Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg
Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg
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www.ak-salzburg.at<br />
IHRE<br />
PERSÖNLICHE<br />
CHECKLISTE<br />
<strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> 2009
ALLGEMEINES ZUR VERANLAGUNG<br />
Was anfangs noch kompliziert klingt, ist in Wirklichkeit<br />
ganz einfach. Diese <strong>Checkliste</strong> führt Sie Schritt <strong>für</strong><br />
Schritt durch Ihre <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong>. Doch die<br />
erste Frage, die sich stellt, lautet:<br />
1. Macht eine <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />
Sinn <strong>für</strong> Sie?<br />
Die <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> ist dann sinnvoll, wenn Sie<br />
2009 außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben<br />
und Werbungskosten tätigen mussten. Aber auch wenn<br />
Sie allein verdienend, allein erziehend oder un ter halt -<br />
zahlend waren oder wenn die Aufrollung zur Lohnsteuer<br />
nach dem Steuerreformgesetz 2009 noch nicht<br />
durchgeführt wurde, sollten Sie unbedingt weiter le sen.<br />
Dasselbe gilt, falls Sie <strong>für</strong> 2009 die Auszahlung der so<br />
genannten „Negativsteuer“ anstreben.<br />
Negativsteuer<br />
Falls Ihr Jahreseinkommen 2009 weniger als 11.945<br />
Euro betragen hat, werden Ihnen 10 Prozent der<br />
entrichteten Sozialversicherungsbeiträge, maxi mal<br />
jedoch 110 Euro als Negativsteuer ausgezahlt.<br />
Erhöhte Negativsteuer <strong>für</strong> Pendler<br />
Falls Ihr Jahreseinkommen 2009 weniger als 11.945<br />
Euro betragen hat und Ihnen <strong>für</strong> mindestens 1 Mo -<br />
nat ein Pendlerpauschale zugestand ist, werden<br />
Ihnen 15 Prozent der entrichteten Sozialversicherungsbeiträge,<br />
maximal jedoch 240 Euro als Negativsteuer<br />
ausbezahlt.<br />
Wann steht ein Pendlerpauschale zu?<br />
Sie pendeln mindestens 11 Mal im jeweiligen Monat<br />
an Ihren Arbeitsplatz und Ihr Arbeitsplatz ist mindestens<br />
2 km von zuhause entfernt und es verkehren<br />
keine öffentlichen Verkehrsmittel auf mindestens<br />
der halben Strecke. Oder Sie pendeln mindestens<br />
11 Mal im jeweiligen Monat an Ihren Arbeitsplatz<br />
und Ihr Arbeitsplatz ist mindestens 20 km von<br />
zuhause entfernt und es verkehren öffentliche Verkehrsmittel<br />
auf mindestens der halben Strecke.<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
1
2. Oder müssen Sie vielleicht sogar eine<br />
<strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> durchführen?<br />
Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie 2009 gleichzeitig zwei<br />
Be züge (Pensionen, Löhne, etc.) erhalten haben (auch<br />
nur über kurze Zeit), falls Sie Bezüge von der Ge biets -<br />
kran kenkasse (z. B. Krankengeld) oder dem Insolvenz-<br />
Entgelt-Fonds er hal ten haben, falls eine unrichtige Erklärung<br />
oder Meldung betreffend Penderpauschale abgegeben<br />
wurde oder wenn Sie einen Alleinverdiener- oder<br />
Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht ha ben, der<br />
Ihnen aber nicht zustand. Ebenfalls zur Arbeit nehmer -<br />
veran lagung verpflichtet sind Sie, wenn Sie <strong>für</strong> 2009<br />
einen Freibetragsbescheid beim Arbeitgeber abgegeben<br />
haben.<br />
Wenn Sie sich zu einer Arbeitnehmer veranlagung<br />
entschließen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:<br />
1. Fordern Sie Ihre Finanz-Online-Zugangsdaten an.<br />
Finanz-Online-Zugangsdaten („Zugangscode“)<br />
Die Finanz-Online-Zugangsdaten sind streng vertrauliche<br />
Daten und müssen beim Finanzamt<br />
beantragt werden.<br />
BEACHTEN SIE:<br />
Falls Sie die Finanz-Online-Zugangsdaten schriftlich<br />
oder per E-Mail beantragen, werden Ihnen<br />
diese mittels RSa-Brief innerhalb einiger Tage<br />
zugeschickt. Bei persönlicher Vorsprache beim<br />
Finanzamt erhalten Sie die Finanz-Online-<br />
Zugangsdaten sofort.<br />
Für die Durchführung der <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />
sind die Finanz-Online-Zugangsdaten unbedingt<br />
erforderlich. Deshalb bringen Sie bitte die<br />
Finanz-Online-Zugangdaten unbedingt zu Ih -<br />
rem persönlichen Beratungsgespräch mit.<br />
2. Füllen Sie diese <strong>Checkliste</strong> aus. Achtung: Die Check -<br />
