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AMTSBLATT - Gemeinde Weisendorf

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<strong>AMTSBLATT</strong><br />

DES MARKTES<br />

WEISENDORF<br />

Herausgeber und Anzeigenverwaltung: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Weisendorf</strong>, Tel.: 09135/7120-28 Verantwortlich für den Inhalt: Fr. Rasser<br />

Fax: 09135/7120-44 E-Mail: amtsblatt@weisendorf.de<br />

52. Jahrgang Mittwoch, 23. Februar 2011 Nummer 8<br />

Wichtiger Hinweis der Redaktion<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Druckfehler oder versehentlich nicht veröffentlichte Texte keine<br />

Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Dies gilt auch für eventuell daraus entstehende Folgeschäden.<br />

ANZEIGENSCHLUSS<br />

für das nächste Amtsblatt am Mittwoch, den<br />

02.03.2011 ist der 24.02.2011 um 12.00 Uhr.<br />

Anzeigen, die später eingehen, können leider nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

APOTHEKEN – NOTDIENST:<br />

Fr., 25.02.11 ab 18.00 Uhr bis Fr., 04.03.11, 18.00 Uhr<br />

Hirsch-Apotheke, Bamberger Str. 40, Mühlhausen<br />

Tel-Nr. 09548/260<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 191212<br />

Städtebauliche Sanierung der „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“<br />

hier: Einleitung und Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 (3) BauGB,<br />

Hinweis auf die Auskunftspflicht gem. § 138 BauGB<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat des Marktes <strong>Weisendorf</strong> hat in seiner Sitzung am 14.02.2011 den Beginn vorbereitender Untersuchungen<br />

gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“ beschlossen.<br />

Mit den vorbereitenden Untersuchungen werden die förmlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebiets<br />

„Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“ geschaffen.<br />

Auf der Grundlage einer fundierten Bestandsanalyse sollen bis voraussichtlich Ende des Jahres 2011 der Sanierungsbedarf<br />

in der Ortsmitte aufgezeigt und ein Entwicklungskonzept zur integrierten städtebaulichen Entwicklung<br />

und Erneuerung vorgelegt werden.<br />

Im Verlauf des Verfahrens werden die betroffenen Bürger und öffentlichen Aufgabenträger über die Untersuchungsergebnisse<br />

und mögliche Sanierungsziele informiert. Ihnen wird frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und<br />

Erörterung gegeben. Bitte beachten Sie dazu die weiteren Bekanntmachungen.<br />

Das Untersuchungsgebiet hat eine Größe von ca. 36,5 ha und umfasst die im folgenden abgedruckten Lageplan<br />

vom 01.02.2011 dargestellten Flächen.


� Lageplan Untersuchungsgebiet „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“ vom 01.02.2011<br />

Für Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder<br />

Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten besteht nach § 138 Baugesetzbuch eine Auskunftspflicht.<br />

Das beauftragte Planungsbüros Topos team aus Nürnberg wird in den kommenden Wochen umfangreiche Bestandsaufnahmen<br />

im Untersuchungsgebiet durchführen. Gemäß § 138 BauGB ist dem Markt <strong>Weisendorf</strong> und den<br />

Mitarbeitern des Büros Auskunft über alle Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit<br />

des Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Die erhobenen<br />

personenbezogenen Daten werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend vertraulich behandelt.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets noch nicht die förmliche<br />

Festsetzung eines Sanierungsgebiets „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“ bedeutet und dass bis dahin weder die besonderen<br />

sanierungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (z.B. § 144 BauGB) noch die besonderen steuerrechtlichen<br />

Bestimmungen über erhöhte Abschreibungen in Sanierungsgebieten zum Tragen kommen.<br />

<strong>Weisendorf</strong>, den 15. Februar 2011<br />

MARKT WEISENDORF<br />

Alexander Tritthart<br />

1. Bürgermeister<br />

2 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011


BEKANNTMACHUNG<br />

Städtebauliche Sanierung der „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“<br />

hier: Beratung privater Bauherren im Untersuchungsgebiet<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

der Ortskern von <strong>Weisendorf</strong> soll als attraktives und lebendiges Ortszentrum erhalten und in den kommenden<br />

Jahren mit Mitteln der Städtebauförderung weiterentwickelt werden. Vorhandene Mängel sollen behoben und die<br />

Besonderheiten und Potentiale unseres Ortes hervorgehoben werden.<br />

Der Erfolg der Sanierungsmaßnahmen wird wesentlich vom Engagement unserer Bürger und der Kooperation<br />

öffentlicher und privater Akteure abhängen. Anliegen des Marktes <strong>Weisendorf</strong> ist es deshalb, Sie möglichst früh-<br />

zeitig in den Sanierungsprozess einzubinden und zur Mitwirkung zu ermuntern.<br />

Zuschüsse und erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sollen nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen<br />

und förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes einen zusätzlichen Anreiz für private Sanierungs-<br />

und Verbesserungsmaßnahmen bieten.<br />

Grundsätzlich gilt: Private Maßnahmen werden ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Voraussetzung für eine<br />

finanzielle Unterstützung und die erhöhte Abschreibungsmöglichkeit ist, dass ein Vorhaben den Sanierungszielen<br />

entspricht.<br />

Wenn Sie im Untersuchungsgebiet bereits heute<br />

� die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen planen,<br />

� Sanierungsmaßnahmen an Fassaden, Fenstern und Türen, an Dächern und Dachaufbauten, Werbean-<br />

lagen, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen vornehmen wollen,<br />

� oder die Begrünung und Befestigung, Entsiegelung oder Entkernung von Grundstücksteilen beabsichtigen,<br />

bietet Ihnen der Markt <strong>Weisendorf</strong> ab sofort die Möglichkeit, sich vom beauftragten Planungsbüro Topos team,<br />

Hochbau-, Stadt- und Landschaftsplanung GmbH, Nürnberg persönlich und individuell zu Ihren Sanierungs- und<br />

Modernisierungsabsichten beraten zu lassen.<br />

Die Beratung ist für Sie kostenlos. Bitte vereinbaren Sie dazu mit der Verwaltung des Marktes <strong>Weisendorf</strong>,<br />

Herr Söhnlein, � 09135 / 7120 -20, einen Termin.<br />

Wir freuen uns über Ihr Interesse!<br />

<strong>Weisendorf</strong>, den 15. Februar 2011<br />

MARKT WEISENDORF<br />

Alexander Tritthart<br />

1. Bürgermeister<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 3


Fundsachen:<br />

Sonstige Bekanntmachungen<br />

Kinder-Lederjacke Gr. 140 rot-schwarz-weiß<br />

(52 Mapleton Highway – Motorradjacke)<br />

FO: Obst- und Gartenbauverein – im Vereinsheim<br />

1 Stirnband lila-weiß<br />

1 Brille schwarzes Gestell<br />

1 Brillenetui goldfarben<br />

1 Fransentuch bunt<br />

1 Flauschmütze beige<br />

1 Trinkflasche lindgrün-weiß mit Mausmotiven<br />

FO: REWE-Markt<br />

Fundamt: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weisendorf</strong><br />

Zimmer Nr. 205, Tel. 09135/7120-27<br />

Wir gratulieren<br />

01.03.2011 Frau Anna Schorr<br />

Dannberger Weg 3<br />

02.03.2011 Herrn Georg Dellermann<br />

Dorfstraße 23<br />

02.03.2011 Herrn Lorenz Heinlein<br />

Am Kirchweiher 1<br />

03.03.2011 Herrn Johann Brehm<br />

Kairlindacher Straße 55<br />

03.03.2011 Frau Gertraud Ex<br />

Hirschleite 9<br />

77 Jahre<br />

76 Jahre<br />

71 Jahre<br />

78 Jahre<br />

77 Jahre<br />

Den Jubilaren unsere herzlichsten Glückwünsche!<br />

Achtung - Hundesteuer 2011<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>kasse der Marktgemeinde <strong>Weisendorf</strong><br />

macht darauf aufmerksam, dass am 01.03.2011 die<br />

Hundesteuer zur Zahlung fällig ist.<br />

Für die Hundesteuer gelten die zuletzt ergangenen<br />

Bescheide. Neue Bescheide werden grundsätzlich<br />

nur bei einer Änderung der Berechnungs- und Bemessungsgrundlage<br />

erstellt. Soweit der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

des Marktes <strong>Weisendorf</strong> eine Einzugsermächtigung<br />

vorliegt, wird die fällige Steuer abgebucht.<br />

Bitte geben Sie bei der Überweisung die Personenkonto-Nummer<br />

mit an.<br />

Öffnungszeiten des Rathauses <strong>Weisendorf</strong><br />

Montag und<br />

Mittwoch bis Freitag<br />

8.00 bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Geburten 2. Halbjahr 2010<br />

