23.06.2017 Aufrufe

Bußgelder - Auszug aus dem Hotel- und Gastronomie-Bußgeldkatalog

Sicherheitsmängel in Hotels und Restaurants werden nach dem neuen Bußgeldkatalog des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik mit mehreren tausend Euro Geldstrafe belegt. So muss man bei verstellten Rettungs- und Fluchtwegen 2.000 Euro zahlen. Ein nicht ordnungsgemäß aufgefüllter Verbandskasten zieht ein Bußgeld von immerhin 200 Euro nach sich. Darauf macht der auf das Gastgewerbe spezialisierte Sicherheitsberater Ulrich Jander (www.hotelchecker.tv) aufmerksam. Der aus dem TV bekannte Hotel- und Reiseexperte aus Rüsselsheim weist bei seinen zahlreichen Betriebsbegehungen immer wieder auf altbekannte Missstände hin. „Verstellte Fluchtwege sind in nahezu jedem zweiten Gastrounternehmen an der Tagesordnung“, so sein Fazit.

Sicherheitsmängel in Hotels und Restaurants werden nach dem neuen Bußgeldkatalog des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik mit mehreren tausend Euro Geldstrafe belegt. So muss man bei verstellten Rettungs- und Fluchtwegen 2.000 Euro zahlen.
Ein nicht ordnungsgemäß aufgefüllter Verbandskasten zieht ein Bußgeld von immerhin 200 Euro nach sich. Darauf macht der auf das Gastgewerbe spezialisierte Sicherheitsberater Ulrich Jander (www.hotelchecker.tv) aufmerksam. Der aus dem TV bekannte Hotel- und Reiseexperte aus Rüsselsheim weist bei seinen zahlreichen Betriebsbegehungen immer wieder auf altbekannte Missstände hin. „Verstellte Fluchtwege sind in nahezu jedem zweiten Gastrounternehmen an der Tagesordnung“, so sein Fazit.

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<strong>Bußgeldkatalog</strong><br />

Die Bußkataloge sind so konzipiert, dass sie diejenigen Vergehen<br />

strenger ahnden, die eine Gefährdung des Arbeitsschutzes betreffen.<br />

Der Arbeitsschutz liegt im Fokus des Strafmaßstabs.<br />

Daher haben Sie bei den Themen Arbeitszeit, Jugendschutz,<br />

Mutterschutz sowie <strong>dem</strong> Arbeitsschutz bei Zuwiderhandlungen<br />

mit einem höheren Bußgeld zu rechnen. Dies ist ein kleiner <strong>Auszug</strong><br />

<strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Bußgeldkatalog</strong> des Arbeitsschutzes, Baurechts<br />

sowie der Lebensmittelüberwachung. Es soll hier den verantwortlichen<br />

Personen deutlich gemacht werden, dass dies kein Spiel<br />

ist, sondern dass die Behörden in letzter Zeit immer häufiger mit<br />

<strong>Bußgelder</strong>n durchgreifen.<br />

Welche Neuerungen sind mit der<br />

Änderung verb<strong>und</strong>en?<br />

Die <strong>Bußgeldkatalog</strong>e sehen hier empfindliche Strafen vor. Eine<br />

weitere Neuerung ist die sogenannte Gewinnabschöpfung, das<br />

bedeutet, dass hier durch die Marktüberwachung <strong>aus</strong>gerechnet<br />

werden kann, welchen Gewinn der Unternehmer durch den Verstoß<br />

machen könnte, <strong>und</strong> diese Summe wird dann noch auf das<br />

Bußgeld draufgeschlagen.<br />

<strong>und</strong><br />

Als Vorbild dient unter Anderem die Kontrolle auf den Autobahnen<br />

durch den BAG, der die Fahrzeuge sowie die Arbeitszeiten<br />

beziehungsweise die Ausbildungsnachweise der Kraftfahrer<br />

kontrolliert. Diese Art der Überwachung ist nunmehr<br />

auch im Bereich der <strong>Hotel</strong>lerie angekommen, in Zukunft wird<br />

