AMTSBLATT - Gemeinde Weisendorf
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<strong>AMTSBLATT</strong><br />
DES MARKTES<br />
WEISENDORF<br />
Herausgeber und Anzeigenverwaltung: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Weisendorf</strong>, Tel.: 09135/7120-28 Verantwortlich für den Inhalt: Fr. Rasser<br />
Fax: 09135/7120-44 E-Mail: amtsblatt@weisendorf.de<br />
52. Jahrgang Mittwoch, 23. Februar 2011 Nummer 8<br />
Wichtiger Hinweis der Redaktion<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Druckfehler oder versehentlich nicht veröffentlichte Texte keine<br />
Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Dies gilt auch für eventuell daraus entstehende Folgeschäden.<br />
ANZEIGENSCHLUSS<br />
für das nächste Amtsblatt am Mittwoch, den<br />
02.03.2011 ist der 24.02.2011 um 12.00 Uhr.<br />
Anzeigen, die später eingehen, können leider nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
APOTHEKEN – NOTDIENST:<br />
Fr., 25.02.11 ab 18.00 Uhr bis Fr., 04.03.11, 18.00 Uhr<br />
Hirsch-Apotheke, Bamberger Str. 40, Mühlhausen<br />
Tel-Nr. 09548/260<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 191212<br />
Städtebauliche Sanierung der „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“<br />
hier: Einleitung und Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 (3) BauGB,<br />
Hinweis auf die Auskunftspflicht gem. § 138 BauGB<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat des Marktes <strong>Weisendorf</strong> hat in seiner Sitzung am 14.02.2011 den Beginn vorbereitender Untersuchungen<br />
gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“ beschlossen.<br />
Mit den vorbereitenden Untersuchungen werden die förmlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebiets<br />
„Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“ geschaffen.<br />
Auf der Grundlage einer fundierten Bestandsanalyse sollen bis voraussichtlich Ende des Jahres 2011 der Sanierungsbedarf<br />
in der Ortsmitte aufgezeigt und ein Entwicklungskonzept zur integrierten städtebaulichen Entwicklung<br />
und Erneuerung vorgelegt werden.<br />
Im Verlauf des Verfahrens werden die betroffenen Bürger und öffentlichen Aufgabenträger über die Untersuchungsergebnisse<br />
und mögliche Sanierungsziele informiert. Ihnen wird frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und<br />
Erörterung gegeben. Bitte beachten Sie dazu die weiteren Bekanntmachungen.<br />
Das Untersuchungsgebiet hat eine Größe von ca. 36,5 ha und umfasst die im folgenden abgedruckten Lageplan<br />
vom 01.02.2011 dargestellten Flächen.
� Lageplan Untersuchungsgebiet „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“ vom 01.02.2011<br />
Für Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder<br />
Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten besteht nach § 138 Baugesetzbuch eine Auskunftspflicht.<br />
Das beauftragte Planungsbüros Topos team aus Nürnberg wird in den kommenden Wochen umfangreiche Bestandsaufnahmen<br />
im Untersuchungsgebiet durchführen. Gemäß § 138 BauGB ist dem Markt <strong>Weisendorf</strong> und den<br />
Mitarbeitern des Büros Auskunft über alle Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit<br />
des Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Die erhobenen<br />
personenbezogenen Daten werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend vertraulich behandelt.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets noch nicht die förmliche<br />
Festsetzung eines Sanierungsgebiets „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“ bedeutet und dass bis dahin weder die besonderen<br />
sanierungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (z.B. § 144 BauGB) noch die besonderen steuerrechtlichen<br />
Bestimmungen über erhöhte Abschreibungen in Sanierungsgebieten zum Tragen kommen.<br />
<strong>Weisendorf</strong>, den 15. Februar 2011<br />
MARKT WEISENDORF<br />
Alexander Tritthart<br />
1. Bürgermeister<br />
2 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011
BEKANNTMACHUNG<br />
Städtebauliche Sanierung der „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“<br />
hier: Beratung privater Bauherren im Untersuchungsgebiet<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
der Ortskern von <strong>Weisendorf</strong> soll als attraktives und lebendiges Ortszentrum erhalten und in den kommenden<br />
Jahren mit Mitteln der Städtebauförderung weiterentwickelt werden. Vorhandene Mängel sollen behoben und die<br />
Besonderheiten und Potentiale unseres Ortes hervorgehoben werden.<br />
Der Erfolg der Sanierungsmaßnahmen wird wesentlich vom Engagement unserer Bürger und der Kooperation<br />
öffentlicher und privater Akteure abhängen. Anliegen des Marktes <strong>Weisendorf</strong> ist es deshalb, Sie möglichst früh-<br />
zeitig in den Sanierungsprozess einzubinden und zur Mitwirkung zu ermuntern.<br />
Zuschüsse und erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sollen nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen<br />
und förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes einen zusätzlichen Anreiz für private Sanierungs-<br />
und Verbesserungsmaßnahmen bieten.<br />
Grundsätzlich gilt: Private Maßnahmen werden ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Voraussetzung für eine<br />
finanzielle Unterstützung und die erhöhte Abschreibungsmöglichkeit ist, dass ein Vorhaben den Sanierungszielen<br />
entspricht.<br />
Wenn Sie im Untersuchungsgebiet bereits heute<br />
� die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen planen,<br />
� Sanierungsmaßnahmen an Fassaden, Fenstern und Türen, an Dächern und Dachaufbauten, Werbean-<br />
lagen, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen vornehmen wollen,<br />
� oder die Begrünung und Befestigung, Entsiegelung oder Entkernung von Grundstücksteilen beabsichtigen,<br />
bietet Ihnen der Markt <strong>Weisendorf</strong> ab sofort die Möglichkeit, sich vom beauftragten Planungsbüro Topos team,<br />
Hochbau-, Stadt- und Landschaftsplanung GmbH, Nürnberg persönlich und individuell zu Ihren Sanierungs- und<br />
Modernisierungsabsichten beraten zu lassen.<br />
Die Beratung ist für Sie kostenlos. Bitte vereinbaren Sie dazu mit der Verwaltung des Marktes <strong>Weisendorf</strong>,<br />
Herr Söhnlein, � 09135 / 7120 -20, einen Termin.<br />
Wir freuen uns über Ihr Interesse!<br />
<strong>Weisendorf</strong>, den 15. Februar 2011<br />
MARKT WEISENDORF<br />
Alexander Tritthart<br />
1. Bürgermeister<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 3
Fundsachen:<br />
Sonstige Bekanntmachungen<br />
Kinder-Lederjacke Gr. 140 rot-schwarz-weiß<br />
(52 Mapleton Highway – Motorradjacke)<br />
FO: Obst- und Gartenbauverein – im Vereinsheim<br />
1 Stirnband lila-weiß<br />
1 Brille schwarzes Gestell<br />
1 Brillenetui goldfarben<br />
1 Fransentuch bunt<br />
1 Flauschmütze beige<br />
1 Trinkflasche lindgrün-weiß mit Mausmotiven<br />
FO: REWE-Markt<br />
Fundamt: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weisendorf</strong><br />
Zimmer Nr. 205, Tel. 09135/7120-27<br />
Wir gratulieren<br />
01.03.2011 Frau Anna Schorr<br />
Dannberger Weg 3<br />
02.03.2011 Herrn Georg Dellermann<br />
Dorfstraße 23<br />
02.03.2011 Herrn Lorenz Heinlein<br />
Am Kirchweiher 1<br />
03.03.2011 Herrn Johann Brehm<br />
Kairlindacher Straße 55<br />
03.03.2011 Frau Gertraud Ex<br />
Hirschleite 9<br />
77 Jahre<br />
76 Jahre<br />
71 Jahre<br />
78 Jahre<br />
77 Jahre<br />
Den Jubilaren unsere herzlichsten Glückwünsche!<br />
Achtung - Hundesteuer 2011<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>kasse der Marktgemeinde <strong>Weisendorf</strong><br />
macht darauf aufmerksam, dass am 01.03.2011 die<br />
Hundesteuer zur Zahlung fällig ist.<br />
Für die Hundesteuer gelten die zuletzt ergangenen<br />
Bescheide. Neue Bescheide werden grundsätzlich<br />
nur bei einer Änderung der Berechnungs- und Bemessungsgrundlage<br />
erstellt. Soweit der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />
des Marktes <strong>Weisendorf</strong> eine Einzugsermächtigung<br />
vorliegt, wird die fällige Steuer abgebucht.<br />
Bitte geben Sie bei der Überweisung die Personenkonto-Nummer<br />
mit an.<br />
Öffnungszeiten des Rathauses <strong>Weisendorf</strong><br />
Montag und<br />
Mittwoch bis Freitag<br />
8.00 bis 12.00 Uhr<br />
Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Geburten 2. Halbjahr 2010<br />
21.07. Lebender Sandra und Lena<br />
Weinleite 10<br />
25.07. Schneider Emma Sidonie<br />
Reuther Waldstr. 8 A<br />
28.07. Engel Lennet<br />
Sauerheimer Weg 8 A<br />
16.08. Kröning Emilia Maya Victoria<br />
Am Holzacker 13<br />
27.08. Peetz Luitpold Alois<br />
Industriestr. 5 A<br />
01.09. Ndougou Clément<br />
Flurstr. 6 A<br />
01.09. Kraus Annabell Marie<br />
Zur Alten Burg 11<br />
08.09. Kohlert Julia Sophie<br />
V.-Guttenberg-Str. 1<br />
08.09. Kreß Johanna Benita<br />
Sebald-Rieter-Weg 3 A<br />
15.09. Kraus Nora<br />
Neustadter Str. 10<br />
16.09. Maier Lucas<br />
Neue Bergstr. 12<br />
04.10. Bauer Lara<br />
Höchstadter Str. 16<br />
13.10. Hoffmann Clara<br />
Am Mühlweiher 22<br />
16.10. Funk Mario Elias<br />
Gewerbegebiet Ost 38<br />
23.10. Wehnert Leni Michéle<br />
Dorfstr. 10 B<br />
24.10. Müller Leo<br />
Am Mühlweiher 14<br />
26.10. Lehmann Lea Kathrine<br />
Sandstr. 14<br />
06.11. Huth Alina Michelle<br />
Hopfenleithe 8<br />
10.11. Hahn Isabella Sophie<br />
Schlehenweg 19<br />
15.11. Tompak Harald Juhani<br />
Am Brunnenhof 21<br />
08.12. Hiller Florian Thomas<br />
Kairlindacher Str. 24<br />
16.12. Benkert Lena Hannelore<br />
Am Alten Sportplatz 9<br />
Eheschließungen 2. Halbjahr 2010<br />
02.07. Baier Karin und Hagen Frank<br />
Reichenbacher Str. 2<br />
31.07. List Kathrin und Rascher Stephan<br />