21.07. Lebender Sandra und Lena<br />

Weinleite 10<br />

25.07. Schneider Emma Sidonie<br />

Reuther Waldstr. 8 A<br />

28.07. Engel Lennet<br />

Sauerheimer Weg 8 A<br />

16.08. Kröning Emilia Maya Victoria<br />

Am Holzacker 13<br />

27.08. Peetz Luitpold Alois<br />

Industriestr. 5 A<br />

01.09. Ndougou Clément<br />

Flurstr. 6 A<br />

01.09. Kraus Annabell Marie<br />

Zur Alten Burg 11<br />

08.09. Kohlert Julia Sophie<br />

V.-Guttenberg-Str. 1<br />

08.09. Kreß Johanna Benita<br />

Sebald-Rieter-Weg 3 A<br />

15.09. Kraus Nora<br />

Neustadter Str. 10<br />

16.09. Maier Lucas<br />

Neue Bergstr. 12<br />

04.10. Bauer Lara<br />

Höchstadter Str. 16<br />

13.10. Hoffmann Clara<br />

Am Mühlweiher 22<br />

16.10. Funk Mario Elias<br />

Gewerbegebiet Ost 38<br />

23.10. Wehnert Leni Michéle<br />

Dorfstr. 10 B<br />

24.10. Müller Leo<br />

Am Mühlweiher 14<br />

26.10. Lehmann Lea Kathrine<br />

Sandstr. 14<br />

06.11. Huth Alina Michelle<br />

Hopfenleithe 8<br />

10.11. Hahn Isabella Sophie<br />

Schlehenweg 19<br />

15.11. Tompak Harald Juhani<br />

Am Brunnenhof 21<br />

08.12. Hiller Florian Thomas<br />

Kairlindacher Str. 24<br />

16.12. Benkert Lena Hannelore<br />

Am Alten Sportplatz 9<br />

Eheschließungen 2. Halbjahr 2010<br />

02.07. Baier Karin und Hagen Frank<br />

Reichenbacher Str. 2<br />

31.07. List Kathrin und Rascher Stephan<br />

Reinersdorfer Str. 22<br />

24.07. Zuñiga Vega Laura und Berner Markus<br />

Geiwitzenweg 16<br />

06.08. Reichelsdorfer Yvonne u. Salort Welker Alberto<br />

Im Schafhof 2<br />

13.08. Müller Christina und Schickert Michael<br />

Neuenbürger Str. 14<br />

14.08. Reiß Silke und Müller Ernst<br />

Kellerstr. 2<br />

14.08. Reck Marisa und Klein Toledo Thomas<br />

Uehlfelder Weg 17<br />

18.08. Muck Susanne und Kraus Matthias<br />

Neustadter Str. 10<br />

28.08. Savić Brankica und Burger Elmar<br />

Drosselweg 1<br />

04.09. Oschmann Ina und Süß Stefan<br />

Siedlerstr. 2<br />

08.09. Keck Sybille und Geinzer Matthias<br />

Dorfstr. 43<br />

4 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011


18.09. Paulus Kathrin und Müller Michael<br />

Frankfurt am Main<br />

20.10. Jansen Anne-Katrin und Schulz Andreas<br />

Höchstadter Str. 17<br />

20.10. Oppelt Christina und Russ Jürgen<br />

Vorstadtstr. 11 A<br />

28.10. Liebl Martina und Koppold Andreas<br />

Rezelsdorfer Str. 43<br />

06.11. Hoffmann Sabine und Maier Bernhard<br />

Zur Hohen Wart 14<br />

12.11. Hußnätter Ines und Geyer Alexander<br />

Dorfstr. 8<br />

10.12. Kuhn Regina und Lebender Richard<br />

Weinleite 3<br />

11.12. Förster Anne und Hantzsch Alexander<br />

Zur Alten Burg 16<br />

16.12. Scholz Maria und Friedrich Franz<br />

Erlanger Str. 16<br />

22.12. Winterbauer Diana u. Wasielewski Ulrich-Martin<br />

Am Eichholz 3<br />

MARKT WEISENDORF<br />

Niederschrift<br />

Sitzung: <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Tag: Montag, den 14.02.2011<br />

Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />

Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />

Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die<br />

letzte <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Maier übt Kritik an der Niederschrift<br />

zu den Tagesordnungspunkten 1 und 3 der<br />

öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung und gibt hierzu den<br />

Inhalt seines Schreibens vom 12.02.2011 bekannt, in<br />

dem die einzelnen Kritikpunkte genannt sind.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Dr. Christiane Kolbet schließt sich<br />

dieser Kritik an.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart weist darauf hin,<br />

dass kein Wortprotokoll geführt wird und das Protokoll<br />

auch keine Zitate enthält.<br />

Nach kurzer Diskussion wird die Sitzungsniederschrift<br />

über die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

17.01.2011 genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Das Protokoll der nichtöffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 17.01.2011 wird zur Kenntnis während der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung in Umlauf gegeben und gilt als<br />

genehmigt, wenn keine Einwände erhoben werden.<br />

Einwände gegen die Tagesordnung<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart nimmt einen<br />

Artikel in den Nordbayerischen Nachrichten vom<br />

12./13.02.2011 „Offenheit in jeder Hinsicht“ und die<br />

hierzu veröffentlichte Glosse zu einem Antrag der<br />

Bürgerlichen Wählergemeinschaft (BWG-FW) zum<br />

Anlass, einige Klarstellungen zu treffen. Mit Schreiben<br />

vom 31.01.2011 beantragte die BWG-FW, den<br />

Einbau einer zeitabhängigen Türschließanlage an der<br />

Eingangstür des WC’s im Waldfriedhof in der heutigen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu beschließen. Hierfür<br />

fallen schätzungsweise Kosten von ca. 600,00 € an.<br />

Mit Schreiben vom 04.02.2011 wurde der BWG-FW<br />

unter Hinweis auf die Geschäftsordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

im Rahmen des formellen Prüfungsrechtes<br />

des 1. Bürgermeisters mitgeteilt, dass für die Entscheidung<br />

dieses Antrages nicht der <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />

sondern der 1. Bürgermeister zuständig ist. Weiterhin<br />

wurde eine Überprüfung des Vorschlages und einer<br />

praktikablen Lösung zugesagt.<br />

Unter Hinweis auf die Geschäftsordnung für den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat erinnert 1. Bürgermeister Alexander<br />

Tritthart daran, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat ab einem Betrag<br />

von 150.000,00 €, die Ausschüsse bei Beträgen<br />

zwischen 15.000,00 € und 150.000,00 € und bei Beträgen<br />

unter 15.000,00 € der 1. Bürgermeister zuständig<br />

ist.<br />

Danach gibt 1. Bürgermeister Alexander Tritthart den<br />

Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 11.02.2011<br />

zum Tagesordnungspunkt 2 bekannt. Auf Grund dieses<br />

Antrages soll die Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 31/5 solange zurückgestellt werden, bis das<br />

Sanierungskonzept für die Ortsmitte vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

beschlossen worden ist.<br />

Begründet wird der Antrag damit, dass nach der Aufnahme<br />

des Marktes <strong>Weisendorf</strong> in das Städtebauförderungsprogramm<br />

und dem bevorstehenden Beschluss<br />

in der heutigen Sitzung über den Beginn der<br />

vorbereitenden Untersuchungen endlich die Chance<br />

besteht, für die <strong>Gemeinde</strong> ein schlüssiges städtebauliches<br />

Konzept zu entwickeln und Fehler der Vergangenheit<br />

zu korrigieren. Der Markt <strong>Weisendorf</strong> sollte<br />

diese Chance beherzt ergreifen und im Vorfeld keine<br />

Planungen mehr angehen, die mit den Zielen der<br />

Sanierung möglicherweise nicht vereinbar sind.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart erinnert hierzu<br />

daran, dass es bereits einen Grundsatzbeschluss und<br />

einen Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan<br />

gibt. Er erläutert nochmals den Ablauf des Aufstellungsverfahrens<br />

und appelliert an den <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />

den Bebauungsplan nunmehr auf den Weg zu<br />

bringen. Einer Vertagung kann er nicht zustimmen,<br />

das Verfahren zum jetzigen Verfahrensstand zu beenden,<br />

wäre falsch.<br />

Auf seine Frage hin, wer dem Antrag von Bündnis 90/<br />

Die Grünen vom 11.02.2011 zustimmt, wird das<br />

Abstimmungsergebnis: 6 : 14<br />

erreicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.<br />

Weitere Einwände gegen die Tagesordnung bestehen<br />

nicht.<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 5


Öffentliche Sitzung<br />

Zu 1)<br />

Städtebauförderung; Beschluss gemäß § 141 Abs. 3<br />

BauGB über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen<br />

Für die Ortsmitte von <strong>Weisendorf</strong> wurde 2009 eine<br />

städtebauliche Grobanalyse durchgeführt, um den<br />

Antrag des Marktes <strong>Weisendorf</strong> auf Aufnahme in ein<br />

Städtebauförderungsprogramm zu begründen.<br />

Nachdem diesem Antrag Ende 2010 stattgegeben<br />

wurde, müssen nun vorbereitende Untersuchungen<br />

gemäß § 141 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden,<br />

um die förmlichen Voraussetzungen zur Festlegung<br />

eines Sanierungsgebiets „Ortsmitte <strong>Weisendorf</strong>“<br />

(Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB) zu schaffen.<br />

Als Untersuchungsgebiet wird der in der Grobanalyse<br />

vorgeschlagene Bereich von der katholischen Kirche<br />

St. Josef im Westen bis zum Auslass des Mühl-<br />

weihers im Osten und vom ehemaligen Gasthaus<br />

„Zur Schwane“ im Norden bis zum Reuther Weg im<br />

Süden gewählt. Das Gebiet entspricht dem im Urkataster<br />

von 1822 dargestellten Siedlungsbereich und<br />

damit dem historischen Kern von <strong>Weisendorf</strong>. Es umfasst<br />

eine Fläche von rund 36,5 ha.<br />

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen<br />

sollen die Ergebnisse der Grobanalyse vertieft und<br />

gemeinsam mit allen Betroffenen Ziele und Maß-<br />

nahmen zur städtebaulichen Entwicklung der Ortsmitte<br />

formuliert werden, die in den kommenden 10-<br />

15 Jahren umgesetzt werden können.<br />

Ziele und Zwecke der Sanierung werden in einem<br />

städtebaulichen Rahmenplan und in einem Maßnahmenplan<br />

dargestellt, dabei sind die öffentlichen und<br />

privaten Belange gegeneinander und untereinander<br />

gerecht abzuwägen. Den Bürgern und den betroffenen<br />

öffentlichen Aufgabenträgern wird Gelegenheit<br />

zur Erörterung und Stellungnahme gegeben, bevor<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat das Ergebnis der vorbereitenden<br />

Untersuchungen und die Ziele der Sanierung als<br />

Selbstbindungsplan billigt.<br />

Mit dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen<br />

und dem Erlass einer Sanierungssatzung wird im<br />

Dezember 2011 gerechnet. In der Regel beginnt danach<br />

die Durchführung der Sanierung in Form so genannter<br />

Ordnungs- und Baumaßnahmen (vgl. §§ 147<br />

und 148 BauGB).<br />

Mit dem Beschluss über den Beginn der vorbereitenden<br />

Untersuchungen leitet der Markt <strong>Weisendorf</strong> die<br />

Vorbereitung der städtebaulichen Sanierung in der<br />

Ortsmitte ein. Der Beschluss muss gemäß § 141<br />

Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht werden<br />

und löst für die Betroffenen die Auskunftspflicht nach<br />

§ 138 BauGB aus.<br />

In der Bekanntmachung soll auf die Auskunftspflicht<br />

der von der Planung Betroffenen hingewiesen<br />

werden. Weiterhin soll klargestellt werden, dass die<br />

Abgrenzung des Untersuchungsgebiets noch nicht<br />

die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets<br />

bedeutet, und dass bis zum Abschluss des Verfahrens<br />

noch keine der besonderen sanierungsrechtlichen<br />

Vorschriften des BauGB (z.B. § 144 BauGB)<br />

zum Tragen kommen. Außerdem wird empfohlen, auf<br />

Zweck, Inhalt und Verfahren der vorbereitenden Untersuchungen<br />

hinzuweisen.<br />

Herr Thomas Rosemann gibt weitere Erläuterungen<br />

anhand einer Power-Point-Präsentation, die allen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern in Papierform vorliegt.<br />

In der anschließenden Diskussion werden die Anfragen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder diskutiert und von<br />

Herrn Thomas Rosemann bzw. 1. Bürgermeister<br />

Alexander Tritthart beantwortet.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, für das im beiliegenden<br />

Lageplan vom 01.02.2011 bezeichnete Gebiet „Ortsmitte<br />

<strong>Weisendorf</strong>“ vorbereitende Untersuchungen zur<br />

städtebaulichen Sanierung nach § 141 BauGB durchzuführen.<br />

Der vorgenannte Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB<br />

hinzuweisen.<br />

Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />

Zu 2)<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 31/5 südlich der<br />

