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Zweckverband Wasser/Abwasser - OTWA

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<strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />

Amtsblatt <strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> ”Mittleres Elstertal”<br />

Information<br />

zum <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept des <strong>Zweckverband</strong>es <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />

„Mittleres Elstertal“ für die Jahre 2010 bis 2024<br />

In der Sitzung der Verbandsversammlung am 22.03.2010 wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Die Verbandsversammlung beschließt das <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept für die Jahre 2010 bis 2024. Die konzeptionellen Inhalte sind hinsichtlich<br />

der dargestellten Entwässerungslösungen der Orte und der angegebenen Realisierungszeiträume der Investitionen verbindliche Grundlagen<br />

für <strong>Abwasser</strong>investitionen im Verbandsgebiet.<br />

Erforderlichkeit des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes für die Jahre 2010 bis 2024:<br />

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer <strong>Wasser</strong>gesetzes vom 20.03.2009 wurden die Aufgabenträger der <strong>Abwasser</strong>entsorgung verpflichtet,<br />

neue <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzepte aufzustellen.<br />

Die Konzepte sollen:<br />

enthalten.<br />

1. die vorhandenen und geplanten Anlagen, deren Einzugsgebiete und den Zeitpunkt der vorgesehenen Inbetriebnahme,<br />

2. Einleitstellen von öffentlichen <strong>Abwasser</strong>anlagen, die nicht den Anforderungen des § 7a Abs. 1 WHG entsprechen,<br />

3. eine Benennung, der Grundstücke, die nicht innerhalb der nächsten 15 Jahre (zunächst 2010 bis 2024) über öffentlichen <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />

entsorgt werden und<br />

4. Gründe, die eine mögliche Befreiung von der <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht nach § 58 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 rechtfertigen,<br />

Die <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzepte sind regelmäßig in einem Abstand von 6 Jahren gerechnet ab dem 01.01.2008 sowie bei wesentlichen Änderungen<br />

fortzuschreiben.<br />

Entsprechend der Fördermittelrichtlinie für wasserwirtschaftliche Maßnahmen setzt die Gewährung von Zuwendungen ein nach den Vorgaben<br />

des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt erstelltes <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept (Informationsbrief<br />

<strong>Abwasser</strong> 5/2009) voraus. Die Fördermittelmaßnahmen müssen darin zur Förderung ausgewiesen und diesbezüglich behördlicherseits<br />

bestätigt sein. Mit der 1. Fortschreibung des ABK im Frühjahr 2009 wurden die Fördermittelmaßnahmen bis einschließlich 2015 von Seiten<br />

der Thüringer Anstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) festgeschrieben.<br />

Mit dem <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept vom 22.03.2010 kann der <strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal“ verbindliche Aussagen<br />

zur künftigen Investitionstätigkeit und zu den technisch vorgesehenen Lösungen treffen. Dies ist gegenüber Kommunen, privaten Bauherrenund<br />

trägern und bei Stellungnahmen zu Bauplanungen von Bedeutung.<br />

Weiterhin bildet das <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept vom 22.03.2010 die Grundlage für die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen gemäß<br />

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt.<br />

Inhalte des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes:<br />

Das <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept hat eine inhaltlich fest vorgeschriebene Form, die teilweise durch das 3. Gesetz zur Änderung des Thüringer<br />

<strong>Wasser</strong>gesetzes und in ausführlicherer Form durch den Informationsbrief <strong>Abwasser</strong> 5/2009 vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz und Umwelt vorgegeben wurde.<br />

Das Konzept gliedert sich in ein Gesamtkonzept mit der Zusammenfassung für das gesamte Entsorgungsgebiet des <strong>Zweckverband</strong>es<br />

<strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal“ und in Einzelkonzepte für jede Ortslage.<br />

Das Gesamtkonzept enthält<br />

- den Bestätigungsvermerk der Unteren <strong>Wasser</strong>behörden und der TLUG<br />

- einen zusammenfassenden Erläuterungsbericht<br />

- eine Tabelle zum Stand und der Entwicklung des Anschlussgrades<br />

- die Angabe zu den Gesamtinvestitionen für abwassertechnische Maßnahmen<br />

- einer zusammenfassenden Karte des gesamten Entsorgungsgebietes<br />

Die Einzelkonzepte enthalten<br />

- eine Tabelle der geplanten investiven Maßnahmen für 6 Jahre (2010 bis 2015) und<br />

- eine Karte der Einzelkonzepte<br />

2/10 · 14. Jahrgang · 26. März 2010<br />

Für den <strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal“ wurden die Einzelkonzepte entsprechend der Planungsregionen zusammengefasst,<br />

wofür jeweils ein zusätzlicher Übersichtslageplan erstellt wurde.<br />

In den Anlagen zum <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept sind nicht nur die Investitionen der Jahre 2010 bis 2015, sondern die für alle Ortslagen<br />

erforderlichen Investitionen zur Neuerschließung und teilweise zur Erneuerung entsprechend der Generalentwässerungspläne aufgeführt.<br />

Fortsetzung auf Seite 2


Seite 2 <strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />

26. März 2010<br />

Fortsetzung von Seite 1<br />

Das den zuständigen <strong>Wasser</strong>behörden vorgelegte <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung von der <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht<br />

für die Grundstücke, die nicht innerhalb von 15 Jahren an eine öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlage angeschlossen werden sollen. Mit<br />

