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Stadt D achau

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Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt entsprechend den „Hinweisen für<br />

die Eltern“. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die <strong>Stadt</strong><br />

D<strong>achau</strong> zustande. Bei den Ferienfahrten wird der Vertrag den Teilnehmer/innen<br />

innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Anmeldung<br />

bestätigt. Grundlage des Vertrages sind die entsprechenden Angaben<br />

und diese Teilnahmebedingungen. Das Angebot kann zunächst nur<br />

von D<strong>achau</strong>er/innen genutzt werden.<br />

Bezahlung und Rücktritt: Die Teilnahmegebühren für Ferienfreizeiten<br />

werden ausschließlich per Banklastschrift eingezogen. Ein Rücktritt<br />

kann nur schriftlich bei der Abteilung Jugend erklärt werden. Bei<br />

Rücktritt von einer Ferienfreizeit ab dem 30. Tag vor Fahrtbeginn wird<br />

(auch in Krankheitsfällen) eine Ausfallgebühr von 100 % des Teilnahmepreises<br />

erhoben. Eine Reiserücktrittsversicherung wird daher ausdrücklich<br />

empfohlen.<br />

Haftung: Die <strong>Stadt</strong> D<strong>achau</strong> haftet für gewissenhafte Reisevorbereitung<br />

und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Baden und andere<br />

Sonderveranstaltungen (Klettern etc.) erfolgen auf eigene Gefahr. Keine<br />

Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl sowie bei ärztlichen<br />

Behandlungskosten. Bitte sorgen Sie daher für einen ausreichenden<br />

Versicherungsschutz Ihres Kindes, insbesondere für eine umfassende<br />

Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz der <strong>Stadt</strong> D<strong>achau</strong><br />

beginnt mit dem Eintreffen am Sammelplatz und endet mit dem<br />

Auflösen der Gruppe bzw. Verlassen/Beendigung der Veranstaltung.<br />

Veranstaltungen von Vereinen und Institutionen werden von diesen in<br />

Eigenverantwortung veranstaltet. Für Veranstaltungen in und vor dem<br />

Jugendzentrum kann die <strong>Stadt</strong> D<strong>achau</strong> keine Aufsichtspflicht übernehmen.<br />

Eltern haften für Schäden, die durch mutwilliges Verhalten<br />

ihres Kindes verursacht werden.<br />

Ärztliche Betreuung: In dringendsten Fällen sind die Betreuer/innen<br />

berechtigt, zum Wohle eines Teilnehmers die Erlaubnis zum ärztlichen<br />

Eingriff zu erteilen. Besteht kein Versicherungsschutz, so müssen etwaige<br />

Kosten der ärztlichen Betreuung in vollem Umfang von den<br />

Erziehungsberechtigten bzw. deren Krankenversicherung getragen<br />

werden. Empfohlen wird deshalb eine Versicherung zur Deckung<br />

der Rückführung bei Unfall oder Krankheit. Alle Teilnehmer/innen<br />

müssen gesundheitlich für die Teilnahme geeignet sein. Eventuelle<br />

Krankheiten, Allergien oder Behinderungen sind bei der Anmeldung<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

Weisungsrecht: Die verantwortlichen Betreuer/innen sind bevollmächtigte<br />

Vertreter des Veranstalters und haben Weisungsrecht. Teilnehmer/innen,<br />

die sich als nicht gemeinschaftsfähig erweisen, müssen<br />

auf Kosten des Erziehungsberechtigten zurückgeschickt werden.<br />

Gleiches gilt für Kinder, die eindringlich wieder nach Hause wollen.<br />

Von dieser Entscheidung werden die Eltern informiert. Über die Transportart<br />

entscheidet die <strong>Stadt</strong> D<strong>achau</strong>.<br />

Veröffentlichung: Die Erziehungsberechtigten erklären ihr Einverständnis,<br />

dass im Rahmen des Ferienprogramms entstandene Fotos von<br />

ihrem Kind in den D<strong>achau</strong>er Zeitungen, auf der Homepage der <strong>Stadt</strong><br />

D<strong>achau</strong> und im Ferienprogrammheft veröffentlicht werden dürfen.<br />

Sind die Eltern nicht mit dieser Regelung einverstanden, so teilen Sie<br />

dies der Abt. Jugend ausdrücklich schriftlich mit.<br />

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TeilnahmeBedingungen

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