hier ebenfalls intensiver kontrolliert.<br />

Warum wurde die <strong>Bußgeldkatalog</strong>-<br />

Verordnung erstellt?<br />

Hierdurch soll eine einheitliche Bußgeldverordnung der Länder<br />

dargelegt werden. Zwar gab es schon früher diese Möglichkeiten,<br />

doch wurden sie durch den erheblichen Verwaltungsaufwand<br />

immer gescheut. Nunmehr ist den Aufsichtsdiensten der Arbeitsschutzbehörden<br />

ein Rüstzeug an die Hand gegeben worden, um<br />

den gesetzlichen Anforderungen Nachdruck zu verleihen. In erster<br />

Linie geht es um den Schutz der Mitarbeiter, wie zum Beispiel<br />

beim Brandschutz, bei Notrufeinrichtungen usw.<br />

Einer der wichtigsten Punkte ist die Einhaltungen des Arbeitszeitgesetzes,<br />

<strong>und</strong> außer<strong>dem</strong> sollen Jugendliche die Berufsschulen<br />

besuchen können, diese Gegebenheiten werden von den<br />

Behörden definitiv kontrolliert.<br />

Erstellt durch: Gesellschaft zur Qualitäts -<br />

sicherung im <strong>Hotel</strong> mbH<br />

Ulrich Jander<br />

Sachverständiger Arbeitssicherheit<br />

Nauheimer Straße 40<br />

65428 Rüsselsheim<br />

Telefon: 06142 - 315 81<br />

Telefax: 06142 - 339 97<br />

www.<strong>Hotel</strong>checker.TV<br />

Carsten Hennig<br />

PR Krisenmanagement<br />

medienunternehmung<br />

Hohe Weide 8<br />

20259 Hamburg<br />

Telefon: 040 - 41 43 11 692<br />

Mobil: 0160 - 958 377 56<br />

Telefax: 040 - 38 01 78 33 008<br />

www.<strong>Hotel</strong>ierTV.net<br />

<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Hotel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gastronomie</strong>-<br />

<strong>Bußgeldkatalog</strong><br />

LASI (Länder<strong>aus</strong>schuß für Arbeitsschutz <strong>und</strong><br />

Sicher heitstechnik) leistet mit seiner Kontrolltätigkeit<br />

in der <strong>Hotel</strong>lerie einen wichtigen Beitrag zur<br />

Erhöhung des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes <strong>und</strong> zur<br />

Sicherung der Marktordnung


<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Hotel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gastronomie</strong>-<strong>Bußgeldkatalog</strong><br />

