Qualität in der Pflege - MDK-Baden Württemberg
Qualität in der Pflege - MDK-Baden Württemberg
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<strong>MDK</strong><br />
Mediz<strong>in</strong>ischer Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
<strong>Qualität</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong><br />
Wie <strong>der</strong> „TÜV“ für das <strong>Pflege</strong>heim funktioniert<br />
Dr. Waltraud Hannes,<br />
Achim Maaß,<br />
PD Dr. Matthias Mohrmann<br />
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2 3<br />
<strong>Qualität</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong><br />
Wie <strong>der</strong> „TÜV“ für das <strong>Pflege</strong>heim funktioniert<br />
Dr. Waltraud Hannes, Achim Maaß,<br />
PD Dr. Matthias Mohrmann
4 5<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
<strong>MDK</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Ahornweg 2<br />
77933 Lahr<br />
Tel.: 07821 938-0<br />
Fax: 07821 938-1200<br />
E-Mail: <strong>in</strong>fo@mdkbw.de<br />
Internet: www.mdkbw.de<br />
Verfasser:<br />
Dr. Waltraud Hannes, Leiter<strong>in</strong> Fachbereich <strong>Pflege</strong><br />
Achim Maaß, Mitarbeiter Fachreferat <strong>Qualität</strong>sprüfung <strong>Pflege</strong><br />
PD Dr. Matthias Mohrmann, Leiten<strong>der</strong> Arzt<br />
Übersicht<br />
E<strong>in</strong>leitung: Die beson<strong>der</strong>e Rolle des <strong>MDK</strong> ........................................................... 5<br />
Die Kernbotschaft dieses Buches ....................................................................... 6<br />
Eklatantes Informationsdefizit ............................................................................. 7<br />
Inaugensche<strong>in</strong>nahme des Heimbewohners ......................................................... 8<br />
Die Kontrolleure: <strong>MDK</strong> und Heimaufsicht .......................................................... 11<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> <strong>in</strong>s Spiel kam .............................................................................. 12<br />
Geme<strong>in</strong>sames Ziel: Der Schutz <strong>der</strong> Bewohner .................................................... 13<br />
Der Prüfauftrag des <strong>MDK</strong>: Die <strong>Pflege</strong>qualität sichern ........................................ 17<br />
Die gesetzliche Basis .......................................................................................... 17<br />
Wann prüft <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>? ......................................................................................... 18<br />
Wie prüft <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>? ............................................................................................ 20<br />
Die Qualifikation <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer ........................................................................ 21<br />
Der <strong>MDK</strong> kommt: Wie gehen die Prüfer vor? ...................................................... 25<br />
Ausnahmesituation für den Bewohner ................................................................ 25<br />
Verständnis bei den Angehörigen ....................................................................... 26<br />
Vorgehensweise im Überblick ............................................................................. 27<br />
E<strong>in</strong> Prüfer berichtet ............................................................................................. 30<br />
Die Bewertung: Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt .............................................. 45<br />
Bewohnervisite 1 ................................................................................................ 47<br />
Bewohnervisite 2 ................................................................................................ 50<br />
Bewohnervisite 3 ................................................................................................ 55<br />
Bewohnervisite 4 ................................................................................................ 59<br />
Bewohnervisite 5 ................................................................................................ 62<br />
Bewohnervisite 6 ................................................................................................ 66<br />
Bewohnervisite 7 ................................................................................................ 69<br />
Konsequenzen: Was geschieht nach <strong>der</strong> Prüfung? ............................................ 73<br />
Anhörungsverfahren <strong>der</strong> Landesverbände <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen ............................... 74<br />
E<strong>in</strong>e Heimleitung reagiert beispielhaft .................................................................. 79
6 Die beson<strong>der</strong>e Rolle des <strong>MDK</strong><br />
7<br />
E<strong>in</strong>leitung: Die beson<strong>der</strong>e Rolle des <strong>MDK</strong><br />
Wie lässt sich <strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>heimen e<strong>in</strong>e gute <strong>Pflege</strong> <strong>der</strong> Bewohner sicherstellen? Mit<br />
dieser Frage haben sich Politik und <strong>der</strong> Gesetzgeber <strong>in</strong> den vergangenen Jahren <strong>in</strong>tensiv<br />
befasst – was dann auch im <strong>Pflege</strong>-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli<br />
2008 <strong>in</strong> Kraft trat, se<strong>in</strong>en Nie<strong>der</strong>schlag fand. Neu s<strong>in</strong>d vor allem zwei Aspekte:<br />
– E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Regelprüfung. Jedes <strong>Pflege</strong>heim <strong>in</strong> Deutschland wurde<br />
bis Ende 2010 ohne Voranmeldung geprüft – und seitdem f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e jährliche<br />
Kontrolle statt.<br />
– Veröffentlichung <strong>der</strong> Prüfergebnisse. Die Ergebnisse e<strong>in</strong>er Heimprüfung<br />
werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bericht und e<strong>in</strong>er <strong>Pflege</strong>note zusammengefasst und im<br />
Internet veröffentlicht.<br />
Grundlage für die <strong>Pflege</strong>noten ist e<strong>in</strong>e bundesweit e<strong>in</strong>heitliche Vorgehensweise,<br />
die den Anspruch hat, <strong>Pflege</strong>qualität zu vergleichen. Für alle <strong>Pflege</strong>heime werden<br />
neben e<strong>in</strong>er Gesamtnote vier Teilnoten für die Bereiche „<strong>Pflege</strong> und mediz<strong>in</strong>ische<br />
Versorgung“, „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“, „soziale Betreuung und<br />
Alltagsgestaltung“ sowie „Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene“<br />
gebildet. Die Gesamtnote und die vier Bereichsnoten ergeben sich aus 64 E<strong>in</strong>zelbewertungen.<br />
H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong>e Bewohnerbefragung anhand 18 weiterer Kriterien,<br />
<strong>der</strong>en Ergebnis jedoch nicht <strong>in</strong> die Gesamtnote e<strong>in</strong>fließt.<br />
Mit den Prüfungen betraut ist <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>ische Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />
(<strong>MDK</strong>). Ohne Voranmeldung besuchen die <strong>MDK</strong>-Prüfer jedes <strong>der</strong> rund 11.000<br />
deutschen <strong>Pflege</strong>heime e<strong>in</strong> Mal im Jahr, um die <strong>Qualität</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> zu kontrollieren.<br />
Zu diesen Regelprüfungen kommen weitere Kontrollen h<strong>in</strong>zu, wenn e<strong>in</strong> konkreter<br />
Anlass besteht, zum Beispiel wenn sich bei e<strong>in</strong>em <strong>Pflege</strong>heim die Beschwerden<br />
häufen.<br />
Ergebnis dieser Kontrollen ist e<strong>in</strong> umfassen<strong>der</strong> Prüfbericht des <strong>MDK</strong>, <strong>der</strong> die <strong>Pflege</strong>kassen<br />
über die aktuelle <strong>Pflege</strong>qualität des jeweiligen Heimes <strong>in</strong>formiert und die<br />
Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen und an<strong>der</strong>e Auflagen – im Extremfall bis
8 Die beson<strong>der</strong>e Rolle des <strong>MDK</strong><br />
Die beson<strong>der</strong>e Rolle des <strong>MDK</strong><br />
9<br />
h<strong>in</strong> zur Schließung e<strong>in</strong>es Heims – bildet. Im Unterschied zum Transparenzbericht<br />
mit den Noten bleibt <strong>der</strong> Prüfbericht des <strong>MDK</strong> unveröffentlicht. Es handelt sich hier<br />
um e<strong>in</strong> Gutachten, das von Experten für Experten verfasst wird und sich an die<br />
E<strong>in</strong>richtung, an die Fachleute bei den Kassen, aber auch <strong>in</strong> den Heimaufsichtsbehörden<br />
wendet.<br />
Die Kernbotschaft dieses Buches<br />
Trotz <strong>der</strong> im Internet veröffentlichten Transparenzberichte bleibt festzuhalten: Für<br />
e<strong>in</strong>en Laien ist es nach wie vor sehr schwierig, die <strong>Pflege</strong>qualität e<strong>in</strong>es Heimes zu<br />
beurteilen. Die Kenntnis <strong>der</strong> durchschnittlichen <strong>Pflege</strong>noten alle<strong>in</strong> reicht für e<strong>in</strong> zuverlässiges<br />
Urteil nicht aus, weil sich h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt guten Durchschnittsnote<br />
dennoch Defizite verbergen können, die für e<strong>in</strong>en potenziellen Heimbewohner o<strong>der</strong><br />
se<strong>in</strong>e Angehörigen unter Umständen von großer Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />
Letztlich ist es deshalb im Interesse von Versicherten und Angehörigen, dass die<br />
<strong>Pflege</strong>heime verantwortungsbewusst und professionell arbeiten – und dass die<br />
Kontrolle funktioniert. So wie wir uns beim Auto auf die Fachleute des TÜV verlassen,<br />
müssen wir im <strong>Pflege</strong>heim darauf vertrauen, dass die Basisleistung, sprich:<br />
die <strong>Pflege</strong>qualität, stimmt.<br />
Hierfür gibt es e<strong>in</strong> gesetzlich geregeltes System, dessen wichtigste Spieler <strong>der</strong><br />
Mediz<strong>in</strong>ische Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung (<strong>MDK</strong>), die <strong>Pflege</strong>kassen, die Heimaufsicht<br />
und natürlich die <strong>Pflege</strong>heime selbst s<strong>in</strong>d.<br />
Das Buch gibt erstmals e<strong>in</strong>en detaillierten E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> dieses System. Es stellt dar,<br />
wie die Prüfer vorgehen und wie die verschiedenen Akteure zusammenspielen, um<br />
die <strong>Pflege</strong>qualität <strong>in</strong> den Heimen sicherzustellen. Deutlich soll werden, dass <strong>der</strong><br />
Gesetzgeber e<strong>in</strong> strukturiertes System geschaffen hat, das <strong>in</strong>sgesamt gut funktioniert.<br />
Beim Thema <strong>Pflege</strong>qualität – so möchte dieses Buch belegen – kann <strong>der</strong><br />
Verbraucher sich guten Gewissens auf die Fachleute des <strong>MDK</strong>, <strong>der</strong> Kassen und <strong>der</strong><br />
Heimaufsicht verlassen. Er ist damit frei, für sich o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>e Angehörigen das Heim<br />
auszuwählen, das ihm etwa aufgrund <strong>der</strong> Lage o<strong>der</strong> Atmosphäre zusagt.<br />
Die Kernbotschaft lautet demzufolge: Der Verbraucher muss sich natürlich selbst e<strong>in</strong><br />
Bild verschaffen. Er muss entscheiden, welche Ausstattung, welchen Komfort und<br />
welche Atmosphäre er sich wünscht. Aber im H<strong>in</strong>blick auf die <strong>Qualität</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong><br />
kann er sich auf e<strong>in</strong> gut funktionierendes <strong>Qualität</strong>ssicherungssystem verlassen.<br />
Eklatantes Informationsdefizit<br />
Doch wie funktioniert dieses System, mit dem <strong>in</strong> Deutschland die <strong>Pflege</strong>qualität <strong>in</strong><br />
den Heimen geprüft und sichergestellt wird? Wie eklatant das Informationsdefizit<br />
selbst unter Fachleuten ist, zeigt das Beispiel e<strong>in</strong>es süddeutschen Heimträgers, <strong>der</strong><br />
rund 30 <strong>Pflege</strong>heime betreibt. Ganz offen räumte <strong>der</strong> Vorstand <strong>Qualität</strong>sunterschiede<br />
bei se<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>: In e<strong>in</strong>igen Heimen werde nicht nur <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ische<br />
und pflegerische Dienst an den alten Menschen sach- und fachgerecht versehen,<br />
auch die allgeme<strong>in</strong>e Atmosphäre, Freundlichkeit und Mitmenschlichkeit lasse die<br />
Bewohner während des Heimaufenthalts aufblühen – während <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Häusern<br />
Verbesserungsbedarf bestünde.<br />
Kürzlich führte <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> <strong>in</strong> zwei Heimen aus dem E<strong>in</strong>zugsgebiet dieses Trägers unangemeldete<br />
Kontrollen durch. Die Prüfberichte stießen auf völliges Unverständnis:<br />
„Wir s<strong>in</strong>d überrascht über die Ergebnisse Ihrer Begutachtung, wi<strong>der</strong>spricht sie doch<br />
unserer langjährigen Erfahrung <strong>in</strong> den beiden Häusern <strong>in</strong> extremer Weise“, schrieb<br />
<strong>der</strong> Vorstand <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Brief an den <strong>MDK</strong>. „Hatten wir auf Lob gehofft, werden <strong>in</strong> nicht<br />
nachvollziehbarer Weise Mängel beschrieben, hatten wir (endlich!) Kritik und Zwang<br />
zur Verän<strong>der</strong>ung erwartet, war e<strong>in</strong>e Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung fällig.“<br />
Der Vorstand berichtete, er sei mit eigenen Ärzten, Sozialpädagogen und Krankenschwestern<br />
oft wochenlang <strong>in</strong> den Häusern präsent. Dennoch sehe er sich nicht <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Lage, die Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>sprüfungen des <strong>MDK</strong> „auch nur <strong>in</strong> Ansätzen<br />
nachvollziehen zu können“.<br />
Mit an<strong>der</strong>en Worten: Die Fachleute des Trägers hielten das <strong>Pflege</strong>heim A für gut<br />
und das <strong>Pflege</strong>heim B für schlecht – bei <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfung kam jedoch das genaue<br />
Gegenteil heraus. Dass die Kriterien des <strong>MDK</strong> dennoch nachvollziehbar und<br />
e<strong>in</strong>deutig s<strong>in</strong>d, hat <strong>in</strong>zwischen auch <strong>der</strong> Träger dieser 30 <strong>Pflege</strong>heime verstanden
10 Die beson<strong>der</strong>e Rolle des <strong>MDK</strong><br />
Die beson<strong>der</strong>e Rolle des <strong>MDK</strong><br />
11<br />
– allerd<strong>in</strong>gs erst, nachdem Fachleute des <strong>MDK</strong> die Prüfkriterien im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />
Fortbildungsveranstaltung vorgestellt und erläutert hatten.<br />
Wie können <strong>der</strong>art eklatante Unterschiede <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schätzung e<strong>in</strong>es Heims entstehen?<br />
Um es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Satz zusammenzufassen: Den <strong>MDK</strong>-Prüfern geht es vorrangig<br />
um die <strong>Qualität</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>. Erst <strong>in</strong> zweiter L<strong>in</strong>ie spielen Gesichtspunkte wie Ausstattung<br />
e<strong>in</strong>es Heimes, Atmosphäre und Freundlichkeit des Personals e<strong>in</strong>e Rolle.<br />
Maßstab für die <strong>Qualität</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung ist, ob die Bewohner gut gepflegt und<br />
betreut werden. Hierauf konzentriert sich <strong>der</strong> Prüfer des <strong>MDK</strong>. Deshalb liegt se<strong>in</strong>e<br />
beson<strong>der</strong>e Kompetenz auch dar<strong>in</strong>, den Bewohner persönlich <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> zu<br />
nehmen.<br />
Inaugensche<strong>in</strong>nahme des Heimbewohners<br />
Die neue Regelprüfung erfasst – wie es im Gesetz heißt – „<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e wesentliche<br />
Aspekte des Betreuungszustandes und die Wirksamkeit <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> und Betreuungsmaßnahmen“.<br />
Damit legt <strong>der</strong> Gesetzgeber fest, dass sich die <strong>MDK</strong>-Gutachter vor<br />
allem auf die Prüfung <strong>der</strong> Ergebnisqualität konzentrieren. Im Kern geht es also um<br />
die Frage, ob die Bewohner e<strong>in</strong>es Heims fach- und sachgerecht versorgt werden.<br />
Ergebnisqualität – das heißt vor allem e<strong>in</strong>e Antwort auf die Frage: Was wird bei <strong>der</strong><br />
<strong>Pflege</strong> e<strong>in</strong>es Heimbewohners richtig, was wird falsch gemacht?<br />
Genau dar<strong>in</strong> liegt die Herausfor<strong>der</strong>ung für den <strong>MDK</strong>: Die Gutachter müssen sicherstellen,<br />
dass die Menschen, die <strong>in</strong> den Heimen wohnen, gut gepflegt und versorgt<br />
werden. Hierzu reicht es nicht, Unterlagen und Dokumentationen zu kontrollieren.<br />
Vielmehr müssen die Prüfer mit eigenen Augen beobachten, was <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim<br />
tatsächlich geschieht. Das schließt e<strong>in</strong>, dass sie Gespräche mit Heimbewohnern<br />
führen, aber auch zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit, Beweglichkeit und Ernährungszustand<br />
e<strong>in</strong>es Bewohners untersuchen. Nur so können sie die <strong>Pflege</strong>qualität<br />
wirklich beurteilen.<br />
Auch wenn e<strong>in</strong>e solche Inaugensche<strong>in</strong>nahme die Intimsphäre berührt, treffen die<br />
<strong>MDK</strong>-Prüfer <strong>in</strong> den Heimen auf große Aufgeschlossenheit. So jedenfalls zeigen die<br />
Erfahrungen mit den Regelprüfungen. Vor allem Angehörige und Betreuer begrüßen<br />
es, dass <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die Ergebnisqualität <strong>in</strong> den Vor<strong>der</strong>grund stellt, also unmittelbar<br />
die Versorgung <strong>der</strong> Bewohner prüft – und nicht so sehr danach fragt, ob die Akten<br />
<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung sauber geführt werden.<br />
Aber nicht nur von Seiten <strong>der</strong> Angehörigen stoßen die <strong>MDK</strong>-Prüfer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel auf<br />
positive Resonanz. Oft können auch die <strong>Pflege</strong>heime selbst dem Auftauchen <strong>der</strong><br />
<strong>MDK</strong>-Prüfer e<strong>in</strong>e positive Seite abgew<strong>in</strong>nen – bietet doch die Prüfung durch externe<br />
Fachleute die Chance, eigene Stärken, aber auch Schwächen zu erkennen und<br />
das <strong>Qualität</strong>sniveau im Haus zu verbessern. Häufig treffen die <strong>MDK</strong>-Prüfer bereits<br />
auf e<strong>in</strong>e Haltung, die e<strong>in</strong>e regelmäßige Prüfung als selbstverständlich ansieht, etwa<br />
nach dem Tenor: Wenn jedes Auto zum TÜV muss, dann gilt das für e<strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>heim<br />
umso mehr.<br />
Doch es gibt auch die an<strong>der</strong>en Fälle, bei denen die <strong>MDK</strong>-Prüfer auf Wi<strong>der</strong>stand<br />
stoßen, ausgelöst durch die Angst <strong>der</strong> Heimleitung, „<strong>der</strong> <strong>MDK</strong> könnte etwas f<strong>in</strong>den“.<br />
Die Ablehnung ist dann allerd<strong>in</strong>gs meistens nicht durchgängig, vielmehr lassen<br />
Heimmitarbeiter dann auch durchblicken, dass sie froh s<strong>in</strong>d, dass „endlich e<strong>in</strong>mal<br />
jemand kommt“, <strong>der</strong> hier nach dem Rechten schaut.
12 <strong>MDK</strong> und Heimaufsicht<br />
13<br />
Die Kontrolleure: <strong>MDK</strong> und Heimaufsicht<br />
Auf den ersten Blick verwirrt es e<strong>in</strong> wenig: Da gibt es gleich zwei Prüfbehörden,<br />
die für die <strong>Pflege</strong>heime zuständig s<strong>in</strong>d, nämlich den <strong>MDK</strong> und die Heimaufsicht.<br />
Wie <strong>der</strong> Gesetzgeber festgelegt hat, überprüfen sowohl <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> als auch die<br />
Heimaufsicht jährlich jedes <strong>Pflege</strong>heim. Zwar bleibt es den e<strong>in</strong>zelnen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
überlassen, den gesetzlichen Auftrag im Detail auszugestalten und die Zusammenarbeit<br />
zwischen Heimaufsicht und <strong>MDK</strong> zu regeln. Der Auftrag ist jedoch<br />
bundesweit <strong>der</strong>selbe.<br />
Wor<strong>in</strong> liegt <strong>der</strong> Unterschied? Im Kern dar<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> vorrangig die Ergebnisqualität<br />
<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> beim Bewohner prüft, während die Heimaufsicht vor allem<br />
die Struktur, Prozesse und Abläufe kontrolliert und darauf achtet, dass gesetzliche<br />
Bestimmungen wie die Heimm<strong>in</strong>destbauverordnung und die Heimpersonalverordnung<br />
erfüllt s<strong>in</strong>d.<br />
Heimaufsicht und <strong>MDK</strong> tauschen Informationen aus und stimmen teilweise auch ihr<br />
Vorgehen ab. So regelt <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung die Zusammenarbeit,<br />
die unter an<strong>der</strong>em vorsieht, dass <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> e<strong>in</strong>en Jahresplan se<strong>in</strong>er unangemeldeten<br />
Prüfungen aufstellt und die Heimaufsichtsbehörden darüber <strong>in</strong>formiert.<br />
Auf diese Weise kann auch sichergestellt werden, dass <strong>der</strong> Abstand zwischen <strong>der</strong><br />
Prüfung von Heimaufsicht und <strong>MDK</strong> m<strong>in</strong>destens vier Monate beträgt.<br />
Der <strong>MDK</strong> <strong>in</strong>formiert die Heimaufsicht und die Landesverbände <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen<br />
unverzüglich, wenn er bei e<strong>in</strong>er Prüfung Mängel feststellt, die aufsichtsrechtliche<br />
Maßnahmen nach den heimrechtlichen Vorschriften erfor<strong>der</strong>n. Dies ist vor allem<br />
dann <strong>der</strong> Fall, wenn Bewohner durch <strong>Pflege</strong>defizite akut gefährdet s<strong>in</strong>d, wenn die<br />
<strong>MDK</strong>-Prüfer nicht gerechtfertigte freiheitsentziehende Maßnahmen feststellen o<strong>der</strong><br />
wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim die permanente Anwesenheit e<strong>in</strong>er <strong>Pflege</strong>fachkraft – auch <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Nacht – nicht gewährleistet ist. Zudem übermittelt <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> se<strong>in</strong>e Prüfberichte<br />
grundsätzlich auch <strong>der</strong> Heimaufsicht, die dann bei ihren eigenen Prüfungen hierauf<br />
Bezug nehmen kann. Auch f<strong>in</strong>det zwischen den Prüfern bei<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong><br />
Austausch statt, etwa um bestimmte Prüfergebnisse o<strong>der</strong> Beschwerden über e<strong>in</strong><br />
Heim zu besprechen.
14 <strong>MDK</strong> und Heimaufsicht<br />
<strong>MDK</strong> und Heimaufsicht<br />
15<br />
Die Heimaufsicht hat den Auftrag, die Vorgaben des Heimgesetzes sicherzustellen,<br />
dessen zentrales Ziel es ist, „die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse <strong>der</strong><br />
Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohner von Heimen vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu schützen“.<br />
Dies soll dadurch geschehen, dass die Heimaufsicht die Heime berät und überwacht.<br />
In <strong>der</strong> Praxis arbeiten Heimaufsicht und <strong>MDK</strong> Hand <strong>in</strong> Hand, um dieses Ziel<br />
zu erreichen.<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> <strong>in</strong>s Spiel kam<br />
E<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> die Vergangenheit erklärt, warum es <strong>in</strong> Deutschland mit Heimaufsicht<br />
und <strong>MDK</strong> zwei Prüfe<strong>in</strong>richtungen für <strong>Pflege</strong>heime gibt. Noch bis <strong>in</strong> die 90er Jahre<br />
hatten die damaligen Altenheime e<strong>in</strong>en ganz an<strong>der</strong>en Charakter. Ihre Klientel waren<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel alle<strong>in</strong>stehende Menschen, die mit zunehmendem Lebensalter nicht<br />
mehr eigenständig leben konnten, aber durchaus noch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage waren, ihre<br />
Wünsche und Bedürfnisse zu artikulieren. Häufig lebten diese Menschen 20 bis<br />
25 Jahre im Altenheim.<br />
Mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des <strong>Pflege</strong>versicherungsgesetzes 1994 än<strong>der</strong>te sich die Bewohnerstruktur<br />
grundlegend. In die Heime ziehen seitdem überwiegend pflegebedürftige<br />
Menschen, die hier die letzte Phase ihres Lebens verbr<strong>in</strong>gen. Das frühere Altenheim<br />
hat se<strong>in</strong>en Charakter dadurch vollkommen verän<strong>der</strong>t. Mit diesem Wandel än<strong>der</strong>ten<br />
sich auch die Aufgaben <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden: Hatten diese bisher vor allem darauf<br />
geachtet, dass die Bewohner genügend Wohnraum und vernünftiges Essen<br />
bekamen, rückte jetzt die <strong>Qualität</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> <strong>in</strong> den Mittelpunkt. Die Prüfer standen<br />
vor <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung, die pflegerische Versorgung von Menschen zu begutachten,<br />
die ihre elementarsten Bedürfnisse – Hunger, Durst, Kontaktwünsche – nicht mehr<br />
äußern konnten.<br />
Mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>versicherung und <strong>der</strong> damit verbundenen (Teil-)<br />
F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtungen durch die <strong>Pflege</strong>kasse, musste dieser nun auch<br />
e<strong>in</strong> Instrument an die Hand gegeben werden, die von ihr f<strong>in</strong>anzierte Leistung zu<br />
überprüfen. In dieser Situation kam <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> <strong>in</strong>s Spiel, dessen <strong>Pflege</strong>gutachter im<br />
Auftrag <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barten und gesetzlich gebotenen<br />
<strong>Qualität</strong>smaßstäbe überprüfen.<br />
Nach <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des <strong>Pflege</strong>-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 s<strong>in</strong>d die<br />
<strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtungen jährlich e<strong>in</strong>mal zu überprüfen. In Folge des erhöhten Prüfaufwandes<br />
stellten die Mediz<strong>in</strong>ischen Dienste <strong>in</strong> großem Umfang weitere Gutachter<br />
e<strong>in</strong>, die <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>gearbeitet und geschult s<strong>in</strong>d. Damit ist <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage,<br />
den gesetzlichen Prüfauftrag e<strong>in</strong>er jährlichen Regelprüfung zu erfüllen.<br />
Geme<strong>in</strong>sames Ziel: Der Schutz <strong>der</strong> Bewohner<br />
Die Rollen s<strong>in</strong>d klar verteilt. Der <strong>MDK</strong> beurteilt nach e<strong>in</strong>em bundese<strong>in</strong>heitlichen Kriterienkatalog<br />
die pflegerische Versorgung <strong>der</strong> Bewohner, während die Heimaufsicht<br />
sich mit baulichen Gegebenheiten, personeller Ausstattung und organisatorischen<br />
Abläufen befasst. Beides s<strong>in</strong>d Prüf- und Aufsichtsfunktionen, die unmittelbar dem<br />
Schutze <strong>der</strong> Bewohner und ihrer Rechte dienen.<br />
Hierzu sollte man sich klar machen, dass rund 70 Prozent <strong>der</strong> Heimbewohner an<br />
e<strong>in</strong>er Demenz leiden. E<strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>heim ist ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung, <strong>in</strong> <strong>der</strong> fitte alte Menschen<br />
leben, die nur Hilfe im Haushalt brauchen. Vielmehr ist e<strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>heim e<strong>in</strong>e komplett<br />
an<strong>der</strong>e Welt, die für die Beteiligten e<strong>in</strong>e enorme Herausfor<strong>der</strong>ung darstellt. In dieser<br />
Welt leben Menschen, die ihre Wünsche und Bedürfnisse nicht äußern und daher<br />
auch ihre Rechte nicht wahrnehmen können. Sie s<strong>in</strong>d deshalb auf die Kompetenz<br />
und die Menschlichkeit des sie betreuenden Personals absolut angewiesen. Genau<br />
deshalb, wegen <strong>der</strong> Hilflosigkeit dieser Menschen, ist es so wichtig, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
die Bewohner von <strong>Pflege</strong>heimen unter e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>en Schutz stellt, zu dem<br />
nicht zuletzt die regelmäßigen Prüfungen durch Heimaufsicht und <strong>MDK</strong> zählen.<br />
Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>bedürftigen und ihrer Angehörigen s<strong>in</strong>d beide Kontrollbehörden<br />
s<strong>in</strong>nvoll – jede von ihnen stellt den Schutz <strong>der</strong> Bewohner <strong>in</strong> den Mittelpunkt<br />
und deckt essenzielle Aspekte ab.<br />
Die Heimaufsicht befasst sich vor allem mit Gefahren, die auf bauliche, personelle<br />
o<strong>der</strong> organisatorische Mängel zurückgehen. Die Mitarbeiter <strong>der</strong> Heimaufsicht achten<br />
etwa darauf, dass im Heim ausreichend Personal vorhanden ist – damit e<strong>in</strong><br />
Bewohner sich zum Beispiel darauf verlassen kann, dass er je<strong>der</strong>zeit Hilfe erhält,<br />
wenn er se<strong>in</strong>e Kl<strong>in</strong>gel drückt.