liste behandelt die wichtigsten und häufigsten Ab -<br />
schreibungsmöglichkeiten, erhebt aber keinen An -<br />
spruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie daher andere,<br />
hier nicht genannte, absetzbare Aufwendungen ha -<br />
ben, führen Sie diese bitte bei der Beantragung an.<br />
3. Sammeln Sie alle notwendigen Nachweise und Belege.<br />
Wenn nicht anders erwähnt, sind <strong>für</strong> jeden<br />
Abschreibungspunkt als Nachweis Zahlungsbelege<br />
UND Rechnungen notwendig.<br />
4. Nehmen Sie die vollständigen Unterlagen samt den<br />
FinanzOnline-Zugangsdaten zum Be ra tungs ge -<br />
spräch mit, denn Steuerabsetzposten können nur<br />
dann berücksichtigt werden, wenn Sie die entsprechenden<br />
Belege und Nachweise vorlegen können.<br />
Achtung: Diese Belege müssen 7 Jahre lang aufbewahrt<br />
werden, damit sie auf Anforderung dem<br />
Finanzamt vorgewiesen werden können!<br />
Alle im Folgenden erwähnten Formulare sind direkt beim<br />
Finanzamt erhältlich oder über die Homepages des Bun -<br />
desministerium <strong>für</strong> Finanzen (www.bmf.gv.at) und der<br />
Arbeiterkammer <strong>Salzburg</strong> (www.ak-salzburg.at) abrufbar.<br />
2 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
3
BELEG-CHECKLISTE<br />
<strong>für</strong> die <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> 2009<br />
WICHTIG<br />
Ohne Belege und Nachweise ist keine Berücksichtigung als Steuerabsetz -<br />
posten möglich. Bitte sämtliche geforderte Belege und Nachweise zum Beratungsgespräch<br />
mitnehmen. Diese Belege sind 7 Jahre lang aufzubewahren<br />
und müssen über Aufforderung dem Finanzamt vorgelegt werden.<br />
Art der Ausgabe<br />
Unterhaltsabsetzbetrag (von Seite 7)<br />
Alimente,<br />
Unterhalt <strong>für</strong> Kinder<br />
Sonderausgaben (von Seite 9 bis 12)<br />
Personenversicherungen<br />
Wohnraumschaffung<br />
Wohnraumsanierung<br />
Darlehensrückzahlungen<br />
<strong>für</strong> Wohnraumschaffung<br />
oder -sanierung<br />
Erwerb von Genussscheinen<br />
oder jungen<br />
Aktien<br />
Spenden<br />
Kirchenbeitrag<br />
4 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
Welche Belege<br />
Empfangsbestätigung der<br />
Zahlungen von der<br />
Erziehungsberechtigten<br />
Bestätigung der Versicherung<br />
Kaufvertrag und Zahlungsbestätigungen,<br />
Bauplan, Baubewilligung,<br />
Rechnungen über Bauaufwendungen,<br />
Bestätigung der Wohnbauvereinigung,<br />
Auflistung der<br />
Kosten auf Beilage, eventuell<br />
Formular L 73, 75 verwenden<br />
Rechnung des befugten Unternehmers,<br />
Auflistung der Kosten<br />
auf Beilage, eventuell Formular<br />
L 75 verwenden<br />
Darlehensvertrag, Zahlungsbelege<br />
bzw. Bestätigung der<br />
Wohnbauvereinigung<br />
Bescheinigung des Kreditinstitutes<br />
über den Erwerb<br />
und die Hinterlegung<br />
Bestätigung des Spendenempfängers<br />
Zahlungsbelege<br />
Beleg,<br />
Nachweis<br />
vorhanden<br />
✓<br />
Nachkauf von Pensions -<br />
versicherungszeiten<br />
Freiwillige Weiterversicherung<br />
Renten und dauernde<br />
Lasten<br />
Steuerberater<br />
Werbungskosten (von Seite 13 bis 15)<br />
Arbeitsmittel, Werkzeuge,<br />
Berufskleidung,<br />
Fachliteratur, ...<br />
Betriebsratsumlage<br />
Aus- und Fortbildung,<br />
Umschulung<br />
Familienheimfahrt,<br />
doppelte Haushaltsführung<br />
Reisekosten <strong>für</strong><br />
Dienstreisen, berufliche<br />
Reisen<br />
Übersiedlungskosten<br />
Gewerkschaftsbeitrag<br />
Pendlerpauschale<br />
Pflichtbeiträge zur<br />
Sozialversicherung<br />
Werbungskostenpauschalen<br />
<strong>für</strong><br />
Berufsgruppen<br />
Bescheid und Zahlungsbelege<br />
Bescheid und Zahlungsbelege<br />
Bescheid und Zahlungsbelege<br />
Honorarnote und Zahlungsbelege<br />
Rechnungen und Zahlungsbelege<br />
Zahlungsbestätigung der Firma<br />
oder des Betriebsrates<br />
Teilnahmebestätigungen und<br />
Zahlungsbelege, Kursprogramm,<br />
eventuell Fahrtenbuch, bei Bedarf<br />
Zusammenstellung auf Liste<br />
Rechnungen über Miet- und<br />
Betriebskosten oder Hotelzimmer,<br />
Reisekosten oder Fahrtenbuch<br />
Fahrtenbuch, Reiseaufzeichnungen<br />
(Datum, Uhrzeiten, Zweck<br />
und evtl. Namen, Route) und<br />
Zahlungsbelege<br />
Rechnung und Zahlungsbeleg<br />
Zahlungsbestätigung<br />
siehe Seite 1 - eventuell Antragsformular<br />
