Wegleitung der Berufsfachschulen Zürich - Baugewerbliche ...
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Än<strong>der</strong>ungen im Lehrverhältnis Än<strong>der</strong>ungen im Lehrverhältnis, Verkürzungen <strong>der</strong><br />
Lehrzeit, Nachholen o<strong>der</strong> Berufswechsel sind dem Schul- bzw. Abteilungssekretariat<br />
sofort zu melden, damit eine allfällige Umteilung o<strong>der</strong> Zuweisung in eine an<strong>der</strong>e<br />
Abteilung vorgenommen werden kann.<br />
Rekrutenschule Der Schüler wird im 19. Altersjahr zur militärischen Aushebung<br />
aufgeboten. Bei Tauglichkeit hat er in dem Jahr, in welchem das 20. Altersjahr vollendet<br />
wird, die Rekrutenschule zu absolvieren. Die meisten Truppengattungen führen<br />
im Jahr drei Rekrutenschulen durch, mit Beginn im Frühjahr, Sommer o<strong>der</strong> Herbst.<br />
Diese Teilung ermöglicht den Militärbehörden, auf persönliche Gegebenheiten Rücksicht<br />
zu nehmen.<br />
Beratung und Betreuung Die Schul- bzw. Abteilungsleitung und die Lehrpersonen<br />
stehen den Schülerinnen und Schülern bei Problemen (Unterricht, Stundenplan, Prüfungen<br />
usw.) beratend zur Verfügung. Sprechstunden <strong>der</strong> Abteilungsleitung werden<br />
nach Angaben auf dem Stundenplan o<strong>der</strong> nach Vereinbarung durchgeführt.<br />
Beratungen in Lebensfragen können nach Vereinbarung mit <strong>der</strong> Schul- bzw. Abteilungsleitung<br />
direkt von <strong>der</strong> Lehrerin/vom Lehrer eingeleitet werden.<br />
Suchtprävention Suchtprävention ist Teil <strong>der</strong> Schulentwicklung. Sensibilisierung<br />
für Sucht und Suchtursachen, Vermittlung von Informationen und Kenntnisse über<br />
Sucht und <strong>der</strong>en Ursachen, Prävention und die Unterstützung gesundheitsför<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />
Faktoren sind einige <strong>der</strong> Ziele. Ausgebildete Kontaktlehrpersonen stehen<br />
zur Verfügung und för<strong>der</strong>n durch gezielte Aktivitäten die Suchtprävention in <strong>der</strong><br />
Schule.<br />
Zwischenprüfung In Einzelfällen, wenn <strong>der</strong> Lehrbetrieb o<strong>der</strong> die/<strong>der</strong> Inhaber/in <strong>der</strong><br />
elterlichen Sorge <strong>der</strong> Schülerin bzw. des Schülers es verlangt, kann die kantonale<br />
Behörde eine Zwischenprüfung durchführen. Besteht ein allgemeines Bedürfnis, so<br />
kann <strong>der</strong> Kanton Lehrlingen eines Berufes Zwischenprüfungen vorschreiben.<br />
Teilprüfung In einigen Berufen muss nach einer bestimmten Zeit eine Teilprüfung<br />
abgelegt werden, die am Ende <strong>der</strong> Lehrzeit zu den Noten <strong>der</strong> Lehrabschlussprüfung<br />
gerechnet wird.<br />
34 Allgemeine Orientierung 35 Allgemeine Orientierung<br />
Qualifikationsverfahren Die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler hat das Qualifikationsverfahren<br />
gegen Ende <strong>der</strong> Lehrzeit abzulegen. Ist die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler verhin<strong>der</strong>t,<br />
so wird sie nach Wegfall des Hin<strong>der</strong>ungsgrundes abgelegt. Prüfungskandidatinnen<br />
und -kandidaten, die während <strong>der</strong> Prüfungszeit in <strong>der</strong> Rekrutenschule weilen,<br />
erhalten den nötigen Urlaub, sofern sie unverzüglich nach Erhalt des Prüfungsaufgebotes<br />
bei ihrem militärischen Vorgesetzten ein Urlaubsgesuch einreichen.<br />
Wer das Qualifikationsverfahren bestanden und die Lehre vertragsmässig beendet<br />
hat, erhält das eidg. Fähigkeitszeugnis, das sie/ihn berechtigt, sich als gelernte/r<br />
Berufsangehörige/r zu bezeichnen. Das eidg. Fähigkeitszeugnis wird von <strong>der</strong> kantonalen<br />
Behörde ausgestellt.<br />
Hat die Kandidatin bzw. <strong>der</strong> Kandidat das Qualifikationsverfahren nicht bestanden,<br />
so kann sie/er diese frühestens nach einem Jahr wie<strong>der</strong>holen. Besteht sie/er diese<br />
wie<strong>der</strong>um nicht, so wird sie/er frühestens nach einem weiteren Jahr zum dritten<br />
und letzten Qualifikationsverfahren zugelassen. Wird zur Vorbereitung ein weiterer<br />
Schulbesuch gewünscht, ist es empfehlenswert, frühzeitig mit <strong>der</strong> Abteilungsleitung<br />
Kontakt aufzunehmen.<br />
Bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holung werden nur noch jene Fächer geprüft, in denen die Kandidatin/<strong>der</strong><br />
Kandidat eine ungenügende Note erreichte. Erfahrungsnoten bleiben in <strong>der</strong><br />
Regel bestehen.<br />
Berufsberatung Die Dienstleistungen <strong>der</strong> Berufsberatung sind kostenlos. Auswärts<br />
wohnende Schülerinnen und Schüler wenden sich für eine Beratung an die für ihren<br />
Wohnsitz zuständige Beratungsstelle.<br />
Unterlagen und Prospekte über Berufe, Schulen und Kurse, Information über Ausbildung,<br />
Umschulung und Weiterbildung erhalten sie in den Berufsinformationszentren,<br />
die sich in <strong>der</strong> Nähe ihres Wohnortes befinden.<br />
Stipendien Stipendien können an Schülerinnen und Schüler ausgerichtet werden,<br />
sofern die Finanzierung <strong>der</strong> Ausbildung und des Lebensunterhalts nicht durch eigene<br />
Mittel o<strong>der</strong> durch Elternbeiträge gesichert ist. Für Schüler/innen aus dem Kanton<br />
<strong>Zürich</strong> sind die Beitragsgesuche direkt an die Stipendienabteilung <strong>der</strong> Bildungsdirektion<br />
des Kantons <strong>Zürich</strong>, Abteilung Stipendien, Schaffhauserstrasse 78, 8090 <strong>Zürich</strong>,<br />
Telefon 043 259 96 80, zu richten.