewalt durch Erwachsene gehen eigene Gefühle von Schwachheit,<br />

Ohnmacht und Angst voraus. Vor dem Ausbruch offener Gewaltanwendung geschehen Ent-<br />

wertungen. Versuche der psychischen Vernichtung, die einzig und allein das Ziel <strong>haben</strong>, der<br />

eigenen Stabilisierung zu dienen. Nur sichere, reflektierte und selbstbewusste Erwachsene<br />

wollen Kinder mir <strong>Rechte</strong>n.<br />

Wenn Kinder auch rechtlich Menschen erster Klasse wären, dann hätten die Erwachsenen<br />

nichts mehr auf das sie herunterschauen, an dem sie ihr persönliches Elend agieren können.<br />

Daran, stattdessen ihren Hund zu treten, dürfen sie nicht mal denken, denn Tierschutz ist<br />

als Staatsziel festgeschrieben.<br />

Kindesrecht ist nicht Kindeswohl<br />

In den letzten Jahrzehnten hat sich auf der einfachgesetzlichen Ebene in Deutschland die<br />

Rechts-Situation für Kinder erheblich verbessert. Es wurde die Subjektstellung des Kindes<br />

gestärkt durch das Gewaltächtungsgesetz (§ 1631 BGB, 1. Januar 2001); Kindschaftsrecht<br />

(§ 1684 BGB, 16. Dezember 1997), Anspruch auf Beratung und <strong>Beteiligung</strong> (§ 8 SGBVIII);<br />

Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz (§§ 24 und 24a SGBVIII, 1. Januar 1996).<br />

Schlägt man allerdings das Grundgesetz auf, so sucht man den Begriff „Kindeswohl“ verge-<br />

bens. Auch spezifische Grundrechte, die nur Kindern oder Jugendlichen als Berechtigten<br />

zustehen, enthält das Grundgesetz nicht. Gleichwohl eröffnet der Blick in die Verfassung die<br />

zentralen normativen Bezugspunkte für eine Konkretisierung des Begriffs „Kindeswohl“: die<br />

Grundrechte des Kindes oder des/der Jugendlichen.<br />

Das Kind oder der/die Jugendliche ist in unserer Verfassungsordnung Grundrechtsträger.<br />

Es bzw. er/sie ist eine Person:<br />

- mit eigener Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG),<br />

- mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit<br />

(Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG),<br />

- mit dem Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit<br />

(Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG),<br />

- die den Schutz ihres Eigentums und Vermögens genießt<br />

(Art. 14 Abs. 1 GG).<br />

Kindeswohl sollte über diese <strong>Rechte</strong> genügend gut gesichert sein!<br />

So denkt auch Wiesner und betont in seinem Kommentar zum SGBVIII, § 8 (Rdnr. 9), dass<br />

Kinder und Jugendliche schon jetzt Träger eigener <strong>Rechte</strong>, einschließlich der Grundrechte<br />

19


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

seien. Er meint dies damit belegen zu könne, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt<br />

die Stellung des Kindes als Grundrechtsträger und seinen eigenen, nicht vom Elternrecht<br />

abgeleiteten Anspruch auf den Schutz des Staates hervorgehoben, und seine Individualität<br />

als Grundrechtsträger betont hat.<br />

Andere - und zu denen gehöre auch ich - meinen: „Das Grundgesetz sieht Kinder und Ju-<br />

gendliche nur aus dem Blickwinkel der Zugehörigkeit zu ihren Eltern/Sorgeberechtigten und<br />

teilt ihnen damit durchgängig die Rolle als ein Objekt elterlicher und staatlicher Sorge zu“ 10 .<br />

In der Praxis bedeutet dies, dass vor der Durchsetzung des Kinderschutzes das große<br />

Schutzschild „Elternrecht“ steht.<br />

Beleg: <strong>Die</strong> alltäglichen Debatten über die Frage, wie wird Elternrecht und Kinderrecht abge-<br />

wogen? Heute definieren RichterInnen die Bedeutung von Kinderrechten, aber immer in ihrer<br />

Verhältnismäßigkeit zum Elternrecht. Jugendhilfe erlebt oft genug die Katastrophen, die sich<br />

daraus für die Situation der Kinder ergeben, weil RichterInnen die Lebensrisiken der Kinder<br />

verkennen.<br />

Nach wie vor gibt es keine verpflichtende Fort- und Weiterbildung für FamilienrichterInnen,<br />

obwohl der Bedarf unübersehbar ist. Der § 8a SGBVIII setzt auf Kooperation Jugendhilfe und<br />

Justiz. Familiengerichte sind nach dem Verständnis dieses Kinderschutzparagraphen ge-<br />

meinsam in der Verantwortung - jede Institution in ihrem Kompetenzbereich. Durch die Fort-<br />

dauer der Garantenpflicht müssen jedoch Jugendamtsfachkräfte die Verantwortung auch für<br />

kindeswohlgefährdende Beschlüsse des Gerichtes tragen. Todesfälle sind bei Umgangskon-<br />

takten passiert weil RichterInnen die Gefahren ignorierten. <strong>Die</strong>se „tödlichen Irrtümer“ bleiben<br />

aufgrund des Richterprivilegs ohne Folgen.<br />

Hinzukommt, dass aus den genannten Gründen für den Eingriff ins Elternrecht eine absolut<br />

desolate, auch für fachlich unkundige RichterInnen, markante Schädigung beim Kind sicht-<br />

bar vorliegen muss. <strong>Die</strong>se Gefährdungs- und Verwahrlosungsgrenze ist zu weit gezogen.<br />

Das Kindeswohl kann sehr viel früher und sehr viel eher tangiert sein, ohne dass es verfas-<br />

sungsrechtlich insoweit eine Kindeswohlsicherung oder eine Kindeswohlgewährleistung gibt.<br />

Nur Grundrecht ist Individualrecht<br />

Aus diesen Gründen ist notwendig, dass - gegenüber dem sehr starken Elternrecht - die Kin-<br />

der nicht nur in der Verfassung vorkommen, sondern eine eigene Position <strong>haben</strong>. Das muss<br />

sich auch darin ausdrücken, dass sie eine eigene Norm bekommen, dass sie nicht irgendwo<br />

ein Absatz 2 oder 3 werden, sondern dass es eine Norm gibt, die überschrieben ist mit<br />

„<strong>Rechte</strong> der Kinder“ oder „Kinderrechte“ oder wie immer man es nennen will. Dann müsste<br />

wie überall dort, wo gleichrangige Grundrechte gegeneinanderstehen, eine entsprechende<br />

Abwägung vorgenommen werden.<br />

10 Vgl. Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6, Kinderrechte , Begründung, 12.12.2001<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Am 20. November 2006 fand die13. Sitzung der Kommission zur Wahrnehmung der Belange<br />

der Kinder, zum Thema „Kinderrechte in der Verfassung“ statt.<br />

Einige O-Töne zu der zentralen Frage:<br />

„Ist es notwendig, das Grundgesetz zu ändern, um Kinderrechte explizit dort aufzunehmen?“<br />

Heinz Hilgers - Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes e. V.<br />

„Wer dies heute noch fragt, unterschätzt unsere Verfassung. Das Grundgesetz ist in allen<br />

politischen Debatten die höchste Berufungsinstanz, auf die sich die Politiker auch in der in-<br />

ternen Auseinandersetzung berufen. In der Öffentlichkeit hat es stets verhaltensnormierende<br />

Kraft bewiesen, auch wenn in der Gesellschaft der eine und andere Prozess - denken wir an<br />

die Gleichberechtigung der Frau - sehr lange gedauert hat.“<br />

„Eine Verfassungsverankerung wäre auch ein guter Startschuss, … Kinderschutz als einen<br />

klaren Auftrag an den Staat und nicht nur als ein subsidiäres, häufig zu spät kommendes<br />

Überwachungsinstrument … festzuschreiben“<br />

Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit - Justizsenatorin Hamburg und Berlin a. D.<br />

„In der Praxis und in der Gesellschaft hätte die Aufnahme eines Kindergrundrechts sehr<br />

positive Effekte für den Schutz der Kinder.“<br />

„Das Bundesverfassungsgericht hat fast 20 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ge-<br />

braucht, um in einer berühmt gewordenen Entscheidung vom 29. Juli 1968, 11 , festzuhalten,<br />

dass Kinder selbst Träger subjektiver <strong>Rechte</strong> sind, dass sie selbst Wesen mit eigener Men-<br />

schenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit sind.<br />

Man hatte Begriffe gefunden wie „Grundrechtsmündigkeit“ und „Grundrechtsinhaberschaft“<br />

und hatte befunden, dass ein Mensch, bevor er nicht voll geschäftsfähig ist, seine Grund-<br />

rechte nicht selbst ausüben kann. Das alles ist seit dieser Entscheidung im Jahr 1968 nicht<br />

mehr durchzuhalten. Dennoch ist es so, dass die Allgemeinheit bis heute zwischen Erwach-<br />

senen und Kindern unterscheidet, auch wenn es um das Verfassungsrecht geht. Hinzu<br />

kommt, dass die Allgemeinheit nicht ohne weiteres bereit ist, den Kindern dieselben Grund-<br />

und Menschenrechte zuzugestehen wie Erwachsenen. Deswegen komme ich zu dem<br />

Schluss, dass das Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung den Erkenntnissen der Rechts-<br />

sprechung, etwa des Bundesverfassungsgerichts, nicht hinreichend Rechnung trägt.“<br />

Kinder sind Menschen mit eigener Menschenwürde und <strong>haben</strong> das eigene Recht auf Entfal-<br />

tung ihrer Persönlichkeit. Damit sind die Kinder nach derzeitiger Fassung des Grundgeset-<br />

zes gegenüber der Institutsgarantie der Eltern benachteiligt.“<br />

Recht ist kein Ersatz für Kinderschutz<br />

Wenn gesagt wird, wir sollen den Kinderschutz nicht mehr von den Bedürfnissen der Kinder<br />

her definieren, weil Bedürfnisse von subjektivem Befinden abhängig und von daher verhan-<br />

delbar sei. Und wenn weiter postuliert wird, ein auf den <strong>Rechte</strong>n der Kinder basierender An-<br />

11 1 BvL 20/63 (BVerfGE 24, 119, 144<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

satz biete insofern eine Alternative an, als Recht objektive Ansprüche begründe und einge-<br />

fordert werden könne, 12 dann ist das in meinen Augen - gelinde gesagt - naiv.<br />

Es ist gerade die Diskrepanz zwischen der Rechtssituation von Kindern und ihren tatsächli-<br />

chen Lebensbedingungen, die alltäglich Grund und Anlass zur Sorge ist.<br />

Durch die überraschende Einführung § 8a SGBVIII hat der Gesetzgeber den Grundsatz,<br />

„Recht hinkt hinter der gesellschaftlichen Wirklichkeit hinterher, vollzieht sie nach“, (sog. kon-<br />

firmatives Recht mit eher ordnender Funktion) umgekehrt und versucht durch diese Schutz-<br />

auftrags-Vorgaben, das Verhalten der Menschen/der Fachkräfte zu bestimmen 13 . Hier kön-<br />

nen wir von sog. projektivem Recht sprechen, das die Aufgabe der Sensibilisierung, Orientie-<br />

rung und Bewusstseinsbildung übernimmt.<br />

Kinderschutz braucht eine Haltung<br />

Nur für uninteressante Fragen gibt es einfache und endgültige Antworten. <strong>Die</strong> Frage, gehen<br />

wir genügend menschenwürdig mit unseren Kindern um, gehört zu den interessantesten<br />

Fragen und wird von daher immer eine Frage bleiben. Und das ist gut so!<br />

Weh dem, ob Laie oder Profi, der versucht uns hier mit billigen Entweder-oder-Rastern ab-<br />

zuspeisen. Wir brauchen einklagbare Grundrechte für Kinder, wir brauchen erwachsene<br />

Menschen, die stark und sicher sind, Kinder um ihrer selbst willen zu lieben und sie und<br />

ihren Eigensinn zu achten, wir brauchen einen politischen und gesellschaftlichen Pro-<br />

zess, der diese Fragen in den Mittelpunkt stellt und Kinder verlässlich einbettet in die Bezie-<br />

hung zu anderen Menschen.<br />

Und Jugendhilfe als Menschenrechtsprofession muss vor allem Vorbild sein in bezug auf ihr<br />

Kinder-Menschenbild und ihre Haltung gegenüber Kindern 14 .<br />

Grundhaltung gegenüber Kindern und Verantwortung<br />

Kinder <strong>haben</strong> das Bedürfnis nach Selbstwirksamkeit, aktiver Mitbestimmung, nach Autono-<br />

mie und danach, ihre Fähigkeiten aktiv zu entwickeln. Der Erwachsene und das Kind bilden<br />

eine Interaktionsbeziehung, die ein Macht- und Verantwortungsgefälle enthält. <strong>Die</strong>s ge-<br />

schieht auf verschiedenen Ebenen: als Eltern, als professionell Verantwortliche und als Ver-<br />

antwortliche für die Strukturen. Es geht um ein Aushandeln und nicht um ein Bestimmen sei-<br />

12 Vgl. J.Maywald, Kinderschutz: von den Bedürfnissenzu den <strong>Rechte</strong>n, 12.09.05 Berlin (Xth ISPCAN –European Regional Conference on Child Abuse and Neglect)<br />

13 Vgl. 1998: Zehnter Kinder- und Jugendhilfebericht<br />

14 Kinder sind sowohl aktiv-eigenständig als auch abhängig; Kindersind von Anfang an in der Kooperation / Wechselwirkung mit Erwachsenen und der materiellen<br />

Umwelt; Kinder wollen etwas bewirken; Kinder <strong>haben</strong> das Bedürfnis, etwas mitzugestalten, etwas zu verändern und zu kommunizieren; Kinder <strong>haben</strong> ein Bedürfnis nach<br />

Sicherheit, Beziehung und Bindung; Kinder <strong>haben</strong> denWunsch nach Orientierung und Grenzen durch die Bezugspersonen; Kinder sind neugierig und wollen sich aktiv<br />

Wissen aneignen. EinKind muss nicht zum Menschen gemacht werden. Es muss bei seiner Entwicklung unterstützt werden. Und das bedeutet konkret: Verständigung<br />

mit dem Kind, statt über das Kind hinweg, Kontaktezu Kindern auf- und ausbauen, Konstruktive Konfliktbewältigung von Erwachsenen, Beachtung der Ausschöpfung<br />

aller rechtlichenMittel, Konkrete Einzelfallprüfung und Entscheidung im rechtlichen Rahmen, Förderung der Kinder auf allen Ebenen: individuell, in ihrer familiärenBezi e-<br />

hung<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

tens der verantwortlichen Erwachsenen. Der Aushandlungsprozess findet interaktiv zwischen<br />

zwei aktiven Wesen statt. <strong>Die</strong> Verantwortung für diesen Prozess trägt der Erwachsene.<br />

<strong>Die</strong>se Feststellung zu der unterschiedlichen Verantwortung ist relevant, da die Einstellung<br />

von Erwachsenen, das Kind könne und müsse alles selbst entscheiden, dem Kind Mündig-<br />

keit und Handlungsfähigkeit nimmt, anstatt zu geben.. <strong>Die</strong> Kompetenz zu wählen und zu ent-<br />

scheiden müssen Kinder erst erwerben; denn Wahl und Entscheidung in Freiheit gibt es nur<br />

dort, wo das Subjekt, das sich entscheidet, die Tatsachen erkennen, die Folgen abschätzen<br />

und die Verantwortung tragen kann. Es gehört zu den Aufgaben des Erwachsenen, Kinder<br />

beim Erwerb dieser Kompetenz zu unterstützen, es in seiner Eigenheit auf seinem Weg zu<br />

begleiten im Sinne eines <strong>Rechte</strong>s auf Autonomie, auf Freiheit von Instrumentalisierung, auf<br />

Offenheit der eigenen Möglichkeiten.<br />

Kinderrecht ersetzt keine Jugendhilfe<br />

„Kernpunkt einer modernen und zukunftsfähigen Kinder- und Jugendhilfe ist die Professionalität<br />

ihres Personals und die Anerkennung ihres fachlichen Eigensinnes…<br />

Eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ist,<br />

dass das Fachkräftegebot auf allen Ebenen und für alle Leistungsbereiche der Kinder- und<br />

Jugendhilfe umgesetzt wird.“ 15 Ich möchte dem noch einen weiteren zentralen Aspekt hinzu-<br />

fügen, den der Verantwortungsübernahme auf allen Ebenen.<br />

Jugendamtspraxis<br />

„KuK“ die Fachstelle Kinderschutz<br />

Jede Jugendamtsverwaltung setzt die immergleichen gesetzlich normierten Aufgaben mittels<br />

eigener Ausführungsbestimmungen ein bisschen verschieden um. Weitgehend durchgängig<br />

ist jedoch die Trennung zwischen Bürokratie und (sozialem-) <strong>Die</strong>nst. Aber, schauen wir nach<br />

Frankfurt, so sehen wir, dass in diesem Jugend- und Sozialamt, gleichsam wie eine Brücke,<br />

einen Bereich dazwischen existiert. Dort gibt es nämlich die „Fachstelle Kinderschutz und<br />

Koordination von Hilfen - „KuK“. <strong>Die</strong>se „Ein-Frau-Institution“ hat mit allen Teilen des Jugend-<br />

amtes zu tun, steht dazwischen, aber auch draußen. "KuK" ist eine zentrale Kontaktstelle im<br />

Frankfurter Jugend- und Sozialamt für Beratung und Hilfestellung in Fällen von Kindesmisshandlung<br />

und sexuellem Kindesmissbrauch.<br />

Schwerpunktmäßig ist "KuK" ein internes Serviceangebot zum fachlichen Austausch und zur<br />

Stärkung der professionellen Kompetenz für KollegInnen im eigenen Amt. <strong>Die</strong>s geschieht<br />

nach der Methode des "Konstruktiv-Coachings" 16 , die an den Stärken der Menschen ansetzt<br />

15 vgl. elfter Kinder- und Jugendbericht, Bonn 2002<br />

16 „Konstruktiv“ weist in dem zusammengesetzten Terminus auf die in der „KuK“ -Methode relevante Erkenntnis hin, dass es nicht eine objektiv gültige Wahrheit, sondern<br />

zahlloseWirklichkeitsauffassungen gibt, die widersprüchlich sein können, die jedoch alleErgebnis von Interaktion sind.<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

und als Parallelangebot/Ergänzung zur Fachberatung durch Vorgesetzte gedacht ist - Em-<br />

powerment im ursprünglichen Wortsinn, da die KollegInnen und die Psychologin von „KuK“<br />

gleichwertig und -rangig sind. 17<br />

1992 wurde diese Fachstelle durch mich aufgebaut und weiterentwickelt. Heute gehört sie<br />

als interne Möglichkeit zu geschütztem fachlichen Austausch und zur fundierten Fall-<br />

Reflexion und Entlastung zum professionellen Besitzstand Frankfurter Sozialarbeit. 18<br />

In praktischen „KuK“ Angeboten - den sog. „IGEL-Projekten“ - wird die Konfrontationen von<br />

Verdachtstätern, das Sprechen mit Kindern und Verhalten vor Gericht trainiert. <strong>Die</strong>ses kon-<br />

krete Handwerkszeug dient in hervorragender Weise der Verbesserung der Berufspraxis der<br />

beteiligten Fachkräfte des Jugend- und Sozialamtes. (Wir werden noch darauf zurückkom-<br />

men)<br />

<strong>Die</strong> Fachstelle dient generell als Gesprächsplattform, um Ideen zu entwickeln, nicht nur in<br />

akuten Krisensituationen. Ziele sind dabei die Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten und<br />

die Entstehung von fachlich Neuem. „KuK“ ist darüber hinaus für alle Menschen (erwachse-<br />

ne BürgerInnen, Mädchen und Jungen) offen, auch für MitarbeiterInnen anderer Institutionen<br />

(KITA, Schule, Beratungsstellen, Justiz, etc.) und die Öffentlichkeit- individuell und allgemein.<br />

Hier fungiert „KuK“ als spezialisierte Beratungsstelle.<br />

Eine weitere Leistung der Fachstelle im Jugendhilfesystem besteht in der Entwicklung und<br />

Implementierung von Richtlinien und Standards. Beispiele sind die von "KuK" entwickelten<br />

"Standards zur Verdachtsabklärung sexueller Missbrauch" und das "Verfahren nach Ver-<br />

dachtsabklärung sexueller Missbrauch" (Bedarfsorientierte Diagnostik). Beides sind Modelle<br />

für das zentrale Anliegen von "KuK", methodisch aus dem System herauszugehen. <strong>Die</strong>s ba-<br />

Zu „Coaching“: <strong>Die</strong>sen Begriff hat sich „KuK“ ausgeliehen, weil auch ein Trainer mit denen arbeitet, die eigene Kompetenzen <strong>haben</strong> und sie in ihren Stärken fördert. Der<br />

Begriff „Coaching„ bezeichnet insofern die Besonderheit der „KuK“ -Methode, in der Stärken und Kompetenz (nicht Schwächen und Mängel) grundlegend sind. Kein<br />

Sportler wird trainiert, der nicht besonders leistungsfähig und -bereit ist. <strong>Die</strong> Verwendung dieses Terminus folgt dem Gedanken, dass eine Personspürbar kompetent in<br />

einer bestimmten Disziplin und engagiert sein muss, damit sie gecoacht wird, bzw. sichcoachen lässt. Indem die Nutzung des „KuK“ -Angebotes weder eineKrise noch<br />

einen Konflikt voraussetzt, setzt es sich methodisch ab von defizitabhängigen Ansätzen wie: Supervision, Beratung und Therapie. Für den praktischen Zugang heißt das:<br />

