12.12.2012 Aufrufe

Die kompletten Versicherungsbedingungen

Die kompletten Versicherungsbedingungen

Die kompletten Versicherungsbedingungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Assekuradeur: Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg<br />

Annahmerichtlinien Unfallversicherung<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Versicherungsbeginn, Versicherungsdauer<br />

2. Aufnahmealter, Endalter<br />

3. Versicherbarkeit<br />

4. Sondergefahren, anfragepflichtige Risiken<br />

a) Luftfahrten<br />

b) Anfragepflichtige Risiken bei gefährlicher Berufstätigkeit<br />

c) Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler<br />

5. Leistungsarten und Höchstversicherungssummen<br />

a) Invalidität<br />

b) Unfall-Rente<br />

c) Tod<br />

d) Übergangsleistung<br />

e) Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld<br />

f) Tagegeld<br />

g) Verletzungsgeld<br />

h) Kosten kosmetischer Operationen und kieferorthopädischer Maßnahmen<br />

i) Kurkosten<br />

j) Bergungskosten<br />

6. Verhältnis der Versicherungssummen<br />

7. Summenzuschläge<br />

8. Besonderheiten der einzelnen Versicherungsarten<br />

A Dynamik<br />

B Progressionsmodelle<br />

a) Modell 225<br />

b) Modell 300<br />

c) Modell 500<br />

C Mehrleistungsmodelle<br />

a) Mehrleistung ab 75%<br />

b) Mehrleistung ab 90%<br />

II Hinweise zur Beitragsberechnung<br />

1. Gefahrengruppen<br />

2. Zuschläge<br />

3. Mindestbeitrag<br />

4. Versicherungsteuer<br />

I Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Versicherungsbeginn, Versicherungsdauer<br />

a) Der Beginn der Versicherung darf nicht vor dem Antragsaufnahmedatum liegen.<br />

<strong>Die</strong> Versicherung darf nicht später als 12 Monate nach dem Datum der<br />

Antragsaufnahme beginnen.<br />

b) <strong>Die</strong> Höchstversicherungsdauer beträgt 3 Jahr.<br />

c) Das gleiche gilt für Vertragsverlängerungen.<br />

d) Bei minderjährigen Versicherungsnehmern ist die Versicherungsdauer so zu<br />

begrenzen, daß der Ablauf der Versicherung spätestens der auf die Volljährigkeit<br />

folgende Versicherungsjahresschluß ist.<br />

2. Aufnahmealter, Endalter<br />

Aufnahmefähig sind Personen ab Vollendung der Geburt bis zur Vollendung des<br />

70. Lebensjahres.<br />

a) Kinder können zu den Beitragssätzen des Kinderunfalltarifs ab Vollendung der<br />

Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufgenommen werden.<br />

<strong>Die</strong>se Beitragssätze gelten bis zu dem der Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

folgenden Versicherungsjahresschluß.<br />

Danach erfolgt eine Umwandlung auf die Beitragssätze des Erwachsenentarifs<br />

gemäß der jeweiligen Gefahrengruppe (siehe II.1).<br />

b) Ab Vollendung des 18. bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres finden die<br />

Beitragssätze des Erwachsenentarifs Anwendung.<br />

Ab Vollendung des 65. Lebensjahres bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres<br />

können Personen nur noch mit einem um 30% erhöhten Beitrag und jährlicher<br />

Versicherungsdauer aufgenommen werden.<br />

Ab Vollendung des 60. Lebensjahres ist keine Dynamik mehr möglich.<br />

c) Bestehende Versicherungen enden mit Ablauf des Jahres, in dem die versicherte<br />

Person das 80. Lebensjahr vollendet, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden<br />

ist.<br />

d) Das maximale Eintrittsalter für die Unfall-Rente ist 64 Jahre.<br />

3. Versicherbarkeit<br />

a) Versichert werden in der Regel nur gesunde Personen.<br />

b) Personen mit den nachstehend aufgeführten Krankheiten werden nicht versichert.<br />

- Geisteskranke sowie Personen, die als Pflegebedürftige der Pflegestufe III im<br />

Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch XI anerkannt sind<br />

(Schwerstpflegebedürftge)<br />

- Alzheimer-Krankheit<br />

- Chorea Huntington<br />

- Parkinson-Krankheit<br />

- Multiple Sklerose<br />

- Enzephalitis<br />

- Dialyse-Patienten<br />

- Morbus-Bechterew<br />

- Muskeldystophien<br />

- Trisomie<br />

- anlagebedingte vermehrte Knochenbrüchigkeit, z.B. Osteogenesis imperfekta<br />

(sog. Glasknochenkrankheit),<br />

- Knochenkrebs<br />

- AIDS-Erkrankung,<br />

- HIV-Infektion<br />

c) Mit Hinweis/Einschränkung versicherbar:<br />

- Diabetes<br />

- Herzinfarkt<br />

- Schlaganfall<br />

- Kurzsichtigkeit von 8 und mehr Dioptrien<br />

4. Sondergefahren, anfragepflichtige Risiken<br />

a) Luftfahrten<br />

Das Fluggastrisiko ist in die private Unfallversicherung eingeschlossen.<br />

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Unfälle der versicherten Person:<br />

a) als Luftfahrzeugführer oder Luftsportgeräteführer, soweit sie nach deutschem<br />

Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied<br />

eines Luftfahrzeuges oder Luftsportgerätes;<br />

b) bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit;<br />

c) bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.<br />

Sollte hierfür Versicherungsschutz gewünscht werden, ist dies besonders zu beantragen.<br />

b) Anfragepflichtige Risiken bei gefährlicher Berufstätigkeit (siehe II 1.)<br />

Beitragssätze, Bedingungen und Höchstversicherungssummen für diese Sonderrisiken<br />

sind über die Direktion zu erfragen.<br />

c) Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler können nicht versichert werden.<br />

5. Leistungsarten und Höchstversicherungssummen (Summenzuschläge unter I 7.<br />

beachten!)<br />

<strong>Die</strong> genannten Höchstversicherungssummen gelten für normale Risiken.<br />

Bei Dynamik reduzieren sich die Höchstversicherungssummen um 10%.<br />

a) Invalidität<br />

EUR 800.000,- für Erwachsene und Kinder<br />

Auswahlmögichkeit: verbesserte Gliedertaxe (siehe Zuschläge)<br />

b) Unfall-Rente<br />

<strong>Die</strong> Unfall-Rente ist in 50-EUR-Schritten versicherbar und wird grundsätzlich<br />

monatlich vereinbart.<br />

min. Monatsrente 250,- EUR<br />

max. Monatsrente 2.250,- EUR, Erwachsene und<br />

Auszubildende ab dem 15. Lebensjahr<br />

max. Jahresrente 1.350,- EUR, Kinder, Hausfrauen,<br />

Personen ohne Beruf, Schüler und Studenten<br />

Seite 8<br />

<strong>Die</strong> Rente darf 75% des Jahres-Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit nicht<br />

übersteigen.<br />

Hinsichtlich des Gesamtrisikos ist eine Unfallrente in Höhe von 500,- EUR wie eine<br />

Invaliditätssumme in Höhe von 150.000,- EUR zu bewerten. Ist daher sowohl eine<br />

Invaliditätssumme als auch eine Unfallrente versichert, so gilt:<br />

Rente x 300 + Invalidität (Summe bei Vollinvalidität incl. aller Mehrleistungen)<br />

darf EUR 800.000,- nicht übersteigen!<br />

c) Tod<br />

EUR 800.000,- für Erwachsene<br />

EUR 8.000,- für Kinder<br />

d) Übergangsleistung<br />

EUR 25.000,- für Erwachsene<br />

EUR 16.000,- für Kinder<br />

e) Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 100,- EUR für Erwachsene und Kinder<br />

f) Tagegeld<br />

Tagegeld wird ab dem 15. oder 43. Tag nach Beginn der ärztlichen Behandlung<br />

gezahlt. Für Arbeitnehmer frühestens ab 43. Tag.<br />

50,- EUR für Selbständige<br />

13,- EUR für Arbeitnehmer<br />

Für Personen ohne Beruf sowie Hausfrauen/männer, Rentner, Pensionäre, Kinder,<br />

Schüler und Studenten wird die Versicherung von Tagegeld nicht geboten.<br />

g) Verletzungsgeld<br />

Verletzungsgeld ist nur für Erwachsene im Rahmen des Privatkundengeschäfts in<br />

Höhe von 500,- Euro oder 1.000,- Euro abschließbar.<br />

Voraussetzung für den Abschluß von Verletzungsgeld: Koppelung an eine Grund-<br />

Invaliditätssumme von mindestens 100.000,- EUR oder an eine Unfall-Rente in<br />

einer monatlichen Höhe von mindestens 500,- EUR.<br />

Leistungshöchstgrenze: pro Versicherungsjahr 200% der versicherten Summe.<br />

h) Kosten kosmetischer Operationen und kieferorthopädischer Maßnahmen<br />

EUR 5.000,- für Erwachsene und Kinder.<br />

Wenn Invalidität versichert ist: 2.500,- EUR beitragsfrei für Erwachsene und Kinder.<br />

i) Kurkosten wenn Invalidität versichert ist:<br />

2.500,- EUR beitragsfrei für Erwachsene und Kinder.<br />

j) Bergungskosten wenn Invalidität versichert ist: 5.000,- EUR beitragsfrei für<br />

Erwachsene und Kinder.<br />

Werden in einem der genannten Fälle höhere Versicherungssummen gewünscht<br />

-> Direktionsanfrage.<br />

6. Verhältnis der Versicherungssummen<br />

Invalidität, Tod und Unfall-Rente können allein versichert werden; alle anderen<br />

Leistungsarten nur in Verbindung mit Invalidität und/oder Unfall-Rente und/oder<br />

