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Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg

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Leiden Sie an einer Gehbehinderung?<br />

Zusätzlich anfallende Kosten auf Grund einer mind.<br />

50%igen Gehbehinderung sind absetzbar. Wenn Sie mit<br />

Ihrem eigenen KFZ fahren, erhalten Sie einen Pauschalbetrag<br />

von 153 Euro pro Monat. Dazu benötigen Sie z. B.<br />

einen Ausweis gem. § 29 b der Straßenverkehrsordnung.<br />

Sie können aber auch Taxifahrten laut Beleg bis max.<br />

153 Euro pro Monat geltend machen. Voraussetzung ist<br />

eine mind. 50 %ige Behinderung. Beides zusammen<br />

kann allerdings nicht anerkannt werden.<br />

Leidet Ihr Kind an einer Behinderung?<br />

Insbesondere Kosten der Heilbehandlung, die durch eine<br />

Behinderung Ihres Kindes verursacht werden, sind<br />

absetzbar: Arzt-, Therapie-, Medikamenten- und Kurkosten<br />

inkl. da zugehöriger Fahrtkosten, aber auch das<br />

Schulgeld <strong>für</strong> Sonderschulen oder Behindertenwerkstätten<br />

und Pflegeheimkosten finden Beachtung. Sollten Sie<br />

Pflegegeld beziehen, muss dieses vom absetzbaren<br />

Betrag abgezogen werden. Beziehen Sie kein Pflegegeld,<br />

stehen wahlweise statt der tatsächlichen Kosten<br />

folgende Pauschalsätze pro Jahr zu:<br />

Grad der Behinderung Pauschalsatz<br />

25 %-34 % 75 Euro<br />

35 % - 44 % 99 Euro<br />

45 % - 49 % 243 Euro<br />

Ab 50 % Behinderung steht Ihnen neben der<br />

erhöhten Familienbeihilfe auch ein monatlicher<br />

Freibetrag in der Höhe von 262 Euro zu.<br />

Absetzbare Diätkosten: Siehe Seite 19. Absetzbar sind<br />

auch nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel wie Rollstuhl,<br />

Hörgerät oder Blindenhilfsmittel.<br />

Als Nachweis werden benötigt: Amtliche Bescheinigung der<br />

Erwerbsminderung vom Bun dessozialamt, Gesundheitsamt,<br />

Amtsarzt oder der Pensionsauszahlungsstelle. Außerdem<br />

ein Pflegegeld bescheid, Rechnungen und Zahlungsbelege<br />

und Belege über Kostenersätze sowie die Sozialversicherungsnummer<br />

des Kindes. Bitte fassen Sie die Honorarnoten<br />

bei Bedarf auf einer Liste zusammen.<br />

20 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

Ja<br />

Ja<br />

Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion:<br />

Kammer <strong>für</strong> Arbeiter und Angestellte <strong>für</strong> <strong>Salzburg</strong><br />

5020 <strong>Salzburg</strong>, Markus-Sittikus-Straße 10<br />

<strong>AK</strong> Infoservice 21

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