„Zu „KuK“ soll man nicht erst kommen, wenn sie/er am Ende ist, sondern zu einem Zeitpunkt, wenn es um kompetentes Gestalten geht.„ Das Konzept des Empowerment<br />

unterstellt, dass das was, an Defiziten wahrgenommen wird, das Ergebnis von Strukturen und mangelnden Ressourcen darstellt, in denen sich vorhandene Fähigkeiten<br />

nicht entfalten können (siehe Maucher, K.: MenschenStärken. 1992, S. 186). In der Zusammenarbeit bei „KuK“ geht es darum, in einem ganz bestimmtem Arrangement<br />

(siehe: Arbeitsbedingungen), dem ein ganz bestimmtes Menschenbild (siehe: Philosophie)zugrunde liegt, etwas zu ermöglichen, was nicht „mehr desselben“ ist, sondern<br />

ein „aliud“. Durch planvolle und bewusste Interaktion verändert sich alles - auch die Interaktion selbst, wodurch für alle Beteiligten erweiterte Handlungsmöglichkeiten<br />

geschaffen werden und für die Sache etwas qualitativ Neues entstehen kann. Durch die „KuK“ -Methode soll statt geholfen, gestaltet werden. Von der Rolle her distanziert<br />

sich „KuK“ von RetterInnen und HelferInnen („helfen„ ist ein privater Begriff. „Helfen“ ist nicht professionell!). Helfen und Retten ist unlösbar assoziiert mit Problemen, mit<br />

dem düster-schweren Teil des Lebens, mit dem Leidensdruck als notwendige Voraussetzung zum Hilfesuchen. <strong>Die</strong>s will und braucht „KuK“ ganz ausdrücklich nicht. In<br />

der Anwendung der Empowerment- und Menschenstärken-Grundsätze bei „KuK“ soll auch ein Beitrag geleistet werden, dass Sozialarbeit selbst dermaleinst den Per-<br />

spektivenwechsel „von den Störungen zu den Stärken“ vollzieht.<br />

17 Vgl. Maucher, 1992, MenschenStärken – Prävention durch Interaktion<br />

Vgl. Maucher, 1997, Konzept Fachstelle Kinderschutz und Koordination von Hilfen - „KuK“ , Frankfurt am Main<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

siert auf den Erfahrungen bezüglich der fatalen Wirkmechanismen hermetischer Miss-<br />

brauchssysteme.<br />

Ein weiterer Arbeitsbereich ist die Leitung der AG-Kinderschutz (Arbeitsgemeinschaft zum<br />

Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Ausbeutung - nach § 78<br />

SGB VIII), die aus Fachleuten und ExpertInnen verschiedener Wissensgebiete und Praxis-<br />

felder besteht, deren Ziel es ist, institutionsübergreifenden, fachlich qualifizierten Kinder-<br />

schutz in Frankfurt zu gewährleisten. Ohne Übertreibung kann dieses Gremium in seinem<br />

15. Jahr der Existenz als d a s Kompetenzzentrum für die Belange des Kinderschutzes in<br />

Frankfurt bezeichnet werden.<br />

Speziell im Zusammenhang mit der Novellierung des SGB VIII und hier vor allem im Kontext<br />

des § 8 a SGB VIII ist die Fachstellenkompetenz und Kinderschutz-Erfahrung in Bezug auf<br />

die Abschätzung von Gefährdungsrisiken beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung von<br />

besonderer Bedeutung.<br />

<strong>Die</strong> Seele des Jugendamtes<br />

Indem nun aus der Position von "KuK" einige ansonsten unsichtbare Bereiche des Jugend-<br />

amtes ausgeleuchtet werden, soll versucht werden, die Bezauberung weiterzugeben, die ich<br />

alltäglich im Kinderschutz erlebe.<br />

Aus der psychologischen Arbeit mit Menschen ist bekannt, dass wir nur wirklich dann in eine<br />

echte Beziehung mit ihnen und ihren Fragen treten, wenn das Gegenüber bei uns innere<br />

Beteiligtheit weckt, wenn positive Gefühle im Spiel sind. Kommt kein attraktives Gefühl zu-<br />

stande, verhalten wir uns den Menschen gegenüber nach Schema „F“.<br />

Mitten im Frankfurter Jugend- und Sozialamt angesiedelt, sehe ich alltäglich in die Seele der<br />

Kinder- und Jugendhilfe, habe Einblick in das Gefühlsleben der Fachfrauen und -männer der<br />

Kinder- und Jugendhilfe, und erlebe, wie viele von ihnen um genügend gute Kinderschutzlö-<br />

sungen ringen. Dabei kann ich vielfach genauer als irgendwer hören und spüren, was sie<br />

umtreibt. Zumeist sind es nicht die fachlichen Herausforderungen, denen sie sich machtlos<br />

gegenüber sehen, es sind vielmehr die Rahmenbedingungen, die bürokratischen Regularien,<br />

die dafür verantwortlich sind, dass SozialarbeiterInnen des öffentlichen Jugendhilfeträgers zu<br />

scheitern drohen. So erleben sie z.B. tagtäglich, dass der Verwaltungs-Schlund immer gieri-<br />

ger wird, und sie zunehmend missbraucht werden, diesen unersättlichen Hunger der Admi-<br />

nistration zu stillen. <strong>Die</strong> oft unerträgliche Paradoxie liegt darin, dass die für Kinder und Fami-<br />

lien zuständige SozialarbeiterIn, die problembezogene Definitions- und Entscheidungsmacht<br />

besitzt, für ihr Handeln in vollem Umfang persönlich haftet, aber von der Hierarchie des Am-<br />

tes wie eine Unmündige behandelt, infantilisiert, quasi verzwergt wird. Auf Sicherheit und<br />

adäquaten Schutz durch Leitung muss die MitarbeiterIn des Sozialen <strong>Die</strong>nstes allzu oft ver-<br />

zichten, sehr wohl wird aber ihre Angst in Bezug auf die strafbewährte Garantenpflicht ge-<br />

schürt. <strong>Die</strong>se Missverhältnisse sind der Hochrisiko-Kinderschutz-Arbeit, die sie leistet, wenig<br />

förderlich. Meine Aufforderung, mit dem Jugendamt in Beziehung zu treten, bezieht sich auf<br />

jene sozialen SachbearbeiterInnen, die sich jeden Tag erneut mit einem gefühlsmäßigen<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Gemisch aus Angst, Mut und Sorge den Nöten der Kinder und Familien stellen. Hat man wie<br />

sie keinen Rückhalt, keinen Schutz 19 , so muss man folgerichtig gelegentlich die Gefühle der<br />

Schutzlosigkeit der Kinder abwehren. Es darf einen nichts anrühren, sonst bleibt man mit<br />

diesen Emotionen alleine. „Prosoz 14 plus“ 20 kennt keine „Erfassungsregel“ für Angst, Ver-<br />

zweiflung und Hilflosigkeit.<br />

<strong>Die</strong> Fachkraft als GarantIn<br />

Aus dieser Perspektive betrachtet, ist die einzelne Fachkraft regelmäßig überfordert mit der<br />

Diskrepanz von Verantwortung und Macht auf der einen Seite und der Machtlosigkeit, ihrer<br />

Arbeit den stimmigen Rahmen und die erforderlichen Bedingungen zu geben auf der ande-<br />

ren. 21<br />

Eine Bemerkung in diesem Zusammenhang zu Garantenpflicht und Strafverfahren gegen<br />

SozialarbeiterInnen: Es ist gut, dass an die Aufregung über die Strafverfahren der letzten<br />

Zeit eine differenzierte Fachdiskussion getreten ist, in deren Mittelpunkt rechtzeitiges Erken-<br />

nen von Risiken und Fehlentwicklungen und Fragen des angemessen Reagierens von Ju-<br />

gendhilfe und Justiz in Kooperation mit anderen Fachsystemen steht. Damit hat sich in mei-<br />

nen Augen das Strafrecht als „äußerste Verteidigungslinie der Rechtsordnung bewährt“. Ein<br />

wirksamer Kinderschutz wird auf das Strafrecht aber auch weiterhin nicht verzichten können.<br />

Gut ist, dass wir es <strong>haben</strong>, noch besser ist, wenn es nicht zur Anwendung kommen muss.<br />

Schon aus Professionalisierungssicht kann für Jugendhilfe niemand ernsthaft einen verant-<br />

wortungsfreien Raum fordern 22 . Es geht um nichts geringeres, als um die Gefährdung Hilflo-<br />

ser und die Pflicht sich für diese einzusetzen und sofortige Maßnahmen zu ihrem Schutz zu<br />

ergreifen.<br />

Das Wächteramt des Staates besteht und daran will niemand etwas ändern. Es wird zu-<br />

nächst ausgeübt durch die Jugendhilfe, die dafür die erste Adresse ist. Danach kommen die<br />

Gerichte, insbesondere die Familiengerichte. Zu der Art wie diese „Verantwortungsgemein-<br />

schaft“ praktiziert wird, habe ich bereits Ausführungen gemacht, die ich nur noch dahinge-<br />

hend ergänzen möchte, dass die FGG-Reform mit ihren z.T. denkwürdigen Vorstellungen<br />

von der Attraktivität eines Beschleunigungszwang oder den Verlockungen unbedingten Hin-<br />

wirkens auf Einvernehmlichkeit, uns noch einige Kopfschmerzen bereiten wird.<br />

<strong>Die</strong> Listenreiche Jugendhilfe<br />

19 „Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahrensstandards wird im Falle strafrechtlicher Ermittlung und Verfolgung im Rahmen der Fürsorgepflicht die Unterstützung<br />

seitens des Arbeitgebers zugesagt. Rechtsschutz wird gem. AGA III, 527 gewährt“. (aus: Bericht des Magistrats vom 10.06.2005)<br />

20 Fachanwendungssoftware für Jugendhilfe<br />

21 <strong>Die</strong>ses Interview hat die Frage zu Tage gebracht, was wohl geschehen würde, wenn die Verantwortung für das was im Fall geschieht diejenigen persönlich tragen<br />

müssten, die die in der Hierarchie weit oben stehen und Gestaltungs- und Entscheidungsmacht macht bezüglich der Arbeitsbedingungen besitzen. Unsere Vermutung<br />

ist, dass es dann einige besonders gefährliche Mängel nicht mehr geben würde.<br />

22 vgl Salgo, L.: Nachtrag, In Jugendämter zwischen Hilfe undKontrolle. München 2001<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Wie wir wissen, sind alle professionell Verantwortlichen, als Garanten des Kinderschutzes in<br />

ganz besonderer Weise gefordert. Einerseits müssen sie mit ihren eigenen Gefühlen als Be-<br />

obachterInnen von Gewalt gegen Kinder zurechtkommen, andererseits müssen sie individu-<br />

ell und als Teil des HelferInnensystems der Gefahr begegnen, von der Dynamik des Ge-<br />

schehens mitgerissen zu werden. Sind wir uns dieser Gefahr nicht bewusst, riskieren wir<br />

selbst gewalttätig zu wirken.<br />

Vor allem darum braucht es arbeitsunterstützenden Rahmenbedingungen und qualifizierte<br />

Standards! Als Gegenmodell zu Beliebigkeit sind hohe Strukturiertheit und Verbindlichkeit bei<br />

allen Beteiligten und maximal klare Aufgabendefinition in einem tätigkeitsunterstützenden<br />

Rahmen obligatorisch.<br />

Und weil wir in der öffentlichen Jugendhilfe so „Listenreich“ sind, müssen diese Instrumente<br />

ihrerseits Qualitätsprüfungen standhalten. In Frankfurt hat im Mai 2006 die AG-Kinderschutz<br />

z.B. Checklisten als systematischen Bestandteil einer jeden Handlungshilfe, analysiert und<br />

verglichen und kam zu folgenden Kriterien für Checklisten:<br />

� Handlichkeit und Übersichtlichkeit<br />

� Sachlicher und pragmatischer Aufbau<br />

� Funktion einer Vollständigkeits- und Erinnerungsprüfung<br />

� Funktion eines Handlungsleitfadens<br />

� Differenzierung nach Alter des Kindes<br />

� Gewichtung von Faktoren (Haupt- und Nebenfaktoren)<br />

� Unterstützung von Einzeleinschätzung und Einschätzungen im Team<br />

� Klare eindeutige Items, bzw. Zusatzinformationen und Definitionen<br />

Warnen muss man dennoch: Keine auch noch so perfekt konstruierte Checkliste kann Für-<br />

sorgepflicht noch Fachlichkeit ersetzen.<br />

Verfahrensstandards in der Praxis<br />

An diesem Punkt meines Vortrages musste ich eine Entscheidung treffen: Präsentiere ich<br />

Ihnen allgemeine Prinzipien der Kinderschutzpraxis wie sie in unserem - unveröffentlichten -<br />

Kinderschutzkonzept stehen, oder lokalkoloritisch die Verfahrensstandards nach denen in<br />

Frankfurt im Falle § 8a SGBVIII vorgegangen wird. Ich entschied mich für letzteres und zu-<br />

sätzlich am Schluss - sozusagen als Gutsle - ein spezielles Praxis Beispiel von Kinderrech-<br />

te-Umsetzungs-Vorbereitungs-Trainig.<br />

Wir in Frankfurt können in Punkto Standards zur Unterstützung der täglichen Sozialarbeit als<br />

fortgeschritten gelten. <strong>Die</strong>s insbesondere für den fachlichen Umgang mit dem Verdacht des<br />

sexuellen Missbrauchs. „Verdachtsabklärung sexueller Missbrauch“ in einer verbindlichen<br />

und systematischen Form geschieht seit 1999 und auch die Folgerichtlinie „Verfahren nach<br />

Verdachtsabklärung“ wird seit 2003 in Form bedarfsorientierter Diagnostik praktiziert. Als<br />

sog. „Eingangsrichtlinie“ gilt der „Verfahrensstandard bei Verdacht auf akut schwerwiegende<br />

27


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kindeswohlgefährdung“, der sich in Struktur und Inhalt stark an den damaligen Empfehlun-<br />

gen des deutschen Städtetages orientiert.<br />

<strong>Die</strong> Darstellung der Richtliniensystematik im Frankfurter Jugend- und Sozialamt beim Ver-<br />

dacht einer Kindeswohlgefährdung möchte ich anhand eines Falles vornehmen, der frei er-<br />

funden ist und den wir verfahresstechnisch so behandeln, als wären die Ausführungsbe-<br />

stimmungen zum § 8a SGBVIII bereits verbindlich in Kraft.<br />

Als Überblick soll das Schema dienen.<br />

Standards zur Ver-<br />

dachtsabklärung<br />

sexueller Missbrauch<br />

Risiko- und Schutzfaktoren<br />

� Verdacht sexueller<br />

Missbrauch<br />

erhärtet<br />

entkräftet<br />

Vera, 12 Jahre und ihre kleine Schwester Sara, 6 Jahre wurden von ihren Eltern, beide dro-<br />

genabhängig und unterdessen verstorben, vor drei Jahren zur Adoption freigegeben. Seit-<br />

dem lebten die Kinder bei Adoptiv-Eltern, beide schon etwas älter mit leiblichen, bereits er-<br />

wachsenen Kindern. Beide <strong>haben</strong> gute Berufe, sie sind vermögend. Im Hort, den Vera be-<br />

sucht, werden die Erzieherinnen Zeuginnen eines Gespräches zwischen Vera und ihrer<br />

gleichaltrigen Freundin Jenny. Jenny erzählt Vera, dass ihr (= Veras) Vater ihr (Jenny) letz-<br />

tes Mal, als sie bei ihr zum Geburtstag war, an die Brust und den Po gefasst habe und von<br />

ihr einen Kuss auf den Mund erzwungen hat. Vera sagt daraufhin voller Empörung: „Das darf<br />

der doch nicht bei D i r!“ Im weiteren Gespräch wird deutlich, dass Vera andauernd sexuellen<br />

28<br />

Verfahren nach Ver-<br />

dachtsabklärung<br />

sexueller Missbrauch


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Übergriffen ihres Stiefvaters ausgesetzt war, jedoch immer in der Überzeugung lebte, dass<br />

er das dürfe, das sei normal, alle Väter täten das bei ihren Töchtern.<br />

Entsprechend den Vorgaben des § 8a, Abs.2 SGBVIII, nahmen die Fachkräfte des Trägers<br />

der freien Jugendhilfe unter Hinzuziehung der „insoweit erfahrenen Fachkraft“, den der Trä-<br />

ger selbst vorhielt, eine Risikoabschätzung vor:<br />

„In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und <strong>Die</strong>nsten, die Leistungen<br />

nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutz-<br />

auftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschät-<br />

zung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbe-<br />

sondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personen-<br />

sorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von<br />

Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informie-<br />

ren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefähr-<br />

dung abzuwenden.“<br />

<strong>Die</strong>se Gefährdungsabschätzung deren Grundlage die Beobachtungsergebnisse, Erfahrun-<br />

gen mit Vera im Alltag, die Prüfung des Gesprächsinhaltes und familiärer Daten waren, hatte<br />

zum Ergebnis die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung, die jedoch die Kita mit eigenen<br />

Instrumentarien nicht bearbeiten konnte. Das Jugendamt wurde informiert, vor allem zur Klä-<br />

rung des Verdachtes sexueller Missbrauch an Vera und evtl. auch Sara.<br />

Im Jugendamt wurde gem. §8a, Abs. 1 SGBVIII nach den „Verfahrensstandards bei Ver-<br />

dacht auf akut schwerwiegende Kindeswohlgefährdung § 8a SGBVIII“ 23 verfahren.<br />

“Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles<br />

eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zu-<br />

sammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgebe-<br />

rechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der<br />

wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält<br />

das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeig-<br />

net und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erzie-<br />

hungsberechtigten anzubieten.“<br />

Den Standards folgend, müssen die Fachkräfte des sozialen <strong>Die</strong>nstes im Sinne des Schutz-<br />

auftrages aktiv werden, sobald „gewichtige Anhaltspunkte“ bekannt werden. Gemeint ist eine<br />

ernstzunehmende, konkrete Meldung, unabhängig von ihrer Form. Auf Aktenlage und in<br />

Teamsitzungen mit den zuständigen und ehemals zuständigen Fachkräften wurde „im Zu-<br />

sammenwirken mehrerer Fachkräfte“ (zu denen auch „KuK“ gehörte) relevantes Material<br />

zusammengetragen. Aufgrund der Brisanz der Vorwürfe musste bei der Risikoabschätzung<br />

23 Vgl. Frankfurter Richtlinie<br />

29


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

auf die Mitwirkung der Adoptiveltern verzichtet werden. <strong>Die</strong> Einschätzung der Situation wur-<br />

de u.a. mithilfe der Liste der Risiko- und Schutzfaktoren vorgenommen. In Frankfurt <strong>haben</strong><br />

wir uns unter Beachtung der wichtigsten Qualitätsmerkmale für eine Checkliste auf insge-<br />

samt 19 Risikofaktoren (Kind und Familie) und 12 Schutzfaktoren (Kind und Familie) geei-<br />

nigt. Sie sind unter Berücksichtigung des Alters der Kinder zu beantworten und auszuwerten.<br />

Nach Bejahung des Risikofaktors: „Verdacht sexueller Missbrauch“ 24 wurde entlang der<br />

Richtlinie „Standards zur Verdachtsabklärung sexueller Missbrauch“ weitergearbeitet. 25<br />

Mit dieser standardisierten Vorgehensweise, einer ausdrücklich den Interventionen (Hilfen)<br />

vorgelagerten Verdachtsabklärung, ist intendiert: Strukturierung des komplexen Arbeitspro-<br />

zesses, Erhöhung der Arbeitssicherheit und Transparenz, Arbeitserleichterung und Entlas-<br />

tung. Kernstücke dieser Standards sind zum einen die Checkliste, zum anderen im Handlungsteil<br />

zur „Konkretisierung der Arbeitshypothese“ das „Externe Experten-Team“ ("EET"). 26<br />

<strong>Die</strong>se drei ExpertInnen arbeiten nach den Prinzipien des "simultanen Mehrperspektiven-<br />

Ansatzes "27 .<br />

Das Angebot wird wöchentlich vier Stunden für die Jugend- und SozialamtsmitarbeiterInnen<br />

(für jeweils zwei „Abklärungen“) vorgehalten. <strong>Die</strong> Verdachtsabklärung im „EET“ ergab im<br />

vorliegenden Fall in allen drei Voten (Täter-, Kind- und Familienperspektive) eine Erhärtung<br />

des Verdachtes sexueller Missbrauch an Vera durch den Adoptivvater - Mitwissen der Adop-<br />

tivmutter wurde angenommen. Ob auch die kleine Schwester betroffen war, konnte zu die-<br />

sem Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Nach der „positiven“ Entscheidung zum Verdacht<br />

durch die fallführende Sozialarbeiterin 28 wurden die Eltern zu einem Gespräch beim Sozial-<br />

dienst und die Kinder in die Fachstelle "KuK" (Kinderschutz und Koordination von Hilfen)<br />

eingeladen. Es war geplant, dass die Psychologin von "KuK" den Kindern die Möglichkeit<br />

gibt, über die Vorfälle im Hause ihrer Adoptiveltern zu sprechen. Falls sich der Verdacht wei-<br />

ter erhärtete, sollten die Kinder in Obhut genommen und die Adoptiveltern noch am selben<br />

Tag darüber informiert werden.<br />

24 Verdacht wird definiert als „unbewiesene Vermutung“, als „unsicherer Argwohn“ und ist nicht mit Tatsache gleichzusetzen.<br />

18 vgl. Standards zur Verdachtsabklärung sexueller Missbrauch<br />

26 <strong>Die</strong> Auswahl der drei Externen ExpertInnen vor allem unter zwei fachlichen Aspekten vorgenommen: Welche kompetenten Frauen und Männer sind<br />

erfahrene ExpertInnen für die Perspektiven: Familie, Kinder und Täter? Aufgrund des besonderen Aufgabenzuschnitts und spezifischer Anforderungen an<br />

diese ExpertInnen wurden nicht Träger, sondern es wurden persönlich drei Fachleute (eine Kinderanalytikerin, eine Familientherapeutin und ein Täterexper-<br />

te) angefragt. <strong>Die</strong>se bilden seitdem das "Externe ExpertInnen-Team".<br />