Reinersdorfer Str. 22<br />
24.07. Zuñiga Vega Laura und Berner Markus<br />
Geiwitzenweg 16<br />
06.08. Reichelsdorfer Yvonne u. Salort Welker Alberto<br />
Im Schafhof 2<br />
13.08. Müller Christina und Schickert Michael<br />
Neuenbürger Str. 14<br />
14.08. Reiß Silke und Müller Ernst<br />
Kellerstr. 2<br />
14.08. Reck Marisa und Klein Toledo Thomas<br />
Uehlfelder Weg 17<br />
18.08. Muck Susanne und Kraus Matthias<br />
Neustadter Str. 10<br />
28.08. Savić Brankica und Burger Elmar<br />
Drosselweg 1<br />
04.09. Oschmann Ina und Süß Stefan<br />
Siedlerstr. 2<br />
08.09. Keck Sybille und Geinzer Matthias<br />
Dorfstr. 43<br />
4 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011
18.09. Paulus Kathrin und Müller Michael<br />
Frankfurt am Main<br />
20.10. Jansen Anne-Katrin und Schulz Andreas<br />
Höchstadter Str. 17<br />
20.10. Oppelt Christina und Russ Jürgen<br />
Vorstadtstr. 11 A<br />
28.10. Liebl Martina und Koppold Andreas<br />
Rezelsdorfer Str. 43<br />
06.11. Hoffmann Sabine und Maier Bernhard<br />
Zur Hohen Wart 14<br />
12.11. Hußnätter Ines und Geyer Alexander<br />
Dorfstr. 8<br />
10.12. Kuhn Regina und Lebender Richard<br />
Weinleite 3<br />
11.12. Förster Anne und Hantzsch Alexander<br />
Zur Alten Burg 16<br />
16.12. Scholz Maria und Friedrich Franz<br />
Erlanger Str. 16<br />
22.12. Winterbauer Diana u. Wasielewski Ulrich-Martin<br />
Am Eichholz 3<br />
MARKT WEISENDORF<br />
Niederschrift<br />
Sitzung: <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Tag: Montag, den 14.02.2011<br />
Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />
Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />
Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die<br />
letzte <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Maier übt Kritik an der Niederschrift<br />
zu den Tagesordnungspunkten 1 und 3 der<br />
öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung und gibt hierzu den<br />
Inhalt seines Schreibens vom 12.02.2011 bekannt, in<br />
dem die einzelnen Kritikpunkte genannt sind.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Dr. Christiane Kolbet schließt sich<br />
dieser Kritik an.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart weist darauf hin,<br />
dass kein Wortprotokoll geführt wird und das Protokoll<br />
auch keine Zitate enthält.<br />
Nach kurzer Diskussion wird die Sitzungsniederschrift<br />
über die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />
17.01.2011 genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Das Protokoll der nichtöffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 17.01.2011 wird zur Kenntnis während der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung in Umlauf gegeben und gilt als<br />
genehmigt, wenn keine Einwände erhoben werden.<br />
Einwände gegen die Tagesordnung<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart nimmt einen<br />
Artikel in den Nordbayerischen Nachrichten vom<br />
12./13.02.2011 „Offenheit in jeder Hinsicht“ und die<br />
hierzu veröffentlichte Glosse zu einem Antrag der<br />
Bürgerlichen Wählergemeinschaft (BWG-FW) zum<br />
Anlass, einige Klarstellungen zu treffen. Mit Schreiben<br />
vom 31.01.2011 beantragte die BWG-FW, den<br />
Einbau einer zeitabhängigen Türschließanlage an der<br />
Eingangstür des WC’s im Waldfriedhof in der heutigen<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu beschließen. Hierfür<br />
fallen schätzungsweise Kosten von ca. 600,00 € an.<br />
Mit Schreiben vom 04.02.2011 wurde der BWG-FW<br />
unter Hinweis auf die Geschäftsordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
im Rahmen des formellen Prüfungsrechtes<br />
des 1. Bürgermeisters mitgeteilt, dass für die Entscheidung<br />
dieses Antrages nicht der <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />
sondern der 1. Bürgermeister zuständig ist. Weiterhin<br />
wurde eine Überprüfung des Vorschlages und einer<br />
praktikablen Lösung zugesagt.<br />
Unter Hinweis auf die Geschäftsordnung für den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat erinnert 1. Bürgermeister Alexander<br />
Tritthart daran, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat ab einem Betrag<br />
von 150.000,00 €, die Ausschüsse bei Beträgen<br />
zwischen 15.000,00 € und 150.000,00 € und bei Beträgen<br />
unter 15.000,00 € der 1. Bürgermeister zuständig<br />
ist.<br />
Danach gibt 1. Bürgermeister Alexander Tritthart den<br />
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 11.02.2011<br />
zum Tagesordnungspunkt 2 bekannt. Auf Grund dieses<br />
Antrages soll die Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 31/5 solange zurückgestellt werden, bis das<br />
Sanierungskonzept für die Ortsmitte vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
beschlossen worden ist.<br />
Begründet wird der Antrag damit, dass nach der Aufnahme<br />
des Marktes <strong>Weisendorf</strong> in das Städtebauförderungsprogramm<br />
und dem bevorstehenden Beschluss<br />
in der heutigen Sitzung über den Beginn der<br />
vorbereitenden Untersuchungen endlich die Chance<br />
besteht, für die <strong>Gemeinde</strong> ein schlüssiges städtebauliches<br />
Konzept zu entwickeln und Fehler der Vergangenheit<br />
zu korrigieren. Der Markt <strong>Weisendorf</strong> sollte<br />
diese Chance beherzt ergreifen und im Vorfeld keine<br />
Planungen mehr angehen, die mit den Zielen der<br />
Sanierung möglicherweise nicht vereinbar sind.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart erinnert hierzu<br />
daran, dass es bereits einen Grundsatzbeschluss und<br />
einen Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan<br />
gibt. Er erläutert nochmals den Ablauf des Aufstellungsverfahrens<br />
und appelliert an den <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />
den Bebauungsplan nunmehr auf den Weg zu<br />
bringen. Einer Vertagung kann er nicht zustimmen,<br />
das Verfahren zum jetzigen Verfahrensstand zu beenden,<br />
wäre falsch.<br />
Auf seine Frage hin, wer dem Antrag von Bündnis 90/<br />
Die Grünen vom 11.02.2011 zustimmt, wird das<br />
Abstimmungsergebnis: 6 : 14<br />
erreicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.<br />
Weitere Einwände gegen die Tagesordnung bestehen<br />
nicht.<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 5
Öffentliche Sitzung<br />
Zu 1)<br />
Städtebauförderung; Beschluss gemäß § 141 Abs. 3<br />
BauGB über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen<br />
Für die Ortsmitte von <strong>Weisendorf</strong> wurde 2009 eine<br />
städtebauliche Grobanalyse durchgeführt, um den<br />
Antrag des Marktes <strong>Weisendorf</strong> auf Aufnahme in ein<br />
Städtebauförderungsprogramm zu begründen.<br />
Nachdem diesem Antrag Ende 2010 stattgegeben<br />
wurde, müssen nun vorbereitende Untersuchungen<br />
gemäß § 141 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden,<br />
um die förmlichen Voraussetzungen zur Festlegung<br />
eines Sanierungsgebiets „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“<br />
(Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB) zu schaffen.<br />
Als Untersuchungsgebiet wird der in der Grobanalyse<br />
vorgeschlagene Bereich von der katholischen Kirche<br />
St. Josef im Westen bis zum Auslass des Mühl-<br />
weihers im Osten und vom ehemaligen Gasthaus<br />
„Zur Schwane“ im Norden bis zum Reuther Weg im<br />
Süden gewählt. Das Gebiet entspricht dem im Urkataster<br />
von 1822 dargestellten Siedlungsbereich und<br />
damit dem historischen Kern von <strong>Weisendorf</strong>. Es umfasst<br />
eine Fläche von rund 36,5 ha.<br />
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen<br />
sollen die Ergebnisse der Grobanalyse vertieft und<br />
gemeinsam mit allen Betroffenen Ziele und Maß-<br />
nahmen zur städtebaulichen Entwicklung der Ortsmitte<br />
formuliert werden, die in den kommenden 10-<br />
15 Jahren umgesetzt werden können.<br />
Ziele und Zwecke der Sanierung werden in einem<br />
städtebaulichen Rahmenplan und in einem Maßnahmenplan<br />
dargestellt, dabei sind die öffentlichen und<br />
privaten Belange gegeneinander und untereinander<br />
gerecht abzuwägen. Den Bürgern und den betroffenen<br />
öffentlichen Aufgabenträgern wird Gelegenheit<br />
zur Erörterung und Stellungnahme gegeben, bevor<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat das Ergebnis der vorbereitenden<br />
Untersuchungen und die Ziele der Sanierung als<br />
Selbstbindungsplan billigt.<br />
Mit dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen<br />
und dem Erlass einer Sanierungssatzung wird im<br />
Dezember 2011 gerechnet. In der Regel beginnt danach<br />
die Durchführung der Sanierung in Form so genannter<br />
Ordnungs- und Baumaßnahmen (vgl. §§ 147<br />
und 148 BauGB).<br />
Mit dem Beschluss über den Beginn der vorbereitenden<br />
Untersuchungen leitet der Markt <strong>Weisendorf</strong> die<br />
Vorbereitung der städtebaulichen Sanierung in der<br />
Ortsmitte ein. Der Beschluss muss gemäß § 141<br />
Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht werden<br />
und löst für die Betroffenen die Auskunftspflicht nach<br />
§ 138 BauGB aus.<br />
In der Bekanntmachung soll auf die Auskunftspflicht<br />
der von der Planung Betroffenen hingewiesen<br />
werden. Weiterhin soll klargestellt werden, dass die<br />
Abgrenzung des Untersuchungsgebiets noch nicht<br />
die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets<br />
bedeutet, und dass bis zum Abschluss des Verfahrens<br />
noch keine der besonderen sanierungsrechtlichen<br />
Vorschriften des BauGB (z.B. § 144 BauGB)<br />
zum Tragen kommen. Außerdem wird empfohlen, auf<br />
Zweck, Inhalt und Verfahren der vorbereitenden Untersuchungen<br />
hinzuweisen.<br />
Herr Thomas Rosemann gibt weitere Erläuterungen<br />
