pdf/1,39MB - AK - Salzburg
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Infomagazin der <strong>AK</strong> <strong>Salzburg</strong> für Betriebsratsmitglieder & SVP | Sonderausgabe/Jänner 2011 www.ak-salzburg.at<br />
Für Recht und Gerechtigkeit.<br />
Mit Wandzeitung<br />
zum Aufhängen!<br />
<strong>AK</strong>/ÖGB-<br />
Steuerlöscher:<br />
Holen Sie Ihr Geld zurück!
steuern löschen<br />
Jetzt erst recht:<br />
Steuern löschen!<br />
„Das Sparbudget der Regierung ist enttäuschend und<br />
ungerecht. Schenken Sie dem Finanzminister also<br />
keinen Euro und holen Sie Ihr Geld zurück. Jetzt erst<br />
recht!“, startet <strong>AK</strong>-Präsident Siegfried Pichler den<br />
Steuerlöscher 2011.<br />
Der Steuerlöscher von <strong>AK</strong> und ÖGB ist<br />
aus <strong>Salzburg</strong> nicht mehr wegzudenken:<br />
Seit 2008 holen sich die Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer mit Hilfe<br />
dieses kostenlosen Services von Jahr<br />
zu Jahr mehr Geld vom Finanzminister<br />
zurück. Dass dies unkompliziert und<br />
unbürokratisch funktioniert, dafür sorgt<br />
das bewährte Steuerlöscher-Team von<br />
Arbeiterkammer und Gewerkschaft.<br />
3,5 Mio. für die Kaufkraft<br />
Im Vorjahr kam dabei ein neuer Rekord<br />
zustande: „Die über 3,5 Millionen Euro,<br />
die das Steuerlöscher-Team im Vorjahr<br />
an Steuergutschriften erreichte, waren<br />
in der Tat ein kleines Konjunkturpaket<br />
Impressum<br />
Herausgeber, Medieninhaber und<br />
Verleger: Kammer für Arbeiter und<br />
Angestellte für <strong>Salzburg</strong>, Markus-Sittikus-Straße<br />
10, 5020 <strong>Salzburg</strong>. Für<br />
den Inhalt verantwortlich: Roman<br />
Hinterseer; Redaktion: Cornelia<br />
Beens (CVD); Layout: Ursula<br />
Brandecker; Fotos: acadmy, fotolia;<br />
Homepage: www.ak-salzburg.at;<br />
E-Mail: m<strong>AK</strong>azin@ak-salzburg.at;<br />
Druck: GWS Handel Produktions<br />
GmbH <strong>Salzburg</strong>; P.b.b. „<strong>AK</strong> Report“<br />
Nr. 1/2011; Z-Nr. 02Z031838M;<br />
Verlagspostamt 5020 <strong>Salzburg</strong><br />
2<br />
für die Arbeitnehmer und die Wirtschaft<br />
in <strong>Salzburg</strong>. Die Kunden unserer Aktion<br />
sind durchgehend keine Großverdiener.<br />
Wir wissen aus der Beratung, dass die<br />
Menschen die Steuergutschriften für<br />
Anschaffungen oder notwendige Reparaturen<br />
dringend brauchen. Das heißt,<br />
von unserer Aktion geht auch ein starker<br />
wirtschaftlicher Impuls durch die<br />
erhöhte Kaufkraft aus. Denn in der<br />
aktuellen Lage ist privater Konsum als<br />
Motor für die Konjunktur unverzichtbar“,<br />
betont Siegfried Pichler, Präsident der<br />
<strong>AK</strong> <strong>Salzburg</strong>.<br />
Auch 2011 werden selbstverständlich<br />
wieder die Steuern gelöscht: Nach dem<br />
Aktionsstart am 5. Jänner ist das <strong>AK</strong>-<br />
Steuermythen!<br />
Das Sparbudget der Regierung macht bei vielen<br />
Sozialleistungen Abstriche. Wieder schultern<br />
überwiegend die Arbeitnehmerinnen und<br />
Arbeitnehmer die Kosten der Krise. Wie eh<br />
und je: Lohn- und Umsatzsteuer, die fast zwei<br />
Drittel des gesamten Steuer- und Abgabenaufkommens<br />
des Bundes ausmachen, sind übrigens<br />
jene beiden Einnahmequellen des Staates,<br />
die seit 1995 am meisten zur Budgetfinanzierung<br />
beigetragen haben. Geht es in der<br />
politischen Diskussion aber um konkrete Maßnahmen<br />
zum „Fair-Steuern“, dann hagelt es<br />
Gegenargumente, wie: Das trifft vor allem den<br />
Servicecenter für Terminvereinbarungen<br />
für die persönlichen Beratungen bis<br />
4. März erreichbar (nähere Infos zum<br />
Ablauf siehe Seite gegenüber).<br />
Hotline-Start am 5. Jänner<br />
„Leider lassen die <strong>Salzburg</strong>er im Jahr<br />