27 Methodisch wird beim "simultane Mehrperspektiven-Ansatz©" mit indirektem Material gearbeitet. Wesentliche qualitative Elemente der Arbeit sind "Struk-<br />

tur" und "Distanz". Stichworte sind des weiteren 'Einsatz eines professionellen Instrumentariums' und 'Externenstatus' des "EET". Theoretisch orientiert sich<br />

die Arbeit des "EET" im Bezug auf die Reflektionsebene an der Analytischen Theorie (Balint-Arbeit und Szenisches und systemisches Verstehen).<br />

Das "EET" arbeitet mit der Falldarstellung der MitarbeiterIn des Jugendamtes, nicht mit der Fachkraft! <strong>Die</strong>se wendet sich dann an das "EET", wenn sie den<br />

Verdacht in ihrem internen Beratungsteam abgeklärt hat (siehe Schaubild Anlage 3). Bei der Abklärung im "EET" sind immer alle drei ExpertInnen anwesend<br />

und immer schauen alle Drei auf die vorgetragenen Elemente und immer geben alle Drei aus ihrer Perspektive ihre Stellungnahmen zum Verdacht des<br />

Sexuellen Missbrauchs ab.<br />

28 Vgl. Fließdiagramm siehe Anhang<br />

30


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Im Gespräch mit den Kindern, das problemlos mit Tonband geführt werden konnte, berichte-<br />

te Vera, dass sie beide mit neun, bzw. 3 Jahren nach Aufenthalten in Heimen und bei Pfle-<br />

geeltern zu diesem Paar vermittelt worden waren und sich anfänglich auch sehr wohl fühlten,<br />

weil sie dort schön wohnten, gut gekleidet und gut ernährt wurden. Sehr bald jedoch began-<br />

nen bei der älteren Tochter die sexuellen Übergriffe durch den Adoptivvater, die für Vera bis<br />

zu dem Gespräch mit der Freundin selbstverständlich waren: „ich dachte, jeder Vater tut das<br />

mit seinen Kindern.“ <strong>Die</strong> kleine Schwester bekam zwar mit, dass der Vater allmorgendlich in<br />

das Zimmer der großen Schwester ging, gesprochen <strong>haben</strong> sie jedoch nie darüber. Vera<br />

erzählt stockend und unter unglaublicher Anstrengung, dass „der Typ“ zunächst beim mor-<br />

gendlichen Wecken nur „gefummelt“ habe, dann aber immer weiter gegangen sei. Zuletzt<br />

habe er sie gezwungen, seinen Penis zu reiben, bis der Samen kam. Er habe sie auch über-<br />

all angefasst, an der Scheide so fest, dass es wehtat. Wenn sie dann gewimmert habe, habe<br />

ihn das noch mehr rasend gemacht, sodass sie lieber ganz still blieb. Immer wieder habe der<br />

Adoptivvater zu ihr gesagt, wie schön sie es jetzt hätten und dass alles in Ordnung sei und<br />

auch die Elke (Adoptivmutter) fände, dass es schön sei, dass er - Ralf - sie - Vera - so be-<br />

sonders lieb habe. Sara sagt, mit ihr hätte der Ralf (beide nennen ihre Adoptiveltern nur beim<br />

Vornamen) das nie gemacht. Als Sara im Gespräch bei "KuK" erstmals hört, was ihrer<br />

Schwester seit Jahren passiert ist, weint sie und versucht sie zu trösten. Vera ist vor allem<br />

wütend, sie wirkt aber auch erleichtert, alles erzählen zu können und zu hören, dass Ralf das<br />

nicht tun durfte. Nach über einer Stunde wird den Kindern gesagt, dass sie nicht mehr in<br />

diese Familie zurückkönnen und wir sie in Obhut nehmen. Hier ist zu spüren, dass beide<br />

Mädchen diese Konsequenz nicht erwartet hatten. Sie wirken verzweifelt und wollen wissen,<br />

ob sie nicht zu Elke könnten, wenn die den Ralf rausschmeißt. <strong>Die</strong>se Variante wäre theore-<br />

tisch denkbar, so wird den beiden, die sich nunmehr fest aneinander klammern, erklärt, aber<br />

nicht sehr wahrscheinlich, da die Adoptivmutter womöglich die gesamte Zeit über von dem<br />

Missbrauch wusste und ihn duldete. <strong>Die</strong> Mädchen ergeben sich in ihr Schicksal und werden<br />

in ein Heim gebracht.<br />

<strong>Die</strong> Konfrontation der Adoptiveltern - ebenfalls durch "KuK" und eine Fachkraft des Sozial-<br />

dienstes - ergab, dass beide pauschal abstritten, etwas von diesen Übergriffen zu wissen,<br />

bzw. gar so etwas getan zu <strong>haben</strong>. Beide verunglimpften aufs Übelste das Jugendamt, was<br />

„auf dieses Flittchen“ hereingefallen sei. Sie verlangten die sofortige Herausgabe der Kinder.<br />

Dadurch musste das Jugendamt beim Familiengericht einen Antrag nach § 1666 BGB stel-<br />

len. Es wurde beantragt, das gesamte Sorgerecht auf das Jugendamt zu übertragen und den<br />

Kindern eine Verfahrenspflegerin zur Seite zu stellen. <strong>Die</strong> Adoptiveltern verstrickten sich und<br />

den Richter in Prozesse, die einzig der Manipulation und Vernebelung dienten und trieben so<br />

das Gericht - unvertraut mit der professionellen Interpretation der Dynamiken bei Verdacht<br />

des sexuellen Missbrauchs - vor sich her. Das Jugendamt handelte und sicherte das Wohl<br />

und die Entwicklung der Mädchen in einer erstklassigen Institution. Da der Verdacht des se-<br />

xuellen Missbrauchs in der Verdachtsabklärung erhärtet worden war und auf die Adoptivmut-<br />

ter als Mittäterin ausgeweitet werden musste, wurde entsprechend der Folgerichtlinie „Ver-<br />

31


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

fahren nach Verdachtsabklärung sexueller Missbrauch“ 29 eine bedarfsorientierte Diagnostik<br />

durchgeführt.<br />

Für jedes Kind und jeden Jugendlichen, bei dem der Verdacht des sexuellen Missbrauchs<br />

bestätigt wurde oder nicht entkräftet werden konnte, ist eine psychodiagnostische Abklärung<br />

durch Diplom-PsychologInnen sicher zu stellen. Es dürfen nur die GutachterInnen beauftragt<br />

werden, die kompetent und bereit sind, nach dieser Richtlinie, insbesondere der vorgegebe-<br />

nen Gutachtenstruktur 30 zu verfahren. Aufgaben der psychodiagnostischen Untersuchung<br />

sind: Klärung und Beschreibung der komplexen Problemkonstellation des betroffenen Kindes<br />

oder des betroffenen Jugendlichen in seinen Lebenswelten vor dem Hintergrund des (vermu-<br />

teten) sexuellen Missbrauchs, Diagnostik vorhandener Störungen, Begründung und Konkre-<br />

tisierung des therapeutischen Bedarfs und Empfehlung notwendiger und geeigneter Hilfen.<br />

Sinn und Funktion dieser psychodiagnostischen Untersuchung ist die Ermittlung des spezifi-<br />

schen Bedarfs eines Kindes oder Jugendlichen zur qualifizierten Hilfeplanung 31 . Ziel ist nicht<br />

die "Beweisführung", d. h. der Nachweis des Vorliegens von sexuellem Missbrauch. <strong>Die</strong><br />

durch das Jugendamt beauftragten Gutachten dienen der fachlichen Unterstützung der Hil-<br />

feplanung und werden nicht unter dem Blickwinkel gerichtlicher Verwertbarkeit erstellt.<br />

Im vorliegenden Fall bezogen sich die Fragestellungen im Wesentlichen auf den pädago-<br />

gisch/psychologischen Hilfs-Bedarf, die Frage, ob Kontakte zu den Adoptiveltern dem Kin-<br />

deswohl entsprechen und - ebenfalls unter Kinderschutzaspekten - die Sinnhaftigkeit und<br />

Bedeutung einer Strafanzeige. Zu Letzterem wurde im Gutachten festgestellt, dass aus the-<br />

rapeutischen Gründen eine Strafanzeige gegen den Adoptivvater sinnvoll ist. <strong>Die</strong> Fachstelle<br />

"KuK" zeigte ihn daraufhin an. Parallel dazu lief das familiengerichtliche Verfahren. Das JA<br />

war und blieb Vormund, die Kinder hatten zusätzlich eine Verfahrenspflegerin an ihrer Seite.<br />

Vom Vormund der Kinder wurde gem. § 27 SGBVIII eine sozialpädagogische Prozessbeglei-<br />

tung beantragt und eingerichtet.<br />

Vera profitierte sehr von dieser Begleitung, vor allem, weil es endlich nicht mehr - wie in ihrer<br />

Therapie - um den sexuellen Missbrauch ging. Auffällig war, in welch übertriebener Weise<br />

sie die Fürsorge über ihre kleine Schwester übernommen hat. Fast zerbrach sie über der<br />

Verantwortung und vergaß oft, sich genügend gut um ihre eigenen Belange zu kümmern.<br />

Trotzdem war sie eine gute und ehrgeizige Schülerin. Sie hat weiterhin zu ihrem ehemaligen<br />

Umfeld (Freundinnen aus der früheren Schule) Kontakt gepflegt und auf diesem Wege erfah-<br />

ren, dass nicht nur die Adoptiveltern weiter zusammenlebten, sondern der Vater überra-<br />

schend intensiven Kontakt zu seiner eigenen erwachsenen Tochter, bzw. seiner Enkelin,<br />

aufgenommen hatte. Vera erzählte der Prozessbegleiterin, 32 dass sie Verbindung zu dieser<br />

29 Vgl. „Verfahren nach Verdachtsabklärung sexueller Missbrauch“ siehe Anhang<br />

30 Vgl. Gutachtenstruktur als Anlage zur Richtlinie „Verfahren nach Verdachtsabklärung sexueller Missbrauch“ siehe Anhang<br />

31 vgl. Hilfeplanung Rahmenkonzeption § 36 SGBVIII, siehe Anhang<br />

32 vgl. Recht würde Helfen, Institut für Opferschutz im Strafverfahren. Soz. Pädag. ProzessbegleiterInnen sindsozialpädagogisch und strafrechtlich geschulte Fachkräfte,<br />

die interdisziplinär arbeiten und Betroffene (z.B. kindliche OpferzeugInnen) bis nach dem Gerichtsprozess begleiten.<br />

32


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Tochter aufgenommen und den sicheren Eindruck bekommen habe, dass nunmehr die En-<br />

kelin das nächste Opfer sein könnte.<br />

Da hierin „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung zu sehen sind, musste<br />

nun die sozialpädagogische Prozessbegleiterin gem. § 8a, Abs.2 SGBVIII 33 eine Risikoab-<br />

schätzung mit einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ vornehmen. Das Ergebnis war, dass die<br />

Gefährdung aufgrund der Vorgeschichte durch den freien Träger und mit seinen Mitteln nicht<br />

geklärt und auch keine Hilfen eingeleitet werden konnte, ohne die Kinder zu gefährden. Inso-<br />

fern wurde der Verdacht an das für die Tochter zuständige Jugendamt weitergeleitet, das<br />

wiederum nach der bereits beschriebenen Richtliniensystematik vorging.<br />

Bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den Adoptivvater wegen<br />

schweren fortgesetzten sexuellen Missbrauchs an seiner Adoptivtochter Vera wird noch eine<br />

Zeit vergehen, sodass Vera als Hauptzeugin und Nebenklägerin den Prozess gegen ihren<br />

Adoptivvater voraussichtlich mit fast 16 Jahren - als junge Frau - erleben wird.<br />

Kinderrechte brauchen „IGEL“<br />

In diesem speziellen Fall wurde das Gespräch mit den Mädchen bei „KuK“ geführt. Im Alltag<br />

jedoch muss auftragsgemäß die zuständige Fachkraft des Sozialen <strong>Die</strong>nstes die <strong>Rechte</strong>n<br />

der Kinder sicherstellen. Sie ist es, die hautnah wahrnehmen muss, wie es dem Kind geht,<br />

was es braucht, worunter es leidet, was ihm Spaß macht und wovor es Angst hat.<br />

Aber….<br />

"Sprechen mit Kindern" gehört zu den wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben nach<br />

dem Grundgesetz, der UN Kinderrechtskonvention und dem SGB VIII (§§ 8 und 36 SGB VIII.<br />

Dessen ungeachtet gibt es in diesem Zusammenhang weder in der Ausbildung, noch im<br />

Rahmen der Praxis Anregungen zum Lernen und zur Qualifizierung. Erfahrungen nicht nur<br />

einzelner Mitarbeiterinnen des Sozialen <strong>Die</strong>nstes zeigen, dass das Sprechen mit Kindern<br />

von jeder einzelnen Fachkraft als besondere Herausforderung erlebt wird und darum z.T. mit<br />

großen Unsicherheiten verbunden ist.<br />

Darum führe ich seit vielen Jahren in Frankfurt u.a. Trainings zum Thema „Sprechen mit Kin-<br />

dern“ durch. Regelmäßig beginne ich mit der Frage an die TeilnehmerInnen, wie viele Einzelgespräche<br />

sie schon mit Kindern (nicht Jugendliche) geführt <strong>haben</strong>. Sie ahnen schon,<br />

dass das - trotz § 8 SGBVIII und anderer Rechtsvorschriften, die die <strong>Beteiligung</strong> von<br />

Kindern verbindlich vorschreiben - nur erschreckend wenige waren. Es ist hier keine<br />

Benachteiligungs- oder gar Entrechtungsabsicht zu unterstellen, es liegt daran, dass<br />

die Fachkräfte sich nicht kompetent fühlen und es wohl auch nicht sind, mit Kindern<br />

zu sprechen.<br />

33 Vgl. Gesetzestext § 8a, Abs.2 SGBVIII<br />

33


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

So einfach ist das und so kompliziert gleichermaßen: Kinder brauchen <strong>Rechte</strong> und wir brau-<br />

chen Handwerkszeug, Methoden, um diesen <strong>Rechte</strong>n Leben und Gehalt zu geben. Wir müs-<br />

sen uns Kinder nähern und um das zu tun gibt es ein Konzept, das ich Ihnen zum Abschluss<br />

ans Herz legen möchte. Es einfach zu realisieren und macht unbändigen Spaß. <strong>Die</strong> Rede ist<br />

von Rollenspielen, in denen Sie zum einen das Kind spielen können und/oder die Fachkraft.<br />

Auf diese Weise kommen Sie sich als das Kind - das Sie einmal waren - wieder nahe und sie<br />

spüren auch die Not der Fachkraft, wenn ein Kind vor ihr sitzt, dem sie rein gar nichts zu<br />

entlocken vermag, wie auch immer sie sich müht.<br />

<strong>Die</strong> Not der Fachkraft, oder ihre Angst gar. Sie erinnern sich: die Erwachsenen sind im<br />

Verantwortungs-Focus wenn es um Achtung oder Missachtung von Kinderrechten geht.<br />

Kinder brauchen Erwachsene, die sie lieben<br />

Gewalt gegen Kinder bedeutet Schuld und Versagen jedes einzelnen aber auch der staatli-<br />

chen Gemeinschaft insgesamt in Bezug auf die Beziehung zu Kindern. Wo immer wir mit<br />

Kindern in Berührung kommen, werden wir unserer Verantwortung ihnen gegenüber nur sehr<br />

unzureichend gerecht, verraten wir sie in ihrer Loyalität uns gegenüber.<br />

Wir verhalten uns zu Mädchen und Jungen nicht so, dass ihre altersgemäßen Bedürfnisse<br />

beachtet sind und ihnen entsprechende Hilfe, Orientierung und ausreichender Schutz gege-<br />

ben ist. Um das tun zu können, müssten wir selbst noch einen Zugang zu dem Kind in uns<br />

<strong>haben</strong>.<br />

Unter dem Begriff „Kindheitsamnesie“ wird aus psychoanalytischer Sicht festgestellt, dass<br />

sich das Kind im Erwachsenen zumeist sehr verborgen hält. Eine der Kindheit entwachsene<br />

Person muss wieder lernen aus der inneren Kenntnis des Kindes zu schöpfen, das sie ein-<br />

mal gewesen ist.<br />

Wir alle mussten als Kinder die z.B. von den Eltern vorgegebene Einschätzung der Welt und<br />

der Menschen darin über nehmen. <strong>Die</strong> Erwachsenen sagten uns, welche Menschen zu mö-<br />

gen, welche zu verabscheuen und zu meiden seien. Mit dieser Verpflichtung, genau diesel-<br />

ben Feinde und Freunde wie die Eltern zu <strong>haben</strong>, war eine Grenzverletzung verbunden, die<br />

einer Verletzung der Person des Kindes entspricht. <strong>Die</strong>se Verletzung ist zu verstehen einer-<br />

seits in der Missachtung der kindlichen Bedürfnisse und Gefühle und andererseits als Beset-<br />

zung des Kindes mit den eigenen Gefühlen, Wünschen und Abwehrmechanismen<br />

<strong>Die</strong> Tatsache, dass wir als Kind zum Bündnispartner oder Befriedigungsobjekt - im engeren<br />

oder weiteren Sinne - missbraucht, wurden, verletzt die eigene Ich-Grenzen.. Das „System“<br />

der Eltern wird zur „Besatzungsmacht“ in der Person des Kindes. Seine Ich-Grenzen werden<br />

ständig verunsichert.<br />

<strong>Die</strong>ser Prozess der dauernden Überschreitung der „weichen“ Außengrenzen des Kindes wird<br />

fatalerweise noch unterstützt durch die Bereitschaft eines jeden Kindes, sich anzupassen<br />

und die Orientierungsschemata der Eltern zu übernehmen.<br />

<strong>Die</strong>se Haut, die zu Beginn des Lebens zerstört wurde, kann nie mehr in der ursprünglichen<br />

gesunden Form nachwachsen. „Menschen, deren Ich-Grenzen in der Kindheit schwer ver-<br />

34


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

letzt wurden, müssen bei Annäherung anderer Menschen Angst <strong>haben</strong>, dass diese sozusa-<br />

gen durch die vorhandenen „Löcher“ bei ihnen eindringen und sie „besetzen“.<br />

Was ist mein Credo an dieser Stelle? Wir müssen wachsam und achtsam sein auf uns und<br />

unsere Gefühle. Nicht selten enthält unser Alltag Erfahrungen mit hoheitlicher Willkür. <strong>Die</strong>s<br />

zieht Gefühle von Wut und Leid nach sich. Wir sind gekränkt und fühlen uns ohnmächtig. Wir<br />

entdecken, wie schwach wir sind - fast so schwach wie die Kinder, mit denen wir uns im<br />

Zweifel identifiziert sehen und identifizieren.<br />

Lasen Sie mich hier zum guten Verständnis Martin Buber zitieren: “Mit sich beginnen, aber<br />

nicht bei sich enden, bei sich anfangen, aber nicht sich selbst zum Ziel <strong>haben</strong>.“<br />

Es geht nicht um uns, aber wenn wir uns nicht selbst lieben, lieben wir niemanden. Und Kin-<br />

der die nicht geliebt werden, werden zu Erwachsnen, die nicht lieben.<br />

Und hier schließt sich der Kreis und ich meinen Vortrag mit unsere aller Ursula - von der<br />

Leyen -:„Wir sollten die Kinder in die Mitte unserer Betrachtung stellen und die Entfaltung<br />

ihrer vielfältig angelegten Fähigkeiten, die Gott sei Dank von vornherein vorhanden sind,<br />

zum Blühen kommen lassen. Unter diesem positiven Ansatz, sollten wir die Aufnahme der<br />

Kinderrechte in die Verfassung diskutieren.“ 34<br />

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Geduld!<br />

34 Kinderkommission Öffentliches Expertengespräch zum Thema: „Kinderrechte in die Verfassung“, 20.11.2006<br />

35<br />

��


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

5. Projekte und Initiativen<br />

��Iris Horstmann, Projektleiterin<br />

Initiative Habakuk - <strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong>, Recht bekommen“<br />

eine Initiative der Caritas in Baden-Württemberg<br />

5,1 „Initiative Habakuk - <strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong>, Recht bekommen“<br />

Initiative<br />

Für r die <strong>Rechte</strong><br />

junger Menschen<br />

36<br />

®


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Das Projekt setzt an zwei Punkten an<br />

1.Ansatzpunkt:<br />

Sozialgesetzbuch I § 8 Kinder- und Jugendhilfe<br />

Junge Menschen und Personensorgeberechtigte <strong>haben</strong> im Rahmen<br />

dieses Gesetzbuchs ein Recht, Leistungen der öffentlichen<br />

Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. <strong>Die</strong>se sollen die Entwicklung<br />

junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie<br />

unterstützen und ergänzen.<br />

SGBVIII § 4 Zusammenarbeit öffentliche und freie Jugendhilfe<br />

Öffentliche und freie Jugendhilfe arbeiten partnerschaftliche<br />

zusammen, d.h. sie tragen gemeinsam Verantwortung<br />

Das Projekt setzt an zwei Punkten an: an<br />

1.Ansatzpunkt:<br />

<strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong><br />

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf<br />

Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeit.“ So steht es in unserer Verfassung und im SGB VIII<br />

Seine <strong>Rechte</strong> kennen<br />

<strong>Die</strong> Initiative Habakuk® klärt auf und informiert Kinder, Jugendliche und<br />

Familien über ihre Rechtsansprüche. Denn nur wer seine <strong>Rechte</strong> kennt, kann<br />

die damit verbundenen Pflichten auch annehmen.<br />

Recht bekommen<br />

<strong>Die</strong> Initiative Habakuk® hilft Kindern, Jugendlichen und Familien in Not bei der<br />

Klärung berechtigter Ansprüche und begleitet sie bei den damit verbundenen<br />

Verfahren.<br />

37


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Das Projekt setzt an zwei Punkten an<br />

