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Nun hat sich unsere Politik vom<br />
Bestbieterprinzip verabschiedet<br />
Ab Mai <strong>2017</strong> werden im Tiroler<br />
Paznauntal italienische Busse im Liniendienst<br />
zwischen Landeck und Galtür<br />
verkehren.<br />
Das haben die Steuerzahler dem<br />
Tiroler Verkehrsverbund zu verdanken,<br />
die einem italienischen Unternehmen<br />
den Zuschlag gegeben haben.<br />
Auftragswert: Über 10 Mio Euro<br />
aus Steuergeld! Dazu fallen auch noch<br />
die Arbeitsplätze von 10 Lenkern weg.<br />
Damit sind alle Beteuerungen,<br />
dass bei uns das Bestbieterprinzip<br />
statt dem Billigstbieterprinzip gelten<br />
soll, das Papier nicht wert, auf dem<br />
das geschrieben wurde!<br />
Der frühere Verkehrsminister Alois<br />
Stöger hat sich mit den Verkehrsverbünden<br />
darauf geeinigt, dass bei Ausschreibungen<br />
für Linien nur noch Unternehmen<br />
den Zuschlag erhalten sollen,<br />
die sich an die Vorgaben im Interesse<br />
der Bediensteten, der Fahrgäste<br />
und der Steuerzahler halten: Qualität,<br />
Sozialkriterien, Sicherheit.<br />
TATORT POSTBUS: STRAFRECHTSNOVELLE<br />
IST EIN SCHRITT IN DIE RICHTIGE RICHTUNG<br />
Keinerlei Toleranz gegenüber Gewalt -<br />
tätern in öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
Bereits im Jänner 2016 haben wir eine<br />
Verschärfung der Strafen bei Gewaltanwendungen<br />
gegen LenkerInnen von öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln von der Regierung<br />
eingefordert.<br />
Diese Botschaft ist nun endlich bei<br />
den Verantwortlichen in der Politik angekommen.<br />
Schon bei der Vorstellung am 11.<br />
Jänner <strong>2017</strong> des Plan A von Bundeskanzler<br />
Christian Kern wurde mehr Schutz für Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter in öffentlichen<br />
Verkehrsunternehmen eingefordert.<br />
Im zweiten Schritt gab es eine Pressekonferenz<br />
am 21. Jänner <strong>2017</strong> von Justiz-<br />
Tirol: Italien gewinnt Ausschreibung –<br />
Robert Wurm<br />
Vors. ZBR Postbus<br />
10 LENKER VERLIEREN JOBS!<br />
Jetzt ist wieder Dumpingpreisen<br />
Tür und Tor geöffnet. Der billigste Anbieter<br />
macht das Geschäft, nicht der<br />
Beste. Einhaltung der österreichischen<br />
Kollektivverträge und Kundenzufriedenheit<br />
zählen plötzlich nicht<br />
mehr.<br />
Nun sind ÖBB-Chef Andreas Matthä,<br />
vor allem aber unser Verkehrsminister<br />
Leichtfried als Eigentümervertreter<br />
im Interesse der Steuerzahler<br />
gefordert, diese Schieflage zum<br />
Schutz der Fahrgäste und der österreichischen<br />
Beschäftigten zu bereinigen.<br />
Lippenbekenntnisse sind für die<br />
österreichischen Beschäftigten zu wenig.<br />
Euer Robert Wurm<br />
minister Wolfgang Brandstetter und von<br />
Verkehrsminister Jörg Leichtfried, bei der<br />
Folgendes vorgestellt wurde:<br />
Wer BuslenkerInnen, ZugbegleiterInnen,<br />
StraßenbahnfahrerInnen, Öffi-Personal,<br />
LokführerInnen, PolizistInnen, Justiz -<br />
wachebeamtInnen, etc. tätlich an<strong>gr</strong>eift,<br />
muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft<br />
rechnen.<br />
Dieser Strafrahmen wird mit Inkrafttreten<br />
der Novelle des Strafgesetzbuches<br />
(StGB) im September von sechs Monaten<br />
auf zwei Jahre erhöht.<br />
Mit dieser Novelle wird ein deutliches<br />
Signal gegen Gewalt an Personal in öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln gesetzt.<br />
Foto: ÖBB-Postbus GmnH<br />
NEU<br />
Wichtige Änderungen<br />
ab <strong>2017</strong><br />
Sozialversicherung<br />
Geringfügigkeits<strong>gr</strong>enze € 425,70 monatlich<br />
Eine tägliche Geringfügigkeits<strong>gr</strong>enze gibt es<br />
nicht mehr!<br />
Ausgleichzulagenrichtsatz<br />
(„Mindestpension“)<br />
Alleinstehende: € 889,84 monatlich<br />
Ehepaare: € 1.334,17 monatlich<br />
Familienhospizkarenz: € 1.776,70 monatlich<br />
Höchstbeitrags<strong>gr</strong>undlage ASVG:<br />
€ 4.980,00 monatlich<br />
Betriebsräte<br />
Die Funktionsperiode der Betriebsräte wird<br />
von vier auf fünf Jahre verlängert, die Bildungs -<br />
freistellung für Betriebsräte erhöht. Die Neuregelung<br />
gilt für alle Betriebsratsorgane, die sich<br />
ab 1. Jänner <strong>2017</strong> konstituieren.<br />
Pensionen<br />
Deutliche Erhöhung der Mindestpension:<br />
Wer als alleinstehende(r) 30 Beitragsjahre aufweisen<br />
kann, bekommt 1.000 Euro Mindestpension<br />
(derzeit rund 883 Euro). Davon profitieren vor<br />
allem Personen mit sehr niedrigen Einkommen.<br />
Langes Arbeiten wird belohnt: Wenn jemand<br />
künftig bis zu drei Jahre über das reguläre Pensionsantrittsalter<br />
hinaus arbeitet, entfällt die<br />
Hälfte des Pensionsbeitrages (Dienstgeber- und<br />
Dienstnehmerbeitrag).<br />
Pensionssplitting: Möglichkeit zur Übertragung<br />
von Teilgutschriften wird von vier auf bis zu<br />
sieben Jahre pro Kind ausgeweitet<br />
Rechtsanspruch auf Rehabilitation: Wird jemand<br />
die Voraussetzungen für eine Invaliditätsoder<br />
Berufsunfähigkeitspension in absehbarer<br />
Zeit wahrscheinlich erfüllen, hat er oder sie Anspruch<br />
auf eine Rehabilitation.<br />
Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten:<br />
Bisher unberücksichtigte Zeiten vor dem Jahr<br />
2005 werden für die günstigere Wartezeitregel<br />
des Allgemeinen Pensionsgesetzes angerechnet.<br />
Dies gilt insbesondere für Kindererziehungszeiten.<br />
Rückkehr ins Arbeitsleben<br />
Um schwer erkrankten ArbeitnehmerInnen<br />
die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern,<br />
können diese nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber<br />
für maximal sechs Monate Teilzeit (zwischen<br />
25 und 50 Prozent) arbeiten. Als Ausgleich<br />
für den Einkommensverlust gibt es aliquotes<br />
Krankengeld. Ab 1. Juli <strong>2017</strong> in Kraft.<br />
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