L 34 ausfüllen<br />
Vorschreibung und<br />
Zahlungsbelege<br />
Bestätigung des Arbeitgebers über<br />
die Ausübung dieser Tätigkeit<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
5
Außergewöhnliche Belastungen (von Seite 16 bis 20)<br />
Krankheitskosten,<br />
Kurkosten, Spitalskosten,<br />
Heilbehelfe,<br />
Fahrtkosten<br />
Pflegeheimkosten<br />
(ohne Erwerbsminderung)<br />
Kinderbetreuungskosten<br />
Begräbnis, Grabmal<br />
Beseitigung von<br />
Katastrophenschäden<br />
Krankheitskosten bei<br />
Erwerbsminderung<br />
Diätverpflegung<br />
Fahrtkosten bei<br />
Gehbehinderung<br />
Mehraufwendung <strong>für</strong><br />
behinderte Kinder<br />
Rechnungen oder Honorarnoten<br />
und Zahlungsbelege, Kostenersatz -<br />
abrechnung durch die Krankenkasse,<br />
bei Kuren auch ärztliche<br />
Bestätigung über die medizinische<br />
Notwendigkeit<br />
Nachweis Pflegebedürftigkeit,<br />
Be scheid über Pflegegeld, wenn<br />
Zahlung von Pensionsversicherungs -<br />
anstalt auch Bescheid von PVA<br />
Rechnung und Zahlungsbeleg<br />
Kopie der Einantwortungsurkunde<br />
oder Verlassenschaftsabhandlung,<br />
Zahlungsbelege, Versicherungsersatz<br />
Rechnungen und Zahlungsbelege,<br />
Belege über Schadensersatz -<br />
zahlungen und Spenden, Protokolle<br />
von Schadensgutachten<br />
amtliche Bescheinigung der<br />
Erwerbsminderung (Bundessozial -<br />
amt, Gesundheitsamt, Amtsarzt,<br />
Pensionsauszahlungsstelle)<br />
Bescheid Pflegegeld, Rechnungen<br />
und Zahlungsbelege, Belege über<br />
Kostenersätze, eventuell Sozialversicherungsnummer<br />
<strong>für</strong> Ehegatten.<br />
Bei Bedarf auf Liste<br />
zusammenfassen<br />
BSA, „alte“ ärztliche Verordnung<br />
amtsärztliche Bestätigung oder<br />
Ausweis § 29b StVO<br />
amtliche Bescheinigung der<br />
Erwerbsminderung<br />
(Bundessozial amt, Gesundheitsamt,<br />
Amtsarzt, Pensionsauszahlungsstelle),<br />
Bescheid Pflegegeld, Rechnungen<br />
und Zahlungsbelege, Belege<br />
über Kostenersätze. Bei Bedarf<br />
auf Liste zusammenfassen.<br />
I.a) ABSETZBETRÄGE UND<br />
MEHRKINDZUSCHLAG<br />
Sind Sie allein verdienend?<br />
AlleinverdienerIn ist, wer mehr als 6 Monate im Kalenderjahr<br />
verheiratet ist und von seinem Ehepartner nicht dauernd<br />
getrennt lebt oder <strong>für</strong> mindestens ein Kind mehr als<br />
6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe (FB) bezieht<br />
und mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Lebensgemeinschaft<br />
lebt. Der/Die EhepartnerIn oder Lebensgefährte/Lebensgefährtin<br />
darf Einkünfte von höchstens<br />
2.200 Euro jährlich (ohne Kind) bzw. 6.000 Euro jährlich<br />
(mit mind. einem Kind, <strong>für</strong> das FB bezogen wird) beziehen.<br />
Erziehen Sie Ihr(e) Kind(er) alleine?<br />
Alleinerzieher ist, wer mehr als 6 Monate im Kalenderjahr<br />
nicht in einer Partnerschaft lebt und mindestens 7 Monate<br />
im Kalenderjahr <strong>für</strong> ein Kind Familienbeihilfe bezieht.<br />
Zahlen Sie Unterhalt?<br />
Wenn Sie Kinder haben, die nicht in Ihrem Haushalt<br />
leben, <strong>für</strong> die Sie aber Unterhalt bezahlen, haben Sie<br />
Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag von<br />
350,40 Euro <strong>für</strong> das erste Kind/Jahr<br />
525,60 Euro <strong>für</strong> das zweite Kind/Jahr<br />
700,80 Euro <strong>für</strong> jedes weitere Kind/Jahr<br />
Allerdings müssen Sie die Zahlungen belegen können.<br />
6 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
7
Arbeiten Sie im Ausland?<br />
Allen ArbeitnehmerInnen, die in Österreich wohnen, aber<br />
im Ausland arbeiten, steht ein Grenzgängerabsetzbetrag<br />
von 54 Euro pro Kalenderjahr zu. Einzige Bedingung ist,<br />
dass Sie in der Regel an jedem Arbeitstag zu Ihrem<br />
Arbeitsplatz pendeln.<br />
Haben Sie mehrere Kinder?<br />
Für das dritte und jedes weitere Kind, <strong>für</strong> das Sie Familienbeihilfe<br />
beziehen, steht Ihnen ein Mehrkindzuschlag<br />
von 436,80 Euro pro Jahr zu, wenn Ihr Familieneinkommen<br />
2009 nicht höher als 55.000 Euro* war.<br />
I.b) KINDERFREIBETRAG (NEU AB 2009)<br />
Haben Sie 2009 <strong>für</strong> Kinder mindestens<br />
7 Monate Familienbeihilfe bezogen<br />
bzw. Unterhalt geleistet?<br />
Für Kinder, <strong>für</strong> die mindestens 7 Monate im Kalenderjahr<br />
