DSP-Fohlenauktion Überflieger am 29. Juli 2017 in Donaueschingen/Immenhöfe
Auktionskatalog der DSP-Fohlenauktion Überflieger auf dem Springturnier auf den Immenhöfen in Donaueschingen
Auktionskatalog der DSP-Fohlenauktion Überflieger auf dem Springturnier auf den Immenhöfen in Donaueschingen
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s35_40_<strong>2017</strong>_JoLetter <strong>29.</strong>06.<strong>2017</strong> 12:57 Seite 38<br />
AUKTIONSBEDINGUNGEN<br />
Veranstalter<br />
Veranstalter ist die Süddeutsche Pferdezuchtverbände-<br />
Vermarktungs GmbH. Sie verkauft die im Auktionskatalog<br />
aufgeführten Fohlen im N<strong>am</strong>en des<br />
Eigentümers/Beschickers als dessen Vertreter.<br />
Bieten<br />
Das Anbieten der Fohlen erfolgt <strong>in</strong> Euro, das M<strong>in</strong>destgebot<br />
beträgt 3000 Euro. Der Meistbietende erhält den Zuschlag.<br />
Mehrgebote werden nur ab 50 Euro angenommen.<br />
Bei Zweifeln an der Gültigkeit des Zuschlages kann die<br />
Versteigerung fortgesetzt oder wiederholt werden. Die<br />
Anmeldung von E<strong>in</strong>wendungen gegen die Wirks<strong>am</strong>keit<br />
des Zuschlages hat sofort zu erfolgen, spätestens bis zum<br />
Verkauf des letzten Fohlens der Auktion. Über die Wirks<strong>am</strong>keit<br />
des Zuschlages entscheiden e<strong>in</strong> Beauftragter des<br />
Veranstalters, der Auktionsleiter und der Auktionator.<br />
Abrechnung<br />
Der Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zus<strong>am</strong>men: Zuschlagspreis<br />
plus Umsatzsteuer + 6 % Vermittlungsgebühr<br />
plus gesetzlicher MWST + 2 %<br />
Versicherungsprämie aus diesem Bruttobetrag. Die Umsatzsteuer<br />
beträgt je nach Verkäufer: bei pauschalierenden<br />
Landwirten 10,7 %, bei gewerblichen Pferdezüchtern<br />
7 %, bei Privatpersonen 0 %. Sie ist bei den Fohlen jeweils<br />
angegeben. Für Käufer von mehr als e<strong>in</strong>em Fohlen<br />
reduziert sich die Vermittlungsgebühr auf 3 % für alle gekauften<br />
Fohlen. Der Abrechnungsbetrag ist <strong>in</strong> bar, durch<br />
Scheck oder durch Erteilung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zugsermächtigung<br />
an die GmbH im Auktionsbüro zu entrichten.<br />
Versicherung<br />
Für jedes Fohlen besteht e<strong>in</strong>e Versicherung <strong>in</strong> Höhe des<br />
Zuschlagspreises, maximal jedoch <strong>in</strong> Höhe des Kaufpreises<br />
für den Fall von Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit<br />
<strong>in</strong>kl. unfallbed<strong>in</strong>gter Schäden durch Ataxie<br />
und Sehnenverletzungen. Die Auszahlung erfolgt zu 80 %<br />
an den Käufer. Der Ver si che rungs schutz wird gewährt ab<br />
Gefahrübergang und endet mit dem Absetzen des Fohlens,<br />
spätestens <strong>am</strong> 31. 12. <strong>2017</strong>.<br />
Abnahme und Gefahrenübergang<br />
Die Gefahr geht bei Fohlen mit der Abnahme durch den<br />
Käufer über. Die Abnahme des Fohlens hat durch den<br />
Käufer spätestens 6 Monate nach der Geburt des Fohlens<br />
<strong>am</strong> Wohnsitz des Ausstellers zu erfolgen. E<strong>in</strong>e frühere Abnahme<br />
des Fohlens durch den Käufer ist im gegenseitigen<br />
E<strong>in</strong>vernehmen mit dem Aussteller möglich. Bis zur Abnahme<br />
trägt der Aussteller das Risiko und die Kos ten für<br />
die Unterhaltung <strong>in</strong>kl. Tierarzt- und Schmiedekosten. Der<br />
Übergabeterm<strong>in</strong> ist vom Käufer mit dem Aussteller zu<br />
vere<strong>in</strong>baren. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Fohlens<br />
<strong>in</strong> Verzug, so geht mit Verzugsbeg<strong>in</strong>n die Gefahr e<strong>in</strong>er<br />
zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs des Fohlens<br />
auf den Käufer über, ebenso wie der Käufer die Kosten<br />
für die Unterhaltung <strong>in</strong>kl. Tierarzt- und Schmiedekosten<br />
zu tragen hat.<br />
Kommt es bei der Abnahme des Fohlens zu Differenzen<br />
zwischen Aussteller und Käufer h<strong>in</strong>sichtlich des Gesundheitszustandes<br />
bzw. der Abnahmefähigkeit ist die Chirurgische<br />
Tierkl<strong>in</strong>ik der Universität Leipizg<br />
h<strong>in</strong>zuzuziehen. Die Entscheidungen des Tierarztes dieser<br />
Kl<strong>in</strong>ik s<strong>in</strong>d für Aussteller und Käufer b<strong>in</strong>dend. Die Kosten<br />
für die Leistungen der Kl<strong>in</strong>ik trägt der Käufer.<br />
Die Aushändigung der Fohlen durch den Aussteller an<br />
den Käufer vor Zahlung des Zuschlagspreises erfolgt auf<br />
Risiko des Ausstellers.<br />
Gewährleistung<br />
Als vertraglich vere<strong>in</strong>barte Beschaffenheit gelten die An -<br />
gaben im Auktionskatalog zu Alter, Geschlecht, Far be<br />
und Abst<strong>am</strong>mung des Fohlens. Eventuelle zum Auktionszeitpunkt<br />
bekannte Mängel werden durch den Auktionator<br />
bekanntgegeben. E<strong>in</strong>e Rekl<strong>am</strong>ation ist schriftlich an<br />
den Verkäufer sowie zur Kenntnis an die Süddeutsche<br />
Pferdezuchtverbände Vermarktungs-GmbH zu richten.<br />
E<strong>in</strong>e Ersatzlieferung als Nacherfüllung wird ausgeschlossen.<br />
Für den Fall des wirks<strong>am</strong>en Rücktritts werden Schadensersatzansprüche<br />
ausgeschlossen. Sämtliche Schadenser -<br />
satz ansprüche werden begrenzt auf Transportkos ten vom<br />
Auktionsstall zum Käuferstall <strong>in</strong>nerhalb Deutschlands,<br />
übliche Stall- und Futterkosten. Ansprüche wegen e<strong>in</strong>es<br />
Sachmangels verjähren bei Verbrauchern im S<strong>in</strong>ne von §<br />
13 BGB <strong>in</strong>nerhalb von e<strong>in</strong>em Jahr nach Gefahrübergang,<br />
bei Verkäufen an Unternehmer tritt die Verjährung mit<br />
Ablauf von 6 Monaten ab Gefahrübergang e<strong>in</strong>.<br />
Von allen Haftungsbeschränkungen e<strong>in</strong>schließlich der<br />
Verjährungsregelungen werden ausgenommen Schadensersatzansprüche<br />
des Käufers aus der Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers und der Gesundheit, wenn der<br />
Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat und die<br />
Haftung für sonstige Schäden, die auf e<strong>in</strong>er vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers,<br />
se<strong>in</strong>es gesetzlichen Vertreters oder se<strong>in</strong>es Erfüllungsgehilfen<br />
beruhen.<br />
Salvatorische Klausel<br />
Sollte e<strong>in</strong>e der Auktionsbed<strong>in</strong>gungen ganz oder teilweise<br />
unwirks<strong>am</strong> se<strong>in</strong>, bleibt dadurch die Wirks<strong>am</strong>keit der übrigen<br />
Bed<strong>in</strong>gungen unberührt. An die Stelle der unwirks<strong>am</strong>en<br />
tritt e<strong>in</strong>e wirks<strong>am</strong>e Regelung, die der<br />
unwirks<strong>am</strong>en <strong>in</strong>haltlich <strong>am</strong> nächsten kommt.<br />
Vorrang der deutschen Fassung<br />
Diese Auktionsbed<strong>in</strong>gungen gibt es <strong>in</strong> deutscher und <strong>in</strong><br />
englischer Fas sung. Für den Fall von Widersprüchen gilt<br />
die deutsche Fassung alle<strong>in</strong>, bei Auslegungen ist die deutsche<br />
Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung<br />
<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie heranzuziehen und maßgebend.<br />
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