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DSP-Fohlenauktion Überflieger am 29. Juli 2017 in Donaueschingen/Immenhöfe

Auktionskatalog der DSP-Fohlenauktion Überflieger auf dem Springturnier auf den Immenhöfen in Donaueschingen

Auktionskatalog der DSP-Fohlenauktion Überflieger auf dem Springturnier auf den Immenhöfen in Donaueschingen

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s35_40_<strong>2017</strong>_JoLetter <strong>29.</strong>06.<strong>2017</strong> 12:57 Seite 38<br />

AUKTIONSBEDINGUNGEN<br />

Veranstalter<br />

Veranstalter ist die Süddeutsche Pferdezuchtverbände-<br />

Vermarktungs GmbH. Sie verkauft die im Auktionskatalog<br />

aufgeführten Fohlen im N<strong>am</strong>en des<br />

Eigentümers/Beschickers als dessen Vertreter.<br />

Bieten<br />

Das Anbieten der Fohlen erfolgt <strong>in</strong> Euro, das M<strong>in</strong>destgebot<br />

beträgt 3000 Euro. Der Meistbietende erhält den Zuschlag.<br />

Mehrgebote werden nur ab 50 Euro angenommen.<br />

Bei Zweifeln an der Gültigkeit des Zuschlages kann die<br />

Versteigerung fortgesetzt oder wiederholt werden. Die<br />

Anmeldung von E<strong>in</strong>wendungen gegen die Wirks<strong>am</strong>keit<br />

des Zuschlages hat sofort zu erfolgen, spätestens bis zum<br />

Verkauf des letzten Fohlens der Auktion. Über die Wirks<strong>am</strong>keit<br />

des Zuschlages entscheiden e<strong>in</strong> Beauftragter des<br />

Veranstalters, der Auktionsleiter und der Auktionator.<br />

Abrechnung<br />

Der Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zus<strong>am</strong>men: Zuschlagspreis<br />

plus Umsatzsteuer + 6 % Vermittlungsgebühr<br />

plus gesetzlicher MWST + 2 %<br />

Versicherungsprämie aus diesem Bruttobetrag. Die Umsatzsteuer<br />

beträgt je nach Verkäufer: bei pauschalierenden<br />

Landwirten 10,7 %, bei gewerblichen Pferdezüchtern<br />

7 %, bei Privatpersonen 0 %. Sie ist bei den Fohlen jeweils<br />

angegeben. Für Käufer von mehr als e<strong>in</strong>em Fohlen<br />

reduziert sich die Vermittlungsgebühr auf 3 % für alle gekauften<br />

Fohlen. Der Abrechnungsbetrag ist <strong>in</strong> bar, durch<br />

Scheck oder durch Erteilung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zugsermächtigung<br />

an die GmbH im Auktionsbüro zu entrichten.<br />

Versicherung<br />

Für jedes Fohlen besteht e<strong>in</strong>e Versicherung <strong>in</strong> Höhe des<br />

Zuschlagspreises, maximal jedoch <strong>in</strong> Höhe des Kaufpreises<br />

für den Fall von Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit<br />

<strong>in</strong>kl. unfallbed<strong>in</strong>gter Schäden durch Ataxie<br />

und Sehnenverletzungen. Die Auszahlung erfolgt zu 80 %<br />

an den Käufer. Der Ver si che rungs schutz wird gewährt ab<br />

Gefahrübergang und endet mit dem Absetzen des Fohlens,<br />

spätestens <strong>am</strong> 31. 12. <strong>2017</strong>.<br />

Abnahme und Gefahrenübergang<br />

Die Gefahr geht bei Fohlen mit der Abnahme durch den<br />

Käufer über. Die Abnahme des Fohlens hat durch den<br />

Käufer spätestens 6 Monate nach der Geburt des Fohlens<br />

<strong>am</strong> Wohnsitz des Ausstellers zu erfolgen. E<strong>in</strong>e frühere Abnahme<br />

des Fohlens durch den Käufer ist im gegenseitigen<br />

E<strong>in</strong>vernehmen mit dem Aussteller möglich. Bis zur Abnahme<br />

trägt der Aussteller das Risiko und die Kos ten für<br />

die Unterhaltung <strong>in</strong>kl. Tierarzt- und Schmiedekosten. Der<br />

Übergabeterm<strong>in</strong> ist vom Käufer mit dem Aussteller zu<br />

vere<strong>in</strong>baren. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Fohlens<br />

