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kompakt 1-3_2017 gr

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Nun hat sich unsere Politik vom<br />

Bestbieterprinzip verabschiedet<br />

Ab Mai <strong>2017</strong> werden im Tiroler<br />

Paznauntal italienische Busse im Liniendienst<br />

zwischen Landeck und Galtür<br />

verkehren.<br />

Das haben die Steuerzahler dem<br />

Tiroler Verkehrsverbund zu verdanken,<br />

die einem italienischen Unternehmen<br />

den Zuschlag gegeben haben.<br />

Auftragswert: Über 10 Mio Euro<br />

aus Steuergeld! Dazu fallen auch noch<br />

die Arbeitsplätze von 10 Lenkern weg.<br />

Damit sind alle Beteuerungen,<br />

dass bei uns das Bestbieterprinzip<br />

statt dem Billigstbieterprinzip gelten<br />

soll, das Papier nicht wert, auf dem<br />

das geschrieben wurde!<br />

Der frühere Verkehrsminister Alois<br />

Stöger hat sich mit den Verkehrsverbünden<br />

darauf geeinigt, dass bei Ausschreibungen<br />

für Linien nur noch Unternehmen<br />

den Zuschlag erhalten sollen,<br />

die sich an die Vorgaben im Interesse<br />

der Bediensteten, der Fahrgäste<br />

und der Steuerzahler halten: Qualität,<br />

Sozialkriterien, Sicherheit.<br />

TATORT POSTBUS: STRAFRECHTSNOVELLE<br />

IST EIN SCHRITT IN DIE RICHTIGE RICHTUNG<br />

Keinerlei Toleranz gegenüber Gewalt -<br />

tätern in öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

Bereits im Jänner 2016 haben wir eine<br />

Verschärfung der Strafen bei Gewaltanwendungen<br />

gegen LenkerInnen von öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln von der Regierung<br />

eingefordert.<br />

Diese Botschaft ist nun endlich bei<br />

den Verantwortlichen in der Politik angekommen.<br />

Schon bei der Vorstellung am 11.<br />

Jänner <strong>2017</strong> des Plan A von Bundeskanzler<br />

Christian Kern wurde mehr Schutz für Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in öffentlichen<br />

Verkehrsunternehmen eingefordert.<br />

Im zweiten Schritt gab es eine Pressekonferenz<br />

am 21. Jänner <strong>2017</strong> von Justiz-<br />

Tirol: Italien gewinnt Ausschreibung –<br />

Robert Wurm<br />

Vors. ZBR Postbus<br />

10 LENKER VERLIEREN JOBS!<br />

Jetzt ist wieder Dumpingpreisen<br />

Tür und Tor geöffnet. Der billigste Anbieter<br />

macht das Geschäft, nicht der<br />

Beste. Einhaltung der österreichischen<br />

Kollektivverträge und Kundenzufriedenheit<br />

zählen plötzlich nicht<br />

mehr.<br />

Nun sind ÖBB-Chef Andreas Matthä,<br />

vor allem aber unser Verkehrsminister<br />

Leichtfried als Eigentümervertreter<br />

im Interesse der Steuerzahler<br />

gefordert, diese Schieflage zum<br />

Schutz der Fahrgäste und der österreichischen<br />

Beschäftigten zu bereinigen.<br />

Lippenbekenntnisse sind für die<br />

österreichischen Beschäftigten zu wenig.<br />

Euer Robert Wurm<br />

minister Wolfgang Brandstetter und von<br />

Verkehrsminister Jörg Leichtfried, bei der<br />

Folgendes vorgestellt wurde:<br />

Wer BuslenkerInnen, ZugbegleiterInnen,<br />

StraßenbahnfahrerInnen, Öffi-Personal,<br />

LokführerInnen, PolizistInnen, Justiz -<br />

wachebeamtInnen, etc. tätlich an<strong>gr</strong>eift,<br />

muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft<br />

rechnen.<br />

Dieser Strafrahmen wird mit Inkrafttreten<br />

der Novelle des Strafgesetzbuches<br />

(StGB) im September von sechs Monaten<br />

auf zwei Jahre erhöht.<br />

Mit dieser Novelle wird ein deutliches<br />

Signal gegen Gewalt an Personal in öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln gesetzt.<br />

Foto: ÖBB-Postbus GmnH<br />

NEU<br />

Wichtige Änderungen<br />

ab <strong>2017</strong><br />

Sozialversicherung<br />

Geringfügigkeits<strong>gr</strong>enze € 425,70 monatlich<br />

Eine tägliche Geringfügigkeits<strong>gr</strong>enze gibt es<br />

nicht mehr!<br />

Ausgleichzulagenrichtsatz<br />

(„Mindestpension“)<br />

Alleinstehende: € 889,84 monatlich<br />

Ehepaare: € 1.334,17 monatlich<br />

Familienhospizkarenz: € 1.776,70 monatlich<br />

Höchstbeitrags<strong>gr</strong>undlage ASVG:<br />

€ 4.980,00 monatlich<br />

Betriebsräte<br />

Die Funktionsperiode der Betriebsräte wird<br />

von vier auf fünf Jahre verlängert, die Bildungs -<br />

freistellung für Betriebsräte erhöht. Die Neuregelung<br />

gilt für alle Betriebsratsorgane, die sich<br />

ab 1. Jänner <strong>2017</strong> konstituieren.<br />

Pensionen<br />

Deutliche Erhöhung der Mindestpension:<br />

Wer als alleinstehende(r) 30 Beitragsjahre aufweisen<br />

kann, bekommt 1.000 Euro Mindestpension<br />

(derzeit rund 883 Euro). Davon profitieren vor<br />

allem Personen mit sehr niedrigen Einkommen.<br />

Langes Arbeiten wird belohnt: Wenn jemand<br />

künftig bis zu drei Jahre über das reguläre Pensionsantrittsalter<br />

hinaus arbeitet, entfällt die<br />

Hälfte des Pensionsbeitrages (Dienstgeber- und<br />

Dienstnehmerbeitrag).<br />

Pensionssplitting: Möglichkeit zur Übertragung<br />

von Teilgutschriften wird von vier auf bis zu<br />

sieben Jahre pro Kind ausgeweitet<br />

Rechtsanspruch auf Rehabilitation: Wird jemand<br />

die Voraussetzungen für eine Invaliditätsoder<br />

Berufsunfähigkeitspension in absehbarer<br />

Zeit wahrscheinlich erfüllen, hat er oder sie Anspruch<br />

auf eine Rehabilitation.<br />

Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten:<br />

Bisher unberücksichtigte Zeiten vor dem Jahr<br />

2005 werden für die günstigere Wartezeitregel<br />

des Allgemeinen Pensionsgesetzes angerechnet.<br />

Dies gilt insbesondere für Kindererziehungszeiten.<br />

Rückkehr ins Arbeitsleben<br />

Um schwer erkrankten ArbeitnehmerInnen<br />

die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern,<br />

können diese nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber<br />

für maximal sechs Monate Teilzeit (zwischen<br />

25 und 50 Prozent) arbeiten. Als Ausgleich<br />

für den Einkommensverlust gibt es aliquotes<br />

Krankengeld. Ab 1. Juli <strong>2017</strong> in Kraft.<br />

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