1.Ansatzpunkt:<br />

Für das hier angesprochene Recht<br />

gibt es drei Wirkungsebenen:<br />

• Kinder, Jugendliche und Familien(Leistungsanspruch)<br />

• MitarbeiterInnen in Jugendämtern(Mediation)<br />

• Kinder und Jugendlichen in <strong>Die</strong>nsten und Einrichtungen<br />

(Beschwerdemanagement)<br />

Das Projekt setzt an zwei Punkten an<br />

2. Ansatzpunkt:<br />

Am christlichen Menschenbild<br />

Habakuk bedeutet im Hebräischen „der Umarmer“.<br />

Der Prophet Habakuk wird von Gott in seiner<br />

Verzweiflung angenommen und gestärkt.<br />

So will auch die Initiative Habakuk ® Menschen stärken<br />

und ihnen anwaltschaftlich zur Seite stehen.<br />

38


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Bundesweiter Kontext<br />

• Diskussion um Kinderrechte<br />

– UN Konvention / National Coalition<br />

- Nationaler Aktionsplan „kindergerechtes Deutschland“<br />

Beitrag der Caritas<br />

• Bundesregierung will behördliches „Frühwarnsystem“<br />

– Kinderrechte in die Verfassung SGB VIII Novellierung<br />

stärkt „Wächterfunktion“ des Jugendamtes<br />

– 11. Jugendbericht fordert sozialen Verbraucherschutz<br />

Bundesweiter Kontext<br />

• <strong>Die</strong> Caritas auf Bundesebene<br />

- Befähigungsinitiative der Caritas in Deutschland<br />

- Beschwerdemanagement<br />

• Auseinandersetzung mit Kinder- und Familienarmut<br />

• Erstes Bundestreffen ähnlicher Initiativen<br />

39


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Philosophie des Projektes<br />

• <strong>Die</strong> christlichen Botschaft<br />

erfährt eine praktische Wendung d. H.<br />

es geht um den Einsatz für<br />

Kinderrechte (<strong>Rechte</strong> für Kinder)<br />

Kindeswohl<br />

Kindesschutz<br />

<strong>Die</strong> Philosophie des Projektes<br />

praktisch<br />

Wir :<br />

• helfen, wenn Kinder, Jugendliche oder Eltern sich beschweren<br />

wollen und eine Anlaufstelle suchen<br />

• informieren und beraten im Vorfeld des Hilfegewährungs- bzw.<br />

Hilfeerbringungsprozesses<br />

• vermitteln zwischen Jugendämtern, Kindern, Jugendlichen und<br />

Familien, die sich in z.B. Rechtsfragen nicht einigen können<br />

• unterstützen bei der Klärung von Rechtsansprüchen mit Hilfe<br />

einer juristischen Patenschaft<br />

40


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

<strong>Die</strong> Philosophie des Projektes<br />

praktisch<br />

Wir bilden ein Netzwerk von Fachleuten, die unabhängig<br />

beraten. <strong>Die</strong> wichtigsten Knotenpunkte sind:<br />

PatInnen / MentorInnen /Einrichtungen<br />

JuristInnennetzwerk /Projektleitung/Beirat<br />

Aus-Fortbildung<br />

Vernetzungstreffen<br />

<strong>Die</strong> Philosophie des Projektes<br />

praktisch:<br />

Einrichtung/Rottenburg- Stuttgart<br />

Fallanfrage<br />

Einrichtung/ R.-Stuttgart<br />

Projektleitung<br />

Projektträgerkreis<br />

Projekt"Initaitive Habakuk"<br />

Beirat<br />

19.11.2007 - v4<br />

41<br />

Einrichtung/Freiburg<br />

Einrichtung/Freiburg<br />

JuristInnennetzwerk<br />

MentorIn<br />

MentorIn<br />

MentorIn<br />

Fallanfrage<br />

PatInnen<br />

PatInnen<br />

PatInnen


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Nach einem Jahr<br />

Herausforderndes:<br />

• Initiative/ Projekt/ Initiative<br />

• Projektstart und Projektentwicklung<br />

• Bedenken durch Jugendämter<br />

• Ängste/Spannung Träger und Anwaltschaft<br />

• Baden-Württemberg Projekt<br />

Nach einem Jahr<br />

• 31 Einrichtungen <strong>haben</strong> eine Mitmacherklärung unterschrieben<br />

• 16 MentorInnen /2 PatInnen/13 Anfragen wurden bearbeitet<br />

• Homepage ist aufgebaut<br />

• Eine MentorInnenschulung hat stattgefunden, die nächste ist am<br />

29./30. Januar 2008<br />

• <strong>Die</strong> PatInnenschulung findet statt am 12./13. Januar 2008<br />

• Wir <strong>haben</strong> eine Schirmherrin: Bundesministerin Annette Schavan<br />

• Stellvertretender Landesjugendamtsleiter ist Beiratsmitglied<br />

• Der Beirat hat bisher zwei Mal getagt<br />

42


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Weitere Schritte 2008<br />

• 1. Vernetzungstreffen zur Mitte des Projektes<br />

• für Einrichtungen, MentorInnen, PatInnen<br />

• 2. Fachtagung zur Gründung eines<br />

JuristInnennetzwerkes<br />

• 3. Aufbau eines Newsletters<br />

• 5. Marketing und Sponsoring<br />

• 4. Gründung einer AutorInnengruppe<br />

Weitere Informationen finden Sie unter:<br />

http://www.initiative-habakuk.de/<br />

• Herzlichen Dank für Ihre<br />

Aufmerksamkeit. Haben Sie noch<br />

Fragen?<br />

43<br />

��


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

5. Projekte und Initiativen<br />

��Prof. Dr. Mechthild Wolff, Fachhochschule Landshut<br />

Ergebnisse eines Projekts<br />

5.2 <strong>Beteiligung</strong> von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung -<br />

Ablauf<br />

1. Hintergründe zum Projekt<br />

2. <strong>Beteiligung</strong> aus der Sicht von Jugendlichen im Heim<br />

- Ergebnisse von Kreativworkshops<br />

3. Indikatoren für die Umsetzung von <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

4. Einige gute Praxisbeispiele zur Umsetzung<br />

5. Fazit<br />

44<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

1. Hintergründe zum Projekt<br />

Entwicklungsprojekt 2005 - 2006<br />

„<strong>Beteiligung</strong><br />

<strong>Beteiligung</strong> – Qualitätsstandard Qualit tsstandard ffür<br />

r Kinder und Jugendliche<br />

in der Heimerziehung“<br />

Heimerziehung<br />

Förderung Fachliche Unterstützung<br />

1. Hintergründe zum Projekt<br />

Projektbausteine<br />

1. Literaturanalyse<br />

2. Workshops (Jugendliche, Fach- und Leitungskräfte)<br />

3. Empfehlungen zur <strong>Beteiligung</strong> in der Heimerziehung<br />

4. Vernetzung mit der europäischen Initiative Quality4Children<br />

45<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

1. Hintergründe zum Projekt<br />

Nutzerorientiertes Forschungs- und<br />

Entwicklungsprojekt 2006 - 2008<br />

„Gelingende Gelingende <strong>Beteiligung</strong> im Heimalltag aus der Sicht von Jugendlic hen hen“<br />

Förderung Kooperation<br />

46<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

1. Hintergründe zum Projekt<br />

Derzeitige Projektbausteine<br />

1. Repräsentative Befragung von Jugendlichen in deutschen Heimen<br />

(SPI, FH Landshut mit Unterstützung des IPP e.V. )<br />

2. Nationale Plattformbildung mit jugendlichen und erwachsenen<br />

ExpertInnen und Internetportal www.diebeteiligung.de<br />

3. <strong>Beteiligung</strong>sförderndes Werkbuch für Profis und Jugendliche<br />

1. Hintergründe zum Projekt<br />

Gründe für die <strong>Beteiligung</strong><br />

von Kindern<br />

Rechtliche Ebene Psychosoziale Ebene<br />

47<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

a) Rechtliche Gründe für <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

Rechtsbereiche der UN-Kinderrechtskonvention<br />

(vier Rechtsbereiche nach UNICEF)<br />

survival rights<br />

<strong>Rechte</strong>, die das Überleben des Kindes sichern.<br />

development rights<br />

<strong>Rechte</strong>, die die Entwicklung des Kindes garantieren.<br />

protection rights<br />

<strong>Rechte</strong>, die das Kind vor Ausbeutung, Missbrauch und willkürlicher<br />

Trennung von der Familie schützen.<br />

participation rights<br />

<strong>Rechte</strong>, die eine freie Meinungsäußerung und Mitsprache in allen<br />

Angelegenheiten, die das Kind betreffen, garantieren.<br />

a) Rechtliche Gründe für <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

UN-Kinderrechtskommission (CRC)<br />

UN-Kinderrechtskonvention<br />

Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens]<br />

(1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist,<br />

sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese<br />

Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten<br />

frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des<br />

Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und<br />

seiner Reife.<br />

48<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

§<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

§


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

a) Rechtliche Gründe für <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

EU -Kommission<br />

EU-Kinderrechtsstrategie (2005-2009):<br />

Mitteilung der Kommission der europäischen Gemeinschaften zur<br />

Berücksichtigung der Kinderrechte als Mainstreaming in den<br />

Maßnahmen der EU<br />

„Bei allen internen und externen Maßnahmen müssen<br />

und uneingeschränkt den Prinzipien und Bestimmungen<br />

des UN-Übereinkommens über die <strong>Rechte</strong> des Kindes<br />

und anderen internationalen Rechtsinstrumenten entsprechen.”<br />

b) Psychosoziale Gründe für <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

Kriterien für das „Wohl des Kindes“<br />

(orientiert an der UN-Kinderrechtskonvention)<br />

<strong>Die</strong> „basic needs of children“ umfassen folgende Bedürfnisbereiche:<br />

� Liebe, Akzeptanz und Zuwendung.<br />

� Stabile Bindungen.<br />

� Bedürfnis nach Ernährung und Versorgung.<br />

� Bedürfnis nach Gesundheit.<br />

49<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

§<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

� Bedürfnis nach Schutz vor Gefahren materieller und sexueller Ausbeutung.<br />

� Bedürfnis nach Wissen, Bildung und Vermittlung hinreichender Erfahrung.<br />

(vgl. Fegert 1999, in: Familie, Partnerschaft, Recht, Heft 6, S. 326 - 327)


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

b) Psychosoziale Gründe für <strong>Beteiligung</strong> für Heim<br />

<strong>Beteiligung</strong> als Chance für soziales Lernen<br />

Learning to know � Faktenwissen und Lernstrategien<br />

50<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

Learning to do � Handlungswissen und Handlungskompetenz<br />

Learning to life together � Soziale Kompetenz<br />

Learning to be � Identitätsausprägung<br />

Quelle: vgl. Deutsche UNESCO-Kommission (Hrsg.) (1997): Lernfähigkeit: Unser<br />

verborgener Reichtum. UNESCO-Bericht zur Bildung im 21. Jahrhundert. Neuwied<br />

und Berlin<br />

Zwischenfazit<br />

Rechtliche Ebene:<br />

Kinderrechte sind Menschenrechte, damit sind Kinder BürgerInnen der<br />

Zivilgesellschaft, d.h. sie <strong>haben</strong> ein Anrecht auf <strong>Beteiligung</strong>.<br />

Psychosoziale Ebene:<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

Jugendliche benötigen <strong>Beteiligung</strong> zur Erfahrung von Selbstwirksamkeit,<br />

d.h. Sie benötigen <strong>Beteiligung</strong> für Wachstum und Entwicklung.


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

1. Hintergründe zum Projekt<br />

Stufenleiter für Partizipationsmodelle nach Hart/Gernert (1992/93)<br />

1. Hintergründe zum Projekt<br />

„Nicht Nicht überall, berall, wo <strong>Beteiligung</strong> draufsteht,<br />

muss auch <strong>Beteiligung</strong> drin sein!“ sein!<br />

denn…<br />

→ es gibt keine allgemeingültige Definition von<br />

<strong>Beteiligung</strong>.<br />

→ <strong>Beteiligung</strong> ist von persönlichen Werten<br />

abhängig.<br />

51<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

1. Hintergründe zum Projekt<br />

Unsere Recherchen <strong>haben</strong> ergeben, dass…<br />

… der Begriff „<strong>Beteiligung</strong>“ auf eine hohe<br />

Resonanz bei den Professionellen stößt.<br />

… es einen dringenden Handlungsbedarf im<br />

Hinblick auf die konkrete Umsetzung von<br />

<strong>Beteiligung</strong> im Alltag der stationären<br />

Jugendhilfe gibt.<br />

2. <strong>Beteiligung</strong> aus der Sicht von Jugendlichen im Heim<br />

Gelingende <strong>Beteiligung</strong> im Heimalltag<br />

aus der Sicht von Jugendlichen<br />

die NutzerInnen-<br />

perspektive<br />

52<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

2. <strong>Beteiligung</strong> aus der Sicht von Jugendlichen im Heim<br />

2. <strong>Beteiligung</strong> aus der Sicht von Jugendlichen im Heim<br />

53<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

Ergebnis eines Rankings auf einem Workshop mit Jugendlichen (2005) n=15<br />

"Was sind für Dich Voraussetzungen für gute <strong>Beteiligung</strong>?"<br />

sich wohlfühle n/ gutes Verhältnis<br />

Gespr äche<br />

Me inungsfre iheit<br />

Privatsphäre<br />

Vertraue n/ angehört we rden<br />

Ehrlichk eit/ freundliches Um feld/ Fre unde<br />

ne tte,sympathische BetreuerInnen/ Aufge schlosse nheit<br />

Inter esse<br />

Re geln<br />

Gre mien<br />

Essen<br />

Re ligionsfre iheit<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de<br />

0 20 40 60 80 100 120


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

2. <strong>Beteiligung</strong> aus der Sicht von Jugendlichen im Heim<br />

<strong>Die</strong> Wünsche und Erwartungen von Jugendlichen nach<br />

<strong>Beteiligung</strong> richten sich auf die Haltungen und<br />

Persönlichkeitsaspekte von Professionellen.<br />

54<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de<br />

<strong>Die</strong> Wünsche und Erwartungen von Jugendlichen nach<br />

<strong>Beteiligung</strong> richten sich auf Aspekte des Alltagslebens<br />

und auf ihr emotionales Erleben im Heim.<br />

2. <strong>Beteiligung</strong> aus der Sicht von Jugendlichen im Heim<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de<br />

<strong>Die</strong> Wünsche und Erwartungen von Jugendlichen und<br />

die Repräsentationen der Professionellen, was sie<br />

unter <strong>Beteiligung</strong> verstehen sind nicht immer<br />

identisch.<br />

Für Jugendliche ist die institutionalisierte und<br />

verfahrensmäßig verregelte Form der <strong>Beteiligung</strong><br />

im unteren Segmente ihres Rankings.


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

2. <strong>Beteiligung</strong> aus der Sicht von Jugendlichen im Heim<br />

Wenn man Jugendliche danach befragt, was sie zu<br />

<strong>Beteiligung</strong> assoziieren, hat dies meist mit<br />

„Integration“ in die Gruppe zu tun und dem Wunsch<br />

dazu zu gehören.<br />

2. <strong>Beteiligung</strong> aus der Sicht von Jugendlichen im Heim<br />

Ergebnis repräsentative Befragung Jugendlicher (2007) n=1100<br />

Wohlfühlen<br />

Verh. Mitbew oh.<br />

Be zieh. Er zieherIn<br />

Meinung gefr agt/zuhören<br />

sagen was man de nkt<br />

Ve rtrauen Mitbew./ Erz.<br />

Res pek t/Ak zeptanz<br />

Beschwe rde<br />

Re geln mitbes timm en<br />

Grem ien/ Heim rat<br />

"Welche Punkte sind für Dich besonders wichtig<br />

für eine gelingende <strong>Beteiligung</strong>?"<br />

55<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de<br />

0 10 20 30 40 50 60 70


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

2. <strong>Beteiligung</strong> aus der Sicht von Jugendlichen im Heim<br />

�<br />

„Herz Herz“--Kompetenzen<br />

Kompetenzen<br />

Der/die beteiligungsfreudige Pädagog/in dagog/in<br />

3. Indikatoren für die Umsetzung von <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

Pädagogische dagogische Grundhaltung<br />

<strong>Beteiligung</strong>skultur<br />

… erzeugen ein <strong>Beteiligung</strong>sklima<br />

56<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

��<br />

„Hand Hand“-Kompetenzen<br />

Kompetenzen<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

3. Indikatoren für die Umsetzung von <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

Indikator für f r gelingende <strong>Beteiligung</strong>:<br />

<strong>Beteiligung</strong>sfördernde<br />

<strong>Beteiligung</strong>sf rdernde<br />

Grundhaltung<br />

bei Professionellen<br />

3. Indikatoren für die Umsetzung von <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

Indikator für f r gelingende <strong>Beteiligung</strong>:<br />

<strong>Beteiligung</strong>skultur<br />

in Institutionen<br />

57<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

3. Indikatoren für die Umsetzung von <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

Das Zusammenspiel der<br />

Indikatoren für gelingende <strong>Beteiligung</strong>:<br />

<strong>Beteiligung</strong>sklima<br />

„<strong>Die</strong> beteiligungsfördernde Klimaanlage“<br />

4. Einige gute Praxisbeispiele zur Umsetzung<br />

Einige Ansatzpunkte<br />

• Schulungen und Trainings in Fort- und Weiterbildung<br />

• <strong>Beteiligung</strong>skonzepte für Bewerbungsgespräche<br />

• Anforderungsprofile zur <strong>Beteiligung</strong> als Einstellungskriterium<br />

• Projekte und Arbeitsgruppen zur Entwicklung eines OE-Prozesses<br />

• Partizipatives Führungskonzept<br />

• <strong>Beteiligung</strong>sgremien für Kinder und MitarbeiterInnen<br />

• Qualitätshandbücher zur <strong>Beteiligung</strong><br />

• <strong>Beteiligung</strong>sleitbild<br />

• Kinderrechtekataloge<br />

• Beschwerdemanagement<br />

• Konzept zur Umsetzung von <strong>Beteiligung</strong> nach § 36 KJHG<br />

• Nutzerbefragungen zur Zufriedenheit<br />

• Adressatenorientierte Infos zur <strong>Beteiligung</strong> und zu ihren <strong>Rechte</strong>n<br />

• …<br />

58<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

www.dieB eteiligung. de


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

4. Einige gute Praxisbeispiele zur Umsetzung<br />

„Man muss das Rad nicht immer<br />

wieder neu erfinden!“<br />

Grundrechte im Heim<br />

59<br />

www.dieB eteiligung. de


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Altersgerechte Informationen<br />

Beschwerdeverfahren<br />

60


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

5. Fazit<br />

→<strong>Beteiligung</strong> ist eine Querschnittsthematik<br />

jedes Qualitätssicherungsprozesses.<br />

→<strong>Beteiligung</strong> kann nur im Rahmen eines<br />

PE/OE-Prozesses eingeführt und umgesetzt<br />

werden.<br />

5. Fazit<br />

→Professionelle setzen sich mit ihren Widerständen<br />

zur Umsetzung von <strong>Beteiligung</strong> im<br />

Alltag auseinander.<br />

61<br />

www.die<strong>Beteiligung</strong> .de<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

→Professionelle sind bereit Macht aufzugeben.