Erlanger Straße“;<br />

a) Änderung des Aufstellungsbeschlusses<br />

Anstelle eines einfachen Bebauungsplanes im Sinne<br />

von § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird ein<br />

Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) beschlossen.<br />

Als Planungsziel wird die Formulierung „einer ge-<br />

ordneten städtebaulichen Entwicklung zur gastronomischen<br />

Nutzung für die Errichtung eines Drive-<br />

In-Tagescafes mit Freischankfläche“ präzisiert und<br />

wie folgt geändert: „Als Planungsziel wird eine<br />

Neustrukturierung der städtebaulichen Situation im<br />

Ortskern und eine Neubebauung angestrebt: Es soll<br />

ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO festgesetzt<br />

werden. Diese Festsetzung lässt die Unterbringung<br />

von Schank- und Speisewirtschaften, Geschäfts- und<br />

Bürogebäuden und sonstigen Gewerbebetrieben zu.<br />

Eine Nutzung soll für Gartenbaubetriebe, Tankstellen<br />

und Vergnügungsstätten als nicht zulässig ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />

6 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011


) Genehmigung des Vorentwurfs<br />

Herr Helmut Reck gibt anhand einer Power-Point-<br />

Präsentation weitere Erläuterungen zu den Festsetzungen<br />

im Vorentwurf und beantwortet die Fragen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder, vor allem zu den einzelnen<br />

Festsetzungen.<br />

Im Sachvortrag wird darauf hingewiesen, dass unter<br />

Ziff. 1.1 der textlichen Festsetzungen und Art der<br />

baulichen Nutzung neben Tankstellen und Vergnügungsstätten<br />

auch die Nutzung als Gartenbaubetrieb<br />

als nicht zulässige Nutzung ausgeschlossen wird (§ 6<br />

Abs. 2 Nr. 6, 7 u. 8 BauNVO).<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem vorliegenden Vorentwurf<br />

des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan<br />

„Änderung des Bebauungsplanes 31/5“<br />

mit Begründung und Umweltbericht des Ingenieur-<br />

büros Reck+Reck in der Fassung vom 17.01.2011<br />

mit der vorstehenden Änderung zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Auf Wunsch von <strong>Gemeinde</strong>rätin Dr. Christiane Kolbet<br />

und <strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Maier wird vermerkt, dass<br />

beide gegen diesen Beschluss stimmen.<br />

c) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3<br />

Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig<br />

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung<br />

zu unterrichten. Hierzu sind die Planungsunterlagen<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung öffentlich auszulegen.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

einschließlich der Nachbargemeinden sind gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB am<br />

Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.<br />

Abstimmungsergebnis: 18 : 2<br />

Zu 3)<br />

Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für den<br />

Markt <strong>Weisendorf</strong>;<br />

Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2011<br />

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom<br />

31.01.2011 sowie der in diesem Antrag genannte<br />

Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung, eine<br />

Kostensatzung zur Informationsfreiheitssatzung aus<br />

Pullach und die Broschüre „Informationsfreiheit in<br />

Bayern. Akteneinsicht, ein Bürgerrecht“ (Eine Information<br />

von Bündnis Informationsfreiheit für Bayern)<br />

liegt allen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern vor.<br />

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen lautet wie<br />

folgt:<br />

„Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, dass in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Weisendorf</strong> nach Art. 23 Satz 1 der Bayer. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

eine Informationsfreiheitssatzung erlassen<br />

wird.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, entweder unten-<br />

stehenden Satzungsentwurf als Grundlage zu verwenden<br />

oder dem <strong>Gemeinde</strong>rat einen Entwurf einer<br />

Informationsfreiheitssatzung für <strong>Weisendorf</strong> auf der<br />

Basis der in anderen bayer. Kommunen geltenden<br />

Fassungen zur Entscheidung vorzulegen.“<br />

Begründet wird der Antrag unter anderem damit,<br />

dass Demokratie Transparenz und Kontrolle erfordert.<br />

Das Handeln öffentlicher Verwaltungen sollte für<br />

die Bürgerinnen und Bürger prinzipiell nachvollziehbar<br />

und Akten deshalb zugänglich sein.<br />

Nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen hat jede/r<br />

ein Recht darauf, zu erfahren, wie sich die Kommune<br />

engagiert, wie der Wortlaut eines Gutachtens lautet,<br />

welche Kosten den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern<br />

entstehen und welcher Art die Hintergründe<br />

für öffentliche Entscheidungen sind. Weiterhin wird<br />

unter anderem darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich<br />

14 bayer. Städte bzw. <strong>Gemeinde</strong>n eine Informationsfreiheitssatzung<br />

erlassen haben.<br />

Im Sinne eines vertrauensvollen und transparenten<br />

Zusammenwirkens ist es nach Auffassung von<br />

Bündnis 90/Die Grünen wichtig, den Bürgerinnen und<br />

Bürgern per Satzung ausdrücklich den Anspruch auf<br />

freien Informationszugang zu garantieren. Damit<br />

würde die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weisendorf</strong> auch gerade angesichts<br />

der Haltung der Staatsregierung, die sich<br />

weigert, ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern zu<br />

erlassen, ein deutliches Zeichen setzen.<br />

Zur Informationsfreiheitssatzung enthält das Handbuch<br />

von Parzefall-Ecker-Katzer „Kommunales Ortsrecht“<br />

für die Gestaltung von Satzungen und Verordnungen<br />

mit Mustern und Erläuterungen ausführliche<br />

Hinweise, speziell auch zum Satzungsvorschlag der<br />

Bürgerinitiative.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart zitiert umfassend<br />

und ausführlich aus diesen Hinweisen wie folgt:<br />

Entsprechende Gesetzesinitiativen für ein „Bayer.<br />

Informationsfreiheitsgesetz“ wurden vom Landtag mit<br />

Beschlüssen des Plenums vom 18.10.2006 abgelehnt.<br />

In Bayern wird es daher auf absehbare Zeit<br />

kein Landesgesetz über die Informationsfreiheit geben.<br />

Zum Satzungsvorschlag einer Bürgerinitiative, der<br />

dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beiliegt, ist<br />

folgendes auszuführen:<br />

§ 1 des Satzungsvorschlages sieht vor, dass jeder<br />

einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong> vorhandenen Informationen über Angelegenheiten<br />

des eigenen Wirkungskreises der <strong>Gemeinde</strong><br />

hat, wobei Informationen definiert werden als<br />

alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder in Datenverarbei-<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 7


tungsform oder auf sonstigen Informationsträgern<br />

festgehaltene Inhalte, Mitteilungen und Aufzeichnungen.<br />

Nach § 2 wird der Zugang zur Information auf Antrag<br />

gewährt, wobei es einer Darlegung rechtlichen<br />

Interesses oder einer Begründung des Antrags nicht<br />

bedarf. Die <strong>Gemeinde</strong> hat gemäß § 3 die begehrten<br />

Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb<br />

von 3 Wochen, zugänglich zu machen oder aber<br />

einen Ablehnungsbescheid zu erteilen.<br />

§ 4 regelt die Ausgestaltung des Informationszuganges,<br />

wobei die <strong>Gemeinde</strong> nach Wahl der Antragstellers<br />

Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren<br />

oder die betreffenden Informationsträger zugänglich<br />

zu machen hat; außerdem hat sie ausreichende zeitliche,<br />

sachliche und räumliche Möglichkeiten für den<br />

Informationszugang zur Verfügung zu stellen, sowie<br />

auf Antrag Kopien der Informationsträger auszuhändigen.<br />

Nach § 5 besteht der Anspruch nicht, soweit das<br />

Bekanntwerden der Informationen dem Wohle des<br />

Bundes des Landes oder der <strong>Gemeinde</strong> Nachteile<br />

bereiten würde; er besteht auch nicht, soweit die<br />

Informationen nach einem Gesetz geheim gehalten<br />

werden müssen, oder soweit es sich bei den Informationen<br />

um Geheimnisse Dritter, insbesondere zum<br />

persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse<br />

sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.<br />

§ 6 schreibt der <strong>Gemeinde</strong> vor, geeignete organisatorische<br />

Maßnahmen zu treffen, damit Informationen,<br />

die unter die Schutzbestimmung des § 5 fallen, ohne<br />

unverhältnismäßigen Aufwand abgetrennt werden<br />

können; wenn nur Teile des angeforderten Dokuments<br />

der Schutzbestimmung des § 5 unterliegen,<br />

sind die übrigen Teile des Dokuments dem Antragsteller<br />

zugänglich zu machen.<br />

Auf der Grundlage dieses Satzungsvorschlages<br />

wurden in der Folgezeit in vielen bayer. <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Anträge eingebracht, eine gemeindliche Informationsfreiheitssatzung<br />

