Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg
Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg
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Arbeiten Sie im Ausland?<br />
Allen ArbeitnehmerInnen, die in Österreich wohnen, aber<br />
im Ausland arbeiten, steht ein Grenzgängerabsetzbetrag<br />
von 54 Euro pro Kalenderjahr zu. Einzige Bedingung ist,<br />
dass Sie in der Regel an jedem Arbeitstag zu Ihrem<br />
Arbeitsplatz pendeln.<br />
Haben Sie mehrere Kinder?<br />
Für das dritte und jedes weitere Kind, <strong>für</strong> das Sie Familienbeihilfe<br />
beziehen, steht Ihnen ein Mehrkindzuschlag<br />
von 436,80 Euro pro Jahr zu, wenn Ihr Familieneinkommen<br />
2009 nicht höher als 55.000 Euro* war.<br />
I.b) KINDERFREIBETRAG (NEU AB 2009)<br />
Haben Sie 2009 <strong>für</strong> Kinder mindestens<br />
7 Monate Familienbeihilfe bezogen<br />
bzw. Unterhalt geleistet?<br />
Für Kinder, <strong>für</strong> die mindestens 7 Monate im Kalenderjahr<br />
die Familienbeihilfe bezogen wurde, kann pro Kind ein<br />
Freibetrag von 220 Euro jährlich geltend gemacht werden.<br />
Machen beide Elternteile (beide (Ehe-)Partner oder der<br />
Alleinerziehende und der Unterhaltspflichtige (sofern dieser<br />
mehr als 6 Monate den vollen Unterhalt geleistet hat)<br />
den Freibetrag geltend, dann stehen jeweils 132 Euro<br />
jährlich zu.<br />
Der Kinderfreibetrag mindert die Bemessungsgrundlage.<br />
* Wert bei Drucklegung. Stand: November 2009<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
II. SONDERAUSGABEN<br />
Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem all jene<br />
Kosten, die durch Personenversicherungen, Bau, Renovierung<br />
oder Spenden verursacht wurden.<br />
1. Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />
und Viertelung<br />
Sonderausgaben mit Höchstgrenze und Viertelung (nur<br />
anzugeben, wenn der Betrag 240 Euro übersteigt) können<br />
Sie geltend machen, wenn Sie 2009 Ausgaben hatten<br />
<strong>für</strong>:<br />
n Personenversicherungen<br />
n Wohnraumschaffung<br />
n Wohnraumsanierung oder<br />
n junge Aktien und Genussscheine<br />
Für diese Sonderausgaben können Sie insgesamt maximal<br />
geltend machen:<br />
n 2.920 Euro, wenn Ihnen kein Alleinverdiener-<br />
bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />
n 5.840 Euro, wenn Ihnen ein Alleinverdiener-<br />
bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />
n Zusätzlich 1.460 Euro, wenn Sie <strong>für</strong> mind. 3 Kinder<br />
einen Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag beziehen.<br />
Sind Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder<br />
versichert? Und wenn ja, welche<br />
Versicherungen haben Sie?<br />
Beiträge <strong>für</strong> folgende Personenversicherungen sind ab -<br />
setzbar:<br />
n Lebensversicherungen (reine Ablebens versicherungen<br />
oder lebenslange Rente)<br />
n freiwillige Kranken- und Unfallversicherungen,<br />
Insassenunfallversicherung<br />
n freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs-<br />
und Sterbekassen<br />
n Pensionskassen- und versicherungen<br />
n freiwillige Höherversicherung im Rahmen der<br />
gesetzlichen Pensionsversicherung<br />
8 <strong>AK</strong> Infoservice<br />
<strong>AK</strong> Infoservice<br />
Ja<br />
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