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Aufruf<br />

Bitte senden Sie uns Beispiele<br />

Ihrer guten Praxis zu!<br />

www.hartig@fh-landshut.de<br />

www.hartig@fh landshut.de<br />

62<br />

Vielen Dank!<br />

��


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

5. Projekte und Initiativen<br />

5.3 Umsetzung der Kinderrechte im Alltag<br />

��Georg Parstorfer, Kinder- und Jugenddorf Klinge<br />

des Kinder- und Jugenddorfes Klinge in Seckach<br />

Was braucht es, um Kinderrechte im<br />

Alltag einzulösen?<br />

<strong>Die</strong> Einlösung von Kinderrechten hängt<br />

wesentlich von den Haltungen und<br />

Einstellungen der Mitarbeiter ab?<br />

<strong>Die</strong> Einlösung von Kinderrechten hängt<br />

wesentlich von der Organisationsstruktur<br />

den Prozessbeschreibungen und<br />

Verfahrensvorschriften ab?<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

63<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Was braucht es, um Kinderrechte im<br />

Alltag einzulösen?<br />

Ohne entsprechende Haltung und<br />

Einstellung geht es nicht!<br />

aber:<br />

� Haltungen kann man nicht verordnen<br />

� Haltungen alleine geben keine verbindlichen<br />

Handlungsorientierung –<br />

� Handlung ist eher willkürlich<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Ohne entsprechenden Strukturen geht es<br />

nicht!<br />

aber:<br />

� Eine intolerante Atmosphäre kann selbst formal<br />

ausdifferenzierte Partizipationsrechte von Kindern<br />

und Jugendlichen faktisch wirkungslos werden<br />

lassen<br />

� Auch formal verfasste Partizipationsrechte alleine<br />

bieten keine Gewähr, dass Partizipation tatsächlich<br />

erfolgt, weil sie gewissermaßen „supversiv“<br />

unterlaufen werden können.<br />

64<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Was braucht es, um Kinderrechte im<br />

Alltag einzulösen?<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Was braucht es, um Kinderrechte im<br />

Alltag einzulösen?<br />

Sicherung und Förderung von<br />

Kinderrechten gelingt am ehesten<br />

über eine entsprechende<br />

„Einrichtungskultur“, die die<br />

Wechselwirkung von Haltungen und<br />

von Verfahren bzw. Strukturen meint.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Kinderrechte braucht Erwachsene, die…<br />

� Kinder achten<br />

� Dialogfähig sind<br />

� In der Lage sind, die konkreten Themen der Kinder<br />

zu erfassen<br />

� In der Lage sind, Anforderungen so zu gestalten,<br />

dass sie den Lebenserfahrungen der Kinder<br />

entsprechen (Methodenkompetenz)<br />

� Bereit sind, Macht abzugeben<br />

� Bereit sind, sich auf offene Situationen einzulassen<br />

65<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Was braucht es, um Kinderrechte im<br />

Alltag einzulösen?<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Was braucht es, um Kinderrechte im<br />

Alltag einzulösen?<br />

Kinderrechte braucht Erwachsene, die…<br />

� Eigene Positionen <strong>haben</strong> und vertreten<br />

� Jederzeit Verantwortung behalten<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Was braucht es, um Kinderrechte im<br />

Alltag einzulösen?<br />

Kinderrechte braucht Strukturen, die…<br />

� <strong>Die</strong> Kinder stärken und ihnen eigene<br />

Handlungsspielräume geben<br />

� <strong>Die</strong> Kinderrechte unabhängig von<br />

persönlichen Befindlichkeiten sichern<br />

� <strong>Die</strong> Kindern dokumentieren: „wir meinen<br />

es ernst“<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

66


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Partizipation von Kindern und Jugendlichen<br />

im Kinder- und Jugenddorf Klinge<br />

� Präambel und<br />

� Leitlinie<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Präambel<br />

67<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

� Partizipation ist unverzichtbarer Teil des<br />

gesamten Erziehungsprozesses.<br />

Partizipation ist ein kommunikativer Prozess<br />

und Lernprozess aller Beteiligten.<br />

Partizipation prägt die Haltung und<br />

Einstellung aller Beteiligten wie Kinder und<br />

Jugendliche, Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter, Eltern, Fachkräfte und Leitungen.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Präambel<br />

� Kinder und Jugendliche sind an / in allen sie<br />

betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen.<br />

Das bezieht die Hausgemeinschaft, das<br />

soziale Umfeld / Lebensraum, Schule, das<br />

ganze Kinder- und Jugenddorf Klinge und die<br />

Pfarrgemeinde mit ein.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Präambel<br />

So gesehen bedeutet Partizipation von<br />

Kindern und Jugendlichen:<br />

� Teilhabe (aktiv oder passiv),<br />

� Mitgestaltung,<br />

68<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

� Mitplanung und Mitverantwortung. (s. KJHG<br />

§1,8,36)<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Leitlinien<br />

� Wir erkennen die Bedürfnisse des jungen Menschen<br />

� Wir achten die Bedürfnisse des jungen Menschen<br />

� Wir hören die Meinung des jungen Menschen und<br />

nehmen sie ernst<br />

� Wir befähigen den jungen Menschen, seine<br />

Meinung mitzuteilen<br />

� Wir sprechen eine Sprache, die der junge Mensch<br />

versteht<br />

� Wir verwenden Methoden, die der Entwicklung des<br />

jungen Menschen entsprechen<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Leitlinien<br />

69<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Kinder- und<br />

� Wir beteiligen den jungen Menschen an<br />

seinem individuellen Hilfeprozess<br />

� Wir beteiligen den jungen Menschen am<br />

Regelwerk, der Planung und Gestaltung<br />

insbesondere in den Hausgemeinschaften,<br />

im Kinder- und Jugenddorf Klinge und in der<br />

Pfarrgemeinde.<br />

� Wir integrieren Partizipation in den Alltag -<br />

von der Aufnahme bis zur Entlassung<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Jugenddorf klinge


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Leitlinien<br />

Wir wollen diese Leitlinien als einen Teil der<br />

<strong>Beteiligung</strong>skultur praktizieren, reflektieren<br />

und weiterentwickeln.<br />

Verabschiedet vom Steuerkreis und in Kraft<br />

gesetzt am 27.09.2002<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

�<br />

Dr. Johann Cassar, Dorfleiter<br />

Wer seine <strong>Rechte</strong> nicht kennt, kann sie<br />

nicht einfordern<br />

Kinder <strong>haben</strong> ein unumstrittenes<br />

Recht, über ihre <strong>Rechte</strong> informiert zu<br />

sein!<br />

70<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

<strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong> – <strong>Rechte</strong> kennen<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

<strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong> – <strong>Rechte</strong> kennen<br />

<strong>Rechte</strong>katalog<br />

Ziel: Kinder und Jugendliche sind<br />

über ihre <strong>Rechte</strong> informiert und<br />

wissen, was sie erwarten können<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

<strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong> – <strong>Rechte</strong> kennen<br />

Um welche <strong>Rechte</strong> geht es?<br />

<strong>Rechte</strong> sammeln, beschreiben und<br />

Konkretisieren unter <strong>Beteiligung</strong> von<br />

Kindern und Erwachsenen<br />

<strong>Rechte</strong>katalog rückkoppeln und<br />

Verabschieden<br />

Nach einer vereinbarten Zeit <strong>Rechte</strong>katalog<br />

Überprüfen und ggf. fortschreiben<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

71


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

<strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong> – <strong>Rechte</strong> kennen<br />

Konkretisierung bedeutet u.a.<br />

� Beschreibung von Standards<br />

<strong>Die</strong> Handhabung darf nicht willkürlich sein<br />

<strong>Die</strong> Handhabung darf sich von Gruppe zu<br />

Gruppe nicht wesentlich unterscheiden.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Rechtsführer<br />

für Kinder und Jugendliche<br />

� Grundsätzliches<br />

� Junge Menschen – Kinder und Jugendliche, Jungen<br />

und Mädchen – sind wie alle Menschen Personen<br />

mit eigener Würde. (siehe Grundgesetz)<br />

� Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung<br />

seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer<br />

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeit. (siehe Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

§ 1.1)<br />

� Jungen und Mädchen <strong>haben</strong> die gleichen <strong>Rechte</strong>.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

72<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Rechtsführer<br />

für Kinder und Jugendliche<br />

� Du hast <strong>Rechte</strong>:<br />

� • Du hast das Recht, dass du und deine Eltern über<br />

diese <strong>Rechte</strong> informiert werden.<br />

� • Du hast das Recht, dass diese <strong>Rechte</strong> eingehalten<br />

werden.<br />

� • Du hast diese <strong>Rechte</strong> andern gegenüber zu<br />

achten.<br />

� Deine <strong>Rechte</strong> werden von deinen Erziehern und<br />

Erzieherinnen in der Verantwortung ihrer Aufsichtsund<br />

Sorgfaltspflicht geachtet.<br />

� <strong>Die</strong> dazu nötigen Vereinbarungen werden mit dir<br />

bzw. in der Hausgemeinschaft besprochen.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

73<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Kinder- und<br />

� Du und deine Eltern <strong>haben</strong> das Recht, dass<br />

mindestens einmal im Jahr ein<br />

Hilfeplangespräch stattfindet.<br />

� • Du hast das Recht bei der Vorbereitung<br />

beteiligt zu sein.<br />

� • Du hast das Recht daran teilzunehmen<br />

� • Du hast das Recht eine Kopie des<br />

Hilfeplans zu bekommen.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Jugenddorf klinge


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

� Du hast das Recht dich in allen<br />

Angelegenheiten der Erziehung und<br />

Entwicklung an das Jugendamt zu<br />

wenden.Du hast das Recht auf gewaltfreie<br />

Erziehung.<br />

� Dich darf niemand:<br />

� • schlagen,<br />

� • beleidigen,<br />

� • verletzen.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

� Du hast ein Recht auf Mitsprache bei der<br />

Wahl der Schule und der Ausbildung.<br />

�<br />

74<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

� Ab 12 Jahren kann dich niemand gegen<br />

deinen Willen zu einem anderen Bekenntnis<br />

überwechseln lassen.<br />

�<br />

Kinder- und<br />

� Ab 14 Jahren hast du freie Entscheidung<br />

über Deine Religionszugehörigkeit.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Jugenddorf klinge


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

� Du hast das Recht auf den Schutz deiner<br />

Privatsphäre. Dazu gehört :<br />

� • dein Zimmer, dein Bett, dein Schrank, dein<br />

Eigentum,<br />

� • das Recht auf ein abschließbares Fach,<br />

� • das Recht auf eine Rückzugsmöglichkeit<br />

(anklopfen und warten),<br />

� • das Recht Besuche zu bekommen und Freunde zu<br />

besuchen,<br />

� • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

75<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Kinder- und<br />

� Du hast ein Recht auf das Post- und<br />

Briefgeheimnis. Du hast ein Recht auf das<br />

Telefongeheimnis. Du hast das Recht auf<br />

monatliches Taschengeld.<br />

� • Das Taschengeld darf nicht aus erzieherischen<br />

Gründen gekürzt oder gestrichen werden.<br />

� • Wenn du mutwillig einen Schaden verursachst,<br />

können höchstens 50 % deines monatlichen<br />

Taschengeldes dazu herangezogen werden.<br />

Jugenddorf klinge<br />

� Du hast das Recht auf eine Interessenvertretung.<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

<strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong> – Recht kriegen<br />

Beschwerdemöglichkeiten<br />

Ziel: Kinder <strong>haben</strong> leicht zugängliche<br />

Möglichkeiten, sich zu beschweren<br />

Was ist eine Beschwerde und was ist ein<br />

Beschwerdemanagement?<br />

Mit Kindern erarbeiten<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

<strong>Rechte</strong> <strong>haben</strong> – Recht kriegen<br />

Beschwerdemöglichkeiten<br />

Entwicklungsschritte:<br />

� Zuständigkeiten klären,<br />

� Beschwerdeerfahrungen sammeln und<br />

diskutieren,<br />

� Phasen des Beschwerdeweges<br />

beschreiben und konkretisieren,<br />

� verabschieden und<br />

� nach einer vereinbarten Zeit überprüfen<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

76


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Du hast das Recht dich zu<br />

beschweren.<br />

� Versuche zuerst in einem persönlichen Gespräch mit dem<br />

Betroffenen das Problem zu lösen.<br />

� Wenn das nicht zum gewünschten Erfolg führt, wende dich an<br />

eine erwachsene Person (Mitarbeiter der Klinge) deines<br />

Vertrauens.<br />

� <strong>Die</strong>se Personen helfen dir beim weiteren Beschwerdeweg:<br />

� Hausleitung bzw. Klassenlehrer,<br />

� Erziehungsleiter bzw. Schulleitung,<br />

� letzte Stelle innerhalb der Klinge ist die Dorfleitung.<br />

� Falls dies alles nicht nützt und du dich immer noch ungerecht<br />

behandelt fühlst, kannst du dich bei deinem Jugendamt<br />

beschweren.<br />

�<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Partizipation<br />

Bereiche:<br />

� Junger Mensch: „ich bin in Entscheidungen die mich<br />

betreffen wirksam einbezogen<br />

� Gruppe: „ich bin in die Alltagsgestaltung und in<br />

Entscheidungen, die das Zusammenleben in der<br />

Gruppe betreffen wirksam einbezogen<br />

� Einrichtung: „ich bin in Entscheidungen, die das<br />

Zusammenleben in der Einrichtung betreffen<br />

einbezogen<br />

77<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Mitmachen und Mitentscheiden<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Mitmachen und Mitentscheiden<br />

Partizipationsgremien<br />

Ziel: Kinder nehmen Einfluss auf<br />

die Alltagsgestaltung, das<br />

Zusammenleben in der<br />

Gruppe und in der<br />

Einrichtung und<br />

übernehmen Verantwortung<br />

für die Umsetzung<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Mitmachen und Mitentscheiden<br />

Partizipationsgremien<br />

Entwicklungsschritte:<br />

� Einflussbereiche beschreiben und<br />

konkretisieren<br />

� Wer ist wie woran beteiligt<br />

� Partizipationserfahrungen sammeln und<br />

diskutieren<br />

� Partizipationsformen konzepieren<br />

� Rückkoppeln und verabschieden<br />

� Nach einer vereinbarten Zeit überprüfen<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

78


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Partizipationsgremien<br />

in der Klinge<br />

� Hausbesprechung (Hausgemeinschaft)<br />

� Kinder- und Jugendparlament<br />

� Kinder- und Jugendrat<br />

� Schülermitverwaltung<br />

� Jugendtreff AG<br />

� Kindertreff AG<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Hier geht es um mich<br />

<strong>Beteiligung</strong> in der Hilfeplanung<br />

� §36 SGB VIII sichert die Mitwirkung<br />

junger Menschen in der Hilfeplanung<br />

� Kindern sind Prozesskriterien sehr<br />

wichtig<br />

� „mit uns reden - nicht über uns“<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

79<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Hier geht es um mich<br />

<strong>Beteiligung</strong> in der Hilfeplanung<br />

� §36 SGB VIII sichert die Mitwirkung<br />

junger Menschen in der Hilfeplanung<br />

� Kindern sind Prozesskriterien sehr<br />

wichtig<br />

� „mit uns reden - nicht über uns“<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

Hier geht es um mich<br />

<strong>Beteiligung</strong> in der Hilfeplanung<br />

� Konkretisierung der <strong>Beteiligung</strong> in<br />

der Prozessbeschreibung<br />

� „Hilfeplanung“<br />

� „Erziehungsplanung“<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

80<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Hier geht es um mich<br />

<strong>Beteiligung</strong> in der Hilfeplanung<br />

Hilfeplangespräch<br />

� strukturelle Sicherung der <strong>Beteiligung</strong><br />

junger Menschen über verbindliche<br />

kindzentrierte Vorbereitung<br />

� Beistand oder Interessensvertreter?<br />

� <strong>Beteiligung</strong> der Kinder an der<br />

Prozessgestaltung<br />

� Ort, Zeit, Sitzordnung, was steht auf dem Tisch,<br />

Teilnehmer (nicht jeder soll alles von mir wissen)<br />

� Auswertung und Nachbereitung<br />

KVJS gemeinsame Arbeitstagung für Jugendämter<br />

und Einrichtungen der Jugendhilfe am 20. – 21. Nov. 2007<br />

81<br />

Kinder- und<br />

Jugenddorf klinge<br />

��


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

5. Projekte und Initiativen<br />

��Hans Fischer, Kinder und Jugendhilfe Karlshöhe, Ludwigsburg<br />

5.4 Kinderrechtestandards und -unterstützungsformen<br />

in der Jugendhilfe Karlshöhe<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

<strong>Rechte</strong> für Kinder<br />

<strong>Die</strong> Achtung der<br />

<strong>Rechte</strong> der Kinder<br />

ist ein Maßstab<br />

für die Kultur einer Gesellschaft<br />

Richard von Weizsäcker<br />

82<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinderrechte Standards – 1<br />

Grundlagen<br />

� UN-Kinderrechtskonvention<br />

Protektion – Schutzrechte<br />

Promotion – Förderung + Unterstützung<br />

Partizipation – <strong>Beteiligung</strong> + Mitbestimmung<br />

� SGB VIII §§ 1; 5; 8; 36<br />

� Lebensregeln<br />

Dom Sierrot – Janus Korczak<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

Standards<br />

83<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

Qualitätsmanagementsystem<br />

� Grundsätze<br />

– Kundenorientierung<br />

– KVP<br />

– Fehlerkultur<br />

� Schlüsselprozesse<br />

– Partizipation<br />

– Beschwerde- und Verbesserungswesen<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

Standards<br />

�HzE – Angebote<br />

– Umsetzung Schlüsselprozesse<br />

– Aushandlungsprozesse<br />

�Inobhutnahme<br />

�Rechtsberatung – Projekt<br />

84<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

Rechtsberatung<br />

ehrenamtlich, kostenlos, anonym<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Projekt Rechtsberatung<br />

1. Anfänge – Hintergründe<br />

Ausgangssituation<br />

2. Netzwerk und Kooperation<br />

3. Das Projektmanagement<br />

4. Erfahrungswerte<br />

5. Perspektiven<br />

6. Fazit<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

85<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

Anfänge - Ausgangssituation<br />

� Vorüberlegungen in Hilfen zur Erziehung<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

– Jugendliche mit rechtsrelevanten Fragestellungen<br />

(Eigentumsdelikte, Drogen,<br />

Körperverletzung………)<br />

– Jugendliche in Gerichtsverfahren<br />

– Eltern + Jugendliche, ihr Rechtsbewusstsein –<br />

Hilfe oder Hindernis bei Konflikten<br />

– Bewusstsein über <strong>Rechte</strong> + deren Wahrnehmung<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Anfänge - Ausgangssituation<br />

� Initiative einer Anwältin<br />

– Verfahrenspflegschaft<br />

– Was kann ich Sinnvolles tun für Kinder und<br />

Jugendliche?<br />

– Ich habe gehört von Frankfurt, Künzelsau.<br />

– Auch in unserer Region wird ein solches Angebot<br />

für Kinder + Jugendliche gebraucht.<br />

– Wie organisiert man so etwas? Könnten Sie mich<br />

unterstützen?<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

86<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

Anfänge - Ausgangssituation<br />

� Vorgaben der Anwaltskammer<br />

� Nur für Minderjährige<br />

� Werbeverbot<br />

� Keine Übernahme von Mandaten<br />

� Abgrenzung zu Kanzleien<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Gesetzliche Grundlage<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

87<br />

Kinder und Jugendliche<br />

können ohne Kenntnis der<br />

Personensorgeberechtigten<br />

beraten werden, wenn die<br />

Beratung aufgrund einer Notund<br />

Konfliktlage erforderlich<br />

ist und solange durch die<br />

Mitteilung an die Personensorgeberechtigten<br />

der<br />

Beratungszweck vereitelt<br />

würde.<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

Anfänge - Ausgangssituation<br />

� Erste Reaktionen<br />

– Ämter: Machen Sie mal!<br />

– Jugendhäuser: Interessant für uns.<br />

– Schulen: Was wollen Sie? Aufmüpfige<br />

SchülerInnen <strong>haben</strong> wir genug!<br />

– Schulsozialarbeit: Wird gebraucht!<br />

– Jugendgericht und Polizei: Sinnvoll + notwendig!<br />

– Sponsoren: Auswirkungen auf unsere Kunden?<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

Grundsatz<br />

88<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

Projektmanagement<br />

Angebote + Aktivitäten<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

�Einzelkontakte<br />

�Individuelle Beratungen<br />

�Informationen + Öffentl.-Arbeit<br />

�Fachvorträge + Referate<br />

�<strong>Beteiligung</strong> an Veranstaltungen<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Netzwerk Jugend Ludwigsburg<br />

�<br />

Kr.-Ju.-Pfl.<br />

Jug.-gem-räte<br />

Ki.-sch.-bund<br />

Stadtverw.<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

KJA-ASD<br />

AfKJ<br />

Schulen<br />

89<br />

Weißer Ring<br />

Jug.-häuser<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

Trägerfunktion<br />

� Rückhalt für Ehrenamtliche<br />

� Zugang zu Personen und Institutionen<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

Jug.-verb.-arb<br />

Polizei<br />

� Räume + Materialien zur Verfügung stellen<br />

und verwalten<br />

� Entwicklungen beratend begleiten<br />

� Wirtschaftliche Absicherung<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Finanzierung des Projektes<br />

� Aufwendungen<br />

– Für Erstausstattung + laufende Sachkosten:<br />

(Raum, Mobiliar, Telefon, AB,<br />

Informationsmaterial, Fahrtkosten)<br />

� Jährlicher Aufwand ca. 5.000 Euro<br />

� Kostendeckung<br />

– Spenden, Bußgelder, Sponsoring<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

90<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

Erfahrungswerte 1<br />

Durchschnittswerte pro Jahr in 5 Jahren<br />

� 141 persönliche Beratungsgespräche in der<br />

Kontaktstelle<br />

� 63 Beratungsgespräche am Telefon<br />

� 60 Anfragen über Internet<br />

Summe 264 Beratungsgespräche<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Erfahrungswerte 2<br />

� Am häufigsten nahmen Jugendliche im Alter von<br />

17 Jahren (29%) die Beratungen in Anspruch.<br />

� <strong>Die</strong> meisten Jugendlichen kamen aus Ludwigsburg<br />

(35%), besuchten die Hauptschule (21%) und die<br />

Berufsschule (14%).<br />

� Mehr als die Hälfte hatten Geschwister (64%), ihre<br />

Eltern waren verheiratet (30%), geschieden (25%).<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

91<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

Erfahrungswerte 3<br />

� Am liebsten verbrachten die Jugendlichen ihre<br />

Freizeit unter Gleichaltrigen (51%).<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

� Sie wurden am häufigsten über die Jugendgerichtshilfe<br />

(13%), die Karlshöhe (13%) sowie durch<br />

Plakate (10%) und Eltern (9%) auf das AfKJ-Projekt<br />

aufmerksam gemacht.<br />

� Der Schwerpunkt der Rechtsberatung lag im<br />

strafrechtlichen Bereich (46%) und erforderte weitere<br />

Rechtsberatung (38%).<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

Perspektive<br />

�Fortführung als eigenständiges<br />

Angebot<br />

�Erweiterung des Angebotsbereichs<br />

�Weiterentwicklung als Angebot<br />

�Integration in Netzwerkprojekte<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

Fazit<br />

92<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

� Kinderrechte sind noch keine Selbstverständlichkeit,<br />

Erwachsene befürchten Schwierigkeiten<br />

� Erfahrungen widerlegen Befürchtungen<br />

� Bürgerschaftliches Engagement ergänzt fachliche<br />

Bemühungen der Jugendhilfe<br />

� Professionelle/Institutionelle Kooperation ist für<br />

Kinder/Jugendliche + JH-Einrichtungen lohnend<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinderrechtestandards JH Karlshöhe<br />

<strong>Rechte</strong> für Kinder<br />

„…. und wo die Ruhe<br />

mehr gilt als das Recht,<br />

da geht es<br />

den Beherrschten schlecht.“<br />

Hannes Wader im „Der Rattenfänger“<br />

93<br />

KVJS – Tagung Gülstein<br />

November 2007<br />

KA RLS HÖHE LUDW IGSBU RG<br />

��


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

94


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

6. Aktuelle Entwicklungen in Bezug auf SGB VIII<br />

��Hans-Peter Becker, KVJS Baden-Württemberg,<br />

Stellv. Leiter des Dezernats Jugend - Landesjugendamt<br />

Quellen<br />

� Schreiben der Bundesvereinigung der<br />

kommunalen Spitzenverbände vom 27. Juni<br />

2007<br />

� Überlegungen zu einem Gesetz zur Förderung<br />

von Kindern unter drei Jahren in<br />

Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege<br />

(Kinderförderungsgesetz - KiföG)<br />

95


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinderförderungsgesetz -<br />