zu erlassen; diese wurden jedoch in<br />

der Regel abgelehnt.<br />

Von Seiten der kommunalen Spitzenverbände wird<br />

der Erlass einer Informationsfreiheitssatzung nicht<br />

befürwortet, auch wenn grundsätzlich der Erlass einer<br />

gemeindlichen Informationsfreiheitssatzung zulässig<br />

ist. Art. 23 Satz 1 GO ermächtigt die <strong>Gemeinde</strong>n zur<br />

Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen zu erlassen.<br />

Damit ist klar, dass eine solche Satzung nur den<br />

eigenen Wirkungskreis der <strong>Gemeinde</strong> betreffen darf.<br />

Weiter besteht die allgemeine Satzungsbefugnis<br />

nach Art. 23 Satz 1 GO nur insoweit, als nicht in<br />

Rechte Dritter eingegriffen wird; auch hierfür bedürfte<br />

es einer speziellen Rechtsgrundlage in einem<br />

Landesgesetz.<br />

Somit darf eine Informationsfreiheitssatzung mangels<br />

einer speziellen landesrechtlichen Rechtsgrundlage<br />

nicht in Rechte Dritter eingreifen. Ferner darf sie<br />

selbstverständlich nicht gegen höherrangiges Recht<br />

(Bundes- und Landesgesetze) verstoßen.<br />

Das bedeutet zunächst, dass in einer Vielzahl von<br />

Gesetzen geregelte Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten<br />

bzw. besondere Regelungen<br />

über Auskunfts- oder Informationsrechte der Satzung<br />

vorgehen. Zu nennen sind hier lediglich beispielhaft<br />

die Vorschrift des Bayer. Datenschutzgesetzes, des<br />

Bayer. Beamtengesetzes, der in den Sozialgesetzen<br />

geregelte Schutz von Sozialdaten, das Steuergeheimnis,<br />

auch im Kommunalabgabenrecht, Schweigepflichten<br />

nach berufsrechtlichen Regelungen,<br />

ferner die Geheimhaltungsvorschrift des Art. 30<br />

BayVwVfG und die Verschwiegenheitspflichten nach<br />

Art. 20 und Art. 56 a GO. Die <strong>Gemeinde</strong> müsste<br />

daher in ihrer Satzung sicherstellen, dass diese auf<br />

höherrangigen Rechtsvorschriften beruhenden Vorgaben<br />

eingehalten werden. Da es kaum möglich ist,<br />

die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften er-<br />

schöpfend in der Satzung aufzuzählen, bleibt im<br />

Grunde nur ein generalklauselartiger Vorbehalt etwa<br />

des Inhalts, dass ein Anspruch auf Informationszugang<br />

nicht besteht bzw. ein entsprechender Antrag<br />

abgelehnt werden muss, soweit eine Vorschrift des<br />

Bundes- oder Landesrechts entgegensteht.<br />

Da auf Grund einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung<br />

auch keine Eingriffe in Rechte Dritter zulässig<br />

sind, muss die Satzung solche Eingriffe ausschließen.<br />

Als betroffene Rechtsgüter kommen etwa<br />

in Betracht: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht<br />

(Art. 2 Abs. 1 GG), das informationelle Selbstbestimmungsrecht<br />

(Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG),<br />

das Recht auf wirtschaftliche Betätigung, insbesondere<br />

das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb<br />

(Art. 12 und 14 GG), das Eigentumsrecht<br />

einschließlich des Schutzes des geistigen<br />

Eigentums, insbesondere von Urheber- und ähnlichen<br />

Rechten (Art. 14 GG).<br />

Zum informationellen Selbstbestimmungsrecht sind<br />

die grundsätzlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts<br />

im sogenannten Volkszählungsurteil<br />

vom 15.12.1983 in Erinnerung zu rufen. Unter den<br />

Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird<br />

der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung,<br />

Speicherung, Verwendung und Weitergabe<br />

seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht<br />

der Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1<br />

GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit<br />

die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über<br />

die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen<br />

Daten zu bestimmen (daher der Begriff „informationelles<br />

Selbstbestimmungsrecht“). Einschränkungen<br />

dieses Rechts sind nur im überwiegend allgemeinen<br />

Interesse auf Grund einer gesetzlichen Grundlage<br />

und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit<br />

zulässig.<br />

Das bedeutet, dass eine Weitergabe von Informationen,<br />

die personenbezogene Daten beinhalten oder<br />

betreffen, und zwar gerade auch im Rahmen der<br />

Wahrnehmung der „Informationsfreiheit“, nur auf<br />

Grund einer gesetzlichen Grundlage (oder nach ausdrücklicher<br />

Einwilligung des bzw. aller Berechtigten)<br />

erfolgen darf.<br />

8 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011


Eine gesetzliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener<br />

Daten an nichtöffentliche Stellen,<br />

worunter nach Art. 4 Abs. 2 Satz 3 BayDSG auch<br />

Privatpersonen fallen, liegt vor in Art. 19 BayDSG, der<br />

diese doch nur unter engen Voraussetzungen zulässt;<br />

insbesondere wird ein bestimmter, gesetzlich<br />

zugelassener Zweck oder ein berechtigtes Interesse<br />

verlangt.<br />

Da eine weitergehende gesetzliche Grundlage nicht<br />

existiert, muss die Satzung sicherstellen, dass auch<br />

personenbezogene Daten nicht dem Recht auf Informationszugang<br />

unterliegen, soweit eine Datenübermittlung<br />

nicht bereits auf der Grundlage des Art. 19<br />

BayDSG zulässig ist. Auch eine eigenständige Abwägungsregelung<br />

wie in §§ 5 und 8 des Informationsfreiheitsgesetzes<br />

des Bundes ist der Satzung verwehrt.<br />

Diesen Vorgaben wird der Satzungsvorschlag der<br />

Bürgerinitiative nicht in vollem Umfang gerecht. Zwar<br />

schließt § 5 Satz 2 des Satzungsvorschlages<br />

pauschal einen Anspruch auf Informationszugang<br />

aus, „soweit die Informationen nach einem Gesetz<br />

geheim gehalten werden müssen oder soweit es sich<br />

bei den Informationen um Geheimnisse Dritter ........<br />

handelt“. Dabei wird jedoch übersehen, dass vom informationellen<br />

Selbstbestimmungsrecht, in das nur<br />

auf gesetzlicher Grundlage eingegriffen werden darf,<br />

im Grundsatz alle personenbezogenen Daten geschützt<br />

sind, keineswegs nur „Geheimnisse“. Ferner<br />

hätte ein Anspruch auf Informationszugang auf Grund<br />

der Satzung auch dann ausgeschlossen werden<br />

müssen, wenn die Informationen zwar nicht „geheim<br />

gehalten werden müssen“, aber ihre Offenbarung<br />

nach gesetzlichen Vorschriften nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen in/oder nach einem festgelegten<br />

Verfahren zulässig ist; in diesem Fall wäre der Vorrang<br />

der jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelung<br />

sicherzustellen.<br />

Nach § 5 Satz 1 des Satzungsvorschlags soll ein<br />

Recht auf Informationszugang nicht bestehen, soweit<br />

das Bekanntwerden der Information „dem Wohl des<br />

Bundes, des Landes oder der <strong>Gemeinde</strong> Nachteile<br />

bereiten würde“. Diese Häufung unbestimmter<br />

Rechtsbegriffe dürfte wohl kaum dem verfassungsrechtlichen<br />

Gebot der Bestimmtheit und Klarheit von<br />

Rechtsnormen genügen; zum Vergleich ist nur auf<br />

die detaillierten Regelungen in §§ 3 und 4 des Informationsfreiheitsgesetzes<br />

des Bundes hinzuweisen.<br />

Damit wird deutlich, dass der Inhalt einer kommunalen<br />

Informationsfreiheitssatzung, vor allem in unfangreichen<br />

Ausnahmeregelungen von dem Grundsatz<br />

des freien Informationszuganges bestehen müsste,<br />

die soweit reichen müssten, dass von dem Grundsatz<br />

nur noch wenig übrigbleiben würde.<br />

Zur Zweckmäßigkeit einer Informationsfreiheitssatzung<br />

ist zu sagen, dass die praktische Relevanz der<br />

Satzung gering sein wird, also ihr Zweck, dem Bürger<br />

ein „mehr an Einsichtsrechten und Transparenz“ zu<br />

bringen, nur in geringem Umfang erreicht wird. Das<br />

ergibt sich zum einen aus dem dargestellten möglichen<br />

Regelungsinhalt, der kaum substanzielle neue<br />

Informationszugangsrechte schaffen dürfte. Zum<br />

anderen bestehen bereits vielfältige Informationsrechte<br />

in besonderen Gesetzen, beispielsweise im<br />

Planungsrecht, insbesondere im Bereich der gemeindlichen<br />

Bauleitplanung und des Städtebaurechts,<br />

sowie im Umweltrecht. Dadurch wird einerseits<br />

berechtigten Individualinteressen hinreichend<br />

Rechnung getragen, zum anderen schützt die geltende<br />

Rechtslage mit dem Erfordernis eines berechtigten<br />

Interesses an der Akteneinsicht vor allem den an<br />

einem Verwaltungsverfahren Beteiligten vor unberechtigter<br />

Ausforschung durch Dritte.<br />

Ferner ist auch der entstehende Mehraufwand in der<br />

Verwaltung hinsichtlich Personal und Kosten zu berücksichtigen.<br />

Erheblicher bürokratischer Aufwand<br />

wird nötig sein, weil in jedem Einzelfall eines Antrags<br />

auf Informationszugang angesichts der dargestellten<br />

Einschränkungen sorgfältig zu prüfen ist, welche Informationen<br />

in welchem Umfang und auf welche<br />

Weise zugänglich gemacht werden dürfen. Die Gefahr<br />

aufsichtlicher oder gerichtlicher Beanstandung<br />

oder von Schadenersatzansprüchen ist andernfalls<br />

beträchtlich. Der verwaltungsmäßige Aufwand könnte<br />

wohl nur zu einem geringen Teil durch die Erhebung<br />

von Gebühren und Auslagen ausgeglichen werden.<br />

Die vorstehend zitierten Hinweise zu einer Informationsfreiheitssatzung<br />

schließen mit der Feststellung,<br />

dass es auf Grund des Fehlens einer landesrechtlichen<br />

speziellen Rechtsgrundlage kaum möglich ist,<br />

ein Satzungsmuster, das die beschriebenen rechtlichen<br />

Einschränkungen beachtet, gleichzeitig aber<br />

zweckmäßig, lesbar und handhabbar ist, zu erstellen.<br />

Aus diesem Grunde haben die Fachleute davon abgesehen.<br />

Der von der Bürgerinitiative veröffentlichte Satzungsvorschlag<br />

kann wegen der beschriebenen Mängel<br />

nicht empfohlen werden.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart und die Verwaltung<br />

können den vorher zitierten Ausführungen ohne<br />

Einschränkung zustimmen.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart verweist auf<br />

Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO und § 34 der Geschäftsordnung<br />

für den <strong>Gemeinde</strong>rat, wonach alle <strong>Gemeinde</strong>bürger<br />

das Recht haben, Einsicht in die Niederschriften<br />

der öffentlichen Sitzungen zu nehmen.<br />

Durch die Veröffentlichung aller vollständigen<br />

Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen und<br />

vieler gekürzter Sitzungsprotokolle nichtöffentlicher<br />

Sitzungen im wöchentlich erscheinenden und kostenlosen<br />

Amtsblatt des Marktes <strong>Weisendorf</strong>, das in alle<br />

Haushalte verteilt wird, werden den Bürger/innen umfangreiche<br />

Informationen über alle wichtigen Themen<br />

angeboten. Auskünfte wurden und werden den<br />

Bürgern und Bürgerinnen im rechtlich zulässigen<br />

Rahmen schon immer erteilt und zwar kostenlos,<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 9


ohne formellen schriftlichen Antrag und möglichst<br />

sofort.<br />

Auf Grund der zitierten rechtlichen Situation und der<br />

bisher geübten Auskunftspraxis in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

hält 1. Bürgermeister Alexander Tritthart den<br />

Erlass der beantragten Informationsfreiheitssatzung,<br />

die im übrigen nur zur Verunsicherung und Ver-<br />

wirrung beiträgt und einen erheblichen bürokratischen<br />

Aufwand mit sich bringen kann, für nicht erforderlich<br />

und kann deshalb dem Antrag von Bündnis 90/<br />

Die Grünen vom 31.01.2011 nicht zustimmen.<br />

Man muss schon noch die Frage stellen, ob es wirklich<br />

die Absicht sein soll, die bisher geübte Auskunftspraxis<br />

bürokratischer zu gestalten und die Auskünfte<br />

gebührenpflichtig zu machen. Dies kann doch<br />

nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart verweist noch<br />

auf die den <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern vorliegende<br />

Pressemitteilung des Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tages<br />

Nr. 09/2006 vom 31.01.2006.<br />

In der anschließenden kurzen Diskussion bringen<br />

einige <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder ihren Standpunkt zum<br />