16 <strong>MDK</strong> und Heimaufsicht<br />
<strong>MDK</strong> und Heimaufsicht<br />
17<br />
Die Liste <strong>der</strong> möglichen baulichen Gefahrenquellen ist lang: Das fängt bei e<strong>in</strong>em<br />
kaputten Spiegel und heraushängenden elektrischen Leitungen an, geht weiter<br />
über fehlende Handläufe an den Fluren und endet bei fehlenden Feuerlöschern und<br />
Brandschutzdecken. Stichwort Hygiene: Werden Des<strong>in</strong>fektionsmittel verwendet? In<br />
<strong>der</strong> korrekten Dosierung? Wie bewahrt das Heim die Lebensmittel auf? Wird <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Waschküche die schmutzige Wäsche <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Raum aufbewahrt, um e<strong>in</strong>e<br />
Kontam<strong>in</strong>ation von frischer mit verschmutzter Wäsche zu vermeiden? Tragen die<br />
Mitarbeiter Dienstkleidung, wird diese bei 60 Grad gewaschen? Thema Beleuchtung:<br />
Gibt es ausreichend Licht, am Tage und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht? S<strong>in</strong>d die Flure nachts<br />
gut ausgeleuchtet? Die Heimaufsicht prüft zum Beispiel auch, ob es möglich ist,<br />
für demente Menschen e<strong>in</strong>en geschützten Bereich e<strong>in</strong>zurichten und achtet auf die<br />
hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben.<br />
Im Unterschied zum <strong>MDK</strong> ist die Heimaufsicht e<strong>in</strong>e Gefahrenabwehrbehörde, die<br />
zum Schutz <strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim lebenden Bewohner Anordnungen treffen kann. Sie<br />
kann zum Beispiel verfügen, dass e<strong>in</strong> Heim ke<strong>in</strong>e neuen Bewohner mehr aufnehmen<br />
darf. Wenn die Heimaufsicht feststellt, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim Würde, Interessen<br />
o<strong>der</strong> Bedürfnisse <strong>der</strong> Bewohner nicht gewahrt s<strong>in</strong>d, kann sie Sofortmaßnahmen<br />
ergreifen, bis h<strong>in</strong> zur sofortigen Schließung des Heims. O<strong>der</strong> aber sie ordnet E<strong>in</strong>zelmaßnahmen<br />
an – zum Beispiel dass ab sofort e<strong>in</strong>e zusätzliche Nachtwache<br />
im Heim anwesend se<strong>in</strong> muss o<strong>der</strong> dass zehn Zimmer nicht mehr belegt werden<br />
dürfen, weil das Heim zwar auf dem Papier genügend Stellen hat, tatsächlich aber<br />
nicht ausreichend Personal vorhanden ist.<br />
Demgegenüber prüft <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> mit se<strong>in</strong>er pflegefachlichen Kompetenz, wie die Bewohner<br />
versorgt werden. Sicher: Auch die Heimaufsicht sieht sich Bewohner e<strong>in</strong>es<br />
Heims an und auch <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> wirft e<strong>in</strong>en Blick auf Dokumentation und Abläufe. Im<br />
Kern haben jedoch beide Prüfbehörden eigene Kompetenzen und Prüfschwerpunkte,<br />
die sich klar unterscheiden und ergänzen.<br />
Für den Bewohner s<strong>in</strong>d beide Prüfungen s<strong>in</strong>nvoll. Sie geben ihm die Sicherheit,<br />
dass <strong>in</strong> dem Heim zum<strong>in</strong>dest ke<strong>in</strong>e groben Mängel bestehen. Idealerweise sollten<br />
zwischen den Prüfungen von <strong>MDK</strong> und Heimaufsicht sechs Monate liegen, so dass<br />
Bewohner und Angehörige die Gewissheit haben, dass jedes halbe Jahr „e<strong>in</strong>er<br />
kommt, <strong>der</strong> nach dem Rechten schaut“. Der Schwerpunkt liegt dann abwechselnd<br />
bei <strong>der</strong> Struktur- und Prozessqualität (wenn die Heimaufsicht kommt) und bei <strong>der</strong><br />
<strong>Pflege</strong>qualität (wenn <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> kommt).
18 Die <strong>Pflege</strong>qualität sichern<br />
19<br />
Der Prüfauftrag des <strong>MDK</strong>:<br />
Die <strong>Pflege</strong>qualität sichern<br />
Die gesetzliche Basis<br />
H<strong>in</strong>ter dem Prüfauftrag an den <strong>MDK</strong> steht das Anliegen des Gesetzgebers, e<strong>in</strong>e<br />
gute <strong>Pflege</strong>qualität zu sichern. Näher geregelt s<strong>in</strong>d die <strong>Qualität</strong>sprüfungen <strong>in</strong> § 114<br />
und 114a des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Die folgenden Auszüge dokumentieren<br />
die gesetzliche Grundlage, auf <strong>der</strong> die Prüfer des <strong>MDK</strong> die Kontrollen<br />
<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>heime durchführen.<br />
Der <strong>MDK</strong> prüft im Auftrag <strong>der</strong> Landesverbände <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen:<br />
Zur Durchführung e<strong>in</strong>er <strong>Qualität</strong>sprüfung erteilen die Landesverbände <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen<br />
dem <strong>MDK</strong> o<strong>der</strong> den von ihnen bestellten Sachverständigen e<strong>in</strong>en<br />
Prüfauftrag. Der Prüfauftrag enthält Angaben zur Prüfart, zum Prüfgegenstand<br />
und zum Prüfumfang. Die Prüfung erfolgt als Regelprüfung, Anlassprüfung o<strong>der</strong><br />
Wie<strong>der</strong>holungsprüfung. Die <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtungen haben die ordnungsgemäße<br />
Durchführung <strong>der</strong> Prüfungen zu ermöglichen (§ 114 Absatz 1 SGB XI).<br />
Der <strong>MDK</strong> prüft grundsätzlich unangemeldet – und hat e<strong>in</strong>en Beratungsauftrag<br />
gegenüber dem <strong>Pflege</strong>heim:<br />
Der <strong>MDK</strong> und die von den Landesverbänden <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen bestellten<br />
Sachverständigen s<strong>in</strong>d im Rahmen ihres Prüfauftrags nach § 114 jeweils berechtigt<br />
und verpflichtet, an Ort und Stelle zu überprüfen, ob die zugelassenen<br />
<strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtungen die Leistungs- und <strong>Qualität</strong>sanfor<strong>der</strong>ungen nach diesem<br />
Buch erfüllen. Prüfungen s<strong>in</strong>d grundsätzlich unangemeldet durchzuführen. Der<br />
<strong>MDK</strong> und die von den Landesverbänden <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen bestellten Sachverständigen<br />
beraten im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>sprüfungen die <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtungen<br />
<strong>in</strong> Fragen <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>ssicherung. § 112 Absatz 3 gilt entsprechend<br />
(§ 114 a Absatz 1 SGB XI).
20 Die <strong>Pflege</strong>qualität sichern<br />
Die <strong>Pflege</strong>qualität sichern<br />
21<br />
Der <strong>MDK</strong> darf e<strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>heim zum Zwecke <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>ssicherung je<strong>der</strong>zeit betreten:<br />
Sowohl bei teil- als auch bei vollstationärer <strong>Pflege</strong> s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> und die von<br />
den Landesverbänden <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen bestellten Sachverständigen jeweils<br />
berechtigt, zum Zwecke <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>ssicherung die für das <strong>Pflege</strong>heim benutzten<br />
Grundstücke und Räume je<strong>der</strong>zeit zu betreten, dort Prüfungen und<br />
Besichtigungen vorzunehmen, sich mit den <strong>Pflege</strong>bedürftigen, ihren Angehörigen,<br />
vertretungsberechtigten Personen und Betreuern <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen,<br />
sowie die Beschäftigen und die Interessenvertretung <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>nen und<br />
Bewohner zu befragen. Prüfungen und Besichtigungen zur Nachtzeit s<strong>in</strong>d<br />
nur zulässig, wenn und so weit das Ziel <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>ssicherung zu an<strong>der</strong>en<br />
Tageszeiten nicht erreicht werden kann. Soweit Räume dem Wohnrecht <strong>der</strong><br />
Heimbewohner unterliegen, dürfen sie ohne <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>willigung nur betreten<br />
werden, soweit dies zur Verhütung drohen<strong>der</strong> Gefahren für die öffentliche<br />
Sicherheit und Ordnung erfor<strong>der</strong>lich ist; das Grundrecht <strong>der</strong> Unverletzlichkeit<br />
<strong>der</strong> Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG) wird <strong>in</strong> soweit e<strong>in</strong>geschränkt (§ 114 a<br />
Absatz 2 SGB XI)<br />
Wann prüft <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>?<br />
Der <strong>MDK</strong> prüft e<strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>heim ausschließlich im Auftrag <strong>der</strong> Landesverbände <strong>der</strong><br />
<strong>Pflege</strong>kassen. Hierbei lassen sich drei Auftragstypen unterscheiden: Anlassprüfungen,<br />
Regelprüfungen und Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen.<br />
Anlassprüfungen<br />
E<strong>in</strong>e Anlassprüfung erfolgt, wenn konkrete H<strong>in</strong>weise vorliegen: Bei <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kasse<br />
gehen Beschwerden über e<strong>in</strong> Heim e<strong>in</strong>. Das können Beschuldigungen se<strong>in</strong>, die von<br />
Angehörigen o<strong>der</strong> Betreuern erhoben werden, können aber auch Anzeigen von<br />
Mitarbeitern <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung selbst se<strong>in</strong> – etwa <strong>in</strong> dem Tenor: „Bei uns herrschen unhaltbare<br />
Zustände, bitte prüft die E<strong>in</strong>richtung.“ E<strong>in</strong> weiterer Anlass kann dar<strong>in</strong> liegen,<br />
dass die <strong>Pflege</strong>kassen Prüfungen bei mehreren Heimen e<strong>in</strong>es bestimmten Trägers<br />
anberaumen, um mögliche Strukturmängel bei dessen Häusern aufzudecken.<br />
Im Falle e<strong>in</strong>er Anlassprüfung erhält <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> e<strong>in</strong>en sehr konkreten Prüfauftrag, bei<br />
dem es zum Beispiel darum geht, vorrangig e<strong>in</strong>er bestimmten Beschwerde nachzugehen<br />
und dabei möglichst auch den Bewohner, auf den sich die Beschwerde<br />
bezieht, mit <strong>in</strong> die Stichprobe e<strong>in</strong>zubeziehen. Dennoch geht die Prüfung dann über<br />
den konkreten Anlass h<strong>in</strong>aus und kontrolliert die <strong>Pflege</strong>qualität des gesamten Heims.<br />
Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 114 Absatz 5 SGB XI:<br />
Bei Anlassprüfungen geht <strong>der</strong> Prüfauftrag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel über den jeweiligen<br />
Prüfanlass h<strong>in</strong>aus; er umfasst e<strong>in</strong>e vollständige Prüfung mit dem Schwerpunkt<br />
<strong>der</strong> Ergebnisqualität (§ 114 Absatz 5 SGB XI)<br />
Im Mittelpunkt steht auch bei <strong>der</strong> Anlassprüfung die Ergebnisqualität, also die Frage<br />
nach <strong>der</strong> unmittelbaren Versorgung <strong>der</strong> Bewohner. Dennoch kann sich e<strong>in</strong>e Anlassprüfung<br />
auch auf Strukturen und Abläufe des Heims erstrecken. Die Prüfer lassen<br />
sich zum Beispiel Personalunterlagen zeigen, um die ausgewiesenen Qualifikationen<br />
<strong>der</strong> Mitarbeiter zu kontrollieren. O<strong>der</strong> sie prüfen, ob die Abläufe <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />
den Vorgaben des <strong>Qualität</strong>smanagement-Handbuchs entsprechen. Weitere wichtige<br />
Punkte s<strong>in</strong>d die tatsächliche Personalsituation und die Dienstplangestaltung:<br />
Wie erfolgen die Übergaben? Wann f<strong>in</strong>den die Dienstbesprechungen statt?<br />
Regelprüfungen<br />
Der mit Abstand häufigste Prüfungstyp ist die Regelprüfung – die Prüfung im regelmäßigen<br />
Rhythmus: Der <strong>MDK</strong> hat den Auftrag, alle <strong>Pflege</strong>heime jährlich e<strong>in</strong> Mal zu<br />
prüfen, um so e<strong>in</strong>e hohe <strong>Pflege</strong>qualität dauerhaft zu sichern. Für die <strong>Pflege</strong>heime<br />
eröffnet sich damit die Chance, e<strong>in</strong> jährliches Feedback zu erhalten und sich durch<br />
e<strong>in</strong>e unabhängige Prüfung e<strong>in</strong> hohes <strong>Qualität</strong>sniveau bestätigen zu lassen.<br />
Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Regelprüfung steht die Versorgung <strong>der</strong> Bewohner: Die Prüfer<br />
konzentrieren sich auf wesentliche Aspekte des <strong>Pflege</strong>zustandes und die Wirksamkeit<br />
<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>- und Betreuungsmaßnahmen.<br />
Die Regelprüfung bezieht sich auf die <strong>Qualität</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en <strong>Pflege</strong>leistungen,<br />
mediz<strong>in</strong>ischen Behandlungspflege, sozialen Betreuung (e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> zusätzlichen<br />
Betreuung und Aktivierung im S<strong>in</strong>ne des § 87 b SGB XI), Leistungen bei<br />
Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistung (§ 88 SGB XI) und nach § 37 SGB V<br />
erbrachten Leistungen <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege. Die Regelprüfung kann sich<br />
auch auf die Abrechung <strong>der</strong> genannten Leistungen erstrecken.
22 Die <strong>Pflege</strong>qualität sichern<br />
Die <strong>Pflege</strong>qualität sichern<br />
23<br />
Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen<br />
Die Landesverbände <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen können den <strong>MDK</strong> mit e<strong>in</strong>er Wie<strong>der</strong>holungsprüfung<br />
beauftragen. Die Prüfer sollen dann feststellen, ob das <strong>Pflege</strong>heim<br />
die beanstandeten Mängel tatsächlich behoben hat. Wenn möglich besuchen die<br />
Gutachter des <strong>MDK</strong> dann auch dieselben Bewohner wie bei <strong>der</strong> vorangegangenen<br />
Regel- o<strong>der</strong> Anlassprüfung.<br />
Die Wie<strong>der</strong>holungsprüfung wird von den Landesverbänden <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen auf<br />
Kosten <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtung veranlasst, um zu überprüfen, ob die festgestellten<br />
<strong>Qualität</strong>smängel durch die nach § 115 Absatz 2 angeordneten Maßnahmen beseitigt<br />
worden s<strong>in</strong>d. Auf Antrag und auf Kosten <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtung ist e<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>holungsprüfung<br />
von den Landesverbänden <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen zu veranlassen,<br />
wenn wesentliche Aspekte <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>qualität betroffen s<strong>in</strong>d und ohne zeitnahe<br />
Nachprüfung <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtung unzumutbare Nachteile drohen (Absatz V §<br />
114 SGB XI).<br />
Im Vergleich zur jährlichen Regelprüfung aller Heime s<strong>in</strong>d die Anlass- und Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen<br />
die Ausnahme. Die folgenden Ausführungen beziehen sich deshalb<br />
<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf die Regelprüfung, bei <strong>der</strong> die Kontrolle <strong>der</strong> Ergebnisqualität im<br />
Mittelpunkt steht.<br />
Wie prüft <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>?<br />
Wie erwähnt kontrolliert <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Gutachter e<strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>heim nicht nur, son<strong>der</strong>n hat<br />
auch e<strong>in</strong>en gesetzlichen Beratungsauftrag. Bereits während <strong>der</strong> Prüfungen f<strong>in</strong>den<br />
so genannte Impulsberatungen statt (§ 114 SGB XI), bei denen die <strong>MDK</strong>-Prüfer<br />
<strong>der</strong> Heimleitung und den <strong>Pflege</strong>kräften des Heims Defizite aufzeigen und H<strong>in</strong>weise<br />
geben, um die <strong>Pflege</strong> zu verbessern. An<strong>der</strong>s als bei e<strong>in</strong>er klassischen Unternehmensberatung,<br />
bei <strong>der</strong> es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel um die Optimierung von Strukturen und<br />
Abläufen geht, bezieht sich die Beratung <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Gutachter somit ganz konkret<br />
auf die Versorgung <strong>der</strong> Bewohner – sprich: auf das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>.<br />
E<strong>in</strong>e solche Prüfung <strong>der</strong> Ergebnisqualität ist nur möglich, wenn <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Gutachter<br />
zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>en Teil <strong>der</strong> Heimbewohner besuchen und ansehen kann – was das<br />
E<strong>in</strong>verständnis des jeweiligen Bewohners voraussetzt. Wenn <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>bedürftige<br />
gesundheitlich nicht mehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage ist, die Situation zu verstehen, muss <strong>der</strong><br />
gesetzliche Betreuer die Zustimmung geben.<br />
Der Gesetzgeber hat die Inaugensche<strong>in</strong>nahme wie folgt geregelt:<br />
Die Prüfungen be<strong>in</strong>halten auch die Inaugensche<strong>in</strong>nahme des gesundheitlichen<br />
und pflegerischen Zustands von <strong>Pflege</strong>bedürftigen. Sowohl <strong>Pflege</strong>bedürftige<br />
als auch Beschäftigte <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtung, Betreuer und Angehörige sowie<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> heimrechtlichen Interessenvertretungen <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>nen und<br />
Bewohnern können dazu befragt werden. Die Teilnahme an Inaugensche<strong>in</strong>nahmen<br />
und Befragungen ist freiwillig; durch die Ablehnung dürfen ke<strong>in</strong>e Nachteile<br />
entstehen (§ 114 a Absatz 3 SGB XI).<br />
Inaugensche<strong>in</strong>nahme von <strong>Pflege</strong>bedürftigen, Befragungen von Personen nach<br />
Satz 2 sowie damit jeweils zusammenhängende Erhebung, Verarbeitung und<br />
Nutzung personenbezogener Daten von <strong>Pflege</strong>bedürftigen zum Zwecke <strong>der</strong><br />
Erstellung e<strong>in</strong>es Prüfberichts bedürfen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>willigung <strong>der</strong> betroffenen <strong>Pflege</strong>bedürftigen<br />
(§ 114a Absatz 3 SGB XI)<br />
Soweit e<strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>bedürftiger die E<strong>in</strong>willigung nach den Sätzen 3 und 5 nicht<br />
selbst erteilen kann, darf diese nur durch e<strong>in</strong>e vertretungsberechtigte Person<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en bestellten Betreuer erteilt werden.<br />
Die Qualifikation <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer<br />
Der <strong>MDK</strong>-Gutachter ist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Urteil unabhängig – er ist an ke<strong>in</strong>e Interessen,<br />
son<strong>der</strong>n an den aktuellen Stand <strong>der</strong> Wissenschaft und an sozialrechtliche Vorgaben<br />
gebunden. Was das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis bedeutet, lässt sich am Beispiel freiheitse<strong>in</strong>schränken<strong>der</strong><br />
Maßnahmen zeigen. Das Thema zählt zu den Kernpunkten e<strong>in</strong>er<br />
Heimprüfung: S<strong>in</strong>d diese Maßnahmen im konkreten Fall berechtigt o<strong>der</strong> gehen sie<br />
doch e<strong>in</strong>en Schritt zu weit? Freiheitsbeschränkende Maßnahmen s<strong>in</strong>d angezeigt,<br />
wenn sich e<strong>in</strong> Patient selbst gefährdet o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e gefährdet. Doch nur weil je-
24 Die <strong>Pflege</strong>qualität sichern<br />
Die <strong>Pflege</strong>qualität sichern<br />
25<br />
mand stürzen könnte, darf man ihn nicht ohne weiteres daran h<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die Treppe<br />
h<strong>in</strong>unterzugehen. <strong>Qualität</strong> heißt immer auch, e<strong>in</strong>en Menschen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Autonomie<br />
ernst zu nehmen und <strong>in</strong> den Mittelpunkt zu stellen.<br />
Tendenziell besteht <strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>heimen die Gefahr, das Sicherheitsdenken überzubetonen<br />
und Freiheiten e<strong>in</strong>es Bewohners im Zweifelsfall e<strong>in</strong>zuschränken. Dem <strong>MDK</strong><br />
kommt als unabhängige Institution die Aufgabe zu, hier als Korrektiv zu wirken. Der<br />
Gutachter hat zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Freiheit entziehende<br />
Maßnahmen fachlich geboten s<strong>in</strong>d. Die Freiheit des E<strong>in</strong>zelnen muss abgewogen<br />
werden gegen Eigen- und Fremdgefährdung – e<strong>in</strong>e Gratwan<strong>der</strong>ung im Spannungsverhältnis<br />
zwischen Autonomie und Fürsorge.<br />
Deutlich werden die hohen Anfor<strong>der</strong>ungen: E<strong>in</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer verfügt über Erfahrung<br />
und aktuelles Fachwissen und berücksichtigt rechtliche Gesichtspunkte. Er<br />
ist nicht nur Kontrolleur, son<strong>der</strong>n auch Berater, dessen Aufgabe es ist, mit den<br />
<strong>Pflege</strong>fachkräften im Heim auf Augenhöhe zu kommunizieren. Nicht zuletzt ist er<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, se<strong>in</strong>e Beobachtungen und Bewertungen für den Prüfbericht klar und<br />
nachvollziehbar zu formulieren.<br />
Gute <strong>Pflege</strong> def<strong>in</strong>iert sich heute über so genannte Expertenstandards, die für die<br />
<strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>en maßgeblichen <strong>Qualität</strong>smaßstab darstellen. Sie bilden<br />
auch für die <strong>MDK</strong>-Prüfer die Grundlage, um die <strong>Pflege</strong>qualität zu beurteilen. Eben<br />
jene Experten, die diese Standards entwickelt haben, zieht <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> bei se<strong>in</strong>en <strong>in</strong>ternen Fortbildungen h<strong>in</strong>zu. „Wir übernehmen diese<br />
Standards nicht e<strong>in</strong>fach nur, son<strong>der</strong>n suchen auch den Austausch mit denen, die<br />
sie entwickelt haben“, lautet <strong>der</strong> Gedanke dah<strong>in</strong>ter. Das heißt: Die <strong>MDK</strong>-Prüfer sollen<br />
von den besten <strong>Pflege</strong>experten lernen, um dann bei <strong>der</strong> Prüfung e<strong>in</strong>es Heims dieses<br />
Expertenwissen zum Vorteil des Heims und se<strong>in</strong>er Bewohner zu nutzen.<br />
Welche Maßstäbe legt <strong>der</strong> Gesetzgeber nun konkret an? Basis <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>sprüfungen<br />
<strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>ischen Dienste s<strong>in</strong>d die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung<br />
und Weiterentwicklung <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>qualität nach § 113 SGB XI, <strong>der</strong> aktuelle Stand<br />
des Wissens, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> <strong>Qualität</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> nach § 113 a SGB XI, die Inhalte <strong>der</strong> Transparenzvere<strong>in</strong>barung<br />
nach § 115 Absatz 1 a Satz 6 SGB XI, die qualitätsrelevanten<br />
Inhalte <strong>der</strong> Verträge <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>- und Krankenkassen mit <strong>der</strong> jeweiligen E<strong>in</strong>richtung,<br />
die Richtl<strong>in</strong>ien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 92 Absatz 1 Satz<br />
2 Nr. 6 und Absatz 7 Nr. 1 SGB V sowie die relevanten Empfehlungen <strong>der</strong> Kommission<br />
für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention nach § 23 Absatz 2<br />
Infektionsschutzgesetz.<br />
Die Prüfungen sollen von e<strong>in</strong>em Prüfteam durchgeführt werden, das grundsätzlich<br />
aus <strong>Pflege</strong>fachkräften besteht. Wenn es das e<strong>in</strong>zelne Prüfgebiet erfor<strong>der</strong>t, kann an<br />
die Stelle e<strong>in</strong>er <strong>Pflege</strong>fachkraft auch e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong> Arzt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Sachverständiger<br />
treten. Die Mitglie<strong>der</strong> des Prüfteams müssen über umfassende pflegefachliche<br />
Kompetenz, Führungskompetenz und Kenntnisse im Bereich <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>ssicherung<br />
verfügen. M<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Mitglied des Prüfteams muss über e<strong>in</strong>e Ausbildung als<br />
Auditor o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e vergleichbare Qualifikation verfügen. (<strong>Qualität</strong>sprüfungsrichtl<strong>in</strong>ien<br />
QPR vom 30.06.2009).<br />
Für das Team des <strong>MDK</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> bedeutet das zum Beispiel: Jede<br />
<strong>Pflege</strong>fachkraft des Prüfteams kann nicht nur e<strong>in</strong>e dreijährige abgeschlossene Ausbildung<br />
zum Gesundheits- / Kranken- o<strong>der</strong> Altenpfleger sowie e<strong>in</strong> abgeschlossenes<br />
Fachhochschulstudium im Bereich <strong>Pflege</strong>management (alternativ die Weiterbildung<br />
zur <strong>Pflege</strong>dienstleitung) vorweisen, son<strong>der</strong>n verfügt auch über m<strong>in</strong>destens zwei<br />
Jahre Leitungserfahrung. Im Zuge ihrer E<strong>in</strong>arbeitung haben die <strong>MDK</strong>-Prüfer zudem<br />
e<strong>in</strong>e Weiterbildung zum DGQ-Beauftragten und <strong>in</strong>ternen Auditor absolviert. Hierbei<br />
handelt es sich um e<strong>in</strong>e Weiterbildung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für <strong>Qualität</strong><br />
(DGQ) im Bereich des <strong>Qualität</strong>smanagements. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die <strong>MDK</strong>-Prüfer<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, m<strong>in</strong>destens 40 Fortbildungspunkte <strong>in</strong> zwei Jahren bei <strong>der</strong> freiwilligen<br />
Registrierungsstelle für beruflich <strong>Pflege</strong>nde nachzuweisen.
