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Infoheft Agentur für Arbeit_2017

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1 Voraussetzungen zur Förderung<br />

1.9 Weiterbildungsförderung in der Altenpflege<br />

Im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive<br />

Altenpflege wurde die Weiterbildungsförderung in<br />

der Altenpflege angepasst.<br />

Teil der Offensive war u. a. die Änderung des Altenpflegegesetzes<br />

mit der Ausweitung der Möglichkeit zur<br />

Verkürzung der Ausbildung zur Altenpflegefachkraft bei<br />

entsprechenden Vorkenntnissen in der Altenpflegehilfe.<br />

Kann die Ausbildung nicht verkürzt werden, besteht seit<br />

dem 01. April 2013 befristet bis zum 31. Dezember<br />

<strong>2017</strong> die Möglichkeit einer Förderung der Ausbildung<br />

zur Altenpflegefachkraft über die vollen drei Jahre.<br />

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