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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit (Durchsturzsicherheit)

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Fachtag Flachdach 2011<br />

<strong>Rechtliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitssicherheit</strong><br />

………………………………………………….<br />

Oblichter / Lichtbänder / Lichtplatten (1)<br />

• Als Oblichter gelten sämtliche lichtdurchlässigen<br />

Bauteile in einem Dach wie beispielsweise:<br />

Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtplatten, Glasoblichter,<br />

Shedverglasungen und dergleichen.<br />

• Acryl & Polycarbonat ist langfristig nicht<br />

durchbruchsicher. Dies ist von Ausgangswerkstoff-<br />

Herstellerfirmen seit Jahrzehnten unbestritten.<br />

• Oblichter müssen mit einem baulichen Kollektivschutz<br />

gesichert sein (Geländer, Gitter etc.), ausser das Dach<br />

kann / muss nur Jahre später für Sanierungszwecke<br />

betreten werden.<br />

Logo Samuel Mäder

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