Zweckverband Wasser/Abwasser - OTWA
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<strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />
Amtsblatt <strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> ”Mittleres Elstertal”<br />
Information<br />
zum <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept des <strong>Zweckverband</strong>es <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />
„Mittleres Elstertal“ für die Jahre 2010 bis 2024<br />
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 22.03.2010 wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Die Verbandsversammlung beschließt das <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept für die Jahre 2010 bis 2024. Die konzeptionellen Inhalte sind hinsichtlich<br />
der dargestellten Entwässerungslösungen der Orte und der angegebenen Realisierungszeiträume der Investitionen verbindliche Grundlagen<br />
für <strong>Abwasser</strong>investitionen im Verbandsgebiet.<br />
Erforderlichkeit des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes für die Jahre 2010 bis 2024:<br />
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer <strong>Wasser</strong>gesetzes vom 20.03.2009 wurden die Aufgabenträger der <strong>Abwasser</strong>entsorgung verpflichtet,<br />
neue <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzepte aufzustellen.<br />
Die Konzepte sollen:<br />
enthalten.<br />
1. die vorhandenen und geplanten Anlagen, deren Einzugsgebiete und den Zeitpunkt der vorgesehenen Inbetriebnahme,<br />
2. Einleitstellen von öffentlichen <strong>Abwasser</strong>anlagen, die nicht den Anforderungen des § 7a Abs. 1 WHG entsprechen,<br />
3. eine Benennung, der Grundstücke, die nicht innerhalb der nächsten 15 Jahre (zunächst 2010 bis 2024) über öffentlichen <strong>Abwasser</strong>anlagen<br />
entsorgt werden und<br />
4. Gründe, die eine mögliche Befreiung von der <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht nach § 58 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 rechtfertigen,<br />
Die <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzepte sind regelmäßig in einem Abstand von 6 Jahren gerechnet ab dem 01.01.2008 sowie bei wesentlichen Änderungen<br />
fortzuschreiben.<br />
Entsprechend der Fördermittelrichtlinie für wasserwirtschaftliche Maßnahmen setzt die Gewährung von Zuwendungen ein nach den Vorgaben<br />
des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt erstelltes <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept (Informationsbrief<br />
<strong>Abwasser</strong> 5/2009) voraus. Die Fördermittelmaßnahmen müssen darin zur Förderung ausgewiesen und diesbezüglich behördlicherseits<br />
bestätigt sein. Mit der 1. Fortschreibung des ABK im Frühjahr 2009 wurden die Fördermittelmaßnahmen bis einschließlich 2015 von Seiten<br />
der Thüringer Anstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) festgeschrieben.<br />
Mit dem <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept vom 22.03.2010 kann der <strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal“ verbindliche Aussagen<br />
zur künftigen Investitionstätigkeit und zu den technisch vorgesehenen Lösungen treffen. Dies ist gegenüber Kommunen, privaten Bauherrenund<br />
trägern und bei Stellungnahmen zu Bauplanungen von Bedeutung.<br />
Weiterhin bildet das <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept vom 22.03.2010 die Grundlage für die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen gemäß<br />
Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt.<br />
Inhalte des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes:<br />
Das <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept hat eine inhaltlich fest vorgeschriebene Form, die teilweise durch das 3. Gesetz zur Änderung des Thüringer<br />
<strong>Wasser</strong>gesetzes und in ausführlicherer Form durch den Informationsbrief <strong>Abwasser</strong> 5/2009 vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Naturschutz und Umwelt vorgegeben wurde.<br />
Das Konzept gliedert sich in ein Gesamtkonzept mit der Zusammenfassung für das gesamte Entsorgungsgebiet des <strong>Zweckverband</strong>es<br />
<strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal“ und in Einzelkonzepte für jede Ortslage.<br />
Das Gesamtkonzept enthält<br />
- den Bestätigungsvermerk der Unteren <strong>Wasser</strong>behörden und der TLUG<br />
- einen zusammenfassenden Erläuterungsbericht<br />
- eine Tabelle zum Stand und der Entwicklung des Anschlussgrades<br />
- die Angabe zu den Gesamtinvestitionen für abwassertechnische Maßnahmen<br />
- einer zusammenfassenden Karte des gesamten Entsorgungsgebietes<br />
Die Einzelkonzepte enthalten<br />
- eine Tabelle der geplanten investiven Maßnahmen für 6 Jahre (2010 bis 2015) und<br />
- eine Karte der Einzelkonzepte<br />
2/10 · 14. Jahrgang · 26. März 2010<br />
Für den <strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal“ wurden die Einzelkonzepte entsprechend der Planungsregionen zusammengefasst,<br />
wofür jeweils ein zusätzlicher Übersichtslageplan erstellt wurde.<br />
In den Anlagen zum <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept sind nicht nur die Investitionen der Jahre 2010 bis 2015, sondern die für alle Ortslagen<br />
erforderlichen Investitionen zur Neuerschließung und teilweise zur Erneuerung entsprechend der Generalentwässerungspläne aufgeführt.<br />
Fortsetzung auf Seite 2
Seite 2 <strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />
26. März 2010<br />
Fortsetzung von Seite 1<br />
