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Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg

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www.ak-salzburg.at<br />

IHRE<br />

PERSÖNLICHE<br />

CHECKLISTE<br />

<strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> 2009


ALLGEMEINES ZUR VERANLAGUNG<br />

Was anfangs noch kompliziert klingt, ist in Wirklichkeit<br />

ganz einfach. Diese <strong>Checkliste</strong> führt Sie Schritt <strong>für</strong><br />

Schritt durch Ihre <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong>. Doch die<br />

erste Frage, die sich stellt, lautet:<br />

1. Macht eine <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />

Sinn <strong>für</strong> Sie?<br />

Die <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> ist dann sinnvoll, wenn Sie<br />

2009 außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben<br />

und Werbungskosten tätigen mussten. Aber auch wenn<br />

Sie allein verdienend, allein erziehend oder un ter halt -<br />

zahlend waren oder wenn die Aufrollung zur Lohnsteuer<br />

nach dem Steuerreformgesetz 2009 noch nicht<br />

durchgeführt wurde, sollten Sie unbedingt weiter le sen.<br />

Dasselbe gilt, falls Sie <strong>für</strong> 2009 die Auszahlung der so<br />

genannten „Negativsteuer“ anstreben.<br />

Negativsteuer<br />

Falls Ihr Jahreseinkommen 2009 weniger als 11.945<br />

Euro betragen hat, werden Ihnen 10 Prozent der<br />

entrichteten Sozialversicherungsbeiträge, maxi mal<br />

jedoch 110 Euro als Negativsteuer ausgezahlt.<br />

Erhöhte Negativsteuer <strong>für</strong> Pendler<br />

Falls Ihr Jahreseinkommen 2009 weniger als 11.945<br />

Euro betragen hat und Ihnen <strong>für</strong> mindestens 1 Mo -<br />

nat ein Pendlerpauschale zugestand ist, werden<br />

Ihnen 15 Prozent der entrichteten Sozialversicherungsbeiträge,<br />

maximal jedoch 240 Euro als Negativsteuer<br />

ausbezahlt.<br />

Wann steht ein Pendlerpauschale zu?<br />

Sie pendeln mindestens 11 Mal im jeweiligen Monat<br />

an Ihren Arbeitsplatz und Ihr Arbeitsplatz ist mindestens<br />

2 km von zuhause entfernt und es verkehren<br />

keine öffentlichen Verkehrsmittel auf mindestens<br />

der halben Strecke. Oder Sie pendeln mindestens<br />

11 Mal im jeweiligen Monat an Ihren Arbeitsplatz<br />

und Ihr Arbeitsplatz ist mindestens 20 km von<br />

zuhause entfernt und es verkehren öffentliche Verkehrsmittel<br />

auf mindestens der halben Strecke.<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

1


2. Oder müssen Sie vielleicht sogar eine<br />

<strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> durchführen?<br />

Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie 2009 gleichzeitig zwei<br />

Be züge (Pensionen, Löhne, etc.) erhalten haben (auch<br />

nur über kurze Zeit), falls Sie Bezüge von der Ge biets -<br />

kran kenkasse (z. B. Krankengeld) oder dem Insolvenz-<br />

Entgelt-Fonds er hal ten haben, falls eine unrichtige Erklärung<br />

oder Meldung betreffend Penderpauschale abgegeben<br />

wurde oder wenn Sie einen Alleinverdiener- oder<br />

Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht ha ben, der<br />

Ihnen aber nicht zustand. Ebenfalls zur Arbeit nehmer -<br />

veran lagung verpflichtet sind Sie, wenn Sie <strong>für</strong> 2009<br />

einen Freibetragsbescheid beim Arbeitgeber abgegeben<br />

haben.<br />

Wenn Sie sich zu einer Arbeitnehmer veranlagung<br />

entschließen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:<br />

1. Fordern Sie Ihre Finanz-Online-Zugangsdaten an.<br />

Finanz-Online-Zugangsdaten („Zugangscode“)<br />

Die Finanz-Online-Zugangsdaten sind streng vertrauliche<br />

Daten und müssen beim Finanzamt<br />

beantragt werden.<br />

BEACHTEN SIE:<br />

Falls Sie die Finanz-Online-Zugangsdaten schriftlich<br />

oder per E-Mail beantragen, werden Ihnen<br />

diese mittels RSa-Brief innerhalb einiger Tage<br />

zugeschickt. Bei persönlicher Vorsprache beim<br />

Finanzamt erhalten Sie die Finanz-Online-<br />

Zugangsdaten sofort.<br />

Für die Durchführung der <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />

sind die Finanz-Online-Zugangsdaten unbedingt<br />

erforderlich. Deshalb bringen Sie bitte die<br />

Finanz-Online-Zugangdaten unbedingt zu Ih -<br />

rem persönlichen Beratungsgespräch mit.<br />

2. Füllen Sie diese <strong>Checkliste</strong> aus. Achtung: Die Check -<br />

liste behandelt die wichtigsten und häufigsten Ab -<br />

schreibungsmöglichkeiten, erhebt aber keinen An -<br />

spruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie daher andere,<br />

hier nicht genannte, absetzbare Aufwendungen ha -<br />

ben, führen Sie diese bitte bei der Beantragung an.<br />

3. Sammeln Sie alle notwendigen Nachweise und Belege.<br />

Wenn nicht anders erwähnt, sind <strong>für</strong> jeden<br />

Abschreibungspunkt als Nachweis Zahlungsbelege<br />

UND Rechnungen notwendig.<br />

4. Nehmen Sie die vollständigen Unterlagen samt den<br />

FinanzOnline-Zugangsdaten zum Be ra tungs ge -<br />

spräch mit, denn Steuerabsetzposten können nur<br />

dann berücksichtigt werden, wenn Sie die entsprechenden<br />

Belege und Nachweise vorlegen können.<br />

Achtung: Diese Belege müssen 7 Jahre lang aufbewahrt<br />

werden, damit sie auf Anforderung dem<br />

Finanzamt vorgewiesen werden können!<br />

Alle im Folgenden erwähnten Formulare sind direkt beim<br />

Finanzamt erhältlich oder über die Homepages des Bun -<br />

desministerium <strong>für</strong> Finanzen (www.bmf.gv.at) und der<br />

Arbeiterkammer <strong>Salzburg</strong> (www.ak-salzburg.at) abrufbar.<br />

2 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

3


BELEG-CHECKLISTE<br />

<strong>für</strong> die <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> 2009<br />

WICHTIG<br />

Ohne Belege und Nachweise ist keine Berücksichtigung als Steuerabsetz -<br />

posten möglich. Bitte sämtliche geforderte Belege und Nachweise zum Beratungsgespräch<br />

mitnehmen. Diese Belege sind 7 Jahre lang aufzubewahren<br />

und müssen über Aufforderung dem Finanzamt vorgelegt werden.<br />

Art der Ausgabe<br />

Unterhaltsabsetzbetrag (von Seite 7)<br />

Alimente,<br />

Unterhalt <strong>für</strong> Kinder<br />

Sonderausgaben (von Seite 9 bis 12)<br />

Personenversicherungen<br />

Wohnraumschaffung<br />

Wohnraumsanierung<br />

Darlehensrückzahlungen<br />

<strong>für</strong> Wohnraumschaffung<br />

oder -sanierung<br />

Erwerb von Genussscheinen<br />

oder jungen<br />

Aktien<br />

Spenden<br />

Kirchenbeitrag<br />

4 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

Welche Belege<br />

Empfangsbestätigung der<br />

Zahlungen von der<br />

Erziehungsberechtigten<br />

Bestätigung der Versicherung<br />

Kaufvertrag und Zahlungsbestätigungen,<br />

Bauplan, Baubewilligung,<br />

Rechnungen über Bauaufwendungen,<br />

Bestätigung der Wohnbauvereinigung,<br />

Auflistung der<br />

Kosten auf Beilage, eventuell<br />

Formular L 73, 75 verwenden<br />

Rechnung des befugten Unternehmers,<br />

Auflistung der Kosten<br />

auf Beilage, eventuell Formular<br />

L 75 verwenden<br />

Darlehensvertrag, Zahlungsbelege<br />

bzw. Bestätigung der<br />

Wohnbauvereinigung<br />

Bescheinigung des Kreditinstitutes<br />

über den Erwerb<br />

und die Hinterlegung<br />

Bestätigung des Spendenempfängers<br />

Zahlungsbelege<br />

Beleg,<br />

Nachweis<br />

vorhanden<br />

✓<br />

Nachkauf von Pensions -<br />

versicherungszeiten<br />

Freiwillige Weiterversicherung<br />

Renten und dauernde<br />

Lasten<br />

Steuerberater<br />

Werbungskosten (von Seite 13 bis 15)<br />

Arbeitsmittel, Werkzeuge,<br />

Berufskleidung,<br />

Fachliteratur, ...<br />

Betriebsratsumlage<br />

Aus- und Fortbildung,<br />

Umschulung<br />

Familienheimfahrt,<br />

doppelte Haushaltsführung<br />

Reisekosten <strong>für</strong><br />

Dienstreisen, berufliche<br />

Reisen<br />

Übersiedlungskosten<br />

Gewerkschaftsbeitrag<br />

Pendlerpauschale<br />

Pflichtbeiträge zur<br />

Sozialversicherung<br />

Werbungskostenpauschalen<br />

<strong>für</strong><br />

Berufsgruppen<br />

Bescheid und Zahlungsbelege<br />

Bescheid und Zahlungsbelege<br />

Bescheid und Zahlungsbelege<br />

Honorarnote und Zahlungsbelege<br />

Rechnungen und Zahlungsbelege<br />

Zahlungsbestätigung der Firma<br />

oder des Betriebsrates<br />

Teilnahmebestätigungen und<br />

Zahlungsbelege, Kursprogramm,<br />

eventuell Fahrtenbuch, bei Bedarf<br />

Zusammenstellung auf Liste<br />

Rechnungen über Miet- und<br />

Betriebskosten oder Hotelzimmer,<br />

Reisekosten oder Fahrtenbuch<br />

Fahrtenbuch, Reiseaufzeichnungen<br />

(Datum, Uhrzeiten, Zweck<br />

und evtl. Namen, Route) und<br />

Zahlungsbelege<br />

Rechnung und Zahlungsbeleg<br />

Zahlungsbestätigung<br />

siehe Seite 1 - eventuell Antragsformular<br />

L 34 ausfüllen<br />

Vorschreibung und<br />

Zahlungsbelege<br />

Bestätigung des Arbeitgebers über<br />

die Ausübung dieser Tätigkeit<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

