Wegleitung der Berufsfachschulen Zürich - Baugewerbliche ...
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Berufsmaturitätsschulen (BMS) Begabte und leistungswillige Berufsschülerinnen<br />
und -schüler können die Berufsmaturitätsschule besuchen und sich dadurch eine<br />
erweiterte Allgemeinbildung aneignen. Je nach Eignung bzw. Neigung kann die Berufsmaturität<br />
technischer, gewerblicher, gesundheitlich-sozialer o<strong>der</strong> gestalterischer<br />
Richtung gewählt werden. Die Berufsmaturität ermöglicht den Übertritt in höhere<br />
Schulen, z. B. Fachhochschulen. Schülerinnen und Schüler, die die Berufsmaturitätsschule<br />
besuchen, sind vom Besuch <strong>der</strong> allgemein bildenden Fächer im Rahmen des<br />
Pflichtunterrichtes und <strong>der</strong> entsprechenden Abschlussprüfung befreit.<br />
Technische Berufsmaturität Sie legt das Schwergewicht auf die Ausbildung in den<br />
Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften (Chemie, Physik). Das Maturitätszeugnis<br />
berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine einschlägige Fachhochschule<br />
technischer Richtung.<br />
Gewerbliche Berufsmaturität Sie richtet sich vorwiegend an Lehrlinge in handwerklichen<br />
Berufen, die vielleicht einmal einen kleineren Betrieb übernehmen möchten.<br />
Das Schwergewicht liegt entsprechend auf den sprachlichen Fächern sowie im<br />
Bereich Wirtschaft und Recht.<br />
Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität Sie hat ihren Schwerpunkt in den Naturund<br />
Sozialwissenschaften. Sie richtet sich vorwiegend an Jugendliche, die eine Lehre<br />
als Fachangestellte/r Gesundheit o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e einschlägige Berufslehre im<br />
medizinisch-sozialen Bereich absolvieren. Dieser Berufsmaturitätstypus ermöglicht<br />
die Weiterbildung auf Fachhochschulstufe im gesundheitlichen o<strong>der</strong> sozialen Bereich.<br />
Die Gestalterische Berufsmaturität (GBMS) bereitet leistungsfähige, gestalterisch<br />
interessierte und begabte Berufsschülerinnen und -schüler gewerblich-industrieller<br />
Berufe auf die gestalterische Berufsmatura vor. Die GBMS vermittelt eine gute<br />
Allgemeinbildung und eine profunde künstlerisch-gestalterische Grundausbildung.<br />
Die gestalterische Berufsmatura bietet eine gute Vorbereitung für spätere Studien<br />
an weiterführenden Schulen im In- und Ausland, insbeson<strong>der</strong>e im gestalterischen<br />
(Höhere Schulen/Hochschulen für Gestaltung u. a.), grafisch-technischen, sozialen,<br />
pädagogischen und touristischen Bereich.<br />
30 Allgemeine Orientierung 31 Allgemeine Orientierung<br />
Hausaufgaben Um in <strong>der</strong> begrenzten Schulzeit ein Optimum zu erreichen, ist es<br />
unumgänglich, dass jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler die zugewiesenen Aufgaben<br />
pünktlich und gewissenhaft löst. Wer infolge Absenzen im Unterrichtsstoff zurückgeblieben<br />
ist, muss – auch im eigenen Interesse – das Versäumte nacharbeiten.<br />
Notengebung Die Leistungen <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler werden mit Noten von<br />
6 bis 1 bewertet. 6 ist die beste, 1 die schlechteste Note. 4 und höhere Noten bezeichnen<br />
genügende Leistungen; Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen.<br />
Im Weiteren sind auch halbe Zwischennoten in den Semesterzeugnissen zulässig.<br />
Zeugnisse Damit die Schülerinnen und Schüler, die Inhaber <strong>der</strong> gesetzlichen Sorge,<br />
Lehrmeisterinnen und Lehrmeister sich über die Leistungen in den einzelnen Fächern<br />
sowie über die Aussichten beim Qualifikationsverfahren orientieren können, wird<br />
jeweils Ende Semester ein Zeugnis ausgestellt. Einsprachen gegen die Noten müssen<br />
innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Zeugnisses beim Rektor eingereicht und schriftlich<br />
begründet werden. Verlorene Schlusszeugnisse werden gegen eine Gebühr ersetzt.<br />
Schul- und Materialgeld Für persönliche Lehrmittel (Schulmaterial und Kopien),<br />
soweit sie von <strong>der</strong> Schule abgegeben werden, haben die Schülerinnen und Schüler<br />
kostendeckende Beiträge zu entrichten.<br />
Dispensationen und Bewilligungen Wünscht eine Schülerin bzw. ein Schüler vom<br />
Besuch einzelner Fächer dispensiert zu werden, hat sie/er nach Rücksprache mit dem<br />
Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Ausstellungsstrasse 80, 8090 <strong>Zürich</strong>) ein Dispensationsgesuch<br />
einzureichen. Für verspätetes Erscheinen o<strong>der</strong> vorzeitiges Verlassen<br />
des Unterrichts haben auswärtige Schülerinnen und Schüler eine Bewilligung<br />
<strong>der</strong> Schul- bzw. Abteilungsleitung einzuholen.<br />
Grundausbildung EBA (mit eidg. Berufsattest) Diese zweijährige Ausbildung ist<br />
für Jugendliche vorgesehen, die fähig sind, mindestens ein Teilgebiet eines Berufes<br />
zu erlernen. Der/die Lernende besucht die Berufsfachschule an einem Tag pro Woche;<br />
<strong>der</strong> Unterricht erfolgt etwa hälftig in beruflichen und allgemein bildenden Fächern.