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Bezugsquellen für das Berichtsheft ab 2012

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<strong>Berichtsheft</strong>führung im<br />

Gartenbau<br />

<strong>ab</strong> Schuljahr <strong>2012</strong>/2013<br />

Ausbildungsberaterin<br />

Claudia Schmidt<br />

Landratsamt Karlsruhe<br />

Fachbereich II<br />

Landwirtschaftsamt<br />

Am Viehmarkt 1<br />

76646 Bruchsal<br />

Tel.: 07251/74-1846<br />

Mobil: 0162/6924971<br />

Fax.: 07251/74-1705<br />

E-Mail: Claudia.Schmidt@landratsamt-karlsruhe.de<br />

Internet: www.karlsruhe.landwirtschaft-bw.de<br />

( ⇒ Fachschule und Ausbildung ⇒ Ausbildung im Gartenbau)


<strong>Berichtsheft</strong>führung/schriftlicher Ausbildungsnachweis<br />

Auszubildende und Umschüler h<strong>ab</strong>en nach dem Berufsbildungsgesetz die Pflicht,<br />

schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Diese schriftlichen Ausbildungs-<br />

nachweise sind Zulassungsvoraussetzungen, um an der Abschlussprüfung<br />

teilnehmen zu dürfen. Ein schriftlicher Ausbildungsnachweis ist geführt, wenn ein<br />

gewisses Mindestmaß an inhaltlicher Gestaltung und Regelmäßigkeit sowie<br />

Sauberkeit der Eintragungen gegeben ist.<br />

Der Ausbildungsnachweis kann in Form des <strong>Berichtsheft</strong>es (Bezugsadressen<br />

siehe Anhang) oder in Form von schriftlichen Ausbildungsnachweisen erfolgen.<br />

Das Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises hat als vorrangiges Ziel,<br />

einen Nachweis über die durchgeführten Tätigkeiten und vermittelten<br />

Fähigkeiten sowie Kenntnisse darzustellen. Auf diese Weise kann eine<br />

Nachprüfbarkeit der ordnungsgemäßen Ausbildung bzw. Umschulung<br />

gewährleistet werden.<br />

Weiterhin muss der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in<br />

der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule <strong>für</strong> alle Beteiligten<br />

nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.<br />

Gleichzeitig dient <strong>das</strong> <strong>Berichtsheft</strong>/der schriftliche Ausbildungsnachweis dazu,<br />

<strong>das</strong>s die Auszubildenden über die gelernten Inhalte reflektieren können.<br />

Der Lerneffekt wird umso größer, je mehr von dem <strong>Berichtsheft</strong> ausgefüllt wird.<br />

Es wird empfohlen, über die Mindestanforderungen hinaus <strong>das</strong> <strong>Berichtsheft</strong> zu<br />

führen.<br />

2


Für <strong>das</strong> Anfertigen der Ausbildungsnachweise gelten folgende<br />

Mindestanforderungen:<br />

� Die Ausbildungsnachweise sind wöchentlich in Form von Tagesberichten<br />

anzufertigen.<br />

� Ausbildungsnachweise dokumentieren die Ausbildung und müssen erkennen<br />

lassen, welche<br />

• Fertigkeiten (praktische berufliche Tätigkeiten)<br />

• Kenntnisse (praktische und theoretische Kenntnisse). Die notwendigen<br />

praktischen Kenntnisse sind diejenigen, die im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Berufsausbildung als Fachkraft gebraucht<br />

werden, die notwendigen theoretischen Kenntnisse sind im Wesentlichen<br />

diejenigen, die als Voraussetzung <strong>für</strong> die Berufsausbildung gefordert<br />

werden)<br />

• Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit, z.B. Aspekte wie<br />

Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit – persönliche, soziale und<br />

methodische Fähigkeiten)<br />

• Erfahrungen<br />

vermittelt worden sind.<br />

Der Auszubildende sollte sich die Frage stellen:<br />

Was h<strong>ab</strong>e ich gemacht?<br />

Wie h<strong>ab</strong>e ich <strong>das</strong> gemacht? Ggf. auch Teamarbeit, Einzelarbeit<br />

Wo h<strong>ab</strong>e ich <strong>das</strong> gemacht? z.B. Baustelle Firma Müller<br />