KiföG<br />

Ziele:<br />

�Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von<br />

Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und<br />

Erwerbsleben zu verbessern<br />

�Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben<br />

durch die Föderalismusreform<br />

�Redaktionelle Anpassungen<br />

Kinderförderungsgesetz -<br />

KiföG<br />

Wie sollen die Ziele erreicht werden?<br />

� Quantitativer Ausbau der Kindertagesbetreuung<br />

� Qualitative Verbesserung der Kindertagespflege, z. B. durch<br />

landesrechtliche Öffnung für professionelle Formen der<br />

Großtagespflege<br />

� Berücksichtigung privat-gewerblicher Träger bei der<br />

Förderung durch öffentliche Mittel<br />

� Anpassung des SGB VIII an die Föderalismusreform - keine<br />

bundesrechtliche Bestimmung des örtlichen Trägers der<br />

öffentlichen Jugendhilfe<br />

� Monatliche Zahlung an Eltern ab 1.08.2013 (z.B.<br />

Betreuungsgeld)<br />

96


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Kinderförderungsgesetz -<br />

KiföG<br />

Artikelgesetz:<br />

� Achten Buches Sozialgesetzbuch<br />

� Finanzausgleichgesetzes<br />

� Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der<br />

Tagesbetreuung für Kinder<br />

� Neufassung des Achten Buches<br />

Sozialgesetzbuch<br />

� Inkrafttreten<br />

Rechtsanspruch<br />

Rechtsanspruch (§ 24 SGB VIII) für Kinder unter 1 Jahr:<br />

Voraussetzungen:<br />

- Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung oder<br />

- Erziehungsberechtigten gehen einer Erwerbstätigkeit nach,<br />

nehmen eine Erwerbstätigkeit auf oder sind Arbeit suchend<br />

- Erziehungsberechtigte befinden sich in einer beruflichen<br />

Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung<br />

oder<br />

- Erziehungsberechtigte erhalten Leistungen zur Eingliederung<br />

în Arbeit<br />

Der Umfang der tägliche Förderung orientiert sich sich am<br />

individuellen Bedarf<br />

97


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Rechtsanspruch<br />

Rechtsanspruch für Kinder vom 1. bis zum 3.<br />

Lebensjahr (§ 24 SGB VIII)<br />

- Keine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf<br />

Förderung in einer Tageseinrichtung oder<br />

Kindertagespflege<br />

- <strong>Die</strong> Inanspruchnahme orientiert sich an den<br />

Wünschen bzw. Bedürfnissen des Kindes und<br />

der Eltern.<br />

Inkrafttreten: 1. August 2013<br />

Hilfen im Ausland<br />

Ärztliche Stellungnahme (§ 36 SGB VIII)<br />

Verpflichtung zur Einholung einer ärztlichen bzw.<br />

psychotherapeutischen Stellungnahme bei Hilfen<br />

im Ausland sowohl im Rahmen der Hilfen zur<br />

Erziehung wie auch der Eingliederungshilfen<br />

nach § 35a SGB VIII<br />

98


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Notwendiger Unterhalt<br />

Leistungen zum Unterhalt des Kinder oder des<br />

Jugendlichen § 39 SGB VIII<br />

- Der notwendige Unterhalt umfasst auch die<br />

Kosten für den Sachaufwand.<br />

- Bei Verwandtenpflege kann nur der Teil der<br />

monatlichen Pauschale gekürzt werden, der<br />

sich auf den Sachaufwand bezieht.<br />

Anzahl der<br />

Tagespflegekinder<br />

Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43)<br />

- Klarstellung, dass die Erlaubnis für bis zu 5<br />

gleichzeitig anwesende, fremde Kinder erteilt<br />

werden kann<br />

- Es wird die Möglichkeit eröffnet, dass die<br />

Erlaubnis für mehr als 5 gleichzeitig anwesende,<br />

fremde Kinder erteilt werden kann, wenn die<br />

Pflegeperson über eine besondere<br />

Qualifikation verfügt -<br />

Öffnungsklausel für die Großtagespflegestelle<br />

99


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 69 SGB VIII)<br />

- Landesrecht bestimmt den örtlichen Träger der<br />

öffentlichen Jugendhilfe<br />

- Es ist zu gewährleisten, dass diese über die notwendige<br />

Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben verfügen<br />

und die Erfüllung dieser Aufgaben flächendeckend<br />

sichergestellt ist.<br />

- Andere Verwaltungsträger können im Auftrag oder im<br />

Einvernehmen mit dem örtlichen Träger Aufgaben der<br />

Jugendhilfe für den örtlichen Bereich wahrnehmen.<br />

.<br />

Festlegung des örtlichen<br />

Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe<br />

Erweiterung des<br />

Strafkatalogs<br />

Persönliche Eignung (72a SGB VIII)<br />

- <strong>Die</strong> Straftaten nach §§ 232 bis 233a, 234, 235<br />

oder 236 des Strafgesetzbuchs werden in das<br />

Anstellungsverbot aufgenommen<br />

(Menschenhandel, Menschenraub, Entziehung<br />

Minderjähriger, Kinderhandel)<br />

- Ein Führungszeugnis ist nicht nur bei der<br />

Einstellung, sondern auch bei der Vermittlung<br />

vorzulegen. <strong>Die</strong>s betrifft insbesondere und<br />

ausdrücklich auch Tagespflegepersonen.<br />

100


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Förderung privater Träger<br />

Förderung der freien Jugendhilfe<br />

(§ 74 SGB VIII)<br />

� <strong>Die</strong> Gemeinnützigkeit als Voraussetzung für<br />

die Förderung mit öffentlichen Mitteln wird bei<br />

Trägern von Tageseinrichtungen nicht mehr<br />

gefordert.<br />

� Damit wird die Möglichkeit eröffnet,<br />

privatgewerbliche Tageseinrichtungen und<br />

<strong>Die</strong>nste öffentlich zu fördern.<br />

Weitere Änderungen -<br />

Anpassungen<br />

Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre<br />

Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen<br />

Klarstellungen in den §§ 90, 92, 93, 94 und 95<br />

Auch im<br />

- dritten Abschnitt: Überleitung von Ansprüchen<br />

§ 95 und<br />

-vierten Abschnitt: Ergänzende Vorschriften § 97a<br />

Pflicht zur Auskunft<br />

sind Änderungen vorgesehen<br />

101


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Statistik<br />

Neuntes Kapitel Kinder und Jugendhilfestatistik (§ 99ff SGB VIII)<br />

Erfassung der Sorgerechtsmaßnahmen nach § 8a SGB VIII<br />

Tageseinrichtungen; Keine Erhebung der Art der verfügbaren Plätze<br />

Klarstellungen und Ergänzungen für die Kindertagespflege:<br />

Tagespflegpersonen (Qualifikation) und<br />

Tagespflegekinder (Schulbesuch, Mittagsverpflegung, Art und<br />

Umfang der öffentlichen Förderung)<br />

Erhebungsstichtag:<br />

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: 1. März<br />

Erhebung der Plätze in Kindertageseinrichtungen und<br />

Kindertagespflege: 31. Dezember<br />

Kinderförderungsgesetz<br />

Inkrafttreten:<br />

- Das gesamte Gesetz soll am 1. August<br />

2008 in Kraft treten.<br />

- <strong>Die</strong> Rechtsansprüche für Kinder unter 3<br />

Jahren sollen am 1. August 2013 in Kraft<br />

treten<br />

102


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Vorschläge der Bundesvereinigung<br />

kommunaler Spitzenverbände<br />

� Konkretisierung der Verantwortung der Eltern im § 1<br />

SGB VIII<br />

� "Aufweichen" des Subsidiaritätsprinzips - § 4 SGB VIII<br />

� Änderungen beim Wunsch und Wahlrecht der Eltern<br />

§§ 5, 36 SGB VIII<br />

� Jugendberufshilfen - Abgrenzung der Leistungen nach<br />

SGB II und § 13 SGB VIII<br />

� Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII zum SGB XII<br />

� Steuerungsverantwortung der Jugendhilfe (§36a);<br />

Klarstellung gegenüber richterlich angeordneten<br />

Maßnahmen<br />

Vorschläge der Bundesvereinigung<br />

kommunaler Spitzenverbände<br />

� Leistungen zum Unterhalt (§ 39 SGB VIII);<br />

Umwandlung der Kann- in eine Soll-Vorschrift<br />

� Krankenhilfe (§40); Ausdehnung des gesetzlichen<br />

Versicherungsschutzes auf alle Bürger und<br />

Bürgerinnen<br />

� Führungszeugnis (§ 72a); Regelung streichen<br />

Alle diese Änderungsvorschläge wurden bisher<br />

nicht berücksichtigt !!!!<br />

103<br />

��


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

7. Kinder- und jugendhilfepolitische Perspektiven<br />

in Baden-Württemberg<br />

��Thomas Halder, Ministerialdirektor, Amtschef des Ministeriums<br />

für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart<br />

Kinder- und jugendhilfepolitische Perspektiven in Baden-Württemberg<br />

- Auswirkungen auf die Jugendämter und Einrichtungen der Erziehungshilfe<br />

- Es gilt das gesprochene Wort -<br />

1. Begrüßung und Einleitung<br />

zunächst einmal danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihre Einladung zu dieser Arbeitstagung für<br />

Jugendämter und Einrichtungen der Erziehungshilfe hier in Gültstein.<br />

Sehr gerne bin ich zu Ihnen gekommen, um etwas zu den kinder- und jugendpolitischen Per-<br />

spektiven in Baden-Württemberg zu sagen. Ich überbringe Ihnen auch die herzlichen Grüße<br />

von Frau Ministerin Dr. Stolz MdL.<br />

Gestern <strong>haben</strong> Sie sich bereits mit dem Themenschwerpunkt Kinderrechte und ihre Bedeu-<br />

tung für die Jugendhilfe befasst.<br />

Heute stehen nun bundes- und landespolitische Initiativen und Tendenzen in der Kinder- und<br />

Jugendhilfe im Mittelpunkt.<br />

2. Jugendpolitik in Baden-Württemberg<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

Jugend ist Zukunft.<br />

Wie wir mit unserer Jugend umgehen, wie wir sie fördern und welche Chancen wir ihr geben,<br />

ist ein Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Es ist die heutige Jugend,<br />

die später in doppelter Weise Verantwortung übernimmt: für die nächste Jugendgeneration<br />

ebenso wie für die dann Alten, also - grob gesprochen - für uns!<br />

Insofern ist Jugendpolitik sehr viel mehr als Klientelpolitik für eine von mehreren gesellschaft-<br />

lichen Interessengruppen. Jugendpolitik ist Politik für die Zukunft unserer Gesellschaft insge-<br />

samt.<br />

104


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Das ist leicht gesagt und auch allgemein zustimmungsfähig. Aber wie sieht es in der Praxis<br />

aus? Hat Jugendpolitik tatsächlich diesen zentralen Stellenwert? Stehen die Interessen und<br />

Bedürfnisse junger Menschen wirklich im Mittelpunkt der Politik?<br />

Sie alle sind Experten auf diesem Gebiet und als solche ist es für Sie wie für mich offenbar,<br />

dass Anspruch und Wirklichkeit nicht immer deckungsgleich sind. Genau darin aber liegen<br />

die Aufgabe und das Ziel von Politik, für richtig erkannte Ziele zu verfolgen und sich ihnen<br />

wenigstens anzunähern.<br />

Sie werden jetzt von mir hören wollen, ob und wie wir dies in Baden-Württemberg leisten. Ich<br />

werde mich dabei auf den Kernbereich der Kinder- und Jugendpolitik konzentrieren und er-<br />

wähne deshalb hier nur der Vollständigkeit halber, dass die Familienförderung, der Ausbau<br />

der Kinderbetreuungsangebote, der große Bereich der vorschulischen und der schulischen<br />

Bildung ebenso wie die Hochschulpolitik originäre Bestandteile einer umfassenden Politik zur<br />

Förderung der Jugend sind.<br />

Aber auch über diese unmittelbar auf junge Menschen bezogenen Bereiche verstehen wir<br />

Kinder- und Jugendpolitik in Baden-Württemberg als eine Querschnittsaufgabe, die alle Be-<br />

reiche politischen Handelns und Gestaltens mit einbeziehen muss.<br />

Das Ziel muss sein, jede politische Entscheidung daraufhin abzuklopfen, ob und welche<br />

Auswirkungen sie auf Kinder und Jugendliche hat.<br />

Als Kinderbeauftragte der Landesregierung ist es Frau Ministerin Dr. Stolz ein besonderes<br />

Anliegen, sicherzustellen, dass den Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politik-<br />

feldern Rechnung getragen wird.<br />

<strong>Die</strong>s ist im Grunde auch der Kern unseres Projekts „Kinderland Baden-Württemberg“. <strong>Die</strong>ser<br />

Begriff - der natürlich das Jugendalter ebenso umfasst - steht für ein neues, ressortübergrei-<br />

fendes Politikverständnis, das Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellt.<br />

Lassen Sie mich nun also zu den konkreten Arbeitsfeldern der Jugendpolitik kommen.<br />

Ich hatte meine Ausführungen mit dem Satz begonnen: Jugend ist Zukunft.<br />

Jugend, meine Damen und Herren, ist aber auch Gegenwart. Jugendliche <strong>haben</strong> jetzt ihre<br />

Ansprüche und Bedürfnisse, auch ohne erst einmal viel an die Zukunft zu denken. Sie brau-<br />

chen jetzt ihren Platz in der Gesellschaft, in der es auch andere, vielleicht durchsetzungsfä-<br />

higere Interessengruppen gibt.<br />

Hier einen möglichst gerechten Ausgleich zu schaffen, Kindern und Jugendlichen ihren Platz<br />

zu schaffen und ihre <strong>Rechte</strong> zu wahren, das ist ein sehr konkreter Auftrag an Jugendpolitik.<br />

3. Bündnis für die Jugend<br />

Ein Instrument, mit dem wir dies in Baden-Württemberg leisten wollen, ist das „Bündnis für<br />

die Jugend“.<br />

105


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Herr Ministerpräsident Günther Oettinger hat - entsprechend der Koalitionsvereinbarung - in<br />

seiner Regierungserklärung vom 21.06.2006 angekündigt, den Jugendverbänden ein „Bünd-<br />

nis für die Jugend“ anzubieten, um die Zusammenarbeit mit dem Land auch längerfristig auf<br />

eine verlässliche Grundlage zu stellen.<br />

Nach einjähriger Vorbereitungszeit <strong>haben</strong> die Landesregierung und die Jugendverbände<br />

dieses „Bündnis für die Jugend“ am 18. Juli 2007 unterzeichnet.<br />

Bündnispartner sind<br />

� die Baden-Württembergische Sportjugend,<br />

� die Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung,<br />

� der Landesjugendring,<br />

� die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung und<br />

� die Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände.<br />

Wir <strong>haben</strong> uns gemeinsam mit diesen Verbänden ehrgeizige Ziele gesetzt, um die Chancen<br />

für junge Menschen in Baden-Württemberg weiter zu verbessern:<br />

� Wir wollen im Rahmen des Bündnisses ein integriertes Gesamtbildungskonzept ent-<br />

wickeln, das die Bildungsleistungen der unterschiedlichen Träger berücksichtigt.<br />

Hierzu hat bereits in der vergangenen Woche ein erstes Arbeitsgespräch mit den<br />

Bündnispartnern stattgefunden.<br />

� Wir wollen die politische <strong>Beteiligung</strong> junger Menschen im Rahmen eines Partizipati-<br />

onsprogramms ausbauen. <strong>Die</strong>ses Vor<strong>haben</strong> hat einen unmittelbaren Bezug zu Ihrem<br />

gestrigen Thema „Kinderrechte“, denn die Verwirklichung von Kinderrechten kann am<br />

besten vor Ort und unter <strong>Beteiligung</strong> von Kindern und Jugendlichen selbst erreicht<br />

werden.<br />

� Wir wollen die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in<br />

allen Lebensfeldern stärken. Dazu wird die bereits laufende Integrationsoffensive in<br />

der Jugendarbeit fortgeführt. <strong>Die</strong>ses Förderprogramm stößt in Einrichtungen und<br />

Verbänden der Jugendarbeit auf außerordentlich große Resonanz und bringt sehr in-<br />

teressante Projekte zur interkulturellen Öffnung der Jugendarbeit hervor.<br />

� Und wir wollen schließlich ein umfassendes Konzept zur Verbesserung der Situation<br />

benachteiligter Jugendlicher unter Anknüpfung an bereits laufende Projekte entwi-<br />

ckeln.<br />

<strong>Die</strong> Landesregierung erkennt mit der Unterzeichnung des Bündnistextes ausdrücklich an,<br />

dass die Kinder- und Jugendarbeit ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen und kulturel-<br />

len Infrastruktur unseres Landes ist.<br />

106


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Das Engagement von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendarbeit setzt sich<br />

oft in einem sozialen Engagement im Erwachsenenalter fort.<br />

<strong>Die</strong> hierbei gewonnenen Erfahrungen sind prägend für ein ganzes Leben und stärken die<br />

tragenden Kräfte der Gesellschaft.<br />

Das „Bündnis für die Jugend“ will die Rahmenbedingungen für Kinder- und Jugendarbeit in<br />

Baden-Württemberg verbessern und das Ehrenamt in der Jugendarbeit stärken.<br />

Den Trägern der außerschulischen Jugendbildung wird zugesichert, dass die Fördermittel-<br />

ansätze im Landeshaushalt für die Dauer der Laufzeit der Vereinbarung - d.h. bis zum Ende<br />

der Legislaturperiode im Jahr 2011 - nicht unter die Veranschlagungen im Doppelhaushalt<br />

2007/2008 gesenkt werden. Dadurch geben wir den Trägern finanzielle Planungssicherheit.<br />

Insgesamt stellt das Land hierfür pro Jahr über 12 Mio. Euro an Fördermitteln bereit.<br />

Herr Ministerpräsident Günther Oettinger und die Vertreter der Bündnispartner werden min-<br />

destens einmal jährlich grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder- und Jugendarbeit in Ba-<br />

den-Württemberg besprechen und damit auch unser wichtiges Vor<strong>haben</strong> „Kinderland Baden-<br />

Württemberg“ gemeinsam weiter entwickeln, damit Kinder und Jugendliche unter guten Be-<br />

dingungen in unserem Land aufwachsen können.<br />

Ich will auch hier in diesem Kreis - wie auch bereits im Beirat für soziale Jugendhilfe - deut-<br />

lich machen, dass die Umsetzung des Bündnisses für die Jugend keine „geschlossene Ge-<br />

sellschaft“ ist. Überall dort, wo die Fachlichkeit und die Erfahrung der öffentlichen und der<br />

freien Träger der Jugendhilfe dazu beitragen kann, die Jugendpolitik in Baden-Württemberg<br />

weiterzuentwickeln, werden wir die jeweiligen Strukturen der Jugendhilfe mit einbeziehen,<br />

auch wenn sie nicht formal Mitglieder des Bündnisses sind.<br />

4. Bündnis für Ausbildung / Mobile Jugendarbeit<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

jetzt komme ich zu einem zweiten Schwerpunkt der Jugendpolitik in Baden-Württemberg -<br />

dem Ausbildungsbündnis.<br />

Wir alle wissen, dass Bildung der entscheidende Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe ist.<br />

Wir legen heute zu Recht unser besonderes Augenmerk auf frühkindliche Bildungsprozesse,<br />

weil wir wissen, dass im frühen Alter entscheidende Weichen für die spätere Bildungsbiogra-<br />

phie gestellt werden.<br />

Wenn diese Maßnahmen der frühen Förderung, die wir zum Beispiel mit dem Modellprojekt<br />

„guter Start ins Kinderleben“, aber auch mit anderen Projekten auf den Weg bringen, Erfolg<br />

107


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

<strong>haben</strong>, werden es in 10 bis 15 Jahren viele benachteiligte Jugendliche leichter <strong>haben</strong>, ihren<br />

Weg zu finden.<br />

Aber auch hier gilt: Jugend ist Gegenwart. Wir dürfen nicht diejenigen aus den Augen verlie-<br />

ren, die heute 16, 18, 20 Jahre alt sind, und die noch nicht von frühen Fördermaßnahmen<br />

profitieren konnten.<br />

<strong>Die</strong>se jungen Menschen <strong>haben</strong> Entwicklungspotentiale, die es zu fördern gilt.<br />

Deshalb hat die Landesregierung bereits im Juni 2004 mit der<br />

- Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit,<br />

- mit Wirtschaftsverbänden, und<br />

- den kommunalen Spitzenorganisationen<br />

das „Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung in Baden-Württemberg“ vereinbart.<br />

Darin <strong>haben</strong> sich die Bündnispartner für die Dauer von 3 Jahren verpflichtet, allen ausbil-<br />

dungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu unterbreiten.<br />

<strong>Die</strong>se enge Zusammenarbeit zwischen allen Partnern der Wirtschaft hat sich ausbezahlt. Im<br />

November 2006 konnte das Land eine erfolgreiche Gesamtbilanz des Ausbildungsbündnis-<br />

ses ziehen. Statt der von der Wirtschaft im Bündnis zugesagten 11.400 neuen Ausbildungs-<br />

plätzen wurden tatsächlich mehr als 26.000 neue Ausbildungsplätze geschaffen.<br />

Und auch bei den Praktikumsplätzen wurde die Bündnisverpflichtung von 9.600 neuen Plät-<br />

zen mit tatsächlich 19.000 neu geschaffenen Praktikumsstellen weit übererfüllt.<br />

Da wir in diesem Jahr einen weiteren Zuwachs bei der Zahl der Schulabgänger aus allge-<br />

meinbildenden Schulen zu verzeichnen <strong>haben</strong> und zusätzlich noch eine nicht genau quantifi-<br />

zierbare Zahl von Altbewerber hinzukommt, müssen wir die Anstrengungen im Rahmen des<br />

