V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Taufkirchen an der Pram
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II.<br />
Arbeitsjahr und Ferien<br />
1. Das Arbeitsjahr des Kin<strong>der</strong>gartens beginnt am ersten Montag im September und dauert<br />
bis zum Beginn des nächsten Arbeitsjahres.<br />
2. Die Hauptferien werden jeweils vom letzten Freitag im Juli bis zum Beginn des<br />
Arbeitsjahres im September (erster Montag) festgesetzt. Die Weihnachts-, Oster- und<br />
Pfingstferien richten sich nach den Ferien <strong>an</strong> <strong>der</strong> Volks- und Hauptschule in<br />
<strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pram</strong>. Bezüglich <strong>der</strong> Schließung während <strong>der</strong> Semesterferien und <strong>an</strong><br />
sogen<strong>an</strong>nten Zwickeltagen entscheidet <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenerhalter auf Grund <strong>der</strong><br />
Bedarfserhebung im Zusammenwirken mit <strong>der</strong> Leiterin des Kin<strong>der</strong>gartens rechtzeitig.<br />
III.<br />
Öffnungszeit<br />
1. Die Öffnungszeit des Kin<strong>der</strong>gartens wird<br />
von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 16.00 Uhr und<br />
am Freitag von 07.00 bis 12.30 Uhr festgesetzt.<br />
Mittagessen: 12.00 Uhr<br />
Mittagsruhe: 12.30 bis 13.00 Uhr<br />
2. Im Kin<strong>der</strong>garten wird ein Frühdienst (R<strong>an</strong>dzeit)<br />
von 07.00 bis 07.30 Uhr <strong>an</strong>geboten.<br />
3. Der Kin<strong>der</strong>garten wird mit Mittagsbetrieb geführt.<br />
4. An Samstagen sowie <strong>an</strong> Sonn- und Feiertagen bleibt <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten geschlossen.<br />
IV.<br />
Aufnahme in den Kin<strong>der</strong>garten<br />
1. Der Kin<strong>der</strong>garten ist nach Maßgabe <strong>der</strong> Bestimmungen des Oö. Kin<strong>der</strong>betreuungsgesetzes<br />
2007, i.d.g.F. für Kin<strong>der</strong> vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung<br />
allgemein zugänglich.<br />
2. Im Kin<strong>der</strong>garten wird eine alterserweiterte Kin<strong>der</strong>gartengruppe mit Kin<strong>der</strong>n ab dem<br />
vollendeten 2. Lebensjahr und im volksschulpflichtigen Alter geführt.<br />
3. Für die Aufnahme in den Kin<strong>der</strong>garten ist eine Anmeldung des Kindes durch die Eltern<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Die Anmeldung hat persönlich jeweils bis spätestens 31. Mai zu erfolgen<br />
und muss, außer für die kin<strong>der</strong>gartenpflichtigen Kin<strong>der</strong> für mindestens 3 Tage pro<br />
Woche erfolgen.<br />
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:<br />
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