Erlass einer Informationsfreiheitssatzung zum Ausdruck.<br />

Auf die anschließend von 1. Bürgermeister Alexander<br />

Tritthart gestellte Frage, wer dem Antrag von Bündnis<br />

90/Die Grünen vom 31.01.2011 auf Erlass einer<br />

Informationsfreiheitssatzung zustimmt, wird das<br />

Abstimmungsergebnis: 8 : 12<br />

erreicht. Damit ist der Antrag von Bündnis 90/<br />

Die Grünen abgelehnt.<br />

Zu 4)<br />

Änderung des § 34 Abs. 4 der Geschäftsordnung für<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat; gemeinsamer Antrag der BWG-<br />

FW und SPD vom 31.01.2011<br />

Der gemeinsame Antrag vom 31.01.2011 liegt den<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern vor. Mit diesem Antrag soll<br />

Satz 2 von § 34 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat folgende Fassung erhalten: „Abschriften<br />

werden an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder verteilt, ausgenommen<br />

zu schützende Angelegenheiten (z.B.<br />

Personalangelegenheiten, Rechtsgeschäfte in Grund-<br />

stücksangelegenheiten und Angelegenheiten, die<br />

dem Sozial- und Steuergeheimnis unterliegen).“<br />

Begründet wird dieser Antrag damit, dass Art. 102<br />

Abs. 4 der Bayer. <strong>Gemeinde</strong>ordnung keinen Anspruch<br />

beinhaltet, Prüfungsberichte zu erhalten. Ein<br />

Verbot ist dadurch aber nicht begründet.<br />

Es ist nicht möglich, während der <strong>Gemeinde</strong>rats-<br />

sitzung dieses umfangreiche Dokument gewissenhaft<br />

einzusehen. Eine Einsichtnahme vor der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

und während der Geschäftszeiten ist für<br />

berufstätige <strong>Gemeinde</strong>rätinnen/<strong>Gemeinde</strong>räte nicht<br />

immer möglich.<br />

Bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode,<br />

sowie in den letzten Jahren dieser Legislaturperiode<br />

wurde das Protokoll des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zur Kenntnisnahme<br />

verteilt.<br />

Hierzu verweist 1. Bürgermeister Alexander Tritthart<br />

auf die ausführlichen Diskussionen vor Behandlung<br />

des Tagesordnungspunktes 2 (Örtliche Prüfung,<br />

Feststellung und Beschluss über die Entlastung der<br />

Jahresrechnung 2009 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO) in<br />

der letzten öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

17.01.2011. Nach ausführlicher Diskussion unter<br />

mehrmaligem Hinweis auf die aktuelle Rechtslage hat<br />

die BWG-FW ihren Antrag vom 12.01.2011 zurückgezogen,<br />

wonach das Protokoll zur Örtlichen Prüfung<br />

der Jahresrechnung 2009, wie in den Vorjahren, an<br />

die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder verteilt werden sollte,<br />

jedoch mit dem Vermerk „vertraulich – nur für internen<br />

Gebrauch“.<br />

Zum neuerlichen gemeinsamen Antrag der BWG-FW<br />

und der SPD vom 31.01.2011 zitiert 1. Bürgermeister<br />

Alexander Tritthart nochmals Art. 102 Abs. 4 der GO,<br />

wonach <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder jederzeit die Berichte<br />

über die Prüfungen einsehen können. Damit ist<br />

klar und deutlich ausgesagt, dass ein Einsichtsrecht<br />

besteht. In der logischen Folge wird § 34 Abs. 4 der<br />

Geschäftsordnung für den <strong>Gemeinde</strong>rat insoweit<br />

deutlicher, dass Abschriften nicht erteilt werden. Diese<br />

Regelung war bereits in der Geschäftsordnung für<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat vom 08.05.2002 für die Legislaturperiode<br />

vom 01.05.2002 bis 30.04.2008 enthalten.<br />

Diese Regelung entspricht der Mustergeschäftsordnung<br />

des Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tages. In den Erläuterungen<br />

zum Geschäftsordnungsmuster 2002 wird dargestellt,<br />

dass die Rechnungsprüfungsberichte etwas<br />

anderes als die Sitzungsniederschriften sind. Die<br />

Rechnungsprüfungsberichte werden grundsätzlich<br />

nicht – auch nicht teilweise – in Schriftform herausgegeben.<br />

Zur weiteren Erläuterung des Antrages gibt <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />

Karoline Schmidt bekannt, dass seitens des<br />

Landratsamtes Erlangen-Höchstadt keine rechtlichen<br />

Bedenken gegen die beantragte Änderung der Geschäftsordnung<br />

bestehen.<br />

Ohne eine Änderung der Geschäftsordnung für den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat vorzunehmen, schlägt 1. Bürgermeister<br />

Alexander Tritthart folgendes vor:<br />

Wenn der Rechnungsprüfungsausschuss seine<br />

Niederschrift deutlich in einen öffentlichen und nichtöffentlichen<br />

Teil untergliedert, hat er nichts dagegen,<br />

wenn die Niederschrift über die öffentliche Sitzung an<br />

die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder weitergeleitet und das<br />

Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung während der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung verteilt und danach wieder eingesammelt<br />

wird.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Hans Kreiner stellt den weiterführenden<br />

Antrag, die Geschäftsordnung für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

nicht zu ändern. Die Niederschrift über die Sitzung<br />

10 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011


des Rechnungsprüfungsausschusses sollte in einen<br />

öffentlichen und in einen nichtöffentlichen Teil aufgeteilt<br />

werden, wobei die Niederschrift über die öffentliche<br />

Sitzung an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder herausgegeben<br />

wird, die Niederschrift über die nichtöffentliche<br />

Sitzung jedoch nicht.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Walter Ferbar bittet um kurze Sitzungsunterbrechung,<br />

damit sich die Antragsteller beraten<br />

können.<br />

Dem stimmt 1. Bürgermeister Alexander Tritthart zu.<br />

Nach kurzer Beratung bittet <strong>Gemeinde</strong>rätin Karoline<br />

Schmidt den <strong>Gemeinde</strong>rat darum, über den Antrag<br />

vom 31.01.2011 abzustimmen.<br />

Nach kurzer Diskussion zieht <strong>Gemeinde</strong>rat Hans<br />

Kreiner seinen Antrag zurück.<br />

Auf die Frage von 1. Bürgermeister Alexander<br />

Tritthart, wer dem gemeinsamen Antrag der Bürger-<br />

lichen Wählergemeinschaft (BWG-FW) und der SPD<br />

vom 31.01.2011 auf Änderung von § 34 Abs. 4 der<br />

Geschäftsordnung für den <strong>Gemeinde</strong>rat zustimmt,<br />

wird das<br />

Abstimmungsergebnis: 10 : 10<br />

erreicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />

Ende der öffentlichen Sitzung: 21.55 Uhr<br />

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern<br />

Die im Anschluss an die öffentliche Sitzung von den<br />

Bürgerinnen und Bürgern gestellten Anfragen an den<br />

1. Bürgermeister und an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

werden beantwortet.<br />

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,<br />

am Montag, dem 4. April 2011 findet im Gebäude der<br />

Grundschule I <strong>Weisendorf</strong>, Reuther Weg 3, die<br />

Schulanmeldung statt.<br />

Ablauf der Anmeldung:<br />

Sechs Kinder besuchen zusammen eine Schnupperstunde,<br />

die von zwei Lehrkräften und einer Erzieherin<br />

aus den Kindergärten durchgeführt wird. Danach erfolgt<br />

ein Einzelgespräch mit einer der beiden Lehrkräfte.<br />

Es ist unbedingt nötig, dass Sie Ihre Anmeldezeit<br />

einhalten:<br />

11:00 Uhr � Familiennamen, beginnend mit den<br />

Buchstaben A bis L<br />

13:30 Uhr � Familiennamen, beginnend mit den<br />

Buchstaben M bis Z<br />

Aufnahme in die Grundschule<br />

� Regulär schulpflichtig sind alle Kinder, die bis<br />

zum 30. September 2011 das 6. Lebensjahr erreicht<br />

haben.<br />

� Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2005 bis<br />

31.12.2005 geboren sind, können auf Antrag<br />

eingeschult werden.<br />

� Die schulpsychologische Untersuchung für<br />

Kinder, die nach dem 01.01.2006 geboren sind<br />

und eingeschult werden sollen, bleibt weiterhin<br />

bestehen.<br />

Anzumelden sind auch alle Kinder, die im vorigen<br />

Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt<br />

worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen.<br />

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann,<br />

wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr<br />

Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu<br />

lassen.<br />

Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter<br />

müssen bei der Schulanmeldung die auf dem Anmeldeblatt<br />

erforderlichen Angaben machen und diese<br />

durch Vorlage des Geburtsscheines bzw. Familienstammbuches<br />

beilegen.<br />

Bitte bringen Sie Folgendes mit:<br />

� die Geburtsurkunde, bei ausländischen Kindern<br />

auch den Reisepass<br />

� die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über<br />

die Schulfähigkeit des Kindes aus medizinischer<br />

Sicht<br />

� eventuell Unterlagen über Aufenthaltsbestimmungs-<br />

und/oder Sorgerecht<br />

Bitte informieren Sie uns auch, wenn Ihr Kind an<br />

einer anderen Schule angemeldet werden soll (z.B.<br />

Maria-Montessori-Schule, Priv. VS Liebfrauenhaus<br />

usw.).<br />

Schulleitung:<br />

I. Münnich, Rektorin<br />

vhs-aktuell<br />

In folgenden Kursen sind noch Plätze frei:<br />

A 706 Ab Montag, 28.02.2011, 17:30 – 18:45 Uhr<br />

Qigong Yangsheng – Die 15 Ausdrucksformen<br />

mit Johanna Jänsch<br />

10 Abende 39,50 €<br />

A 720 Ab Montag, 28.02.2011, 18:50 – 20:20 Uhr<br />

Taekwon-Do – eine faszinierende Kampfkunst aus<br />

Korea mit Jochen Krämer<br />

15 Abende 55,50 € Erwachsene, 34,40 € Jugendliche<br />

A 102 Ab Dienstag, 01.03.2011, 19:00 – 20:30 Uhr<br />

Englisch für Anfänger/-innen A1 mit Irina Wolkow<br />

15 Abende 55,50 €<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 11


A 301 Ab Mittwoch, 02.03.2011, 10:00 – 11:00 Uhr<br />

Wer rastet, der rostet mit Walter Ferbar<br />

Unterhaltsames Gedächtnistraining ohne Leistungsdruck<br />

für Senioren/-innen<br />

6 Vormittage 25,40 €<br />

A 101 Ab Donnerstag, 03.03.2011, 19:00 – 20:30 Uhr<br />

Englisch für Anfänger/-innen A1 mit Irina Wolkow<br />

15 Abende 55,50 €<br />

A 601 Donnerstag, 03.03.2011, 18:00 – 22:00 Uhr<br />

Allerlei Gebackenes mit dem Thermomix<br />

mit Erna Wopperer<br />

Materialkosten von ca. 4 € werden mit der Kursleiterin<br />

abgerechnet.<br />

1 Abend 18,90 €<br />

A 401 Freitag, 04.03.2011, 20:00 – 21:30 Uhr<br />

Indianermärchen für Erwachsene<br />

mit Barbara Maikranz<br />

1 Abend 6,20 €<br />

Nähere Angaben siehe Programmheft.<br />

Melden Sie sich an:<br />

Schriftliche Anmeldungen können bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

abgegeben werden<br />

• Per Fax können Sie die Anmeldungen an folgende<br />

Adressen senden:<br />

- <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weisendorf</strong>, Fax 09135 / 7120-40<br />