Bündnisses unvermindert fortsetzen.<br />

Deshalb wurde Ende Juni 2007 das Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung um<br />

weitere drei Jahre verlängert.<br />

<strong>Die</strong> Wirtschaft hat sich im Bündnis das verbindliche Ziel gesetzt, im Durchschnitt pro Jahr<br />

mindestens 7.600 neue Ausbildungsplätze und 3.800 neue Ausbildungsbetriebe einzuwer-<br />

ben. Zusätzlich sollen jährlich 5.000 Plätze für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifikati-<br />

onen bereitgestellt werden.<br />

Angesichts einer Jugendarbeitslosigkeit von nur noch 3,6 Prozent können wir bereits jetzt im<br />

Herbst 2007 sagen, dass das Bündnis außerordentlich erfolgreich ist.<br />

Eine besondere Zielgruppe des Bündnisses sind Jugendliche in schwierigen Lebenssituatio-<br />

nen und mit besonderen Ausbildungshemmnissen.<br />

108


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

<strong>Die</strong>se Jugendlichen <strong>haben</strong> oft die Beziehungen zu ihrem gesellschaftlichen Umfeld wie<br />

Schule, Ausbildungsstätte und Elternhaus abgebrochen oder es droht ein solcher Abbruch.<br />

Seit Jahrzehnten gibt es in Baden-Württemberg für diese Zielgruppe Angebote der Mobilen<br />

Jugendarbeit, die einen niedrigschwelligen Zugang zu den Jugendlichen sucht. Hier wurde<br />

ein differenziertes Instrumentarium der sozialen Integration oder Reintegration entwickelt.<br />

Im Rahmen des Ausbildungsbündnisses hat die Landesregierung im Doppelhaushalt<br />

2007/2008 die Fördermittel für die Mobile Jugendarbeit von bislang 1 Mio. Euro auf 2,4 Mio.<br />

Euro mehr als verdoppelt, um diese besondere Form der Sozialarbeit weiter zu stärken und<br />

auszubauen. Mit dieser Aufstockung der Fördermittel konnten wir in einer ersten Runde 33<br />

neue Maßnahmen mit insgesamt 51 neuen Stellen in die Landesförderung aufnehmen.<br />

Gleichzeitig wurde der Förderbetrag pro Maßnahme erhöht. Auch im Jahr 2008 werden wir<br />

mit den vorhandenen Mitteln neue Projekte der Mobilen Jugendarbeit in die Förderung auf-<br />

nehmen können.<br />

Bei der Sichtung der Projektanträge wurde deutlich, dass insbesondere für den ländlichen<br />

Raum eine konzeptionelle Schärfung der Mobilen Jugendarbeit vorgenommen werden muss,<br />

auch in der Abgrenzung zu Angeboten der offenen Jugendarbeit. Wir werden gemeinsam mit<br />

der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit an diesem Thema weiterarbeiten.<br />

5. Föderalismusreform<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

lassen Sie mich nun einen großen Sprung machen und zur Föderalismusreform kommen.<br />

Mit der Föderalismusreform ist zum 1. September 2006 die umfangreichste Grundgesetzän-<br />

derung seit 1949 in Kraft getreten. Wie Sie wissen, ordnet diese die Gesetzgebungszustän-<br />

digkeiten zwischen Bund und Ländern neu.<br />

Auswirkungen auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe hat die Reform aber erst dann,<br />

wenn sich die Länder auch dazu entschließen, von ihren neu hinzugewonnenen Gesetzge-<br />

bungskompetenzen Gebrauch zu machen.<br />

Lassen Sie uns allerdings nicht aus den Augen verlieren, dass sich die Regelungskompetenz<br />

der Länder lediglich auf die Einrichtung von Behörden und das Verwaltungsverfahren be-<br />

schränkt. Das heißt, dass materiell-rechtliche Regelungen, die Ansprüche für den Einzelnen<br />

und damit korrespondierende Verpflichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vorse-<br />

hen, einer landesrechtlichen Änderung gar nicht zugänglich sind.<br />

Einige Stimmen aus Fachkreisen <strong>haben</strong> auch bereits an die Landesregierung appelliert, die<br />

bisherige Behördenstruktur und die bewährten Verwaltungsverfahren in der Kinder- und Ju-<br />

gendhilfe unverändert zu erhalten.<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Das Kabinett hat hierzu im Oktober 2006 beschlossen, die verschiedenen denkbaren Optio-<br />

nen zur Gestaltung von Behördeneinrichtung und Verwaltungsverfahren im Bereich der Kin-<br />

der- und Jugendhilfe in die Evaluation der Verwaltungsstrukturreform im Jahr 2007 einzube-<br />

ziehen.<br />

Für Sie als Vertreter der Jugendämter und von Einrichtungen der Erziehungshilfe steht natür-<br />

lich die Frage nach der Zweigliedrigkeit des Jugendamts, die Frage der Existenz und der<br />

Aufgaben des Landesjugendamts sowie eine mögliche Zusammenlegung der Aufgaben der<br />

Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Behördenaufgaben im Vordergrund.<br />

Auf diese Punkte möchte ich im Folgenden näher eingehen.<br />

Zur Frage der Zweigliedrigkeit des Jugendamts:<br />

<strong>Die</strong> Landesregierung hatte bereits im Rahmen der Entbürokratisierung in der letzten Legisla-<br />

turperiode eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit dem Ziel, es den Kreisen freizustellen,<br />

ob die Jugendhilfeausschüsse beschließenden oder beratenden Charakter <strong>haben</strong> sollen.<br />

Für die Landesregierung ist die kommunale Selbstverwaltung ein Garant dafür, dass Sach-<br />

fragen bürgernah und mit der vor Ort vorhandenen fachlichen Kompetenz entschieden wer-<br />

den. Deshalb sprechen wir uns grundsätzlich dafür aus, dass die Entscheidung über die er-<br />

forderlichen Strukturen im Rahmen der Gemeinde- und Landkreisordnung vor Ort gefällt<br />

werden.<br />

Nach der Förderalismusreform kann das Land diese Frage nun selbst gesetzlich regeln. Der<br />

Ministerrat hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die Kreise künftig selbst dar-<br />

über entscheiden können, ob der Jugendhilfeausschuss als beratendes oder beschließendes<br />

Gremium eingerichtet wird.<br />

Im Hinblick auf das Landesjugendamt sind dem Ministerium für Arbeit und Soziales im Zu-<br />

sammenhang mit der Föderalismusreform keine Forderungen bekannt, nach denen das<br />

Landesjugendamt ganz abgeschafft werden soll, obwohl diese Befürchtung immer wieder<br />

gehört wird.<br />

Wir sind der Ansicht, dass das Landesjugendamt wichtige überörtliche Aufgaben wie z. B.<br />

Beratung, Fort- und Weiterbildung, Jugendhilfeplanung und Evaluation erfüllt. Daneben ist<br />

das Landesjugendamt ein bedeutendes Element partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwi-<br />

schen öffentlicher und freier Jugendhilfe.<br />

<strong>Die</strong> Evaluation der Verwaltungsreform hat nun zu dem Ergebnis geführt, dass die Aufsicht<br />

über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe - mit Ausnahme der Heime - effektiver wahr-<br />

genommen werden kann, wenn sie auf kommunaler Ebene stattfindet.<br />

110


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Der Ministerrat hat in dem erwähnten Beschluss von letzter Woche deshalb ebenfalls ent-<br />

schieden, dass die Aufsicht in diesem Bereich künftig vom Landesjugendamt auf die Stadt-<br />

und Landkreise übertragen werden soll.<br />

Um zum Abschluss meiner Ausführungen über die Föderalismusreform auf die Frage der<br />

organisatorischen Ansiedlung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe einzugehen: Auch<br />

diese könnte theoretisch im Zuge der Föderalismusreform durch Landesrecht den Stadt- und<br />

Landkreisen frei überlassen werden.<br />

Gerade im Hinblick auf den Kinderschutz muss aber weiterhin für jeden Bürger, jedes Kind<br />

und jeden Jugendlichen zur Wahrnehmung seiner <strong>Rechte</strong> aus dem SGB VIII hinreichend<br />

erkennbar sein, wer zuständig ist. Deshalb spricht aus fachlicher Sicht viel dafür, die Frage<br />

der Aufgabenansiedlung landesweit nicht abweichend vom bestehenden Bundesrecht zu<br />

regeln, d. h. das Jugendamt als klar erkennbare Organisationseinheit in der Kommunalver-<br />

waltung beizubehalten.<br />

6. Kinderschutz<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

das Stichwort Kinderschutz habe ich gerade erwähnt. Auf dieses Thema will ich in meinem<br />

vorletzten Punkt noch etwas näher eingehen.<br />

<strong>Die</strong> weitaus meisten Kinder in Baden-Württemberg wachsen in einem familiären Klima auf,<br />

das ihrer Entwicklung gut tut und sie fördert. Als Jugendämter und als Einrichtungen der Er-<br />

ziehungshilfe sind Sie aber naturgemäß mit solchen Erziehungssituationen befasst, die Fa-<br />

milien zumindest zeitweise nicht mehr alleine bewältigen können.<br />

<strong>Die</strong> Angebote der Hilfen zur Erziehung sind in Baden-Württemberg flächendeckend gut aus-<br />

gebaut. In jedem Kreis, in jeder Stadt finden Eltern - oder auch deren Kinder selbst - qualifi-<br />

zierte Ansprechpartner und ein ausdifferenziertes Hilfeangebot. <strong>Die</strong> erfreulich große Beteili-<br />

gung und das breit gefächerte Themenangebot der Landesjugendwochen im vergangenen<br />

Sommer <strong>haben</strong> gezeigt, wie gut die Jugendhilfe vor Ort aufgestellt ist und wie engagiert dort<br />

gearbeitet wird.<br />

Dennoch dürfen wir uns - und wir sind uns in diesem Kreis darüber sicher einig - auf der er-<br />

reichten, hohen fachlichen Qualität nicht ausruhen. Wir müssen vielmehr daran arbeiten,<br />

Risikosituationen noch früher und noch zuverlässiger zu erkennen, um schnell und konse-<br />

quent reagieren zu können. Vor allem wollen wir die Prävention ausbauen, um solche Risi-<br />

kosituationen möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden.<br />

Um den Schutz von Kindern weiter zu verbessern, hat das Ministerium für Arbeit und Sozia-<br />

les ein umfassendes Kinderschutzkonzept erstellt, das demnächst dem Ministerrat vorgelegt<br />

111


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

werden soll. In diesem Konzept werden bereits bestehende Maßnahmen mit neuen Projek-<br />

ten zusammengefasst, um so die gesamte Breite der Bemühungen um einen wirksamen<br />

Kinderschutz in Baden-Württemberg in einen einheitlichen konzeptionellen Rahmen zu stel-<br />

len.<br />

<strong>Die</strong> wesentlichen Bestandteile des Konzepts sind im Einzelnen:<br />

� Das Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“, das wir gemeinsam mit Bayern,<br />

Rheinland-Pfalz und Thüringen durchführen. An den beiden Modellstandorten Pforz-<br />

heim und Ostalbkreis werden insbesondere sehr junge Mütter sowie psychisch kran-<br />

ke Mütter in das Projekt einbezogen. Bei diesen Zielgruppen ist erfahrungsgemäß die<br />

Gefahr der Überforderung besonders groß.<br />

Ziel der Projekte ist es, bereits bestehende interdisziplinäre Kooperationsformen vor<br />

Ort zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Rahmen des Pforzheimer Projekts werden<br />

auch aufsuchende Hilfen für Familien in Risikosituationen durch Familienhebammen<br />

erprobt.<br />

� <strong>Die</strong> Auswertung dieser beiden Modellprojekte wird auch in die geplante Fortschrei-<br />

bung der Konzeption „Kreisbezogene Hilfesysteme für misshandelte Kinder“ ein-<br />

fließen. <strong>Die</strong>se bereits 1995 erstellte Konzeption eines Frühwarnsystems auf örtlicher<br />

Ebene geht davon aus, dass im Zentrum der interdisziplinären Vernetzung von Ge-<br />

sundheitswesen, Schule, Polizei und anderen Einrichtungen immer das Jugendamt<br />

stehen muss.<br />

An dieser zentralen Rolle des Jugendamtes bei der Gewährleistung des Kinderschut-<br />

zes muss nach meiner Auffassung auch künftig festgehalten werden.<br />

� Ein weiterer Bestandteil des Konzepts ist ein Programm namens STÄRKE, das wir<br />

derzeit im Rahmen der Neugestaltung des Landeserziehungsgeldes auf den Weg<br />

bringen. In diesem Programm erhalten junge Eltern finanzielle Unterstützung, wenn<br />

sie Angebote der Familien- und Elternbildung in Anspruch nehmen wollen.<br />

Dazu ist geplant, Bildungsgutscheine auszugeben und Familien in besonderen Belas-<br />

tungssituationen maßgeschneiderte Unterstützung zukommen zu lassen.<br />

� Bei der Umsetzung der 2005 neu in des SGB VIII eingefügten Paragrafen 8a und 72<br />

a sind wir, wie Sie wissen, schon gut vorangekommen. <strong>Die</strong> unter der Federführung<br />

des KVJS und des Ministeriums für Arbeit und Soziales entwickelten Arbeitshilfen<br />

stehen der Praxis schon seit einigen Monaten zur Verfügung.<br />

Der nächste Schritt ist nun ein vom Landesjugendamt in Abstimmung mit uns entwi-<br />

ckelte Qualifizierungsoffensive, die neben der Weiterbildung der im Gesetz so ge-<br />

112


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

nannten „insoweit erfahrenen“ Fachkräfte insbesondere die Qualifizierung von Multi-<br />

plikatoren in den Mittelpunkt stellen wird.<br />

Wir beabsichtigen, nach Freigabe der entsprechenden Haushaltmittel diese Qualifi-<br />

zierungsoffensive mit 600.000 Euro finanziell zu unterstützen. Damit wollen wir<br />

eine flächendeckende Qualifizierung der Fachkräfte in Baden-Württemberg erreichen.<br />

� Bereits vom Kabinett verabschiedet ist eine Ergänzung des Schulgesetzes. Sie hat<br />

das Ziel, den Kinderschutz auch im schulischen Bereich zu stärken. So werden der<br />

Schule mehr Möglichkeiten eingeräumt, den Kontakt mit den Eltern sicherzustellen.<br />

Soweit Eltern nicht zur Kooperation bereit oder in der Lage sind, hat die Schule die<br />

Option, das Jugendamt einzuschalten.<br />

Ich weiß, meine Damen und Herren, dass eine solche Regelung von manchen Ju-<br />

gendämtern mit gemischten Gefühlen gesehen wird. Zum einen, weil dies zu einer<br />

womöglich nicht immer fachlich begründeten Mehrbelastung führen könnte. Zum an-<br />

deren, weil die Schule die Einschaltung des Jugendamtes gewissermaßen als Dro-<br />

hung gegenüber den Eltern formulieren könnte.<br />

Meine Auffassung dazu ist folgende: Schule und Jugendhilfe sind natürliche Partner<br />

zum Wohle des Kindes. Lernprobleme, Verhaltensauffälligkeiten oder auch Schul-<br />

verweigerung von Schülern <strong>haben</strong> oft Ursachen im außerschulischen Bereich: Schei-<br />

dung der Eltern, Vernachlässigung, auch familiäre Gewalt können die Auslöser sein.<br />

Oft sind die Eltern dann selbst überfordert und Kooperationen nicht zugänglich. In<br />

solchen Fällen braucht die Schule den Partner Jugendhilfe, um individuelle Lösungen<br />

zu finden und um Eskalationen zu verhindern.<br />

Ich will sogar sagen, dass die Schule eine hier besondere Verantwortung hat. Denn sie ist<br />

die einzige staatliche Instanz, die alle Kinder und Jugendlichen in Obhut hat, also auch die-<br />

jenigen, deren Hilfebedürftigkeit einem Jugendamt möglicherweise noch nicht bekannt ge-<br />

worden ist. So kann die Schule in manchen Fällen früher als andere Instanzen erkennen,<br />

dass eine Risikosituation vorliegt. Aber die Schule kann nicht von sich aus Hilfen anbieten.<br />

<strong>Die</strong> frühzeitige Einschaltung des Jugendamtes ist deshalb ein wichtiger Schritt zur Gewähr-<br />

leistung des Kinderschutzes, der deshalb auch gesetzlich verankert sein muss.<br />

� Als letzten Punkt zum Kinderschutz will ich die Frage ansprechen, inwieweit die me-<br />

dizinischen Früherkennungsuntersuchungen als Instrument des Kinderschutzes ge-<br />

nutzt werden können. Einige Länder <strong>haben</strong> bereits gesetzliche Regelungen für eine<br />

verbindliche Teilnahme an diesen Untersuchungen verabschiedet, andere planen<br />

solche Regelungen.<br />

Wir werden die Erfahrungen der unterschiedlichen Wege in den Bundesländern sehr<br />

genau beobachten. Nach jetzigem Stand vertreten wir allerdings die Position, dass<br />

113


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

der mögliche Mehrwert einer gesetzlich geregelten verpflichtenden Teilnahme an<br />

Früherkennungsuntersuchungen für den Kinderschutz eher gering einzuschätzen ist.<br />

In ihrer jetzigen Form sind diese Untersuchungen nur bedingt geeignet, Vernachläs-<br />

sigungen von Kindern zuverlässig festzustellen.<br />

Wir <strong>haben</strong> in Baden-Württemberg mit über 95 Prozent bereits jetzt eine sehr hohe In-<br />

anspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen. <strong>Die</strong> gesetzlichen Krankenkas-<br />

sen engagieren sich in Baden-Württemberg immer wieder mit Informations- und Wer-<br />

bemaßnahmen für eine weitere Verbesserung der Teilnahmequote, z.B. mit Bonus-<br />

programmen, mit einem Familientelefon oder mit einem Erinnerungsservice. Im Er-<br />

gebnis sehen wir für Baden-Württemberg derzeit keinen gesetzlichen Handlungsbe-<br />

darf.<br />

Wir sind der Überzeugung, dass wir mit dem hier nur in Kürze dargestellten Maßnahmen-<br />

konzept ein umfassendes und wirksames Paket zur Optimierung des Kinderschutzes schnü-<br />

ren, das einen bereits sehr hohen Schutzstandard noch weiter verbessern kann.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

ich habe Ihnen nun einige wesentliche Themen und Zielsetzungen der Landesregierung zur<br />

Kinder- und Jugendpolitik vorgestellt. Ich glaube, um auf ihr gestriges Tagungsthema zu-<br />

rückzukommen, dass wir mit unserer Kinder- und Jugendpolitik auch einen großen Beitrag<br />

zur Verwirklichung von Kinderrechten leisten, selbst wenn dies nicht immer in der Überschrift<br />

steht.<br />

7. Cochemer Modell<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

die Gelegenheit, heute zu Ihnen zu sprechen, will ich dazu nutzen, Ihnen abschließend unter<br />

dem Stichwort „Cochemer Modell“ ein Schlichtungsverfahren im Familienrecht vorzustellen.<br />

Ich möchte in diesem Kreis - soweit Sie damit nicht ohnehin bereits vertraut sind - dafür wer-<br />

ben. Es dient in Scheidungssituationen unmittelbar dem Kindeswohl und kann damit auch<br />

dazu beitragen, die Erfordernis erzieherischer Hilfen in solchen Situationen zu verringern.<br />

Ziel der Bemühungen von Richtern, Rechtsanwälten und den Mitarbeitern von Jugendämtern<br />

und Beratungsstellen im Rahmen dieses Modells ist, dass Eltern auch in hochstrittigen<br />

Scheidungsfällen selbst die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und sich gemeinsam<br />

auf alltagstaugliche Umgangsregelungen einigen.<br />

Das Kindeswohl soll dabei im Vordergrund aller Überlegungen stehen.<br />

In der Sache geht es beim Cochemer Modell darum, Kindern den Kontakt zu beiden zerstrit-<br />

tenen Eltern zu erhalten. Es geht darum, die Verfahren zügig abzuwickeln, damit kein Eltern-<br />

114


Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

teil „auf Zeit spielen“ kann. Und es geht darum, dass Juristen, Psychologen und Sozialpäda-<br />

gogen lernen, die gleiche Sprache zu sprechen.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, organisieren sich die am Trennungs- und Scheidungsprozess<br />

beteiligten Professionen (Richter, Rechtsanwälte, Jugendamt, Beratungsstelle) in regionalen<br />

Arbeitskreisen, um ihre Arbeitsweise aufeinander abzustimmen und einzelfallübergreifende<br />

Themen zu besprechen.<br />

Wir <strong>haben</strong> bereits in der Vergangenheit einiges getan, um das Cochemer Modell zu fördern.<br />

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium<br />

Überzeugungsarbeit bei Familienrichtern, Rechtsanwälten und Sozialarbeitern geleistet. In<br />

zwei Fortbildungsreihen <strong>haben</strong> wir zahlreiche Praktiker mit dem Cochemer Modell vertraut<br />

gemacht.<br />

<strong>Die</strong>se Veranstaltungen waren besonders wertvoll, weil wir die Initiatoren des Cochemer Mo-<br />

dells als Referenten gewinnen konnten. Inzwischen beneiden uns diese sogar ein wenig,<br />

weil in Baden-Württemberg in Bezug auf das Cochemer Modell ein konsequenterer Ansatz<br />

verfolgt wird als im Mutterland Rheinland-Pfalz.<br />

<strong>Die</strong>se Linie wollen wir fortführen. Auch in Zukunft bieten wir Fortbildungen zum Cochemer<br />

Modell an. Für den April 2008 planen wir einen Landeskongress, der erstmals einen landes-<br />

weiten Erfahrungsaustausch ermöglichen wird. Wir wollen auch weiterhin in der Öffentlichkeit<br />

dafür werben, dass noch mehr Menschen die Vorteile dieser Schlichtungspraxis erkennen.<br />