Das den zuständigen <strong>Wasser</strong>behörden vorgelegte <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung von der <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht<br />
für die Grundstücke, die nicht innerhalb von 15 Jahren an eine öffentliche <strong>Abwasser</strong>anlage angeschlossen werden sollen. Mit<br />
Vorlage des <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzeptes kann für Grundstücke mit einem unvertretbar hohen Aufwand für die öffentliche <strong>Abwasser</strong>beseitigung<br />
eine unbefristete Befreiung von der <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflicht erreicht werden.<br />
Hinweis zur Einsichtnahme in das <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept:<br />
Das <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept für die Jahre 2010 bis 2024 steht in der Geschäftsstelle des <strong>Zweckverband</strong>es <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres<br />
Elstertal“, und beim Dienstleister <strong>OTWA</strong> GmbH Gaswerkstraße 10, 07546 Gera von Montag - Freitag während der üblichen Dienststunden zur<br />
Einsichtnahme zur Verfügung.<br />
Impressum<br />
Information über Kleinkläranlagen<br />
Die Zustandsverbesserung der Kleinkläranlagen (KKA) ist ein wesentliches Ziel<br />
der Änderung des Thüringer <strong>Wasser</strong>gesetzes aus dem Jahr 2009.<br />
Eine Untersuchung der Bauhausuniversität<br />
Weimar hat<br />
ergeben, dass in Thüringen der<br />
Großteil der KKA nicht dem<br />
Stand der Technik entsprechen<br />
und die Einleitgrenzwerte in<br />
Gewässer überschreiten, weil<br />
sie in baulich schlechtem<br />
Zustand sind oder nicht ordnungsgemäß<br />
betrieben werden.<br />
Mit dieser Veröffentlichung<br />
wird der Vorgabe des Thüringer<br />
<strong>Wasser</strong>gesetzes nachgekommen,<br />
nachdem die Aufgabenträger,<br />
hier der <strong>Zweckverband</strong><br />
<strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres<br />
Elstertal“, bis Ende März 2010<br />
ein <strong>Abwasser</strong>beseitigungskonzept<br />
(ABK) aufzustellen haben,<br />
dass grundstücksgenau<br />
beschreibt, welche Gebiete in<br />
den nächsten 15 Jahren oder<br />
danach an eine zentrale Kläranlage<br />
angeschlossen werden und<br />
welche nicht. Jetzt kann jeder<br />
Grundstückseigentümer im<br />
Konzept nachlesen, welchen<br />
Anschlussstatus sein Grundstück<br />
hat und künftig haben<br />
wird. Sicherlich ist das nur<br />
interessant für all jene, die über<br />
eine Sickergrube verfügen oder<br />
über eine Klärgrube direkt in<br />
ein Gewässer oder an einen<br />
Kanal angeschlossen sind. Wird<br />
ein Grundstück in den nächsten<br />
15 Jahren nicht ange-<br />
Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage.<br />
schlossen und der Grundstückseigentümer<br />
bringt seine<br />
KKA durch Nachrüstung oder<br />
Erneuerung auf den Stand der<br />
Technik, erhält er für 15 Jahre<br />
einen Bestandsschutz, in denen<br />
Herausgeber: <strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal”<br />
Gaswerkstraße 10, 07456 Gera<br />
E-Mail: geschaeftsstelle@zvme.de<br />
verantwortlich: Verbandsvorsitzender Herr Dietrich Heiland<br />
Druck: Gebr. Frank GmbH & Co. KG, Gera<br />
Verlag: Verlag Dr. Frank GmbH, Ludwig-Jahn-Straße 2,<br />
07545 Gera<br />
er nicht zentral angeschlossen<br />
werden muß. Als Stand der<br />
Technik ist dabei eine biologische<br />
Reinigungsstufe benannt.<br />
Um festzustellen, welche KKA<br />
in ordnungsgemäßem Zustand<br />
Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen:<br />
sind, hat der Gesetzgeber die<br />
Zuständigkeit für die Kontrolle<br />
der Anlagen den <strong>Abwasser</strong>beseitigungspflichtigen,<br />
also dem<br />
<strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />
„Mittleres Elstertal“ übertragen.<br />
Die Kontrolle der<br />
Direkteinleiter muss innerhalb<br />
von zwei Jahren erfolgen. Der<br />
<strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />
„Mittleres Elstertal“ beabsichtigt<br />
in diesem Zeitraum<br />
eine Zustandserfassung aller<br />
8500 KKA im Verbandsgebiet.<br />
Nach der Richtlinie zur Förderung<br />
von Kleinkläranlagen<br />
können bis zum 30. September<br />
2012 diejenigen, die ihre KKA<br />
neu bauen, nachrüsten oder<br />
erneuern mit einer Förderung<br />
rechnen. Die Förderung<br />
schließt auch Anlagen ein, die<br />
seit dem 15. August 2007<br />
errichtet wurden. Die Förderanzahl<br />
ist auf fünf Prozent aller<br />
KKA pro Jahr beschränkt. Die<br />
Beantragung der Fördermittel<br />
kann sofort nach der Bekanntmachung<br />
des ABK über den<br />
<strong>Zweckverband</strong> <strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong><br />
„Mittleres Elstertal“ erfolgen.<br />
Die Förderrichtlinie und<br />
der Förderantrag stehen in der<br />
Geschäftsstelle und auf den<br />
Internetseiten www.aufbaubank.de<br />
und www.zvme.de<br />
bereit.<br />
1. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird kostenlos an die<br />
Haushalte im Gebiet der Mitgliedskommunen des <strong>Zweckverband</strong>es<br />
<strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal” verteilt.<br />
2. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare nach Erscheinen des jeweiligen<br />
Amtsblattes kostenlos in der Geschäftsstelle des <strong>Zweckverband</strong>es<br />
<strong>Wasser</strong>/<strong>Abwasser</strong> „Mittleres Elstertal”, Gaswerkstraße 10, 07546<br />
Gera, bezogen werden.