Stadt D achau
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Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt entsprechend den „Hinweisen für<br />
die Eltern“. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die <strong>Stadt</strong><br />
D<strong>achau</strong> zustande. Bei den Ferienfahrten wird der Vertrag den Teilnehmer/innen<br />
innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Anmeldung<br />
bestätigt. Grundlage des Vertrages sind die entsprechenden Angaben<br />
und diese Teilnahmebedingungen. Das Angebot kann zunächst nur<br />
von D<strong>achau</strong>er/innen genutzt werden.<br />
Bezahlung und Rücktritt: Die Teilnahmegebühren für Ferienfreizeiten<br />
werden ausschließlich per Banklastschrift eingezogen. Ein Rücktritt<br />
kann nur schriftlich bei der Abteilung Jugend erklärt werden. Bei<br />
Rücktritt von einer Ferienfreizeit ab dem 30. Tag vor Fahrtbeginn wird<br />
(auch in Krankheitsfällen) eine Ausfallgebühr von 100 % des Teilnahmepreises<br />
erhoben. Eine Reiserücktrittsversicherung wird daher ausdrücklich<br />
empfohlen.<br />
Haftung: Die <strong>Stadt</strong> D<strong>achau</strong> haftet für gewissenhafte Reisevorbereitung<br />
und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Baden und andere<br />
Sonderveranstaltungen (Klettern etc.) erfolgen auf eigene Gefahr. Keine<br />
Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl sowie bei ärztlichen<br />
Behandlungskosten. Bitte sorgen Sie daher für einen ausreichenden<br />
Versicherungsschutz Ihres Kindes, insbesondere für eine umfassende<br />
Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz der <strong>Stadt</strong> D<strong>achau</strong><br />
beginnt mit dem Eintreffen am Sammelplatz und endet mit dem<br />
Auflösen der Gruppe bzw. Verlassen/Beendigung der Veranstaltung.<br />
Veranstaltungen von Vereinen und Institutionen werden von diesen in<br />
Eigenverantwortung veranstaltet. Für Veranstaltungen in und vor dem<br />
Jugendzentrum kann die <strong>Stadt</strong> D<strong>achau</strong> keine Aufsichtspflicht übernehmen.<br />
Eltern haften für Schäden, die durch mutwilliges Verhalten<br />
ihres Kindes verursacht werden.<br />
Ärztliche Betreuung: In dringendsten Fällen sind die Betreuer/innen<br />
berechtigt, zum Wohle eines Teilnehmers die Erlaubnis zum ärztlichen<br />
Eingriff zu erteilen. Besteht kein Versicherungsschutz, so müssen etwaige<br />
Kosten der ärztlichen Betreuung in vollem Umfang von den<br />
Erziehungsberechtigten bzw. deren Krankenversicherung getragen<br />
werden. Empfohlen wird deshalb eine Versicherung zur Deckung<br />
der Rückführung bei Unfall oder Krankheit. Alle Teilnehmer/innen<br />
müssen gesundheitlich für die Teilnahme geeignet sein. Eventuelle<br />
Krankheiten, Allergien oder Behinderungen sind bei der Anmeldung<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
Weisungsrecht: Die verantwortlichen Betreuer/innen sind bevollmächtigte<br />
Vertreter des Veranstalters und haben Weisungsrecht. Teilnehmer/innen,<br />
die sich als nicht gemeinschaftsfähig erweisen, müssen<br />
auf Kosten des Erziehungsberechtigten zurückgeschickt werden.<br />
Gleiches gilt für Kinder, die eindringlich wieder nach Hause wollen.<br />
Von dieser Entscheidung werden die Eltern informiert. Über die Transportart<br />
entscheidet die <strong>Stadt</strong> D<strong>achau</strong>.<br />
Veröffentlichung: Die Erziehungsberechtigten erklären ihr Einverständnis,<br />
dass im Rahmen des Ferienprogramms entstandene Fotos von<br />
ihrem Kind in den D<strong>achau</strong>er Zeitungen, auf der Homepage der <strong>Stadt</strong><br />
D<strong>achau</strong> und im Ferienprogrammheft veröffentlicht werden dürfen.<br />
Sind die Eltern nicht mit dieser Regelung einverstanden, so teilen Sie<br />
dies der Abt. Jugend ausdrücklich schriftlich mit.<br />
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TeilnahmeBedingungen