emskurier-harsewinkel_01-06-2017
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Ferienjobs in den Sommerferien<br />
Rechtsanwalt Dirk Gehrs<br />
v<br />
inkl.<br />
Gewinnspiel<br />
Ferienjobs in den Sommerferien helfen,<br />
das Taschengeld aufzubessern<br />
und frühzeitig Einblicke in das Arbeitsleben<br />
zu geben. Die Möglichkeiten eines<br />
Ferienjobs sind vielfältig; Schüler<br />
dürfen aber nicht jede Arbeit ausfüh-<br />
Kostenloser Service-Check<br />
von Gebr. Recker.<br />
Der Mobile Service-Check - für Ihre Sicherheit.<br />
Wir sind für Sie am 30. Juni & <strong>01</strong>. Juli 2<strong>01</strong>7 bei REWE Alberts<br />
in Harsewinkel. Lassen Sie vor Ort Ihren Mercedes oder<br />
smart von unseren Spezialisten umfassend auf Sicherheit<br />
und Funktion checken – kostenlos und in Mercedes-Benz<br />
Qualität. Sicherheit für Ihre Urlaubsfahrt.<br />
Veranstaltungsort:<br />
Prozessionsweg 41,<br />
33428 Harsewinkel<br />
30 . JUNI<br />
<strong>01</strong> . JULI<br />
9:00 - 18:30 Uhr<br />
Gebr. Recker GmbH, Hauptstraße 2, 33428 Harsewinkel-Greffen,<br />
Tel. 02588 9311-0, www.gebr-recker.de<br />
ren. Kinder unter 13 Jahren dürfen gar<br />
nicht arbeiten. Kinder über 13 Jahre<br />
dürfen nur mit Genehmigung der Eltern<br />
und dann auch nur für höchstens<br />
zwei Stunden am Tag zwischen 8 und<br />
18 Uhr (in der Landwirtschaft: 3 Stunden)<br />
arbeiten. Außerdem muss die Arbeit<br />
entsprechend leicht sein (z.B.<br />
Gartenarbeit, Botengänge, Zeitungen<br />
austragen).<br />
Für Jugendliche zwischen 15 und 17<br />
Jahren gilt: Die Arbeitszeit darf nicht<br />
mehr als 8 Stunden pro Tag und nicht<br />
mehr als 40 Stunden die Woche betragen.<br />
Jugendliche, die noch schulpflichtig<br />
sind, dürfen nicht länger als<br />
insgesamt vier Wochen im Jahr in den<br />
Ferien jobben. Schulferien sollen natürlich<br />
in erster Linie der Erholung dienen.<br />
Körperlich schwere Arbeiten sind<br />
ebenso tabu, wie gefährliche Arbeiten<br />
oder Akkordarbeit. Akkordarbeit ist Arbeit,<br />
die möglichst schnell erledigt<br />
werden soll und besser bezahlt wird,<br />
je schneller man ist. Mit dem Jugendarbeitsschutz<br />
soll der Jugendliche in<br />
seiner körperlichen und seelischen<br />
Entwicklung geschützt werden.<br />
Es gilt die Fünf-Tage-Woche, das Wochenende<br />
sollte frei sein. Wenn Jugendliche<br />
ausnahmsweise am Samstag,<br />
am Sonntag oder an einem Feiertag<br />
arbeiten, haben sie Anspruch auf<br />
einen anderen freien Tag in derselben<br />
Woche. Gearbeitet werden darf in der<br />
Regel nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr.<br />
Ausnahmsweise darf ein Jugendlicher,<br />
der bereits 16 Jahre alt ist und in der<br />
Gastronomie tätig ist, bis 22 Uhr arbeiten.<br />
Jugendliche haben ein Recht<br />
auf Pausen! Dauert der Arbeitstag länger<br />
als sechs Stunden, müssen die<br />
Pausen insgesamt mindestens eine<br />
Stunde betragen. Bei einer Arbeitszeit<br />
von bis zu sechs Stunden betragen die<br />
Pausenzeiten mindestens 30 Minuten.<br />
Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten<br />
sein. Der Jugendliche hat auch Anspruch<br />
auf Jahresurlaub. Ein 15-Jähriger<br />
hat Anspruch auf 30 Tage, ein 16-<br />
Jähriger auf 27 Tage und ein 17-Jähriger<br />
auf 25 Tage Urlaub. Da die maximale<br />
Arbeitszeit aber nur vier Wochen<br />
im Jahr beträgt, sind es entsprechend<br />
weniger Tage (z. B. 30 Tage bei 52 Wochen<br />
ergeben ca. 2,5 Tage bei vier Wochen).<br />
Arbeitgebern ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis<br />
vorzulegen; Arbeitgeber<br />
müssen für die Jugendlichen<br />
über den Betrieb eine Unfallversicherung<br />
abschließen. Verstöße gegen das<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz können als<br />
Ordnungswidrigkeiten oder, in schweren<br />
Fällen, auch als Straftaten verfolgt<br />
und mit hohen Geldbußen belegt werden.<br />
Wer arbeitet wird auch steuerpflichtig.<br />
Ab bestimmten Einkünften<br />
werden Steuern abgezogen, die dann<br />
über die Steuerkarte und einen Lohnsteuerjahresausgleich<br />
häufig im Folgejahr<br />
erstattet werden können. Informieren<br />
sollte man sich aber auch über<br />
etwaige Einkommensgrenzen, um unliebsame<br />
Überraschungen zu vermeiden.<br />
So können bei entsprechender<br />
Höhe von Einkünften Kindergeldansprüche<br />
reduziert werden, eine Anrechnung<br />
auf (Waisen-)Renten oder<br />
auf Hartz IV-Leistungen u.ä. staatliche<br />
Hilfen erfolgen. Möglich ist auch ein<br />
Verlust der kostenfreien Familien-<br />
Krankenversicherung, wenn Höchstgrenzen<br />
auf Dauer überschritten werden,<br />
so dass dann eine eigene Sozialversicherungspflicht<br />
bestehen kann.<br />
Diese Fälle werden in der Regel bei<br />
Studentenjobs und längerfristigen Tätigkeiten<br />
zu prüfen sein. Wichtig ist für<br />
den Ferienjobber, dass er vor Antritt<br />
der Arbeit auch einen schriftlichen<br />
Vertrag erhält, in dem seine Aufgaben,<br />
Arbeitszeiten und der Lohn konkret<br />
festgehalten sind. Vor Aufnahme einer<br />
Ferientätigkeit sollte man sich informieren,<br />
welche Kriterien im Einzelnen<br />
auf einen selbst und die beabsichtigte<br />
Tätigkeit zutreffen, um keine bösen<br />
Überraschungen erleben zu müssen<br />
und den Lohn für die getane Arbeit<br />
auch wirklich genießen zu können.<br />
Seit mehr als 20 Jahren<br />
Ihr zuverlässiger Partner für<br />
Unternehmen und Privatpersonen<br />
Ferienjobs in den Sommerferien<br />
Dirk Gehrs Rechtsanwalt<br />
Vertretungsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten<br />
Hesselteicher Straß e 12<br />
33428 Harsewinkel<br />
Tel. 0 52 47/40 84 40<br />
Fax 0 52 47/40 84 41<br />
E-Mail: RA.GEHRS@t-online.de<br />
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