Die kompletten Versicherungsbedingungen
Die kompletten Versicherungsbedingungen
Die kompletten Versicherungsbedingungen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Assekuradeur: Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg<br />
Annahmerichtlinien Unfallversicherung<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
I Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Versicherungsbeginn, Versicherungsdauer<br />
2. Aufnahmealter, Endalter<br />
3. Versicherbarkeit<br />
4. Sondergefahren, anfragepflichtige Risiken<br />
a) Luftfahrten<br />
b) Anfragepflichtige Risiken bei gefährlicher Berufstätigkeit<br />
c) Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler<br />
5. Leistungsarten und Höchstversicherungssummen<br />
a) Invalidität<br />
b) Unfall-Rente<br />
c) Tod<br />
d) Übergangsleistung<br />
e) Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld<br />
f) Tagegeld<br />
g) Verletzungsgeld<br />
h) Kosten kosmetischer Operationen und kieferorthopädischer Maßnahmen<br />
i) Kurkosten<br />
j) Bergungskosten<br />
6. Verhältnis der Versicherungssummen<br />
7. Summenzuschläge<br />
8. Besonderheiten der einzelnen Versicherungsarten<br />
A Dynamik<br />
B Progressionsmodelle<br />
a) Modell 225<br />
b) Modell 300<br />
c) Modell 500<br />
C Mehrleistungsmodelle<br />
a) Mehrleistung ab 75%<br />
b) Mehrleistung ab 90%<br />
II Hinweise zur Beitragsberechnung<br />
1. Gefahrengruppen<br />
2. Zuschläge<br />
3. Mindestbeitrag<br />
4. Versicherungsteuer<br />
I Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Versicherungsbeginn, Versicherungsdauer<br />
a) Der Beginn der Versicherung darf nicht vor dem Antragsaufnahmedatum liegen.<br />
<strong>Die</strong> Versicherung darf nicht später als 12 Monate nach dem Datum der<br />
Antragsaufnahme beginnen.<br />
b) <strong>Die</strong> Höchstversicherungsdauer beträgt 3 Jahr.<br />
c) Das gleiche gilt für Vertragsverlängerungen.<br />
d) Bei minderjährigen Versicherungsnehmern ist die Versicherungsdauer so zu<br />
begrenzen, daß der Ablauf der Versicherung spätestens der auf die Volljährigkeit<br />
folgende Versicherungsjahresschluß ist.<br />
2. Aufnahmealter, Endalter<br />
Aufnahmefähig sind Personen ab Vollendung der Geburt bis zur Vollendung des<br />
70. Lebensjahres.<br />
a) Kinder können zu den Beitragssätzen des Kinderunfalltarifs ab Vollendung der<br />
Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufgenommen werden.<br />
<strong>Die</strong>se Beitragssätze gelten bis zu dem der Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
folgenden Versicherungsjahresschluß.<br />
Danach erfolgt eine Umwandlung auf die Beitragssätze des Erwachsenentarifs<br />
gemäß der jeweiligen Gefahrengruppe (siehe II.1).<br />
b) Ab Vollendung des 18. bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres finden die<br />
Beitragssätze des Erwachsenentarifs Anwendung.<br />
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres<br />
können Personen nur noch mit einem um 30% erhöhten Beitrag und jährlicher<br />
Versicherungsdauer aufgenommen werden.<br />
Ab Vollendung des 60. Lebensjahres ist keine Dynamik mehr möglich.<br />
c) Bestehende Versicherungen enden mit Ablauf des Jahres, in dem die versicherte<br />
Person das 80. Lebensjahr vollendet, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden<br />
ist.<br />
d) Das maximale Eintrittsalter für die Unfall-Rente ist 64 Jahre.<br />
3. Versicherbarkeit<br />
a) Versichert werden in der Regel nur gesunde Personen.<br />
b) Personen mit den nachstehend aufgeführten Krankheiten werden nicht versichert.<br />
- Geisteskranke sowie Personen, die als Pflegebedürftige der Pflegestufe III im<br />
Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch XI anerkannt sind<br />
(Schwerstpflegebedürftge)<br />
- Alzheimer-Krankheit<br />
- Chorea Huntington<br />
- Parkinson-Krankheit<br />
- Multiple Sklerose<br />
- Enzephalitis<br />
- Dialyse-Patienten<br />
- Morbus-Bechterew<br />
- Muskeldystophien<br />
- Trisomie<br />
- anlagebedingte vermehrte Knochenbrüchigkeit, z.B. Osteogenesis imperfekta<br />
(sog. Glasknochenkrankheit),<br />
- Knochenkrebs<br />
- AIDS-Erkrankung,<br />