- vhs Herzogenaurach, Fax 09132 / 901-329<br />

• Per eMail können Sie die Anmeldungen an folgende<br />

Adresse senden:<br />

e-mail: vhs@herzogenaurach.de<br />

• Per Internet können Sie sich unter folgender Adresse<br />

anmelden: http://www.vhs-herzogenaurach.de/<br />

• Per Telefon erhalten Sie Auskunft unter folgenden<br />

Rufnummern:<br />

Johanna Rath, Telefon 09135 / 729676<br />

vhs Herzogenaurach, Telefon 09132 / 901-322<br />

Ausbildungsbörse am 2. April 2011 in Herzogenaurach<br />

Landrat Eberhard Irlinger lädt am Samstag, 2. April<br />

2011, von 10.30 Uhr bis 15.00 Uhr, zur Ausbildungsbörse<br />

in das Staatliche Berufliche Schulzentrum<br />

Herzogenaurach, Friedrich-Weiler-Platz 2, ein.<br />

Nach den großen Erfolgen der Ausbildungsbörsen in<br />

Herzogenaurach, Eckental und Höchstadt a.d. Aisch<br />

findet somit die bereits zehnte landkreisweite Ausbildungsbörse<br />

wieder in Herzogenaurach statt.<br />

Die Ausbildungsbörse soll vor allem dazu dienen, berufsuchenden<br />

Jugendlichen eine Orientierung über<br />

die verschiedenen Ausbildungsberufe zu geben und<br />

einen direkten und unverbindlichen Kontakt zu den<br />

ausbildenden Betrieben, Institutionen und Berufsfachschulen<br />

zu ermöglichen. Außerdem werden noch<br />

offene Ausbildungsplätze für das Jahr 2011 angeboten.<br />

Schülerinnen und Schüler, die bereits im Herbst<br />

2011, vor allem aber im Herbst 2012 ins Berufsleben<br />

überwechseln möchten, haben hier die Möglichkeit,<br />

sich eingehend über Berufsbilder, Ausbildungsplätze<br />

und den Arbeitsmarkt zu informieren. Zudem können<br />

sie Beratungen und Infos aus erster Hand über Ausbildungsinhalte,<br />

Ausbildungsvoraussetzungen und<br />

Ausbildungsmöglichkeiten erhalten. Die Ausbildungsbörse<br />

wendet sich an Schüler/innen aller Schularten,<br />

von den Hauptschülern/innen bis hin zu den Gymnasiasten/innen.<br />

Nahezu 60 Ausbildungsbetriebe,<br />

Organisationen und Berufsfachschulen sowie die<br />

Agentur für Arbeit stellen vielseitige Ausbildungsmöglichkeiten<br />

vor und geben Praxishilfen und Bewerbungstipps<br />

zur richtigen Berufswahl.<br />

Zur „Jubiläumsbörse“ wird die Bundeswehr eine<br />

Feldküche aufbauen und gemeinsam mit Schülerinnen<br />

der Staatlichen Berufsfachschule für Hauswirtschaft<br />

am Beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt<br />

sowie der Bäcker-Innung Erlangen<br />

und Erlangen-Höchstadt für das leibliche Wohl der<br />

Besucherinnen und Besucher sorgen.<br />

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünscht<br />

Landrat Irlinger einen interessanten und vor allem<br />

informativen Messebesuch.<br />

Weitere Informationen sind beim Wirtschaftsförderer<br />

des Landkreises, Thomas Wächtler, unter Tel. 09131/<br />

803204 erhältlich.<br />

Der nächste Sprechtag der Aktivsenioren findet am<br />

Montag, 07. März 2011, in der Zeit von 13.00 bis<br />

16.00 Uhr im Erlanger Landratsamt, Marktplatz 6,<br />

statt.<br />

Anmeldungen für diesen Sprechtag sind bis Donnerstag,<br />

03. März 2011 unter Tel. 09131/803204 bei<br />

Thomas Wächtler, Wirtschaftsförderung, möglich.<br />

Die Aktivsenioren beraten Existenzgründer, Existenzerhaltungen<br />

und helfen bei Problemfragen. Die<br />

AKTIVSENIOREN BAYERN e.V. sind ein Verein von<br />

etwa 360 Experten im Ruhestand, die ihre Berufs-<br />

und Lebenserfahrung aus unterschiedlichen Bereichen<br />

in Wirtschaft und Management weitergeben<br />

möchten. Die Vereinsmitglieder arbeiten ehrenamtlich<br />

und honorarfrei.<br />

Aus gesetzlichen Gründen dürfen die Aktivsenioren<br />

keine Rechts- und Steuerberatung geben. Sie können<br />

aber aus ihrer Sicht und Erfahrung dazu kritische und<br />

konstruktive Hinweise und Empfehlungen geben. Es<br />

können aber auch alle Fragen der Finanzierung und<br />

Bewertung angesprochen werden.<br />

Erfahrung und Alter helfen, auch unangenehme<br />

Wahrheiten auszusprechen. Unrealistische Projekte<br />

unterstützen die AKTIVSENIOREN BAYERN e.V.<br />

nicht.<br />

Die Aktivsenioren leisten in erster Linie Hilfe zur<br />

Selbsthilfe.<br />

12 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011


Kirchliche Nachrichten<br />

Kath. Pfarrgemeinde St. Josef<br />

Freitag, 25. Feb.<br />

SK 18.00 Hl. Messe,<br />

Gebetsged. f. +Enkel Marco Wormser<br />

anschließend Anbetung<br />

Samstag, 26. Feb.<br />

16.45 Beichtgelegenheit<br />

17.00 Rosenkranzandacht<br />

17.30 VAM, (Pfr)<br />

Gebetsged. f.leb.u. +Angeh.u.Verw. Fam. Kokot-Schmidt<br />

FÜR +Hildegard Gumbmann (2. Seelenamt)<br />

FÜR +Mann u. Vater Paul Fischer u. Sohn<br />

FÜR Leb. u. Verst. Göller<br />

Sonntag, 27. Feb., 8. S.i.J.<br />

10.30 Familienmesse (Pfr) (mit Kon-Takt)<br />

Vorstellung der Erstkommunionkinder<br />

Dienstag, 1. März<br />

18.00 Hl. Messe,<br />

Gebetsged. f. +Mann u.Vater Franz Lorenz, Mönchweg 5 A<br />

Gebetsged. f. +Rita Kautny z.Todestag, u.beiders. +Eltern<br />

u.Geschw. Kautny-Dellermann<br />

Gebetsged. f. +Mutter, n.M. Vahrmann<br />

Mittwoch, 2. März<br />

8.30 Hl. Messe<br />

Donnerstag, 3. März<br />

18.00 Hl. Messe<br />

Freitag, 4. März, Herz-Jesu-Freitag<br />

SK 18.00 Hl. Messe, heute KEINE Anbetung<br />

„Wie viele Brote habt ihr?“ Weltgebetstag der Frauen<br />

2011 aus Chile!<br />

Der diesjährige Weltgebetstag findet am Freitag, 4. März<br />

um 19.30 Uhr statt.<br />

Sie sind alle recht herzlich eingeladen zum Gottesdienst<br />

in die kath. Kirche <strong>Weisendorf</strong>. Im Anschluss daran<br />

treffen wir uns zum regen Austausch und gemütlichem<br />

Beisammensein im Pfarrsaal!<br />

Samstag, 5. März<br />

14.30 TAUFE Levin Hober und Leona May Villamor (Pfr)<br />

16.45 Beichtgelegenheit<br />

17.00 Rosenkranzandacht<br />

17.30 VAM, (PV) Gebetsged. f. +Frau u. Mutter Lisette<br />

Schmidt<br />

FÜR +Mann u. Vater Johann Kladek<br />

FÜR +Agnes Kommander z. Todestag u. +Fam.-Angeh.<br />

FÜR +Frau Katharina Seeberger, Eltern, Schw.-Eltern<br />

u. Verw., Feldstr. 2<br />

Sonntag, 6. März, 9. S.i.J. (Karnevalsonntag)<br />

9.00 Pfarrgottesdienst (PV)<br />

10.30 Familienmesse (PV) Gebetsged. f. +Jakob u. Anna<br />

Kreiner u. Verw.<br />

Freundliche Einladung zu einem Vortrag im Rahmen<br />

der Erwachsenenbildung „Zur Ruhe kommen – zur Stille<br />

finden“ – am Donnerstag, 10. März um 19.00 im Pfarrsaal<br />

St. Josef <strong>Weisendorf</strong> mit Ref. Helmut Hof (Geschäftsführer<br />

der kath. Erwachsenenbildung)<br />

Memo:…in unserem gehetzten Alltag erwacht in vielen<br />

Menschen ein Bedürfnis nach Ruhe und Stille. Doch sie<br />

erfahren, dass sich innere Ruhe nicht willentlich erzwingen<br />

lässt. Wir müssen erst wieder lernen, innerlich zur Stille zu<br />

finden. In Vortrag, Gespräch und kleinen Übungen werden<br />

dazu Hinweise und praktische Anregungen gegeben.<br />

Hey ihr Faschingsbegeisterte,<br />

auch in diesem Jahr lädt das Jugendteam St. Josef alle<br />

Kinder, ab 6 Jahren, zum Kinderfasching am 05. März in<br />

den Pfarrsaal der Pfarrei St. Josef ein.<br />

Also nichts wie ab in euer Kostüm, los gehts ab 14.30 Uhr.<br />

Auf euch warten jede Menge spannende Spiele, viel Spaß<br />

und gute Musik. Für Knabbereien und Trinken ist bestens<br />

gesorgt. Der Eintritt beträgt 2€.<br />

Auf euch freut sich<br />

das Jugendteam St. Josef <strong>Weisendorf</strong><br />

_____________________________________________________<br />

Evang. und Kath. Kirchengemeinden <strong>Weisendorf</strong><br />

Herzliche Einladung zum<br />

Weltgebetstag<br />

am 4. März 2011<br />

In diesem Jahr kommen die Ideen für diesen Gottesdienst<br />

aus Chile.<br />

Wie viele Brote habt ihr?<br />

Diese herausfordernde Frage soll zum Nachdenken anregen,<br />

welche besonderen Talente in einem jeden von uns<br />

schlummern und mit Anderen geteilt werden können.<br />

Der ökumenische Gottesdienst findet um 19:30 Uhr in der<br />

Katholischen Kirche statt.<br />

Zu einem anschließenden gemütlichen Ausklang treffen<br />

wir uns im <strong>Gemeinde</strong>saal.<br />

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Kommen!<br />

Evang.-Luth. Kirchengemeinde <strong>Weisendorf</strong><br />

Freitag, 25.02.2011<br />

17.30 bis 19.00 Uhr „Mädchengruppe“<br />

für 10- bis 12-Jährige, im <strong>Gemeinde</strong>haus.<br />

19.30 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>saal: „Der Dieb von Brügge“ – eine<br />

mittelalterliche Räubergeschichte -, musikalisch in Szene<br />

gesetzt vom Blockflötenensemble „Gioia della musica“.<br />

Sonntag, 27.02.2011 - Sexagesimä -<br />

10.00 Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst.<br />

11.30 Uhr Taufe Lucas Maier<br />

Dienstag, 01.03.2011<br />

10.15 Uhr Kindergarten-Gottesdienst<br />

Mittwochs-Café: Im März findet das „Mittwochs-Café“ nicht<br />

am 2., sondern erst am 9. März statt.<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 13