Einige Elemente des Cochemer Modells werden im Rahmen der bereits im Gesetzgebungs-<br />

verfahren befindlichen Reform des familiengerichtlichen Verfahrens auch Gesetzeskraft er-<br />

langen.<br />

(„Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen<br />

Gerichtsbarkeit“ - FamFG)<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

ich bedanke mich für Ihre ausdauernde Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass wir in der nun an-<br />

schließenden Gesprächsrunde noch einige der angesprochenen Themen vertiefen können!<br />

115<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

8. Podiumsdiskussion<br />

Einige Themen:<br />

� <strong>Die</strong> Initiativen des Landes: Bündnis für die Jugend und Ausbildungsbündnis.<br />

� Einbeziehung und Berücksichtigung allen freien Trägers bei Initiativen des Landes.<br />

� Auswirkungen der Föderalismusreform und der Evaluation der Verwaltungsreform auf<br />

die Jugendhilfe: Verlagerung der Aufsicht über Kindertageseinrichtungen auf die<br />

Stadt- und Landkreise, beschließender oder beratender Jugendhilfeausschuss.<br />

� Einheit der Jugendhilfe; Aufgabenwahrnehmung auf örtlicher Ebene.<br />

� Kinderarmut und die Auswirkungen auf das Aufwachsen und die Bildungschancen<br />

� Ambulante Hilfen vs. stationäre Hilfen; wo sind die Grenzen ambulanter Hilfen, in welchem<br />

Umfang werden stationäre Hilfen nach wie vor gebraucht?<br />

� Kinderrechtskonvention der UN - Umsetzung und Bedeutung für Baden-Württemberg;<br />

Plattform für eine gemeinsame Initiative der Kommunalen Landesverbände, der Trä-<br />

ger der freien Jugendhilfe und des Landes für ein Gesamtkonzept „Kinderrechte in<br />

Baden-Württemberg“.<br />

� Querschnittsthema „Kinderrechte“.<br />

� Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in den Schutzauftrag<br />

nach § 8a SGB VIII.<br />

� Qualifizierte Begleitung und Beratung in der Tagesbetreuung, einschl. der Kindertagespflege.<br />

� Strukturelle Verknüpfungen als Grundlage und Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit<br />

zwischen Schule und Jugendhilfe.<br />

116<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

9. Anhang:<br />

9.1 Termine 2008<br />

10./11. März 2008 Jahrestagung für die Jugendamtsleiter/-innen in Baden-Württemberg<br />

3./4. April 2008 Jahrestagung für die Heimleiter/-innen in Baden-Württemberg<br />

4./5. November 2008 Gemeinsame Arbeitstagung für Leitungskräfte aus Jugendämtern und<br />

Einrichtungen der Erziehungshilfe in Baden-Württemberg<br />

9.2 Liste der Teilnehmer und Teilnehmerinnen<br />

Name Institution<br />

1 Auer, Christine Arbeitsgemeinschaft zur Förderung junger Menschen e.V.<br />

Weilerstr. 21, 78345 Moos-Iznang<br />

2 Barth, Hermann Christophorus-Jugendwerk<br />

Im Jugendwerk 1, 79206 Breisach-Oberrimsingen<br />

3 Baumeister, Peter Erzbischöfliches Kinderheim Haus Nazareth<br />

Brunnenbergstr. 34, 72488 Sigmaringen<br />

4 Beller, Hans-<strong>Die</strong>ter St. Canisius gGmbH<br />

Heugenstr. 5, 73525 Schwäbisch Gmünd<br />

5 Benner, Edwin Bruderhaus Diakonie Jugendhilfeverbund Kinderheim Rodt<br />

Masselstr. 2, 72290 Loßburg<br />

6 Berner, Roland Diakonische Jugendhilfe Region Heilbronn e. V.<br />

Walder-Weissert-Str. 6, 75031 Eppingen-Kleingartach<br />

7 Bleher, Eberhard St. Gallus-Hilfe für behinderte Menschen gGmbH Heim St. Martin<br />

Hegenberg 1, 88074 Meckenbeuren<br />

8 Blessing, Hans-Martin Evangelische Jugendhilfe Kirschbäumleboden gGmbH<br />

Alemannenstr. 7, 79379 Müllheim<br />

9 Bohle, Thosten Michaelshof Hepsisau<br />

Ochsenwanger Steige 42, 73235 Weilheim a. d. Teck<br />

10 Böhringer-Schmidtke, Ulrich Luise Scheppler-Heim e.V. Evangelische Kinder- und Jugendhilfe<br />

Mühltalstr. 126, 69121 Heidelberg<br />

11 Bopp, Angela Sozialtherapeutische Jugendarbeit e.V. Jugendhilfe Gutenhalde<br />

Gutenhalde 30, 70794 Filderstadt<br />

12 Böttinger, Ernst Evangelisches Kinder- u. Jugendhilfezentrum Dinglingen e.V.<br />

Weinbergstraße 9, 77933 Lahr<br />

13 Brade, Steffen Kinder- und Jugendheim Sperlingshof Heilpädagogisches Behandlungszentrum<br />

der Ev.-luth. Kinderfreundgesellschaft e.V.<br />

An der B 10, 75196 Remchingen-Wilferdingen<br />

14 Brandl-Erhardt, Wolfgang Sozialpädagogische Wohngruppen gemeinnützige GmbH<br />

Hermannstr. 35, 73207 Plochingen<br />

15 Brink, Andrea AWO Bezirksverband Baden e:V., Kinder- und Jugendhilfe<br />

Hohenzollernstraße 22, 76135 Karlsruhe<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Name Institution<br />

16 Burger, Thomas Sozialdienst katholischer Frauen e.V. AD St. Paulusheim<br />

Stiftweg 1, 69118 Heidelberg<br />

17 Butsch, Oliver Landratsamt Tuttlingen, Amt für Familie, Kinder und Jugend<br />

Bahnhofstr. 100, 78532 Tuttlingen<br />

18 Dr. Cassar, Johann Kinder- und Jugenddorf Klinge e.V.<br />

Klingestr. 30, 74743 Seckach<br />

19 Cholewa, Bruno Landratsamt Konstanz, Kreisjugendamt<br />

Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz<br />

20 Daferner, Peter-Paul Diakonisches Werk der evang. Landeskirche in Baden e.V.<br />

Vorholzstr. 3 - 5, 76137 Karlsruhe<br />

21 Deißler, Claudia Kinderheim St. Anton e. V.<br />

Karl-Blind-Str. 6, 68199 Mannheim<br />

22 Denoix, Susanne Zentrum Guter Hirte<br />

Prittwitzstr. 13-17, 89075 Ulm<br />

23 Dormagen-Thome, Martina Kinderheim St. Anton e. V.<br />

Karl-Blind-Str. 6, 68199 Mannheim<br />

24 Dörner, Edgar Jugendeinrichtung Schloss Stutensee<br />

Schloss Stutensee, 76297 Stutensee<br />

25 Durcak, Wolfgang Berufsbildungswerk Neckargemünd gGmbH, Sozialpädagogik<br />

Im Spitzerfeld 25, 69151 Neckargemünd<br />

26 Eppinger, Elke Evangelische Jugendhilfe Freiburg-Zähringen<br />

Burgackerweg 12, 79104 Freiburg<br />

27 Etzel, Albrecht Landratsamt Ludwigsburg, Sozial- und Jugendhilfe<br />

Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg<br />

28 Fiedler, Steffen Evangelische Jugendhilfe Friedenshort<br />

Rosenbergstr. 11, 74072 Heilbronn<br />

29 Fischer, Stephanie Katholisches Kinderheim St. Josef<br />

Wormser Str. 25, 68309 Mannheim<br />

30 Fleischmann, Thomas Kinderhaus St. Raphael<br />

Durlacher Str. 84, 76646 Bruchsal<br />

31 Frey, Jürg Tüllinger Höhe Fachdienst für Kind und Familie e.V.<br />

Obertüllingen 112, 79539 Lörrach<br />

32 Friedlmeier, Ulrich Landratsamt Waldshut, Jugendamt<br />

Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen<br />

33 Ganter, Jürgen Sozialdienst katholischer Frauen e.V.<br />

Wörthstr. 4, 76133 Karlsruhe<br />

34 Glage, Christian Martinshaus Kleintobel gGmbH<br />

Martinstr. 41, 88276 Berg<br />

35 Götz, Edzard Institut Eckwälden Heil- und Erziehungsinstitut für Seelenpflegebedürftige<br />

Kinder Eckwälden e.V.<br />

Dorfstr. 42, 73087 Bad Boll<br />

36 Gräf, Christoph St. Gallus-Hilfe für behinderte Menschen gGmbH Heim St. Martin,<br />

Bereich Kinder, Jugend und Familie<br />

Hegenberg 1, 88074 Meckenbeuren<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Name Institution<br />

37 Grajer, Jürgen Evangelische Jugendhilfe Friedenshort GmbH<br />

Tiele-Winckler-Str.72, 74613 Öhringen<br />

38 Groos, Inge Katholisches Kinderheim St. Josef<br />

Wormser Str. 25, 68309 Mannheim<br />

39 Gruhler, Siegfried Diakonische Jugendhilfe Region Heilbronn e. V.<br />

Walder-Weissert-Str. 6, 75031 Eppingen-Kleingartach<br />

40 Günther, Reinhard Landratsamt Tuttlingen, Amt für Familie, Kinder und Jugend<br />

Bahnhofstr. 100, 78532 Tuttlingen<br />

41 Haag, Gerhard Jugendhilfe Hoffmannhaus<br />

Saalplatz 14, 88271 Wilhelmsdorf<br />

42 Hamberger, Matthias Martin-Bonhoeffer-Häuser Tübinger Verein für Sozialtherapie<br />

Gartenstr. 131, 72074 Tübingen<br />

43 Hartmann, Harold Kindersolbad gGmbH<br />

Salinenstr. 4, 74177 Bad Friedrichshall<br />

44 Hasenfuss, Hermann Villa Kunterbunt<br />

Spöcker Str. 3, 76646 Bruchsal<br />

45 Hauk, Günter Erzbischöfliches Kinder- und Jugendheim St. Kilian<br />

Adolf-Kolping-Str. 29, 74731 Walldürn<br />

46 Häußermann, Hans-Peter Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.<br />

Strombergstr. 11, 70188 Stuttgart<br />

47 Heger, Sven-<strong>Die</strong>tmar Oberlin Haus Kehl Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

Iringheimerstr. 49, 77694 Kehl<br />

48 Henning, Karl-Heinz Pro Juventa Gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Hohbuch GmbH<br />

Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen<br />

49 Hetzl, Andreas Kinder- und Jugendheim der von Stulz-Schriever´schen Stiftung<br />

Eckbergstraße 10, 76534 Baden-Baden<br />

50 Hildebrand, Christoph Off Road Kids e.V. Betreute Jugendwohngruppe<br />

Eisenbahnstr. 1, 78073 Bad Dürrheim<br />

51 Hilger, Lothar Landratsamt Göppingen, Kreisjugendamt<br />

Lorcher Str. 6, 73033 Göppingen<br />

52 Hoch, Siegfried Sophienpflege Evangelische Einrichtungen für Jugendhilfe Tübingen-<br />

Pfrondorf e. V.<br />

Hägnach 3, 72074 Tübingen<br />

53 Holzhauer, Ingrid Kinderheim Alpenblick GmbH<br />

Rotzingen 31, 79733 Görwihl<br />

54 Hosp, Constance Bruderhaus Diakonie Oberlin-Jugendhilfeverbund<br />

Oberlinstr. 37, 72762 Reutlingen<br />

55 Hummel, Roy Kath. Gesamtkirchenpflege<br />

Erzbergerstr. 4, 73033 Göppingen<br />

56 Jauß, Gerhard Diasporahaus Bietenhausen e.V. Evangelische Einrichtung der Jugendhilfe<br />

Beim Diasporahaus 7, 72414 Rangendingen<br />

57 Klein-Jung, Ralf Kinder- und Jugenddorf Marienpflege<br />

Dalkingerstr. 2, 73479 Ellwangen<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Name Institution<br />

58 Kolb, Georg Stiftung St. Stephanus Göppingen<br />

Ziegelstr. 14, 73033 Göppingen<br />

59 Kolb, Ursula Stadt Freiburg i. Br., Sozial- und Jugendamt<br />

Kaiser-Joseph-Str. 143, 79098 Freiburg i. Br.<br />

60 König, Wolfram Haus Fichtenhalde, Pädag.-therap. Einrichtung<br />

Senator-Burda-Str. 45, 77654 Offenburg<br />

61 Könn, Renate Oberlin-Haus-Ulm e.V. Evangelische Einrichtung für Jugendhilfe<br />

Bleichstr. 32, 89077 Ulm<br />

62 Konzelmann, Heike St. Franziskusheim<br />

Pelzgasse 10, 77836 Rheinmünster-Schwarzach<br />

63 Kopf, Tobias Freie Schule Spatz<br />

Prinz-Eugen-Str.4, 77654 Offenburg<br />

64 Kraft, Paul Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Geschäftsbereich Jugendhilfe<br />

Ölgasse 5, 74821 Mosbach<br />

65 Kreisle, Beate Private Jugendhilfe Bodensee gGmbH Jugendkolleg am See<br />

Steinerweg 1, 78345 Moos-Bankholzen<br />

66 Krug, <strong>Die</strong>ter Landratsamt Esslingen, Sozialdezernat<br />

Uhlandstraße 1, 73726 Esslingen<br />

67 Kruggel, Sebastian Verein für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e.V.<br />

Talstr. 37, 71034 Böblingen<br />

68 Kuhn, Hedwig Evangelische Jugendhilfe Friedenshort GmbH<br />

Tiele-Winckler-Str.72, 74613 Öhringen<br />

69 Kuhn, Thomas Stiftung Wilhelmspflege Evangelisches Kinder- und Schulheim<br />

Bernhauser Str. 20, 70599 Stuttgart<br />

70 Kunz, Heike Stadt Kirchheim unter Teck, Amt für Familie und Soziales<br />

Marktstr. 14, 73230 Kirchheim u. T.<br />

71 Landen, Klaus Heim Mariahof Heilpädag. Kinderheim<br />

Weiherweg 6, 78183 Hüfingen<br />

72 Launhardt, Elisabeth Jugendwohnheim Haus am Fels gGmbH<br />

Sonderbucher Steige 1, 89143 Blaubeuren<br />

73 Leinmüller, Ulrich Landratsamt Ostalbkreis, Kreisjugendamt<br />

Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen<br />

74 Lindauer, Michael Stiftung St. Anna<br />

Kemptener Str. 11, 88299 Leutkirch<br />

75 Looft, Elke SOS Kinderdorf e.V. Kinder- und Jugendhilfen Göppingen<br />

Freihofstr. 22, 73033 Göppingen<br />

76 Lutz, Cäcilia Bruderhaus Diakonie Oberlin-Jugendhilfeverbund<br />

Oberlinstr. 37, 72762 Reutlingen<br />

77 Maaßen-Rux, Birgit Wespinstift Kinder- und Jugenheim<br />

Mecklenburgerstraße 56, 68309 Mannheim<br />

78 Maier, Silvia Sozialdienst katholischer Frauen<br />

Colombistr. 17, 79098 Freiburg i. Br.<br />

79 Maier-Schneider, Roland Werkstatt für persönliche Entwicklung Sozialpädagogische Wohngruppen<br />

gemeinnützige GmbH<br />

Friedrichstr. 6, 73730 Esslingen<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Name Institution<br />

80 Martin, Carola Weraheim Haus für Mutter und Kind<br />

Oberer Hoppenlauweg 2 - 4, 70174 Stuttgart<br />

81 Matthey, Joachim Jugendhilfe Creglingen e. V.<br />

Riemenschneiderbrücke 6, 97993 Creglingen<br />

82 Meier, Klaus Evangelische Gesellschaft e.V. Flattich-Haus, Erziehungshilfen<br />

Tapachstr. 64, 70437 Stuttgart<br />

83 Mertens, Helmut Stiftung Jugendhilfe Aktiv<br />

Postfach Postfach 720105, 70577 Stuttgart<br />

84 Meyer, <strong>Die</strong>ter Stiftung Jugendhilfe Aktiv, Theodor-Rothschild-Haus<br />

Mühlberger Str. 146, 73728 Esslingen<br />

85 Meyer, Inge Familienzentrum/Kinderheim<br />

Relaisstr. 157, 68219 Mannheim<br />

86 Muff, Jürgen Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Kinder- und Familienzentrum VS<br />

Tulastraße 8, 78052 Villingen-Schwenningen<br />

87 Müssigmann, Cornelia Bruderhaus Diakonie Jugendhilfeverbund Kinderheim Rodt<br />

Masselstr. 2, 72290 Loßburg<br />

88 Mutter, Gabriele Wohngruppenverbund Freiburg, Leitung<br />

Postfach 1306, 79014 Freiburg<br />

89 Napel, Jürgen Kinderheim St. Peter und Paul<br />

Weiherstraße 1, 78224 Singen<br />

90 Niepert, Bernd Friedrichstift Leimen Evangelische Kinder- und Jugendhilfe<br />

Badener Platz 4, 69181 Leimen<br />

91 Ohnmeiß, Ulrike LAGAYA e. V.<br />

Hohenstaufenstr. 17 B, 70178 Stuttgart<br />

92 Paproth, Elke Haus Mecki GmbH Einrichtung für junge Menschen<br />

Schönbüchweg 6-6a, 77830 Bühlertal<br />

93 Patzelt, Jürgen Kindersolbad gGmbH<br />

Salinenstr. 4, 74177 Bad Friedrichshall<br />

94 Pufke, Jens Landeshauptstadt Stuttgart Kinderhaus Plieningen, Jugendamt<br />

Paracelsusstr. 39, 70577 Stuttgart<br />

95 Raible-Mayer, Cornelia Erzbischöfliches Kinderheim Haus Nazareth<br />

Brunnenbergstr. 34, 72488 Sigmaringen<br />

96 Reich, Markus Haus Mecki GmbH Einrichtung für junge Menschen<br />

Schönbüchweg 6-6a, 77830 Bühlertal<br />

97 Röckle, Jochen Evangelisches Hohberghaus<br />

Pforzheimer Str. 113, 75015 Bretten<br />

98 Rudolph, Jürgen Bruderhaus Diakonie Oberlin-Jugendhilfeverbund<br />

Oberlinstr. 37, 72762 Reutlingen<br />

99 Scheiwe, Norbert Christophorus-Jugendwerk<br />

Im Jugendwerk 1, 79206 Breisach-Oberrimsingen<br />

100 Schmid, Angelika Arbeitsgemeinschaft zur Förderung junger Menschen e.V.<br />

Weilerstr. 21, 78345 Moos-Iznang<br />

101 Schneider, Ria Evangelische Jugendheime Heidenheim<br />

Albuchstr. 1, 89518 Heidenheim<br />

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Name Institution<br />

102 Schneider, Stefan Caritas Heilbronn- Hohenlohe Zentrum Heilbronn, Heinrich-Fries-Haus<br />

Bahnhofstr. 13, 74072 Heilbronn<br />

103 Schnurr, Helmut Stadt Ulm, Fachbereich Bildung und Soziales<br />

Raiffeisenstr. 21, 89079 Ulm<br />

104 Schrenk, Andreas St. Augustinusheim<br />

Schöllbronner Str. 78, 76275 Ettlingen<br />

105 Senne, Sabine Landratsamt Konstanz, Kreisjugendamt<br />

Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz<br />

106 Staudenmaier, Erich St. Canisius Kinder- und Jugenddorf St. Josef<br />

Hohenloher Str. 10, 73441 Bopfingen-Unterriffingen<br />

107 Süntzenich, Anja BIOTOPIA Arbeitsförderungsbetriebe Mannheim gGmbH, Kinder- und<br />

Jugendhilfe<br />

Friedrich-Ebert-Str. 83, 68167 Mannheim<br />

108 Trede, Wolfgang Landratsamt Böblingen, Kreisjugendamt<br />

Parkstr. 16, 71034 Böblingen<br />

109 Überall, Ulrike "miteinander leben"<br />

Bundesstr. 49, 79238 Ehrenkirchen-Norsingen<br />

110 Uelner, Dagmar Future Now! Heilpädagogische GmbH, Geschäftsleitung<br />

Gutenbergstr. 9, 69214 Eppelheim<br />

111 Varga, Isabell Kindersolbad gGmbH<br />

Salinenstr. 4, 74177 Bad Friedrichshall<br />

112 Vogel, Roswitha Arbeiterwohlfahrt Haus Mirabelle<br />

Neuweg 6, 68526 Ladenburg<br />

113 Weinkötz, Angelika Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mannheim e.V.<br />

Murgstr. 3-11, 68167 Mannheim<br />

114 Weinmann, Michael Waldhaus Sozialpädagogische Einrichtungen der Jugendhilfe, Stationäre<br />

Jugendhilfe<br />

Kohltorstr. 1- 12, 71157 Hildrizhausen<br />

115 Wettlaufer, Klaus Evangelische Jugendheime Heidenheim<br />

Albuchstr. 1, 89518 Heidenheim<br />

116 Wiesinger, Detlev St. Canisius gGmbH<br />

Heugenstr. 5, 73525 Schwäbisch Gmünd<br />

117 Winterhalder, Wolfgang Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Kinder- und Familienzentrum VS<br />

Tulastraße 8, 78052 Villingen-Schwenningen<br />

118 Winterhalter, Viktor Johann-Peter-Hebel-Heim Evangelische Kinder- und Jugendhilfe<br />

Am Kuhbuckel 43-49, 68305 Mannheim<br />

119 Wittner, Renate Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde<br />

Kochstr. 7, 76133 Karlsruhe<br />

120 Zächelein, Ute Evangelisches Mädchenheim<br />

Weinbergstr. 3, 76593 Gernsbach<br />

121 Ziegler, Silvia Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Kreisjugendamt<br />

Gartenstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim<br />

122 Zimmermann, Ralf BIOTOPIA Arbeitsförderungsbetriebe Mannheim gGmbH<br />

Friedrich-Ebert-Str. 83, 68167 Mannheim<br />

122

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