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emskurier-harsewinkel_01-06-2017

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Ferienjobs in den Sommerferien<br />

Rechtsanwalt Dirk Gehrs<br />

v<br />

inkl.<br />

Gewinnspiel<br />

Ferienjobs in den Sommerferien helfen,<br />

das Taschengeld aufzubessern<br />

und frühzeitig Einblicke in das Arbeitsleben<br />

zu geben. Die Möglichkeiten eines<br />

Ferienjobs sind vielfältig; Schüler<br />

dürfen aber nicht jede Arbeit ausfüh-<br />

Kostenloser Service-Check<br />

von Gebr. Recker.<br />

Der Mobile Service-Check - für Ihre Sicherheit.<br />

Wir sind für Sie am 30. Juni & <strong>01</strong>. Juli 2<strong>01</strong>7 bei REWE Alberts<br />

in Harsewinkel. Lassen Sie vor Ort Ihren Mercedes oder<br />

smart von unseren Spezialisten umfassend auf Sicherheit<br />

und Funktion checken – kostenlos und in Mercedes-Benz<br />

Qualität. Sicherheit für Ihre Urlaubsfahrt.<br />

Veranstaltungsort:<br />

Prozessionsweg 41,<br />

33428 Harsewinkel<br />

30 . JUNI<br />

<strong>01</strong> . JULI<br />

9:00 - 18:30 Uhr<br />

Gebr. Recker GmbH, Hauptstraße 2, 33428 Harsewinkel-Greffen,<br />

Tel. 02588 9311-0, www.gebr-recker.de<br />

ren. Kinder unter 13 Jahren dürfen gar<br />

nicht arbeiten. Kinder über 13 Jahre<br />

dürfen nur mit Genehmigung der Eltern<br />

und dann auch nur für höchstens<br />

zwei Stunden am Tag zwischen 8 und<br />

18 Uhr (in der Landwirtschaft: 3 Stunden)<br />

arbeiten. Außerdem muss die Arbeit<br />

entsprechend leicht sein (z.B.<br />

Gartenarbeit, Botengänge, Zeitungen<br />

austragen).<br />

Für Jugendliche zwischen 15 und 17<br />

Jahren gilt: Die Arbeitszeit darf nicht<br />

mehr als 8 Stunden pro Tag und nicht<br />

mehr als 40 Stunden die Woche betragen.<br />

Jugendliche, die noch schulpflichtig<br />

sind, dürfen nicht länger als<br />

insgesamt vier Wochen im Jahr in den<br />

Ferien jobben. Schulferien sollen natürlich<br />

in erster Linie der Erholung dienen.<br />

Körperlich schwere Arbeiten sind<br />

ebenso tabu, wie gefährliche Arbeiten<br />

oder Akkordarbeit. Akkordarbeit ist Arbeit,<br />

die möglichst schnell erledigt<br />

werden soll und besser bezahlt wird,<br />

je schneller man ist. Mit dem Jugendarbeitsschutz<br />

soll der Jugendliche in<br />

seiner körperlichen und seelischen<br />

Entwicklung geschützt werden.<br />

Es gilt die Fünf-Tage-Woche, das Wochenende<br />

sollte frei sein. Wenn Jugendliche<br />

ausnahmsweise am Samstag,<br />

am Sonntag oder an einem Feiertag<br />

arbeiten, haben sie Anspruch auf<br />

einen anderen freien Tag in derselben<br />

Woche. Gearbeitet werden darf in der<br />

Regel nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr.<br />

Ausnahmsweise darf ein Jugendlicher,<br />

der bereits 16 Jahre alt ist und in der<br />

Gastronomie tätig ist, bis 22 Uhr arbeiten.<br />

Jugendliche haben ein Recht<br />

auf Pausen! Dauert der Arbeitstag länger<br />

als sechs Stunden, müssen die<br />

Pausen insgesamt mindestens eine<br />

Stunde betragen. Bei einer Arbeitszeit<br />

von bis zu sechs Stunden betragen die<br />

Pausenzeiten mindestens 30 Minuten.<br />

Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten<br />

sein. Der Jugendliche hat auch Anspruch<br />

auf Jahresurlaub. Ein 15-Jähriger<br />

hat Anspruch auf 30 Tage, ein 16-<br />

Jähriger auf 27 Tage und ein 17-Jähriger<br />

auf 25 Tage Urlaub. Da die maximale<br />

Arbeitszeit aber nur vier Wochen<br />

im Jahr beträgt, sind es entsprechend<br />

weniger Tage (z. B. 30 Tage bei 52 Wochen<br />

ergeben ca. 2,5 Tage bei vier Wochen).<br />

Arbeitgebern ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis<br />

vorzulegen; Arbeitgeber<br />

müssen für die Jugendlichen<br />

über den Betrieb eine Unfallversicherung<br />

abschließen. Verstöße gegen das<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz können als<br />

Ordnungswidrigkeiten oder, in schweren<br />

Fällen, auch als Straftaten verfolgt<br />

und mit hohen Geldbußen belegt werden.<br />

Wer arbeitet wird auch steuerpflichtig.<br />

Ab bestimmten Einkünften<br />

werden Steuern abgezogen, die dann<br />

über die Steuerkarte und einen Lohnsteuerjahresausgleich<br />

häufig im Folgejahr<br />

erstattet werden können. Informieren<br />

sollte man sich aber auch über<br />

etwaige Einkommensgrenzen, um unliebsame<br />

Überraschungen zu vermeiden.<br />

So können bei entsprechender<br />

Höhe von Einkünften Kindergeldansprüche<br />

reduziert werden, eine Anrechnung<br />

auf (Waisen-)Renten oder<br />

auf Hartz IV-Leistungen u.ä. staatliche<br />

Hilfen erfolgen. Möglich ist auch ein<br />

Verlust der kostenfreien Familien-<br />

Krankenversicherung, wenn Höchstgrenzen<br />

auf Dauer überschritten werden,<br />

so dass dann eine eigene Sozialversicherungspflicht<br />

bestehen kann.<br />

Diese Fälle werden in der Regel bei<br />

Studentenjobs und längerfristigen Tätigkeiten<br />

zu prüfen sein. Wichtig ist für<br />

den Ferienjobber, dass er vor Antritt<br />

der Arbeit auch einen schriftlichen<br />

Vertrag erhält, in dem seine Aufgaben,<br />

Arbeitszeiten und der Lohn konkret<br />

festgehalten sind. Vor Aufnahme einer<br />

Ferientätigkeit sollte man sich informieren,<br />

welche Kriterien im Einzelnen<br />

auf einen selbst und die beabsichtigte<br />

Tätigkeit zutreffen, um keine bösen<br />

Überraschungen erleben zu müssen<br />

und den Lohn für die getane Arbeit<br />

auch wirklich genießen zu können.<br />

Seit mehr als 20 Jahren<br />

Ihr zuverlässiger Partner für<br />

Unternehmen und Privatpersonen<br />

Ferienjobs in den Sommerferien<br />

Dirk Gehrs Rechtsanwalt<br />

Vertretungsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten<br />

Hesselteicher Straß e 12<br />

33428 Harsewinkel<br />

Tel. 0 52 47/40 84 40<br />

Fax 0 52 47/40 84 41<br />

E-Mail: RA.GEHRS@t-online.de<br />

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