26 Wie gehen die Prüfer vor?<br />
27<br />
Der <strong>MDK</strong> kommt: Wie gehen die Prüfer vor?<br />
Ausnahmesituation für den Bewohner<br />
Der <strong>MDK</strong> kommt. Nicht immer ist dem Heimbewohner klar, was jetzt geschieht.<br />
Wieso kommt da jetzt jemand, <strong>der</strong> mich ansehen will? Wer ist das? Was hat er<br />
vor? Auch Angehörige stellen sich manchmal besorgte Fragen, wenn sie nicht verstehen,<br />
warum nun e<strong>in</strong> Vertreter des <strong>MDK</strong> den <strong>Pflege</strong>bedürftigen sehen möchte.<br />
Diese Bedenken auszuräumen, ist das Anliegen dieses Kapitels. Es stellt dar, wie<br />
<strong>der</strong> <strong>MDK</strong> bei e<strong>in</strong>er Heimprüfung vorgeht.<br />
Vorab sei noch e<strong>in</strong>mal betont: Der <strong>MDK</strong> handelt <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es klaren gesetzlichen<br />
Rahmens. Dar<strong>in</strong> ist festlegt, dass er gegen den Willen e<strong>in</strong>es Bewohners o<strong>der</strong><br />
se<strong>in</strong>es gesetzlichen Betreuers e<strong>in</strong>e Inaugensche<strong>in</strong>nahme nicht vornehmen darf.<br />
An<strong>der</strong>erseits ist auch klar: Den gesetzlichen Auftrag, die Ergebnisqualität zu prüfen,<br />
kann <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Gutachter nur erfüllen, wenn er mit Bewohnern spricht und diese<br />
auch untersuchen kann.<br />
Wie vermittelt <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer im konkreten Fall, worum es geht? Wenn e<strong>in</strong> Bewohner<br />
gesundheitlich noch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage ist, die Situation zu begreifen, stellt sich<br />
<strong>der</strong> Prüfer ihm vor, erklärt, dass er vom Mediz<strong>in</strong>ischen Dienst kommt und nachprüft,<br />
ob hier alles richtig gemacht wird – ob die <strong>Pflege</strong>nden alle gut arbeiten und sich<br />
<strong>der</strong> Bewohner sicher aufgehoben fühlen kann. „Da die Untersuchung auch die Initimsphäre<br />
berührt, muss man sehr behutsam vorgehen“, berichtet e<strong>in</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer.<br />
„Wenn ich aus <strong>der</strong> Dokumentation o<strong>der</strong> von e<strong>in</strong>er <strong>Pflege</strong>kraft den H<strong>in</strong>weis auf e<strong>in</strong>e<br />
Wunde erhalten habe, o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Bewohner selber sagt, dass etwas nicht <strong>in</strong><br />
Ordnung ist, dass er Schmerzen hat, dass er e<strong>in</strong>e wundgelegene Stelle hat, dann<br />
frage ich ihn, ob ich das e<strong>in</strong>mal ansehen darf.“<br />
Begreift <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>bedürftige die Situation nicht, weil er dazu nicht mehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage<br />
ist, empf<strong>in</strong>det er den Besuch des <strong>MDK</strong>-Gutachters meist als e<strong>in</strong> außergewöhnliches,<br />
aber ke<strong>in</strong>eswegs negatives Ereignis. Dazu trägt bei, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>e vertraute<br />
<strong>Pflege</strong>fachkraft aus dem Heim den Prüfer begleitet.
28 Wie gehen die Prüfer vor?<br />
Wie gehen die Prüfer vor?<br />
29<br />
Verständnis bei den Angehörigen<br />
Auch für die Angehörigen ist <strong>der</strong> Besuch des <strong>MDK</strong> e<strong>in</strong>e Situation, mit <strong>der</strong> sie nicht<br />
gerechnet haben – und die ihnen manchmal Sorgen bereitet. Ihnen ist unklar,<br />
was <strong>der</strong> Gutachter ausgerechnet bei ihrem pflegebedürftigen Vater o<strong>der</strong> bei ihrer<br />
pflegebedürftigen Mutter möchte. Warum besucht er gerade ihn o<strong>der</strong> sie? Gibt<br />
es dafür e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>en Anlass? Stimmt etwas mit <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> nicht? Dass es<br />
sich um e<strong>in</strong>e Regelprüfung handelt und die Bewohner, die <strong>der</strong> Gutachter sehen<br />
möchte, nach e<strong>in</strong>er Zufallsstichprobe ausgewählt s<strong>in</strong>d, hat ihnen niemand gesagt.<br />
So passiert es, dass <strong>der</strong> überraschende Besuch des <strong>MDK</strong> im ersten Augenblick<br />
Ängste auslöst, die unbegründet s<strong>in</strong>d und sich leicht entkräften lassen. Auf Wunsch<br />
– und wenn es <strong>der</strong> gedrängte Zeitablauf <strong>der</strong> Prüfung zulässt – können Angehörige<br />
bei <strong>der</strong> Visite des <strong>MDK</strong>-Prüfers auch mit anwesend se<strong>in</strong>. Tatsächlich kommt dies<br />
jedoch eher selten vor.<br />
Auf ganz an<strong>der</strong>er Ebene, aber ebenso unbegründet liegt e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er E<strong>in</strong>wand gegen<br />
die Visite des <strong>MDK</strong>-Prüfers: Manche Angehörigen befürchten, dass die Begutachtung<br />
am Ende zu e<strong>in</strong>er neuen <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>stufung mit negativen f<strong>in</strong>anziellen Folgen<br />
führen könnte. Richtig ist zwar, dass <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> grundsätzlich für die <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>stufung<br />
zuständig ist. Im Falle e<strong>in</strong>er <strong>Qualität</strong>sprüfung gilt jedoch e<strong>in</strong>e ganz an<strong>der</strong>e rechtliche<br />
Grundlage, die mit <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>stufung nichts zu tun hat.<br />
Gelegentlich br<strong>in</strong>gen Angehörige o<strong>der</strong> Betreuer des <strong>Pflege</strong>bedürftigen den E<strong>in</strong>wand<br />
vor, dass <strong>der</strong> Bewohner im Sterben liege und man deshalb von e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>gehenden<br />
Untersuchung absehen möge – e<strong>in</strong>e Bitte, die je<strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer selbstverständlich<br />
respektiert.<br />
Insgesamt bleibt jedoch festzuhalten: Bei Bewohnern und Angehörigen s<strong>in</strong>d die<br />
<strong>MDK</strong>-Prüfer fast immer willkommen. Die überwiegende Mehrheit f<strong>in</strong>det es gut,<br />
wenn e<strong>in</strong> Außenstehen<strong>der</strong> das <strong>Pflege</strong>heim und die Versorgung <strong>der</strong> Bewohner <strong>in</strong><br />
Augensche<strong>in</strong> nimmt. Von den wenigen, oben beschriebenen Ausnahmen abgesehen<br />
treffen die <strong>MDK</strong>-Gutachter gerade bei den Angehörigen auf viel Verständnis:<br />
Die Gewissheit, dass <strong>in</strong> dem Heim e<strong>in</strong>e gute <strong>Pflege</strong>qualität sichergestellt wird, ist<br />
für sie e<strong>in</strong> sehr wichtiges Anliegen.<br />
Vorgehensweise im Überblick<br />
Wie gehen die <strong>MDK</strong>-Prüfer im Falle e<strong>in</strong>er Regelprüfung vor? Die folgende Übersicht<br />
zeigt exemplarisch den Prüfungsablauf bei e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>tägigen Prüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
vollstationären <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtung mit rund 80 Betten.<br />
Bis 08:30 Uhr Anfahrt <strong>der</strong> beiden Gutachter<br />
08:30 Uhr Die Gutachter betreten die E<strong>in</strong>richtung und fragen nach verantwortlicher<br />
<strong>Pflege</strong>fachkraft/Heimleitung<br />
08:35 Uhr Kurze Besprechung mit verantwortlicher <strong>Pflege</strong>fachkraft/Heimleitung: Vorstellungsrunde,<br />
Benennung des Auftrags (Regelprüfung, Anlassprüfung, Wie<strong>der</strong>holungsprüfung)<br />
Bitte um Überlassung <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> aktuellen Bewohnerbelegung<br />
Erklärung des Ablaufs<br />
Bitte um Überlassung von Speiseplänen, Plänen für die soziale Betreuung/<br />
Personalauflistung im Laufe des Tages<br />
Bitte um Benennung von Personen auf den Wohnbereichen, die Auskunft zu<br />
Bewohnern geben können<br />
Ab 09:00 Uhr Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Bewohnervisite – zwei Gutachter gehen parallel auf unterschiedliche<br />
Wohnbereiche<br />
09:00 Uhr –<br />
10:00 Uhr<br />
I. und II. Bewohner<br />
Zufallsauswahl von Bewohner I und Bewohner II aus <strong>der</strong> Bewohnerübersicht<br />
Jeweils E<strong>in</strong>holung des E<strong>in</strong>verständnisses, bei E<strong>in</strong>verständnis des Betreuers und<br />
des Bewohners Erhebung des Allgeme<strong>in</strong>zustandes, Beurteilung <strong>der</strong> Kommunikationsfähigkeit,<br />
Inaugensche<strong>in</strong>nahme <strong>der</strong> Beweglichkeit und des Hautzustandes,<br />
sowie des Ernährungszustandes<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Versorgung mit Inkont<strong>in</strong>enzhilfsmitteln<br />
Befragung des Bewohners zur Versorgungssituation und Zufriedenheit<br />
Im Anschluss Durchsicht <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation mit Schwerpunkten<br />
Flüssigkeits- und Ernährungssituation<br />
Mobilität<br />
Schmerzmanagement<br />
soziale Betreuung<br />
Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen/Impulsberatung
30 Wie gehen die Prüfer vor?<br />
Wie gehen die Prüfer vor?<br />
31<br />
10:00 Uhr –<br />
11:00 Uhr<br />
11:00 Uhr –<br />
12:00 Uhr<br />
12:00 Uhr –<br />
13:00 Uhr<br />
III. und IV. Bewohner<br />
Zufallsauswahl von Bewohner III und Bewohner IV aus <strong>der</strong> Bewohnerübersicht<br />
Jeweils E<strong>in</strong>holung des E<strong>in</strong>verständnisses, bei E<strong>in</strong>verständnis des Betreuers und<br />
des Bewohners Erhebung des Allgeme<strong>in</strong>zustandes, Beurteilung <strong>der</strong> Kommunikationsfähigkeit,<br />
Inaugensche<strong>in</strong>nahme <strong>der</strong> Beweglichkeit und des Hautzustandes<br />
und <strong>der</strong> Beweglichkeit, sowie des Ernährungszustandes<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Versorgung mit Inkont<strong>in</strong>enzhilfsmittel<br />
Befragung des Bewohners zur Versorgungssituation und Zufriedenheit<br />
Im Anschluss Durchsicht <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation mit Schwerpunkten<br />
Flüssigkeits- und Ernährungssituation<br />
Mobilität<br />
Schmerzmanagement<br />
soziale Betreuung<br />
Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen/Impulsberatung<br />
V. und VI. Bewohner<br />
Zufallsauswahl von Bewohner V und Bewohner VI aus <strong>der</strong> Bewohnerübersicht<br />
Jeweils E<strong>in</strong>holung des E<strong>in</strong>verständnisses, bei E<strong>in</strong>verständnis des Betreuers und<br />
des Bewohners Erhebung des Allgeme<strong>in</strong>zustandes, Beurteilung <strong>der</strong> Kommunikationsfähigkeit,<br />
Inaugensche<strong>in</strong>nahme <strong>der</strong> Beweglichkeit und des Hautzustandes,<br />
sowie des Ernährungszustandes<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Versorgung mit Inkont<strong>in</strong>enzhilfsmittel<br />
Befragung des Bewohners zur Versorgungssituation und Zufriedenheit<br />
Im Anschluss Durchsicht <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation mit Schwerpunkten<br />
Flüssigkeits- und Ernährungssituation<br />
Mobilität<br />
Schmerzmanagement<br />
soziale Betreuung<br />
Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen/Impulsberatung<br />
Pause/parallel dazu Beobachtung, welche Atmosphäre im Speisesaal bzw.<br />
beim Mittagessen herrscht<br />
Ab 13:00 Uhr E<strong>in</strong> Gutachter führt weitere Bewohnervisiten durch, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Gutachter<br />
erfragt Struktur- und Prozessdaten<br />
13:00 Uhr –<br />
14:00 Uhr<br />
14:00 Uhr –<br />
15:00 Uhr<br />
13:00 Uhr –<br />
15:00 Uhr<br />
VII. Bewohner<br />
Zufallsauswahl von Bewohner VII aus <strong>der</strong> Bewohnerübersicht<br />
E<strong>in</strong>holung des E<strong>in</strong>verständnisses, bei E<strong>in</strong>verständnis des Betreuers und des<br />
Bewohners Erhebung des Allgeme<strong>in</strong>zustandes, Beurteilung <strong>der</strong> Kommunikationsfähigkeit,<br />
Inaugensche<strong>in</strong>nahme <strong>der</strong> Beweglichkeit und des Hautzustandes,<br />
sowie des Ernährungszustandes<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Versorgung mit Inkont<strong>in</strong>enzhilfsmittel<br />
Befragung des Bewohners zur Versorgungssituation und Zufriedenheit<br />
Im Anschluss Durchsicht <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation mit Schwerpunkten<br />
Flüssigkeits- und Ernährungssituation<br />
Mobilität<br />
Schmerzmanagement<br />
soziale Betreuung<br />
Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen/Impulsberatung<br />
VIII. Bewohner<br />
Zufallsauswahl von Bewohner VIII aus <strong>der</strong> Bewohnerübersicht<br />
E<strong>in</strong>holung des E<strong>in</strong>verständnisses, bei E<strong>in</strong>verständnis des Betreuers und des<br />
Bewohners Erhebung des Allgeme<strong>in</strong>zustandes, Beurteilung <strong>der</strong> Kommunikationsfähigkeit,<br />
Inaugensche<strong>in</strong>nahme <strong>der</strong> Beweglichkeit und des Hautzustandes,<br />
sowie des Ernährungszustandes<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Versorgung mit Inkont<strong>in</strong>enzhilfsmittel<br />
Befragung des Bewohners zur Versorgungssituation und Zufriedenheit<br />
Im Anschluss Durchsicht <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation mit Schwerpunkten<br />
Flüssigkeits- und Ernährungssituation<br />
Mobilität<br />
Schmerzmanagement<br />
soziale Betreuung<br />
Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen/Impulsberatung<br />
Hauptgutachter erfragt Daten zur E<strong>in</strong>richtung und gleicht sie mit Selbstauskunftsbögen<br />
<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung ab (allgeme<strong>in</strong>e Angaben, Belegungssituation,<br />
Betreuungsmanagement, freiheitsentziehende Maßnahmen, Ernährungsmanagement,<br />
personelle Ausstattung)<br />
Verbesserungspotenzielle werden aufgezeigt<br />
15:00 Uhr Abschlussgespräch mit den Führungskräften <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung, <strong>in</strong> dem die<br />
wesentlichen Sachverhalte und Empfehlungen noch e<strong>in</strong>mal zusammengefasst<br />
werden<br />
Nach 15:00 Uhr Rückfahrt <strong>der</strong> Gutachter<br />
Bei größeren E<strong>in</strong>richtungen wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> zweiter Prüftag erfor<strong>der</strong>lich,<br />
da 10 Prozent <strong>der</strong> Bewohner besucht werden
32 Wie gehen die Prüfer vor?<br />
Wie gehen die Prüfer vor?<br />
33<br />
E<strong>in</strong> Prüfer berichtet<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer ist e<strong>in</strong>e <strong>Pflege</strong>fachkraft. Vor allem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Punkt unterscheidet er<br />
sich jedoch von allen an<strong>der</strong>en <strong>Pflege</strong>fachkräften: Er hat e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>s geschulten<br />
Blick, mit dem er Zusammenhänge zwischen dem Zustand e<strong>in</strong>es pflegebedürftigen<br />
Menschen und <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> aufspürt. So erkennt e<strong>in</strong> erfahrener Prüfer<br />
sehr schnell, ob zum Beispiel die Gewichtsabnahme e<strong>in</strong>es <strong>Pflege</strong>bedürftigen an<br />
dessen Krankheit liegt o<strong>der</strong> an e<strong>in</strong>em Versäumnis <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kräfte. E<strong>in</strong> guter Prüfer<br />
ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, se<strong>in</strong>e Beobachtungen mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu verknüpfen und am Ende die<br />
richtigen Aussagen zu treffen. Doch wie genau geht <strong>der</strong> Prüfer nun vor? Worauf<br />
schaut er ganz beson<strong>der</strong>s? Lesen Sie den Bericht von Achim Maaß, <strong>der</strong> seit 1997<br />
als <strong>Qualität</strong>sprüfer beim <strong>MDK</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> tätig ist:<br />
Auf was schaut e<strong>in</strong> Gutachter? Er schaut! Er führt ke<strong>in</strong>e Untersuchungen mit irgendwelchen<br />
Apparaten durch, son<strong>der</strong>n setzt se<strong>in</strong>e Augen e<strong>in</strong>. Er nimmt wahr, was<br />
augensche<strong>in</strong>lich ist, bewertet es mit se<strong>in</strong>em fachlichen Wissen, beurteilt, ob es so<br />
<strong>in</strong> Ordnung ist – und wenn nicht, fragt er danach, welche Verbesserungsmöglichkeiten<br />
es gibt. Schließlich dokumentiert er dann noch se<strong>in</strong>e Beobachtungen und<br />
Empfehlungen.<br />
Die Prüfung e<strong>in</strong>es <strong>Pflege</strong>heims erfolgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel durch zwei <strong>MDK</strong>-Prüfer. Meist<br />
treffen wir uns vor dem Heim zwischen 8 und 9 Uhr, je nach Anfahrtsweg, und<br />
betreten dann geme<strong>in</strong>sam die E<strong>in</strong>richtung. An <strong>der</strong> Pforte stellen wir uns vor und<br />
teilen mit, dass wir zur unangemeldeten <strong>Qualität</strong>sprüfung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung kommen,<br />
und bitten darum, die Leitungspersonen zu <strong>in</strong>formieren.<br />
Da wir unangemeldet kommen, müssen wir zunächst e<strong>in</strong>en Ansprechpartner f<strong>in</strong>den.<br />
Wenn die Heimleitung nicht anwesend ist, fragen wir nach <strong>der</strong> momentan<br />
verantwortlichen <strong>Pflege</strong>fachkraft. Das kann die <strong>Pflege</strong>dienstleitung se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />
an<strong>der</strong>e exam<strong>in</strong>ierte <strong>Pflege</strong>fachkraft. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass immer e<strong>in</strong>e<br />
dreijährig ausgebildete o<strong>der</strong> studierte <strong>Pflege</strong>kraft im Hause anwesend se<strong>in</strong> muss.<br />
Ich er<strong>in</strong>nere mich an e<strong>in</strong>en Fall, da haben wir nur zwei <strong>Pflege</strong>helfer angetroffen und<br />
mussten nach <strong>der</strong> Heimleitung suchen. Dass die <strong>Pflege</strong> hier ohne Anwesenheit e<strong>in</strong>er<br />
ausgebildeten <strong>Pflege</strong>kraft erbracht wurde, sahen wir als ersten H<strong>in</strong>weis darauf, dass<br />
<strong>in</strong> diesem Heim etwas nicht <strong>in</strong> Ordnung war. Tatsächlich stellten wir dann massive<br />
Mängel fest. Es handelte sich um e<strong>in</strong> Heim, dem zwischenzeitlich die Zulassung<br />
entzogen wurde.<br />
Vorbesprechung und erster Überblick<br />
Wenn dann <strong>der</strong> Heimleiter (o<strong>der</strong> die ihn vertretende <strong>Pflege</strong>fachkraft) kommt, stellen<br />
wir uns noch e<strong>in</strong>mal vor und fragen, ob wir uns für e<strong>in</strong>e kurze Vorbesprechung<br />
zusammensetzen können. Dabei geht es dann vor allem um die Abstimmung des<br />
weiteren Ablaufs.<br />
Im nächsten Schritt verschaffe ich mir e<strong>in</strong>en ersten Überblick. Ich lasse mir vom<br />
Heimleiter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> verantwortlichen <strong>Pflege</strong>fachkraft das Betreuungsmanagement<br />
erklären. Hierzu schaue ich mir auch die Geme<strong>in</strong>schafts- und Therapieräume an<br />
und frage nach den Orientierungshilfen <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung. Gibt es zum Beispiel<br />
Leitfarben <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Stockwerken? S<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen Bewohnerzimmer<br />
und die Geme<strong>in</strong>schaftsräume gekennzeichnet?<br />
Auch lasse ich mir erklären, wie die soziale Betreuung und Therapie <strong>der</strong> Bewohner<br />
erfolgt und welche zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 87b SGB XI das<br />
Heim anbietet. E<strong>in</strong> weiterer Stichpunkt ist die Sturzvorbeugung: Welche Hilfsmittel<br />
setzt das Heim hier e<strong>in</strong>, wie werden diese Hilfsmittel angewendet? Der nächste<br />
Punkt ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz freiheitse<strong>in</strong>schränken<strong>der</strong> Maßnahmen. Ich erkundige mich<br />
nach geschlossenen Wohnbereichen, nach dem Abschließen des Zimmers, ob<br />
Trickschlösser verwendet werden o<strong>der</strong> elektronische Überwachungsmittel. Ferner<br />
frage ich, ob zum Beispiel Bettgitter, Schutzdecken o<strong>der</strong> Therapietische für Rollstühle<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
E<strong>in</strong> weiterer wesentlicher Punkt ist die Ernährung. Wie wird <strong>der</strong> Bewohner verpflegt?<br />
Interessant s<strong>in</strong>d hier die Essenszeiten und Essenspläne. Ich lasse mir die Speisepläne<br />
über mehrere Wochen h<strong>in</strong>weg geben und verschaffe mir so e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>druck, ob<br />
das Heim e<strong>in</strong>e ausgewogene Ernährung anbietet. Ferner achte ich darauf, welche<br />
Zubereitungsformen bereits <strong>in</strong> den Speiseplänen genannt s<strong>in</strong>d (zum Beispiel breiige<br />
Kost, passierte Kost, Vollkost). Dann <strong>in</strong>teressiert mich, <strong>in</strong>wieweit die verantwortliche<br />
<strong>Pflege</strong>fachkraft mit den Grundlagen e<strong>in</strong>es professionellen Ernährungsmanagements<br />
vertraut ist. Kennt sie den Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicher-
34 Wie gehen die Prüfer vor?<br />
Wie gehen die Prüfer vor?<br />
35<br />
stellung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> oralen Ernährung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>? Arbeit die E<strong>in</strong>richtung<br />
bereits nach diesem Expertenstandard?<br />
Weiter <strong>in</strong>teressiert mich, wie die <strong>Pflege</strong>kräfte <strong>in</strong> dem Heim die Körpergröße <strong>der</strong><br />
Bewohner ermitteln. Entnehmen sie die Maße e<strong>in</strong>fach aus dem Personalausweis<br />
o<strong>der</strong> messen sie die Körpergröße <strong>der</strong> Bewohner tatsächlich? Es <strong>in</strong>teressiert mich,<br />
wie die <strong>Pflege</strong>kräfte <strong>in</strong> dem Heim das Körpergewicht <strong>der</strong> Bewohner ermitteln. Wie<br />
werden die Bewohner gewogen? (z.B. immer nach dem Frühstück, mit Schuhen<br />
und Tageskleidung). Gibt es e<strong>in</strong>e Rollstuhlwaage für Bewohner, die nicht mehr stehen<br />
können? Ferner erfrage ich die Berechnungsgrundlagen für die Flüssigkeit und<br />
für den Energiebedarf e<strong>in</strong>es Bewohners – und möchte wissen, ob die <strong>Pflege</strong>kräfte<br />
bei Bedarf Tr<strong>in</strong>k- und Ernährungsprotokolle verwenden.<br />
Um den ersten E<strong>in</strong>druck über das Heim abzurunden, frage ich schließlich noch<br />
nach <strong>der</strong> personellen Ausstattung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung. Ich erkundige mich nach <strong>der</strong><br />
verantwortlichen <strong>Pflege</strong>fachkraft, möchte wissen, wie ihre Stellvertretung geregelt<br />
ist – und bitte dann um e<strong>in</strong>e aktuelle Aufstellung des gesamten Personals.<br />
All das dient zunächst e<strong>in</strong>mal nur dazu, e<strong>in</strong>en Gesamte<strong>in</strong>druck über die E<strong>in</strong>richtung<br />
zu erhalten. Über die tatsächliche Versorgungssituation <strong>der</strong> Bewohner sagt es nur<br />
wenig aus. Es ist deshalb auch nicht zw<strong>in</strong>gend erfor<strong>der</strong>lich, diese Daten alle gleich<br />
zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>sprüfung zu erfragen – das kann auch im Nachgang zur<br />
Bewohnervisite geschehen.<br />
In <strong>der</strong> Regel dauert diese Vorbesprechung etwa e<strong>in</strong>e halbe Stunde – spätestens<br />
nach e<strong>in</strong>er Dreiviertelstunde beg<strong>in</strong>nen wir mit den ersten Visiten.<br />
Auswahl <strong>der</strong> Bewohner<br />
Nun wählen wir etwa zehn Prozent <strong>der</strong> Bewohner aus, die wir <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> nehmen<br />
möchten. In <strong>der</strong> Regel gehen wir hierzu zusammen mit dem verantwortlichen<br />
<strong>Pflege</strong>dienst- o<strong>der</strong> Heimleiter <strong>in</strong> den <strong>Pflege</strong>stützpunkt, wo die Akten <strong>der</strong> Bewohner<br />
aufbewahrt werden und die tagesaktuelle Dokumentation stattf<strong>in</strong>det. Die Stichprobe<br />
soll die Bewohnerstruktur möglichst repräsentativ abbilden (siehe Kasten).<br />
Meist treffen wir die Auswahl anhand e<strong>in</strong>er aktuellen Bewohnerliste, die uns e<strong>in</strong>e<br />
<strong>Pflege</strong>dienstkraft im Computer aufruft und ausdruckt. In gut organisierten Heimen<br />
geschieht das <strong>in</strong>nerhalb von zwei M<strong>in</strong>uten. Anhand <strong>der</strong> Liste können wir <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />
feststellen, wieviele Bewohner mit welcher <strong>Pflege</strong>stufe <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Wohnbereichen<br />
leben – und treffen aufgrund dieser Informationen die Auswahl.<br />
In weniger gut organisierten Heimen kommt es vor, dass wir diese Informationen<br />
selbst erheben. Dann gehen wir <strong>in</strong> die e<strong>in</strong>zelnen Wohnbereiche und lassen uns<br />
von <strong>der</strong> dortigen Schichtleitung kurz erzählen, wieviele Bewohner <strong>in</strong> dem Bereich<br />
wohnen und <strong>in</strong> welche <strong>Pflege</strong>stufen sie e<strong>in</strong>geordnet s<strong>in</strong>d.<br />
Bewohnervisite: Wer bekommt Besuch vom Prüfer?<br />
Um die <strong>Qualität</strong> e<strong>in</strong>es Heimes zu beurteilen, nimmt <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer e<strong>in</strong>en Teil<br />
<strong>der</strong> Bewohner <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong>. Doch wer bekommt tatsächlich Besuch vom<br />
Prüfer? Die Auswahl ist klar geregelt. Es handelt sich um e<strong>in</strong>e Zufallsstichprobe,<br />
die drei Kriterien berücksichtigt:<br />
• Bei E<strong>in</strong>richtungen mit 50 o<strong>der</strong> weniger pflegebedürftigen Bewohnern nimmt<br />
<strong>der</strong> Prüfer m<strong>in</strong>destens fünf Personen <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong>, bei mehr als 50 m<strong>in</strong>destens<br />
zehn Prozent <strong>der</strong> Bewohner, maximal jedoch 15 Bewohner.<br />
• In <strong>der</strong> Auswahl s<strong>in</strong>d die <strong>Pflege</strong>stufen I bis III gleichmäßig vertreten.<br />
• Wenn das Heim verschiedene Wohnbereiche hat, s<strong>in</strong>d diese <strong>in</strong> <strong>der</strong> Auswahl<br />
gleichmäßig vertreten.<br />
Konkret heißt das: Der Prüfer erkundigt sich zunächst nach <strong>der</strong> aktuellen Gesamtzahl<br />
und <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>stufe <strong>der</strong> Bewohner. Zum Beispiel leben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim<br />
am Tag <strong>der</strong> Prüfung 100 Menschen, von denen zehn nicht pflegebedürftig, 30<br />
<strong>in</strong> Stufe I, 30 Stufe II und 30 Stufe III e<strong>in</strong>gruppiert s<strong>in</strong>d. In die Stichprobe gehen<br />
die 90 pflegebedürftigen Bewohner e<strong>in</strong>, aus denen <strong>der</strong> Prüfer dann neun auswählt<br />
– jeweils drei aus je<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>stufe. Um genau 10 Prozent <strong>der</strong> Bewohner<br />
untersuchen zu können, wird e<strong>in</strong> weiterer Bewohner <strong>der</strong> höchsten <strong>Pflege</strong>stufe<br />
per Zufallsauswahl <strong>in</strong> die Stichprobe e<strong>in</strong>bezogen. Die ausgewählten Bewohner<br />
sollten möglichst aus allen Wohnbereichen des Heims kommen.
