inform 03/2011 - Unfallkasse Hessen
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Versicherungsschutz und Leistungen<br />
Gut geschützt im Ehrenamt | Teil 3<br />
Versicherungsschutz beim Ehrenamt im Verein<br />
Die finanzielle Lage zahlreicher Kommunen ist besorgniserregend. Kommunale Aufgaben<br />
können nicht mehr in dem Maße wahrgenommen werden, wie es die Bürger erwarten.<br />
Soziale Leistungen müssen eingestellt, Schwimmbäder und kulturelle Einrichtungen geschlossen<br />
werden. Dort, wo der Staat seine eigenen Leistungen immer weiter reduziert,<br />
gründen sich Vereine, die sich für das Gemeinwohl engagieren. Sie sorgen dafür, dass<br />
der Rückzug von Ländern und Kommunen in vielen Bereichen kompensiert werden kann.<br />
Gut zu wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch das Ehrenamt im Verein.<br />
Der Versicherungsschutz<br />
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt<br />
auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches<br />
(SGB) neben Arbeitnehmern auch Personen,<br />
die sich freiwillig und in der Regel<br />
unentgeltlich für die Allgemeinheit einsetzen.<br />
Sie erhalten denselben umfassenden<br />
Unfallversicherungsschutz und dieselben<br />
Leistungen wie Arbeitnehmer nach einem<br />
Arbeitsunfall.<br />
Das Ehrenamt im Verein<br />
Schon im Januar 2005 ist das Gesetz<br />
„zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen<br />
Schutzes bürgerschaftlich<br />
Engagierter und weiterer Personen“<br />
in Kraft getreten. Eine Vielzahl von Menschen<br />
wurde damit während ihres ehrenamtlichen<br />
Engagements unter den Schutz<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt.<br />
Viele davon sind bei der UKH versichert.<br />
Auch Bürger, die in Vereinen und Ver-<br />
bänden im Auftrag oder mit Einwilligung<br />
von Kommunen tätig werden, stehen<br />
seitdem unter dem Schutz der gesetz-<br />
lichen Unfallversicherung. Das Engagement<br />
dieser Personen soll damit ge-<br />
würdigt und die für die Gesellschaft so<br />
wichtige Arbeit gestärkt werden.<br />
Schon immer gehörten z. B. Mandats-<br />
träger (Gemeinde- und Kreisräte, Bei-<br />
geordnete), ehrenamtliche Naturschutz-<br />
oder Denkmalschutzbeauftragte und<br />
andere Personen, denen ein individuelles<br />
Ehrenamt verliehen wurde (Schülerlotsen,<br />
Wahlhelfer), zum versicherten Personenkreis,<br />
außerdem auch Personen, die sich<br />
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ehrenamtlich in Verbänden und Arbeitsgemeinschaften<br />
der Kommunen engagieren<br />
(kommunale Arbeitgeber- und Spitzenverbände).<br />
Wer ist versichert?<br />
Dazu kommen die Personen, die sich in<br />
Vereinen oder anderen privatrechtlichen<br />
Organisationen und Verbänden im Auftrag<br />
oder mit Zustimmung von Kommunen<br />
ehrenamtlich engagieren. Der Versicherungsschutz<br />
besteht unabhängig davon,<br />
ob dieses Engagement direkt für die<br />
Kommune oder mittelbar im Rahmen<br />
der Vereinsmitgliedschaft erfolgt. Hintergrund:<br />
Viele Kommunen setzen verstärkt<br />
auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer<br />
kommunalen Infrastruktur.<br />
Zusätzlich können sich gewählte und beauftragte<br />
Ehrenamtsträger in gemeinnützigen<br />
Organisationen, z. B. Sport- oder<br />
Kultur treibenden Vereinen, freiwillig versichern.<br />
Wann ist die UKH zuständig?<br />
Die UKH gewährt Personen, die im<br />
Bundesland <strong>Hessen</strong> für Körperschaften,<br />
Anstalten oder Stiftungen des öffent-<br />
lichen Rechts oder deren Verbände oder<br />
Arbeitsgemeinschaften ehrenamtlich<br />
tätig werden, Versicherungsschutz; außerdem<br />
den Menschen, die in privatrechtlichen<br />
Organisationen – zum Beispiel<br />
Vereinen – im Auftrag oder mit ausdrücklicher<br />
Einwilligung, in besonderen Fällen<br />
auch mit schriftlicher Genehmigung,<br />
von Kommunen ehrenamtlich tätig sind.<br />
Mit der Aufgabenwahrnehmung werden<br />
in der Regel keine Einzelpersonen betraut,<br />
sondern eine privatrechtliche Organisation.<br />
Einzelne Bürger werden dann<br />
im Rahmen ihrer Mitgliedsverpflichtung<br />
gegenüber dieser Organisation ehrenamtlich<br />
tätig.<br />
Ehrenamtliche Kampfrichter können sich<br />
freiwillig versichern.