anhand einer Power-Point-Präsentation, die allen<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern in Papierform vorliegt.<br />
In der anschließenden Diskussion werden die Anfragen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder diskutiert und von<br />
Herrn Thomas Rosemann bzw. 1. Bürgermeister<br />
Alexander Tritthart beantwortet.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, für das im beiliegenden<br />
Lageplan vom 01.02.2011 bezeichnete Gebiet „Ortsmitte<br />
<strong>Weisendorf</strong>“ vorbereitende Untersuchungen zur<br />
städtebaulichen Sanierung nach § 141 BauGB durchzuführen.<br />
Der vorgenannte Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB<br />
hinzuweisen.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
Zu 2)<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 31/5 südlich der<br />
Erlanger Straße“;<br />
a) Änderung des Aufstellungsbeschlusses<br />
Anstelle eines einfachen Bebauungsplanes im Sinne<br />
von § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird ein<br />
Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) beschlossen.<br />
Als Planungsziel wird die Formulierung „einer ge-<br />
ordneten städtebaulichen Entwicklung zur gastronomischen<br />
Nutzung für die Errichtung eines Drive-<br />
In-Tagescafes mit Freischankfläche“ präzisiert und<br />
wie folgt geändert: „Als Planungsziel wird eine<br />
Neustrukturierung der städtebaulichen Situation im<br />
Ortskern und eine Neubebauung angestrebt: Es soll<br />
ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO festgesetzt<br />
werden. Diese Festsetzung lässt die Unterbringung<br />
von Schank- und Speisewirtschaften, Geschäfts- und<br />
Bürogebäuden und sonstigen Gewerbebetrieben zu.<br />
Eine Nutzung soll für Gartenbaubetriebe, Tankstellen<br />
und Vergnügungsstätten als nicht zulässig ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />
6 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011
) Genehmigung des Vorentwurfs<br />
Herr Helmut Reck gibt anhand einer Power-Point-<br />
Präsentation weitere Erläuterungen zu den Festsetzungen<br />
im Vorentwurf und beantwortet die Fragen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder, vor allem zu den einzelnen<br />
Festsetzungen.<br />
Im Sachvortrag wird darauf hingewiesen, dass unter<br />
Ziff. 1.1 der textlichen Festsetzungen und Art der<br />
baulichen Nutzung neben Tankstellen und Vergnügungsstätten<br />
auch die Nutzung als Gartenbaubetrieb<br />
als nicht zulässige Nutzung ausgeschlossen wird (§ 6<br />
Abs. 2 Nr. 6, 7 u. 8 BauNVO).<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem vorliegenden Vorentwurf<br />
des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan<br />
„Änderung des Bebauungsplanes 31/5“<br />
mit Begründung und Umweltbericht des Ingenieur-<br />
büros Reck+Reck in der Fassung vom 17.01.2011<br />
mit der vorstehenden Änderung zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Auf Wunsch von <strong>Gemeinde</strong>rätin Dr. Christiane Kolbet<br />
und <strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Maier wird vermerkt, dass<br />
beide gegen diesen Beschluss stimmen.<br />
c) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3<br />
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig<br />
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung<br />
zu unterrichten. Hierzu sind die Planungsunterlagen<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung öffentlich auszulegen.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
einschließlich der Nachbargemeinden sind gemäß<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB am<br />
Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.<br />
Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />
Zu 3)<br />
Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für den<br />
Markt <strong>Weisendorf</strong>;<br />
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2011<br />
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom<br />
31.01.2011 sowie der in diesem Antrag genannte<br />
Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung, eine<br />
Kostensatzung zur Informationsfreiheitssatzung aus<br />
Pullach und die Broschüre „Informationsfreiheit in<br />
Bayern. Akteneinsicht, ein Bürgerrecht“ (Eine Information<br />
von Bündnis Informationsfreiheit für Bayern)<br />
liegt allen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern vor.<br />
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen lautet wie<br />
folgt:<br />
„Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, dass in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Weisendorf</strong> nach Art. 23 Satz 1 der Bayer. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
eine Informationsfreiheitssatzung erlassen<br />
wird.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, entweder unten-<br />
stehenden Satzungsentwurf als Grundlage zu verwenden<br />
oder dem <strong>Gemeinde</strong>rat einen Entwurf einer<br />
Informationsfreiheitssatzung für <strong>Weisendorf</strong> auf der<br />
Basis der in anderen bayer. Kommunen geltenden<br />
Fassungen zur Entscheidung vorzulegen.“<br />
Begründet wird der Antrag unter anderem damit,<br />
dass Demokratie Transparenz und Kontrolle erfordert.<br />
Das Handeln öffentlicher Verwaltungen sollte für<br />
die Bürgerinnen und Bürger prinzipiell nachvollziehbar<br />
und Akten deshalb zugänglich sein.<br />
Nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen hat jede/r<br />
ein Recht darauf, zu erfahren, wie sich die Kommune<br />
engagiert, wie der Wortlaut eines Gutachtens lautet,<br />
welche Kosten den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern<br />
entstehen und welcher Art die Hintergründe<br />
für öffentliche Entscheidungen sind. Weiterhin wird<br />
unter anderem darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich<br />
14 bayer. Städte bzw. <strong>Gemeinde</strong>n eine Informationsfreiheitssatzung<br />
erlassen haben.<br />
Im Sinne eines vertrauensvollen und transparenten<br />
Zusammenwirkens ist es nach Auffassung von<br />
Bündnis 90/Die Grünen wichtig, den Bürgerinnen und<br />
Bürgern per Satzung ausdrücklich den Anspruch auf<br />
freien Informationszugang zu garantieren. Damit<br />
würde die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weisendorf</strong> auch gerade angesichts<br />
der Haltung der Staatsregierung, die sich<br />
weigert, ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern zu<br />
erlassen, ein deutliches Zeichen setzen.<br />
Zur Informationsfreiheitssatzung enthält das Handbuch<br />
von Parzefall-Ecker-Katzer „Kommunales Ortsrecht“<br />
für die Gestaltung von Satzungen und Verordnungen<br />
mit Mustern und Erläuterungen ausführliche<br />
Hinweise, speziell auch zum Satzungsvorschlag der<br />
Bürgerinitiative.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart zitiert umfassend<br />
und ausführlich aus diesen Hinweisen wie folgt:<br />
Entsprechende Gesetzesinitiativen für ein „Bayer.<br />
Informationsfreiheitsgesetz“ wurden vom Landtag mit<br />
Beschlüssen des Plenums vom 18.10.2006 abgelehnt.<br />
In Bayern wird es daher auf absehbare Zeit<br />
kein Landesgesetz über die Informationsfreiheit geben.<br />
Zum Satzungsvorschlag einer Bürgerinitiative, der<br />
dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beiliegt, ist<br />
folgendes auszuführen:<br />
§ 1 des Satzungsvorschlages sieht vor, dass jeder<br />
einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong> vorhandenen Informationen über Angelegenheiten<br />
des eigenen Wirkungskreises der <strong>Gemeinde</strong><br />
hat, wobei Informationen definiert werden als<br />
alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder in Datenverarbei-<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 7
tungsform oder auf sonstigen Informationsträgern<br />
festgehaltene Inhalte, Mitteilungen und Aufzeichnungen.<br />
Nach § 2 wird der Zugang zur Information auf Antrag<br />
gewährt, wobei es einer Darlegung rechtlichen<br />
Interesses oder einer Begründung des Antrags nicht<br />
bedarf. Die <strong>Gemeinde</strong> hat gemäß § 3 die begehrten<br />
Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb<br />
von 3 Wochen, zugänglich zu machen oder aber<br />
einen Ablehnungsbescheid zu erteilen.<br />
§ 4 regelt die Ausgestaltung des Informationszuganges,<br />
wobei die <strong>Gemeinde</strong> nach Wahl der Antragstellers<br />
Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren<br />
oder die betreffenden Informationsträger zugänglich<br />
zu machen hat; außerdem hat sie ausreichende zeitliche,<br />
sachliche und räumliche Möglichkeiten für den<br />
Informationszugang zur Verfügung zu stellen, sowie<br />
auf Antrag Kopien der Informationsträger auszuhändigen.<br />
Nach § 5 besteht der Anspruch nicht, soweit das<br />
Bekanntwerden der Informationen dem Wohle des<br />
Bundes des Landes oder der <strong>Gemeinde</strong> Nachteile<br />
bereiten würde; er besteht auch nicht, soweit die<br />
Informationen nach einem Gesetz geheim gehalten<br />
werden müssen, oder soweit es sich bei den Informationen<br />
um Geheimnisse Dritter, insbesondere zum<br />
persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse<br />
sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.<br />
§ 6 schreibt der <strong>Gemeinde</strong> vor, geeignete organisatorische<br />
Maßnahmen zu treffen, damit Informationen,<br />
die unter die Schutzbestimmung des § 5 fallen, ohne<br />
unverhältnismäßigen Aufwand abgetrennt werden<br />
können; wenn nur Teile des angeforderten Dokuments<br />
der Schutzbestimmung des § 5 unterliegen,<br />
sind die übrigen Teile des Dokuments dem Antragsteller<br />
zugänglich zu machen.<br />