die Familienbeihilfe bezogen wurde, kann pro Kind ein<br />
Freibetrag von 220 Euro jährlich geltend gemacht werden.<br />
Machen beide Elternteile (beide (Ehe-)Partner oder der<br />
Alleinerziehende und der Unterhaltspflichtige (sofern dieser<br />
mehr als 6 Monate den vollen Unterhalt geleistet hat)<br />
den Freibetrag geltend, dann stehen jeweils 132 Euro<br />
jährlich zu.<br />
Der Kinderfreibetrag mindert die Bemessungsgrundlage.<br />
* Wert bei Drucklegung. Stand: November 2009<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
II. SONDERAUSGABEN<br />
Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem all jene<br />
Kosten, die durch Personenversicherungen, Bau, Renovierung<br />
oder Spenden verursacht wurden.<br />
1. Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />
und Viertelung<br />
Sonderausgaben mit Höchstgrenze und Viertelung (nur<br />
anzugeben, wenn der Betrag 240 Euro übersteigt) können<br />
Sie geltend machen, wenn Sie 2009 Ausgaben hatten<br />
<strong>für</strong>:<br />
n Personenversicherungen<br />
n Wohnraumschaffung<br />
n Wohnraumsanierung oder<br />
n junge Aktien und Genussscheine<br />
Für diese Sonderausgaben können Sie insgesamt maximal<br />
geltend machen:<br />
n 2.920 Euro, wenn Ihnen kein Alleinverdiener-<br />
bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />
n 5.840 Euro, wenn Ihnen ein Alleinverdiener-<br />
bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />
n Zusätzlich 1.460 Euro, wenn Sie <strong>für</strong> mind. 3 Kinder<br />
einen Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag beziehen.<br />
Sind Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder<br />
versichert? Und wenn ja, welche<br />
Versicherungen haben Sie?<br />
Beiträge <strong>für</strong> folgende Personenversicherungen sind ab -<br />
setzbar:<br />
n Lebensversicherungen (reine Ablebens versicherungen<br />
oder lebenslange Rente)<br />
n freiwillige Kranken- und Unfallversicherungen,<br />
Insassenunfallversicherung<br />
n freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs-<br />
und Sterbekassen<br />
n Pensionskassen- und versicherungen<br />
n freiwillige Höherversicherung im Rahmen der<br />
gesetzlichen Pensionsversicherung<br />
8 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
Ja<br />
9
Es besteht die Möglichkeit, Einmalzahlungen auf zehn<br />
Jahre aufgeteilt abzusetzen.<br />
Sie können auch die Personenversicherungen von PartnerIn<br />
und Kindern absetzen. Da<strong>für</strong> benötigen Sie eine<br />
Bestätigung der Versicherung.<br />
Haben Sie gebaut?<br />
Kosten, die durch Wohnraumschaffung entstanden sind,<br />
können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.<br />
Zum Beispiel: Kosten <strong>für</strong> Planung, Bau, Grundbeschaffung,<br />
Anwalts- und Notariatskosten oder achtjährig ge -<br />
bundene Beiträge zur Schaffung von Wohnraum an be -<br />
günstigte Bauträger wie gemeinnützige Bau-, Wohnungs-,<br />
Siedlungsvereinigungen oder Gebietskörperschaften.<br />
Auch hier können Sie die entsprechenden Kosten vom<br />
Ehepartner absetzen. Als Nachweis werden benötigt: Kaufvertrag<br />
und Zahlungsbestätigungen, Bauplan, Baubewilligung,<br />
Rechnungen über Bauaufwendungen, die Bestätigung<br />
der Wohnbauvereinigung und eine Auflistung der<br />
Kosten. Da<strong>für</strong> können Sie das Formular L 75 (erhältlich z.B.<br />
als Down load) verwenden.<br />
Haben Sie renoviert?<br />
Dann können Sie die entstandenen Kosten absetzen,<br />
wenn die Arbeiten von befugten Unternehmern durchgeführt<br />
wurden. Wie beispielsweise der Austausch von<br />
Fenstern samt Rahmen, eine neue Eingangstür oder der<br />
erstmalige Einbau von Badezimmern und Toiletten. Auch<br />
Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs,<br />
wie eine neue Heizung oder Wärmedämmung usw. können<br />
geltend gemacht werden. Als Nachweis werden die<br />
Rechnungen sowie eine Kostenauflistung (eventuell auf<br />
Formular L 75) benötigt.<br />
Reine Materialrechnungen oder laufende Instandhaltungs-<br />
und Wartungsarbeiten wie Ausmalen und dergleichen<br />
sind nicht steuerlich begünstigt.<br />
Ja<br />
Ja<br />
Zahlen Sie ein Darlehen <strong>für</strong> Wohn -<br />
raumschaffung bzw. -sanierung zurück?<br />
Falls Sie <strong>für</strong> ein Bauvorhaben oder eine Renovierung ein<br />
