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inform 03/2011 - Unfallkasse Hessen

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Versicherungsschutz und Leistungen<br />

Gut geschützt im Ehrenamt | Teil 3<br />

Versicherungsschutz beim Ehrenamt im Verein<br />

Die finanzielle Lage zahlreicher Kommunen ist besorgniserregend. Kommunale Aufgaben<br />

können nicht mehr in dem Maße wahrgenommen werden, wie es die Bürger erwarten.<br />

Soziale Leistungen müssen eingestellt, Schwimmbäder und kulturelle Einrichtungen geschlossen<br />

werden. Dort, wo der Staat seine eigenen Leistungen immer weiter reduziert,<br />

gründen sich Vereine, die sich für das Gemeinwohl engagieren. Sie sorgen dafür, dass<br />

der Rückzug von Ländern und Kommunen in vielen Bereichen kompensiert werden kann.<br />

Gut zu wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch das Ehrenamt im Verein.<br />

Der Versicherungsschutz<br />

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt<br />

auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches<br />

(SGB) neben Arbeitnehmern auch Personen,<br />

die sich freiwillig und in der Regel<br />

unentgeltlich für die Allgemeinheit einsetzen.<br />

Sie erhalten denselben umfassenden<br />

Unfallversicherungsschutz und dieselben<br />

Leistungen wie Arbeitnehmer nach einem<br />

Arbeitsunfall.<br />

Das Ehrenamt im Verein<br />

Schon im Januar 2005 ist das Gesetz<br />

„zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen<br />

Schutzes bürgerschaftlich<br />

Engagierter und weiterer Personen“<br />

in Kraft getreten. Eine Vielzahl von Menschen<br />

wurde damit während ihres ehrenamtlichen<br />

Engagements unter den Schutz<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt.<br />

Viele davon sind bei der UKH versichert.<br />

Auch Bürger, die in Vereinen und Ver-<br />

bänden im Auftrag oder mit Einwilligung<br />

von Kommunen tätig werden, stehen<br />

seitdem unter dem Schutz der gesetz-<br />

lichen Unfallversicherung. Das Engagement<br />

dieser Personen soll damit ge-<br />

würdigt und die für die Gesellschaft so<br />

wichtige Arbeit gestärkt werden.<br />

Schon immer gehörten z. B. Mandats-<br />

träger (Gemeinde- und Kreisräte, Bei-<br />

geordnete), ehrenamtliche Naturschutz-<br />

oder Denkmalschutzbeauftragte und<br />

andere Personen, denen ein individuelles<br />

Ehrenamt verliehen wurde (Schülerlotsen,<br />

Wahlhelfer), zum versicherten Personenkreis,<br />

außerdem auch Personen, die sich<br />

32<br />

ehrenamtlich in Verbänden und Arbeitsgemeinschaften<br />

der Kommunen engagieren<br />

(kommunale Arbeitgeber- und Spitzenverbände).<br />

Wer ist versichert?<br />

Dazu kommen die Personen, die sich in<br />

Vereinen oder anderen privatrechtlichen<br />

Organisationen und Verbänden im Auftrag<br />

oder mit Zustimmung von Kommunen<br />

ehrenamtlich engagieren. Der Versicherungsschutz<br />

besteht unabhängig davon,<br />

ob dieses Engagement direkt für die<br />

Kommune oder mittelbar im Rahmen<br />

der Vereinsmitgliedschaft erfolgt. Hintergrund:<br />

Viele Kommunen setzen verstärkt<br />

auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer<br />

kommunalen Infrastruktur.<br />

Zusätzlich können sich gewählte und beauftragte<br />

Ehrenamtsträger in gemeinnützigen<br />

Organisationen, z. B. Sport- oder<br />

Kultur treibenden Vereinen, freiwillig versichern.<br />

Wann ist die UKH zuständig?<br />

Die UKH gewährt Personen, die im<br />

Bundesland <strong>Hessen</strong> für Körperschaften,<br />

Anstalten oder Stiftungen des öffent-<br />

lichen Rechts oder deren Verbände oder<br />

Arbeitsgemeinschaften ehrenamtlich<br />

tätig werden, Versicherungsschutz; außerdem<br />

den Menschen, die in privatrechtlichen<br />

Organisationen – zum Beispiel<br />

Vereinen – im Auftrag oder mit ausdrücklicher<br />

Einwilligung, in besonderen Fällen<br />

auch mit schriftlicher Genehmigung,<br />

von Kommunen ehrenamtlich tätig sind.<br />

Mit der Aufgabenwahrnehmung werden<br />

in der Regel keine Einzelpersonen betraut,<br />

sondern eine privatrechtliche Organisation.<br />

Einzelne Bürger werden dann<br />

im Rahmen ihrer Mitgliedsverpflichtung<br />

gegenüber dieser Organisation ehrenamtlich<br />

tätig.<br />

Ehrenamtliche Kampfrichter können sich<br />

freiwillig versichern.

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