„Kleinigkeiten“ z. B. Lüften, Fegen, Ausputzen, Pflanzenarbeiten,<br />

Liefermengen, Keimung, Substrat, Telefonat mit Kunden, Besprechung der<br />

Baustellenplanung, Lieferschein lesen,…. sind zu dokumentieren.<br />

� Dokumentation der zeitlichen Abfolge und damit den Ablauf <strong>für</strong> alle<br />

Beteiligten<br />

• Fehlzeiten<br />

• Berufsschulbesuche mit Inhalten<br />

• überbetriebliche Ausbildung mit Inhalten<br />

sind ebenfalls zu dokumentieren.<br />

� Die Ausbildungsnachweise sind wöchentlich anzufertigen und in der Regel<br />

auch wöchentlich zu prüfen und mit Unterschrift des eingetragenen Ausbilders<br />

<strong>ab</strong>zuzeichnen.<br />

Weiterhin ist der personenbezogene Bogen zu den schriftlichen<br />

Ausbildungsnachweisen auszufüllen.<br />

Des weiteren ist zu beachten, <strong>das</strong>s die schriftlichen Ausbildungsnachweise<br />

während der Ausbildungszeit (=Arbeitszeit) zu führen sind.<br />

Die schriftlichen Ausbildungsnachweise werden nicht bewertet.<br />

3


Digitaler schriftlicher Ausbildungsnachweis:<br />

Das <strong>Berichtsheft</strong> / der schriftliche Ausbildungsnachweis kann auch mit dem<br />

Computer geschrieben werden.<br />

Beispiele <strong>für</strong> Tages- und Wochenberichte – Produktiongsgartenbau +<br />

Friedhofsgärtnerei<br />

4


Beispiele <strong>für</strong> Tages- und Wochenberichte – Garten- und Landschaftsbau<br />

5


<strong>Bezugsquellen</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Berichtsheft</strong> <strong>ab</strong> <strong>2012</strong><br />

Erwerbsgartenbau<br />

Ausbildungsbetriebe der gärtnerischen Fachrichtungen Baumschule,<br />

Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei und<br />

Zierpflanzenbau wenden sich zum kostenpflichtigen Erhalt der<br />

<strong>Berichtsheft</strong>e an die:<br />

Förderungsgesellschaft Gartenbau mbH (FGG) Frau E. Bärhausen<br />

Godesberger Allee 142 – 148, 53175 Bonn<br />

Tel.: 0228 81002-67; Fax: 0228 81002-76<br />

E-Mail: zvg.baerhausen@g-net.de<br />

Internet: www.g-plus.de<br />

Für die Mitglieder in den Landesverbänden des ZVG und des Bundes<br />

deutscher Baumschulen (BdB) kostet <strong>das</strong> Exemplar <strong>Berichtsheft</strong> 11,50 €.<br />

Bei Nichtmitgliedern werden 16,50 € je Exemplar erhoben. Diese Preise<br />

verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich Verpackungs- und<br />

Versandkosten.<br />

umlagepflichtig<br />

Die AuGaLa-umlagepflichtigen Ausbildungsbetriebe des Garten- und<br />

Landschaftsbaus senden eine Kopie des von beiden Parteien<br />

unterschriebenen Ausbildungsvertrages an:<br />

AuGaLa<br />

Frau M. Heckner<br />

53602 Bad Honnef<br />

Tel.: 02224 7707-38; Fax: 7707-938<br />

E-Mail: m.heckner@augala.de<br />

Der kostenlose Versand des <strong>Berichtsheft</strong>es wird dann umgehend<br />

veranlasst.<br />

Garten- und Landschaftsbau<br />

nicht umlagepflichtig<br />

Nicht umlagepflichtige Ausbildungsbetriebe des Garten- und<br />

Landschaftsbaus (z. B. Kommunen, Bildungsträger) wenden sich an die:<br />

GaLaBau-Service GmbH (GBS)<br />

Frau B. Posnien<br />

53602 Bad Honnef<br />

Tel.: 02224 7707-14; Fax: 7707-914<br />

E-Mail: b.posnien@gal<strong>ab</strong>au.de<br />

Von dort aus wird der Versand des <strong>Berichtsheft</strong>es zum Preis von 16,50 €<br />

pro Exemplar (inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Verpackung und<br />

Versand) umgehend veranlasst.<br />

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