Vorlage des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes kann für Grundstücke mit einem unvertretbar hohen Aufwand für die öffentliche <strong>Abwasser</strong>beseitigung<br />

eine unbefristete Befreiung von der <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht erreicht werden.<br />

Hinweis zur Einsichtnahme in das <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept:<br />

Das <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept für die Jahre 2010 bis 2024 steht in der Geschäftsstelle des <strong>Zweckverband</strong>es <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres<br />

Elstertal“, und beim Dienstleister <strong>OTWA</strong> GmbH Gaswerkstraße 10, 07546 Gera von Montag - Freitag während der üblichen Dienststunden zur<br />

Einsichtnahme zur Verfügung.<br />

Impressum<br />

Information über Kleinkläranlagen<br />

Die Zustandsverbesserung der Kleinkläranlagen (KKA) ist ein wesentliches Ziel<br />

der Änderung des Thüringer <strong>Wasser</strong>gesetzes aus dem Jahr 2009.<br />

Eine Untersuchung der Bauhausuniversität<br />

Weimar hat<br />

ergeben, dass in Thüringen der<br />

Großteil der KKA nicht dem<br />

Stand der Technik entsprechen<br />

und die Einleitgrenzwerte in<br />

Gewässer überschreiten, weil<br />

sie in baulich schlechtem<br />

Zustand sind oder nicht ordnungsgemäß<br />

betrieben werden.<br />

Mit dieser Veröffentlichung<br />

wird der Vorgabe des Thüringer<br />

<strong>Wasser</strong>gesetzes nachgekommen,<br />

nachdem die Aufgabenträger,<br />

hier der <strong>Zweckverband</strong><br />

<strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres<br />

Elstertal“, bis Ende März 2010<br />

ein <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept<br />

(ABK) aufzustellen haben,<br />

dass grundstücksgenau<br />

beschreibt, welche Gebiete in<br />

den nächsten 15 Jahren oder<br />

danach an eine zentrale Kläranlage<br />

angeschlossen werden und<br />

welche nicht. Jetzt kann jeder<br />

Grundstückseigentümer im<br />

Konzept nachlesen, welchen<br />

Anschlussstatus sein Grundstück<br />

hat und künftig haben<br />

wird. Sicherlich ist das nur<br />

interessant für all jene, die über<br />

eine Sickergrube verfügen oder<br />

über eine Klärgrube direkt in<br />

ein Gewässer oder an einen<br />

Kanal angeschlossen sind. Wird<br />

ein Grundstück in den nächsten<br />

15 Jahren nicht ange-<br />

Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage.<br />

schlossen und der Grundstückseigentümer<br />

bringt seine<br />

KKA durch Nachrüstung oder<br />

Erneuerung auf den Stand der<br />

Technik, erhält er für 15 Jahre<br />

einen Bestandsschutz, in denen<br />

Herausgeber: <strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal”<br />

Gaswerkstraße 10, 07456 Gera<br />

E-Mail: geschaeftsstelle@zvme.de<br />

verantwortlich: Verbandsvorsitzender Herr Dietrich Heiland<br />

Druck: Gebr. Frank GmbH & Co. KG, Gera<br />

Verlag: Verlag Dr. Frank GmbH, Ludwig-Jahn-Straße 2,<br />

07545 Gera<br />

er nicht zentral angeschlossen<br />

werden muß. Als Stand der<br />

Technik ist dabei eine biologische<br />

Reinigungsstufe benannt.<br />

Um festzustellen, welche KKA<br />

in ordnungsgemäßem Zustand<br />

Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen:<br />

sind, hat der Gesetzgeber die<br />

Zuständigkeit für die Kontrolle<br />

der Anlagen den <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflichtigen,<br />

also dem<br />

<strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />

„Mittleres Elstertal“ übertragen.<br />

Die Kontrolle der<br />

Direkteinleiter muss innerhalb<br />

von zwei Jahren erfolgen. Der<br />

<strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />

„Mittleres Elstertal“ beabsichtigt<br />

in diesem Zeitraum<br />

eine Zustandserfassung aller<br />

8500 KKA im Verbandsgebiet.<br />

Nach der Richtlinie zur Förderung<br />

von Kleinkläranlagen<br />

können bis zum 30. September<br />

2012 diejenigen, die ihre KKA<br />

neu bauen, nachrüsten oder<br />

erneuern mit einer Förderung<br />

rechnen. Die Förderung<br />

schließt auch Anlagen ein, die<br />

seit dem 15. August 2007<br />

errichtet wurden. Die Förderanzahl<br />

ist auf fünf Prozent aller<br />

KKA pro Jahr beschränkt. Die<br />

Beantragung der Fördermittel<br />

kann sofort nach der Bekanntmachung<br />

des ABK über den<br />

<strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />

„Mittleres Elstertal“ erfolgen.<br />

Die Förderrichtlinie und<br />

der Förderantrag stehen in der<br />

Geschäftsstelle und auf den<br />

Internetseiten www.aufbaubank.de<br />

und www.zvme.de<br />

bereit.<br />

1. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird kostenlos an die<br />

Haushalte im Gebiet der Mitgliedskommunen des <strong>Zweckverband</strong>es<br />

<strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal” verteilt.<br />

2. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare nach Erscheinen des jeweiligen<br />

Amtsblattes kostenlos in der Geschäftsstelle des <strong>Zweckverband</strong>es<br />

<strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal”, Gaswerkstraße 10, 07546<br />

Gera, bezogen werden.

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