Auf der Grundlage dieses Satzungsvorschlages<br />
wurden in der Folgezeit in vielen bayer. <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Anträge eingebracht, eine gemeindliche Informationsfreiheitssatzung<br />
zu erlassen; diese wurden jedoch in<br />
der Regel abgelehnt.<br />
Von Seiten der kommunalen Spitzenverbände wird<br />
der Erlass einer Informationsfreiheitssatzung nicht<br />
befürwortet, auch wenn grundsätzlich der Erlass einer<br />
gemeindlichen Informationsfreiheitssatzung zulässig<br />
ist. Art. 23 Satz 1 GO ermächtigt die <strong>Gemeinde</strong>n zur<br />
Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen zu erlassen.<br />
Damit ist klar, dass eine solche Satzung nur den<br />
eigenen Wirkungskreis der <strong>Gemeinde</strong> betreffen darf.<br />
Weiter besteht die allgemeine Satzungsbefugnis<br />
nach Art. 23 Satz 1 GO nur insoweit, als nicht in<br />
Rechte Dritter eingegriffen wird; auch hierfür bedürfte<br />
es einer speziellen Rechtsgrundlage in einem<br />
Landesgesetz.<br />
Somit darf eine Informationsfreiheitssatzung mangels<br />
einer speziellen landesrechtlichen Rechtsgrundlage<br />
nicht in Rechte Dritter eingreifen. Ferner darf sie<br />
selbstverständlich nicht gegen höherrangiges Recht<br />
(Bundes- und Landesgesetze) verstoßen.<br />
Das bedeutet zunächst, dass in einer Vielzahl von<br />
Gesetzen geregelte Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten<br />
bzw. besondere Regelungen<br />
über Auskunfts- oder Informationsrechte der Satzung<br />
vorgehen. Zu nennen sind hier lediglich beispielhaft<br />
die Vorschrift des Bayer. Datenschutzgesetzes, des<br />
Bayer. Beamtengesetzes, der in den Sozialgesetzen<br />
geregelte Schutz von Sozialdaten, das Steuergeheimnis,<br />
auch im Kommunalabgabenrecht, Schweigepflichten<br />
nach berufsrechtlichen Regelungen,<br />
ferner die Geheimhaltungsvorschrift des Art. 30<br />
BayVwVfG und die Verschwiegenheitspflichten nach<br />
Art. 20 und Art. 56 a GO. Die <strong>Gemeinde</strong> müsste<br />
daher in ihrer Satzung sicherstellen, dass diese auf<br />
höherrangigen Rechtsvorschriften beruhenden Vorgaben<br />
eingehalten werden. Da es kaum möglich ist,<br />
die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften er-<br />
schöpfend in der Satzung aufzuzählen, bleibt im<br />
Grunde nur ein generalklauselartiger Vorbehalt etwa<br />
des Inhalts, dass ein Anspruch auf Informationszugang<br />
nicht besteht bzw. ein entsprechender Antrag<br />
abgelehnt werden muss, soweit eine Vorschrift des<br />
Bundes- oder Landesrechts entgegensteht.<br />
Da auf Grund einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung<br />
auch keine Eingriffe in Rechte Dritter zulässig<br />
sind, muss die Satzung solche Eingriffe ausschließen.<br />
Als betroffene Rechtsgüter kommen etwa<br />
in Betracht: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht<br />
(Art. 2 Abs. 1 GG), das informationelle Selbstbestimmungsrecht<br />
(Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG),<br />
das Recht auf wirtschaftliche Betätigung, insbesondere<br />
das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb<br />
(Art. 12 und 14 GG), das Eigentumsrecht<br />
einschließlich des Schutzes des geistigen<br />
Eigentums, insbesondere von Urheber- und ähnlichen<br />
Rechten (Art. 14 GG).<br />
Zum informationellen Selbstbestimmungsrecht sind<br />
die grundsätzlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts<br />
im sogenannten Volkszählungsurteil<br />
vom 15.12.1983 in Erinnerung zu rufen. Unter den<br />
Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird<br />
der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung,<br />
Speicherung, Verwendung und Weitergabe<br />
seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht<br />
der Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1<br />
GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit<br />
die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über<br />
die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen<br />
Daten zu bestimmen (daher der Begriff „informationelles<br />
Selbstbestimmungsrecht“). Einschränkungen<br />
dieses Rechts sind nur im überwiegend allgemeinen<br />
Interesse auf Grund einer gesetzlichen Grundlage<br />
und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit<br />
zulässig.<br />
Das bedeutet, dass eine Weitergabe von Informationen,<br />
die personenbezogene Daten beinhalten oder<br />
betreffen, und zwar gerade auch im Rahmen der<br />
Wahrnehmung der „Informationsfreiheit“, nur auf<br />
Grund einer gesetzlichen Grundlage (oder nach ausdrücklicher<br />
Einwilligung des bzw. aller Berechtigten)<br />
erfolgen darf.<br />
8 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011
Eine gesetzliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener<br />
Daten an nichtöffentliche Stellen,<br />
worunter nach Art. 4 Abs. 2 Satz 3 BayDSG auch<br />
Privatpersonen fallen, liegt vor in Art. 19 BayDSG, der<br />
diese doch nur unter engen Voraussetzungen zulässt;<br />
insbesondere wird ein bestimmter, gesetzlich<br />
zugelassener Zweck oder ein berechtigtes Interesse<br />
verlangt.<br />
Da eine weitergehende gesetzliche Grundlage nicht<br />
existiert, muss die Satzung sicherstellen, dass auch<br />
personenbezogene Daten nicht dem Recht auf Informationszugang<br />
unterliegen, soweit eine Datenübermittlung<br />
nicht bereits auf der Grundlage des Art. 19<br />
BayDSG zulässig ist. Auch eine eigenständige Abwägungsregelung<br />
wie in §§ 5 und 8 des Informationsfreiheitsgesetzes<br />
des Bundes ist der Satzung verwehrt.<br />
Diesen Vorgaben wird der Satzungsvorschlag der<br />
Bürgerinitiative nicht in vollem Umfang gerecht. Zwar<br />
schließt § 5 Satz 2 des Satzungsvorschlages<br />
pauschal einen Anspruch auf Informationszugang<br />
aus, „soweit die Informationen nach einem Gesetz<br />
geheim gehalten werden müssen oder soweit es sich<br />
bei den Informationen um Geheimnisse Dritter ........<br />
handelt“. Dabei wird jedoch übersehen, dass vom informationellen<br />
Selbstbestimmungsrecht, in das nur<br />
auf gesetzlicher Grundlage eingegriffen werden darf,<br />
im Grundsatz alle personenbezogenen Daten geschützt<br />
sind, keineswegs nur „Geheimnisse“. Ferner<br />
hätte ein Anspruch auf Informationszugang auf Grund<br />
der Satzung auch dann ausgeschlossen werden<br />
müssen, wenn die Informationen zwar nicht „geheim<br />
gehalten werden müssen“, aber ihre Offenbarung<br />
nach gesetzlichen Vorschriften nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen in/oder nach einem festgelegten<br />
Verfahren zulässig ist; in diesem Fall wäre der Vorrang<br />
der jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelung<br />
sicherzustellen.<br />
Nach § 5 Satz 1 des Satzungsvorschlags soll ein<br />
Recht auf Informationszugang nicht bestehen, soweit<br />
das Bekanntwerden der Information „dem Wohl des<br />
Bundes, des Landes oder der <strong>Gemeinde</strong> Nachteile<br />
bereiten würde“. Diese Häufung unbestimmter<br />
Rechtsbegriffe dürfte wohl kaum dem verfassungsrechtlichen<br />
Gebot der Bestimmtheit und Klarheit von<br />
Rechtsnormen genügen; zum Vergleich ist nur auf<br />
die detaillierten Regelungen in §§ 3 und 4 des Informationsfreiheitsgesetzes<br />
des Bundes hinzuweisen.<br />
Damit wird deutlich, dass der Inhalt einer kommunalen<br />
Informationsfreiheitssatzung, vor allem in unfangreichen<br />
Ausnahmeregelungen von dem Grundsatz<br />
des freien Informationszuganges bestehen müsste,<br />
die soweit reichen müssten, dass von dem Grundsatz<br />
nur noch wenig übrigbleiben würde.<br />
Zur Zweckmäßigkeit einer Informationsfreiheitssatzung<br />
ist zu sagen, dass die praktische Relevanz der<br />
Satzung gering sein wird, also ihr Zweck, dem Bürger<br />
ein „mehr an Einsichtsrechten und Transparenz“ zu<br />
bringen, nur in geringem Umfang erreicht wird. Das<br />
ergibt sich zum einen aus dem dargestellten möglichen<br />
Regelungsinhalt, der kaum substanzielle neue<br />
Informationszugangsrechte schaffen dürfte. Zum<br />
anderen bestehen bereits vielfältige Informationsrechte<br />
in besonderen Gesetzen, beispielsweise im<br />
Planungsrecht, insbesondere im Bereich der gemeindlichen<br />
Bauleitplanung und des Städtebaurechts,<br />
sowie im Umweltrecht. Dadurch wird einerseits<br />
berechtigten Individualinteressen hinreichend<br />
Rechnung getragen, zum anderen schützt die geltende<br />
Rechtslage mit dem Erfordernis eines berechtigten<br />
Interesses an der Akteneinsicht vor allem den an<br />
einem Verwaltungsverfahren Beteiligten vor unberechtigter<br />
Ausforschung durch Dritte.<br />
Ferner ist auch der entstehende Mehraufwand in der<br />
Verwaltung hinsichtlich Personal und Kosten zu berücksichtigen.<br />
Erheblicher bürokratischer Aufwand<br />
wird nötig sein, weil in jedem Einzelfall eines Antrags<br />
auf Informationszugang angesichts der dargestellten<br />
Einschränkungen sorgfältig zu prüfen ist, welche Informationen<br />
in welchem Umfang und auf welche<br />
Weise zugänglich gemacht werden dürfen. Die Gefahr<br />
aufsichtlicher oder gerichtlicher Beanstandung<br />
oder von Schadenersatzansprüchen ist andernfalls<br />
beträchtlich. Der verwaltungsmäßige Aufwand könnte<br />
wohl nur zu einem geringen Teil durch die Erhebung<br />
von Gebühren und Auslagen ausgeglichen werden.<br />
Die vorstehend zitierten Hinweise zu einer Informationsfreiheitssatzung<br />
schließen mit der Feststellung,<br />
dass es auf Grund des Fehlens einer landesrechtlichen<br />
speziellen Rechtsgrundlage kaum möglich ist,<br />
ein Satzungsmuster, das die beschriebenen rechtlichen<br />
Einschränkungen beachtet, gleichzeitig aber<br />
zweckmäßig, lesbar und handhabbar ist, zu erstellen.<br />