Darlehen aufgenommen haben, können Sie die Rückzahlungen<br />
inkl. Zinsen absetzen. Auch die Annui täten rück -<br />
zahlungen, die mit Betriebskosten verrechnet werden,<br />
sind absetzbar. Wie auch bei den vorangehenden Punkten<br />
können Sie die entsprechenden Kosten <strong>für</strong> den Partner<br />
geltend machen.<br />
Besitzen Sie Aktien?<br />
Junge Aktien und Genussscheine können unter Vorlage<br />
ei ner Bescheinigung des Kreditinstitutes über Erwerb<br />
und Hinterlegung (10 Jahre Behaltefrist) abgeschrieben<br />
werden.<br />
2. Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />
Haben Sie 2009 etwas gespendet?<br />
Folgende Spenden können bei der <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />
geltend gemacht werden:<br />
Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger wie<br />
Universitäten, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen<br />
und Museen, ab 1. Jänner 2009 auch Spenden<br />
an Empfänger, welche mildtätige Zwecke verfolgen (laut<br />
Liste des Bundesministeriums <strong>für</strong> Finanzen, siehe<br />
www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/einkommensteuer/absetzbarkeitvonspenden)<br />
gelten als absetzbare<br />
Spende. Die Spende darf einen Höchstbeitrag von<br />
10 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens nicht überschreiten<br />
und muss vom Spendenempfänger bestätigt werden.<br />
Auch den Kirchenbeitrag <strong>für</strong> gesetzlich anerkannte Kirchen<br />
und Religionsgemeinschaften können Sie – auch<br />
<strong>für</strong> Ihren Ehepartner – bis zu 200 Euro (ab 1. Jänner<br />
2009) geltend machen. Zahlungsbelege nicht vergessen!<br />
10 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
11
3. Sonderausgaben ohne Höchstgrenze<br />
Haben Sie Pensionsversicherungszeit<br />
nachgekauft?<br />
Den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten zur An -<br />
rechnung an die Pensionsversicherungszeit können Sie<br />
in voller Höhe absetzen. Als Bestätigung werden der<br />
Bescheid und die Zahlungsbelege verlangt.<br />
Sind Sie freiwillig weiterversichert?<br />
Eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen<br />
Pensionsversicherung können Sie unter Vorlage des Be -<br />
scheides und der Zahlungsbelege steuerlich absetzen.<br />
Zahlen Sie Renten?<br />
Renten und dauernde Lasten wie Kaufpreisrenten, aber<br />
nicht Unterhaltsrenten, können Sie bei Ihrer Arbeit -<br />
nehmerveranlagung geltend machen. Als Bestätigung<br />
gelten der Bescheid und die Zahlungsbelege.<br />
Haben Sie einen Steuerberater?<br />
Kosten <strong>für</strong> einen berufsrechtlich befugten Wirtschaftstreuhänder<br />
können Sie unter Nachweis der Honorarnoten und<br />
Zahlungsbelege geltend machen.<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
III. WERBUNGSKOSTEN<br />
Als Werbungskosten gelten Kosten, die im Zusam men -<br />
hang mit Ihrer eigenen Erwerbstätigkeit stehen. Wenn<br />
nichts anderes verlangt wird, benötigen Sie als Nachweise<br />
ordnungsgemäße Rechnungen UND Zahlungsbelege.<br />
1. Werbungskosten mit Anrechung auf die<br />
Werbungskostenpauschale<br />
Bei der laufenden Abrechnung der Bezüge wird bereits ein<br />
Betrag von 132 Euro als Werbungskostenpauschale berück -<br />
sichtigt. Deshalb sollten Sie Werbungskosten nur angeben,<br />
wenn deren Gesamtsumme 132 Euro übersteigt.<br />
Haben Sie Arbeitsmittel<br />
oder dergleichen eingekauft?<br />
Absetzbar sind Arbeitsmaterialen, die Sie zur Ausübung<br />
Ihres Berufes benötigen und die Sie selbst bezahlt<br />
haben. Dazu zählen:<br />
n Arbeitsmittel und Werkzeuge: z. B. Aktenkoffer,<br />
Com puter, Büromaterial<br />
n Berufskleidung: z. B. Arbeitsmantel, Uniform,<br />
Schutzhelm<br />
n Fachliteratur (nur in Zusammenhang mit der<br />
konkreten beruflichen Tätigkeit)<br />
Auch die Betriebsratsumlage, mit Bestätigung der Firma,<br />
können Sie absetzen.<br />
Haben Sie 2009 Weiterbildungs- oder<br />
Umschulungskurse besucht?<br />
Geltend machen können Sie Aus- und Fortbildungen in<br />
Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit, z. B. kauf -<br />
männische und bürotechnische Kurse (EDV, Telefonie,<br />
Buchhaltung), Fachhochschulen oder Meis ter prü fungen.<br />
Es können auch Umschulungskosten geltend ge macht<br />
werden. Absetzbar sind alle Kosten, die damit in Zu sam -<br />