5


Außergewöhnliche Belastungen (von Seite 16 bis 20)<br />

Krankheitskosten,<br />

Kurkosten, Spitalskosten,<br />

Heilbehelfe,<br />

Fahrtkosten<br />

Pflegeheimkosten<br />

(ohne Erwerbsminderung)<br />

Kinderbetreuungskosten<br />

Begräbnis, Grabmal<br />

Beseitigung von<br />

Katastrophenschäden<br />

Krankheitskosten bei<br />

Erwerbsminderung<br />

Diätverpflegung<br />

Fahrtkosten bei<br />

Gehbehinderung<br />

Mehraufwendung <strong>für</strong><br />

behinderte Kinder<br />

Rechnungen oder Honorarnoten<br />

und Zahlungsbelege, Kostenersatz -<br />

abrechnung durch die Krankenkasse,<br />

bei Kuren auch ärztliche<br />

Bestätigung über die medizinische<br />

Notwendigkeit<br />

Nachweis Pflegebedürftigkeit,<br />

Be scheid über Pflegegeld, wenn<br />

Zahlung von Pensionsversicherungs -<br />

anstalt auch Bescheid von PVA<br />

Rechnung und Zahlungsbeleg<br />

Kopie der Einantwortungsurkunde<br />

oder Verlassenschaftsabhandlung,<br />

Zahlungsbelege, Versicherungsersatz<br />

Rechnungen und Zahlungsbelege,<br />

Belege über Schadensersatz -<br />

zahlungen und Spenden, Protokolle<br />

von Schadensgutachten<br />

amtliche Bescheinigung der<br />

Erwerbsminderung (Bundessozial -<br />

amt, Gesundheitsamt, Amtsarzt,<br />

Pensionsauszahlungsstelle)<br />

Bescheid Pflegegeld, Rechnungen<br />

und Zahlungsbelege, Belege über<br />

Kostenersätze, eventuell Sozialversicherungsnummer<br />

<strong>für</strong> Ehegatten.<br />

Bei Bedarf auf Liste<br />

zusammenfassen<br />

BSA, „alte“ ärztliche Verordnung<br />

amtsärztliche Bestätigung oder<br />

Ausweis § 29b StVO<br />

amtliche Bescheinigung der<br />

Erwerbsminderung<br />

(Bundessozial amt, Gesundheitsamt,<br />

Amtsarzt, Pensionsauszahlungsstelle),<br />

Bescheid Pflegegeld, Rechnungen<br />

und Zahlungsbelege, Belege<br />

über Kostenersätze. Bei Bedarf<br />

auf Liste zusammenfassen.<br />

I.a) ABSETZBETRÄGE UND<br />

MEHRKINDZUSCHLAG<br />

Sind Sie allein verdienend?<br />

AlleinverdienerIn ist, wer mehr als 6 Monate im Kalenderjahr<br />

verheiratet ist und von seinem Ehepartner nicht dauernd<br />

getrennt lebt oder <strong>für</strong> mindestens ein Kind mehr als<br />

6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe (FB) bezieht<br />

und mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Lebensgemeinschaft<br />

lebt. Der/Die EhepartnerIn oder Lebensgefährte/Lebensgefährtin<br />

darf Einkünfte von höchstens<br />

2.200 Euro jährlich (ohne Kind) bzw. 6.000 Euro jährlich<br />

(mit mind. einem Kind, <strong>für</strong> das FB bezogen wird) beziehen.<br />

Erziehen Sie Ihr(e) Kind(er) alleine?<br />

Alleinerzieher ist, wer mehr als 6 Monate im Kalenderjahr<br />

nicht in einer Partnerschaft lebt und mindestens 7 Monate<br />

im Kalenderjahr <strong>für</strong> ein Kind Familienbeihilfe bezieht.<br />

Zahlen Sie Unterhalt?<br />

Wenn Sie Kinder haben, die nicht in Ihrem Haushalt<br />

leben, <strong>für</strong> die Sie aber Unterhalt bezahlen, haben Sie<br />

Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag von<br />

350,40 Euro <strong>für</strong> das erste Kind/Jahr<br />

525,60 Euro <strong>für</strong> das zweite Kind/Jahr<br />

700,80 Euro <strong>für</strong> jedes weitere Kind/Jahr<br />

Allerdings müssen Sie die Zahlungen belegen können.<br />

6 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

7


Arbeiten Sie im Ausland?<br />

Allen ArbeitnehmerInnen, die in Österreich wohnen, aber<br />

im Ausland arbeiten, steht ein Grenzgängerabsetzbetrag<br />

von 54 Euro pro Kalenderjahr zu. Einzige Bedingung ist,<br />

dass Sie in der Regel an jedem Arbeitstag zu Ihrem<br />

Arbeitsplatz pendeln.<br />

Haben Sie mehrere Kinder?<br />

Für das dritte und jedes weitere Kind, <strong>für</strong> das Sie Familienbeihilfe<br />

