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Infoheft Agentur für Arbeit_2017

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10 Auskunfts-, Mitwirkungs- und Erstattungspflichten<br />

• versicherungspflichtiges Wertguthaben <strong>für</strong> Zeiten einer<br />

Freistellung von der Beschäftigung entnehmen<br />

(§§ 7 ff SGB IV),<br />

• eine ehrenamtliche Tätigkeit wöchentlich oder länger<br />

ausüben,<br />

• andere Fahrstrecken zurücklegen oder andere Verkehrsmittel<br />

benutzen,<br />

• <strong>für</strong> Kinder keine Kosten <strong>für</strong> die Kinderbetreuung<br />

mehr haben,<br />

• Leistungen zu den Weiterbildungskosten von Ihrem<br />

<strong>Arbeit</strong>geber oder von anderen Stellen erhalten.<br />

BITTE BEACHTEN SIE<br />

Die Mitteilungspflicht besteht auch während<br />

der Ferienzeit, während eines Widerspruchsoder<br />

Klageverfahrens, in dem es um den<br />

Leistungsanspruch geht, und nach dem<br />

Ende eines Leistungsbezugs <strong>für</strong> solche Änderungen,<br />

die (rückwirkend) den Anspruch<br />

auf die Leistung beeinflussen können.<br />

HINWEIS<br />

Bitte benutzen Sie <strong>für</strong> eine schriftliche Mitteilung den<br />

Vordruck » „Veränderungsmitteilung“, den Sie von<br />

Ihrer <strong>Agentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> erhalten haben. Den Vordruck<br />

» „Veränderungsmitteilung“ finden Sie auch im Internet<br />

unter » www.arbeitsagentur.de.<br />

Sie können aber auch die eServices „Bankverbindung<br />

ändern“, „Adressänderungen melden“ oder „Kundenabmeldungen<br />

mitteilen“ nutzen, welche ebenfalls unter<br />

» www.arbeitsagentur.de zu finden sind.<br />

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