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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Taufkirchen an der Pram

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Punkt 1.: Flächenwidmungspl<strong>an</strong> Nr. 4;<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 73 (Schauer, Kinosiedlung)<br />

Bgm. Gruber teilt den <strong>an</strong>wesenden M<strong>an</strong>dataren mit, dass bei diesem Tagesordnungspunkt die<br />

Grundstücke 135/8 und 135/10 KG <strong>Taufkirchen</strong> von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich genutztem Grünl<strong>an</strong>d<br />

in Wohngebiet bzw. Schutzzone im Baul<strong>an</strong>d umgewidmet werden sollen.<br />

Er verliest hierzu folgende Stellungnahme vollinhaltlich:<br />

Stellungnahme des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Abt. Raumordnung<br />

Zum vorgelegten Än<strong>der</strong>ungs<strong>an</strong>trag betreffend Wohngebietserweiterung im Bereich <strong>der</strong><br />

Kinosiedlung wird seitens <strong>der</strong> Örtlichen Raumordnung in Berücksichtigung des Ergebnisses<br />

eines am 22.4.2010 durchgeführten Lokalaugenscheines kein Einw<strong>an</strong>d erhoben, wenn durch<br />

eine Schutzzone im Baul<strong>an</strong>d ein entsprechen<strong>der</strong> Waldr<strong>an</strong>dabst<strong>an</strong>d gewährt wird (vgl. Pkt. 14<br />

<strong>der</strong> Zielsetzungen des rechtswirksamen ÖEK).<br />

Ein Wi<strong>der</strong>spruch zum Örtlichen Entwicklungskonzept wird aufgrund des Funktionspl<strong>an</strong>es<br />

nicht festgestellt.<br />

Von den gemäß § 33 Abs. 3 ROG 1994 i.d.g.F. nachweislich verständigten<br />

Grundeigentümern jener Grundstücke, <strong>an</strong> <strong>der</strong>en Flächenwidmung o<strong>der</strong> Bebaubarkeit sich<br />

Än<strong>der</strong>ungen ergeben können (Grund<strong>an</strong>rainer im 50 m Bereich), wurden keine<br />

Stellungnahmen abgegeben.<br />

Da es zu keinen Wortmeldungen aus dem Gremium kommt, be<strong>an</strong>tragt Bgm. Gruber, nach<br />

Abwägung <strong>der</strong> öffentlichen Interessen gegenüber den privaten Interessen und da durch die<br />

Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung Nr. 73 (Schauer, Kinosiedlung) keine offensichtlichen<br />

Interessen Dritter verletzt werden, die Beschlussfassung über die vorgetragenen Än<strong>der</strong>ungen<br />

vorzunehmen.<br />

Die <strong>an</strong>schließende Abstimmung zieht die einstimmige Beschlussfassung nach sich.<br />

Punkt 2.: Beratung und Beschlussfassung über die Ab- und Zuschreibung von<br />

Trennstücken im Rahmen <strong>der</strong> Schlussvermessung des Betriebsbaugebietes<br />

Laufenbach<br />

Eing<strong>an</strong>gs erwähnt <strong>der</strong> Vorsitzende, dass im Rahmen <strong>der</strong> Schlussvermessung des<br />

Betriebsbaugebietes Laufenbach (ausgelöst durch die Errichtung <strong>der</strong> Ringleitung<br />

Laufenbach/Maad – Wasserversorgungs<strong>an</strong>lage BA 06) folgende Ab- und Zuschreibungen von<br />

Trennstücken erfor<strong>der</strong>lich sind. Das Vermessungsergebnis weist folgende Verän<strong>der</strong>ungen von<br />

öffentlichen bzw. privaten Flächen aus:<br />

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