beziehen, steht Ihnen ein Mehrkindzuschlag<br />

von 436,80 Euro pro Jahr zu, wenn Ihr Familieneinkommen<br />

2009 nicht höher als 55.000 Euro* war.<br />

I.b) KINDERFREIBETRAG (NEU AB 2009)<br />

Haben Sie 2009 <strong>für</strong> Kinder mindestens<br />

7 Monate Familienbeihilfe bezogen<br />

bzw. Unterhalt geleistet?<br />

Für Kinder, <strong>für</strong> die mindestens 7 Monate im Kalenderjahr<br />

die Familienbeihilfe bezogen wurde, kann pro Kind ein<br />

Freibetrag von 220 Euro jährlich geltend gemacht werden.<br />

Machen beide Elternteile (beide (Ehe-)Partner oder der<br />

Alleinerziehende und der Unterhaltspflichtige (sofern dieser<br />

mehr als 6 Monate den vollen Unterhalt geleistet hat)<br />

den Freibetrag geltend, dann stehen jeweils 132 Euro<br />

jährlich zu.<br />

Der Kinderfreibetrag mindert die Bemessungsgrundlage.<br />

* Wert bei Drucklegung. Stand: November 2009<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

II. SONDERAUSGABEN<br />

Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem all jene<br />

Kosten, die durch Personenversicherungen, Bau, Renovierung<br />

oder Spenden verursacht wurden.<br />

1. Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />

und Viertelung<br />

Sonderausgaben mit Höchstgrenze und Viertelung (nur<br />

anzugeben, wenn der Betrag 240 Euro übersteigt) können<br />

Sie geltend machen, wenn Sie 2009 Ausgaben hatten<br />

<strong>für</strong>:<br />

n Personenversicherungen<br />

n Wohnraumschaffung<br />

n Wohnraumsanierung oder<br />

n junge Aktien und Genussscheine<br />

Für diese Sonderausgaben können Sie insgesamt maximal<br />

geltend machen:<br />

n 2.920 Euro, wenn Ihnen kein Alleinverdiener-<br />

bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />

n 5.840 Euro, wenn Ihnen ein Alleinverdiener-<br />

bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />

n Zusätzlich 1.460 Euro, wenn Sie <strong>für</strong> mind. 3 Kinder<br />

einen Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag beziehen.<br />

Sind Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder<br />

versichert? Und wenn ja, welche<br />

Versicherungen haben Sie?<br />

Beiträge <strong>für</strong> folgende Personenversicherungen sind ab -<br />

setzbar:<br />

n Lebensversicherungen (reine Ablebens versicherungen<br />

oder lebenslange Rente)<br />

n freiwillige Kranken- und Unfallversicherungen,<br />

Insassenunfallversicherung<br />

n freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs-<br />

und Sterbekassen<br />

n Pensionskassen- und versicherungen<br />

n freiwillige Höherversicherung im Rahmen der<br />

gesetzlichen Pensionsversicherung<br />

8 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

Ja<br />

9


Es besteht die Möglichkeit, Einmalzahlungen auf zehn<br />

Jahre aufgeteilt abzusetzen.<br />

Sie können auch die Personenversicherungen von PartnerIn<br />

und Kindern absetzen. Da<strong>für</strong> benötigen Sie eine<br />

Bestätigung der Versicherung.<br />

Haben Sie gebaut?<br />

Kosten, die durch Wohnraumschaffung entstanden sind,<br />

können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.<br />

Zum Beispiel: Kosten <strong>für</strong> Planung, Bau, Grundbeschaffung,<br />

Anwalts- und Notariatskosten oder achtjährig ge -<br />

bundene Beiträge zur Schaffung von Wohnraum an be -<br />

günstigte Bauträger wie gemeinnützige Bau-, Wohnungs-,<br />

Siedlungsvereinigungen oder Gebietskörperschaften.<br />

Auch hier können Sie die entsprechenden Kosten vom<br />

Ehepartner absetzen. Als Nachweis werden benötigt: Kaufvertrag<br />

und Zahlungsbestätigungen, Bauplan, Baubewilligung,<br />

Rechnungen über Bauaufwendungen, die Bestätigung<br />

der Wohnbauvereinigung und eine Auflistung der<br />

Kosten. Da<strong>für</strong> können Sie das Formular L 75 (erhältlich z.B.<br />

als Down load) verwenden.<br />

Haben Sie renoviert?<br />

Dann können Sie die entstandenen Kosten absetzen,<br />

wenn die Arbeiten von befugten Unternehmern durchgeführt<br />

wurden. Wie beispielsweise der Austausch von<br />

Fenstern samt Rahmen, eine neue Eingangstür oder der<br />

erstmalige Einbau von Badezimmern und Toiletten. Auch<br />

Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs,<br />

wie eine neue Heizung oder Wärmedämmung usw. können<br />

geltend gemacht werden. Als Nachweis werden die<br />

Rechnungen sowie eine Kostenauflistung (eventuell auf<br />

Formular L 75) benötigt.<br />

Reine Materialrechnungen oder laufende Instandhaltungs-<br />

und Wartungsarbeiten wie Ausmalen und dergleichen<br />

sind nicht steuerlich begünstigt.<br />

Ja<br />

Ja<br />

Zahlen Sie ein Darlehen <strong>für</strong> Wohn -<br />

raumschaffung bzw. -sanierung zurück?<br />

Falls Sie <strong>für</strong> ein Bauvorhaben oder eine Renovierung ein<br />

Darlehen aufgenommen haben, können Sie die Rückzahlungen<br />

inkl. Zinsen absetzen. Auch die Annui täten rück -<br />

zahlungen, die mit Betriebskosten verrechnet werden,<br />

sind absetzbar. Wie auch bei den vorangehenden Punkten<br />

können Sie die entsprechenden Kosten <strong>für</strong> den Partner<br />

geltend machen.<br />

Besitzen Sie Aktien?<br />

Junge Aktien und Genussscheine können unter Vorlage<br />

ei ner Bescheinigung des Kreditinstitutes über Erwerb<br />

und Hinterlegung (10 Jahre Behaltefrist) abgeschrieben<br />

werden.<br />

2. Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />

Haben Sie 2009 etwas gespendet?<br />

Folgende Spenden können bei der <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />

geltend gemacht werden:<br />

Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger wie<br />

Universitäten, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen<br />

und Museen, ab 1. Jänner 2009 auch Spenden<br />

an Empfänger, welche mildtätige Zwecke verfolgen (laut<br />

Liste des Bundesministeriums <strong>für</strong> Finanzen, siehe<br />

www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/einkommensteuer/absetzbarkeitvonspenden)<br />

gelten als absetzbare<br />

Spende. Die Spende darf einen Höchstbeitrag von<br />

10 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens nicht überschreiten<br />

und muss vom Spendenempfänger bestätigt werden.<br />

Auch den Kirchenbeitrag <strong>für</strong> gesetzlich anerkannte Kirchen<br />

und Religionsgemeinschaften können Sie – auch<br />

<strong>für</strong> Ihren Ehepartner – bis zu 200 Euro (ab 1. Jänner<br />

2009) geltend machen. Zahlungsbelege nicht vergessen!<br />

10 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

11


3. Sonderausgaben ohne Höchstgrenze<br />

Haben Sie Pensionsversicherungszeit<br />

nachgekauft?<br />

Den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten zur An -<br />

rechnung an die Pensionsversicherungszeit können Sie<br />

in voller Höhe absetzen. Als Bestätigung werden der<br />

Bescheid und die Zahlungsbelege verlangt.<br />

Sind Sie freiwillig weiterversichert?<br />

Eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen<br />

Pensionsversicherung können Sie unter Vorlage des Be -<br />

scheides und der Zahlungsbelege steuerlich absetzen.<br />

Zahlen Sie Renten?<br />

Renten und dauernde Lasten wie Kaufpreisrenten, aber<br />

nicht Unterhaltsrenten, können Sie bei Ihrer Arbeit -<br />

nehmerveranlagung geltend machen. Als Bestätigung<br />

gelten der Bescheid und die Zahlungsbelege.<br />

Haben Sie einen Steuerberater?<br />

Kosten <strong>für</strong> einen berufsrechtlich befugten Wirtschaftstreuhänder<br />

können Sie unter Nachweis der Honorarnoten und<br />

Zahlungsbelege geltend machen.<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

III. WERBUNGSKOSTEN<br />

Als Werbungskosten gelten Kosten, die im Zusam men -<br />

hang mit Ihrer eigenen Erwerbstätigkeit stehen. Wenn<br />

nichts anderes verlangt wird, benötigen Sie als Nachweise<br />

ordnungsgemäße Rechnungen UND Zahlungsbelege.<br />

1. Werbungskosten mit Anrechung auf die<br />

Werbungskostenpauschale<br />

Bei der laufenden Abrechnung der Bezüge wird bereits ein<br />

Betrag von 132 Euro als Werbungskostenpauschale berück -<br />

sichtigt. Deshalb sollten Sie Werbungskosten nur angeben,<br />

wenn deren Gesamtsumme 132 Euro übersteigt.<br />

Haben Sie Arbeitsmittel<br />

oder dergleichen eingekauft?<br />

Absetzbar sind Arbeitsmaterialen, die Sie zur Ausübung<br />

Ihres Berufes benötigen und die Sie selbst bezahlt<br />

haben. Dazu zählen:<br />

n Arbeitsmittel und Werkzeuge: z. B. Aktenkoffer,<br />

Com puter, Büromaterial<br />

n Berufskleidung: z. B. Arbeitsmantel, Uniform,<br />

Schutzhelm<br />

n Fachliteratur (nur in Zusammenhang mit der<br />

konkreten beruflichen Tätigkeit)<br />

Auch die Betriebsratsumlage, mit Bestätigung der Firma,<br />

können Sie absetzen.<br />

Haben Sie 2009 Weiterbildungs- oder<br />

Umschulungskurse besucht?<br />

Geltend machen können Sie Aus- und Fortbildungen in<br />

Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit, z. B. kauf -<br />

männische und bürotechnische Kurse (EDV, Telefonie,<br />

Buchhaltung), Fachhochschulen oder Meis ter prü fungen.<br />

Es können auch Umschulungskosten geltend ge macht<br />

werden. Absetzbar sind alle Kosten, die damit in Zu sam -<br />

menhang stehen, wie Kurskosten, Fahrtkosten, Lehrmaterial<br />

usw. Als Nachweis benötigen Sie das Kurs programm,<br />

die Teilnahmebestätigungen und die Zahlungsbelege, bei<br />

Bedarf zusammengestellt auf einer Liste.<br />

12 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

Ja<br />

Ja<br />

13


Wohnen Sie arbeitsbedingt nicht zu Hause?<br />

Wenn Sie auf Grund Ihrer Arbeitsstelle getrennt von Ihrer<br />

Familie leben und <strong>für</strong> Heimfahrten eine Distanz von mindestens<br />