Aus diesem Grunde haben die Fachleute davon abgesehen.<br />
Der von der Bürgerinitiative veröffentlichte Satzungsvorschlag<br />
kann wegen der beschriebenen Mängel<br />
nicht empfohlen werden.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart und die Verwaltung<br />
können den vorher zitierten Ausführungen ohne<br />
Einschränkung zustimmen.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart verweist auf<br />
Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO und § 34 der Geschäftsordnung<br />
für den <strong>Gemeinde</strong>rat, wonach alle <strong>Gemeinde</strong>bürger<br />
das Recht haben, Einsicht in die Niederschriften<br />
der öffentlichen Sitzungen zu nehmen.<br />
Durch die Veröffentlichung aller vollständigen<br />
Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen und<br />
vieler gekürzter Sitzungsprotokolle nichtöffentlicher<br />
Sitzungen im wöchentlich erscheinenden und kostenlosen<br />
Amtsblatt des Marktes <strong>Weisendorf</strong>, das in alle<br />
Haushalte verteilt wird, werden den Bürger/innen umfangreiche<br />
Informationen über alle wichtigen Themen<br />
angeboten. Auskünfte wurden und werden den<br />
Bürgern und Bürgerinnen im rechtlich zulässigen<br />
Rahmen schon immer erteilt und zwar kostenlos,<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 9
ohne formellen schriftlichen Antrag und möglichst<br />
sofort.<br />
Auf Grund der zitierten rechtlichen Situation und der<br />
bisher geübten Auskunftspraxis in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
hält 1. Bürgermeister Alexander Tritthart den<br />
Erlass der beantragten Informationsfreiheitssatzung,<br />
die im übrigen nur zur Verunsicherung und Ver-<br />
wirrung beiträgt und einen erheblichen bürokratischen<br />
Aufwand mit sich bringen kann, für nicht erforderlich<br />
und kann deshalb dem Antrag von Bündnis 90/<br />
Die Grünen vom 31.01.2011 nicht zustimmen.<br />
Man muss schon noch die Frage stellen, ob es wirklich<br />
die Absicht sein soll, die bisher geübte Auskunftspraxis<br />
bürokratischer zu gestalten und die Auskünfte<br />
gebührenpflichtig zu machen. Dies kann doch<br />
nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart verweist noch<br />
auf die den <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern vorliegende<br />
Pressemitteilung des Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tages<br />
Nr. 09/2006 vom 31.01.2006.<br />
In der anschließenden kurzen Diskussion bringen<br />
einige <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder ihren Standpunkt zum<br />
Erlass einer Informationsfreiheitssatzung zum Ausdruck.<br />
Auf die anschließend von 1. Bürgermeister Alexander<br />
Tritthart gestellte Frage, wer dem Antrag von Bündnis<br />
90/Die Grünen vom 31.01.2011 auf Erlass einer<br />
Informationsfreiheitssatzung zustimmt, wird das<br />
Abstimmungsergebnis: 8 : 12<br />
erreicht. Damit ist der Antrag von Bündnis 90/<br />
Die Grünen abgelehnt.<br />
Zu 4)<br />
Änderung des § 34 Abs. 4 der Geschäftsordnung für<br />
den <strong>Gemeinde</strong>rat; gemeinsamer Antrag der BWG-<br />
FW und SPD vom 31.01.2011<br />
Der gemeinsame Antrag vom 31.01.2011 liegt den<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern vor. Mit diesem Antrag soll<br />
Satz 2 von § 34 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat folgende Fassung erhalten: „Abschriften<br />
werden an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder verteilt, ausgenommen<br />
zu schützende Angelegenheiten (z.B.<br />
Personalangelegenheiten, Rechtsgeschäfte in Grund-<br />
stücksangelegenheiten und Angelegenheiten, die<br />
dem Sozial- und Steuergeheimnis unterliegen).“<br />
Begründet wird dieser Antrag damit, dass Art. 102<br />
Abs. 4 der Bayer. <strong>Gemeinde</strong>ordnung keinen Anspruch<br />
beinhaltet, Prüfungsberichte zu erhalten. Ein<br />
Verbot ist dadurch aber nicht begründet.<br />
Es ist nicht möglich, während der <strong>Gemeinde</strong>rats-<br />
sitzung dieses umfangreiche Dokument gewissenhaft<br />
einzusehen. Eine Einsichtnahme vor der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
und während der Geschäftszeiten ist für<br />
berufstätige <strong>Gemeinde</strong>rätinnen/<strong>Gemeinde</strong>räte nicht<br />
immer möglich.<br />
Bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode,<br />
sowie in den letzten Jahren dieser Legislaturperiode<br />
wurde das Protokoll des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zur Kenntnisnahme<br />
verteilt.<br />
Hierzu verweist 1. Bürgermeister Alexander Tritthart<br />
auf die ausführlichen Diskussionen vor Behandlung<br />
des Tagesordnungspunktes 2 (Örtliche Prüfung,<br />
Feststellung und Beschluss über die Entlastung der<br />
Jahresrechnung 2009 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO) in<br />
der letzten öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />
17.01.2011. Nach ausführlicher Diskussion unter<br />
mehrmaligem Hinweis auf die aktuelle Rechtslage hat<br />
die BWG-FW ihren Antrag vom 12.01.2011 zurückgezogen,<br />
wonach das Protokoll zur Örtlichen Prüfung<br />
der Jahresrechnung 2009, wie in den Vorjahren, an<br />
die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder verteilt werden sollte,<br />
jedoch mit dem Vermerk „vertraulich – nur für internen<br />
Gebrauch“.<br />
Zum neuerlichen gemeinsamen Antrag der BWG-FW<br />
und der SPD vom 31.01.2011 zitiert 1. Bürgermeister<br />
Alexander Tritthart nochmals Art. 102 Abs. 4 der GO,<br />
wonach <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder jederzeit die Berichte<br />
über die Prüfungen einsehen können. Damit ist<br />
klar und deutlich ausgesagt, dass ein Einsichtsrecht<br />
besteht. In der logischen Folge wird § 34 Abs. 4 der<br />
Geschäftsordnung für den <strong>Gemeinde</strong>rat insoweit<br />
deutlicher, dass Abschriften nicht erteilt werden. Diese<br />
Regelung war bereits in der Geschäftsordnung für<br />
den <strong>Gemeinde</strong>rat vom 08.05.2002 für die Legislaturperiode<br />
vom 01.05.2002 bis 30.04.2008 enthalten.<br />
Diese Regelung entspricht der Mustergeschäftsordnung<br />
des Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tages. In den Erläuterungen<br />
zum Geschäftsordnungsmuster 2002 wird dargestellt,<br />
dass die Rechnungsprüfungsberichte etwas<br />
anderes als die Sitzungsniederschriften sind. Die<br />
Rechnungsprüfungsberichte werden grundsätzlich<br />
nicht – auch nicht teilweise – in Schriftform herausgegeben.<br />
Zur weiteren Erläuterung des Antrages gibt <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />
Karoline Schmidt bekannt, dass seitens des<br />
Landratsamtes Erlangen-Höchstadt keine rechtlichen<br />
Bedenken gegen die beantragte Änderung der Geschäftsordnung<br />
bestehen.<br />
Ohne eine Änderung der Geschäftsordnung für den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vorzunehmen, schlägt 1. Bürgermeister<br />
Alexander Tritthart folgendes vor:<br />
Wenn der Rechnungsprüfungsausschuss seine<br />
Niederschrift deutlich in einen öffentlichen und nichtöffentlichen<br />
Teil untergliedert, hat er nichts dagegen,<br />
wenn die Niederschrift über die öffentliche Sitzung an<br />
die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder weitergeleitet und das<br />
Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung während der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung verteilt und danach wieder eingesammelt<br />
wird.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Hans Kreiner stellt den weiterführenden<br />
Antrag, die Geschäftsordnung für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
nicht zu ändern. Die Niederschrift über die Sitzung<br />
10 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011
des Rechnungsprüfungsausschusses sollte in einen<br />
öffentlichen und in einen nichtöffentlichen Teil aufgeteilt<br />
werden, wobei die Niederschrift über die öffentliche<br />
Sitzung an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder herausgegeben<br />
wird, die Niederschrift über die nichtöffentliche<br />
Sitzung jedoch nicht.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Walter Ferbar bittet um kurze Sitzungsunterbrechung,<br />
damit sich die Antragsteller beraten<br />
können.<br />
Dem stimmt 1. Bürgermeister Alexander Tritthart zu.<br />
Nach kurzer Beratung bittet <strong>Gemeinde</strong>rätin Karoline<br />
Schmidt den <strong>Gemeinde</strong>rat darum, über den Antrag<br />
vom 31.01.2011 abzustimmen.<br />
Nach kurzer Diskussion zieht <strong>Gemeinde</strong>rat Hans<br />
Kreiner seinen Antrag zurück.<br />
Auf die Frage von 1. Bürgermeister Alexander<br />
Tritthart, wer dem gemeinsamen Antrag der Bürger-<br />
lichen Wählergemeinschaft (BWG-FW) und der SPD<br />
vom 31.01.2011 auf Änderung von § 34 Abs. 4 der<br />
Geschäftsordnung für den <strong>Gemeinde</strong>rat zustimmt,<br />
wird das<br />
Abstimmungsergebnis: 10 : 10<br />
erreicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />
Ende der öffentlichen Sitzung: 21.55 Uhr<br />
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern<br />
Die im Anschluss an die öffentliche Sitzung von den<br />
Bürgerinnen und Bürgern gestellten Anfragen an den<br />
1. Bürgermeister und an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
werden beantwortet.<br />
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,<br />
am Montag, dem 4. April 2011 findet im Gebäude der<br />
Grundschule I <strong>Weisendorf</strong>, Reuther Weg 3, die<br />
Schulanmeldung statt.<br />
Ablauf der Anmeldung:<br />
Sechs Kinder besuchen zusammen eine Schnupperstunde,<br />
die von zwei Lehrkräften und einer Erzieherin<br />
aus den Kindergärten durchgeführt wird. Danach erfolgt<br />
ein Einzelgespräch mit einer der beiden Lehrkräfte.<br />
