Broschüre downloaden (pdf 402,3 kb) - AK - Salzburg
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KÜNDIGUNG DUrch DIe ArbeIT-<br />
NehMerIN/DeN ArbeITNehMer<br />
Unbefristetes Arbeitsverhältnis ist<br />
Voraussetzung<br />
Will eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer kündigen, so<br />
setzt dies das bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses<br />
voraus. ein befristetes Arbeitsverhältnis (z.b.<br />
für die Dauer von drei Monaten) kann grundsätzlich nicht<br />
durch Kündigung aufgelöst werden. es endet automatisch<br />
nach der vereinbarten Frist, falls es nicht verlängert<br />
wird und so in ein unbefristetes übergeht. eine Kündigung<br />
während eines befristeten Arbeitsverhältnisses gibt<br />
es nur dann, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im<br />
vorhinein vereinbart worden ist.<br />
Kündigen: schriftlich oder mündlich?<br />
Grundsätzlich ist eine mündliche Kündigung möglich.<br />
Ausnahme: einzelne Kollektiv- oder Arbeitsverträge sehen<br />
vor, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.<br />
Aus beweisgründen empfiehlt es sich aber ohnehin, eine<br />
Kündigung schriftlich und eingeschrieben an die Arbeitgeberin/den<br />
Arbeitgeber zu senden.<br />
Begründung, Kündigungsfrist und -termin<br />
einen Grund für die Kündigung braucht man nicht anzugeben.<br />
Aber: Zu beachten und einzuhalten sind Kündigungsfrist<br />
und Kündigungstermin. Unter Kündigungsfrist<br />
versteht man den Zeitraum von der Kündigung bis zum<br />
ende des Arbeitsverhältnisses, unter Kündigungstermin<br />
den letzten Arbeitstag.<br />
Arbeiter/-innen<br />
bei Arbeiterinnen/Arbeitern sind Kündigungsfrist und<br />
-termin in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt und<br />
branchenweise sehr unterschiedlich. Daher unbedingt<br />
vor der Kündigung im anzuwendenden Kollektivvertrag<br />
nachschauen! Dieser muss in einem für alle Arbeitneh-<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
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