36 Wie gehen die Prüfer vor?<br />
Wie gehen die Prüfer vor?<br />
37<br />
E<strong>in</strong>holen des E<strong>in</strong>verständnisses<br />
Das Allerwichtigste ist jetzt, dass <strong>der</strong> Bewohner selbst mit <strong>der</strong> Visite e<strong>in</strong>verstanden<br />
ist. Laut Gesetz darf ich se<strong>in</strong> Zimmer nur betreten und e<strong>in</strong>e Untersuchung durchführen,<br />
wenn er damit e<strong>in</strong>verstanden ist. Kann er sich selbst nicht e<strong>in</strong>deutig äußern,<br />
b<strong>in</strong> ich verpflichtet, den gesetzlichen Betreuer anzurufen und bei diesem das E<strong>in</strong>verständnis<br />
e<strong>in</strong>zuholen. Wenn <strong>der</strong> Betreuer <strong>in</strong> Urlaub ist o<strong>der</strong> se<strong>in</strong> Handy ausgeschaltet<br />
hat, kann das manchmal etwas länger dauern. Wir fangen deshalb mit den Visiten<br />
bei den Bewohnern an, <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>verständnis wir als erstes erhalten.<br />
Liegt das E<strong>in</strong>verständnis für e<strong>in</strong>e Visite vor, nehme ich mir kurz die Dokumentation<br />
des Bewohners vor, um e<strong>in</strong>en ersten Überblick zu erhalten: Name, Geburtsdatum,<br />
<strong>Pflege</strong>kasse, <strong>Pflege</strong>stufe, mediz<strong>in</strong>ische Diagnosen. Im Prüfbericht werden diese<br />
Daten später anonymisiert dargestellt.<br />
In <strong>der</strong> Regel bitte ich dann e<strong>in</strong>e <strong>Pflege</strong>kraft, die den Bewohner kennt, mich bei<br />
<strong>der</strong> Visite zu begleiten. Dies erleichtert die Kontaktaufnahme mit dem Bewohner<br />
erheblich und baut Ängste ab.<br />
Inaugensche<strong>in</strong>nahme des Bewohners<br />
Wenn <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Gutachter die <strong>Pflege</strong>qualität prüft, folgt er e<strong>in</strong>em umfangreichen<br />
Fragenkatalog und e<strong>in</strong>er bundesweit e<strong>in</strong>heitlichen Systematik. Im Kern geht es<br />
jedoch um folgende zehn Punkte:<br />
• Behandlungspflege (Medikamente, ärztliche Verordnungen)<br />
• Schmerzmanagement<br />
• Wundmanagement<br />
• Dekubitusprophylaxe<br />
• Sturzprophylaxe<br />
• Kontrakturprophylaxe<br />
• Ernährungsmanagement<br />
• Kont<strong>in</strong>enzför<strong>der</strong>ung<br />
• Soziale Betreuung bei Menschen mit dementiellen Verän<strong>der</strong>ungen<br />
• Freiheitsentziehende Maßnahmen<br />
Um die Situation des Bewohners richtig e<strong>in</strong>schätzen zu können, geht <strong>der</strong> Prüfer<br />
e<strong>in</strong>igen wesentlichen Fragen nach. Er muss vor allem klären:<br />
• Haben die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung fachlich korrekt erkannt, <strong>in</strong> welchen Bereichen<br />
<strong>der</strong> Bewohner Ressourcen hat? (Beispiel: Der Bewohner kann <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />
Zimmer alle<strong>in</strong>e gehen.)<br />
• Haben die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung fachlich korrekt erfasst, <strong>in</strong> welchen Bereichen<br />
<strong>der</strong> Bewohner e<strong>in</strong> Risiko hat? (Beispiel: Ist <strong>der</strong> Bewohner sturzgefährdet?)<br />
• Haben die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung den Bewohner und se<strong>in</strong>en gesetzlichen<br />
Betreuer über dieses Risiko <strong>in</strong>formiert?<br />
• Haben die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung geme<strong>in</strong>sam mit dem Bewohner und se<strong>in</strong>em<br />
gesetzlichen Betreuer <strong>in</strong>dividuell geeignete Maßnahmen geplant, damit <strong>der</strong><br />
Bewohner nicht stürzt? (Beispiel: Nachtlicht im Zimmer, damit er den Weg zur<br />
Toilette gut sehen kann.)<br />
Wenn wir gegem halb neun Uhr gekommen s<strong>in</strong>d, beg<strong>in</strong>nen die Visiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />
etwa ab 9 Uhr. Zunächst verschaffe ich mir e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>druck von dem Bewohner – ob<br />
er weiß, wer er selbst ist, wo er sich bef<strong>in</strong>det, welches Datum wir haben und ob er
38 Wie gehen die Prüfer vor?<br />
Wie gehen die Prüfer vor?<br />
39<br />
<strong>in</strong> etwa versteht, was gerade passiert. Kann er Wünsche und Bedürfnisse äußern,<br />
wenn ja, wie macht er das? Manche Bewohner können sich <strong>in</strong> Worten nicht mehr<br />
ausdrücken, aber sehr gut noch mit Blicken, Hand- o<strong>der</strong> Kopfbewegungen. Dann<br />
prüfe ich, ob am Bett e<strong>in</strong>e Kl<strong>in</strong>gel vorhanden ist und ob <strong>der</strong> Bewohner diese Kl<strong>in</strong>gel<br />
auch erreichen und bedienen kann, wenn er Hilfe benötigt.<br />
E<strong>in</strong> wichtiges Thema ist die Mobilität. Hier prüfe ich, wie weit <strong>der</strong> Bewohner e<strong>in</strong>en<br />
Gegenstand mit den Händen greifen kann, wie weit er se<strong>in</strong>e Hände anheben und<br />
zum Beispiel eigenständig zum Mund führen kann. Auch stelle ich fest, ob er frei<br />
sitzen, frei stehen o<strong>der</strong> alle<strong>in</strong>e gehen kann. Auch prüfe ich, ob er an Versteifungen,<br />
an e<strong>in</strong>em Muskelabbau an Armen und Be<strong>in</strong>en, an Lähmungen o<strong>der</strong> an e<strong>in</strong>er<br />
Spastik leidet.<br />
Kann sich e<strong>in</strong> Bewohner nur sehr schwer bewegen, überprüfe ich, ob er sich im<br />
Bett noch selbst drehen kann. Besteht die Gefahr, dass er durch Liegen wund wird<br />
und wird deshalb e<strong>in</strong>e Wechseldruckmatratze als Hilfsmittel im Bett verwendet,<br />
überprüfe ich, ob diese Matratze dem Körpergewicht gemäß korrekt e<strong>in</strong>gestellt ist.<br />
Es kommt immer wie<strong>der</strong> vor, dass Wechseldruckmatratzen auf e<strong>in</strong> falsches Gewicht<br />
e<strong>in</strong>gestellt s<strong>in</strong>d, was <strong>der</strong>en Wirkung nicht nur bee<strong>in</strong>trächtigt, son<strong>der</strong>n sogar <strong>in</strong>s<br />
Gegenteil verkehren kann.<br />
Als nächstes frage ich den Bewohner, ob er damit e<strong>in</strong>verstanden ist, wenn ich mir<br />
se<strong>in</strong>e Haut ansehe. Dann prüfe ich den Zustand <strong>der</strong> Mundschleimhaut, ob die<br />
Zunge belegt ist, ob die Lippen gepflegt s<strong>in</strong>d und werfe e<strong>in</strong>en Blick auf den gesamten<br />
Körper. Das geschieht immer im E<strong>in</strong>verständnis: So darf ich zum Beispiel den<br />
Mund nicht gewaltsam öffnen – damit würde ich e<strong>in</strong>e Körperverletzung begehen.<br />
Die allermeisten Bewohner machen jedoch mit, so dass ich e<strong>in</strong> gutes Bild über<br />
ihren Hautzustand erhalte.<br />
Entscheidend ist e<strong>in</strong>e sehr behutsame Vorgehensweise, weil <strong>der</strong> Blick <strong>in</strong> die Achselhöhle,<br />
unter die Brust, <strong>in</strong> die Leistenregion o<strong>der</strong> den Gesäßbereich doch sehr<br />
stark <strong>in</strong> die Intimsphäre e<strong>in</strong>greift. E<strong>in</strong>facher ist es, die F<strong>in</strong>gernägel zu betrachten,<br />
um festzustellen, ob sie regelmäßig gepflegt werden. Etwas schwieriger ist e<strong>in</strong>e<br />
Untersuchung <strong>der</strong> Fußnägeln und Zehenzwischenräume, wenn <strong>der</strong> Bewohner<br />
gerade angezogen worden ist – aber auch das gel<strong>in</strong>gt fast immer. Der Blick auf die<br />
Zehenzwischenräume ist deshalb wichtig, weil ich hieran erkennen kann, <strong>in</strong>wieweit<br />
das <strong>Pflege</strong>personal auch Körperteile pflegt, die man bei großem Zeitdruck gerne<br />
e<strong>in</strong>mal vernachlässigt.<br />
Der Gutachtensatz könnte nun lauten: „Die Mundschleimhaut ist <strong>in</strong>takt, die Zunge<br />
ist nicht belegt, die Lippen s<strong>in</strong>d gepflegt, die Körperhaut ist <strong>in</strong>takt, F<strong>in</strong>ger- und<br />
Fußnägel s<strong>in</strong>d gepflegt, die Zehenzwischenräume s<strong>in</strong>d sauber.“ Dies wäre e<strong>in</strong>e<br />
positive Bewertung.<br />
Nun schlage ich die Brücke zur <strong>Pflege</strong>qualität: Haben die <strong>Pflege</strong>kräfte festgestellt,<br />
ob <strong>der</strong> Bewohner dekubitusgefährdet ist, also e<strong>in</strong>e Gefahr für das Wund- o<strong>der</strong><br />
Aufliegen besteht? Haben sie das Sturzrisiko e<strong>in</strong>geschätzt? Wenn ja, auf welche<br />
Weise? Da körperliche E<strong>in</strong>schränkungen häufiger auch mit Schmerzen verbunden<br />
s<strong>in</strong>d, möchte ich wissen, wie die <strong>Pflege</strong>kräfte ganz konkret bei dem Bewohner mit<br />
chronischen o<strong>der</strong> akuten Schmerzen umgehen. Erhält <strong>der</strong> Bewohner regelmäßig<br />
Schmerzmedikamente? Werden sie im Bedarfsfall auch verabreicht?<br />
E<strong>in</strong> wichtiger Punkt ist die Bewegungsfreiheit des Bewohners. Wird er an se<strong>in</strong>em<br />
natürlichen Bewegungswillen geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t? Hierzu überprüfe ich, ob die <strong>Pflege</strong>kräfte<br />
die Freiheit des Bewohners nur dann e<strong>in</strong>schränken, wenn es aus pflegefachlicher<br />
Sicht unbed<strong>in</strong>gt notwendig ist. Beispiel: E<strong>in</strong> bettlägeriger Bewohner leidet unter<br />
unwillkürlich e<strong>in</strong>schießenden Bewegungen, die er nicht kontrollieren und steuern<br />
kann. Liegt er nahe an <strong>der</strong> Bettkante, können diese Bewegungen dazu führen, dass<br />
er aus dem Bett fällt. In diesem Fall ist es aus pflegefachlicher Sicht geboten, e<strong>in</strong><br />
gepolstertes Bettgitter anzubr<strong>in</strong>gen.<br />
Weiterh<strong>in</strong> überprüfe ich, ob für die e<strong>in</strong>gesetzten freiheitse<strong>in</strong>schränkenden Maßnahmen<br />
(zum Beispiel Bettgitter, Bauchgurte, Therapietische) e<strong>in</strong>e richterliche Genehmigung<br />
vorhanden ist, sofern <strong>der</strong> Bewohner selbst nicht e<strong>in</strong>willigungsfähig ist.<br />
Außerdem möchte ich wissen, wie <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz freiheitse<strong>in</strong>schränken<strong>der</strong> Maßnahmen<br />
<strong>in</strong> dem Heim generell geregelt ist. Wie verhalten sich die <strong>Pflege</strong>kräfte zum Beispiel,<br />
wenn e<strong>in</strong> Bewohner die Bitte äußert, das Bettgitter wie<strong>der</strong> zu entfernen?<br />
Natürlich beobachte ich auch die Mitarbeiter. Wie gehen sie mit e<strong>in</strong>em Bewohner<br />
um, wie sprechen sie ihn an? Achten sie auf e<strong>in</strong>e ausreichende Des<strong>in</strong>fektion ihrer
40 Wie gehen die Prüfer vor?<br />
Wie gehen die Prüfer vor?<br />
41<br />
Hände, um e<strong>in</strong>er Übertragung von Keimen vorzubeugen? Tragen sie bei deutlich<br />
körpernaher Tätigkeit Schutzkleidung? Verwenden sie E<strong>in</strong>weghandschuhe, wenn es<br />
vorgeschrieben ist – zum Beispiel bei <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> im Intimbereich, bei Verbandwechseln<br />
o<strong>der</strong> auch beim Umgang mit Kathetern und Sonden? Hierbei prüfe ich auch,<br />
ob die Mitarbeiter die vom Robert Koch-Institut herausgegebenen Empfehlungen<br />
kennen und auch anwenden. Die Hygienevorgaben des Robert Koch-Institutes<br />
s<strong>in</strong>d für Heime verb<strong>in</strong>dlich.<br />
Abgleich mit <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>-Dokumentation<br />
Nach <strong>der</strong> Visite e<strong>in</strong>es Bewohners sehe ich mir geme<strong>in</strong>sam mit <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>fachkraft<br />
<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung, die mich bei <strong>der</strong> Visite des Bewohners begleitet hat, im <strong>Pflege</strong>stützpunkt<br />
die Dokumentation an. F<strong>in</strong>de ich das Bild des Betroffenen, so wie ich<br />
ihn gerade kennengelernt habe, <strong>in</strong> den Aufzeichnungen <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kräfte wie<strong>der</strong>?<br />
Geht daraus hervor, wie er im Alltag gepflegt wird? Stimmt die Versorgung mit <strong>der</strong><br />
Dokumentation übere<strong>in</strong>?<br />
Häufig stimmen Dokumentation und tatsächliche Versorgung nicht übere<strong>in</strong>. Die<br />
Aufzeichnungen s<strong>in</strong>d nicht aktuell, immer wie<strong>der</strong> fehlen Angaben zur Körpergröße<br />
o<strong>der</strong> zum Gewicht, ebenso Angaben zu dem, was Bewohner gerne essen o<strong>der</strong><br />
tr<strong>in</strong>ken, o<strong>der</strong> an welchen sozialen Betreuungsangeboten sie teilnehmen.<br />
„Warum ist es so wichtig, dass das dokumentiert wird?“, höre ich dann immer<br />
wie<strong>der</strong> als E<strong>in</strong>wand. „Hauptsache ist doch, dass <strong>der</strong> Bewohner gut gepflegt wird?“<br />
Selbstverständlich ist e<strong>in</strong>e gute <strong>Pflege</strong> das Wichtigste. Zur sicheren Versorgung<br />
e<strong>in</strong>es Bewohners gehört jedoch auch, dass alle beteiligten <strong>Pflege</strong>personen sich<br />
anhand <strong>der</strong> Dokumentation stets über den Stand <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> und die notwendigen<br />
<strong>Pflege</strong>maßnahmen <strong>in</strong>formieren können. So sollte e<strong>in</strong>e <strong>Pflege</strong>kraft, die zum Beispiel<br />
vom Urlaub zurückkehrt, anhand <strong>der</strong> Dokumentation e<strong>in</strong>fach und schnell nachvollziehen<br />
können, was sich bei e<strong>in</strong>em Bewohner <strong>in</strong> den letzten Wochen verän<strong>der</strong>t hat<br />
und welche Maßnahmen sie jetzt an<strong>der</strong>s o<strong>der</strong> neu durchführen muss.<br />
„Essen und Tr<strong>in</strong>ken hält Leib und Seele zusammen“ – heißt es so schön <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Sprichwort. Tatsächlich ist es e<strong>in</strong> ganz entscheiden<strong>der</strong> Aspekt, wie die <strong>Pflege</strong>kräfte<br />
mit den Ess- und Tr<strong>in</strong>kgewohnheiten des Bewohners umgehen. Deshalb prüfe ich<br />
nach, ob die Ernährungs- und Tr<strong>in</strong>kgewohnheiten ermittelt und aufgeschrieben<br />
wurden – und <strong>der</strong> Bewohner dementsprechend se<strong>in</strong> Essen und Tr<strong>in</strong>ken erhält.<br />
Dazu gehört auch die Frage, ob Körpergröße und Gewicht ermittelt werden – und<br />
ob die Körpergröße wirklich gemessen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>fach nur aus dem Personalausweis<br />
übernommen wurde. Manche Menschen verlieren im Laufe ihres Lebens an Körpergröße,<br />
so dass <strong>der</strong> im Personalausweis angegebene Wert nicht mehr stimmt.<br />
Ganz entscheidend ist vor allem die Frage: Wird <strong>der</strong> Bewohner regelmäßig gewogen?<br />
Für die richtige <strong>Pflege</strong> kommt es darauf an, e<strong>in</strong>e Gewichtsabnahme frühzeitig<br />
zu erkennen. Ich schaue deshalb <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dokumentation nach, ob e<strong>in</strong>e Gewichtsabnahme<br />
festzustellen und die Ursache hierfür erkennbar ist.<br />
Immer wie<strong>der</strong> stellt sich dabei heraus, dass es zwischen dem geplanten Ernährungsmanagement<br />
und <strong>der</strong> tatsächlich erbrachten <strong>Pflege</strong> Abweichungen gibt. E<strong>in</strong><br />
Beispiel ist korrektes und regelmäßiges Wiegen: Ich erlebe es immer wie<strong>der</strong>, dass<br />
<strong>der</strong> Gewichtsverlauf e<strong>in</strong>es Bewohners nicht e<strong>in</strong>deutig dokumentiert ist.<br />
E<strong>in</strong> weiterer Bereich, den ich überprüfe, ist <strong>der</strong> Umgang mit Ausscheidungen. Ich<br />
stelle zum Beispiel fest, ob <strong>der</strong> Bewohner noch selbständig zur Toilette gehen kann<br />
o<strong>der</strong> hierfür Hilfe benötigt. Ebenso halte ich fest, ob er blasen- o<strong>der</strong> darmkont<strong>in</strong>ent<br />
ist, das heißt den Ur<strong>in</strong> und den Stuhlgang noch halten kann. Weiterh<strong>in</strong> schaue ich<br />
danach, ob <strong>der</strong> Bewohner zur Kont<strong>in</strong>enzversorgung Hilfsmittel erhält, die an se<strong>in</strong>e<br />
<strong>in</strong>dividuellen Bedürfnisse angepasst s<strong>in</strong>d.<br />
E<strong>in</strong> Großteil <strong>der</strong> Bewohner erhält auch Leistungen, die vom Arzt verordnet s<strong>in</strong>d (zum<br />
Beispiel Tabletten, E<strong>in</strong>reibungen, Kompressionsverbände, Insul<strong>in</strong><strong>in</strong>jektionen). Auch<br />
hier prüfe ich die Dokumentation: S<strong>in</strong>d die ärztlichen Verordnungen alle von entsprechend<br />
ausgebildeten <strong>Pflege</strong>fachkräften korrekt und durchgängig abgezeichnet<br />
worden? O<strong>der</strong> gibt es hier Lücken <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dokumentation?<br />
Auch h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> sozialen Betreuungsangebote überprüfe ich die Dokumentation.<br />
Ich sehe nach, welche konkreten Maßnahmen geplant s<strong>in</strong>d, welche soziale<br />
Betreuung <strong>der</strong> Bewohner erhält o<strong>der</strong> – weil er es ausdrücklich nicht wünscht – nicht<br />
erhält. Zu den sozialen Betreuungsangeboten zählen zum Beispiel die Teilnahme<br />
an Gruppenangeboten, Gymnastik, Vorlesen, Spielen o<strong>der</strong> S<strong>in</strong>gkreis. Aber auch
42 Wie gehen die Prüfer vor?<br />
Wie gehen die Prüfer vor?<br />
43<br />
E<strong>in</strong>zelbetreuungen wie zum Beispiel basale Stimulation o<strong>der</strong> Aromatherapie gehören<br />
zu den sozialen Angeboten. E<strong>in</strong>e weitere wesentliche Aufgabe stellt die Begleitung<br />
Sterben<strong>der</strong> dar.<br />
Hier ist entscheidend, dass ich aus <strong>der</strong> Dokumentation ablesen kann, welche Angebote<br />
<strong>der</strong> Bewohner erhält, ob er an <strong>in</strong>dividuellen Angeboten teilnehmen konnte<br />
und wie er mit dem Angebot zurechtkam. Natürlich ist es völlig legitim, wenn e<strong>in</strong><br />
Bewohner e<strong>in</strong> Angebot nicht wahrnehmen möchte und lieber für sich se<strong>in</strong> möchte.<br />
Nur: Auch das sollte dann so <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dokumentation vermerkt se<strong>in</strong>.<br />
Begleitung durch e<strong>in</strong>e <strong>Pflege</strong>fachkraft<br />
Während <strong>der</strong> Bewohnervisiten begleitet mich <strong>in</strong> aller Regel e<strong>in</strong>e <strong>Pflege</strong>fachkraft<br />
aus dem Heim. Sie ist auch anwesend, wenn ich anschließend die Dokumentation<br />
prüfe. Bei dieser Gelegenheit frage ich sie dann, wie sie den Bewohner erlebt. Zum<br />
Beispiel frage ich, wie sie mit ihm umgeht, wie er sich ernährt o<strong>der</strong> welche sozialen<br />
Angebote er wahrnimmt. Parallel dazu prüfe ich die Dokumentation und kann so<br />
feststellen, ob eigene Beobachtungen, Aussagen <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kraft und Dokumentation<br />
e<strong>in</strong> schlüssiges Gesamtbild ergeben. Entscheidend ist dabei immer, was ich<br />
tatsächlich beobachtet habe: Daran messe ich die Aussage <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>fachkraft<br />
ebenso wie die Informationen, die aus <strong>der</strong> Dokumentation hervorgehen.<br />
In den meisten Fällen hat dieses Gespräch weniger den Charakter e<strong>in</strong>er Befragung,<br />
son<strong>der</strong>n vollzieht sich als fachlicher Austausch auf Augenhöhe. Es ist e<strong>in</strong> Gespräch<br />
unter Kollegen, zwei <strong>Pflege</strong>fachkräften, die zwar unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen,<br />
aber doch e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Anliegen verfolgen – nämlich die bestmögliche<br />
Versorgung <strong>der</strong> Heimbewohner. Wenn ich Defizite festgestellt habe, spreche<br />
ich diese jetzt an und gebe H<strong>in</strong>weise, was zu tun ist. An dieser Stelle sehe ich mich<br />
weniger als Prüfer o<strong>der</strong> Kontrolleur, son<strong>der</strong>n mehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Funktion e<strong>in</strong>es Beraters.<br />
Geme<strong>in</strong>sam versuchen wir dann nachzuvollziehen, wie es zu e<strong>in</strong>em Fehlverhalten<br />
kam o<strong>der</strong> warum e<strong>in</strong>e bestimmte Vorgehensweise nicht dem aktuellen pflegerischen<br />
Wissensstand entspricht.<br />
In dem Gespräch br<strong>in</strong>ge ich klar auf den Tisch, was bei <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> e<strong>in</strong>es Bewohners<br />
nicht <strong>in</strong> Ordnung ist, wie hier die <strong>Pflege</strong> hätte aussehen müssen – und dass dieser<br />
Sachverhalt auch so im Prüfbericht stehen wird. Me<strong>in</strong> Anliegen ist es, das Heim<br />
auf diese Weise <strong>in</strong> die <strong>MDK</strong>-Prüfung mit e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den, unsere Vorgehensweise<br />
transparent zu machen – und auch die Gelegenheit zu bieten, bei Unklarheiten<br />
nachzufragen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt dar<strong>in</strong>, dass häufig bereits<br />
während <strong>der</strong> Prüfung über offensichtliche Defizite Konsens besteht. „Wir haben<br />
hier zwar e<strong>in</strong>e klare Dienstanweisung“, räumt die verantwortliche <strong>Pflege</strong>kraft dann<br />
zum Beispiel e<strong>in</strong>, „aber es ist offensichtlich, dass diese Bewohner<strong>in</strong> jetzt schon über<br />
Wochen h<strong>in</strong> nicht gewogen wurde.“<br />
Befragung <strong>der</strong> Bewohner<br />
Um das Bild abzurunden, führen wir schließlich noch e<strong>in</strong>e Bewohnerbefragung<br />
durch, die sich vor allem auf die Bereiche Mahlzeiten, pflegerische Betreuung,<br />
<strong>in</strong>dividuelles Umfeld und soziales Umfeld bezieht (siehe Kasten „Fragen an die Bewohner“).<br />
Abschließend fragen wir dann immer noch, ob sich <strong>der</strong> Bewohner <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong>sgesamt wohl fühlt. Häufig antwortet er dann mit Ja, auch wenn er<br />
vorher manche Unannehmlichkeiten geschil<strong>der</strong>t hat – und ihm doch sehr bewusst<br />
ist, dass das Wohnen im Heim e<strong>in</strong> etwas an<strong>der</strong>es Leben bedeutet als früher <strong>in</strong><br />
den eigenen vier Wänden.
