Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit (Durchsturzsicherheit)
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Fachtag Flachdach 2011<br />
<strong>Rechtliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />
………………………………………………….<br />
Oblichter / Lichtbänder / Lichtplatten (1)<br />
• Als Oblichter gelten sämtliche lichtdurchlässigen<br />
Bauteile in einem Dach wie beispielsweise:<br />
Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtplatten, Glasoblichter,<br />
Shedverglasungen und dergleichen.<br />
• Acryl & Polycarbonat ist langfristig nicht<br />
durchbruchsicher. Dies ist von Ausgangswerkstoff-<br />
Herstellerfirmen seit Jahrzehnten unbestritten.<br />
• Oblichter müssen mit einem baulichen Kollektivschutz<br />
gesichert sein (Geländer, Gitter etc.), ausser das Dach<br />
kann / muss nur Jahre später für Sanierungszwecke<br />
betreten werden.<br />
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