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Abitur (pdf) - Freie Waldorfschule Augsburg e.V.

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<strong>Freie</strong> <strong>Waldorfschule</strong> <strong>Augsburg</strong> – Stand Feb 2011<br />

Informationsblatt zur <strong>Abitur</strong>prüfung und den Zulassungsbedingungen<br />

<strong>Abitur</strong>prüfung<br />

Prüfungsfächer Prüfungsmodus Gewichtungsfaktor<br />

1. Deutsch<br />

2. Mathematik<br />

3. Englisch<br />

4. Geschichte<br />

schriftliche Prüfung<br />

zentrale Aufgabenstellung durch KuMi<br />

schriftliche Prüfung<br />

zentrale Aufgabenstellung durch KuMi<br />

schriftliche und mündliche Prüfung<br />

zentrale Aufgabenstellung durch KuMi<br />

schriftliche Prüfung<br />

Aufgabenstellung durch prüfende<br />

Schule<br />

in Zusammenarbeit mit WS<br />

11<br />

11<br />

11<br />

11<br />

⎫<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎬ 1. Prüfungsteil<br />

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⎪<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎭<br />

5. Französisch<br />

6. Biologie<br />

7. Physik<br />

mündliche Prüfung<br />

Aufgabenstellung durch WS<br />

in Zusammenarbeit mit prüfender<br />

Schule<br />

mündliche Prüfung<br />

Aufgabenstellung durch durch WS<br />

in Zusammenarbeit mit prüfender<br />

Schule<br />

Halbjahresnote von WS<br />

zusammengesetzt aus schriftlicher und<br />

mündlicher Note<br />

4<br />

4<br />

4<br />

⎫<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎬ 2. Prüfungsteil<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎪<br />

⎭⎪<br />

8. Sozialkunde Halbjahresnote von WS<br />

zusammengesetzt aus schriftlicher und<br />

mündlicher Note<br />

4<br />

(KuMi = Kultusministerium ; WS = <strong>Waldorfschule</strong>)<br />

In jedem Fach kann man maximal 15 Punkte erreichen. Diese Punktzahl wird anschließend mit dem<br />

Gewichtungsfaktor (s. Tabelle) multipliziert. Die erreichte Gesamtpunktzahl ergibt mit Hilfe einer<br />

Umrechnungstabelle eine Gesamtnote (zwischen 1,0 und 4,0).<br />

In der <strong>Abitur</strong>prüfung sind folgende „Hürden“ zu nehmen:<br />

1. In den Fächern 1 - 4 müssen mindestens 220 Punkte, in den Fächer 5 - 8 mindestens 80 Punkte<br />

erreicht werden (das bedeutet im Schnitt 5 Punkte pro Fach).<br />

2. Sowohl im ersten wie im zweiten Prüfungsteil müssen in mindestens zwei der 4 Fächer<br />

wenigstens 5 Punkte erzielt werden.<br />

3. Kein Fach darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.<br />

Zulassung<br />

Für die Zulassung zur <strong>Abitur</strong>prüfung wird in der 12. Klasse (im Zeitraum bis zu den Pfingstferien) in<br />

den Fächern 1 - 4 jeweils eine Klausur geschrieben sowie in Französisch eine mündliche Prüfung<br />

absolviert. Kann jemand an einer dieser Prüfungen krankheitsbedingt nicht teilnehmen , so ist eine<br />

rechtzeitige Abmeldung sowie ein ärztliches Attest erforderlich. Es erfolgt dann eine Nachprüfung.<br />

Wäre aufgrund des Gesamtergebnisses die <strong>Abitur</strong>prüfung bestanden, so erfolgt die Zulassung durch<br />

das <strong>Abitur</strong>kollegium. Sollte dagegen eine oder mehrere der oben erwähnten „Hürden“ nicht<br />

geschafft worden sein, so entscheidet das <strong>Abitur</strong>kollegium auch aufgrund der bisherigen Leistungen<br />

und der bisherigen Arbeitshaltung, ob nach den Pfingstferien eine oder mehrere Nachklausuren<br />

gestellt werden, in denen der Schüler zeigen kann, dass eine Zulassung sinnvoll ist. Im Falle einer<br />

