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Wegleitung der Berufsfachschulen Zürich - Baugewerbliche ...

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Berufsmaturitätsschulen (BMS) Begabte und leistungswillige Berufsschülerinnen<br />

und -schüler können die Berufsmaturitätsschule besuchen und sich dadurch eine<br />

erweiterte Allgemeinbildung aneignen. Je nach Eignung bzw. Neigung kann die Berufsmaturität<br />

technischer, gewerblicher, gesundheitlich-sozialer o<strong>der</strong> gestalterischer<br />

Richtung gewählt werden. Die Berufsmaturität ermöglicht den Übertritt in höhere<br />

Schulen, z. B. Fachhochschulen. Schülerinnen und Schüler, die die Berufsmaturitätsschule<br />

besuchen, sind vom Besuch <strong>der</strong> allgemein bildenden Fächer im Rahmen des<br />

Pflichtunterrichtes und <strong>der</strong> entsprechenden Abschlussprüfung befreit.<br />

Technische Berufsmaturität Sie legt das Schwergewicht auf die Ausbildung in den<br />

Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften (Chemie, Physik). Das Maturitätszeugnis<br />

berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine einschlägige Fachhochschule<br />

technischer Richtung.<br />

Gewerbliche Berufsmaturität Sie richtet sich vorwiegend an Lehrlinge in handwerklichen<br />

Berufen, die vielleicht einmal einen kleineren Betrieb übernehmen möchten.<br />

Das Schwergewicht liegt entsprechend auf den sprachlichen Fächern sowie im<br />

Bereich Wirtschaft und Recht.<br />

Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität Sie hat ihren Schwerpunkt in den Naturund<br />

Sozialwissenschaften. Sie richtet sich vorwiegend an Jugendliche, die eine Lehre<br />

als Fachangestellte/r Gesundheit o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e einschlägige Berufslehre im<br />

medizinisch-sozialen Bereich absolvieren. Dieser Berufsmaturitätstypus ermöglicht<br />

die Weiterbildung auf Fachhochschulstufe im gesundheitlichen o<strong>der</strong> sozialen Bereich.<br />

Die Gestalterische Berufsmaturität (GBMS) bereitet leistungsfähige, gestalterisch<br />

interessierte und begabte Berufsschülerinnen und -schüler gewerblich-industrieller<br />

Berufe auf die gestalterische Berufsmatura vor. Die GBMS vermittelt eine gute<br />

Allgemeinbildung und eine profunde künstlerisch-gestalterische Grundausbildung.<br />

Die gestalterische Berufsmatura bietet eine gute Vorbereitung für spätere Studien<br />

an weiterführenden Schulen im In- und Ausland, insbeson<strong>der</strong>e im gestalterischen<br />

(Höhere Schulen/Hochschulen für Gestaltung u. a.), grafisch-technischen, sozialen,<br />

pädagogischen und touristischen Bereich.<br />

30 Allgemeine Orientierung 31 Allgemeine Orientierung<br />

Hausaufgaben Um in <strong>der</strong> begrenzten Schulzeit ein Optimum zu erreichen, ist es<br />

unumgänglich, dass jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler die zugewiesenen Aufgaben<br />

pünktlich und gewissenhaft löst. Wer infolge Absenzen im Unterrichtsstoff zurückgeblieben<br />

ist, muss – auch im eigenen Interesse – das Versäumte nacharbeiten.<br />

Notengebung Die Leistungen <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler werden mit Noten von<br />

6 bis 1 bewertet. 6 ist die beste, 1 die schlechteste Note. 4 und höhere Noten bezeichnen<br />

genügende Leistungen; Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen.<br />

Im Weiteren sind auch halbe Zwischennoten in den Semesterzeugnissen zulässig.<br />

Zeugnisse Damit die Schülerinnen und Schüler, die Inhaber <strong>der</strong> gesetzlichen Sorge,<br />

Lehrmeisterinnen und Lehrmeister sich über die Leistungen in den einzelnen Fächern<br />

sowie über die Aussichten beim Qualifikationsverfahren orientieren können, wird<br />

jeweils Ende Semester ein Zeugnis ausgestellt. Einsprachen gegen die Noten müssen<br />

innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Zeugnisses beim Rektor eingereicht und schriftlich<br />

begründet werden. Verlorene Schlusszeugnisse werden gegen eine Gebühr ersetzt.<br />

Schul- und Materialgeld Für persönliche Lehrmittel (Schulmaterial und Kopien),<br />

soweit sie von <strong>der</strong> Schule abgegeben werden, haben die Schülerinnen und Schüler<br />

kostendeckende Beiträge zu entrichten.<br />

Dispensationen und Bewilligungen Wünscht eine Schülerin bzw. ein Schüler vom<br />

Besuch einzelner Fächer dispensiert zu werden, hat sie/er nach Rücksprache mit dem<br />

Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Ausstellungsstrasse 80, 8090 <strong>Zürich</strong>) ein Dispensationsgesuch<br />

einzureichen. Für verspätetes Erscheinen o<strong>der</strong> vorzeitiges Verlassen<br />

des Unterrichts haben auswärtige Schülerinnen und Schüler eine Bewilligung<br />

<strong>der</strong> Schul- bzw. Abteilungsleitung einzuholen.<br />

Grundausbildung EBA (mit eidg. Berufsattest) Diese zweijährige Ausbildung ist<br />

für Jugendliche vorgesehen, die fähig sind, mindestens ein Teilgebiet eines Berufes<br />

zu erlernen. Der/die Lernende besucht die Berufsfachschule an einem Tag pro Woche;<br />

<strong>der</strong> Unterricht erfolgt etwa hälftig in beruflichen und allgemein bildenden Fächern.

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