Es ist unbedingt nötig, dass Sie Ihre Anmeldezeit<br />
einhalten:<br />
11:00 Uhr � Familiennamen, beginnend mit den<br />
Buchstaben A bis L<br />
13:30 Uhr � Familiennamen, beginnend mit den<br />
Buchstaben M bis Z<br />
Aufnahme in die Grundschule<br />
� Regulär schulpflichtig sind alle Kinder, die bis<br />
zum 30. September 2011 das 6. Lebensjahr erreicht<br />
haben.<br />
� Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2005 bis<br />
31.12.2005 geboren sind, können auf Antrag<br />
eingeschult werden.<br />
� Die schulpsychologische Untersuchung für<br />
Kinder, die nach dem 01.01.2006 geboren sind<br />
und eingeschult werden sollen, bleibt weiterhin<br />
bestehen.<br />
Anzumelden sind auch alle Kinder, die im vorigen<br />
Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt<br />
worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen.<br />
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann,<br />
wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr<br />
Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu<br />
lassen.<br />
Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter<br />
müssen bei der Schulanmeldung die auf dem Anmeldeblatt<br />
erforderlichen Angaben machen und diese<br />
durch Vorlage des Geburtsscheines bzw. Familienstammbuches<br />
beilegen.<br />
Bitte bringen Sie Folgendes mit:<br />
� die Geburtsurkunde, bei ausländischen Kindern<br />
auch den Reisepass<br />
� die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über<br />
die Schulfähigkeit des Kindes aus medizinischer<br />
Sicht<br />
� eventuell Unterlagen über Aufenthaltsbestimmungs-<br />
und/oder Sorgerecht<br />
Bitte informieren Sie uns auch, wenn Ihr Kind an<br />
einer anderen Schule angemeldet werden soll (z.B.<br />
Maria-Montessori-Schule, Priv. VS Liebfrauenhaus<br />
usw.).<br />
Schulleitung:<br />
I. Münnich, Rektorin<br />
vhs-aktuell<br />
In folgenden Kursen sind noch Plätze frei:<br />
A 706 Ab Montag, 28.02.2011, 17:30 – 18:45 Uhr<br />
Qigong Yangsheng – Die 15 Ausdrucksformen<br />
mit Johanna Jänsch<br />
10 Abende 39,50 €<br />
A 720 Ab Montag, 28.02.2011, 18:50 – 20:20 Uhr<br />
Taekwon-Do – eine faszinierende Kampfkunst aus<br />
Korea mit Jochen Krämer<br />
15 Abende 55,50 € Erwachsene, 34,40 € Jugendliche<br />
A 102 Ab Dienstag, 01.03.2011, 19:00 – 20:30 Uhr<br />
Englisch für Anfänger/-innen A1 mit Irina Wolkow<br />
15 Abende 55,50 €<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 11
A 301 Ab Mittwoch, 02.03.2011, 10:00 – 11:00 Uhr<br />
Wer rastet, der rostet mit Walter Ferbar<br />
Unterhaltsames Gedächtnistraining ohne Leistungsdruck<br />
für Senioren/-innen<br />
6 Vormittage 25,40 €<br />
A 101 Ab Donnerstag, 03.03.2011, 19:00 – 20:30 Uhr<br />
Englisch für Anfänger/-innen A1 mit Irina Wolkow<br />
15 Abende 55,50 €<br />
A 601 Donnerstag, 03.03.2011, 18:00 – 22:00 Uhr<br />
Allerlei Gebackenes mit dem Thermomix<br />
mit Erna Wopperer<br />
Materialkosten von ca. 4 € werden mit der Kursleiterin<br />
abgerechnet.<br />
1 Abend 18,90 €<br />
A 401 Freitag, 04.03.2011, 20:00 – 21:30 Uhr<br />
Indianermärchen für Erwachsene<br />
mit Barbara Maikranz<br />
1 Abend 6,20 €<br />
Nähere Angaben siehe Programmheft.<br />
Melden Sie sich an:<br />
Schriftliche Anmeldungen können bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
abgegeben werden<br />
• Per Fax können Sie die Anmeldungen an folgende<br />
Adressen senden:<br />
- <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weisendorf</strong>, Fax 09135 / 7120-40<br />
- vhs Herzogenaurach, Fax 09132 / 901-329<br />
• Per eMail können Sie die Anmeldungen an folgende<br />
Adresse senden:<br />
e-mail: vhs@herzogenaurach.de<br />
• Per Internet können Sie sich unter folgender Adresse<br />
anmelden: http://www.vhs-herzogenaurach.de/<br />
• Per Telefon erhalten Sie Auskunft unter folgenden<br />
Rufnummern:<br />
Johanna Rath, Telefon 09135 / 729676<br />
vhs Herzogenaurach, Telefon 09132 / 901-322<br />
Ausbildungsbörse am 2. April 2011 in Herzogenaurach<br />
Landrat Eberhard Irlinger lädt am Samstag, 2. April<br />
2011, von 10.30 Uhr bis 15.00 Uhr, zur Ausbildungsbörse<br />
in das Staatliche Berufliche Schulzentrum<br />
Herzogenaurach, Friedrich-Weiler-Platz 2, ein.<br />
Nach den großen Erfolgen der Ausbildungsbörsen in<br />
Herzogenaurach, Eckental und Höchstadt a.d. Aisch<br />
findet somit die bereits zehnte landkreisweite Ausbildungsbörse<br />
wieder in Herzogenaurach statt.<br />
Die Ausbildungsbörse soll vor allem dazu dienen, berufsuchenden<br />
Jugendlichen eine Orientierung über<br />
die verschiedenen Ausbildungsberufe zu geben und<br />
einen direkten und unverbindlichen Kontakt zu den<br />
ausbildenden Betrieben, Institutionen und Berufsfachschulen<br />
zu ermöglichen. Außerdem werden noch<br />
offene Ausbildungsplätze für das Jahr 2011 angeboten.<br />
Schülerinnen und Schüler, die bereits im Herbst<br />
2011, vor allem aber im Herbst 2012 ins Berufsleben<br />
überwechseln möchten, haben hier die Möglichkeit,<br />
sich eingehend über Berufsbilder, Ausbildungsplätze<br />
und den Arbeitsmarkt zu informieren. Zudem können<br />
sie Beratungen und Infos aus erster Hand über Ausbildungsinhalte,<br />
Ausbildungsvoraussetzungen und<br />
Ausbildungsmöglichkeiten erhalten. Die Ausbildungsbörse<br />
wendet sich an Schüler/innen aller Schularten,<br />
von den Hauptschülern/innen bis hin zu den Gymnasiasten/innen.<br />
Nahezu 60 Ausbildungsbetriebe,<br />
Organisationen und Berufsfachschulen sowie die<br />
Agentur für Arbeit stellen vielseitige Ausbildungsmöglichkeiten<br />
vor und geben Praxishilfen und Bewerbungstipps<br />
zur richtigen Berufswahl.<br />
Zur „Jubiläumsbörse“ wird die Bundeswehr eine<br />
Feldküche aufbauen und gemeinsam mit Schülerinnen<br />
der Staatlichen Berufsfachschule für Hauswirtschaft<br />
am Beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt<br />
sowie der Bäcker-Innung Erlangen<br />
und Erlangen-Höchstadt für das leibliche Wohl der<br />
Besucherinnen und Besucher sorgen.<br />
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünscht<br />
Landrat Irlinger einen interessanten und vor allem<br />
informativen Messebesuch.<br />
Weitere Informationen sind beim Wirtschaftsförderer<br />
des Landkreises, Thomas Wächtler, unter Tel. 09131/<br />
803204 erhältlich.<br />
Der nächste Sprechtag der Aktivsenioren findet am<br />
Montag, 07. März 2011, in der Zeit von 13.00 bis<br />
16.00 Uhr im Erlanger Landratsamt, Marktplatz 6,<br />
statt.<br />
Anmeldungen für diesen Sprechtag sind bis Donnerstag,<br />
03. März 2011 unter Tel. 09131/803204 bei<br />
Thomas Wächtler, Wirtschaftsförderung, möglich.<br />
Die Aktivsenioren beraten Existenzgründer, Existenzerhaltungen<br />
und helfen bei Problemfragen. Die<br />
AKTIVSENIOREN BAYERN e.V. sind ein Verein von<br />
etwa 360 Experten im Ruhestand, die ihre Berufs-<br />
und Lebenserfahrung aus unterschiedlichen Bereichen<br />
in Wirtschaft und Management weitergeben<br />
möchten. Die Vereinsmitglieder arbeiten ehrenamtlich<br />
und honorarfrei.<br />
Aus gesetzlichen Gründen dürfen die Aktivsenioren<br />
keine Rechts- und Steuerberatung geben. Sie können<br />
aber aus ihrer Sicht und Erfahrung dazu kritische und<br />
konstruktive Hinweise und Empfehlungen geben. Es<br />
können aber auch alle Fragen der Finanzierung und<br />
Bewertung angesprochen werden.<br />
Erfahrung und Alter helfen, auch unangenehme<br />
Wahrheiten auszusprechen. Unrealistische Projekte<br />
unterstützen die AKTIVSENIOREN BAYERN e.V.<br />
nicht.<br />
Die Aktivsenioren leisten in erster Linie Hilfe zur<br />
Selbsthilfe.<br />
12 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011
Kirchliche Nachrichten<br />
Kath. Pfarrgemeinde St. Josef<br />
Freitag, 25. Feb.<br />
SK 18.00 Hl. Messe,<br />
Gebetsged. f. +Enkel Marco Wormser<br />
anschließend Anbetung<br />
Samstag, 26. Feb.<br />
16.45 Beichtgelegenheit<br />
17.00 Rosenkranzandacht<br />
17.30 VAM, (Pfr)<br />
Gebetsged. f.leb.u. +Angeh.u.Verw. Fam. Kokot-Schmidt<br />
FÜR +Hildegard Gumbmann (2. Seelenamt)<br />
FÜR +Mann u. Vater Paul Fischer u. Sohn<br />
FÜR Leb. u. Verst. Göller<br />
Sonntag, 27. Feb., 8. S.i.J.<br />
10.30 Familienmesse (Pfr) (mit Kon-Takt)<br />
Vorstellung der Erstkommunionkinder<br />
Dienstag, 1. März<br />
18.00 Hl. Messe,<br />
Gebetsged. f. +Mann u.Vater Franz Lorenz, Mönchweg 5 A<br />
Gebetsged. f. +Rita Kautny z.Todestag, u.beiders. +Eltern<br />
u.Geschw. Kautny-Dellermann<br />
Gebetsged. f. +Mutter, n.M. Vahrmann<br />
Mittwoch, 2. März<br />
8.30 Hl. Messe<br />
Donnerstag, 3. März<br />
18.00 Hl. Messe<br />
Freitag, 4. März, Herz-Jesu-Freitag<br />
SK 18.00 Hl. Messe, heute KEINE Anbetung<br />
„Wie viele Brote habt ihr?“ Weltgebetstag der Frauen<br />
2011 aus Chile!<br />
Der diesjährige Weltgebetstag findet am Freitag, 4. März<br />
um 19.30 Uhr statt.<br />
Sie sind alle recht herzlich eingeladen zum Gottesdienst<br />
in die kath. Kirche <strong>Weisendorf</strong>. Im Anschluss daran<br />
treffen wir uns zum regen Austausch und gemütlichem<br />
Beisammensein im Pfarrsaal!<br />
Samstag, 5. März<br />
14.30 TAUFE Levin Hober und Leona May Villamor (Pfr)<br />
16.45 Beichtgelegenheit<br />
17.00 Rosenkranzandacht<br />
17.30 VAM, (PV) Gebetsged. f. +Frau u. Mutter Lisette<br />
Schmidt<br />
FÜR +Mann u. Vater Johann Kladek<br />
FÜR +Agnes Kommander z. Todestag u. +Fam.-Angeh.<br />
FÜR +Frau Katharina Seeberger, Eltern, Schw.-Eltern<br />
u. Verw., Feldstr. 2<br />
Sonntag, 6. März, 9. S.i.J. (Karnevalsonntag)<br />
9.00 Pfarrgottesdienst (PV)<br />
10.30 Familienmesse (PV) Gebetsged. f. +Jakob u. Anna<br />
Kreiner u. Verw.<br />
Freundliche Einladung zu einem Vortrag im Rahmen<br />
der Erwachsenenbildung „Zur Ruhe kommen – zur Stille<br />
