MERKUR Mosaik - Wohnungsgenossenschaft MERKUR eG
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Vertreterversammlung: Neuwahlen im Herbst 2010<br />
22 • <strong>MERKUR</strong> <strong>Mosaik</strong> | März 2010<br />
von Bernd Köhler, Leiter der Wahlkommission<br />
Wahlen zur Vertreterversammlung finden nach dem Statut unserer Genossenschaft regelmäßig alle<br />
fünf Jahre statt. Die letzte war im November 2005. Somit geht die Legislaturperiode für die Vertreterversammlung<br />
zu Ende und es stehen bei uns im Herbst 2010 wiederum Neuwahlen an.<br />
Doch warum brauchen wir eine Vertreterversammlung? Welche Aufgaben fallen ihr zu und was hat<br />
das einzelne Mitglied damit zu tun? Fragen, die viele Mitglieder stellen und die nachfolgend vom Leiter<br />
der Wahlkommission, Bernd Köhler, beantwortet werden.<br />
Bernd Köhler<br />
Funktion und Aufgaben<br />
der Vertreterversammlung<br />
Die Vertreterversammlung wird aufgrund<br />
ihrer Stellung und Funktion als das „Parlament<br />
der Genossenschaft“ bezeichnet. Darin drückt<br />
sich aus, welche Verpflichtungen die Vertreter<br />
übernehmen und welche Verantwortung sie für<br />
die Stabilität und Entwicklung der Genossenschaft<br />
tragen.<br />
Im Sinne der genossenschaftlichen Selbstverwaltung<br />
sind ihre Aufgabenbereiche sehr<br />
vielfältig. Dazu zählen: Kenntnisnahme und<br />
Beratung der Berichte von Aufsichtsrat und<br />
Vorstand, Beschluss über die Feststellung des<br />
Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung,<br />
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder<br />
für 3 Jahre sowie Beschlussfassung über Änderungen<br />
der Satzung.<br />
Wahlen zur Vertreterversammlung<br />
beginnen bereits mit der<br />
Gewinnung von Kandidaten<br />
Wer alles für das Ehrenamt eines Vertreters/<br />
Ersatzvertreters kandidieren kann, regelt unser<br />
Statut. Danach hat jedes Mitglied nach Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres das Recht, sich<br />
als Kandidat für die Vertreterversammlung aufstellen<br />
zu lassen.<br />
Über die Wahl des einen oder anderen<br />
Kandidaten entscheiden allein die Mitglieder.<br />
Denn nach der Satzung wählen einzig und<br />
allein die Genossenschaftsmitglieder in allgemeiner,<br />
gleicher und geheimer Wahl die Vertreter/Ersatzvertreter.<br />
Die Wahl eines Kandidaten ist ein großer Vertrauensbeweis<br />
der Mitglieder. Damit geben die<br />
Wähler der Erwartung Ausdruck, dass die/der