120 Kilometern zurücklegen müssen, können<br />

Sie die Miet- und Betriebskosten am Dienstort sowie die<br />

Kosten <strong>für</strong> die Heimfahrt (bei Ehepaaren einmal wöchentlich,<br />

bei Alleinstehenden einmal monatlich) bis max.<br />

281,00 Euro (monatlich) unter be stimm ten Voraussetzungen<br />

abschreiben.<br />

Sind sie oft beruflich unterwegs?<br />

Wenn Ihr Dienstgeber Ihre Reisekosten gar nicht oder<br />

nur teilweise rückerstattet, können Sie das Kilometergeld,<br />

die Tages- und Nächtigungsgelder absetzen. Nötiger<br />

Nachweis: Fahrtenbuch, Reiseaufzeichnungen (Da -<br />

tum, Uhrzeiten, Zweck und evtl. Namen, Route) und Zahlungsbelege.<br />

Mussten Sie berufsbedingt umziehen?<br />

Übersiedlungskosten aus beruflichen Gründen (z. B. Firmenwechsel<br />

oder Versetzung) können Sie bei Ihrer Ar -<br />

beit nehmerveranlagung geltend machen. Absetzbar sind<br />

in diesem Fall beispielsweise Inserate, Vermittlungsprovisionen<br />

und Umzugskosten.<br />

2. Werbungskosten ohne Anrechnung<br />

auf die Werbekostenpauschale<br />

Bei Ihrer <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> werden Gewerk -<br />

schafts beiträge, das Pendlerpauschale sowie der rück -<br />

bezahlte Arbeitslohn be rücksichtigt, wenn Ihr Arbeitgeber<br />

das noch nicht getan hat.<br />

Wollen Sie im Rahmen Ihres Antrages eine Pendlerpauschale<br />

beantragen, bringen Sie eventuell das ausgefüllte<br />

Formular L 34 mit zu Ihrem Termin.<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Es besteht die Möglichkeit, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,<br />

wie solche auf Grund geringfügiger Be schäf -<br />

tigung oder Zusatzbeiträge <strong>für</strong> Angehörige, geltend zu<br />

machen. Als Nachweis werden Vorschreibung und Zahlungsbelege<br />

verlangt.<br />

3. Werbungskostenpauschalen <strong>für</strong><br />

bestimmte Berufsgruppen<br />

Gehören Sie einer der folgenden Berufsgruppen an, können<br />

Sie statt der tatsächlichen Werbungskosten eine<br />

Werbungskostenpauschale geltend machen:<br />

n Bühnenangehörige (SchauspielerInnen,<br />

RegisseurInnen, …)<br />

n BürgermeisterInnen, Stadt-, Gemeinde-,<br />

Wr. BezirksrätInnen<br />

n FörsterInnen, BerufsjägerInnen, ForstarbeiterInnen<br />

n HausbesorgerInnen<br />

(Dienstverhältnis-Beginn vor 1. 7. 2000)<br />

n HeimarbeiterInnen<br />

n JournalistInnen, Freischaffende<br />

n MusikerInnen, ArtistInnen<br />

n VertreterInnen<br />

Falls <strong>für</strong> Sie weitere berufliche Ausgaben entstanden<br />

sind, bringen Sie bitte die entsprechenden Belege mit<br />

zum Beratungsgespräch.<br />

14 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

15


IV. AUSSERGEWÖHNLICHE<br />

BELASTUNGEN<br />

1. Außergewöhnliche Belastungen mit<br />

Berücksichtigung des Selbstbehaltes<br />

Diese außergewöhnlichen Belastungen werden erst be -<br />

rücksichtigt, wenn ein gewisser Selbstbehalt (ungefähr ein<br />

Bruttomonatseinkommen) überstiegen wird. Dieser beträgt<br />

je nach Einkommenshöhe 6-12 % des Jahreseinkommens.<br />

Waren Sie 2009 krank?<br />

Abgesetzt werden können Krankheitskosten, Ambulanzgebühren,<br />

Kurkosten, Spitalskosten und Heilbehelfe. Dazu<br />

zählen beispielsweise: Prothesen, Zahnspangen oder<br />

Seh- und Hörhilfen. Der Kostenersatz durch die Krankenkasse<br />

wird vom Freibetrag abgezogen.<br />

Leben Sie, Ihr Partner oder ein Kind<br />

im Pflegeheim?<br />

Sie können Pflegeheimkosten im Sinne von Unterbringung<br />

und Verpflegung geltend machen, sowohl <strong>für</strong> sich selbst als<br />

auch <strong>für</strong> Ihren Partner und Ihre Kinder. Von diesen Kosten<br />

sind öffentliche Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Blindenzulage,<br />