Evang.-Luth. Kirchengemeinde Kairlindach<br />

Freitag, den 25.02.2011<br />

16.30 – 18.00 Uhr Kindergruppenstunde<br />

in Großenseebach<br />

im Veit-vom-Berg-Haus<br />

19.30 Uhr Taizé-Andacht in Großenseebach<br />

im Veit-vom-Berg-Haus<br />

Sonntag, den 27.02.2011<br />

9.30 Uhr Gottesdienst in Kairlindach<br />

Parallel Kindergottesdienst in der Pfarrscheune<br />

11.00 Uhr Gottesdienst in Großenseebach<br />

Parallel findet Kindergottesdienst statt.<br />

Dienstag, den 01.03.2011<br />

19.00 – 20.30 Uhr Jugendgruppe in Kairlindach<br />

in der Pfarrscheune<br />

Mit dem Thema: „Hacke, Spitze, hoch das Bein!“<br />

Freitag, den 04.03.2011<br />

19.30 Uhr ökum. Gottesdienst zum Weltgebetstag<br />

in der Kirche St. Kilian in Kairlindach<br />

Weltgebetstag 2011<br />

Der Weltgebetstag ist die weltweit größte ökumenische<br />

Basisbewegung von Frauen und ist in mehr als 170<br />

Ländern vertreten.<br />

Auch wir - die <strong>Gemeinde</strong>n Hannberg und Kairlindach -<br />

reihen uns ein in die weltumspannende Kette von Gottesdiensten<br />

am Freitag, dem 4. März.<br />

Frauen aus Chile fragen uns „Wie viele Brote habt ihr?“.<br />

Mit ihren Gedanken und Gebeten, Liedern und Rezepten<br />

feiern wir den Gottesdienst ab 19.30 Uhr diesmal in<br />

St. Kilian, Kairlindach.<br />

KREUZ & QUER - <strong>Gemeinde</strong> in <strong>Weisendorf</strong><br />

lädt Sie herzlich ein!<br />

Freitag, 25. Februar<br />

18:30 Jugendkreis „CREAMAY“ (ab 16 Jahre)<br />

Samstag, 26. Februar<br />

16:00 Teentreff „MAXXlife“ (ab 13 Jahre)<br />

Sonntag, 27. Februar<br />

11:00 Gottesdienst<br />

Mittwoch, 02. März<br />

16:30 bis 18:00 Kindergruppe „FUNDAY“<br />

Tanzabend<br />

Lernen, Üben oder einfach nur Mittanzen.<br />

Standard- und Lateintänze für Einsteiger und Fortgeschrittene<br />

Termin: Dienstag, 01. März um 20.00 Uhr<br />

Kontakt: Thomas Alexi (09135/725322)<br />

www.kreuz-quer.com<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>räume befinden sich im Gewerbegebiet Ost<br />

15c<br />

TC 98 <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />

www.tc98weisendorf.de<br />

Vereinsnachrichten<br />

Liebe Mitglieder des TC 98,<br />

der „Gesellige Abend“ im Februar wird, wie bereits<br />

angekündigt, auf 11.03.2011 verschoben, und wir<br />

werden neben dem traditionellen Heringsessen auch<br />

einen Filmreisebericht von Herrn Gottfried Probst genießen<br />

können.<br />

Am 25.03.2011 findet unsere ordentliche Jahreshauptversammlung<br />

statt.<br />

Wir bitten um Vormerkung beider Termine, zu denen<br />

wir nähere Einzelheiten rechtzeitig mitteilen werden.<br />

Ihre/Eure TC 98-Vorstandschaft<br />

Die Schulvorbereitenden Einrichtungen<br />

mit integrierter Tagesstätte (SVE) Buch<br />

und der Kindergarten Buch mit Kleinkindgruppe<br />

laden herzlich ein zum<br />

„Tag der offenen Tür“<br />

am Samstag, 26. Februar 2011<br />

von 14 – 16 Uhr<br />

Unter dem Motto „Kinder sind unsere Zukunft –<br />

WIR begleiten sie“ freuen wir uns, Ihnen die SVE,<br />

Zum Brandwald 1, 91085 <strong>Weisendorf</strong>-Buch,<br />

Tel. 09132 - 781030 und den Kindergarten mit<br />

Kleinkindgruppe, Zum Dachsknock 23a, 91085<br />

<strong>Weisendorf</strong>-Buch, Tel. 09132 - 781040 vorstellen zu<br />

dürfen.<br />

Obst- und Gartenbauverein <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />

Hallo zusammen, es ist wieder so weit.<br />

Der OGV <strong>Weisendorf</strong> hat einige wichtige<br />

Termine für Groß und Klein bekannt zu geben.<br />

Gruppenstunde der Schmetterlinge<br />

Fasching steht vor der Tür. Wir wollen mit Euch - den<br />

Raupen Faschings-Masken und mit den Schmetterlingen<br />

Faschings-Girlanden - basteln, damit ihr eine<br />

tolle Faschingsfete feiern könnt.<br />

Wann? Am Samstag, dem 26.02.2011<br />

von 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Vereinsheim am Reuther Weg 18,<br />

in <strong>Weisendorf</strong><br />

Auf euer Kommen freuen sich die Betreuerinnen.<br />

14 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011


OGV Monatstreff<br />

Zum gemütlichen Beisammensein, treffen wir uns im<br />

Vereinsheim!<br />

Jeden letzten Mittwoch im Monat um 19.30 Uhr.<br />

Nächster Termin: 23.02.2011<br />

Es freut sich die Vorstandschaft<br />

CSU Ortsverband <strong>Weisendorf</strong><br />

Hiermit laden wir Sie sehr herzlich zur diesjährigen<br />

Jahreshauptversammlung des CSU – Ortsverbandes<br />

<strong>Weisendorf</strong> ein.<br />

Diese findet am<br />

Donnerstag, dem 3. März 2011<br />

im Gasthaus „Goldner Engel“ um 19.30 Uhr statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Totengedenken<br />

3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden<br />

4. Kassenbericht<br />

5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung<br />

6. Neuwahlen der Ortsvorstandschaft und der Kreisdelegierten<br />

7. Ehrungen<br />

8. Sonstiges, Wünsche und Anträge<br />

Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr<br />

freuen.<br />

Die Vorstandschaft<br />

Darüber hinaus laden wir alle Mitglieder und Interessierte<br />

zum traditionellen Aschermittwoch-<br />

Fischessen der CSU-Ortsverbände <strong>Weisendorf</strong>,<br />

Großenseebach und Heßdorf am 09. März 2011 um<br />

19.00 Uhr im Gasthaus Süß in Buch sehr herzlich ein.<br />

Kindergärtchen in <strong>Weisendorf</strong><br />

Liebe Kinder,<br />

wenn ihr 2009 geboren seid und Lust habt, in einer<br />

Kleingruppe mit Gleichaltrigen zu spielen, dann<br />

kommt doch zu uns ins Kindergärtchen.<br />

Wir singen, tanzen, basteln, spielen und tun alles,<br />

was uns Spaß macht.<br />

Wir treffen uns dienstags und donnerstags im<br />

Jugendheim der katholischen Kirche (neben der kath.<br />

Kirche), spielen ab 9.00 Uhr und um 11.30 Uhr holen<br />

euch eure Eltern wieder ab.<br />

Weitere Informationen gibt’s unter der Nummer<br />

09135/6123.<br />

Auf eurer Kommen freuen sich<br />

Tanja Hagen & Sonja Götz<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Weisendorf</strong> Verein<br />

Einladung zur Schlachtschüssel<br />

Wann: Am Samstag, den 19.03.2011 ab 10.00 Uhr<br />

Wo: Feuerwehrgerätehaus<br />

Die Einladung ergeht an alle Mitglieder des Vereins.<br />

Die Vorstandschaft<br />

ASV <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />

Nächste Ausschusssitzung findet statt:<br />

Am: 28.02.2011<br />

Um: 19:30 Uhr<br />

Wo: ASV-Vereinsheim<br />

Die Vorstandschaft<br />

Aktuelles und Infos finden Sie unter:<br />

www.asv-weisendorf.de<br />

Großer Frühjahr - Sommer<br />

Second-Hand-Basar<br />

in der Mehrzweckhalle,<br />

Reuther Weg 6, <strong>Weisendorf</strong> am<br />

Samstag, dem 19.03.2011 von 9.00 – 11.30 Uhr<br />

Wir verkaufen für Sie Ihre gut erhaltene Baby- und<br />

Kinderbekleidung bis Größe 176, Spielsachen,<br />

Kinderwagen, Fahrzeuge, sowie Fahrräder.<br />

Bücherverkauf: Kinder- und Jugendliteratur<br />

einschl. Sachbücher, sowie aktuelle Erwachsenenromane,<br />

Kochbücher und Hörbücher!!!<br />

Verkaufsnummern erhalten Sie am Montag, 14. März<br />

2011 von 9.00 bis 11.30 Uhr bei:<br />

Frau Ort Tel. 09135/7366234<br />

Frau Heinl Tel. 09135/723955<br />

sowie am Dienstag, 15. März 2011 von 16.00 bis<br />

18.00 Uhr bei:<br />

Frau Walter Tel. 09135/727708<br />

oder unter der E-Mail-Adresse info@basarweisendorf.de<br />

(Ausgabe ab Anfang März).<br />

Die vollständig gekennzeichneten Artikel können am<br />

Freitag, dem 18.03.2011 von 8.30 - 16.00 Uhr in der<br />

Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong> abgegeben werden.<br />

Die einbehaltenen 10 % des Umsatzes werden für<br />

karitative Zwecke verwendet.<br />

Ihr Basarteam<br />

Besuchen Sie uns auf unserer Homepage:<br />

www.basar-weisendorf.de<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011_____________________________________________________________ 15


Rassegeflügelzuchtverein<br />

Rezelsdorf e.V.<br />

Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag,<br />

dem 04. März 2011 um 20.00 Uhr im Landgasthof<br />

Lunz in Rezelsdorf statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Totengedenken<br />