menhang stehen, wie Kurskosten, Fahrtkosten, Lehrmaterial<br />
usw. Als Nachweis benötigen Sie das Kurs programm,<br />
die Teilnahmebestätigungen und die Zahlungsbelege, bei<br />
Bedarf zusammengestellt auf einer Liste.<br />
12 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
Ja<br />
Ja<br />
13
Wohnen Sie arbeitsbedingt nicht zu Hause?<br />
Wenn Sie auf Grund Ihrer Arbeitsstelle getrennt von Ihrer<br />
Familie leben und <strong>für</strong> Heimfahrten eine Distanz von mindestens<br />
120 Kilometern zurücklegen müssen, können<br />
Sie die Miet- und Betriebskosten am Dienstort sowie die<br />
Kosten <strong>für</strong> die Heimfahrt (bei Ehepaaren einmal wöchentlich,<br />
bei Alleinstehenden einmal monatlich) bis max.<br />
281,00 Euro (monatlich) unter be stimm ten Voraussetzungen<br />
abschreiben.<br />
Sind sie oft beruflich unterwegs?<br />
Wenn Ihr Dienstgeber Ihre Reisekosten gar nicht oder<br />
nur teilweise rückerstattet, können Sie das Kilometergeld,<br />
die Tages- und Nächtigungsgelder absetzen. Nötiger<br />
Nachweis: Fahrtenbuch, Reiseaufzeichnungen (Da -<br />
tum, Uhrzeiten, Zweck und evtl. Namen, Route) und Zahlungsbelege.<br />
Mussten Sie berufsbedingt umziehen?<br />
Übersiedlungskosten aus beruflichen Gründen (z. B. Firmenwechsel<br />
oder Versetzung) können Sie bei Ihrer Ar -<br />
beit nehmerveranlagung geltend machen. Absetzbar sind<br />
in diesem Fall beispielsweise Inserate, Vermittlungsprovisionen<br />
und Umzugskosten.<br />
2. Werbungskosten ohne Anrechnung<br />
auf die Werbekostenpauschale<br />
Bei Ihrer <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> werden Gewerk -<br />
schafts beiträge, das Pendlerpauschale sowie der rück -<br />
bezahlte Arbeitslohn be rücksichtigt, wenn Ihr Arbeitgeber<br />
das noch nicht getan hat.<br />
Wollen Sie im Rahmen Ihres Antrages eine Pendlerpauschale<br />
beantragen, bringen Sie eventuell das ausgefüllte<br />
Formular L 34 mit zu Ihrem Termin.<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Es besteht die Möglichkeit, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,<br />
wie solche auf Grund geringfügiger Be schäf -<br />
tigung oder Zusatzbeiträge <strong>für</strong> Angehörige, geltend zu<br />
machen. Als Nachweis werden Vorschreibung und Zahlungsbelege<br />
verlangt.<br />
3. Werbungskostenpauschalen <strong>für</strong><br />
bestimmte Berufsgruppen<br />
Gehören Sie einer der folgenden Berufsgruppen an, können<br />
Sie statt der tatsächlichen Werbungskosten eine<br />
Werbungskostenpauschale geltend machen:<br />
n Bühnenangehörige (SchauspielerInnen,<br />
RegisseurInnen, …)<br />
n BürgermeisterInnen, Stadt-, Gemeinde-,<br />
Wr. BezirksrätInnen<br />
n FörsterInnen, BerufsjägerInnen, ForstarbeiterInnen<br />
n HausbesorgerInnen<br />
(Dienstverhältnis-Beginn vor 1. 7. 2000)<br />
n HeimarbeiterInnen<br />
n JournalistInnen, Freischaffende<br />
n MusikerInnen, ArtistInnen<br />
n VertreterInnen<br />
Falls <strong>für</strong> Sie weitere berufliche Ausgaben entstanden<br />
sind, bringen Sie bitte die entsprechenden Belege mit<br />
zum Beratungsgespräch.<br />
14 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
15
IV. AUSSERGEWÖHNLICHE<br />
BELASTUNGEN<br />
1. Außergewöhnliche Belastungen mit<br />
Berücksichtigung des Selbstbehaltes<br />
Diese außergewöhnlichen Belastungen werden erst be -<br />
rücksichtigt, wenn ein gewisser Selbstbehalt (ungefähr ein<br />
Bruttomonatseinkommen) überstiegen wird. Dieser beträgt<br />
je nach Einkommenshöhe 6-12 % des Jahreseinkommens.<br />
Waren Sie 2009 krank?<br />
Abgesetzt werden können Krankheitskosten, Ambulanzgebühren,<br />
Kurkosten, Spitalskosten und Heilbehelfe. Dazu<br />
zählen beispielsweise: Prothesen, Zahnspangen oder<br />
Seh- und Hörhilfen. Der Kostenersatz durch die Krankenkasse<br />
wird vom Freibetrag abgezogen.<br />
Leben Sie, Ihr Partner oder ein Kind<br />
im Pflegeheim?<br />
Sie können Pflegeheimkosten im Sinne von Unterbringung<br />
und Verpflegung geltend machen, sowohl <strong>für</strong> sich selbst als<br />
auch <strong>für</strong> Ihren Partner und Ihre Kinder. Von diesen Kosten<br />
sind öffentliche Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Blindenzulage,<br />
etc.) und eventuell eine Haushaltsersparnis abzuziehen. Als<br />
Nach weis werden verlangt: der Pflegegeldbescheid, der<br />