etc.) und eventuell eine Haushaltsersparnis abzuziehen. Als<br />

Nach weis werden verlangt: der Pflegegeldbescheid, der<br />

Nach weis der Pflegebedürftigkeit und bei Zahlungen der<br />

Pensionsversicherungsanstalt der ent sprechende Bescheid.<br />

Wer betreut Ihre Kinder? (Regelung bis 2008)<br />

Ja<br />

Für Alleinerziehende, die ihre Kinder tagsüber im Kindergarten,<br />

bei einer Tagesmutter oder im Hort untergebracht<br />

haben, sind die da<strong>für</strong> anfallenden Kosten absetzbar.<br />

Unter der Voraussetzung, dass sie aus beruflichen<br />

oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind,<br />

ihre Kinder selbst zu betreuen. In Aus nahmefällen gilt<br />

dies auch <strong>für</strong> Ehepaare und Le bensgemeinschaften.<br />

(Regelung ab 2009 siehe Seite 18.)<br />

Ja<br />

Ja<br />

Hatten Sie 2009 einen Todesfall<br />

in Ihrer Familie?<br />

Die Kosten <strong>für</strong> ein Begräbnis oder ein Grabdenkmal sind<br />

bis zu einer Höhe von jeweils max. 4.000 Euro absetzbar,<br />

sollten sie nicht durch einen Nachlass ge deckt sein. Als<br />

Nachweis benötigen Sie eine Kopie der Einantwortungsurkunde<br />

bzw. der Verlassenschaftsab hand lung, die Zahlungsbelege<br />

und den Versicherungs ersatz.<br />

2. Außergewöhnliche Belastungen ohne<br />

Berücksichtigung des Selbstbehaltes<br />

Waren Sie von einer<br />

Naturkatastrophe betroffen?<br />

Absetzbar sind:<br />

n Kosten der Aufräumungsarbeiten<br />

n Kosten der Reparatur von beschädigten Wirtschaftsgütern<br />

(Haus, Auto, etc.)<br />

n Kosten der Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern<br />

auch in Form von Dahrlehensrückzahlungen<br />

(inkl. Zinsen)<br />

Davon müssen der Schadenersatz von Versicherungen<br />

und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln und sonstigen<br />

Unterstützungsfonds abgezogen werden. Nicht absetzbar<br />

sind die eigene Arbeit oder der Einsatz von unbezahlten<br />

Helfern. Als Nachweis gelten Rechnungen und Zahlungsbelege<br />

sowie Protokolle von Schadensgutachten.<br />

Wo geht Ihr Kind zur Schule?<br />

Besucht Ihr Kind eine Ausbildungsstätte, die mehr als<br />

80 km vom Wohnort entfernt ist, oder beträgt die Fahrzeit<br />

zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte mehr als eine<br />

Stunde, sind die anfallenden Kosten mit einer Pauschale<br />

von 110 Euro pro Monat absetzbar.<br />

Wohnt Ihr Kind (Schüler und Lehrlinge) am Ausbildungsort,<br />

beispielsweise im Internat, gebührt Ihnen die Pauschale<br />

bereits bei einer Entfernung von mindestens 25 km.<br />

16 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

17


Hatten Sie 2009 Kinderbetreuungskosten?<br />

Gilt <strong>für</strong> Kinder, <strong>für</strong> die mindestens 7 Monate im Kalenderjahr<br />

die Familienbeihilfe bezogen wurde und die im Veranlagungsjahr<br />

das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

haben. Pro Kind und Jahr können maximal 2.300 Euro<br />

abgesetzt werden.<br />

Absetzbar sind nur Betreuungskosten, nicht die Verpflegung<br />

oder das reine Schulgeld. Die Betreuungskosten<br />

müssen tatsächlich gezahlte Kosten sein. Werden<br />

Betreuungskosten auch durch einen steuerfreien<br />

Zuschuss des Arbeitgebers übernommen, sind nur die<br />

tatsächlich vom Steuerpflichtigen darüber hinaus getragenen<br />

Kosten abzugsfähig. Die Betreuung muss in privaten<br />

oder öffentlichen Kinderbetreuungsinstitutionen<br />

erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person<br />

durchgeführt werden. Da<strong>für</strong> ist eine Mindestausbildung<br />

von 8 (Alter ab 22 Jahre) bzw. 16 (Alter 16 bis 21<br />

Jahre) Stunden erforderlich (www.bmwfj.gv.at).<br />

Als Nachweis wird benötigt: Rechnungen bzw. Zahlungsbelege<br />

mit nachfolgenden Angaben: Name und<br />

Sozialversicherungsnummer des Kindes, Zeitraum der<br />

Kinderbetreuung, bei Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

Name und Anschrift, bei privaten Einrichtungen Hinweis<br />

auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung, bei<br />

pädagogisch qualifizierten Personen Name, Adresse,<br />

Sozialversicherungsnummer und Vorliegen der konkreten<br />

Qualifikationen durch Beilage einer Kopie des entsprechenden<br />

Zeugnisses (z.B. Kursbestätigungen).<br />

3. Aufwendungen bei körperlicher<br />

oder geistiger Behinderung<br />

Liegen körperliche oder geistige<br />

Behinderungen vor?<br />

Ja<br />

Kosten, die durch eine mind. 25 %ige Erwerbsminderung<br />

durch eine Behinderung entstehen, sind absetzbar.<br />

Sowohl <strong>für</strong> Sie, als auch <strong>für</strong> Ihren Ehepartner (bei Alleinverdienern).<br />

