12.12.2012 Aufrufe

Die kompletten Versicherungsbedingungen

Die kompletten Versicherungsbedingungen

Die kompletten Versicherungsbedingungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Assekuradeur: Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg<br />

(2) § 33 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist auf Widerklagen der anderen Partei<br />

nicht anzuwenden.<br />

(3) Eine von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist zulässig für den Fall, dass der<br />

Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Auf enthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)<br />

§ 123<br />

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich<br />

durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.<br />

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen<br />

gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung<br />

kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber<br />

die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben<br />

hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte<br />

oder kennen musste.<br />

§ 126 b<br />

Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde<br />

oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise<br />

abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung<br />

durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht<br />

werden.<br />

§ 195 <strong>Die</strong> regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.<br />

Seite 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!