Nach weis der Pflegebedürftigkeit und bei Zahlungen der<br />
Pensionsversicherungsanstalt der ent sprechende Bescheid.<br />
Wer betreut Ihre Kinder? (Regelung bis 2008)<br />
Ja<br />
Für Alleinerziehende, die ihre Kinder tagsüber im Kindergarten,<br />
bei einer Tagesmutter oder im Hort untergebracht<br />
haben, sind die da<strong>für</strong> anfallenden Kosten absetzbar.<br />
Unter der Voraussetzung, dass sie aus beruflichen<br />
oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind,<br />
ihre Kinder selbst zu betreuen. In Aus nahmefällen gilt<br />
dies auch <strong>für</strong> Ehepaare und Le bensgemeinschaften.<br />
(Regelung ab 2009 siehe Seite 18.)<br />
Ja<br />
Ja<br />
Hatten Sie 2009 einen Todesfall<br />
in Ihrer Familie?<br />
Die Kosten <strong>für</strong> ein Begräbnis oder ein Grabdenkmal sind<br />
bis zu einer Höhe von jeweils max. 4.000 Euro absetzbar,<br />
sollten sie nicht durch einen Nachlass ge deckt sein. Als<br />
Nachweis benötigen Sie eine Kopie der Einantwortungsurkunde<br />
bzw. der Verlassenschaftsab hand lung, die Zahlungsbelege<br />
und den Versicherungs ersatz.<br />
2. Außergewöhnliche Belastungen ohne<br />
Berücksichtigung des Selbstbehaltes<br />
Waren Sie von einer<br />
Naturkatastrophe betroffen?<br />
Absetzbar sind:<br />
n Kosten der Aufräumungsarbeiten<br />
n Kosten der Reparatur von beschädigten Wirtschaftsgütern<br />
(Haus, Auto, etc.)<br />
n Kosten der Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern<br />
auch in Form von Dahrlehensrückzahlungen<br />
(inkl. Zinsen)<br />
Davon müssen der Schadenersatz von Versicherungen<br />
und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln und sonstigen<br />
Unterstützungsfonds abgezogen werden. Nicht absetzbar<br />
sind die eigene Arbeit oder der Einsatz von unbezahlten<br />
Helfern. Als Nachweis gelten Rechnungen und Zahlungsbelege<br />
sowie Protokolle von Schadensgutachten.<br />
Wo geht Ihr Kind zur Schule?<br />
Besucht Ihr Kind eine Ausbildungsstätte, die mehr als<br />
80 km vom Wohnort entfernt ist, oder beträgt die Fahrzeit<br />
zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte mehr als eine<br />
Stunde, sind die anfallenden Kosten mit einer Pauschale<br />
von 110 Euro pro Monat absetzbar.<br />
Wohnt Ihr Kind (Schüler und Lehrlinge) am Ausbildungsort,<br />
beispielsweise im Internat, gebührt Ihnen die Pauschale<br />
bereits bei einer Entfernung von mindestens 25 km.<br />
16 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
17
Hatten Sie 2009 Kinderbetreuungskosten?<br />
Gilt <strong>für</strong> Kinder, <strong>für</strong> die mindestens 7 Monate im Kalenderjahr<br />
die Familienbeihilfe bezogen wurde und die im Veranlagungsjahr<br />
das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
haben. Pro Kind und Jahr können maximal 2.300 Euro<br />
abgesetzt werden.<br />
Absetzbar sind nur Betreuungskosten, nicht die Verpflegung<br />
oder das reine Schulgeld. Die Betreuungskosten<br />
müssen tatsächlich gezahlte Kosten sein. Werden<br />
Betreuungskosten auch durch einen steuerfreien<br />
Zuschuss des Arbeitgebers übernommen, sind nur die<br />
tatsächlich vom Steuerpflichtigen darüber hinaus getragenen<br />
Kosten abzugsfähig. Die Betreuung muss in privaten<br />
oder öffentlichen Kinderbetreuungsinstitutionen<br />
erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person<br />
durchgeführt werden. Da<strong>für</strong> ist eine Mindestausbildung<br />
von 8 (Alter ab 22 Jahre) bzw. 16 (Alter 16 bis 21<br />
Jahre) Stunden erforderlich (www.bmwfj.gv.at).<br />
Als Nachweis wird benötigt: Rechnungen bzw. Zahlungsbelege<br />
mit nachfolgenden Angaben: Name und<br />
Sozialversicherungsnummer des Kindes, Zeitraum der<br />
Kinderbetreuung, bei Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
Name und Anschrift, bei privaten Einrichtungen Hinweis<br />
auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung, bei<br />
pädagogisch qualifizierten Personen Name, Adresse,<br />
Sozialversicherungsnummer und Vorliegen der konkreten<br />
Qualifikationen durch Beilage einer Kopie des entsprechenden<br />
Zeugnisses (z.B. Kursbestätigungen).<br />
3. Aufwendungen bei körperlicher<br />
oder geistiger Behinderung<br />
Liegen körperliche oder geistige<br />
Behinderungen vor?<br />
Ja<br />
Kosten, die durch eine mind. 25 %ige Erwerbsminderung<br />