finden“ – am Donnerstag, 10. März um 19.00 im Pfarrsaal<br />
St. Josef <strong>Weisendorf</strong> mit Ref. Helmut Hof (Geschäftsführer<br />
der kath. Erwachsenenbildung)<br />
Memo:…in unserem gehetzten Alltag erwacht in vielen<br />
Menschen ein Bedürfnis nach Ruhe und Stille. Doch sie<br />
erfahren, dass sich innere Ruhe nicht willentlich erzwingen<br />
lässt. Wir müssen erst wieder lernen, innerlich zur Stille zu<br />
finden. In Vortrag, Gespräch und kleinen Übungen werden<br />
dazu Hinweise und praktische Anregungen gegeben.<br />
Hey ihr Faschingsbegeisterte,<br />
auch in diesem Jahr lädt das Jugendteam St. Josef alle<br />
Kinder, ab 6 Jahren, zum Kinderfasching am 05. März in<br />
den Pfarrsaal der Pfarrei St. Josef ein.<br />
Also nichts wie ab in euer Kostüm, los gehts ab 14.30 Uhr.<br />
Auf euch warten jede Menge spannende Spiele, viel Spaß<br />
und gute Musik. Für Knabbereien und Trinken ist bestens<br />
gesorgt. Der Eintritt beträgt 2€.<br />
Auf euch freut sich<br />
das Jugendteam St. Josef <strong>Weisendorf</strong><br />
_____________________________________________________<br />
Evang. und Kath. Kirchengemeinden <strong>Weisendorf</strong><br />
Herzliche Einladung zum<br />
Weltgebetstag<br />
am 4. März 2011<br />
In diesem Jahr kommen die Ideen für diesen Gottesdienst<br />
aus Chile.<br />
Wie viele Brote habt ihr?<br />
Diese herausfordernde Frage soll zum Nachdenken anregen,<br />
welche besonderen Talente in einem jeden von uns<br />
schlummern und mit Anderen geteilt werden können.<br />
Der ökumenische Gottesdienst findet um 19:30 Uhr in der<br />
Katholischen Kirche statt.<br />
Zu einem anschließenden gemütlichen Ausklang treffen<br />
wir uns im <strong>Gemeinde</strong>saal.<br />
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Kommen!<br />
Evang.-Luth. Kirchengemeinde <strong>Weisendorf</strong><br />
Freitag, 25.02.2011<br />
17.30 bis 19.00 Uhr „Mädchengruppe“<br />
für 10- bis 12-Jährige, im <strong>Gemeinde</strong>haus.<br />
19.30 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>saal: „Der Dieb von Brügge“ – eine<br />
mittelalterliche Räubergeschichte -, musikalisch in Szene<br />
gesetzt vom Blockflötenensemble „Gioia della musica“.<br />
Sonntag, 27.02.2011 - Sexagesimä -<br />
10.00 Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst.<br />
11.30 Uhr Taufe Lucas Maier<br />
Dienstag, 01.03.2011<br />
10.15 Uhr Kindergarten-Gottesdienst<br />
Mittwochs-Café: Im März findet das „Mittwochs-Café“ nicht<br />
am 2., sondern erst am 9. März statt.<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 13
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Kairlindach<br />
Freitag, den 25.02.2011<br />
16.30 – 18.00 Uhr Kindergruppenstunde<br />
in Großenseebach<br />
im Veit-vom-Berg-Haus<br />
19.30 Uhr Taizé-Andacht in Großenseebach<br />
im Veit-vom-Berg-Haus<br />
Sonntag, den 27.02.2011<br />
9.30 Uhr Gottesdienst in Kairlindach<br />
Parallel Kindergottesdienst in der Pfarrscheune<br />
11.00 Uhr Gottesdienst in Großenseebach<br />
Parallel findet Kindergottesdienst statt.<br />
Dienstag, den 01.03.2011<br />
19.00 – 20.30 Uhr Jugendgruppe in Kairlindach<br />
in der Pfarrscheune<br />
Mit dem Thema: „Hacke, Spitze, hoch das Bein!“<br />
Freitag, den 04.03.2011<br />
19.30 Uhr ökum. Gottesdienst zum Weltgebetstag<br />
in der Kirche St. Kilian in Kairlindach<br />
Weltgebetstag 2011<br />
Der Weltgebetstag ist die weltweit größte ökumenische<br />
Basisbewegung von Frauen und ist in mehr als 170<br />
Ländern vertreten.<br />
Auch wir - die <strong>Gemeinde</strong>n Hannberg und Kairlindach -<br />
reihen uns ein in die weltumspannende Kette von Gottesdiensten<br />
am Freitag, dem 4. März.<br />
Frauen aus Chile fragen uns „Wie viele Brote habt ihr?“.<br />
Mit ihren Gedanken und Gebeten, Liedern und Rezepten<br />
feiern wir den Gottesdienst ab 19.30 Uhr diesmal in<br />
St. Kilian, Kairlindach.<br />
KREUZ & QUER - <strong>Gemeinde</strong> in <strong>Weisendorf</strong><br />
lädt Sie herzlich ein!<br />
Freitag, 25. Februar<br />
18:30 Jugendkreis „CREAMAY“ (ab 16 Jahre)<br />
Samstag, 26. Februar<br />
16:00 Teentreff „MAXXlife“ (ab 13 Jahre)<br />
Sonntag, 27. Februar<br />
11:00 Gottesdienst<br />
Mittwoch, 02. März<br />
16:30 bis 18:00 Kindergruppe „FUNDAY“<br />
Tanzabend<br />
Lernen, Üben oder einfach nur Mittanzen.<br />
Standard- und Lateintänze für Einsteiger und Fortgeschrittene<br />
Termin: Dienstag, 01. März um 20.00 Uhr<br />
Kontakt: Thomas Alexi (09135/725322)<br />
www.kreuz-quer.com<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>räume befinden sich im Gewerbegebiet Ost<br />
15c<br />
TC 98 <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />
www.tc98weisendorf.de<br />
Vereinsnachrichten<br />
Liebe Mitglieder des TC 98,<br />
der „Gesellige Abend“ im Februar wird, wie bereits<br />
angekündigt, auf 11.03.2011 verschoben, und wir<br />
werden neben dem traditionellen Heringsessen auch<br />
einen Filmreisebericht von Herrn Gottfried Probst genießen<br />
können.<br />
Am 25.03.2011 findet unsere ordentliche Jahreshauptversammlung<br />
statt.<br />
Wir bitten um Vormerkung beider Termine, zu denen<br />
wir nähere Einzelheiten rechtzeitig mitteilen werden.<br />
Ihre/Eure TC 98-Vorstandschaft<br />
Die Schulvorbereitenden Einrichtungen<br />
mit integrierter Tagesstätte (SVE) Buch<br />
und der Kindergarten Buch mit Kleinkindgruppe<br />
laden herzlich ein zum<br />
„Tag der offenen Tür“<br />
am Samstag, 26. Februar 2011<br />
von 14 – 16 Uhr<br />
Unter dem Motto „Kinder sind unsere Zukunft –<br />
WIR begleiten sie“ freuen wir uns, Ihnen die SVE,<br />
Zum Brandwald 1, 91085 <strong>Weisendorf</strong>-Buch,<br />
Tel. 09132 - 781030 und den Kindergarten mit<br />
Kleinkindgruppe, Zum Dachsknock 23a, 91085<br />
<strong>Weisendorf</strong>-Buch, Tel. 09132 - 781040 vorstellen zu<br />
dürfen.<br />
Obst- und Gartenbauverein <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />
Hallo zusammen, es ist wieder so weit.<br />
Der OGV <strong>Weisendorf</strong> hat einige wichtige<br />
Termine für Groß und Klein bekannt zu geben.<br />
Gruppenstunde der Schmetterlinge<br />
Fasching steht vor der Tür. Wir wollen mit Euch - den<br />
Raupen Faschings-Masken und mit den Schmetterlingen<br />
Faschings-Girlanden - basteln, damit ihr eine<br />
tolle Faschingsfete feiern könnt.<br />
Wann? Am Samstag, dem 26.02.2011<br />
von 14.00 – 16.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Vereinsheim am Reuther Weg 18,<br />
in <strong>Weisendorf</strong><br />
Auf euer Kommen freuen sich die Betreuerinnen.<br />
14 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011
OGV Monatstreff<br />
Zum gemütlichen Beisammensein, treffen wir uns im<br />
Vereinsheim!<br />
Jeden letzten Mittwoch im Monat um 19.30 Uhr.<br />
Nächster Termin: 23.02.2011<br />
Es freut sich die Vorstandschaft<br />
CSU Ortsverband <strong>Weisendorf</strong><br />
Hiermit laden wir Sie sehr herzlich zur diesjährigen<br />
Jahreshauptversammlung des CSU – Ortsverbandes<br />
<strong>Weisendorf</strong> ein.<br />
Diese findet am<br />
Donnerstag, dem 3. März 2011<br />
im Gasthaus „Goldner Engel“ um 19.30 Uhr statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
2. Totengedenken<br />
3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden<br />
4. Kassenbericht<br />
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung<br />
6. Neuwahlen der Ortsvorstandschaft und der Kreisdelegierten<br />
7. Ehrungen<br />
8. Sonstiges, Wünsche und Anträge<br />
Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr<br />
freuen.<br />
Die Vorstandschaft<br />
Darüber hinaus laden wir alle Mitglieder und Interessierte<br />
zum traditionellen Aschermittwoch-<br />
Fischessen der CSU-Ortsverbände <strong>Weisendorf</strong>,<br />
Großenseebach und Heßdorf am 09. März 2011 um<br />
19.00 Uhr im Gasthaus Süß in Buch sehr herzlich ein.<br />
Kindergärtchen in <strong>Weisendorf</strong><br />
Liebe Kinder,<br />
wenn ihr 2009 geboren seid und Lust habt, in einer<br />
Kleingruppe mit Gleichaltrigen zu spielen, dann<br />
kommt doch zu uns ins Kindergärtchen.<br />
Wir singen, tanzen, basteln, spielen und tun alles,<br />
was uns Spaß macht.<br />
Wir treffen uns dienstags und donnerstags im<br />
Jugendheim der katholischen Kirche (neben der kath.<br />
Kirche), spielen ab 9.00 Uhr und um 11.30 Uhr holen<br />
euch eure Eltern wieder ab.<br />
Weitere Informationen gibt’s unter der Nummer<br />
09135/6123.<br />
Auf eurer Kommen freuen sich<br />
Tanja Hagen & Sonja Götz<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Weisendorf</strong> Verein<br />
Einladung zur Schlachtschüssel<br />
Wann: Am Samstag, den 19.03.2011 ab 10.00 Uhr<br />
Wo: Feuerwehrgerätehaus<br />
Die Einladung ergeht an alle Mitglieder des Vereins.<br />
Die Vorstandschaft<br />
ASV <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />
Nächste Ausschusssitzung findet statt:<br />
Am: 28.02.2011<br />
Um: 19:30 Uhr<br />
Wo: ASV-Vereinsheim<br />
Die Vorstandschaft<br />
Aktuelles und Infos finden Sie unter:<br />
www.asv-weisendorf.de<br />
Großer Frühjahr - Sommer<br />
Second-Hand-Basar<br />
in der Mehrzweckhalle,<br />
Reuther Weg 6, <strong>Weisendorf</strong> am<br />
Samstag, dem 19.03.2011 von 9.00 – 11.30 Uhr<br />
Wir verkaufen für Sie Ihre gut erhaltene Baby- und<br />
Kinderbekleidung bis Größe 176, Spielsachen,<br />
Kinderwagen, Fahrzeuge, sowie Fahrräder.<br />
Bücherverkauf: Kinder- und Jugendliteratur<br />
einschl. Sachbücher, sowie aktuelle Erwachsenenromane,<br />
Kochbücher und Hörbücher!!!<br />
Verkaufsnummern erhalten Sie am Montag, 14. März<br />
2011 von 9.00 bis 11.30 Uhr bei:<br />
Frau Ort Tel. 09135/7366234<br />
Frau Heinl Tel. 09135/723955<br />
sowie am Dienstag, 15. März 2011 von 16.00 bis<br />
