17.01.2013 Aufrufe

Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg

Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg

Checkliste für Arbeitnehmerveranlagung - AK - Salzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeiten Sie im Ausland?<br />

Allen ArbeitnehmerInnen, die in Österreich wohnen, aber<br />

im Ausland arbeiten, steht ein Grenzgängerabsetzbetrag<br />

von 54 Euro pro Kalenderjahr zu. Einzige Bedingung ist,<br />

dass Sie in der Regel an jedem Arbeitstag zu Ihrem<br />

Arbeitsplatz pendeln.<br />

Haben Sie mehrere Kinder?<br />

Für das dritte und jedes weitere Kind, <strong>für</strong> das Sie Familienbeihilfe<br />

beziehen, steht Ihnen ein Mehrkindzuschlag<br />

von 436,80 Euro pro Jahr zu, wenn Ihr Familieneinkommen<br />

2009 nicht höher als 55.000 Euro* war.<br />

I.b) KINDERFREIBETRAG (NEU AB 2009)<br />

Haben Sie 2009 <strong>für</strong> Kinder mindestens<br />

7 Monate Familienbeihilfe bezogen<br />

bzw. Unterhalt geleistet?<br />

Für Kinder, <strong>für</strong> die mindestens 7 Monate im Kalenderjahr<br />

die Familienbeihilfe bezogen wurde, kann pro Kind ein<br />

Freibetrag von 220 Euro jährlich geltend gemacht werden.<br />

Machen beide Elternteile (beide (Ehe-)Partner oder der<br />

Alleinerziehende und der Unterhaltspflichtige (sofern dieser<br />

mehr als 6 Monate den vollen Unterhalt geleistet hat)<br />

den Freibetrag geltend, dann stehen jeweils 132 Euro<br />

jährlich zu.<br />

Der Kinderfreibetrag mindert die Bemessungsgrundlage.<br />

* Wert bei Drucklegung. Stand: November 2009<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

II. SONDERAUSGABEN<br />

Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem all jene<br />

Kosten, die durch Personenversicherungen, Bau, Renovierung<br />

oder Spenden verursacht wurden.<br />

1. Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />

und Viertelung<br />

Sonderausgaben mit Höchstgrenze und Viertelung (nur<br />

anzugeben, wenn der Betrag 240 Euro übersteigt) können<br />

Sie geltend machen, wenn Sie 2009 Ausgaben hatten<br />

<strong>für</strong>:<br />

n Personenversicherungen<br />

n Wohnraumschaffung<br />

n Wohnraumsanierung oder<br />

n junge Aktien und Genussscheine<br />

Für diese Sonderausgaben können Sie insgesamt maximal<br />

geltend machen:<br />

n 2.920 Euro, wenn Ihnen kein Alleinverdiener-<br />

bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />

n 5.840 Euro, wenn Ihnen ein Alleinverdiener-<br />

bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />

n Zusätzlich 1.460 Euro, wenn Sie <strong>für</strong> mind. 3 Kinder<br />

einen Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag beziehen.<br />

Sind Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder<br />

versichert? Und wenn ja, welche<br />

Versicherungen haben Sie?<br />

Beiträge <strong>für</strong> folgende Personenversicherungen sind ab -<br />

setzbar:<br />

n Lebensversicherungen (reine Ablebens versicherungen<br />

oder lebenslange Rente)<br />

n freiwillige Kranken- und Unfallversicherungen,<br />

Insassenunfallversicherung<br />

n freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs-<br />

und Sterbekassen<br />

n Pensionskassen- und versicherungen<br />

n freiwillige Höherversicherung im Rahmen der<br />

gesetzlichen Pensionsversicherung<br />

8 <strong>AK</strong> Infoservice<br />

<strong>AK</strong> Infoservice<br />

Ja<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!