- HIV-Infektion<br />
c) Mit Hinweis/Einschränkung versicherbar:<br />
- Diabetes<br />
- Herzinfarkt<br />
- Schlaganfall<br />
- Kurzsichtigkeit von 8 und mehr Dioptrien<br />
4. Sondergefahren, anfragepflichtige Risiken<br />
a) Luftfahrten<br />
Das Fluggastrisiko ist in die private Unfallversicherung eingeschlossen.<br />
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Unfälle der versicherten Person:<br />
a) als Luftfahrzeugführer oder Luftsportgeräteführer, soweit sie nach deutschem<br />
Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied<br />
eines Luftfahrzeuges oder Luftsportgerätes;<br />
b) bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit;<br />
c) bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.<br />
Sollte hierfür Versicherungsschutz gewünscht werden, ist dies besonders zu beantragen.<br />
b) Anfragepflichtige Risiken bei gefährlicher Berufstätigkeit (siehe II 1.)<br />
Beitragssätze, Bedingungen und Höchstversicherungssummen für diese Sonderrisiken<br />
sind über die Direktion zu erfragen.<br />
c) Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler können nicht versichert werden.<br />
5. Leistungsarten und Höchstversicherungssummen (Summenzuschläge unter I 7.<br />
beachten!)<br />
<strong>Die</strong> genannten Höchstversicherungssummen gelten für normale Risiken.<br />
Bei Dynamik reduzieren sich die Höchstversicherungssummen um 10%.<br />
a) Invalidität<br />
EUR 800.000,- für Erwachsene und Kinder<br />
Auswahlmögichkeit: verbesserte Gliedertaxe (siehe Zuschläge)<br />
b) Unfall-Rente<br />
<strong>Die</strong> Unfall-Rente ist in 50-EUR-Schritten versicherbar und wird grundsätzlich<br />
monatlich vereinbart.<br />
min. Monatsrente 250,- EUR<br />
max. Monatsrente 2.250,- EUR, Erwachsene und<br />
Auszubildende ab dem 15. Lebensjahr<br />
max. Jahresrente 1.350,- EUR, Kinder, Hausfrauen,<br />
Personen ohne Beruf, Schüler und Studenten<br />
Seite 8<br />
<strong>Die</strong> Rente darf 75% des Jahres-Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit nicht<br />
übersteigen.<br />
Hinsichtlich des Gesamtrisikos ist eine Unfallrente in Höhe von 500,- EUR wie eine<br />
Invaliditätssumme in Höhe von 150.000,- EUR zu bewerten. Ist daher sowohl eine<br />
Invaliditätssumme als auch eine Unfallrente versichert, so gilt:<br />
Rente x 300 + Invalidität (Summe bei Vollinvalidität incl. aller Mehrleistungen)<br />
darf EUR 800.000,- nicht übersteigen!<br />
c) Tod<br />
EUR 800.000,- für Erwachsene<br />
EUR 8.000,- für Kinder<br />
d) Übergangsleistung<br />
EUR 25.000,- für Erwachsene<br />
EUR 16.000,- für Kinder<br />
e) Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 100,- EUR für Erwachsene und Kinder<br />
f) Tagegeld<br />
Tagegeld wird ab dem 15. oder 43. Tag nach Beginn der ärztlichen Behandlung<br />
gezahlt. Für Arbeitnehmer frühestens ab 43. Tag.<br />
50,- EUR für Selbständige<br />
13,- EUR für Arbeitnehmer<br />
Für Personen ohne Beruf sowie Hausfrauen/männer, Rentner, Pensionäre, Kinder,<br />
Schüler und Studenten wird die Versicherung von Tagegeld nicht geboten.<br />
g) Verletzungsgeld<br />
Verletzungsgeld ist nur für Erwachsene im Rahmen des Privatkundengeschäfts in<br />
Höhe von 500,- Euro oder 1.000,- Euro abschließbar.<br />
Voraussetzung für den Abschluß von Verletzungsgeld: Koppelung an eine Grund-<br />
Invaliditätssumme von mindestens 100.000,- EUR oder an eine Unfall-Rente in<br />
einer monatlichen Höhe von mindestens 500,- EUR.<br />
Leistungshöchstgrenze: pro Versicherungsjahr 200% der versicherten Summe.<br />
h) Kosten kosmetischer Operationen und kieferorthopädischer Maßnahmen<br />
EUR 5.000,- für Erwachsene und Kinder.<br />
Wenn Invalidität versichert ist: 2.500,- EUR beitragsfrei für Erwachsene und Kinder.<br />
i) Kurkosten wenn Invalidität versichert ist:<br />
2.500,- EUR beitragsfrei für Erwachsene und Kinder.<br />
j) Bergungskosten wenn Invalidität versichert ist: 5.000,- EUR beitragsfrei für<br />
Erwachsene und Kinder.<br />
Werden in einem der genannten Fälle höhere Versicherungssummen gewünscht<br />
-> Direktionsanfrage.<br />
6. Verhältnis der Versicherungssummen<br />
Invalidität, Tod und Unfall-Rente können allein versichert werden; alle anderen<br />
