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SGB II - Modul 1 - bei der Soziale Hilfe Marburg eV

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3.2 Der Kin<strong>der</strong>zuschlag<br />

� § 6a BKGG<br />

Ziel:<br />

Zahlung<br />

durch…<br />

Höhe:<br />

Dauer:<br />

Stand: 30.08.2004<br />

Vermeidung <strong>der</strong> Zahlung von Alg <strong>II</strong> / Sozg, wenn in einer<br />

Bedarfsgemeinschaft allein wegen <strong>der</strong> darin lebenden<br />

Kin<strong>der</strong> <strong>Hilfe</strong>bedürftigkeit entsteht<br />

Familienkassen<br />

Maximal 140 € / Kind<br />

Bewilligung bis zu 36 Monaten, max. bis zur Vollendung<br />

des 18. Lj. eines Kindes

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