18.00 Uhr bei:<br />
Frau Walter Tel. 09135/727708<br />
oder unter der E-Mail-Adresse info@basarweisendorf.de<br />
(Ausgabe ab Anfang März).<br />
Die vollständig gekennzeichneten Artikel können am<br />
Freitag, dem 18.03.2011 von 8.30 - 16.00 Uhr in der<br />
Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong> abgegeben werden.<br />
Die einbehaltenen 10 % des Umsatzes werden für<br />
karitative Zwecke verwendet.<br />
Ihr Basarteam<br />
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage:<br />
www.basar-weisendorf.de<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 15
Rassegeflügelzuchtverein<br />
Rezelsdorf e.V.<br />
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag,<br />
dem 04. März 2011 um 20.00 Uhr im Landgasthof<br />
Lunz in Rezelsdorf statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Totengedenken<br />
3. Genehmigung des Protokolls zur Jahreshaupt-<br />
versammlung 2010<br />
4. Bericht des 1. Vorsitzenden<br />
5. Bericht des Jugendobmannes<br />
6. Bericht der Zuchtwarte<br />
7. Bericht des Ringwartes<br />
8. Bericht des Kassiers<br />
9. Bericht der Revisoren<br />
10. Entlastung der Vorstandschaft<br />
11. Vereinsjubiläum 2011<br />
12. Wünsche und Anträge<br />
13. Verschiedenes<br />
Wünsche und Anträge sind bis spätestens Freitag,<br />
den 25. Februar 2011 in schriftlicher Form an den<br />
1. Vorsitzenden zu richten.<br />
Zu dieser Versammlung möchten wir alle Mitglieder<br />
des Vereins recht herzlich einladen.<br />
RGZV Rezelsdorf e.V.<br />
Klaus Neudecker Klaus Zink<br />
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender<br />
Stefan Winterbauer Thomas Fischer<br />
1. Kassier 1. Schriftführer<br />
Am Sonntag, dem 27. Februar 2011 findet in der<br />
Geflügelhalle in Rezelsdorf von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />
der traditionelle Tauben- und Geflügelmarkt statt.<br />
Es stehen genügend Käfige zur Verfügung, um die<br />
mitgebrachten Tiere zum Verkauf anzubieten.<br />
Veterinärbehördliche Bestimmungen:<br />
Für alle Tiere ist ein Impfzeugnis erforderlich. Für<br />
Geflügel gelten folgende Bestimmungen: 7 Tage Aufstallung<br />
vor der Veranstaltung, sowie klinisch, tierärztliche<br />
Untersuchung im Bestand, längstens 5 Tage<br />
vor der Veranstaltung. Für Enten und Gänse ist eine<br />
virologische Untersuchung erforderlich. Kaninchen<br />
und Hasen müssen RHD-geimpft sein Die Untersuchungen<br />
sind durch eine tierärztliche Bescheinigung<br />
nachzuweisen. Weitere veterinärbehördliche Auflagen<br />
können beim Veranstalter erfragt werden. Ohne<br />
die erforderlichen Bescheinigungen kann den<br />
Beschickern/Ausstellern leider kein Zutritt in die<br />
Halle gewährt werden.<br />
Auf Ihren Besuch freuen sich.<br />
RGZV Rezelsdorf e.V.<br />
Klaus Neudecker<br />
1. Vorsitzender<br />
Stammtisch<br />
Alte Schule Kairlindach<br />
Hallo liebe Stammtischbrüder,<br />
unser nächster Stammtisch:<br />
Freitag, den 25.02.2011, 20.00 Uhr im ASV-Heim<br />
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.<br />
Die Vorstandschaft<br />
TSG <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />
Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />
Die Jahreshauptversammlung der<br />
TSG <strong>Weisendorf</strong> e.V. findet am<br />
Freitag, dem 18.03.2011, um 19.30 Uhr<br />
im Lokal „Bürgerstube“ in <strong>Weisendorf</strong> statt.<br />
Dazu laden wir alle Mitglieder des Vereins ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Jahresrückblick der Vorstandschaft<br />
3. Bericht des Kassenwartes<br />
4. Bericht der Kassenprüfer<br />
5. Entlastung der Vorstandschaft<br />
6. Neuwahlen<br />
7. Sonstiges<br />
Wenn weitere Themenwünsche bestehen, so bitten<br />
wir, diese rechtzeitig der Vorstandschaft mitzuteilen.<br />
Jürgen Strässer<br />
1. Vorstand<br />
Kinderfasching der TSG <strong>Weisendorf</strong><br />
Einmalige Attraktionen warten auf euch:<br />
Life-Musik mit Ernst, Tombola, köstliche Kuchen,<br />
Spiele, Tanzvorführungen, etc. .......<br />
Wann: Sonntag, 27. Februar 2011 von 14 – 17 Uhr<br />
Einlass ab 13.30 Uhr<br />
Wo: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />
Eintritt: Kinder € 2,-- Erwachsene € 2,50<br />
Bitte Geschirr mitbringen!<br />
16 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011
Kontakt und Information:<br />
Aktuelles<br />
Jetzt am: Montag, den 07.03.2011 von 7:35 - ca. 11:30 Uhr<br />
JFM 0511 Erlebnistag Theater! (K)=<br />
(hier Betreuung ab 7 Uhr möglich)<br />
Für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 – 14 Jahren<br />
Gebühr: 4,50 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
TN-Zahl: mind. 6, max. 15<br />
Leitung: Saskia Fischer<br />
Bitte mitbringen: Getränk, evtl. Brotzeit<br />
Treffpunkt: Haltestelle <strong>Weisendorf</strong><br />
Schule<br />
Wie und wo entsteht Theater? Wie kommt der Nebel auf die Bühne? Wo<br />
verwandeln sich die Schauspieler in die Figuren? Auf einer Expedition durch<br />
das Erlanger Theater und seine Abteilungen erfahrt ihr, was und wer alles<br />
zum Theaterspiel dazugehört. Am Ende wird in einem Theaterworkshop<br />
selbst gespielt.<br />
Montag, den 07.03.2011 von 14:30 - 16:30 Uhr<br />
JFM 0111 Faschingsparty<br />
Für alle Kinder zwischen 6 - 12 Jahren<br />
Gebühr: 3 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
TN-Zahl: mind. 8, max. 20<br />
Leitung: Saskia Fischer<br />
Ort: Jugendraum Mehrzweckhalle<br />
Bitte mitbringen: im Kostüm erscheinen!<br />
Mit tollen Spielen und Musik, leckeren Krapfen<br />
feiern wir eine große Faschingsparty!<br />
Mittwoch, den 09.03.2011 von 14:00 - 16:00 Uhr<br />
JFM 1211 Improtheater - Workshop<br />
Für alle Jugendliche ab 14 Jahren<br />
Gebühr: kostenfrei<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
TN-Zahl: mind. 6, max. 16<br />
Leitung: Saskia Fischer<br />
Bitte mitbringen: Getränk, bequeme Kleidung<br />
Ort: Jugendraum Mehrzweckhalle<br />
Spaß am Spiel und spontane Ideen stehen beim Improvisationstheater im<br />
Vordergrund. Mit lustigen Kennenlernspielen und Fungames spielen wir uns<br />
warm und versuchen nach und nach in andere Rollen zu schlüpfen.<br />
Donnerstag, den 10.03.2011 von 15:00 - 16:00 Uhr<br />
JFM 1111 Duft– und Kräuterseifen herstellen<br />
Für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene<br />
Gebühr: 4,50 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
TN-Zahl: mind. 4, max. 8<br />
Leitung: Saskia Fischer<br />
Bitte mitbringen: Getränk<br />
Ort: Mehrgenerationenhaus, Sauerheimer Weg 1<br />
Wir stellen gut riechende Seifen (z.B.: Lavendel,<br />
Zimt oder Honig) in verschiedenen Formen und Farben her.<br />
Öffnungszeiten:<br />
Faschingsferien<br />
IDentity IDentity Club Club<br />
Club<br />
samstags, ab 18:00 Uhr - 24:00 Uhr<br />
26.02.2011; 12.03.2011<br />
.<br />
JFM 1311 Töpfern für Kinder und Erwachsene<br />
Freitag, den 11.03.2011 von 14:00 – 16:00 Uhr<br />
Gebühr: 15 € für Kinder, 20 € für Erwachsen (inkl. Ton, 2 Brände,<br />
glänzende Glasuren)<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
TN-Zahl: mind. 8, max. 12<br />
Leitung: Inge Stimper<br />
Bitte mitbringen: Getränk, Kleidung die schmutzig werden darf<br />
Ort: Werkstatt von Familie Trescher, Kirchenstr. 1, Weisensdorf<br />
Wir töpfern drollige Tiere wie z.B. lustige Kühe, kunterbunte Phantasievögel<br />
oder freche Hühner. Lasst Euch überraschen! Nach dem Töpfern<br />
müssen die Werke noch glasiert werden, bitte Terminkalender mitbringen.<br />
Samstag, den 12.03.2011 von 13:30 - 16:00 Uhr<br />
JFM 0611 Schmuckkurs im Perlenmarkt<br />
Für alle Kinder ab 8 Jahren<br />
Gebühr: 14 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
TN-Zahl: mind. 5, max. 7<br />
Leitung: Bianca Schubert, Saskia Fischer<br />
Bitte mitbringen: Getränk<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />
Wir besuchen einen Schmuckkurs in Erlangen wo Euch professionelle<br />
Tricks und handwerkliches Können gezeigt werden um ein perfektes<br />
Schmuckstück herzustellen. Hier fertigt ihr Eure eigene Kette, lernt<br />
verschiedene Techniken des Perlenfädelns mit unterschiedlichen Materialien,<br />
Quetschperlen und das Anbringen von Verschlüssen. Der Kurs wird<br />
von einer Goldschmiedin in entspannter Atmosphäre im Perlenmarkt<br />
Erlangen gehalten. Die Gebühr beinhaltet die Materialkosten sowie eine<br />
generelle Kursgebühr.<br />
Montag, den 14.03.2011 von 14:30 - 17:30 Uhr<br />
JFM 1011 Brot und Butter selber herstellen<br />
wie in alten Zeiten<br />
Für alle Kinder ab 6 Jahren<br />
Gebühr: 3 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
TN-Zahl: mind. 5, max. 8<br />
Leitung: Günter& Johanna Rath, Saskia Fischer<br />
Bitte mitbringen: Schürze, Getränk<br />
Ort: Heimatverein <strong>Weisendorf</strong>, Reuther Weg 16<br />
Heute backen wir selber leckeres ofenfrisches Brot und stellen selbstgemachte<br />
Butter her! Vorher müssen wir aber noch die Milch mit einer<br />
Zentrifuge entrahmen.<br />
Vorschau für März – April:<br />
• 22. März, 17:00 - 18:30 Uhr Gruppen- und Kreistänze<br />
• 24. März, 15:00 – 16:00 Uhr Stofftiere selbst basteln!<br />
• 02. April, 09:00 – 13:00 Uhr Jugend- u. Erw. Flohmarkt!<br />
• 09. April, 16:00 – 17:00 Uhr Premiere des Theaterworkshops<br />
• 19. April, 11:35 – 16:45 Uhr Führung durch die Produktionsstätten<br />
des BR in Nürnberg - ab 14 Jahren!!!<br />
Kinder- und Jugendbüro Markt <strong>Weisendorf</strong> Fon: 09135/7120-0 oder -29,<br />
Gerbersleite 2, Fax: 09135/712040<br />
91085 <strong>Weisendorf</strong> (Rathaus) E-Mail: jugendbuero@weisendorf.de<br />
Amtsblatt<br />
Ansprechpartnerin:<br />
<strong>Weisendorf</strong><br />
Saskia<br />
Nr. 8<br />
Fischer<br />
23.02.2011_____________________________________________________________ 17