Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg
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Leiden Sie an einer Gehbehinderung?<br />
Zusätzlich anfallende Kosten auf Grund einer mind.<br />
50%igen Gehbehinderung sind absetzbar. Wenn Sie mit<br />
Ihrem eigenen KFZ fahren, erhalten Sie einen Pauschalbetrag<br />
von 153 Euro pro Monat. Dazu benötigen Sie z. B.<br />
einen Ausweis gem. § 29 b der Straßenverkehrsordnung.<br />
Sie können aber auch Taxifahrten laut Beleg bis max.<br />
153 Euro pro Monat geltend machen. Voraussetzung ist<br />
eine mind. 50 %ige Behinderung. Beides zusammen<br />
kann allerdings nicht anerkannt werden.<br />
Leidet Ihr Kind an einer Behinderung?<br />
Insbesondere Kosten der Heilbehandlung, die durch eine<br />
Behinderung Ihres Kindes verursacht werden, sind<br />
absetzbar: Arzt-, Therapie-, Medikamenten- und Kurkosten<br />
inkl. da zugehöriger Fahrtkosten, aber auch das<br />
Schulgeld <strong>für</strong> Sonderschulen oder Behindertenwerkstätten<br />
und Pflegeheimkosten finden Beachtung. Sollten Sie<br />
Pflegegeld beziehen, muss dieses vom absetzbaren<br />
Betrag abgezogen werden. Beziehen Sie kein Pflegegeld,<br />
stehen wahlweise statt der tatsächlichen Kosten<br />
folgende Pauschalsätze pro Jahr zu:<br />
Grad der Behinderung Pauschalsatz<br />
25 %-34 % 75 Euro<br />
35 % - 44 % 99 Euro<br />
45 % - 49 % 243 Euro<br />
Ab 50 % Behinderung steht Ihnen neben der<br />
erhöhten Familienbeihilfe auch ein monatlicher<br />
Freibetrag in der Höhe von 262 Euro zu.<br />
Absetzbare Diätkosten: Siehe Seite 19. Absetzbar sind<br />
auch nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel wie Rollstuhl,<br />
Hörgerät oder Blindenhilfsmittel.<br />
Als Nachweis werden benötigt: Amtliche Bescheinigung der<br />
Erwerbsminderung vom Bun dessozialamt, Gesundheitsamt,<br />
Amtsarzt oder der Pensionsauszahlungsstelle. Außerdem<br />
ein Pflegegeld bescheid, Rechnungen und Zahlungsbelege<br />
und Belege über Kostenersätze sowie die Sozialversicherungsnummer<br />
des Kindes. Bitte fassen Sie die Honorarnoten<br />
bei Bedarf auf einer Liste zusammen.<br />
20 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
Ja<br />
Ja<br />
Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion:<br />
Kammer <strong>für</strong> Arbeiter und Angestellte <strong>für</strong> <strong>Salzburg</strong><br />
5020 <strong>Salzburg</strong>, Markus-Sittikus-Straße 10<br />
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