44 Wie gehen die Prüfer vor?<br />
Wie gehen die Prüfer vor?<br />
45<br />
Fragen an die Bewohner: Was <strong>der</strong> Prüfer wissen möchte<br />
Die folgenden Fragen stellt <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer an die Bewohner e<strong>in</strong>es <strong>Pflege</strong>heims:<br />
• S<strong>in</strong>d die Mitarbeiter höflich und freundlich?<br />
• Nehmen sich die <strong>Pflege</strong>nden ausreichend Zeit für Sie?<br />
• Wird mit Ihnen <strong>der</strong> Zeitpunkt von <strong>Pflege</strong>- und Betreuungsmaßnahmen abgestimmt?<br />
• Entscheiden Sie, ob Ihre Zimmertür offen o<strong>der</strong> geschlossen gehalten wird?<br />
• Werden Sie von den Mitarbeitern motiviert, sich teilweise o<strong>der</strong> ganz selber<br />
zu waschen?<br />
• Sorgen die Mitarbeiter dafür, dass Ihnen z.B. beim Waschen außer <strong>der</strong><br />
<strong>Pflege</strong>kraft niemand zusehen kann?<br />
• Fragen die Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtung Sie, welche Kleidung Sie anziehen<br />
möchten?<br />
• Schmeckt Ihnen das Essen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel?<br />
• Können Sie beim Mittagessen zwischen verschiedenen Gerichten auswählen?<br />
• S<strong>in</strong>d Sie mit den Essenszeiten zufrieden?<br />
• Bekommen Sie Ihrer Me<strong>in</strong>ung nach je<strong>der</strong>zeit ausreichend zuzahlungsfrei zu<br />
tr<strong>in</strong>ken angeboten?<br />
• Entsprechen die sozialen und kulturellen Angebote Ihren Interessen?<br />
• Wird Ihnen die Teilnahme an Beschäftigungsangeboten ermöglicht?<br />
• Werden Ihnen Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien angeboten?<br />
• Können Sie je<strong>der</strong>zeit Besuch empfangen?<br />
• Entspricht die Hausre<strong>in</strong>igung Ihren Erwartungen?<br />
• Erhalten Sie die zum Waschen abgegebene Wäsche zeitnah, vollständig<br />
und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand aus <strong>der</strong> Wäscherei zurück?<br />
• Hat sich für Sie etwas zum Positiven geän<strong>der</strong>t, wenn Sie sich beschwert<br />
haben?<br />
Das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>sprüfung<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Visiten verfüge ich bei jedem besuchten Bewohner über umfassende<br />
Informationen – zur körperlichen Verfassung, zu Mobilität, Ernährungssituation,<br />
Versorgung <strong>der</strong> Ausscheidungen, Behandlungspflege, sozialer Betreuung.<br />
H<strong>in</strong>zu kommen die Ergebnisse aus <strong>der</strong> Befragung zu Mahlzeiten, pflegerischer<br />
Betreuung, <strong>in</strong>dividuellem und sozialem Umfeld.<br />
Diese Informationen bilden die Basis für e<strong>in</strong>e zusammenfassende Bewertung. Diese<br />
kann lauten, dass <strong>der</strong> Bewohner nach se<strong>in</strong>en <strong>in</strong>dividuellen Bedürfnissen fach- und<br />
sachgerecht versorgt ist – somit also alles <strong>in</strong> Ordnung ist. O<strong>der</strong> aber ich komme zu<br />
dem Ergebnis, dass bestimmte pflegerische Verhaltensweisen und Anwendungen<br />
nicht dem mediz<strong>in</strong>isch-pflegerischen Wissensstand entsprechen. In diesem Fall ist<br />
folgendes Vorgehen festgelegt:<br />
1. Der Mangel wird vor Ort besprochen – sowohl mit <strong>der</strong> begleitenden <strong>Pflege</strong>fachkraft<br />
als auch mit <strong>der</strong> verantwortlichen <strong>Pflege</strong>fachkraft. Hierbei erkläre<br />
ich, welche pflegerische Vorgehensweise im konkreten Fall korrekt gewesen<br />
wäre.<br />
2. Der Sachverhalt wird im Prüfbericht dargestellt: Jeweils <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zusammenfassung<br />
<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Bewohnervisiten beschreibe ich, welche pflegerische<br />
Handlung nicht korrekt ist und was bei dem Bewohner konkret zu verbessern<br />
ist.<br />
3. Bei massiven Mängeln <strong>in</strong>formiere ich direkt die Heimaufsicht, damit diese<br />
im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht tätig werden kann.<br />
Die Prüfung schließt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel gegen 15 Uhr mit e<strong>in</strong>em Abschlussgespräch mit<br />
<strong>der</strong> verantwortlichen <strong>Pflege</strong>fachkraft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Heimleitung ab. Bei größeren E<strong>in</strong>richtungen<br />
wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> zweiter Prüftag erfor<strong>der</strong>lich.
46 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
47<br />
Die Bewertung:<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>qualität stehen die <strong>MDK</strong>-Prüfer vor e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en<br />
Herausfor<strong>der</strong>ung. Zum e<strong>in</strong>en muss das Urteil differenziert und sachlich fundiert se<strong>in</strong>,<br />
zum an<strong>der</strong>en aber auch so klar und prägnant formuliert se<strong>in</strong>, dass die <strong>Pflege</strong>kassen<br />
die Ergebnisse schnell erfassen – und bei Bedarf unverzüglich die notwendigen<br />
Maßnahmen treffen können.<br />
Bei <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>sprüfung e<strong>in</strong>es Heims richten sich die <strong>MDK</strong>-Gutachter nach bundese<strong>in</strong>heitlichen<br />
<strong>Qualität</strong>sprüfungsrichtl<strong>in</strong>ien und nutzen e<strong>in</strong>en dazugehörigen Erhebungsbogen.<br />
Grundlage für die Prüfung ist e<strong>in</strong> Katalog von 82 Prüffragen. Zusätzlich<br />
zum standardisierten Erhebungsbogen besteht die Möglichkeit, dass die Gutachter<br />
wesentliche Beobachtungen auch <strong>in</strong> eigenen Worten zusammenfassen.<br />
Die Ergebnisse fassen die <strong>MDK</strong>-Gutachter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Prüfbericht zusammen. Dieser<br />
Bericht ist so aufgebaut und formuliert, dass die <strong>Pflege</strong>kassen die Verhältnisse <strong>in</strong><br />
dem geprüften Heim schnell verstehen und zuverlässig beurteilen können. In <strong>der</strong><br />
Zusammenfassung des Prüfberichts beschreibt <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> konkret e<strong>in</strong>zelne Mängel<br />
und nennt konkrete Verbesserungsvorschläge für den Bewohner – bezogen auf die<br />
wesentlichen Punkte, auf die es mit Blick auf die <strong>Pflege</strong>qualität ankommt.<br />
Im Falle gravieren<strong>der</strong> Mängel, d. h. wenn <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>mangel so gravierend ist,<br />
dass bei ungeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tem Geschehensablauf e<strong>in</strong>e Gefahr für die Unversehrtheit <strong>der</strong><br />
Rechtsgüter Leben, körperliche, geistige o<strong>der</strong> psychische Unversehrtheit o<strong>der</strong><br />
Freiheit droht, ist das e<strong>in</strong> klares und unübersehbares Signal für die <strong>Pflege</strong>kasse: Es<br />
besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.<br />
Doch wie gehen die <strong>MDK</strong>-Gutachter genau vor, um ihre Beobachtungen zu dokumentieren<br />
und zu bewerten? Wie halten sie fest, was sie gesehen und erfragt<br />
haben? Und wie bewerten sie die Ergebnisse?<br />
Die folgenden sieben Fallbeispiele veranschaulichen die Methodik und machen<br />
deutlich, wie sich die <strong>Pflege</strong>situation <strong>der</strong> Bewohner e<strong>in</strong>es Heims später im Prüf-
48 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
49<br />
bericht und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Benotung nie<strong>der</strong>schlägt. Die Fallbeispiele vermitteln e<strong>in</strong> Gefühl<br />
dafür, wann <strong>der</strong> Prüfer e<strong>in</strong>e Frage aus dem Prüfkatalog mit „ja“, wann er sie mit<br />
„ne<strong>in</strong>“ beantwortet. Für jedes Fallbeispiel s<strong>in</strong>d aus den 82 Prüffragen zwar nur e<strong>in</strong>ige<br />
wenige Fragen ausgewählt. Diese s<strong>in</strong>d jedoch beson<strong>der</strong>s aussagefähig, weil sie<br />
die Kernbereiche <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong> – Tr<strong>in</strong>ken, Essen, Mobilität und soziale Kommunikation<br />
– berühren.<br />
Bewohnervisite 1<br />
E<strong>in</strong> Bewohner leidet unter e<strong>in</strong>er beg<strong>in</strong>nenden dementiellen Entwicklung und e<strong>in</strong>er<br />
e<strong>in</strong>geschränkten Beweglichkeit bei Park<strong>in</strong>son-Erkrankung. Er wird nach se<strong>in</strong>en<br />
<strong>in</strong>dividuellen Bedürfnissen fach- und sachgerecht gepflegt.<br />
Beobachtungen des Prüfers<br />
Der Bewohner lebt seit drei Jahren im <strong>Pflege</strong>heim. Er leidet unter e<strong>in</strong>er beg<strong>in</strong>nenden<br />
dementiellen Entwicklung und e<strong>in</strong>em Morbus Park<strong>in</strong>son. Der gesetzliche Betreuer<br />
ist mit <strong>der</strong> Inaugensche<strong>in</strong>nahme des gesundheitlichen und pflegerischen Zustands<br />
des pflegebedürftigen Bewohners e<strong>in</strong>verstanden. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> begleitet<br />
den Prüfer des <strong>MDK</strong> bei <strong>der</strong> Inaugensche<strong>in</strong>nahme.<br />
Der Bewohner hält sich gerade auf dem Flur des Wohnbereiches auf. Er trägt Tageskleidung.<br />
Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> stellt den <strong>MDK</strong>-Prüfer dem Bewohner vor,<br />
<strong>der</strong> den Prüfer daraufh<strong>in</strong> mit Handschlag begrüßt.<br />
Der Prüfer erklärt dem Bewohner, warum er ihn besucht, und fragt ihn, ob er se<strong>in</strong>en<br />
gesundheitlichen und pflegerischen Zustand <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> nehmen dürfe.<br />
Der Bewohner gibt dazu se<strong>in</strong> E<strong>in</strong>verständnis. Der <strong>MDK</strong>-Prüfer möchte die Inaugensche<strong>in</strong>nahme<br />
gerne im Zimmer des Bewohners durchführen und bittet diesen,<br />
se<strong>in</strong> Zimmer aufzusuchen. Der Bewohner führt die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> und den<br />
Prüfer vom Flur <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Zimmer. Er trägt feste Schuhe und geht mit se<strong>in</strong>em Rollator,<br />
kle<strong>in</strong>schrittig und leicht schlurfend.<br />
Die Gruppe gelangt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelzimmer, das <strong>der</strong> Bewohner mit zahlreichen persönlichen<br />
Gegenständen wohnlich e<strong>in</strong>gerichtet hat. An se<strong>in</strong>em Bett bef<strong>in</strong>det sich<br />
e<strong>in</strong>e Kl<strong>in</strong>gel. Der <strong>MDK</strong>-Prüfer bittet den Bewohner, die Kl<strong>in</strong>gel zu betätigen. Dabei<br />
zeigt sich, dass <strong>der</strong> Bewohner die Kl<strong>in</strong>gel gut erreichen und sicher bedienen kann.<br />
Kurz nachdem er gekl<strong>in</strong>gelt hat, klopft e<strong>in</strong>e Mitarbeiter<strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung an die Tür,<br />
öffnet sie und fragt, ob er Hilfe benötigt.<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer erklärt dem Bewohner, dass er sich gerne die Mundschleimhaut<br />
ansehen möchte, um zu sehen, ob die Schleimhäute <strong>in</strong>takt und gepflegt s<strong>in</strong>d. Zu
50 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
51<br />
nächst bittet er den Bewohner, den Mund zu öffnen – und es zeigt sich, dass die<br />
Mundschleimhaut feucht und frei von Belägen ist, die Zunge nicht belegt ist und<br />
die Lippen gepflegt s<strong>in</strong>d. Nun erklärt <strong>der</strong> Prüfer dem Bewohner, dass er sich gerne<br />
die Stellen des Körpers ansehen möchte, die beson<strong>der</strong>s gefährdet s<strong>in</strong>d, d.h. an<br />
denen häufiger Wunden auftreten, z.B. im Bereich <strong>der</strong> Achseln, <strong>der</strong> Leisten und am<br />
Gesäß. Der Bewohner ist damit e<strong>in</strong>verstanden, dem Prüfer die gefährdeten Bereiche<br />
zu zeigen. Zunächst hilft die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> dem Bewohner Hemd und<br />
Unterhemd hochzuziehen, so dass <strong>der</strong> Prüfer sich die Haut unter den Achseln und<br />
am Rücken ansehen kann. Nachdem Hemd und Unterhemd wie<strong>der</strong> korrekt sitzen,<br />
zeigt er dem <strong>MDK</strong>-Prüfer die Haut <strong>in</strong> den Leisten und am Gesäß; hierzu hat er mit<br />
Hilfe <strong>der</strong> Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> Hose und Unterhose heruntergezogen. Nachdem er<br />
sich wie<strong>der</strong> angezogen und auf den Stuhl gesetzt hat, bittet <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer ihm<br />
die Füße zu zeigen. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> hilft dem Bewohner beim Aus- und<br />
Anziehen von Schuhen und Strümpfen. Die Haut des Bewohners ist <strong>in</strong>takt und gepflegt,<br />
ebenso s<strong>in</strong>d se<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>ger- und Fußnägel gepflegt, die Zehenzwischenräume<br />
s<strong>in</strong>d sauber. Der Bewohner ist blasen<strong>in</strong>kont<strong>in</strong>ent und trägt <strong>in</strong>dividuell angepasste<br />
Inkont<strong>in</strong>enzartikel.<br />
Nachdem <strong>der</strong> Bewohner sich unter Mithilfe <strong>der</strong> Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> wie<strong>der</strong> angezogen<br />
hat, setzt er sich auf e<strong>in</strong>en Stuhl an se<strong>in</strong>em Tisch. Dabei stellt <strong>der</strong> Prüfer<br />
fest, dass <strong>der</strong> Bewohner frei sitzen kann. Nun bittet <strong>der</strong> Prüfer den Bewohner, e<strong>in</strong><br />
auf dem Tisch stehendes Glas zunächst <strong>in</strong> die rechte Hand zu nehmen und zum<br />
Mund zu führen – dann das Glas <strong>in</strong> die l<strong>in</strong>ke Hand zu nehmen und ebenfalls zum<br />
Mund zu führen. Dabei zeigt sich, dass <strong>der</strong> Bewohner mit beiden Händen sicher<br />
greifen und beide Hände auf Mundhöhe anheben kann.<br />
Der Bewohner äußert sich sehr zufrieden über die Versorgung und Betreuung im<br />
<strong>Pflege</strong>heim. Das Essen schmecke ihm – und wenn er kl<strong>in</strong>gle, komme immer auch<br />
gleich e<strong>in</strong>e <strong>Pflege</strong>kraft. Er gibt an, dass er gerne Zigaretten raucht und dass er dies<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raucherzimmer auch je<strong>der</strong>zeit tun kann.<br />
Der Prüfer des <strong>MDK</strong> bedankt sich bei dem Bewohner, dass er se<strong>in</strong>en gesundheitlichen<br />
und pflegerischen Zustand <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> nehmen und ihn befragen durfte,<br />
und verabschiedet sich. Zusammen mit <strong>der</strong> Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> kehrt er zum<br />
<strong>Pflege</strong>stützpunkt des Wohnbereichs zurück.<br />
Geme<strong>in</strong>sam sehen sich <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer und die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> nun die<br />
<strong>Pflege</strong>dokumentation des Bewohners an. Hieraus geht hervor, dass <strong>der</strong> Bewohner<br />
1,75 Meter groß ist und 91,4 Kilo wiegt. Das Gewicht des Bewohners wird regelmäßig<br />
gemessen und ist über e<strong>in</strong>en langen Zeitraum konstant. Die Mitarbeiter des<br />
Wohnbereiches kennen se<strong>in</strong>e Ernährungs- und Tr<strong>in</strong>kgewohnheiten und berücksichtigen<br />
sie gerne. Der Bewohner kann Hunger und Durst äußern, er isst und tr<strong>in</strong>kt<br />
selbständig. Die Mitarbeiter des <strong>Pflege</strong>heimes stellen dem Bewohner jeden Morgen<br />
zwei Flaschen M<strong>in</strong>eralwasser <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Zimmer, die er <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel tr<strong>in</strong>kt.<br />
Da <strong>der</strong> Bewohner aufgrund se<strong>in</strong>er Park<strong>in</strong>sonerkrankung gehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist, haben<br />
die Mitarbeiter des <strong>Pflege</strong>heimes die Sturzgefährdung systematisch e<strong>in</strong>geschätzt<br />
und bewertet. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> zeigt dem Prüfer die E<strong>in</strong>schätzung, aus <strong>der</strong><br />
hervorgeht, dass <strong>der</strong> Bewohner sturzgefährdet ist. Um e<strong>in</strong>en Sturz zu vermeiden,<br />
haben die Mitarbeiter des Heimes mit dem Betreuer und dem Bewohner vere<strong>in</strong>bart,<br />
dass er immer festes Schuhwerk trägt und nur mit Hilfe se<strong>in</strong>es Rollators geht. Wenn<br />
er nachts zur Toilette muss, soll er kl<strong>in</strong>geln, damit e<strong>in</strong>e <strong>Pflege</strong>kraft ihn zur Toilette<br />
begleiten kann. Aus <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation geht hervor, dass <strong>der</strong> Bewohner sich<br />
an diese Vere<strong>in</strong>barung hält. In <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung wird e<strong>in</strong> Kraft- und Balancetra<strong>in</strong><strong>in</strong>g<br />
für sturzgefährdete Bewohner angeboten. Die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung haben<br />
den Bewohner und se<strong>in</strong>en gesetzlichen Betreuer darüber <strong>in</strong>formiert. Gelegentlich<br />
nimmt <strong>der</strong> Bewohner daran teil. Der Bewohner erhält alle Medikamente genau so,<br />
wie es <strong>der</strong> behandelnde Arzt verordnet hat.
52 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
53<br />
Dokumentation und Bewertung<br />
Dokumentation und Bewertung des Sturzrisikos und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Prophylaxen<br />
(Auszug aus dem Prüfbericht):<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
13.3 Liegt e<strong>in</strong> Sturzrisiko vor? □<br />
Von:<br />
Gutachter beurteilt □ □<br />
E<strong>in</strong>richtung übernommen □<br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
13.4 Wird das <strong>in</strong>dividuelle Sturzrisiko erfasst? □ □<br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
13.5 Werden Sturzereignisse dokumentiert? □ □ <br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
13.6 Werden erfor<strong>der</strong>liche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt? □ □<br />
t.n.z. = trifft nicht zu<br />
Bewohnervisite 2<br />
E<strong>in</strong>e Bewohner<strong>in</strong> leidet unter e<strong>in</strong>er fortgeschrittenen dementiellen Entwicklung. Sie<br />
wird nach ihren <strong>in</strong>dividuellen Bedürfnissen fach- und sachgerecht gepflegt.<br />
Beobachtungen des Prüfers<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer ruft den gesetzlichen Betreuer <strong>der</strong> pflegebedürftigen Bewohner<strong>in</strong><br />
an, erläutert den Grund se<strong>in</strong>es Besuchs im <strong>Pflege</strong>heim und fragt den Betreuer, ob<br />
er den gesundheitlichen und pflegerischen Zustand <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong><br />
nehmen darf. Der gesetzliche Betreuer ist damit e<strong>in</strong>verstanden. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong><br />
führt den Prüfer <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>schaftsraum und stellt ihn <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong><br />
vor. Die Bewohner<strong>in</strong> lebt seit zwei Jahren im <strong>Pflege</strong>heim. Sie leidet unter e<strong>in</strong>er<br />
Demenz.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> sitzt im Geme<strong>in</strong>schaftsraum des Heimes an e<strong>in</strong>em Tisch. Sie trägt<br />
Tageskleidung und feste Schuhe. Der <strong>MDK</strong>-Prüfer begrüßt die Bewohner<strong>in</strong> – die<br />
hierauf reagiert, <strong>in</strong>dem sie den Prüfer anschaut und freundlich lächelt. Der Prüfer<br />
stellt sich kurz vor, erläutert den Grund se<strong>in</strong>es Besuchs und fragt die Bewohner<strong>in</strong>, ob<br />
er sie untersuchen könne. Die Bewohner<strong>in</strong> lächelt ihn freundlich an und antwortet –<br />
immer wenn <strong>der</strong> Gutachter e<strong>in</strong>e Sprechpause macht – mit „Ja“. Dabei versteht sie,<br />
dass ihr e<strong>in</strong> frem<strong>der</strong> Mensch „Guten Tag“ sagt, sie auch um etwas bittet, begreift<br />
den gesamten Sachverhalt jedoch nicht.<br />
Der Prüfer sagt <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>, dass er die Untersuchung gerne <strong>in</strong> ihrem Zimmer<br />
vornehmen würde, und bittet sie, aufzustehen und <strong>in</strong> ihr Zimmer zu gehen. Er fragt<br />
sie, ob sie damit e<strong>in</strong>verstanden sei. Die Bewohner<strong>in</strong> antwortet mit „Ja“ und versucht,<br />
vom Stuhl aufzustehen. Dabei hilft ihr die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong>, die sie dann an <strong>der</strong><br />
Hand zum Zimmer führt. An <strong>der</strong> Zimmertür ist e<strong>in</strong> Türschild angebracht, das die<br />
Bewohner<strong>in</strong> mit ihrem Hund zeigt, den sie früher hatte. Dank dieses persönlichen<br />
Türschilds f<strong>in</strong>det die Bewohner<strong>in</strong> ab und zu auch alle<strong>in</strong>e ihr Zimmer.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> bewohnt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelzimmer, das mit selbst gestickten Gobel<strong>in</strong>bil<strong>der</strong>n,<br />
Familienfotos und vielen Stofftieren sowie e<strong>in</strong>em Fernseher und ihrem eigenen<br />
Sessel ausgestattet ist. Mit Hilfe <strong>der</strong> Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> setzt sich die Bewohner<strong>in</strong><br />
auf ihr Bett.<br />
Am Bett bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e Kl<strong>in</strong>gel. Der Prüfer bittet die Bewohner<strong>in</strong> zu kl<strong>in</strong>geln. Die<br />
Bewohner<strong>in</strong> kann die Kl<strong>in</strong>gel gut erreichen und nimmt sie <strong>in</strong> beide Hände – drückt<br />
jedoch nicht den Kl<strong>in</strong>gelknopf. Der Prüfer stellt fest, dass die Bewohner<strong>in</strong> den S<strong>in</strong>n<br />
<strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>gel nicht mehr erfassen kann.<br />
Nun <strong>in</strong>formiert <strong>der</strong> Prüfer die Bewohner<strong>in</strong>, dass er gerne ihre Mundschleimhaut <strong>in</strong><br />
Augensche<strong>in</strong> nehmen möchte. Er bittet sie, zunächst den Mund zu öffnen. Die Bewohner<strong>in</strong><br />
schaut ihn an, öffnet aber den Mund nicht. Nachdem <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer ihr<br />
se<strong>in</strong>en Wunsch nochmal erklärt hat, öffnet sie nach e<strong>in</strong>igem Zögern den Mund. So<br />
kann <strong>der</strong> Prüfer feststellen, dass die Mundschleimhaut feucht und frei von Belägen<br />
ist, die Zunge nicht belegt ist und die Lippen gepflegt s<strong>in</strong>d. Nun <strong>in</strong>formiert <strong>der</strong> Prüfer<br />
die Bewohner<strong>in</strong>, dass er die Haut <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> ansehen möchte. Er bittet die<br />
Bewohner<strong>in</strong>, die damit e<strong>in</strong>verstanden ist, Pullover und Unterhemd anzuheben, damit<br />
er die Haut am Rücken, unter den Achseln und unter <strong>der</strong> Brust ansehen kann. Dabei<br />
hilft ihr die Wohnbereichsleitung. Nachdem die Wohnbereichsleitung Unterhemd<br />
und Pullover <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> wie<strong>der</strong> gerichtet hat, bittet er die Bewohner<strong>in</strong>, sich
54 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
55<br />
auf ihr Bett zu legen, damit er sich die Haut an den Leisten und am Gesäß ansehen<br />
kann. Dieser Bitte kommt die Bewohner<strong>in</strong> umgehend nach. Dabei beobachtet <strong>der</strong><br />
Prüfer, dass die Bewohner<strong>in</strong> auf dem Bett frei sitzen und sich im Bett liegend selbständig<br />
drehen kann. Die Haut <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> ist <strong>in</strong>takt, die F<strong>in</strong>ger- und Fußnägel<br />
s<strong>in</strong>d gepflegt, die Zehenzwischenräume s<strong>in</strong>d vere<strong>in</strong>zelt mit Hautschuppen belegt.<br />
Nachdem sich die Bewohner<strong>in</strong> mit Hilfe <strong>der</strong> Wohnbereichsleitung wie<strong>der</strong> angezogen<br />
hat, setzt sie sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Stuhl am Tisch ihres Zimmers. Auf dem Stuhl liegt<br />
e<strong>in</strong> Polyurethan-Weichlagerungskissen. Auf dem Tisch steht e<strong>in</strong> halb mit Apfelsaft<br />
gefülltes Glas. Der Prüfer des <strong>MDK</strong> bittet die Bewohner<strong>in</strong>, das Glas zunächst <strong>in</strong><br />
die rechte Hand zu nehmen, zum Mund zu führen und e<strong>in</strong>en Schluck zu tr<strong>in</strong>ken.<br />
Dann bittet er, das Gleiche mit <strong>der</strong> l<strong>in</strong>ken Hand zu tun. Dabei stellt er fest, dass<br />
die Bewohner<strong>in</strong> mit beiden Händen sicher greifen und beide Hände auf Mundhöhe<br />
anheben kann.<br />
Nun bedankt sich <strong>der</strong> Prüfer bei <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> dafür, dass er sie sprechen und<br />
ansehen durfte, und fragt, ob sie <strong>in</strong> ihrem Zimmer bleiben o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> den<br />
Geme<strong>in</strong>schaftsraum zurückgehen möchte. Die Bewohner<strong>in</strong> antwortet mit „Ja“<br />
und macht Anstalten, vom Stuhl aufzustehen. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> hilft ihr<br />
beim Aufstehen, begleitet sie wie<strong>der</strong> zu ihrem Platz im Geme<strong>in</strong>schaftsraum und<br />
unterstützt sie beim H<strong>in</strong>setzen auf e<strong>in</strong>en Stuhl, <strong>in</strong> den ebenfalls e<strong>in</strong> Polyurethan-<br />
Weichlagerungskissen zur Druckentlastung e<strong>in</strong>gelegt ist. Im Geme<strong>in</strong>schaftsraum<br />
f<strong>in</strong>det gerade das Gruppenangebot zur geme<strong>in</strong>samen Zubereitung von Mahlzeiten<br />
statt, an dem die Bewohner<strong>in</strong> gerne teilnimmt.<br />
Die Wohnbereichleiter<strong>in</strong> und <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer gehen zum <strong>Pflege</strong>stützpunkt des<br />
Wohnbereiches, um die <strong>Pflege</strong>dokumentation anzusehen. Geme<strong>in</strong>sam stellen sie<br />
fest, dass die Bewohner<strong>in</strong> 168 Zentimeter groß ist und 61,5 Kilo wiegt. Die Bewohner<strong>in</strong><br />
wird e<strong>in</strong>mal im Monat mit Kleidung und Schuhen gewogen – ihr Gewicht ist<br />
über e<strong>in</strong>en langen Zeitraum konstant. Die Heimmitarbeiter haben die <strong>in</strong>dividuellen<br />
Ernährungs- und Tr<strong>in</strong>kgewohnheiten <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> ermittelt und berücksichtigen<br />
sie gerne. Die Bewohner<strong>in</strong> mag Süßspeisen und tr<strong>in</strong>kt gerne Apfelsaft. Sie kann<br />
Hunger und Durst nicht immer äußern, isst und tr<strong>in</strong>kt aber selbständig, wenn ihr<br />
das Essen mundgerecht zubereitet wird.<br />
Da die Bewohner<strong>in</strong> gehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist, kann sie we<strong>der</strong> selbständig gehen noch<br />
selbständig von e<strong>in</strong>em Stuhl o<strong>der</strong> aus dem Bett aufstehen. Die Mitarbeiter <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>richtung haben deshalb ermittelt, ob die Bewohner<strong>in</strong> dekubitusgefährdet ist.<br />
Die Wohnbereichsleitung zeigt dem <strong>MDK</strong>-Prüfer die Dokumentation, aus <strong>der</strong> hervorgeht,<br />
dass bei <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Dekubitusrisiko besteht. Deshalb gehen<br />
die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung regelmäßig mit <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> zum Bad, <strong>in</strong> den<br />
Speisesaal und zum Aufenthaltsraum, <strong>in</strong> dem die Bewohner<strong>in</strong> an e<strong>in</strong>igen sozialen<br />
Betreuungsangeboten teilnimmt. Zur Prophylaxe e<strong>in</strong>es Druckliegegeschwürs sitzt<br />
die Bewohner<strong>in</strong> auf e<strong>in</strong>em Polyurethan- Weichlagerungskissen.<br />
Die Heimmitarbeiter haben auch ermittelt, ob die Bewohner<strong>in</strong> sturzgefährdet ist.<br />
Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> zeigt dem Prüfer die pflegefachliche E<strong>in</strong>schätzung <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Dokumentation. Daraus geht hervor, dass die Bewohner<strong>in</strong> hochgradig sturzgefährdet<br />
ist. Darüber haben die Heimmitarbeiter die Bewohner<strong>in</strong> und ihren gesetzlichen<br />
Betreuer <strong>in</strong>formiert. Um Stürze zu vermeiden, haben die Heimmitarbeiter mit <strong>der</strong><br />
Bewohner<strong>in</strong> und ihrem gesetzlichen Betreuer verschiedene Vere<strong>in</strong>barungen getroffen:<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> trägt stets festes Schuhwerk. Außerdem wird sie bei allen<br />
„Transfers“, zum Beispiel wenn sie sich vom Bett <strong>in</strong> ihren Stuhl setzten möchte,<br />
begleitet. Zwei Mal <strong>in</strong> <strong>der</strong> Woche nimmt sie zudem am Kraft- und Balancetra<strong>in</strong><strong>in</strong>g<br />
teil, das im Heim angeboten wird.<br />
Da die Bewohner<strong>in</strong> sich noch selbständig <strong>in</strong> ihrem Bett drehen kann, besteht die<br />
Gefahr, dass sie nachts aus dem Bett fällt. Daher liegt sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Ultraniedrigpflegebett,<br />
so dass sie nicht aus großer Höhe stürzt, wenn sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht versehentlich<br />
beim Drehen aus dem Bett rutscht. Damit sie sich <strong>in</strong> ihrem Zimmer besser<br />
zurechtf<strong>in</strong>det, wird das Nachtlicht regelmäßig angeschaltet, wenn sie zu Bett geht.<br />
Auch sieht die Nachtschwester öfters nach ihr.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> nimmt an mehreren Angeboten <strong>der</strong> sozialen Betreuung teil. Dazu<br />
zählt die Möglichkeit, geme<strong>in</strong>sam mit Mitarbeitern des Heims Mahlzeiten zuzubereiten.<br />
Auch s<strong>in</strong>gt sie gerne <strong>in</strong> <strong>der</strong> S<strong>in</strong>ggruppe.