Gemeint sind insbesondere Kosten durch<br />

die Heilbehandlung, wie: Arzt-, Therapie-, Medikamentenund<br />

Kur kosten, Krankenhaus- und Pflegeheimaufenthal-<br />

Ja<br />

te und die dazugehörigen Fahrtkosten. Wenn Sie kein<br />

Pflegegeld beziehen, stehen wahlwei se statt der tatsächlichen<br />

Kosten auch folgende Pauschal sätze pro Jahr zu:<br />

Erwerbsminderung Pauschalsatz<br />

25 % - 34 % 75 Euro<br />

35 % - 44 % 99 Euro<br />

45 % - 54 % 243 Euro<br />

55 % - 64 % 294 Euro<br />

65 % - 74 % 363 Euro<br />

75 % - 84 % 435 Euro<br />

85 % - 94 % 507 Euro<br />

ab 95 % 726 Euro<br />

Zusätzlich können abgesetzt werden:<br />

n Nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel wie Rollstuhl,<br />

Hörgerät oder Blindenhilfsmittel, Heilbehandlung<br />

n Diätkosten (zusätzliche Pauschale siehe Seite 19)<br />

n Fahrtkosten bei Gehbehinderung (siehe Seite 20)<br />

Als Nachweis werden benötigt:<br />

Amtliche Bescheinigung der Erwerbsminderung vom<br />

Bundessozialamt, Gesundheitsamt, Amtsarzt oder der<br />

Pensionsauszahlungsstelle. Ein Pflegegeldbescheid,<br />

Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Belege über<br />

Kostenersätze. Fallen die Kosten <strong>für</strong> den Ehepartner an,<br />

wird dessen Sozialversicherungsnummer benötigt. Bitte<br />

fassen Sie die Nachweise bei Bedarf auf einer Liste<br />

zusammen.<br />

Müssen Sie Diät halten?<br />

Für Kosten, die <strong>für</strong> Diätverpflegung laut ärztlicher Verordnung<br />

anfallen, sind folgende Pauschalen absetzbar:<br />

Krankheit Pauschalsatz<br />

pro Monat<br />

Tuberkulose, Zuckerkrankheit,<br />

Zöliakie, Aids 70 Euro<br />

Gallen-, Leber-, Nierenleiden 51 Euro<br />

Magen-, Darm- und innere<br />

Krankheiten 42 Euro<br />

18 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

Ja<br />

19


Leiden Sie an einer Gehbehinderung?<br />

Zusätzlich anfallende Kosten auf Grund einer mind.<br />

50%igen Gehbehinderung sind absetzbar. Wenn Sie mit<br />

Ihrem eigenen KFZ fahren, erhalten Sie einen Pauschalbetrag<br />

von 153 Euro pro Monat. Dazu benötigen Sie z. B.<br />

einen Ausweis gem. § 29 b der Straßenverkehrsordnung.<br />

Sie können aber auch Taxifahrten laut Beleg bis max.<br />

153 Euro pro Monat geltend machen. Voraussetzung ist<br />

eine mind. 50 %ige Behinderung. Beides zusammen<br />

kann allerdings nicht anerkannt werden.<br />

Leidet Ihr Kind an einer Behinderung?<br />

Insbesondere Kosten der Heilbehandlung, die durch eine<br />

Behinderung Ihres Kindes verursacht werden, sind<br />

absetzbar: Arzt-, Therapie-, Medikamenten- und Kurkosten<br />

inkl. da zugehöriger Fahrtkosten, aber auch das<br />

Schulgeld <strong>für</strong> Sonderschulen oder Behindertenwerkstätten<br />

und Pflegeheimkosten finden Beachtung. Sollten Sie<br />

Pflegegeld beziehen, muss dieses vom absetzbaren<br />

Betrag abgezogen werden. Beziehen Sie kein Pflegegeld,<br />

stehen wahlweise statt der tatsächlichen Kosten<br />

folgende Pauschalsätze pro Jahr zu:<br />

Grad der Behinderung Pauschalsatz<br />

25 %-34 % 75 Euro<br />

35 % - 44 % 99 Euro<br />

45 % - 49 % 243 Euro<br />

Ab 50 % Behinderung steht Ihnen neben der<br />

erhöhten Familienbeihilfe auch ein monatlicher<br />

Freibetrag in der Höhe von 262 Euro zu.<br />

Absetzbare Diätkosten: Siehe Seite 19. Absetzbar sind<br />

auch nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel wie Rollstuhl,<br />

Hörgerät oder Blindenhilfsmittel.<br />

Als Nachweis werden benötigt: Amtliche Bescheinigung der<br />

Erwerbsminderung vom Bun dessozialamt, Gesundheitsamt,<br />

Amtsarzt oder der Pensionsauszahlungsstelle. Außerdem<br />

ein Pflegegeld bescheid, Rechnungen und Zahlungsbelege<br />

und Belege über Kostenersätze sowie die Sozialversicherungsnummer<br />

des Kindes. Bitte fassen Sie die Honorarnoten<br />

bei Bedarf auf einer Liste zusammen.<br />

20 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

Ja<br />

Ja<br />

Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion:<br />

Kammer <strong>für</strong> Arbeiter und Angestellte <strong>für</strong> <strong>Salzburg</strong><br />

5020 <strong>Salzburg</strong>, Markus-Sittikus-Straße 10<br />

<strong>AK</strong> Infoservice 21

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