Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg
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IV. AUSSERGEWÖHNLICHE<br />
BELASTUNGEN<br />
1. Außergewöhnliche Belastungen mit<br />
Berücksichtigung des Selbstbehaltes<br />
Diese außergewöhnlichen Belastungen werden erst be -<br />
rücksichtigt, wenn ein gewisser Selbstbehalt (ungefähr ein<br />
Bruttomonatseinkommen) überstiegen wird. Dieser beträgt<br />
je nach Einkommenshöhe 6-12 % des Jahreseinkommens.<br />
Waren Sie 2009 krank?<br />
Abgesetzt werden können Krankheitskosten, Ambulanzgebühren,<br />
Kurkosten, Spitalskosten und Heilbehelfe. Dazu<br />
zählen beispielsweise: Prothesen, Zahnspangen oder<br />
Seh- und Hörhilfen. Der Kostenersatz durch die Krankenkasse<br />
wird vom Freibetrag abgezogen.<br />
Leben Sie, Ihr Partner oder ein Kind<br />
im Pflegeheim?<br />
Sie können Pflegeheimkosten im Sinne von Unterbringung<br />
und Verpflegung geltend machen, sowohl <strong>für</strong> sich selbst als<br />
auch <strong>für</strong> Ihren Partner und Ihre Kinder. Von diesen Kosten<br />
sind öffentliche Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Blindenzulage,<br />
etc.) und eventuell eine Haushaltsersparnis abzuziehen. Als<br />
Nach weis werden verlangt: der Pflegegeldbescheid, der<br />
Nach weis der Pflegebedürftigkeit und bei Zahlungen der<br />
Pensionsversicherungsanstalt der ent sprechende Bescheid.<br />
Wer betreut Ihre Kinder? (Regelung bis 2008)<br />
Ja<br />
Für Alleinerziehende, die ihre Kinder tagsüber im Kindergarten,<br />
bei einer Tagesmutter oder im Hort untergebracht<br />
haben, sind die da<strong>für</strong> anfallenden Kosten absetzbar.<br />
Unter der Voraussetzung, dass sie aus beruflichen<br />
oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind,<br />
ihre Kinder selbst zu betreuen. In Aus nahmefällen gilt<br />
dies auch <strong>für</strong> Ehepaare und Le bensgemeinschaften.<br />
(Regelung ab 2009 siehe Seite 18.)<br />
Ja<br />
Ja<br />
Hatten Sie 2009 einen Todesfall<br />
in Ihrer Familie?<br />
Die Kosten <strong>für</strong> ein Begräbnis oder ein Grabdenkmal sind<br />
bis zu einer Höhe von jeweils max. 4.000 Euro absetzbar,<br />
sollten sie nicht durch einen Nachlass ge deckt sein. Als<br />
Nachweis benötigen Sie eine Kopie der Einantwortungsurkunde<br />
bzw. der Verlassenschaftsab hand lung, die Zahlungsbelege<br />
und den Versicherungs ersatz.<br />
2. Außergewöhnliche Belastungen ohne<br />
Berücksichtigung des Selbstbehaltes<br />
Waren Sie von einer<br />
Naturkatastrophe betroffen?<br />
Absetzbar sind:<br />
n Kosten der Aufräumungsarbeiten<br />
n Kosten der Reparatur von beschädigten Wirtschaftsgütern<br />
(Haus, Auto, etc.)<br />
n Kosten der Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern<br />
auch in Form von Dahrlehensrückzahlungen<br />
(inkl. Zinsen)<br />
Davon müssen der Schadenersatz von Versicherungen<br />
und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln und sonstigen<br />
Unterstützungsfonds abgezogen werden. Nicht absetzbar<br />
sind die eigene Arbeit oder der Einsatz von unbezahlten<br />
Helfern. Als Nachweis gelten Rechnungen und Zahlungsbelege<br />
sowie Protokolle von Schadensgutachten.<br />
Wo geht Ihr Kind zur Schule?<br />
Besucht Ihr Kind eine Ausbildungsstätte, die mehr als<br />
80 km vom Wohnort entfernt ist, oder beträgt die Fahrzeit<br />
zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte mehr als eine<br />
Stunde, sind die anfallenden Kosten mit einer Pauschale<br />
von 110 Euro pro Monat absetzbar.<br />
Wohnt Ihr Kind (Schüler und Lehrlinge) am Ausbildungsort,<br />
beispielsweise im Internat, gebührt Ihnen die Pauschale<br />
bereits bei einer Entfernung von mindestens 25 km.<br />
16 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
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