<strong>in</strong> Verzug, so geht mit Verzugsbeg<strong>in</strong>n die Gefahr e<strong>in</strong>er<br />

zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs des Fohlens<br />

auf den Käufer über, ebenso wie der Käufer die Kosten<br />

für die Unterhaltung <strong>in</strong>kl. Tierarzt- und Schmiedekosten<br />

zu tragen hat.<br />

Kommt es bei der Abnahme des Fohlens zu Differenzen<br />

zwischen Aussteller und Käufer h<strong>in</strong>sichtlich des Gesundheitszustandes<br />

bzw. der Abnahmefähigkeit ist die Chirurgische<br />

Tierkl<strong>in</strong>ik der Universität Leipizg<br />

h<strong>in</strong>zuzuziehen. Die Entscheidungen des Tierarztes dieser<br />

Kl<strong>in</strong>ik s<strong>in</strong>d für Aussteller und Käufer b<strong>in</strong>dend. Die Kosten<br />

für die Leistungen der Kl<strong>in</strong>ik trägt der Käufer.<br />

Die Aushändigung der Fohlen durch den Aussteller an<br />

den Käufer vor Zahlung des Zuschlagspreises erfolgt auf<br />

Risiko des Ausstellers.<br />

Gewährleistung<br />

Als vertraglich vere<strong>in</strong>barte Beschaffenheit gelten die An -<br />

gaben im Auktionskatalog zu Alter, Geschlecht, Far be<br />

und Abst<strong>am</strong>mung des Fohlens. Eventuelle zum Auktionszeitpunkt<br />

bekannte Mängel werden durch den Auktionator<br />

bekanntgegeben. E<strong>in</strong>e Rekl<strong>am</strong>ation ist schriftlich an<br />

den Verkäufer sowie zur Kenntnis an die Süddeutsche<br />

Pferdezuchtverbände Vermarktungs-GmbH zu richten.<br />

E<strong>in</strong>e Ersatzlieferung als Nacherfüllung wird ausgeschlossen.<br />

Für den Fall des wirks<strong>am</strong>en Rücktritts werden Schadensersatzansprüche<br />

ausgeschlossen. Sämtliche Schadenser -<br />

satz ansprüche werden begrenzt auf Transportkos ten vom<br />

Auktionsstall zum Käuferstall <strong>in</strong>nerhalb Deutschlands,<br />

übliche Stall- und Futterkosten. Ansprüche wegen e<strong>in</strong>es<br />

Sachmangels verjähren bei Verbrauchern im S<strong>in</strong>ne von §<br />

13 BGB <strong>in</strong>nerhalb von e<strong>in</strong>em Jahr nach Gefahrübergang,<br />

bei Verkäufen an Unternehmer tritt die Verjährung mit<br />

Ablauf von 6 Monaten ab Gefahrübergang e<strong>in</strong>.<br />

Von allen Haftungsbeschränkungen e<strong>in</strong>schließlich der<br />

Verjährungsregelungen werden ausgenommen Schadensersatzansprüche<br />

des Käufers aus der Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit, wenn der<br />

Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat und die<br />

Haftung für sonstige Schäden, die auf e<strong>in</strong>er vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers,<br />

se<strong>in</strong>es gesetzlichen Vertreters oder se<strong>in</strong>es Erfüllungsgehilfen<br />

beruhen.<br />

Salvatorische Klausel<br />

Sollte e<strong>in</strong>e der Auktionsbed<strong>in</strong>gungen ganz oder teilweise<br />

unwirks<strong>am</strong> se<strong>in</strong>, bleibt dadurch die Wirks<strong>am</strong>keit der übrigen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen unberührt. An die Stelle der unwirks<strong>am</strong>en<br />

tritt e<strong>in</strong>e wirks<strong>am</strong>e Regelung, die der<br />

unwirks<strong>am</strong>en <strong>in</strong>haltlich <strong>am</strong> nächsten kommt.<br />

Vorrang der deutschen Fassung<br />

Diese Auktionsbed<strong>in</strong>gungen gibt es <strong>in</strong> deutscher und <strong>in</strong><br />

englischer Fas sung. Für den Fall von Widersprüchen gilt<br />

die deutsche Fassung alle<strong>in</strong>, bei Auslegungen ist die deutsche<br />

Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie heranzuziehen und maßgebend.<br />

F<br />

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