56 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
57<br />
Dokumentation und Bewertung<br />
Dokumentation und Bewertung <strong>der</strong> Risiken und E<strong>in</strong>schränkungen bei <strong>der</strong> Ernährung<br />
und Flüssigkeitsversorgung sowie <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen (Auszug<br />
aus dem Prüfbericht):<br />
14.1 Gewicht, Größe, Ernährungszustand, Flüssigkeitsversorgung<br />
a. Aktuelles Gewicht 61,5 kg<br />
b. Aktuelle Größe 168 cm<br />
c. BMI (kg/m²) 21,7<br />
d. Gewichtsverlauf <strong>in</strong> den letzten sechs Monaten □ zugenommen<br />
konstant<br />
□ relevante Abnahme<br />
□ kann nicht ermittelt werden<br />
e. Flüssigkeitsversorgung unauffällig<br />
□ konzentrierter Ur<strong>in</strong><br />
□ trockene Schleimhäute<br />
□ stehende Hautfalten<br />
□ ke<strong>in</strong> Speichelsee unter Zunge<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
14.3 Bestehen Risiken/E<strong>in</strong>schränkungen im Bereich <strong>der</strong> Ernährung? □<br />
Von:<br />
Gutachter beurteilt □ □<br />
E<strong>in</strong>richtung übernommen □<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
14.4 Bestehen Risiken/E<strong>in</strong>schränkungen<br />
im Bereich <strong>der</strong> Flüssigkeitsversorgung?<br />
Von:<br />
□<br />
Gutachter beurteilt □ □<br />
E<strong>in</strong>richtung übernommen □<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
14.5 Werden <strong>in</strong>dividuelle Ernährungsressourcen und Risiken erfasst? □<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
14.6 Werden <strong>in</strong>dividuelle Ressourcen und Risiken<br />
bei <strong>der</strong> Flüssigkeitsversorgung erfasst? □<br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
14.7 Werden erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen bei E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong><br />
selbständigen Nahrungsversorgung durchgeführt? □ □<br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
14.8 Werden erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen bei E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong><br />
selbständigen Flüssigkeitsversorgung durchgeführt? □ □<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
14.9 Ist <strong>der</strong> Ernährungszustand angemessen im Rahmen <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>wirkungsmöglichkeiten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung? □<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
14.10 Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>wirkungsmöglichkeiten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung? □<br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
14.11 Wird bei Bewohnern mit Ernährungssonden<br />
<strong>der</strong> Geschmackss<strong>in</strong>n angeregt? □ □ <br />
t.n.z. = trifft nicht zu<br />
Bewohnervisite 3<br />
E<strong>in</strong>e Bewohner<strong>in</strong> leidet unter e<strong>in</strong>er sehr weit fortgeschrittenen Demenz. <strong>MDK</strong>-Prüfer<br />
und Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung besprechen den fach- und sachgerechten Umgang<br />
mit dem Durstgefühl.<br />
Beobachtungen des Prüfers<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> lebt seit zwei Jahren im <strong>Pflege</strong>heim. Sie leidet unter e<strong>in</strong>er sehr weit<br />
fortgeschrittenen Demenz. Der gesetzliche Betreuer ist mit <strong>der</strong> Inaugensche<strong>in</strong>nahme<br />
<strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> e<strong>in</strong>verstanden.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> bewohnt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelzimmer. Sie liegt <strong>in</strong> ihrem Bett auf e<strong>in</strong>er Weichlagerungsmatratze.<br />
Sie ist auf die l<strong>in</strong>ke Seite gelagert. Die Be<strong>in</strong>e hat sie <strong>in</strong> Hüft- und<br />
Kniegelenk gebeugt, so dass die Oberschenkel ganz nahe an den Bauch heranreichen.<br />
Zwischen beiden Unterschenkeln bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Lagerungskissen. Beide<br />
Fersen s<strong>in</strong>d frei gelagert.
58 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
59<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer begrüßt die Bewohner<strong>in</strong>. Sie schaut den Prüfer kurz an und blickt<br />
dann wie<strong>der</strong> <strong>in</strong>s Leere. Die Bewohner<strong>in</strong> spricht nicht mehr. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong><br />
sagt, dass sie auch ihre nächsten Angehörigen nicht mehr erkennt. Sie nimmt e<strong>in</strong>en<br />
Pflaumentupfer von e<strong>in</strong>em Set auf dem Nachttisch, tunkt es <strong>in</strong> Pfefferm<strong>in</strong>ztee und<br />
fragt die Bewohner<strong>in</strong>, ob sie Durst hat. Dann berührt sie ganz sanft die Lippen <strong>der</strong><br />
Bewohner<strong>in</strong> mit dem Stäbchen. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> erklärt dem <strong>MDK</strong>-Prüfer,<br />
dass die Bewohner<strong>in</strong> gerne Pfefferm<strong>in</strong>ztee getrunken hat. Die Bewohner<strong>in</strong> öffnet<br />
darauf den Mund und die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> befeuchtet die Mundschleimhaut.<br />
Dabei sieht <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer, dass die Mundschleimhaut feucht und frei von Belägen<br />
ist, dass die Zunge nicht belegt ist und die Lippen gepflegt s<strong>in</strong>d. Die Bewohner<strong>in</strong><br />
trägt e<strong>in</strong> Nachthemd und e<strong>in</strong>e offene Inkont<strong>in</strong>enzvorlage.<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer fragt die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong>, wann die Bewohner<strong>in</strong> das nächste<br />
Mal gelagert wird und fragt, ob er die Lagerung beobachten darf, damit er die Haut<br />
<strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> nehmen kann. Die Wohnbereichsleitung schaut auf<br />
den Lagerungsplan, <strong>der</strong> auf e<strong>in</strong>em Tisch im Zimmer liegt und sagt dem Gutachter,<br />
dass die Bewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er halben Stunde auf den Rücken gelagert wird. Der<br />
<strong>MDK</strong>-Prüfer bedankt sich bei <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>, dass er sie hat besuchen dürfen.<br />
Dabei gibt er ihr die Hand. Er sagt ihr, dass er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er halben Stunde noch e<strong>in</strong>mal<br />
zu ihr kommt und zuschauen wird, wie sie wie<strong>der</strong> auf den Rücken gelegt wird, um<br />
dabei auch ihre Haut ansehen zu können. Die Bewohner<strong>in</strong> schaut den <strong>MDK</strong>-Prüfer<br />
kurz an, drückt se<strong>in</strong>e Hand und schaut wie<strong>der</strong> <strong>in</strong>s Leere. Die Inaugensche<strong>in</strong>nahme<br />
<strong>der</strong> gefährdeten Hautareale bei <strong>der</strong> Lagerung ergibt, dass die Haut <strong>in</strong>takt und<br />
gepflegt ist.<br />
Am <strong>Pflege</strong>stützpunkt sehen sich <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer und die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> die<br />
<strong>Pflege</strong>dokumentation <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> an. Hieraus geht hervor, dass die Bewohner<strong>in</strong><br />
158 Zentimeter groß ist und 35 Kilo wiegt. Die Bewohner<strong>in</strong> hat <strong>in</strong> den letzten<br />
drei Monaten 4,5 Kilo abgenommen. Sie leidet unter e<strong>in</strong>er ausgeprägten Schluckstörung,<br />
weswegen sie nur noch angedickte Flüssigkeiten zu sich nehmen kann.<br />
Immer häufiger möchte sie nicht essen und nicht tr<strong>in</strong>ken. Sie äußert dies, <strong>in</strong>dem<br />
sie die Lippen zusammenpresst o<strong>der</strong> den Kopf wegdreht, wenn man ihr etwas zu<br />
tr<strong>in</strong>ken o<strong>der</strong> zu essen anbietet. Daher haben die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung mit dem<br />
behandelnden Arzt und <strong>der</strong> gesetzlichen Betreuer<strong>in</strong> (<strong>der</strong> Tochter <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>)<br />
besprochen, welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen sollen. Die gesetzliche Be-<br />
treuer<strong>in</strong> hat dem behandelnden Arzt gesagt, dass ihre Mutter nicht künstlich ernährt<br />
werden möchte. Daher haben <strong>der</strong> behandelnde Arzt und die gesetzliche Betreuer<strong>in</strong><br />
vere<strong>in</strong>bart, dass die schwere und unheilbare Erkrankung ihren natürlichen Verlauf<br />
nehmen soll – das heißt dass <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>e Ernährungssonde gelegt wird,<br />
über die sie künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt wird. Das Ergebnis dieses<br />
Gespräches wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation festgehalten.<br />
Da die Bewohner<strong>in</strong> nur noch sehr wenig tr<strong>in</strong>kt, befürchtet die Tochter, dass ihre<br />
Mutter verdursten könnte. Daher hat sie mit dem behandelnden Arzt darüber gesprochen,<br />
ob ihre Mutter regelmäßig Infusionen erhalten könnte. Dem <strong>MDK</strong>-Prüfer<br />
und <strong>der</strong> Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> ist klar, dass die Indikation für die künstliche Zufuhr<br />
von Flüssigkeit bei Sterbenden meist aus Sorge darüber getroffen wird, dass <strong>der</strong><br />
sterbende Mensch unter Durstgefühl leiden o<strong>der</strong> gar verdursten könnte. Tatsächlich<br />
wird Durst jedoch ausschließlich im Mund empfunden, das heißt e<strong>in</strong>e ausgetrocknete<br />
Mundschleimhaut macht durstig. Wissenschaftliche Untersuchungen haben<br />
nachgewiesen, dass die künstliche Zufuhr von Flüssigkeit das Durstgefühl nicht<br />
bee<strong>in</strong>flusst.<br />
An<strong>der</strong>erseits wissen <strong>MDK</strong>-Prüfer und Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> auch, dass es für die<br />
Angehörigen von Sterbenden e<strong>in</strong>e äußerst belastende und auch sehr beängstigende<br />
Vorstellung ist, dass <strong>der</strong> sterbende Mensch unter Durstgefühl leidet. Sie wissen,<br />
dass die Angehörigen deswegen häufig Schuldgefühle haben und glauben, etwas<br />
Wesentliches unterlassen zu haben. Sie kommen daher übere<strong>in</strong>, dass die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong><br />
nochmals e<strong>in</strong> Gespräch mit <strong>der</strong> Tochter <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> führt, um sie<br />
darauf vorzubereiten, dass das Durstgefühl <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten Lebensphase<br />
abnimmt, dass sie deswegen immer weniger tr<strong>in</strong>ken wird – und schließlich<br />
ganz aufhören wird zu tr<strong>in</strong>ken. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> wird die Tochter nochmals<br />
darüber <strong>in</strong>formieren, dass das Durstgefühl sehr oft durch e<strong>in</strong>en trockenen Mund<br />
ausgelöst wird, und die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung dafür sorgen werden, dass die<br />
Mundschleimhaut immer feucht gehalten wird.<br />
Die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung werden die Mund- und Lippenpflege weiterh<strong>in</strong> sehr<br />
sorgfältig und entsprechend häufig durchführen. Der <strong>MDK</strong>-Prüfer unterstützt die<br />
E<strong>in</strong>richtung dabei, <strong>in</strong>dem er diesen Sachverhalt im Prüfbericht festhält.
60 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
61<br />
Dokumentation und Bewertung<br />
Dokumentation und Bewertung <strong>der</strong> Risiken/E<strong>in</strong>schränkungen bei <strong>der</strong> Flüssigkeitsversorgung<br />
und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen (Auszug aus dem Prüfbericht):<br />
14.1 Gewicht, Größe, Ernährungszustand, Flüssigkeitsversorgung<br />
a. Aktuelles Gewicht 35 kg<br />
b. Aktuelle Größe 158 cm<br />
c. BMI (kg/m²) 14,02<br />
d. Gewichtsverlauf <strong>in</strong> den letzten sechs Monaten □ zugenommen<br />
□ konstant<br />
relevante Abnahme<br />
□ kann nicht ermittelt werden<br />
e. Flüssigkeitsversorgung unauffällig<br />
□ konzentrierter Ur<strong>in</strong><br />
□ trockene Schleimhäute<br />
□ stehende Hautfalten<br />
□ ke<strong>in</strong> Speichelsee unter Zunge<br />
14.4 Bestehen Risiken/E<strong>in</strong>schränkungen ja ne<strong>in</strong><br />
im Bereich <strong>der</strong> Flüssigkeitsversorgung? □<br />
Von:<br />
Gutachter beurteilt □ □<br />
E<strong>in</strong>richtung übernommen □<br />
14.6 Werden <strong>in</strong>dividuelle Ressourcen und Risiken ja ne<strong>in</strong><br />
bei <strong>der</strong> Flüssigkeitsversorgung erfasst? □<br />
14.8 Werden erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen bei E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
selbständigen Flüssigkeitsversorgung durchgeführt? □ □<br />
14.10 Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen ja ne<strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> E<strong>in</strong>wirkungsmöglichkeiten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung? □<br />
t.n.z. = trifft nicht zu<br />
Bewohnervisite 4<br />
E<strong>in</strong>e Bewohner<strong>in</strong> leidet unter e<strong>in</strong>er erheblichen Bewegungse<strong>in</strong>schränkung bei e<strong>in</strong>er<br />
rheumatoiden Arthritis. Sie wird nach ihren <strong>in</strong>dividuellen Bedürfnissen, fach- und<br />
sachgerecht gepflegt.<br />
Beobachtungen des Prüfers<br />
Da die Bewohner<strong>in</strong> unter gesetzlicher Betreuung steht, ruft <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer zunächst<br />
den gesetzlichen Betreuer an, stellt sich vor und erläutert den Grund se<strong>in</strong>es<br />
Besuchs <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung. Ob er den gesundheitlichen und pflegerischen Zustand<br />
<strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> nehmen dürfe, fragt er dann. Der gesetzliche Betreuer<br />
ist damit e<strong>in</strong>verstanden.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> lebt seit e<strong>in</strong>em Jahr im <strong>Pflege</strong>heim. Aus <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation<br />
geht hervor, dass sie unter e<strong>in</strong>er rheumatoiden Arthritis und e<strong>in</strong>em Diabetes mellitus<br />
leidet.<br />
Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> führt den <strong>MDK</strong>-Prüfer <strong>in</strong> den Aufenthaltsraum des Wohnbereiches.<br />
Dort sitzt die Bewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong> Tageskleidung auf e<strong>in</strong>em Sofa, die Be<strong>in</strong>e hat<br />
sie mit e<strong>in</strong>er Decke zugedeckt. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> begrüßt die Bewohner<strong>in</strong><br />
und stellt den <strong>MDK</strong>-Prüfer vor, <strong>der</strong> sich ebenfalls kurz vorstellt und die Bewohner<strong>in</strong><br />
fragt, ob er sich ihren gesundheitlichen und pflegerischen Zustand ansehen darf.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> schaut den Prüfer <strong>in</strong>teressiert an, antwortet jedoch nicht. Der Prüfer<br />
fragt die Bewohner<strong>in</strong>, ob er die Inaugensche<strong>in</strong>nahme <strong>in</strong> ihrem Zimmer durchführen<br />
darf. Die Bewohner<strong>in</strong> schaut den Prüfer wie<strong>der</strong> an, äußert sich jedoch nicht. Die<br />
Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> hebt die Decke über den Be<strong>in</strong>en <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> an und fragt<br />
die Bewohner<strong>in</strong>, ob sie die Decke wegnehmen dürfe. Wie<strong>der</strong>um äußert sich die<br />
Bewohner<strong>in</strong> nicht.<br />
Wie die Wohnbereichsleitung dem Prüfer erklärt, äußert sich die Bewohner<strong>in</strong> nur<br />
sehr selten. Wenn sie jedoch etwas nicht möchte, artikuliert sie das sehr deutlich,<br />
<strong>in</strong>dem sie zum Beispiel den Kopf wegdreht, den Mund geschlossen hält o<strong>der</strong> mit<br />
den Armen e<strong>in</strong>e kurze abwehrende Bewegung macht.<br />
Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> hilft <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> aufzustehen und begleitet sie <strong>in</strong> ihr
62 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
63<br />
Zimmer. Das E<strong>in</strong>zelzimmer ist mit e<strong>in</strong>em <strong>Pflege</strong>bett mit zweigeteiltem Bettgittern<br />
ausgestattet, die nach unten gestellt s<strong>in</strong>d. Das Zimmer enthält mehrere persönliche<br />
Gegenstände, unter an<strong>der</strong>em Bil<strong>der</strong> von ihren Verwandten und Topfblumen am<br />
Fenster. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong>, hilft <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>, sich auf ihr Bett zu setzen<br />
– und <strong>der</strong> Prüfer erkennt, dass die Bewohner<strong>in</strong> frei sitzen kann. Neben dem Bett<br />
bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Nachttisch, an dem e<strong>in</strong>e Kl<strong>in</strong>gel befestigt ist. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong><br />
bestätigt, dass die Bewohner<strong>in</strong> die Kl<strong>in</strong>gel gut erreichen und auch bedienen<br />
kann.<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer erklärt <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>, dass er ihre Mundschleimhaut ansehen<br />
möchte und bittet sie, den Mund zu öffnen. Dieser Auffor<strong>der</strong>ung folgt die Bewohner<strong>in</strong><br />
nach kurzem Zögern. Dabei stellt <strong>der</strong> Prüfer des <strong>MDK</strong> fest, dass die Mundschleimhaut<br />
feucht und frei von Belägen und die Zunge nicht belegt ist. Auch die<br />
Lippen s<strong>in</strong>d gepflegt.<br />
Nun fragt <strong>der</strong> Prüfer die Bewohner<strong>in</strong> ob er ihre Haut an den gefährdeten Stellen<br />
ansehen darf. Mit Hilfe <strong>der</strong> Wohnbereichsleitung folgt sie <strong>der</strong> Bitte. Er stellt fest,<br />
dass die Haut <strong>in</strong>takt und gepflegt ist. Auch die F<strong>in</strong>ger- und Fußnägel s<strong>in</strong>d gepflegt,<br />
die Zehenzwischenräume s<strong>in</strong>d sauber. Mit Hilfe <strong>der</strong> Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> zieht sich<br />
die Bewohner<strong>in</strong> wie<strong>der</strong> an. Danach setzt sie sich auf ihr Bett.<br />
Auf dem Nachttisch steht e<strong>in</strong> leeres Glas, daneben e<strong>in</strong>e Flasche Apfelsaft. Der<br />
<strong>MDK</strong>-Prüfer bittet die Bewohner<strong>in</strong>, das Glas <strong>in</strong> die rechte Hand zu nehmen und zum<br />
Mund zu führen, anschließend das Glas <strong>in</strong> die l<strong>in</strong>ke Hand zu nehmen und ebenfalls<br />
zum Mund zu führen. Die Bewohner<strong>in</strong> kommt beiden Auffor<strong>der</strong>ungen prompt und<br />
adäquat nach. Dabei stellt <strong>der</strong> Prüfer fest, dass die Bewohner<strong>in</strong> mit beiden Händen<br />
sicher greifen und beide Hände auf Mundhöhe anheben kann.<br />
Der Prüfer bedankt sich bei <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>, dass er sie hat sehen dürfen und<br />
verabschiedet sich. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> fragt die Bewohner<strong>in</strong>, ob sie wie<strong>der</strong><br />
zurück <strong>in</strong> den Aufenthaltsbereich möchte. Diese antwortet zwar nicht, lässt sich<br />
jedoch aus <strong>der</strong> sitzenden Position aufhelfen und geht <strong>in</strong> Begleitung und mit ihrem<br />
Rollator zurück <strong>in</strong> den Aufenthaltsbereich und nimmt wie<strong>der</strong> auf dem Sofa Platz.<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer und die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> gehen zum Stützpunkt und nehmen<br />
sich geme<strong>in</strong>sam die <strong>Pflege</strong>dokumentation <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> vor. Hieraus geht hervor,<br />
dass die Bewohner<strong>in</strong> 159 Zentimeter groß ist und 57,8 Kilo wiegt. Sie wird jeden<br />
Monat <strong>in</strong> Tageskleidung und Schuhen gewogen. Wie die Dokumentation belegt,<br />
bleibt das Gewicht über e<strong>in</strong>en langen Zeitraum konstant. Die Heimmitarbeiter haben<br />
die <strong>in</strong>dividuellen Ernährungs- und Tr<strong>in</strong>kgewohnheiten <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> ermittelt und<br />
berücksichtigen diese auch. Die Bewohner<strong>in</strong> äußert Hunger und Durst; sie isst und<br />
tr<strong>in</strong>kt selbständig, wenn das Essen mundgerecht zubereitet wird.<br />
Da die rheumatoide Arthritis die Mobilität <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> erheblich e<strong>in</strong>schränkt<br />
und sie deswegen nur mit personeller Unterstützung aus e<strong>in</strong>em Stuhl o<strong>der</strong> Bett<br />
aufstehen und nur mit Hilfe e<strong>in</strong>es Rollators und <strong>in</strong> Begleitung gehen kann, haben<br />
die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung ermittelt, dass e<strong>in</strong> Dekubitusrisiko besteht.<br />
Zudem haben die Heimmitarbeiter festgestellt, dass die Bewohner<strong>in</strong> sturzgefährdet<br />
ist, worüber sie die Bewohner<strong>in</strong> und ihren gesetzlichen Betreuer <strong>in</strong>formiert haben.<br />
Mit dem gesetzlichen Betreuer und <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> haben die Heimmitarbeiter<br />
deshalb folgende Vere<strong>in</strong>barung getroffen: Die Bewohner<strong>in</strong> trägt nur festes Schuhwerk,<br />
sie lässt sich beim Aufstehen helfen und geht nur <strong>in</strong> Begleitung und mit dem<br />
Rollator.<br />
Da die Bewohner<strong>in</strong> sich noch selbständig im Bett drehen kann, ist sie gefährdet,<br />
nachts aus dem Bett zu fallen. Deswegen wird zu Ruhezeiten <strong>der</strong> obere Teil des<br />
Bettgitters hochgezogen, sodass die Bewohner<strong>in</strong> beim Drehen spüren kann, ob sie<br />
am Rand des Bettes angekommen ist. Das am Kopfende hochgezogene Bettgitter<br />
bewirkt, dass die Bewohner<strong>in</strong> beim Drehen nicht aus dem Bett fällt, h<strong>in</strong><strong>der</strong>t sie aber<br />
nicht daran aufzustehen, wenn sie es möchte. Auch kann sie sich an dem Bettgitter<br />
beim Aufstehen festhalten.<br />
Wie aus <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation hervorgeht, meldet sich die Bewohner<strong>in</strong> regelmäßig,<br />
wenn sie aus e<strong>in</strong>em Stuhl o<strong>der</strong> Sessel aufstehen möchte, um beispielsweise zur<br />
Toilette zu gehen. Auch nachts kl<strong>in</strong>gelt sie, wenn sie die Toilette aufsuchen möchte.<br />
Dann hilft ihr die Nachtschwester.