aber noch immer rund 20 Millionen<br />
Euro an zuviel bezahlter Lohnsteuer<br />
beim Finanzminister liegen. Der <strong>AK</strong>/<br />
ÖGB-Steuerlöscher ist ein unkomplizierter,<br />
unbürokratischer Weg, sich das<br />
Geld zurückzuholen. Nützen Sie die<br />
Gelegenheit und machen auch Sie mit<br />
Hilfe des Steuerlöscher-Teams Ihre<br />
Arbeitnehmerveranlagung. Es zahlt sich<br />
aus!“, appelliert <strong>AK</strong>-Präsident Pichler.<br />
Mittelstand. Oder:<br />
Vermögen, Wirtschaft<br />
und Arbeitsplätze<br />
wandern<br />
ab. Nicht jeder<br />
dieser Standpunkte<br />
in der Verteilungsdebatte<br />
ist richtig.<br />
Die Broschüre „Wir wollen Gerechtigkeit! Steuermythen“<br />
erklärt die wichtigsten Irrtümer und<br />
kann gratis bezogen werden: Tel.: 0662-8687-<br />
432; E-Mail: susanne.berger@ak-salzburg.at;<br />
Download: www.ak-salzburg.at
Steuerlöscher gestartet –<br />
Hotline bereit!<br />
Die Erfolgsgeschichte Steuerlöscher wird von<br />
<strong>AK</strong> und ÖGB <strong>Salzburg</strong> mit voller Kraft auch<br />
heuer fortgesetzt – und so funktioniert der<br />
Steuerlöscher 2011:<br />
Vom 5. Jänner bis 4. März können<br />
beim Servicecenter der <strong>AK</strong> <strong>Salzburg</strong><br />
(Montag bis Donnerstag 8-16 Uhr,<br />
Freitag 8-12 Uhr) unter der Hotline-<br />
Nummer 0662-8687-86 die persönlichen<br />
Beratungstermine vereinbart<br />
werden. Danach wird ein Bestätigungsschreiben<br />
mit dem Beratungstermin<br />
und einer Checkliste zugesandt<br />
und beim Beratungstermin<br />
erhalten die Kunden den notwendigen<br />
FinanzOnline-Code.<br />
„Der FinanzOnline-Code ist der Schlüssel<br />
zum persönlichen Steuerakt. Und<br />
wir machen mit den Kunden über<br />
FinanzOnline gemeinsam die jeweilige<br />
Arbeitnehmerveranlagung. Eine mögliche<br />
Gutschrift wird sofort berechnet!",<br />
erklärt der Leiter des Projekts Steuerlöscher,<br />
Peter Lederer von der <strong>AK</strong><br />
<strong>Salzburg</strong>.<br />
Steuern löschen direkt im Betrieb:<br />
Weitere Infos zum Steuerlöscher:www.ak-salzburg.at<br />
Am 1. März 2011 starten<br />
die persönlichen Beratungen<br />
in der <strong>AK</strong> <strong>Salzburg</strong>.<br />
Anschließend wird<br />
in den Bezirken beraten:<br />
u <strong>Salzburg</strong> Stadt:<br />
1. März bis 7. April<br />
u Hallein:<br />
13. bis 21. April<br />
u Bischofshofen:<br />
26. bis 29. April<br />
u Tamsweg:<br />
26. bis 28. April<br />
u Zell am See:<br />
3. bis 6. Mai<br />
u Neumarkt:<br />
jeweils Montag<br />
7., 14., 21. und 28. März<br />
Ein Zusatzangebot für Betriebsratskörperschaften als Service<br />
und Möglichkeit der Mitgliedergewinnung ist der „ÖGB-Steuerlöscher“<br />
vor Ort. Dazu kommen Christoph Schulz und Sonja<br />
Luginger vom ÖGB <strong>Salzburg</strong> (im Bild bei der Vorjahrsaktion mit<br />
Miele-BRV Richard Pfeifenberger/links) zum Steuerlöschen<br />
Peter Lederer, <strong>AK</strong>-<strong>Salzburg</strong><br />
Unser Tipp:<br />
steuern löschen<br />
Seit der Steuerreform 2009 sind Kinderbetreuungskosten<br />
als außergewöhnliche Belastung steuerlich<br />
absetzbar! Das gilt für Kinder bis zum 10. Lebensjahr,<br />
pro Kind und Jahr sind das maximal 2.300<br />
Euro. Auch Kinderfreibeträge können steuerlich geltend<br />
gemacht werden. Nutzen Sie diese Steuervorteile<br />
– mehr auf der Rückseite dieser Ausgabe.<br />
Service für ÖGB-Mitglieder<br />
direkt in den Betrieb und helfen bei der Arbeitnehmerveranlagung.<br />
Die Aktion, die im Vorjahr zum<br />
ersten Mal durchgeführt wurde, fand sofort großen<br />
Anklang: 43 Betriebsratskörperschaften nahmen<br />
diese kostenlose Dienstleistung des ÖGB <strong>Salzburg</strong><br />