Tod.<br />

7. Summenzuschläge (sonstige Zuschläge siehe II 2.)<br />

für Invaliditätssumme (Grundversicherungssumme)<br />

und Todesfallsumme<br />

bis EUR 499.999,-- kein Zuschlag<br />

ab EUR 500.000-- bis EUR 800.000,-- 50 % Zuschlag<br />

über EUR 800.000,-- Direktionsanfrage<br />

für monatliche Unfall-Rente<br />

bis EUR 1.499,-- kein Zuschlag<br />

ab EUR 1.500,-- bis EUR 1.999,-- 30 % Zuschlag<br />

ab EUR 2.000,-- bis EUR 2.250,-- 50% Zuschlag<br />

über EUR 2.250,-- Direktionsanfrage<br />

8. Besonderheiten der einzelnen Versicherungsarten<br />

A. Dynamik<br />

- Eintrittsalter bis 60 Jahre<br />

Einzel-, Familien- und Kinder-Unfallversicherungen können dynamisch abgeschlossen<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> Versicherungssummen werden jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres um<br />

einen festen Prozentsatz erhöht.<br />

Mit Erreichen der Höchstversicherungssummen endet die Dynamik.<br />

B. Progressionsmodelle<br />

a) Modell 225 (25% Zuschlag)<br />

Höchstleistung bei Vollinvalidität = 225% der vereinbarten Versicherungssumme<br />

für den Invaliditätsfall Höchstversicherungssumme (Grundsumme):<br />

EUR 375.000,- für Erwachsene und Kinder (bei Dynamik EUR 337.500,-)<br />

b) Modell 300 (50% Zuschlag)<br />

Höchstleistung bei Vollinvalidität = 300% der vereinbarten Versicherungssumme<br />

für den Invaliditätsfall Höchstversicherungssumme (Grundsumme):<br />

EUR 275.000,- für Erwachsene und Kinder (bei Dynamik EUR 247.500,-)<br />

c) Modell 500 (100% Zuschlag)<br />

Höchstleistung bei Vollinvalidität = 500% der vereinbarten Versicherungssumme<br />

für den Invaliditätsfall Höchstversicherungssumme (Grundsumme):<br />

EUR 160.000,- für Erwachsene und Kinder (bei Dynamik EUR 144.000,-)<br />

Achtung: Summenzuschläge (siehe Punkt 7.) beachten.<br />

C. Mehrleistungsmodelle<br />

a) Mehrleistung ab 75% (15% Zuschlag)<br />

ab 75% Invaliditätsgrad: 200% der Versicherungssumme<br />

bei100% Invaliditätsgrad: 300% der Versicherungssumme<br />

Höchstversicherungssumme (Grundsumme):<br />

275.000,- für Erwachsene und Kinder<br />

(bei Dynamik EUR 247.500,-)<br />

b) Mehrleistung ab 90% (10% Zuschlag)<br />

ab 90% Invaliditätsgrad: 200% der Versicherungssumme<br />

Höchstversicherungssumme (Grundsumme):<br />

EUR 375.000,- für Erwachsene und Kinder<br />

(bei Dynamik EUR 337.500,-)<br />

Achtung: Summenzuschläge (siehe I 7.) beachten.<br />

Auf eine Invaliditätssumme kann jeweils nur ein Progressions- oder Mehrleistungsmodell<br />

abgeschlossen werden. Unfall-Rente ist nicht mit Progression oder Mehrleistung<br />

kombinierbar!<br />

II Hinweise zur Beitragsberechnung<br />

Es können nur Versicherungen zu den in den Tarifen bzw. Antragsvordrucken genannten<br />

Beiträgen angenommen werden. Alle Abweichungen sind vor allem auch im Hinblick<br />

auf das Begünstigungsverbot sachlich zu begründen und der Direktion zur Entscheidung<br />

vorzulegen.<br />

1. Gefahrengruppen<br />

<strong>Die</strong> Beiträge richten sich nach der beruflichen Tätigkeit. Übt eine Person Tätigkeiten<br />

nach Gefahrengruppe A und B aus, so wird der Beitrag nach Gefahrengruppe B<br />

berechnet.<br />

a) Gefahrengruppe A<br />

Personen ohne körperliche Berufsarbeit<br />

Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit<br />

im Innen- oder Außendienst, leitend oder aufsichtsführend<br />

im Betrieb oder auf Baustellen,<br />

tätig im Laden, im Labor, im Gesundheitswesen oder in<br />

der Schönheitspflege, auch Fotografen, Optiker, Rechtsanwälte, Reporter, Schneider,<br />

Studenten und Uhrmacher<br />

sowie Fahrlehrer und Taxifahrer,<br />

Frauen ohne Rücksicht auf ihre berufliche Tätigkeit (außer direktionsanfragepflichtige<br />

Tätigkeiten - siehe c)).<br />

b) Gefahrengruppe B<br />

Personen mit körperlicher Berufsarbeit<br />

Personen mit körperlicher oder handwerklicher Berufsarbeit oder tätig mit ätzenden,<br />

giftigen, leichtentzündlichen oder explosiven Stoffen, auch Angehörige der<br />

Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, sowie im Außendienst tätige Angehörige

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!