64 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
65<br />
Dokumentation und Bewertung<br />
Dokumentation und Bewertung des Dekubitusrisikos und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />
(Auszug aus dem Prüfbericht):<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
13.7 Liegt e<strong>in</strong> Dekubitusrisiko vor? □<br />
Punkte 12 nach: □ Norton Von:<br />
Braden Gutachter erhoben □ □<br />
□ Sonstige E<strong>in</strong>richtung übernommen □<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
13.8 Wird das <strong>in</strong>dividuelle Dekubitusrisiko erfasst? □<br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
13.9 Werden erfor<strong>der</strong>liche Dekubitusprophylaxen durchgeführt? □ □<br />
t.n.z. = trifft nicht zu<br />
Bewohnervisite 5<br />
E<strong>in</strong> Bewohner leidet unter ausgeprägter Kraftlosigkeit, Schw<strong>in</strong>del und Gleichgewichtsstörungen<br />
wegen e<strong>in</strong>er Herzschwäche. Bei ihm werden e<strong>in</strong>zelne Mängel bei<br />
den sturzprophylaktischen Maßnahmen und bei <strong>der</strong> Körperpflege festgestellt.<br />
Beobachtungen des Prüfers<br />
Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> klopft an <strong>der</strong> Zimmertür des Bewohners und fragt, ob sie<br />
und <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer e<strong>in</strong>treten dürfen. Der Bewohner bittet beide <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Zimmer. Die<br />
Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> stellt dem Bewohner den Prüfer des <strong>MDK</strong> vor. Der Bewohner<br />
lebt seit e<strong>in</strong>em Jahr im <strong>Pflege</strong>heim. Er leidet unter e<strong>in</strong>er Herzschwäche mit ausgeprägter<br />
Kraftlosigkeit, Schw<strong>in</strong>del und Gleichgewichtsstörungen beim Gehen.<br />
Der Bewohner sitzt an e<strong>in</strong>em Tisch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Zimmer und trägt Tageskleidung. Er trägt<br />
feste Schuhe. Der <strong>MDK</strong>-Prüfer begrüßt den Bewohner, <strong>der</strong> die Begrüßung freundlich<br />
erwi<strong>der</strong>t. Der Prüfer stellt sich kurz vor, erläutert den Grund se<strong>in</strong>es Besuches und<br />
fragt den Bewohner, ob er se<strong>in</strong>en gesundheitlichen und pflegerischen Zustand <strong>in</strong><br />
Augensche<strong>in</strong> nehmen könne. Der Bewohner ist gerne damit e<strong>in</strong>verstanden.<br />
Der Bewohner bewohnt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelzimmer. Er hat von zuhause drei bequeme Stühle<br />
mitgebracht, da er viel Besuch empfängt. Er hat auch e<strong>in</strong>en großen Fernseher<br />
mitgebracht, da er viel und gerne fernsieht. Am Bett bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e Kl<strong>in</strong>gel. Der<br />
Prüfer bittet den Bewohner zu kl<strong>in</strong>geln. Der Bewohner kann die Kl<strong>in</strong>gel gut erreichen<br />
und bedienen. Auch das Nachtlicht kann er von se<strong>in</strong>em Bett aus gut erreichen.<br />
Nun <strong>in</strong>formiert <strong>der</strong> Prüfer den Bewohner, dass er gerne se<strong>in</strong>e Mundschleimhaut<br />
und se<strong>in</strong>e Haut <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> nehmen möchte. Er bittet den Bewohner zunächst<br />
den Mund zu öffnen. Der Bewohner kommt dieser Bitte prompt nach. So kann <strong>der</strong><br />
Prüfer feststellen, dass die Mundschleimhaut feucht und frei von Belägen ist, dass<br />
die Zunge nicht belegt ist und dass die Lippen gepflegt s<strong>in</strong>d. Nun möchte <strong>der</strong> Prüfer<br />
die Haut des Bewohners ansehen. Hierzu bittet er den Bewohner sich auf se<strong>in</strong> Bett<br />
zu legen, damit er sich mit Hilfe <strong>der</strong> Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> ausziehen kann. Dieser<br />
Bitte kommt <strong>der</strong> Bewohner gerne nach. Dabei beobachtet <strong>der</strong> Prüfer, dass <strong>der</strong><br />
Bewohner selbständig aus se<strong>in</strong>em Stuhl aufstehen und zum Bett gehen kann. Der<br />
Bewohner sagt, dass ihm jetzt schw<strong>in</strong>delig wird, so dass die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong><br />
ihn stützt. Auf dem Bett kann <strong>der</strong> Bewohner frei sitzen und sich im Bett liegend<br />
selbständig drehen. Die Haut des Bewohners ist <strong>in</strong>takt. Der <strong>MDK</strong>-Prüfer sieht, dass<br />
<strong>der</strong> Bewohner e<strong>in</strong>e sehr trockene Pergamenthaut hat, die zu Läsionen neigt. Die<br />
F<strong>in</strong>ger- und Fußnägel s<strong>in</strong>d gepflegt. Sämtliche Zehenzwischenräume s<strong>in</strong>d belegt.<br />
Nun bedankt sich <strong>der</strong> Prüfer bei dem Bewohner dafür, dass er ihn sprechen und<br />
ansehen durfte.<br />
Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> und <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer gehen zum <strong>Pflege</strong>stützpunkt des<br />
Wohnbereiches, um die <strong>Pflege</strong>dokumentation anzusehen. Geme<strong>in</strong>sam stellen sie<br />
fest, dass <strong>der</strong> Bewohner 184 cm groß ist und 65,3 Kilo wiegt. Der Bewohner wird<br />
e<strong>in</strong> Mal im Monat mit Kleidung und Schuhen gewogen – se<strong>in</strong> Gewicht ist, seit er <strong>in</strong><br />
die E<strong>in</strong>richtung gezogen ist, konstant. Die Heimmitarbeiter haben die <strong>in</strong>dividuellen<br />
Ernährungs- und Tr<strong>in</strong>kgewohnheiten des Bewohners ermittelt und berücksichtigen<br />
sie gerne. Der Bewohner mag sämtliche Speisen außer Erbsen o<strong>der</strong> Erbsensuppe.<br />
Er tr<strong>in</strong>kt gerne M<strong>in</strong>eralwasser. Der Bewohner kann Hunger und Durst zuverlässig<br />
äußern, er isst und tr<strong>in</strong>kt selbständig. Er nimmt täglich drei Hauptmahlzeiten sowie<br />
e<strong>in</strong>e Zwischenmahlzeit zu sich. Er tr<strong>in</strong>kt morgens gerne Kaffee, über den Tag e<strong>in</strong>e<br />
Flasche M<strong>in</strong>eralwasser und abends Tee.
66 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
67<br />
Der Bewohner kann frei sitzen, frei stehen und auch selbständig gehen; daher ist er<br />
nicht dekubitusgefährdet. Da er immer wie<strong>der</strong> unter Schw<strong>in</strong>del leidet, treten beim<br />
Gehen Gleichgewichtsstörungen auf. Die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung haben mit Hilfe<br />
e<strong>in</strong>es Assessments ermittelt, dass <strong>der</strong> Bewohner nicht sturzgefährdet ist.<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer fragt nach, ob die E<strong>in</strong>richtung auch das Sturzrisiko geprüft hat. Die<br />
Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> entgegnet, dass <strong>der</strong> Bewohner ja noch selbständig und ohne<br />
e<strong>in</strong> Hilfsmittel (z.B. Stock) gehen könne und man ihn daher nicht für sturzgefährdet<br />
halte. Der <strong>MDK</strong>-Prüfer weist darauf h<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong> Bewohner an Schw<strong>in</strong>del und<br />
Gleichgewichtsstörungen leidet, so dass er ihn für sturzgefährdet hält. Er empfiehlt<br />
<strong>der</strong> Wohnbereichsleitung, den Bewohner über das Sturzrisiko zu <strong>in</strong>formieren und<br />
mit ihm <strong>in</strong>dividuell geeignete Maßnahmen zur Sturzprophylaxe zu vere<strong>in</strong>baren. So<br />
könnte mit dem Bewohner vere<strong>in</strong>bart werden, dass er kl<strong>in</strong>geln soll, wenn er sich<br />
schw<strong>in</strong>dlig fühlt, bevor er aus dem Bett o<strong>der</strong> dem Stuhl aufsteht.<br />
Da <strong>der</strong> Bewohner unter e<strong>in</strong>er trockenen Pergamenthaut leidet, erkundigt sich <strong>der</strong><br />
<strong>MDK</strong>-Prüfer, ob <strong>der</strong> Bewohner mit e<strong>in</strong>em geeigneten Hautpflegepräparat e<strong>in</strong>gecremt<br />
wird. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> sagt, dass dies nicht <strong>der</strong> Fall ist. Daraufh<strong>in</strong><br />
empfiehlt <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer, die Haut zur Vermeidung von Hautläsionen regelmäßig<br />
nach dem Waschen e<strong>in</strong>zucremen. Weiterh<strong>in</strong> weist <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer darauf h<strong>in</strong>, dass<br />
die Zehenzwischenräume gere<strong>in</strong>igt und gepflegt werden müssen – denn er habe<br />
bei <strong>der</strong> Inaugensche<strong>in</strong>nahme <strong>der</strong> Zehenzwischenräume beobachtet, dass diese<br />
belegt s<strong>in</strong>d.<br />
Dokumentation und Bewertung<br />
Dokumentation und Bewertung des Sturzrisikos und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Prophylaxen<br />
(Auszug aus dem Prüfbericht):<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
13.3 Liegt e<strong>in</strong> Sturzrisiko vor? □<br />
Von:<br />
Gutachter beurteilt □<br />
E<strong>in</strong>richtung übernommen □ □<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
13.4 Wird das <strong>in</strong>dividuelle Sturzrisiko erfasst? □ <br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
13.5 Werden Sturzereignisse dokumentiert? □ □ <br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
13.6 Werden erfor<strong>der</strong>liche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt? □ □<br />
t.n.z. = trifft nicht zu<br />
Dokumentation und Bewertung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Körperpflege (Auszug aus dem<br />
Prüfbericht):<br />
17.2 Wird die erfor<strong>der</strong>liche Körperpflege den Bedürfnissen und ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt? □ □<br />
17.4 Wird die erfor<strong>der</strong>liche Mund- und Zahnpflege den Bedürfnissen und ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt? □ □<br />
t.n.z. = trifft nicht zu
68 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
69<br />
Bewohnervisite 6<br />
E<strong>in</strong>e Bewohner<strong>in</strong> ist durch e<strong>in</strong>e Krebserkrankung depressiv geworden. Vor kurzem<br />
wurde sie am Auge operiert. Jetzt wird e<strong>in</strong> pflegerischer Mangel bei <strong>der</strong> Medikamentengabe<br />
festgestellt.<br />
Beobachtungen des Prüfers<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> lebt seit fünf Jahren <strong>in</strong> diesem <strong>Pflege</strong>heim. E<strong>in</strong> Jahr nach ihrem<br />
E<strong>in</strong>zug wurde Gebärmutterkrebs festgestellt. Durch die Krebserkrankung ist die<br />
Bewohner<strong>in</strong> depressiv geworden. Vor kurzem musste sie wegen e<strong>in</strong>er Erhöhung<br />
des Innendruckes des rechten Auges, dem sogenannten Grünen Star, operiert<br />
werden. Nach <strong>der</strong> Operation benötigt sie jetzt noch für mehrere Wochen fünf Mal<br />
täglich Augentropfen.<br />
Der <strong>MDK</strong>-Gutachter trifft die Bewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong> ihrem Zimmer. Sie liegt auf dem Bett und<br />
ruht sich aus. Sie ist etwas schwerhörig, so dass <strong>der</strong> Gutachter laut und deutlich<br />
sprechen muss. Die Bewohner<strong>in</strong> ist mit <strong>der</strong> Befragung und Inaugensche<strong>in</strong>nahme<br />
e<strong>in</strong>verstanden. Sie erzählt dem Gutachter, dass sie unter Übelkeit leidet und daher<br />
lieber <strong>in</strong> ihrem Zimmer bleibt; nur ganz selten lässt sie sich dazu überreden,<br />
auch e<strong>in</strong>mal an e<strong>in</strong>em Fest <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung teilzunehmen. Der Gutachter erkundigt<br />
sich deshalb nach den Interessen <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> und fragt, ob sie Beschäftigungsangebote<br />
erhalten hat, die sie mit e<strong>in</strong>em Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung o<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>em Ehrenamtlichen <strong>in</strong> ihrem Zimmer wahrnehmen kann. Sie habe früher gerne<br />
gehandarbeitet und sehe sich gerne Handarbeitshefte an, antwortet die Bewohner<strong>in</strong>.<br />
Auch die Neuigkeiten aus dem Ort, <strong>in</strong> dem sie früher viele Jahre gelebt hat,<br />
<strong>in</strong>teressieren sie sehr. Deswegen würde sie sich freuen, wenn jemand mit ihr die<br />
Zeitung durchschaue.<br />
So stellt <strong>der</strong> Prüfer fest, dass die Bewohner<strong>in</strong> Wünsche und Bedürfnisse äußern<br />
kann. Nun prüft <strong>der</strong> Gutachter, ob die Bewohner<strong>in</strong> die Kl<strong>in</strong>gel erreichen und bedienen<br />
kann. Dann stellt er fest, dass die Bewohner<strong>in</strong> mit beiden Händen sicher<br />
greifen und beide Hände auf Mundhöhe anheben kann. Sie kann frei sitzen und<br />
frei stehen. Sie geht mit dem Rollator alle<strong>in</strong>e, wenn auch unsicher, im Wohnbereich<br />
umher. Wenn sie sich im Wohnbereich fortbewegt, trägt sie feste Schuhe. Im Bett<br />
kann sie sich selbständig drehen.<br />
Das Dekubitusrisiko wurde erhoben und dokumentiert. Die Bewohner<strong>in</strong> ist nicht<br />
dekubitusgefährdet. Auch das Sturzrisiko haben die Heimmitarbeiter erhoben und<br />
dokumentiert – mit dem Ergebnis, dass die Bewohner<strong>in</strong> sturzgefährdet ist. Um<br />
e<strong>in</strong>en Sturz zu vermeiden, trägt sie geschlossene Schuhe und geht ausschließlich<br />
mit ihrem Rollator umher. Wenn sie nachts auf die Toilette möchte, kl<strong>in</strong>gelt sie nach<br />
dem <strong>Pflege</strong>personal. Seit sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung lebt, ist sie nicht gestürzt.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> kann Hunger und Durst äußern, selbständig essen und tr<strong>in</strong>ken.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs klagt sie häufig über Übelkeit und isst deshalb immer weniger. Bei e<strong>in</strong>er<br />
Körpergröße von 165 Zentimeter wiegt sie jetzt 45,5 Kilo. Der behandelnde Arzt<br />
hat die Bewohner<strong>in</strong> über e<strong>in</strong>e weiterführende mediz<strong>in</strong>ische Diagnostik <strong>in</strong>formiert,<br />
um feststellen zu können, warum sie an Gewicht abnimmt. Die Bewohner<strong>in</strong> möchte<br />
diese Untersuchung nicht durchführen lassen. Die Heimmitarbeiter haben mit dem<br />
behandelnden Arzt und <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> sowie den Angehörigen <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong><br />
gesprochen, dass sie ihr sechs bis acht Mal am Tag appetitlich angerichtete kle<strong>in</strong>e<br />
Mahlzeiten anbieten. Dabei berücksichtigen sie, dass die Bewohner<strong>in</strong> gerne Süßspeisen<br />
isst, vor allen D<strong>in</strong>gen Milchreis und Süßigkeiten zum Nachtisch.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> leidet unter e<strong>in</strong>er Blasendrang<strong>in</strong>kont<strong>in</strong>enz und geht selbständig zur<br />
Toilette. Nur nachts kl<strong>in</strong>gelt sie nach dem <strong>Pflege</strong>personal. Wegen <strong>der</strong> Drang<strong>in</strong>kont<strong>in</strong>enz<br />
trägt sie <strong>in</strong>dividuell angepasste Inkont<strong>in</strong>enzartikel.<br />
Nach <strong>der</strong> Augenoperation hat <strong>der</strong> behandelnde Arzt <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> Augentropfen<br />
verordnet. Drei Mal täglich soll sie die Augentropfen Prosopt5 sowie e<strong>in</strong> Mal täglich<br />
die Augentropfen Xalatan2,5 erhalten. Aus <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation geht hervor,<br />
dass die Bewohner<strong>in</strong> Trosopt5 nur zwei Mal täglich erhalten hat. Als <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer<br />
die Augentropfen sehen will, kann die Wohnbereichsleitung sie nicht f<strong>in</strong>den. Der<br />
<strong>MDK</strong>-Prüfer <strong>in</strong>formiert die Wohnbereichsleitung, dass die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />
<strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> die Medikamente verabreichen müssen, die <strong>der</strong> behandelnde Arzt<br />
verordnet hat. Die Augentropfen, die die Bewohner<strong>in</strong> drei Mal täglich erhalten soll,<br />
müssen <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung vorgehalten werden.
70 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
71<br />
Dokumentation und Bewertung<br />
Dokumentation und Bewertung <strong>der</strong> Medikamentengabe, bei <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Mangel festgestellt<br />
wurde (Auszug aus dem Prüfbericht):<br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
12.1 Ist bei Bedarf e<strong>in</strong>e aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar? □ □<br />
12.2 Entspricht die Durchführung <strong>der</strong> behandlungspflegerischen ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
Maßnahmen den ärztlichen Anordnungen? □ □<br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
12.3 Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen? □ □<br />
ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
12.4 Ist <strong>der</strong> Umgang mit Medikamenten sachgerecht? □ □<br />
t.n.z. = trifft nicht zu<br />
Bewohnervisite 7<br />
E<strong>in</strong>e Bewohner<strong>in</strong> leidet unter e<strong>in</strong>er fortgeschrittenen Demenz. Bei ihr wird e<strong>in</strong> gravieren<strong>der</strong><br />
Mangel bei <strong>der</strong> Ernährung festgestellt.<br />
Beobachtungen des Prüfers<br />
In diesem Fall ruft <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer zunächst den gesetzlichen Betreuer <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong><br />
an, stellt sich vor und erläutert den Grund se<strong>in</strong>es Besuches <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung.<br />
Er fragt den gesetzlichen Betreuer, ob er den gesundheitlichen und pflegerischen<br />
Zustand <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> nehmen dürfe. Er <strong>in</strong>formiert ihn darüber,<br />
dass er die Bewohner<strong>in</strong> fragen möchte, wie es ihr geht und ob sie sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />
wohlfühlt. Um beurteilen zu können, ob sie fach- und sachgerecht gepflegt<br />
wird, würde er sich gerne auch Mundschleimhaut und Zunge zeigen lassen und<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Haut unter den Achselhöhlen, unter <strong>der</strong> Brust, <strong>in</strong> den Leisten, <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Gesäßregion, an den Füßen und <strong>in</strong> den Zehenzwischenräumen ansehen. Der<br />
gesetzliche Betreuer ist damit e<strong>in</strong>verstanden.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> lebt seit vier Jahren im <strong>Pflege</strong>heim. Sie leidet unter e<strong>in</strong>er Demenz.<br />
Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> führt den <strong>MDK</strong>-Prüfer auf den Flur des Wohnbereiches.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> geht an ihrem Rollator auf dem Flur des Wohnbereiches umher und<br />
schaut nach den Pflanzen. Sie trägt Tageskleidung und feste Schuhe. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong><br />
begrüßt die Bewohner<strong>in</strong> und stellt den <strong>MDK</strong>-Prüfer vor, <strong>der</strong> sich<br />
ebenfalls kurz vorstellt und die Bewohner<strong>in</strong> fragt, ob er sich ihren gesundheitlichen<br />
und pflegerischen Zustand ansehen darf und ob er die Befragung und Untersuchung<br />
<strong>in</strong> ihrem Zimmer durchführen kann. Die Bewohner<strong>in</strong> ist damit e<strong>in</strong>verstanden.<br />
Geme<strong>in</strong>sam gehen sie zum Zimmer <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>. Dabei fällt auf, dass die Bewohner<strong>in</strong><br />
ihr Zimmer nicht alle<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>det, son<strong>der</strong>n dass die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> sie<br />
zu ihrem Zimmer führen muss.<br />
Die Bewohner<strong>in</strong> bewohnt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelzimmer, <strong>in</strong> dem viele Topfblumen stehen. Sie<br />
erzählt dem <strong>MDK</strong>-Prüfer, dass sie Blumen liebt. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> hilft <strong>der</strong><br />
Bewohner<strong>in</strong>, sich auf ihr Bett zu setzen. Dabei erkennt <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer, dass die<br />
Bewohner<strong>in</strong> auf dem Bett frei sitzen kann. Direkt neben dem Bett steht e<strong>in</strong> Nachttisch,<br />
an dem e<strong>in</strong>e Kl<strong>in</strong>gel befestigt ist. Der <strong>MDK</strong>-Prüfer bittet die Bewohner<strong>in</strong> zu<br />
kl<strong>in</strong>geln. Die Bewohner<strong>in</strong> nimmt die Kl<strong>in</strong>gel <strong>in</strong> beide Hände und dreht sie. Auf den
72 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
73<br />
Kl<strong>in</strong>gelknopf drückt sie nicht. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> bestätigt dem <strong>MDK</strong>-Prüfer,<br />
dass die Bewohner<strong>in</strong> die Kl<strong>in</strong>gel nicht bedienen kann.<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer erklärt <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>, dass er ihre Mundschleimhaut ansehen<br />
möchte und bittet sie, den Mund zu öffnen. Dieser Auffor<strong>der</strong>ung folgt die Bewohner<strong>in</strong><br />
erst, nachdem <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer ihr se<strong>in</strong>en Wunsch noch e<strong>in</strong>mal erklärt hat. Er stellt<br />
fest, dass die Mundschleimhaut feucht und frei von Belägen und die Zunge nicht<br />
belegt s<strong>in</strong>d. Auch die Lippen s<strong>in</strong>d gepflegt.<br />
Nun fragt <strong>der</strong> Prüfer die Bewohner<strong>in</strong> ob er sich ihre Haut an den gefährdeten<br />
Stellen ansehen darf. Mit Hilfe <strong>der</strong> Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> folgt sie <strong>der</strong> Bitte. Hierbei<br />
beobachtet <strong>der</strong> Prüfer, dass sich die Bewohner<strong>in</strong> im Bett selbständig drehen kann.<br />
Weiterh<strong>in</strong> stellt er fest, dass die Haut <strong>in</strong>takt und bis auf die Zehenzwischenräume,<br />
die teilweise belegt s<strong>in</strong>d, gepflegt ist. Auch die F<strong>in</strong>ger- und Fußnägel s<strong>in</strong>d gepflegt.<br />
Mit Hilfe <strong>der</strong> Wohnbereichsleitung zieht sich die Bewohner<strong>in</strong> wie<strong>der</strong> an und setzt<br />
sich auf ihr Bett.<br />
Auf dem Tisch steht e<strong>in</strong>e Flasche mit Apfelsaft, daneben e<strong>in</strong> leeres Glas. Der <strong>MDK</strong>-<br />
Prüfer fragt die Bewohner<strong>in</strong>, ob sie e<strong>in</strong>en Schluck Apfelsaft tr<strong>in</strong>ken möchte. Sie<br />
antwortet mit „Ja“. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> schenkt das Glas halb voll und gibt<br />
es <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Hand. Die Bewohner<strong>in</strong> führt das Glas mit beiden Händen<br />
zum Mund und tr<strong>in</strong>kt den gesamten Inhalt. Der Prüfer stellt somit fest, dass die<br />
Bewohner<strong>in</strong> mit beiden Händen sicher greifen und auch beide Hände auf Mundhöhe<br />
anheben kann.<br />
Der Prüfer bedankt sich bei <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>, dass er sie hat sehen dürfen, und<br />
verabschiedet sich. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> fragt die Bewohner<strong>in</strong>, ob sie wie<strong>der</strong><br />
die Blumen im Flur betrachten möchte. Dies bejaht die Bewohner<strong>in</strong>, woraufh<strong>in</strong> die<br />
Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> ihren Rollator zur Verfügung stellt und sie auf<br />
den Flur begleitet.<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer und die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> gehen zum Stützpunkt und nehmen<br />
sich geme<strong>in</strong>sam die <strong>Pflege</strong>dokumentation <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> vor. Hieraus geht hervor,<br />
dass die Bewohner<strong>in</strong> 150 Zentimeter groß ist und 61,5 Kilo wiegt. Im Juli des<br />
Jahres hat die Bewohner<strong>in</strong> noch 66,4 Kilo gewogen. Die Bewohner<strong>in</strong>, die jeden<br />
Monat gewogen wird, hat im August 64,8 Kilo gewogen, im September 61,7 Kilo<br />
und im Oktober 61,6 Kilo. Somit hat sie <strong>in</strong> den vergangenen fünf Monaten 4,9 Kilo<br />
ihres Körpergewichtes verloren. Nach Angabe <strong>der</strong> Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> ist diese<br />
Gewichtsabnahme nicht bemerkt worden. Deswegen haben die Heimmitarbeiter<br />
auch den Hausarzt noch nicht <strong>in</strong>formiert und die Ursache für die Gewichtsabnahme<br />
nicht eruiert.<br />
Aus <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>dokumentation geht hervor, dass die Bewohner<strong>in</strong> selbständig essen<br />
kann, wenn die Mahlzeiten mundgerecht zubereitet werden. H<strong>in</strong> und wie<strong>der</strong> muss<br />
sie daran er<strong>in</strong>nert werden, zu essen. Die Mitarbeiter <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung haben festgestellt,<br />
dass die Bewohner<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>e Leberknödel, ke<strong>in</strong>e Pilze und ke<strong>in</strong>en Fisch mag.<br />
Alle an<strong>der</strong>en Speisen isst sie gerne. Die Wohnbereichsleitung versichert, dass die<br />
Bewohner<strong>in</strong> täglich drei Hauptmahlzeiten und e<strong>in</strong>e Zwischenmahlzeit bekommt. Sie<br />
glaubt, dass die Bewohner<strong>in</strong> auch alle Mahlzeiten vollständig verzehrt.<br />
Der <strong>MDK</strong>-Prüfer macht die Wohnbereichsleitung darauf aufmerksam, dass die Mitarbeiter<br />
des Heimes den Arzt über die Gewichtsabnahme <strong>in</strong>formieren und geme<strong>in</strong>sam<br />
mit ihm die Ursache für die Gewichtsabnahme ermitteln müssen. Er empfiehlt<br />
<strong>der</strong> Wohnbereichsleitung, e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>dividuellen Ernährungsplan zu erstellen. In diesem<br />
Plan sollte auch stehen, wie viel Kilokalorien die Bewohner<strong>in</strong> pro Tag zu sich nehmen<br />
sollte, damit sie ihr Gewicht halten, bzw. weiter an Gewicht zunehmen kann. Auch<br />
sollte <strong>der</strong> Plan berücksichtigen, dass die Bewohner<strong>in</strong> Fisch, Leberknödel und Pilze<br />
nicht mag. Die Mahlzeiten sollten so zusammengestellt werden, dass die Bewohner<strong>in</strong><br />
die benötigte Anzahl an Kilokalorien aufnimmt. Der <strong>MDK</strong>-Prüfer empfiehlt <strong>der</strong><br />
Wohnbereichsleiter<strong>in</strong>, schriftlich festzuhalten, ob die Bewohner<strong>in</strong> die angebotenen<br />
Mahlzeiten vollständig, teilweise o<strong>der</strong> auch e<strong>in</strong>mal gar nicht zu sich nimmt.<br />
Bei <strong>der</strong> Inaugensche<strong>in</strong>nahme hat <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer festgestellt, dass die Zehenzwischenräume<br />
teilweise belegt s<strong>in</strong>d. Die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> erläutert jetzt, dass sich<br />
die Bewohner<strong>in</strong> die Füße nicht immer waschen lassen möchte. Die Bewohner<strong>in</strong><br />
reagiere teilweise aggressiv, wenn man ihr die Füße waschen möchte. Dieses Verhalten<br />
hat die Wohnbereichsleiter<strong>in</strong> auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dokumentation festgehalten.