durch eine Behinderung entstehen, sind absetzbar.<br />
Sowohl <strong>für</strong> Sie, als auch <strong>für</strong> Ihren Ehepartner (bei Alleinverdienern).<br />
Gemeint sind insbesondere Kosten durch<br />
die Heilbehandlung, wie: Arzt-, Therapie-, Medikamentenund<br />
Kur kosten, Krankenhaus- und Pflegeheimaufenthal-<br />
Ja<br />
te und die dazugehörigen Fahrtkosten. Wenn Sie kein<br />
Pflegegeld beziehen, stehen wahlwei se statt der tatsächlichen<br />
Kosten auch folgende Pauschal sätze pro Jahr zu:<br />
Erwerbsminderung Pauschalsatz<br />
25 % - 34 % 75 Euro<br />
35 % - 44 % 99 Euro<br />
45 % - 54 % 243 Euro<br />
55 % - 64 % 294 Euro<br />
65 % - 74 % 363 Euro<br />
75 % - 84 % 435 Euro<br />
85 % - 94 % 507 Euro<br />
ab 95 % 726 Euro<br />
Zusätzlich können abgesetzt werden:<br />
n Nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel wie Rollstuhl,<br />
Hörgerät oder Blindenhilfsmittel, Heilbehandlung<br />
n Diätkosten (zusätzliche Pauschale siehe Seite 19)<br />
n Fahrtkosten bei Gehbehinderung (siehe Seite 20)<br />
Als Nachweis werden benötigt:<br />
Amtliche Bescheinigung der Erwerbsminderung vom<br />
Bundessozialamt, Gesundheitsamt, Amtsarzt oder der<br />
Pensionsauszahlungsstelle. Ein Pflegegeldbescheid,<br />
Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Belege über<br />
Kostenersätze. Fallen die Kosten <strong>für</strong> den Ehepartner an,<br />
wird dessen Sozialversicherungsnummer benötigt. Bitte<br />
fassen Sie die Nachweise bei Bedarf auf einer Liste<br />
zusammen.<br />
Müssen Sie Diät halten?<br />
Für Kosten, die <strong>für</strong> Diätverpflegung laut ärztlicher Verordnung<br />
anfallen, sind folgende Pauschalen absetzbar:<br />
Krankheit Pauschalsatz<br />
pro Monat<br />
Tuberkulose, Zuckerkrankheit,<br />
Zöliakie, Aids 70 Euro<br />
Gallen-, Leber-, Nierenleiden 51 Euro<br />
Magen-, Darm- und innere<br />
Krankheiten 42 Euro<br />
18 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
Ja<br />
19
Leiden Sie an einer Gehbehinderung?<br />
Zusätzlich anfallende Kosten auf Grund einer mind.<br />
50%igen Gehbehinderung sind absetzbar. Wenn Sie mit<br />
Ihrem eigenen KFZ fahren, erhalten Sie einen Pauschalbetrag<br />
von 153 Euro pro Monat. Dazu benötigen Sie z. B.<br />
einen Ausweis gem. § 29 b der Straßenverkehrsordnung.<br />
Sie können aber auch Taxifahrten laut Beleg bis max.<br />
153 Euro pro Monat geltend machen. Voraussetzung ist<br />
eine mind. 50 %ige Behinderung. Beides zusammen<br />
kann allerdings nicht anerkannt werden.<br />
Leidet Ihr Kind an einer Behinderung?<br />
Insbesondere Kosten der Heilbehandlung, die durch eine<br />
Behinderung Ihres Kindes verursacht werden, sind<br />
absetzbar: Arzt-, Therapie-, Medikamenten- und Kurkosten<br />
inkl. da zugehöriger Fahrtkosten, aber auch das<br />
Schulgeld <strong>für</strong> Sonderschulen oder Behindertenwerkstätten<br />
und Pflegeheimkosten finden Beachtung. Sollten Sie<br />
Pflegegeld beziehen, muss dieses vom absetzbaren<br />
Betrag abgezogen werden. Beziehen Sie kein Pflegegeld,<br />
stehen wahlweise statt der tatsächlichen Kosten<br />
folgende Pauschalsätze pro Jahr zu:<br />
Grad der Behinderung Pauschalsatz<br />
25 %-34 % 75 Euro<br />
35 % - 44 % 99 Euro<br />
45 % - 49 % 243 Euro<br />
Ab 50 % Behinderung steht Ihnen neben der<br />
erhöhten Familienbeihilfe auch ein monatlicher<br />
Freibetrag in der Höhe von 262 Euro zu.<br />
Absetzbare Diätkosten: Siehe Seite 19. Absetzbar sind<br />
auch nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel wie Rollstuhl,<br />
Hörgerät oder Blindenhilfsmittel.<br />
Als Nachweis werden benötigt: Amtliche Bescheinigung der<br />
Erwerbsminderung vom Bun dessozialamt, Gesundheitsamt,<br />
Amtsarzt oder der Pensionsauszahlungsstelle. Außerdem<br />
ein Pflegegeld bescheid, Rechnungen und Zahlungsbelege<br />
und Belege über Kostenersätze sowie die Sozialversicherungsnummer<br />
des Kindes. Bitte fassen Sie die Honorarnoten<br />
bei Bedarf auf einer Liste zusammen.<br />
20 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
Ja<br />
Ja<br />
Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion:<br />
Kammer <strong>für</strong> Arbeiter und Angestellte <strong>für</strong> <strong>Salzburg</strong><br />
5020 <strong>Salzburg</strong>, Markus-Sittikus-Straße 10<br />
<strong>AK</strong> Infoservice 21