Nichtzulassung entscheidet das <strong>Abitur</strong>kollegium, ob ein Verbleib in der <strong>Abitur</strong>gruppe in Frage<br />

kommt, um die Prüfung ein Jahr später zu absolvieren oder ob der Schüler in die Mittlere-Reife-<br />

Gruppe wechseln und dort die Realschulabschlussprüfung ablegen sollte. Der Schüler kann sich aber


<strong>Freie</strong> <strong>Waldorfschule</strong> <strong>Augsburg</strong> – Stand Feb 2011<br />

auch entgegen dieser Entscheidung als externer Bewerber zur <strong>Abitur</strong>prüfung anmelden. Die<br />

Prüfungsbedingungen im 7./8. Fach sind dann genauso wie im 5./6. Fach.<br />

Die Zulassung zur <strong>Abitur</strong>prüfung muss bis spätestens zum 1. Oktober (Anfang der 13. Klasse)<br />

schriftlich beantragt werden.<br />

Nach dem 1. Oktober kann der Schüler jederzeit bis zu 4 Wochen vor Beginn der schriftlichen<br />

Prüfungen freiwillig zurücktreten. Er muss dies dem prüfenden Gymnasium schriftlich mitteilen. Die<br />

Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Dies ist insofern wichtig, als eine erfolglos abgelegte Prüfung<br />

nur einmal wiederholt werden darf.<br />

Veränderte <strong>Abitur</strong>bedingungen für das neue <strong>Abitur</strong> (G8) gegenüber dem alten<br />

(G9)<br />

(betrifft uns erstmalig im Jahr 2012)<br />

• Es gibt keine Leistungskurse mehr. Damit entfällt auch die Leistungskurshürde, die bisher zum<br />

Bestehen des <strong>Abitur</strong>s Voraussetzung war (in den beiden Leistungskursen mussten zusammen<br />

mindestens 10 Punkte erreicht werden).<br />

• Dafür gibt es drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau: Deutsch, Mathematik und Englisch<br />

(d.h. das Niveau in diesen Fächern liegt zwischen bisherigem Grund- und Leistungskursniveau).<br />

• Die ersten drei Fächer werden wie zuvor zentral schriftlich geprüft. Darunter befinden sich<br />

Deutsch und Mathematik (dies ist für alle <strong>Abitur</strong>ienten gleich).<br />

• Die Gewichtungsfaktoren sind: - für Fach 1 und 2: 11 (bisher 12)<br />

- für Fach 3 und 4: 11 (bisher 8)<br />

- für Fach 5 bis 8: 4 (wie bisher)<br />

• Die Fächer 5 und 6 werden nur noch mündlich geprüft (nach dem Muster der bisherigen<br />

Kolloquiumsprüfung). Unter diesen zwei Fächern muss die zweite Fremdsprache (bei uns ist das<br />

Französisch) sein. Es gibt keine Ausgleichsmöglichkeit durch eine weitere schriftliche Prüfung.<br />

Das bedeutet, dass bei 0 Punkten in einer dieser Prüfungen die gesamte <strong>Abitur</strong>prüfung als nicht<br />

bestanden gewertet würde.<br />

• In den Fächern 7 und 8 werden nur noch die Leistungen des zweiten Halbjahres (eine schriftlichen<br />

und eine mündliche Leistung) gewertet (bisher gingen eine mündliche und eine schriftliche<br />

Wertung aus beiden Halbjahren in die Prüfung mit ein).<br />

• Ein Rücktritt von der <strong>Abitur</strong>prüfung ist für die Schüler nur noch bis vier Wochen vor Beginn der<br />

schriftlichen Prüfungen möglich (bisher war dies bis vor dem Ende der schriftlichen Prüfung<br />

möglich).

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