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Wegleitung der Berufsfachschulen Zürich - Baugewerbliche ...

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Än<strong>der</strong>ungen im Lehrverhältnis Än<strong>der</strong>ungen im Lehrverhältnis, Verkürzungen <strong>der</strong><br />

Lehrzeit, Nachholen o<strong>der</strong> Berufswechsel sind dem Schul- bzw. Abteilungssekretariat<br />

sofort zu melden, damit eine allfällige Umteilung o<strong>der</strong> Zuweisung in eine an<strong>der</strong>e<br />

Abteilung vorgenommen werden kann.<br />

Rekrutenschule Der Schüler wird im 19. Altersjahr zur militärischen Aushebung<br />

aufgeboten. Bei Tauglichkeit hat er in dem Jahr, in welchem das 20. Altersjahr vollendet<br />

wird, die Rekrutenschule zu absolvieren. Die meisten Truppengattungen führen<br />

im Jahr drei Rekrutenschulen durch, mit Beginn im Frühjahr, Sommer o<strong>der</strong> Herbst.<br />

Diese Teilung ermöglicht den Militärbehörden, auf persönliche Gegebenheiten Rücksicht<br />

zu nehmen.<br />

Beratung und Betreuung Die Schul- bzw. Abteilungsleitung und die Lehrpersonen<br />

stehen den Schülerinnen und Schülern bei Problemen (Unterricht, Stundenplan, Prüfungen<br />

usw.) beratend zur Verfügung. Sprechstunden <strong>der</strong> Abteilungsleitung werden<br />

nach Angaben auf dem Stundenplan o<strong>der</strong> nach Vereinbarung durchgeführt.<br />

Beratungen in Lebensfragen können nach Vereinbarung mit <strong>der</strong> Schul- bzw. Abteilungsleitung<br />

direkt von <strong>der</strong> Lehrerin/vom Lehrer eingeleitet werden.<br />

Suchtprävention Suchtprävention ist Teil <strong>der</strong> Schulentwicklung. Sensibilisierung<br />

für Sucht und Suchtursachen, Vermittlung von Informationen und Kenntnisse über<br />

Sucht und <strong>der</strong>en Ursachen, Prävention und die Unterstützung gesundheitsför<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />

Faktoren sind einige <strong>der</strong> Ziele. Ausgebildete Kontaktlehrpersonen stehen<br />

zur Verfügung und för<strong>der</strong>n durch gezielte Aktivitäten die Suchtprävention in <strong>der</strong><br />

Schule.<br />

Zwischenprüfung In Einzelfällen, wenn <strong>der</strong> Lehrbetrieb o<strong>der</strong> die/<strong>der</strong> Inhaber/in <strong>der</strong><br />

elterlichen Sorge <strong>der</strong> Schülerin bzw. des Schülers es verlangt, kann die kantonale<br />

Behörde eine Zwischenprüfung durchführen. Besteht ein allgemeines Bedürfnis, so<br />

kann <strong>der</strong> Kanton Lehrlingen eines Berufes Zwischenprüfungen vorschreiben.<br />

Teilprüfung In einigen Berufen muss nach einer bestimmten Zeit eine Teilprüfung<br />

abgelegt werden, die am Ende <strong>der</strong> Lehrzeit zu den Noten <strong>der</strong> Lehrabschlussprüfung<br />

gerechnet wird.<br />

34 Allgemeine Orientierung 35 Allgemeine Orientierung<br />

Qualifikationsverfahren Die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler hat das Qualifikationsverfahren<br />

gegen Ende <strong>der</strong> Lehrzeit abzulegen. Ist die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler verhin<strong>der</strong>t,<br />

so wird sie nach Wegfall des Hin<strong>der</strong>ungsgrundes abgelegt. Prüfungskandidatinnen<br />

und -kandidaten, die während <strong>der</strong> Prüfungszeit in <strong>der</strong> Rekrutenschule weilen,<br />

erhalten den nötigen Urlaub, sofern sie unverzüglich nach Erhalt des Prüfungsaufgebotes<br />

bei ihrem militärischen Vorgesetzten ein Urlaubsgesuch einreichen.<br />

Wer das Qualifikationsverfahren bestanden und die Lehre vertragsmässig beendet<br />

hat, erhält das eidg. Fähigkeitszeugnis, das sie/ihn berechtigt, sich als gelernte/r<br />

Berufsangehörige/r zu bezeichnen. Das eidg. Fähigkeitszeugnis wird von <strong>der</strong> kantonalen<br />

Behörde ausgestellt.<br />

Hat die Kandidatin bzw. <strong>der</strong> Kandidat das Qualifikationsverfahren nicht bestanden,<br />

so kann sie/er diese frühestens nach einem Jahr wie<strong>der</strong>holen. Besteht sie/er diese<br />

wie<strong>der</strong>um nicht, so wird sie/er frühestens nach einem weiteren Jahr zum dritten<br />

und letzten Qualifikationsverfahren zugelassen. Wird zur Vorbereitung ein weiterer<br />

Schulbesuch gewünscht, ist es empfehlenswert, frühzeitig mit <strong>der</strong> Abteilungsleitung<br />

Kontakt aufzunehmen.<br />

Bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holung werden nur noch jene Fächer geprüft, in denen die Kandidatin/<strong>der</strong><br />

Kandidat eine ungenügende Note erreichte. Erfahrungsnoten bleiben in <strong>der</strong><br />

Regel bestehen.<br />

Berufsberatung Die Dienstleistungen <strong>der</strong> Berufsberatung sind kostenlos. Auswärts<br />

wohnende Schülerinnen und Schüler wenden sich für eine Beratung an die für ihren<br />

Wohnsitz zuständige Beratungsstelle.<br />

Unterlagen und Prospekte über Berufe, Schulen und Kurse, Information über Ausbildung,<br />

Umschulung und Weiterbildung erhalten sie in den Berufsinformationszentren,<br />

die sich in <strong>der</strong> Nähe ihres Wohnortes befinden.<br />

Stipendien Stipendien können an Schülerinnen und Schüler ausgerichtet werden,<br />

sofern die Finanzierung <strong>der</strong> Ausbildung und des Lebensunterhalts nicht durch eigene<br />

Mittel o<strong>der</strong> durch Elternbeiträge gesichert ist. Für Schüler/innen aus dem Kanton<br />

<strong>Zürich</strong> sind die Beitragsgesuche direkt an die Stipendienabteilung <strong>der</strong> Bildungsdirektion<br />

des Kantons <strong>Zürich</strong>, Abteilung Stipendien, Schaffhauserstrasse 78, 8090 <strong>Zürich</strong>,<br />

Telefon 043 259 96 80, zu richten.

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