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Zweiter gesetzlicher Vertreter Dient zu folgendem Zweck - ING-DiBa

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Checkliste <strong>zu</strong>r Kontoeröffnung für einen Minderjährigen<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

Bei der Eröffnung von Konten für Minderjährige sind Banken an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick, welche<br />

Unterlagen für die Kontoeröffnung erforderlich sind und welchen <strong>Zweck</strong> sie erfüllen.<br />

Für Konten mit Referenzkonto gilt: Referenzkontoinhaber dürfen nur der Kontoinhaber (Minderjähriger) oder die gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> sein.<br />

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Kontoeröffnungsvertrag<br />

Hier sind die vollständigen Daten des Minderjährigen sowie der gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> ein<strong>zu</strong>tragen. Der Kontoeröffnungsvertrag muss von allen<br />

gesetzlichen <strong>Vertreter</strong>n unterschrieben werden.<br />

Zusatzvereinbarung für Minderjährige<br />

Hier sind die vollständigen Daten des Minderjährigen sowie der gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> ein<strong>zu</strong>tragen. Die Zusatzvereinbarung muss von allen gesetzlichen<br />

<strong>Vertreter</strong>n unterschrieben werden.<br />

Geburtsurkunde<br />

Bitte senden Sie uns ein Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Minderjährigen (Legitimationsnachweis für<br />

Minderjährige) – wird nur benötigt, falls der Minderjährige noch kein Kunde der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen bei der Bank verbleiben<br />

und nicht <strong>zu</strong>rückgesandt werden.<br />

Identitätsfeststellung<br />

Durch gesetzliche Bestimmungen sind alle Konto-/Depotinhaber verpflichtet, sich gegenüber der Bank <strong>zu</strong> identifizieren. Diese Überprüfung muss bei der<br />

Eröffnung von Konten für Minderjährige auch für alle gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> erfolgen und ist die Grundlage und Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Geschäftsbeziehung<br />

zwischen Kunden und Bank. Die Identifizierung der gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> wird in unserem Auftrag von der Deutschen Post AG durchgeführt. Die da<strong>zu</strong><br />

notwendigen Unterlagen erhalten Sie sofern notwendig nach Bearbeitung Ihres Auftrags. Sollten uns die erforderlichen Unterlagen <strong>zu</strong>m PostIdent-Verfahren<br />

bereits für andere Konten bei der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> vorliegen, teilen Sie uns bitte kurz die entsprechende Kontonummer mit. Bitte beachten Sie, dass seit 1998<br />

strengere gesetzliche Regelungen bestehen, so dass vor diesem Termin eingereichte Unterlagen von uns leider nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.<br />

Für die Übertragung eines bestehenden Kontos an einen Minderjährigen benötigen wir <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> den unten genannten Unterlagen das Formular<br />

„Auftrag <strong>zu</strong>r Änderung der Kontoinhaber“. In diesem sind die vollständigen Daten des Minderjährigen im Feld „Persönliche Angaben künftiger Kontoinhaber“<br />

ein<strong>zu</strong>tragen. Der Änderungsauftrag muss von den bisherigen Kontoinhabern und für den Minderjährigen von allen gesetzlichen <strong>Vertreter</strong>n unterschrieben<br />

werden.<br />

Wichtig: Für Minderjährigenkonten werden keine Vollmachten eingerichtet!<br />

In folgenden Sonderfällen sind außerdem weitere Unterlagen erforderlich:<br />

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Bei alleiniger Vertretung: Sorgerechtsbeschluss/Negativattest<br />

Bei alleiniger Vertretung des Minderjährigen durch einen gesetzlichen <strong>Vertreter</strong> benötigen wir <strong>zu</strong>sätzlich eine beglaubigte Kopie des Sorgerechtsbeschlusses<br />

oder eine Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (Negativattest, nicht älter als 3 Monate) oder andere geeignete amtliche Nachweise.<br />

Bei abweichendem Familiennamen: Heiratsurkunde/Namensänderungsurkunde<br />

Im Falle eines abweichenden Familiennamens der Erziehungsberechtigten schicken Sie uns bitte eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde/<br />

Namensänderungsurkunde.<br />

Bei gemeinsamem Sorgerecht von nicht verheirateten Eltern: Sorgeerklärung<br />

Wenn Sie als gesetzliche <strong>Vertreter</strong> das Sorgerecht für Ihr Kind gemeinsam ausüben, aber nicht miteinander verheiratet sind, benötigen wir eine beglaubigte<br />

Kopie der Sorgeerklärung.<br />

Zinserträge sind steuerpflichtig<br />

Grundsätzlich gilt auch bei Minderjährigen, dass alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne der Kapitalertragsteuer von 25 % <strong>zu</strong>züglich<br />

Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag und ggf. Kirchensteuer unterliegen, wenn keine Befreiung vom Steuerab<strong>zu</strong>g vorliegt. Reichen Sie uns den Freistellungsauftrag für das<br />

Minderjährigenkonto bitte frühzeitig vor Kapitalertragsgutschrift ein. Noch schneller können Sie den Freistellungsauftrag online einreichen, ändern oder<br />

löschen. Ganz einfach unter www.ing-diba.de/internetbanking<br />

Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten <strong>zu</strong>r Prüfung und Abwicklung des Vertrags sowie für <strong>Zweck</strong>e der Werbung<br />

oder der Markt- und Meinungsforschung. Sie können jederzeit der Verarbeitung und Nut<strong>zu</strong>ng Ihrer personenbezogenen Daten für <strong>Zweck</strong>e der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung<br />

widersprechen. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre Einwilligung, außer an Dienstleister der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen.<br />

1 Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG, vertreten durch die Mitglieder des Vorstands Roland Boekhout, Bas Brouwers, Bernd Geilen, Katharina Herrmann, Martin Krebs, Herbert Willius, Theodor-Heuss-Allee 106,<br />

60486 Frankfurt am Main, eingetragen unter HRB 7727 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Umsatzsteueridentifikationsnummer DE114103475, ist ein deutsches Kreditinstitut<br />

mit Vollbankenlizenz, beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, dessen Hauptgeschäftstätigkeit der Betrieb aller Bankgeschäfte –<br />

mit der Ausnahme von Investmentgeschäften – sowie der damit <strong>zu</strong>sammenhängenden Handelsgeschäfte aller Art ist.<br />

Sie haben weitere Fragen?<br />

Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter<br />

069 / 50 50 20 10

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