Diese <strong>Bußgelder</strong> drohen bei schweren<br />

<strong>und</strong> wiederholten Verstößen.<br />

Rufen Sie jetzt das H-Team!<br />

Arbeitsschutz<br />

Arbeitsschutzunterweisungen nicht durchgeführt 10.000,00 €<br />

Keine Bestellung SIFA <strong>und</strong> Betriebsarzt 500,00 €<br />

Ersthelfer fehlen / 5 % der Mitarbeiter 10.000,00 €<br />

Evakuierungshelfer fehlen / 5 % der Mitarbeiter 2.000,00 €<br />

Gefährdungsanalyse nicht vorhanden 3.000,00 €<br />

Gefahrstoff-Kataster nicht vorhanden 50.000,00 €<br />

Kein Nachweis über Wartung von prüfpflichtigen<br />

Einrichtungen<br />

Notruf Behindertenzimmer / Evakuierung<br />

Handicap fehlt oder defekt<br />

Allgemein<br />

1.000,00 €<br />

2.000,00 €<br />

Prüfnachweis Firmenauto DGUV D 29 fehlt 1.000,00 €<br />

Räumungsübung nicht durchgeführt gemäß<br />

ASR 2.3<br />

2.000,00 €<br />

Rettungsgerät Schwimmbad fehlt 5.000,00 €<br />

Sammelplatz für Räumung fehlt 2.000,00 €<br />

Sicherheitsbeauftragter nicht vorhanden 5.000,00 €<br />

Sicherheitsbeleuchtung Wartungsnachweis fehlt 2.000,00 €<br />

Keine Überprüfung der Leitern <strong>und</strong> Tritte 1.000,00 €<br />

Verbandkästen nicht aktualisiert 200,00 €<br />

Arbeitsschutzorganisation im <strong>Hotel</strong> vorhanden<br />

Legionellen-Prüfung nicht durchgeführt 25.000,00 €<br />

Aufzug / TÜV-Prüfung nicht durchgeführt 25.000,00 €<br />

Arbeitszeit / Jugend- <strong>und</strong> Mutterschutz<br />

Jugendschutzgesetz an der Bar hängt nicht <strong>aus</strong> 50.000,00 €<br />

Unterweisung Jugendlicher 2 mal jährlich nicht<br />

durchgeführt<br />

500,00 €<br />

Verstoß gegen die Arbeitszeiten 1.600,00 €<br />

Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer über<br />

die Grenzen der täglichen Arbeitszeit hin<strong>aus</strong><br />

beschäftigt – je angefangene St<strong>und</strong>e<br />

Beschäftigten die vorgeschriebenen Ruhep<strong>aus</strong>en<br />

nicht gewährt.<br />

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung<br />

der Arbeitszeit<br />

Ein Kind, das der Vollzeitschulpflicht nicht mehr<br />

unterliegt, eine Jugendliche oder einen Jugendlichen<br />

über die Dauer der zulässigen Schichtzeit<br />

hin<strong>aus</strong> beschäftigt.<br />

Die Bestimmungen über die Ruhep<strong>aus</strong>en für<br />

Jugendliche nicht eingehalten. Die Ruhep<strong>aus</strong>e<br />

wird gar nicht gewährt.<br />

Eine Jugendliche oder einen Jugendlichen für<br />

die Teilnahme an Prüfungen <strong>und</strong> Ausbildungsmaßnahmen<br />

oder an <strong>dem</strong> der schriftlichen<br />

Prüfung unmittelbar vorangehenden Arbeitstag<br />

nicht von der Beschäftigung freigestellt.<br />

Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils<br />

(§ 17 Absatz 4 OWiG)<br />

75,00 €<br />

300,00 €<br />

1.600,00 €<br />

100,00 €<br />

1.000,00 €<br />

1.000,00 €<br />

Die in § 25 Absatz 2 ArbSchG festgelegte Höchstgrenze<br />

für die Geldbuße von 5.000,– Euro darf bei Abschöpfung<br />

des wirtschaftlichen Vorteils sowie durch die sich bei<br />

Tatmehrheit ergebende Summe der Einzelbeträge überschritten<br />

werden.<br />

Alle Angaben ohne Gewähr – es kommt immer auf<br />

den Einzelfall an.<br />

Ulrich Jander<br />

Sachverständiger<br />

Arbeitssicherheit<br />

Brandschutz<br />

Carsten Hennig<br />

<strong>Hotel</strong> Investigations<br />

Bauendabnahme für das <strong>Hotel</strong> liegt nicht vor 20.000,00 €<br />

BMA Brandmeldeanlage nicht gewartet 10.000,00 €<br />

Brandschutzordnung DIN 14096 überprüft 2.000,00 €<br />

Brandschutzunterweisungen nicht durchgeführt 2.500,00 €<br />

Brandschutzbeauftragter nicht benannt 2.000,00 €<br />

ELA Elektronische Alarmierungsanlage nicht<br />

gewartet<br />

Löscheinrichtungen Feuerlöscher Hydranten<br />

nicht gewartet<br />

Flucht <strong>und</strong> Rettungswegplan mit Notrufkennzeichnung<br />

nicht versehen<br />

Lebensmittelüberwachung<br />

Belehrung Infektionsschutzgesetz<br />

(alle 2 Jahre)<br />

1.000,00 €<br />

1.000,00 €<br />

3.000,00 €<br />

500,00 €<br />

Fliegengitter vor den Fenstern in der Küche 100,00 €<br />

Kühlschrankdichtungen in Ordnung (WKD) 100,00 €<br />

Richtige Lagerung der Lebensmittel gemäß<br />

HACCP<br />

100,00 €<br />

Sauberkeit der Eiswürfelmaschine (Bakterien) 100,00 €<br />

Sauberkeit der Kaffeemaschine (Bakterien) 100,00 €<br />

Sauberkeit im Küchenbereich <strong>und</strong> Lager 100,00 €

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