KAM-oeko-LOGISCH - Mieterverband
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Mieten steigen ungebremst<br />
Eigentlich hätten die Mieten im<br />
Zeitraum von 2005 bis heute einigermassen<br />
stabil bleiben müssen.<br />
Rein wirtschaftlich gesehen. Denn in<br />
dieser Zeit bewegte sich der für die<br />
Mieten massgebende Referenzzinssatz<br />
von 3 Prozent auf 3.5 Prozent und<br />
dann wieder zurück auf 3 Prozent, wo<br />
er heute liegt. Dieser Zinsbuckel hätte<br />
die Mieten wieder auf den Stand<br />
von 2005 zurückführen müssen. Hätte<br />
– wenn die Hauseigentümer ihre<br />
Pflichten erfüllen und sinkende Referenzzinssätze<br />
an ihre Mietenden weitergeben<br />
würden. leider ist dies nicht<br />
immer der Fall.<br />
teuerung war gering<br />
Dies wird an den neuesten Zahlen<br />
der Mietpreiserhebung des Bundesamtes<br />
für Statistik deutlich. Die Bestandesmieten<br />
– das heisst die durchschnittlichen<br />
Mieten der bestehenden<br />
Wohnungen – lagen im Jahr 2005 auf<br />
einem Indexstand von 112.1 Punkten<br />
und haben im Februar 2010 einen<br />
m&w | in den letzten fünf Jahren sind die Mieten in der Schweiz um über<br />
zehn Prozent gestiegen. Dies zeigt die jüngste Mietpreiserhebung des<br />
Bundes. Der Anstieg erfolgte, obwohl der Referenzzinssatz tief lag. Und<br />
einmal mehr liefen die Mieten der teuerung davon.<br />
Stand von 124.3 Punkten erreicht.<br />
Dies entspricht einem Anstieg von<br />
12.2 Punkten oder 10.8 Prozent. In der<br />
gleichen Zeit ist die Teuerung lediglich<br />
um 3.7 Prozent gestiegen. Der hohe<br />
Mietanstieg kann also mitnichten<br />
mit der Teuerung begründet werden,<br />
wie das gerne getan wird.<br />
Die Zahlen zeigen einmal mehr,<br />
dass die Hauseigentümer Marktvorteile<br />
für sich ausnützen und die Mieten<br />
aufschlagen, wo es geht, aber meist<br />
gesetzwidrig nicht senken, wenn sie<br />
So stiegen die Mieten in fünf Jahren an<br />
dies tun müssten. Die Summe dieser<br />
Handlungen ergibt den ökonomisch<br />
nicht gerechtfertigten, unaufhaltsam<br />
erscheinenden Mietanstieg. Dieser<br />
kann ohne bessere Mietzinskontrolle<br />
nur gebremst werden, wenn noch<br />
viel mehr Mietende als bisher sich<br />
dies nicht mehr gefallen lassen und<br />
gegen ungerechtfertigte Mietaufschläge<br />
intervenieren.<br />
� Zahlen der Mietpreiserhebung<br />
jeweils auf der MV-Webseite www.<br />
mietrecht.ch unter «Landesindex»<br />
Durchschnittlicher Mietanstieg 2005 bis 2010<br />
2-Zimmer- 3-Zimmer- 4-Zimmer- 5-Zimmer-<br />
Wohnung Wohnung Wohnung Wohnung<br />
2005 830 Franken 990 Franken 1249 Franken 1598 Franken<br />
2010 936 Franken 1140 Franken 1385 Franken 1755 Franken<br />
Bei Fluglärm-entschädigung müssen die<br />
Mieten angepasst werden<br />
Der Hausbesitzer in Glattbrugg<br />
erhielt von der Eidgenössischen<br />
Schätzungskommission eine Entschädigung<br />
von rund 390‘000 Franken<br />
(17,5% des Verkehrswertes) zugesprochen.<br />
Dies wegen Minderwert der liegenschaft<br />
infolge Beeinträchtigung<br />
durch Fluglärm. Es ist das erste Mal,<br />
dass ein Eigentümer mit einem Mehrfamilienhaus<br />
entschädigt wurde. Bislang<br />
waren es nur Besitzer von Einfamilienhäusern.<br />
Die Entschädigung wurde möglich,<br />
weil das Bundesgericht entsprechende<br />
Klagen von lärmgeschädigten<br />
Hausbesitzern im umfeld des Flughafens<br />
Kloten gutgeheissen hatte.<br />
Das höchste Gericht fand, sie hätten<br />
bei ihren liegenschaften Einbussen<br />
durch Fluglärm erlitten und daher einen<br />
Anspruch auf Entschädigung.<br />
entschädigung<br />
weitergeben<br />
Bereits im Jahr 2002<br />
hatte der ehemalige<br />
HEV-Direktor Rolf Hegetschweiler im<br />
Nationalrat eine entsprechende parla-<br />
mentarische Initiative deponiert. Der<br />
MV verlangte in der Beratung, dass<br />
auch die Mietenden von der Ent-<br />
m&w | erstmals hat der Besitzer eines Mehrfamilienhauses in Glattbrugg<br />
eine entschädigung wegen Fluglärm erhalten. Achtung Mietende:<br />
er sollte sie weitergeben!<br />
schädigungsregelung profitieren<br />
müssten. Denn sie sind es ja in ers-<br />
ter linie, die unter dem Fuglärm leiden.<br />
Die Arbeiten an der Änderung<br />
des Enteigungsgesetzes sind nach<br />
Auskunft von MV-Präsidentin und Nationalrätin<br />
Anita Thanei im Moment<br />
allerdings sistiert worden.<br />
Die Forderung bleibt aber auf dem<br />
Tisch, dass die Entschädigung an die<br />
Mietenden unabhängig vom Män-<br />
gelanspruch weitergegeben werden<br />
muss. Denn es ändern sich die Berechnungsgrundlagen<br />
der Miete.<br />
Wird ein Minderwert der liegenschaft<br />
wegen der lärmbeeinträchtigung<br />
anerkannt, müssen auch die<br />
Mieten sinken. «Es gilt zu<br />
Bild m&w<br />
verhindern, dass Vermieter doppelt<br />
profitieren: von der Entschädigung<br />
und einer zu hohen Miete», sagt Anita<br />
Thanei. Wer also in der lärmzone<br />
wohnt und erfährt, dass<br />
der Vermieter eine<br />
Entschädigung erhalten<br />
hat, sollte<br />
unbedingt bei<br />
ihm anklopfen<br />
und eine<br />
Anpassung<br />
der Miete<br />
verlangen.<br />
MIETEN & WOHNEN 3|10<br />
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