in Anspruch, für 311 ÖGB-Mitglieder konnten insgesamt<br />
rund 238.000 Euro vom Finanzminister<br />
zurückgeholt werden, was einem durchschnittlichen<br />
Betrag von rund 765 Euro pro Person entspricht.<br />
Information und Anmeldung:<br />
E-Mail: Christoph.Schulz@oegb.at oder Telefon:<br />
0662-881646-218.<br />
Auch von der <strong>Salzburg</strong>er Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) wurde das<br />
Instrument „Steuerlöscher“ übrigens aufgegriffen: seit 2010<br />
nahmen rund 190 Jugendliche das Angebot in Anspruch, sich<br />
bei der Arbeitnehmerveranlagung beraten zu lassen. Als besonderes<br />
Service besuchte die Gewerkschaftsjugend die Jugendlichen<br />
vor und in den Berufsschulen.<br />
www.ak-salzburg.at 3
Info Kinderbetreuungskosten<br />
Hier ein Überblick über die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Nähere Infos unter www.ak-salzburg.at („Steuerlöscher“)<br />
oder direkt im <strong>AK</strong>-Lohnsteuerreferat anrufen: Tel. 0662-8687-93<br />
Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2009 („Lohnsteuerausgleich“) sind Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von<br />
2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.<br />
4<br />
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten<br />
Allgemeine Voraussetzungen<br />
Begünstigt sind nur Kinder bis zum 10. Lebensjahr (behinderte Kinder bis zum 16. Lebensjahr). Beispiel: Das Kind ist<br />
im Jänner 2010 zehn Jahre alt geworden, die Kosten für das Jahr 2010 sind noch absetzbar. Für das Kind muss länger<br />
als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag bzw. der Unterhaltsabsetzbetrag zustehen.<br />
Wer kann die Kosten absetzen?<br />
Personen, denen der Kinderabsetzbetrag für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, oder<br />
dessen (Ehe)Partner/in, oder der unterhaltsverpflichtete (z.B. geschiedene) Elternteil, wenn ihm der Unterhaltsabsetzbetrag<br />
für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, soweit die Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum Unterhalt<br />
geleistet wurden.<br />
Welche Kosten sind absetzbar?<br />
Abzugsfähig sind nur die unmittelbaren Kosten für die Kinderbetreuung. Bis zum Besuch der Pflichtschule ist immer<br />
von Kinderbetreuung auszugehen.<br />
Danach sind die Aufwendungen für den Schulbesuch und für die Betreuung außerhalb der Schulzeit zu trennen. Die<br />
Nachmittagsbetreuung und die Betreuung in einer Ferienschule oder einem Ferienlager sind absetzbar, wenn die Betreuung<br />
durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Nicht absetzbar sind die Kosten für die Verpflegung und<br />
Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager und Kosten für Nachhilfeunterricht. In der<br />
Rechnung hat eine detaillierte Darstellung zu erfolgen, aus der die Gesamtkosten und die abzugsfähigen Kosten für<br />
die Kinderbetreuung hervorgehen.<br />
Belege für das Finanzamt<br />
Zum Nachweis der Kinderbetreuungskosten hat die Kinderbetreuungseinrichtung oder die pädagogisch qualifizierte<br />
Betreuungsperson eine Rechnung bzw. einen Zahlungsbeleg auszustellen, der folgende Angaben enthalten soll:<br />
• Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes,<br />
• Zeitraum der Kinderbetreuung,<br />
• bei Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift,<br />
• bei privaten Einrichtungen Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung,<br />
• bei pädagogisch qualifizierten Personen Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und Vorliegen der konkreten<br />
Qualifikationen durch Beilage einer Kopie des entsprechenden Zeugnisses (z.B. Kursbestätigung).<br />
• Wie alle Belege sind auch diese sieben Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Finanzamt vorzuweisen.