Leistungsarten nur in Verbindung mit Invalidität und/oder Unfall-Rente und/oder<br />
Tod.<br />
7. Summenzuschläge (sonstige Zuschläge siehe II 2.)<br />
für Invaliditätssumme (Grundversicherungssumme)<br />
und Todesfallsumme<br />
bis EUR 499.999,-- kein Zuschlag<br />
ab EUR 500.000-- bis EUR 800.000,-- 50 % Zuschlag<br />
über EUR 800.000,-- Direktionsanfrage<br />
für monatliche Unfall-Rente<br />
bis EUR 1.499,-- kein Zuschlag<br />
ab EUR 1.500,-- bis EUR 1.999,-- 30 % Zuschlag<br />
ab EUR 2.000,-- bis EUR 2.250,-- 50% Zuschlag<br />
über EUR 2.250,-- Direktionsanfrage<br />
8. Besonderheiten der einzelnen Versicherungsarten<br />
A. Dynamik<br />
- Eintrittsalter bis 60 Jahre<br />
Einzel-, Familien- und Kinder-Unfallversicherungen können dynamisch abgeschlossen<br />
werden.<br />
<strong>Die</strong> Versicherungssummen werden jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres um<br />
einen festen Prozentsatz erhöht.<br />
Mit Erreichen der Höchstversicherungssummen endet die Dynamik.<br />
B. Progressionsmodelle<br />
a) Modell 225 (25% Zuschlag)<br />
Höchstleistung bei Vollinvalidität = 225% der vereinbarten Versicherungssumme<br />
für den Invaliditätsfall Höchstversicherungssumme (Grundsumme):<br />
EUR 375.000,- für Erwachsene und Kinder (bei Dynamik EUR 337.500,-)<br />
b) Modell 300 (50% Zuschlag)<br />
Höchstleistung bei Vollinvalidität = 300% der vereinbarten Versicherungssumme<br />
für den Invaliditätsfall Höchstversicherungssumme (Grundsumme):<br />
EUR 275.000,- für Erwachsene und Kinder (bei Dynamik EUR 247.500,-)<br />
c) Modell 500 (100% Zuschlag)<br />
Höchstleistung bei Vollinvalidität = 500% der vereinbarten Versicherungssumme<br />
für den Invaliditätsfall Höchstversicherungssumme (Grundsumme):<br />
EUR 160.000,- für Erwachsene und Kinder (bei Dynamik EUR 144.000,-)<br />
Achtung: Summenzuschläge (siehe Punkt 7.) beachten.<br />
C. Mehrleistungsmodelle<br />
a) Mehrleistung ab 75% (15% Zuschlag)<br />
ab 75% Invaliditätsgrad: 200% der Versicherungssumme<br />
bei100% Invaliditätsgrad: 300% der Versicherungssumme<br />
Höchstversicherungssumme (Grundsumme):<br />
275.000,- für Erwachsene und Kinder<br />
(bei Dynamik EUR 247.500,-)<br />
b) Mehrleistung ab 90% (10% Zuschlag)<br />
ab 90% Invaliditätsgrad: 200% der Versicherungssumme<br />
Höchstversicherungssumme (Grundsumme):<br />
EUR 375.000,- für Erwachsene und Kinder<br />
(bei Dynamik EUR 337.500,-)<br />
Achtung: Summenzuschläge (siehe I 7.) beachten.<br />
Auf eine Invaliditätssumme kann jeweils nur ein Progressions- oder Mehrleistungsmodell<br />
abgeschlossen werden. Unfall-Rente ist nicht mit Progression oder Mehrleistung<br />
kombinierbar!<br />
II Hinweise zur Beitragsberechnung<br />
Es können nur Versicherungen zu den in den Tarifen bzw. Antragsvordrucken genannten<br />
Beiträgen angenommen werden. Alle Abweichungen sind vor allem auch im Hinblick<br />
auf das Begünstigungsverbot sachlich zu begründen und der Direktion zur Entscheidung<br />
vorzulegen.<br />
1. Gefahrengruppen<br />
<strong>Die</strong> Beiträge richten sich nach der beruflichen Tätigkeit. Übt eine Person Tätigkeiten<br />
nach Gefahrengruppe A und B aus, so wird der Beitrag nach Gefahrengruppe B<br />
berechnet.<br />
a) Gefahrengruppe A<br />
Personen ohne körperliche Berufsarbeit<br />
Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit<br />
im Innen- oder Außendienst, leitend oder aufsichtsführend<br />
im Betrieb oder auf Baustellen,<br />
tätig im Laden, im Labor, im Gesundheitswesen oder in<br />
der Schönheitspflege, auch Fotografen, Optiker, Rechtsanwälte, Reporter, Schneider,<br />
Studenten und Uhrmacher<br />
sowie Fahrlehrer und Taxifahrer,<br />
Frauen ohne Rücksicht auf ihre berufliche Tätigkeit (außer direktionsanfragepflichtige<br />
Tätigkeiten - siehe c)).<br />
b) Gefahrengruppe B<br />
Personen mit körperlicher Berufsarbeit<br />
Personen mit körperlicher oder handwerklicher Berufsarbeit oder tätig mit ätzenden,<br />
giftigen, leichtentzündlichen oder explosiven Stoffen, auch Angehörige der<br />
Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, sowie im Außendienst tätige Angehörige