74 Wie <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> die <strong>Pflege</strong> beurteilt<br />
Was geschieht nach <strong>der</strong> Prüfung?<br />
75<br />
Dokumentation und Bewertung<br />
Dokumentation und Bewertung <strong>der</strong> Risiken und E<strong>in</strong>schränkungen bei <strong>der</strong> Bewertung<br />
<strong>der</strong> Ernährung und Flüssigkeitsversorgung sowie <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />
(Auszug aus dem Prüfbericht):<br />
14.1 Gewicht, Größe, Ernährungszustand, Flüssigkeitsversorgung<br />
a. Aktuelles Gewicht 61,5 kg<br />
b. Aktuelle Größe 150 cm<br />
c. BMI (kg/m²) 27,33<br />
d. Gewichtsverlauf <strong>in</strong> den letzten sechs Monaten □ zugenommen<br />
□ konstant<br />
relevante Abnahme<br />
□ kann nicht ermittelt werden<br />
e. Flüssigkeitsversorgung unauffällig<br />
□ konzentrierter Ur<strong>in</strong><br />
□ trockene Schleimhäute<br />
□ stehende Hautfalten<br />
□ ke<strong>in</strong> Speichelsee unter Zunge<br />
Ja ne<strong>in</strong><br />
14.3 Bestehen Risiken/E<strong>in</strong>schränkungen im Bereich <strong>der</strong> Ernährung? □<br />
Von:<br />
Gutachter beurteilt □ □<br />
E<strong>in</strong>richtung übernommen □<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
14.5 Werden <strong>in</strong>dividuelle Ernährungsressourcen und Risiken erfasst? □<br />
14.7 Werden erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen bei E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> ja ne<strong>in</strong> t.n.z.<br />
selbständigen Nahrungsversorgung durchgeführt? □ □<br />
14.9 Ist <strong>der</strong> Ernährungszustand angemessen im Rahmen ja ne<strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> E<strong>in</strong>wirkungsmöglichkeiten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung? □ <br />
t.n.z. = trifft nicht zu<br />
Konsequenzen:<br />
Was geschieht nach <strong>der</strong> Prüfung?<br />
Was passiert, wenn die <strong>MDK</strong>-Prüfer das Heim wie<strong>der</strong> verlassen und den Prüfbericht<br />
erstellt haben? Wer sorgt dafür, dass notwendige Maßnahmen e<strong>in</strong>geleitet werden?<br />
Fest steht: E<strong>in</strong>e <strong>Qualität</strong>sprüfung ist nur dann s<strong>in</strong>nvoll, wenn die Empfehlungen <strong>der</strong><br />
Gutachter nicht nur auf dem Papier stehen, son<strong>der</strong>n auch zu den notwendigen<br />
Konsequenzen führen.<br />
Für den <strong>MDK</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> endet <strong>der</strong> Auftrag mit <strong>der</strong> Abgabe des Prüfberichts<br />
an die <strong>Pflege</strong>kassen. Es ist dann <strong>der</strong>en Aufgabe, die <strong>in</strong> dem Bericht enthaltenen<br />
Empfehlungen aufzugreifen und gegenüber dem Heim durchzusetzen. In<br />
an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n übernimmt <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> selbst die Rolle des Umsetzers: Hier<br />
haben die Landesverbände <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen dem <strong>MDK</strong> den Auftrag erteilt, den<br />
<strong>Pflege</strong>heimen gegenüber Empfehlungen zu erteilen und Fristen zu setzen, um die<br />
bei <strong>der</strong> Prüfung festgestellten Mängel abzustellen.<br />
Beide Vorgehensweisen verfolgen dasselbe Ziel: Es geht darum, das betroffene <strong>Pflege</strong>heim<br />
zu veranlassen, die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen unverzüglich<br />
zu realisieren. Dah<strong>in</strong>ter steht <strong>der</strong> so genannte Sicherstellungsauftrag, wonach die<br />
gesetzlich Kranken- und <strong>Pflege</strong>versicherten fach- und sachgerecht versorgt se<strong>in</strong><br />
müssen. Wie die <strong>Pflege</strong>kassen diesen Auftrag konkret erfüllen, soll im Folgenden<br />
an <strong>der</strong> Vorgehensweise <strong>der</strong> AOK <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> beschrieben werden.<br />
Gemäß dem neuen <strong>Pflege</strong>weiterentwicklungsgesetz prüft <strong>der</strong> <strong>MDK</strong> jedes Jahr die<br />
rund 1.400 <strong>Pflege</strong>heime <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und erstellt über jede Prüfung e<strong>in</strong>en<br />
umfassenden Bericht. E<strong>in</strong>e dementsprechend hohe Zahl an Prüfberichten erhalten<br />
die <strong>Pflege</strong>kassen, die anhand dieser Gutachten über ihr Vorgehen entscheiden:<br />
• Im Falle kle<strong>in</strong>erer Beanstandungen genügt häufig e<strong>in</strong>e formlose Nachfrage bei <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>richtung, um zu klären, ob die im Prüfbericht angeführten Mängel behoben<br />
wurden. Ist das nicht <strong>der</strong> Fall, ergeht e<strong>in</strong> schriftlicher Bescheid <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kasse,<br />
diese Mängel <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er bestimmten Frist zu beseitigen. Die Überprüfung<br />
erfolgt dann <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel bei <strong>der</strong> nächsten Rout<strong>in</strong>eprüfung des <strong>MDK</strong>.
76 Was geschieht nach <strong>der</strong> Prüfung?<br />
Was geschieht nach <strong>der</strong> Prüfung?<br />
77<br />
• Bei größeren Missständen veranlassen die Landesverbände <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen<br />
e<strong>in</strong>e Anhörung im betroffenen <strong>Pflege</strong>heim. Hier sitzen dann Vertreter<br />
<strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen und des betroffenen Heims e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gegenüber. Auf <strong>der</strong><br />
Grundlage des <strong>MDK</strong>-Prüfberichts nimmt das Heim zu den e<strong>in</strong>zelnen Mängeln<br />
Stellung.<br />
• Bei gravierenden Mängeln erfolgt e<strong>in</strong>e sofortige Reaktion. In diesem Fall<br />
<strong>in</strong>formiert die zuständige <strong>Pflege</strong>kasse o<strong>der</strong> auch schon <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfer<br />
unverzüglich die Heimaufsicht, die dann im Rahmen des Ordnungsrechts<br />
zu je<strong>der</strong> Tages- und Nachtzeit e<strong>in</strong>greift. Das ist zum Beispiel <strong>der</strong> Fall, wenn<br />
Bewohner aufgrund e<strong>in</strong>er unzureichenden Ernährung Schaden erleiden o<strong>der</strong><br />
wenn sie durch freiheitsentziehende Maßnahmen <strong>in</strong> unzulässiger Weise <strong>in</strong><br />
ihrer Lebensweise e<strong>in</strong>geschränkt werden.<br />
Als wirkungsvolles Instrument, um notwendige Verbesserungsmaßnahmen durchzusetzen<br />
und die <strong>Pflege</strong>qualität <strong>in</strong> den Heimen zu sichern, hat sich <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> das im folgenden Abschnitt näher beschriebene Anhörungsverfahren<br />
erwiesen.<br />
Anhörungsverfahren <strong>der</strong> Landesverbände <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen<br />
Bestehen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Pflege</strong>heim Mängel, sieht <strong>der</strong> Gesetzgeber e<strong>in</strong>e Anhörung und<br />
den Erlass e<strong>in</strong>es Auflagenbescheids vor. Grundsätzlich gibt es für die <strong>Pflege</strong>kassen<br />
dann zwei Möglichkeiten, diese Vorgabe zu erfüllen: Die Anhörung kann auf schriftlichem<br />
o<strong>der</strong> auch auf mündlichem Wege erfolgen.<br />
Bei <strong>der</strong> großen Zahl kle<strong>in</strong>erer Beanstandungen genügt die erste Variante. Klassischer<br />
Fall: Der Versicherte ist gefährdet, e<strong>in</strong> Wundliege-Geschwür (Dekubitalulcus)<br />
zu erleiden. Die <strong>Pflege</strong> ist grundsätzlich angemessen, <strong>der</strong> Bewohner wird regelmäßig<br />
<strong>in</strong> den Rollstuhl gesetzt und nach e<strong>in</strong>em Bewegungsplan mobilisiert. Nur die<br />
Wechseldruckmatratze, auf <strong>der</strong> er im Bett liegt, ist auf e<strong>in</strong> falsches Körpergewicht<br />
e<strong>in</strong>gestellt. In solchen und ähnlichen Fällen gibt es ke<strong>in</strong>e Anhörung vor Ort, son<strong>der</strong>n<br />
die <strong>Pflege</strong>kasse folgt dann den Feststellungen und Empfehlungen im Prüfbericht<br />
des <strong>MDK</strong> und erlässt die entsprechenden Bescheide.<br />
Wenn dagegen die Ergebnisse des <strong>MDK</strong>-Prüfberichts auf größere Mängel h<strong>in</strong>weisen,<br />
wird die zuständige <strong>Pflege</strong>kasse <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>e Anhörung vor Ort veranlassen.<br />
Das ist zum Beispiel <strong>der</strong> Fall, wenn <strong>der</strong> Bericht den Verdacht nahelegt, dass<br />
e<strong>in</strong> Heim die Versicherten nicht nach anerkanntem Wissensstand versorgt o<strong>der</strong><br />
bestimmte Leistungen – wie etwa die Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung –<br />
nicht sachgemäß erbr<strong>in</strong>gt.<br />
Wie läuft die Anhörung ab?<br />
Kommt die <strong>Pflege</strong>kasse zu dem Schluss, e<strong>in</strong>e Anhörung durchzuführen, stimmt sie<br />
den Term<strong>in</strong> mit <strong>der</strong> Heimaufsicht ab. Etwa drei Wochen vor dem Anhörungsterm<strong>in</strong><br />
erhält <strong>der</strong> Heimträger e<strong>in</strong> Schreiben, <strong>in</strong> dem ihm mitgeteilt wird, dass <strong>in</strong> dem betroffenen<br />
Heim e<strong>in</strong>e „Anhörung nach § 24 SGB X“ stattf<strong>in</strong>det. Häufig ist die Überraschung<br />
<strong>in</strong> dem Heim dann groß – hatte man doch geglaubt, mit dem Besuch des <strong>MDK</strong> und<br />
<strong>der</strong> Zusendung des Prüfberichts sei die Angelegenheit erledigt.<br />
E<strong>in</strong> Trugschluss: Zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong> schlecht geführtes Heim muss sich darauf e<strong>in</strong>stellen,<br />
dass die Anhörung im Interesse <strong>der</strong> Bewohner mit großer Sorgfalt durchgeführt wird<br />
und Konsequenzen klar formuliert und nachverfolgt werden.<br />
Das <strong>Pflege</strong>heim muss damit rechnen, dass die Anhörung von sechs bis sieben Personen<br />
durchgeführt wird. Neben Vertretern <strong>der</strong> verschiedenen Landesverbände <strong>der</strong><br />
<strong>Pflege</strong>kassen zählt hierzu immer auch e<strong>in</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> Heimaufsicht. Dieser kann<br />
im Zuge des Ordnungsrechts agieren und ist deshalb dazu berechtigt, zum Beispiel<br />
Bewohner <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> zu nehmen und die <strong>Pflege</strong>dokumentation e<strong>in</strong>zusehen.<br />
Auch die Seite des <strong>Pflege</strong>heims br<strong>in</strong>gt es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel auf sechs bis sieben Personen<br />
– neben <strong>der</strong> Heimleitung, <strong>der</strong> verantwortlichen <strong>Pflege</strong>kraft und Vertretern des<br />
Trägers sitzt auch häufig <strong>der</strong> <strong>Qualität</strong>sbeauftragte mit am Tisch.
78 Was geschieht nach <strong>der</strong> Prüfung?<br />
Was geschieht nach <strong>der</strong> Prüfung?<br />
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Das Anhörungsgespräch leitet e<strong>in</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führenden <strong>Pflege</strong>kasse. Er<br />
geht nach e<strong>in</strong>em festen Schema vor, das jeden Besprechungspunkt <strong>in</strong> vier Abschnitte<br />
glie<strong>der</strong>t:<br />
• Feststellung des <strong>MDK</strong> mit den jeweiligen Fragen<br />
<strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führenden <strong>Pflege</strong>kasse,<br />
• Stellungnahme des Trägers,<br />
• Maßnahmen und Auflagen,<br />
• Term<strong>in</strong>.<br />
Das bedeutet: Der Mitarbeiter <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führenden <strong>Pflege</strong>kasse zitiert die Feststellungen<br />
des <strong>MDK</strong> aus dem <strong>Qualität</strong>sprüfbericht, aus denen sich Mängel/Defizite<br />
ableiten lassen bzw. daraus hervor gehen und gibt dem Träger die Gelegenheit,<br />
hierzu Stellung zu nehmen – die Antwort wird sofort protokolliert. Im nächsten<br />
Schritt bespricht die Gruppe die notwendigen Maßnahmen, die <strong>der</strong> Sitzungsleiter<br />
dann sogleich <strong>in</strong> die Form e<strong>in</strong>er Auflage „gießt“. Schließlich e<strong>in</strong>igt man sich auf e<strong>in</strong>en<br />
Term<strong>in</strong>, bis zu dem das Heim die Auflage erfüllen muss.<br />
Auf diese Weise verfahren die Anwesenden mit allen weiteren Punkten, bei denen<br />
<strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfbericht Handlungsbedarf festgestellt hat. Anschließend wird das Protokoll<br />
gedruckt und die <strong>Pflege</strong>e<strong>in</strong>richtung gebeten, die Angaben sofort zu prüfen.<br />
Das Dokument ist <strong>in</strong> vier Spalten geglie<strong>der</strong>t: In <strong>der</strong> ersten Spalte s<strong>in</strong>d zu jedem<br />
e<strong>in</strong>zelnen Punkt, zu dem sich für die fe<strong>der</strong>führende <strong>Pflege</strong>kasse Fragen ergeben<br />
haben, die Aussagen aus dem <strong>MDK</strong>-Gutachten dokumentiert. Diese Aussagen s<strong>in</strong>d<br />
nicht verän<strong>der</strong>bar. Die zweite Spalte gibt die Stellungnahme des Trägers wie<strong>der</strong>,<br />
die gegebenenfalls noch korrigiert werden kann. Auch über Auflagen und Term<strong>in</strong><br />
(Spalten drei und vier) lässt sich notfalls noch e<strong>in</strong>mal diskutieren. Am Ende des Tages<br />
jedoch, wenn die Schlussfassung ausgedruckt ist, unterschreiben beide Seiten das<br />
Dokument – womit die dar<strong>in</strong> festgelegten Auflagen verb<strong>in</strong>dlich s<strong>in</strong>d.<br />
Welche Auflagen erteilt die <strong>Pflege</strong>kasse?<br />
Wenn die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kassen zur Anhörung anreisen, br<strong>in</strong>gen Sie e<strong>in</strong>e unausgesprochene<br />
Erwartung mit: Sie gehen davon aus, dass sich das Heim mit dem<br />
<strong>MDK</strong>-Prüfbericht bereits befasst und auch schon Maßnahmen e<strong>in</strong>geleitet hat.<br />
Tatsächlich haben die meisten Heime auch schon Maßnahmen e<strong>in</strong>geleitet. Fast<br />
immer hat das Heim dann tatsächlich schon gehandelt. In aller Regel erhält das<br />
Heim das <strong>MDK</strong>-Gutachten m<strong>in</strong>destens vier Wochen vor e<strong>in</strong>er möglichen Anhörung<br />
– genug Zeit also, um zum Beispiel zu ermitteln, was e<strong>in</strong> Bewohner gerne isst und<br />
tr<strong>in</strong>kt, und um zu prüfen, ob er die angebotenen Mahlzeiten vollständig zu sich<br />
nimmt.<br />
Der Sitzungsleiter steht vor <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung, das Gespräch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sachlichen und<br />
konstruktiven Atmosphäre so zu führen. Er muss das Protokoll so formulieren, dass<br />
<strong>der</strong> Träger se<strong>in</strong>e Stellungnahme dar<strong>in</strong> wie<strong>der</strong>f<strong>in</strong>det und die Auflagen und Term<strong>in</strong>e<br />
akzeptieren kann.<br />
Meist bestehen die Auflagen dar<strong>in</strong>, bestimmte Abläufe zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Standards<br />
umzusetzen. Im E<strong>in</strong>zelfall können die Konsequenzen des Heims jedoch weit über<br />
solche Auflagen h<strong>in</strong>ausgehen. Das Gesetz lässt weitere Möglichkeiten zu, die von<br />
e<strong>in</strong>em Belegungsstopp über das Engagement e<strong>in</strong>es externen Beraters o<strong>der</strong> Sanierers<br />
bis h<strong>in</strong> zur Kündigung des Versorgungsvertrags reichen:<br />
• Fehlt etwa das Personal für e<strong>in</strong>e gute Versorgung <strong>der</strong> Bewohner, kann die<br />
Kasse e<strong>in</strong>en Belegungsstopp verhängen. Das Heim darf dann ke<strong>in</strong>e neuen<br />
Bewohner mehr aufnehmen, wenn Plätze frei werden. Da es auch ke<strong>in</strong> Personal<br />
abbauen darf, verbessert sich auf diese Weise die Personallage.<br />
• Wenn organisatorische Defizite offensichtlich s<strong>in</strong>d, kann die <strong>Pflege</strong>kasse<br />
den Träger verpflichten, das betroffene <strong>Pflege</strong>heim mit Hilfe e<strong>in</strong>es externen<br />
Beraters zu reorganisieren. E<strong>in</strong>e solche externe Begleitung dauert – mit abnehmen<strong>der</strong><br />
Intensität – etwa zwei Jahre und kostet den Träger erhebliche<br />
Mittel. Ziel ist es, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim neue Strukturen zu schaffen, meist auch<br />
verbunden mit neuem Führungspersonal.<br />
• Im Extremfall kann die <strong>Pflege</strong>kasse den Versorgungsvertrag kündigen – wobei<br />
dies <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel längere juristische Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen zur Folge hat. Die<br />
<strong>Pflege</strong>kassen <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> haben jedoch e<strong>in</strong>e solche Kündigung<br />
bereits durchgefochten. Mit Erfolg: Heute hat das Heim e<strong>in</strong>en neuen Träger,<br />
die gesamte Leitungsebene – vom Heimleiter bis zur verantwortlichen Pfle-
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Was geschieht nach <strong>der</strong> Prüfung?<br />
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gefachkraft – wurde ausgetauscht. Das Heim ist seitdem gut geführt, es gab<br />
ke<strong>in</strong>e Beanstandungen mehr.<br />
Wie wird die Umsetzung <strong>der</strong> Auflagen kontrolliert?<br />
Die für das Heim zuständige <strong>Pflege</strong>kasse achtet darauf, dass das <strong>Pflege</strong>heim die<br />
Auflagen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barten Fristen umsetzt. Dies geschieht zum E<strong>in</strong>en<br />
dadurch, dass <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtungsträger <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kasse über die Umsetzung <strong>der</strong><br />
Maßnahmen berichten muss.<br />
Im Ausnahmefall veranlasst die <strong>Pflege</strong>kasse auch e<strong>in</strong>e zusätzliche Prüfung des<br />
Heims. Das kann zum Beispiel <strong>der</strong> Fall se<strong>in</strong>, wenn gravierende Mängel vorlagen –<br />
das Heim zum Beispiel mehrere Bewohner zur Vorbeugung von Stürzen ständig<br />
fixiert hat. Dann ist es durchaus möglich, dass die <strong>Pflege</strong>kasse den <strong>MDK</strong> beauftragt,<br />
schon kurz nach <strong>der</strong> Anhörung e<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>holungsprüfung durchzuführen.<br />
Was macht die mündliche Anhörung so wirkungsvoll?<br />
Die Anhörung hat sich als effektiver Weg erwiesen, die <strong>Pflege</strong>qualität <strong>in</strong> den Heimen<br />
zu verbessern und zu sichern.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus zeigt die Erfahrung: E<strong>in</strong> <strong>Pflege</strong>heim, das e<strong>in</strong> mündliches Anhörungsverfahren<br />
erlebt hat, verbessert se<strong>in</strong>e <strong>Qualität</strong> meist nachhaltig. Die Anhörung erweist<br />
sich als e<strong>in</strong>e nachhaltige Erfahrung, die tatsächlich Verän<strong>der</strong>ungen bewirkt.<br />
Schließlich lässt die Anhörung vor Ort – im Unterschied zum schriftlichen Verfahren<br />
– kaum noch Spielraum für Ausreden und Ausflüchte. Da Träger und Heimleitung<br />
gewärtig se<strong>in</strong> müssen, dass die ebenfalls anwesende Heimaufsicht je<strong>der</strong>zeit e<strong>in</strong>en<br />
Bewohner befragen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Aufzeichnungen kontrollieren kann, kommen die<br />
Fakten meistens schnell auf den Tisch.<br />
E<strong>in</strong>e Heimleitung reagiert beispielhaft<br />
E<strong>in</strong>e Konfrontation zwischen Gutachtern und Heimen muss nicht se<strong>in</strong>. Im Gegenteil:<br />
Häufig sehen die <strong>Pflege</strong>heimleitungen die <strong>Qualität</strong>sprüfungen als Chance, eigene<br />
Fehler zu erkennen und die <strong>Pflege</strong>qualität zu verbessern. Sie erkennen im <strong>MDK</strong>-<br />
Prüfer e<strong>in</strong>en qualifizierten Berater, mit dem sie auf Augenhöhe diskutieren können,<br />
und nutzen den Prüfbericht als willkommene Hilfestellung, um die <strong>Pflege</strong>qualität<br />
im Haus zu verbessern. Selbst <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausnahmesituation e<strong>in</strong>er Anhörung kommt<br />
diese Grundhaltung häufig zum Ausdruck. Von wenigen Ausnahmen abgesehen<br />
arbeiten auch bei e<strong>in</strong>er Anhörung beide Seiten konstruktiv daran, e<strong>in</strong> im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong><br />
Bewohner gutes Ergebnis zu erzielen.<br />
Die meisten Heim- und <strong>Pflege</strong>dienstleitungen, so zeigen die Erfahrungen, gehen<br />
sehr konstruktiv mit <strong>der</strong> Kritik und den Empfehlungen des <strong>MDK</strong> um. Beispielhaft<br />
ist hier <strong>der</strong> Fall e<strong>in</strong>er Heimleitung, die sofort – noch am Tag <strong>der</strong> <strong>MDK</strong>-Prüfung –<br />
handelte, <strong>in</strong>dem sie<br />
– e<strong>in</strong>en Standard für das regelmäßige Wiegen <strong>der</strong> Bewohner festlegte und<br />
e<strong>in</strong>e Dienstanweisung erließ, wonach ab sofort die Bewohner regelmäßig<br />
zu wiegen s<strong>in</strong>d<br />
– e<strong>in</strong>e <strong>Pflege</strong>fachkraft dafür verantwortlich machte, dass sie <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong><br />
nächsten drei Wochen mit <strong>der</strong> Küche zusammen e<strong>in</strong>en Ernährungsplan<br />
ausarbeitet – und dafür sorgt, dass dieser Plan künftig e<strong>in</strong>gehalten wird<br />
– mit <strong>der</strong> verantwortlichen Schichtleitung aus dem Wohnbereich e<strong>in</strong> Mitarbeitergespräch<br />
führte.<br />
Meist s<strong>in</strong>d es die gut geführten Häuser, die auf diese Weise agieren. Anstatt den<br />
Bescheid <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kasse abzuwarten, handeln sie sofort.<br />
Somit lässt sich festhalten: In vielen Fällen wirkt die <strong>Qualität</strong>sprüfung des <strong>MDK</strong> sehr<br />
schnell – manchmal schon am Tag <strong>der</strong> Prüfung