3. Genehmigung des Protokolls zur Jahreshaupt-<br />

versammlung 2010<br />

4. Bericht des 1. Vorsitzenden<br />

5. Bericht des Jugendobmannes<br />

6. Bericht der Zuchtwarte<br />

7. Bericht des Ringwartes<br />

8. Bericht des Kassiers<br />

9. Bericht der Revisoren<br />

10. Entlastung der Vorstandschaft<br />

11. Vereinsjubiläum 2011<br />

12. Wünsche und Anträge<br />

13. Verschiedenes<br />

Wünsche und Anträge sind bis spätestens Freitag,<br />

den 25. Februar 2011 in schriftlicher Form an den<br />

1. Vorsitzenden zu richten.<br />

Zu dieser Versammlung möchten wir alle Mitglieder<br />

des Vereins recht herzlich einladen.<br />

RGZV Rezelsdorf e.V.<br />

Klaus Neudecker Klaus Zink<br />

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender<br />

Stefan Winterbauer Thomas Fischer<br />

1. Kassier 1. Schriftführer<br />

Am Sonntag, dem 27. Februar 2011 findet in der<br />

Geflügelhalle in Rezelsdorf von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

der traditionelle Tauben- und Geflügelmarkt statt.<br />

Es stehen genügend Käfige zur Verfügung, um die<br />

mitgebrachten Tiere zum Verkauf anzubieten.<br />

Veterinärbehördliche Bestimmungen:<br />

Für alle Tiere ist ein Impfzeugnis erforderlich. Für<br />

Geflügel gelten folgende Bestimmungen: 7 Tage Aufstallung<br />

vor der Veranstaltung, sowie klinisch, tierärztliche<br />

Untersuchung im Bestand, längstens 5 Tage<br />

vor der Veranstaltung. Für Enten und Gänse ist eine<br />

virologische Untersuchung erforderlich. Kaninchen<br />

und Hasen müssen RHD-geimpft sein Die Untersuchungen<br />

sind durch eine tierärztliche Bescheinigung<br />

nachzuweisen. Weitere veterinärbehördliche Auflagen<br />

können beim Veranstalter erfragt werden. Ohne<br />

die erforderlichen Bescheinigungen kann den<br />

Beschickern/Ausstellern leider kein Zutritt in die<br />

Halle gewährt werden.<br />

Auf Ihren Besuch freuen sich.<br />

RGZV Rezelsdorf e.V.<br />

Klaus Neudecker<br />

1. Vorsitzender<br />

Stammtisch<br />

Alte Schule Kairlindach<br />

Hallo liebe Stammtischbrüder,<br />

unser nächster Stammtisch:<br />

Freitag, den 25.02.2011, 20.00 Uhr im ASV-Heim<br />

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.<br />

Die Vorstandschaft<br />

TSG <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />

Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />

Die Jahreshauptversammlung der<br />

TSG <strong>Weisendorf</strong> e.V. findet am<br />

Freitag, dem 18.03.2011, um 19.30 Uhr<br />

im Lokal „Bürgerstube“ in <strong>Weisendorf</strong> statt.<br />

Dazu laden wir alle Mitglieder des Vereins ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Jahresrückblick der Vorstandschaft<br />

3. Bericht des Kassenwartes<br />

4. Bericht der Kassenprüfer<br />

5. Entlastung der Vorstandschaft<br />

6. Neuwahlen<br />

7. Sonstiges<br />

Wenn weitere Themenwünsche bestehen, so bitten<br />

wir, diese rechtzeitig der Vorstandschaft mitzuteilen.<br />

Jürgen Strässer<br />

1. Vorstand<br />

Kinderfasching der TSG <strong>Weisendorf</strong><br />

Einmalige Attraktionen warten auf euch:<br />

Life-Musik mit Ernst, Tombola, köstliche Kuchen,<br />

Spiele, Tanzvorführungen, etc. .......<br />

Wann: Sonntag, 27. Februar 2011 von 14 – 17 Uhr<br />

Einlass ab 13.30 Uhr<br />

Wo: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />

Eintritt: Kinder € 2,-- Erwachsene € 2,50<br />

Bitte Geschirr mitbringen!<br />

16 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 8 23.02.2011


Kontakt und Information:<br />

Aktuelles<br />

Jetzt am: Montag, den 07.03.2011 von 7:35 - ca. 11:30 Uhr<br />

JFM 0511 Erlebnistag Theater! (K)=<br />

(hier Betreuung ab 7 Uhr möglich)<br />

Für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 – 14 Jahren<br />

Gebühr: 4,50 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

TN-Zahl: mind. 6, max. 15<br />

Leitung: Saskia Fischer<br />

Bitte mitbringen: Getränk, evtl. Brotzeit<br />

Treffpunkt: Haltestelle <strong>Weisendorf</strong><br />

Schule<br />

Wie und wo entsteht Theater? Wie kommt der Nebel auf die Bühne? Wo<br />

verwandeln sich die Schauspieler in die Figuren? Auf einer Expedition durch<br />

das Erlanger Theater und seine Abteilungen erfahrt ihr, was und wer alles<br />

zum Theaterspiel dazugehört. Am Ende wird in einem Theaterworkshop<br />

selbst gespielt.<br />

Montag, den 07.03.2011 von 14:30 - 16:30 Uhr<br />

JFM 0111 Faschingsparty<br />

Für alle Kinder zwischen 6 - 12 Jahren<br />

Gebühr: 3 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

TN-Zahl: mind. 8, max. 20<br />

Leitung: Saskia Fischer<br />

Ort: Jugendraum Mehrzweckhalle<br />

Bitte mitbringen: im Kostüm erscheinen!<br />

Mit tollen Spielen und Musik, leckeren Krapfen<br />

feiern wir eine große Faschingsparty!<br />

Mittwoch, den 09.03.2011 von 14:00 - 16:00 Uhr<br />

JFM 1211 Improtheater - Workshop<br />

Für alle Jugendliche ab 14 Jahren<br />

Gebühr: kostenfrei<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

TN-Zahl: mind. 6, max. 16<br />

Leitung: Saskia Fischer<br />

Bitte mitbringen: Getränk, bequeme Kleidung<br />

Ort: Jugendraum Mehrzweckhalle<br />

Spaß am Spiel und spontane Ideen stehen beim Improvisationstheater im<br />

Vordergrund. Mit lustigen Kennenlernspielen und Fungames spielen wir uns<br />

warm und versuchen nach und nach in andere Rollen zu schlüpfen.<br />

Donnerstag, den 10.03.2011 von 15:00 - 16:00 Uhr<br />

JFM 1111 Duft– und Kräuterseifen herstellen<br />

Für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene<br />

Gebühr: 4,50 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

TN-Zahl: mind. 4, max. 8<br />

Leitung: Saskia Fischer<br />

Bitte mitbringen: Getränk<br />

Ort: Mehrgenerationenhaus, Sauerheimer Weg 1<br />

Wir stellen gut riechende Seifen (z.B.: Lavendel,<br />

Zimt oder Honig) in verschiedenen Formen und Farben her.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Faschingsferien<br />

IDentity IDentity Club Club<br />

Club<br />

samstags, ab 18:00 Uhr - 24:00 Uhr<br />

26.02.2011; 12.03.2011<br />

.<br />

JFM 1311 Töpfern für Kinder und Erwachsene<br />

Freitag, den 11.03.2011 von 14:00 – 16:00 Uhr<br />

Gebühr: 15 € für Kinder, 20 € für Erwachsen (inkl. Ton, 2 Brände,<br />

glänzende Glasuren)<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

TN-Zahl: mind. 8, max. 12<br />

Leitung: Inge Stimper<br />

Bitte mitbringen: Getränk, Kleidung die schmutzig werden darf<br />

Ort: Werkstatt von Familie Trescher, Kirchenstr. 1, Weisensdorf<br />

Wir töpfern drollige Tiere wie z.B. lustige Kühe, kunterbunte Phantasievögel<br />

oder freche Hühner. Lasst Euch überraschen! Nach dem Töpfern<br />

müssen die Werke noch glasiert werden, bitte Terminkalender mitbringen.<br />

Samstag, den 12.03.2011 von 13:30 - 16:00 Uhr<br />

JFM 0611 Schmuckkurs im Perlenmarkt<br />

Für alle Kinder ab 8 Jahren<br />

Gebühr: 14 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

TN-Zahl: mind. 5, max. 7<br />

Leitung: Bianca Schubert, Saskia Fischer<br />

Bitte mitbringen: Getränk<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />

Wir besuchen einen Schmuckkurs in Erlangen wo Euch professionelle<br />

Tricks und handwerkliches Können gezeigt werden um ein perfektes<br />

Schmuckstück herzustellen. Hier fertigt ihr Eure eigene Kette, lernt<br />

verschiedene Techniken des Perlenfädelns mit unterschiedlichen Materialien,<br />

Quetschperlen und das Anbringen von Verschlüssen. Der Kurs wird<br />

von einer Goldschmiedin in entspannter Atmosphäre im Perlenmarkt<br />

Erlangen gehalten. Die Gebühr beinhaltet die Materialkosten sowie eine<br />

generelle Kursgebühr.<br />

Montag, den 14.03.2011 von 14:30 - 17:30 Uhr<br />

JFM 1011 Brot und Butter selber herstellen<br />

wie in alten Zeiten<br />

Für alle Kinder ab 6 Jahren<br />

Gebühr: 3 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

TN-Zahl: mind. 5, max. 8<br />

Leitung: Günter& Johanna Rath, Saskia Fischer<br />

Bitte mitbringen: Schürze, Getränk<br />

Ort: Heimatverein <strong>Weisendorf</strong>, Reuther Weg 16<br />

Heute backen wir selber leckeres ofenfrisches Brot und stellen selbstgemachte<br />

Butter her! Vorher müssen wir aber noch die Milch mit einer<br />

Zentrifuge entrahmen.<br />

Vorschau für März – April:<br />

• 22. März, 17:00 - 18:30 Uhr Gruppen- und Kreistänze<br />

• 24. März, 15:00 – 16:00 Uhr Stofftiere selbst basteln!<br />

• 02. April, 09:00 – 13:00 Uhr Jugend- u. Erw. Flohmarkt!<br />

• 09. April, 16:00 – 17:00 Uhr Premiere des Theaterworkshops<br />

• 19. April, 11:35 – 16:45 Uhr Führung durch die Produktionsstätten<br />

des BR in Nürnberg - ab 14 Jahren!!!<br />

Kinder- und Jugendbüro Markt <strong>Weisendorf</strong> Fon: 09135/7120-0 oder -29,<br />

Gerbersleite 2, Fax: 09135/712040<br />

91085 <strong>Weisendorf</strong> (Rathaus) E-Mail: jugendbuero@weisendorf.de<br />

Amtsblatt<br />

Ansprechpartnerin:<br />

<strong>Weisendorf</strong><br />

Saskia<br />

Nr. 8<br />

Fischer<br />

23.02.2011_____________________________________________________________ 17

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