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KAM-oeko-LOGISCH - Mieterverband

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Mieten steigen ungebremst<br />

Eigentlich hätten die Mieten im<br />

Zeitraum von 2005 bis heute einigermassen<br />

stabil bleiben müssen.<br />

Rein wirtschaftlich gesehen. Denn in<br />

dieser Zeit bewegte sich der für die<br />

Mieten massgebende Referenzzinssatz<br />

von 3 Prozent auf 3.5 Prozent und<br />

dann wieder zurück auf 3 Prozent, wo<br />

er heute liegt. Dieser Zinsbuckel hätte<br />

die Mieten wieder auf den Stand<br />

von 2005 zurückführen müssen. Hätte<br />

– wenn die Hauseigentümer ihre<br />

Pflichten erfüllen und sinkende Referenzzinssätze<br />

an ihre Mietenden weitergeben<br />

würden. leider ist dies nicht<br />

immer der Fall.<br />

teuerung war gering<br />

Dies wird an den neuesten Zahlen<br />

der Mietpreiserhebung des Bundesamtes<br />

für Statistik deutlich. Die Bestandesmieten<br />

– das heisst die durchschnittlichen<br />

Mieten der bestehenden<br />

Wohnungen – lagen im Jahr 2005 auf<br />

einem Indexstand von 112.1 Punkten<br />

und haben im Februar 2010 einen<br />

m&w | in den letzten fünf Jahren sind die Mieten in der Schweiz um über<br />

zehn Prozent gestiegen. Dies zeigt die jüngste Mietpreiserhebung des<br />

Bundes. Der Anstieg erfolgte, obwohl der Referenzzinssatz tief lag. Und<br />

einmal mehr liefen die Mieten der teuerung davon.<br />

Stand von 124.3 Punkten erreicht.<br />

Dies entspricht einem Anstieg von<br />

12.2 Punkten oder 10.8 Prozent. In der<br />

gleichen Zeit ist die Teuerung lediglich<br />

um 3.7 Prozent gestiegen. Der hohe<br />

Mietanstieg kann also mitnichten<br />

mit der Teuerung begründet werden,<br />

wie das gerne getan wird.<br />

Die Zahlen zeigen einmal mehr,<br />

dass die Hauseigentümer Marktvorteile<br />

für sich ausnützen und die Mieten<br />

aufschlagen, wo es geht, aber meist<br />

gesetzwidrig nicht senken, wenn sie<br />

So stiegen die Mieten in fünf Jahren an<br />

dies tun müssten. Die Summe dieser<br />

Handlungen ergibt den ökonomisch<br />

nicht gerechtfertigten, unaufhaltsam<br />

erscheinenden Mietanstieg. Dieser<br />

kann ohne bessere Mietzinskontrolle<br />

nur gebremst werden, wenn noch<br />

viel mehr Mietende als bisher sich<br />

dies nicht mehr gefallen lassen und<br />

gegen ungerechtfertigte Mietaufschläge<br />

intervenieren.<br />

� Zahlen der Mietpreiserhebung<br />

jeweils auf der MV-Webseite www.<br />

mietrecht.ch unter «Landesindex»<br />

Durchschnittlicher Mietanstieg 2005 bis 2010<br />

2-Zimmer- 3-Zimmer- 4-Zimmer- 5-Zimmer-<br />

Wohnung Wohnung Wohnung Wohnung<br />

2005 830 Franken 990 Franken 1249 Franken 1598 Franken<br />

2010 936 Franken 1140 Franken 1385 Franken 1755 Franken<br />

Bei Fluglärm-entschädigung müssen die<br />

Mieten angepasst werden<br />

Der Hausbesitzer in Glattbrugg<br />

erhielt von der Eidgenössischen<br />

Schätzungskommission eine Entschädigung<br />

von rund 390‘000 Franken<br />

(17,5% des Verkehrswertes) zugesprochen.<br />

Dies wegen Minderwert der liegenschaft<br />

infolge Beeinträchtigung<br />

durch Fluglärm. Es ist das erste Mal,<br />

dass ein Eigentümer mit einem Mehrfamilienhaus<br />

entschädigt wurde. Bislang<br />

waren es nur Besitzer von Einfamilienhäusern.<br />

Die Entschädigung wurde möglich,<br />

weil das Bundesgericht entsprechende<br />

Klagen von lärmgeschädigten<br />

Hausbesitzern im umfeld des Flughafens<br />

Kloten gutgeheissen hatte.<br />

Das höchste Gericht fand, sie hätten<br />

bei ihren liegenschaften Einbussen<br />

durch Fluglärm erlitten und daher einen<br />

Anspruch auf Entschädigung.<br />

entschädigung<br />

weitergeben<br />

Bereits im Jahr 2002<br />

hatte der ehemalige<br />

HEV-Direktor Rolf Hegetschweiler im<br />

Nationalrat eine entsprechende parla-<br />

mentarische Initiative deponiert. Der<br />

MV verlangte in der Beratung, dass<br />

auch die Mietenden von der Ent-<br />

m&w | erstmals hat der Besitzer eines Mehrfamilienhauses in Glattbrugg<br />

eine entschädigung wegen Fluglärm erhalten. Achtung Mietende:<br />

er sollte sie weitergeben!<br />

schädigungsregelung profitieren<br />

müssten. Denn sie sind es ja in ers-<br />

ter linie, die unter dem Fuglärm leiden.<br />

Die Arbeiten an der Änderung<br />

des Enteigungsgesetzes sind nach<br />

Auskunft von MV-Präsidentin und Nationalrätin<br />

Anita Thanei im Moment<br />

allerdings sistiert worden.<br />

Die Forderung bleibt aber auf dem<br />

Tisch, dass die Entschädigung an die<br />

Mietenden unabhängig vom Män-<br />

gelanspruch weitergegeben werden<br />

muss. Denn es ändern sich die Berechnungsgrundlagen<br />

der Miete.<br />

Wird ein Minderwert der liegenschaft<br />

wegen der lärmbeeinträchtigung<br />

anerkannt, müssen auch die<br />

Mieten sinken. «Es gilt zu<br />

Bild m&w<br />

verhindern, dass Vermieter doppelt<br />

profitieren: von der Entschädigung<br />

und einer zu hohen Miete», sagt Anita<br />

Thanei. Wer also in der lärmzone<br />

wohnt und erfährt, dass<br />

der Vermieter eine<br />

Entschädigung erhalten<br />

hat, sollte<br />

unbedingt bei<br />

ihm anklopfen<br />

und eine<br />

Anpassung<br />

der Miete<br />

verlangen.<br />

MIETEN & WOHNEN 3|10<br />

3

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