Niederschrift (öffentlich) - Gemeinde Seefeld
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong> Nr. 13/2012<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Dienstag, den 22.05.2012<br />
von 19:35 bis 21:20 Uhr<br />
<strong>öffentlich</strong>e Sitzung<br />
28.06.2012<br />
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die der <strong>Niederschrift</strong> beigefügt sind.<br />
Funktion Name Unterschrift<br />
Vorsitzender :<br />
Wolfram Gum<br />
Erster Bürgermeister<br />
Schriftführer : Imke Friedrich, Fritz Cording
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 2<br />
Teilnehmerverzeichnis<br />
Stimmberechtigte Mitglieder<br />
Name, Vorname Anmerkung Funktion<br />
Gum, Wolfram Erster Bürgermeister<br />
Striegl, Elmar Dritter Bürgermeister<br />
Dr. Benoist, Robert <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Dr. Burkes, Stephan <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Deiringer, Ernst <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Dorschner, Ute <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />
Dosch, Ludwig <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Dreyer, Johann <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Haberkorn, Sebastian <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Dr. Lindermayer, Rudolf <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Rogorsch, Thomas <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Schindlbeck, Robert <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Schlecht, Peter <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Schneider, Josef <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Semrau, Christine <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />
Senft, Johanna <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />
Vermathen, Martin <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Villing, Evelyn <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />
Wastian, Josef <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Abwesende Teilnehmer<br />
Name, Vorname Anmerkung Funktion<br />
Seidl, Max Zweiter Bürgermeister<br />
Dr. Gasser, Oswald <strong>Gemeinde</strong>rat
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 3<br />
Öffentliche Tagesordnungspunkte<br />
TOP DS-Nr. Thema<br />
1. Bürgerfragestunde<br />
2. Genehmigung der Protokolle vom 02.05.2012 und 08.05.2012 und<br />
des Bauausschussprotokolls vom 08.05.2012<br />
3. Berichterstattung / Bekanntgaben<br />
4. Neubau eines Funkmastes in Schleuderbeton;<br />
Stellungnahme zu dem Bauvorhaben<br />
5. Aufstellung des Bebauungsplans "Am Oberfeld", Gemarkung<br />
Hechendorf;<br />
Vorstellung des Planentwurfs, Billigungs- und<br />
Auslegungsbeschluss<br />
6. Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzverordnung<br />
7.<br />
"Westlicher Teil des Landkreises Starnberg" vom 27. März 1972;<br />
Herausnahme der Flurnummern 565, 564, 550/2, 563, 400/1,<br />
401/1, 404, 403, 406, 395/3, 408/1, 394 und eine Teilfläche mit<br />
der Flurnummer 405, Gemarkung Hechendorf<br />
Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> an der 1. Änderung des<br />
Bebauungsplans "B 2 Sondergebiet Sonderflughafen<br />
Oberpfaffenhofen Erschließung Sonderflughafen und<br />
8.<br />
Betriebsgelände Dornier der <strong>Gemeinde</strong> Weßling"; Teilaufhebung<br />
und Teiländerung<br />
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Sonstiges
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 4<br />
Bürgermeister erstellt am: 10.04.2012<br />
Wolfram Gum DS-Nr.:<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Datum Status TOP<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 1<br />
Bürgerfragestunde<br />
Die Aufteilung der Erstklässler für das Schuljahr 2011/2012 in die Schulhäuser <strong>Seefeld</strong> und<br />
Hechendorf wird kurz diskutiert.<br />
Die Direktorin, Frau Otto, wird in der Sitzung am 12.06.2012 das vorläufige Ergebnis der<br />
Elternbefragung vorstellen.<br />
Die weitere Beratung wird in dieser Sitzung erfolgen.
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 5<br />
Bürgermeister erstellt am: 10.04.2012<br />
Wolfram Gum DS-Nr.:<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Datum Status TOP<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 2<br />
Genehmigung der Protokolle vom 02.05.2012 und 08.05.2012 und des<br />
Bauausschussprotokolls vom 08.05.2012<br />
Die Protokolle werden von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig<br />
genehmigt.<br />
Ja: 19<br />
Nein: 0
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 6<br />
Bürgermeister erstellt am: 10.04.2012<br />
Wolfram Gum DS-Nr.:<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Datum Status TOP<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 3<br />
Berichterstattung / Bekanntgaben<br />
1.<br />
Die Nachbarschaftshilfe Hechendorf e.V. feiert am 25.05.2012 das 40-jährige Jubiläum. Die<br />
Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates sind herzlich eingeladen teilzunehmen. Beginn ist<br />
um 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Feuerwehr <strong>Seefeld</strong>/Oberalting feiert am 16./17.06.2012 ihr Einweihungsfest. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat ist eingeladen.
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 7<br />
Bauamt erstellt am: 15.05.2012<br />
Imke Friedrich DS-Nr.:<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Datum Status TOP<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 4<br />
Neubau eines Funkmastes in Schleuderbeton;<br />
Stellungnahme zu dem Bauvorhaben<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Mit Datum vom 23.03.2012 und Posteingang in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> am 28.03.2012<br />
wurden über das Staatliche Bauamt Weilheim die Pläne für die Errichtung eines<br />
Schleuderbetonmasten mit Versorgungseinheit eingereicht. Die <strong>Gemeinde</strong> wurde um<br />
Stellungnahme gemäß Art. 73, Abs. 1 BayBO gebeten.<br />
Bereits mit Schreiben vom 21.10.2010, hier eingegangen am 11.11.2012, hat der Freistaat<br />
Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim um Stellungnahme zum dem<br />
Bauvorhaben gebeten. In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.12.2010 wurde der<br />
vorgesehene Standort auf dem Flurstück 470/0 in <strong>Seefeld</strong> OT Hechendorf abgelehnt. Das<br />
Umweltinstitut München e.V. wurde beauftragt weitere Standorte auf Machbarkeit zu<br />
überprüfen.<br />
Es wurden Standorte mit den Bezeichnungen U 01, U 02, U 03 und W 01 auf Machbarkeit<br />
untersucht. Die Werte wurden in einer Sitzung der Betreiber auf die Umsetzung vor Ort<br />
bewertet. Hierbei wurde der Standort mit der Bezeichnung U 01, auf dem Flurstück 339 der<br />
Gemarkung Hechendorf als geeignet und an das Versorgungsnetz relativ kostengünstig<br />
anbindbar festgestellt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat muss entscheiden, ob die Zustimmung zu dem BOS Mast im Sinne einer<br />
Zustimmung nach Art 73 BayBO erteilt wird oder nicht.<br />
Zur Entscheidungsfindung können von Seiten der Verwaltung folgende Zusatzinformationen<br />
gegeben werden.<br />
Am 10.05.2012 fand in Hechendorf im Bürgerstadl eine Podiumsdiskussion zum Thema BOS<br />
Mast statt, auch wenn viele Fragen offen blieben, konnten doch folgende Erkenntnisse<br />
gewonnen werden.
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 8<br />
Zum Standort<br />
Der Standort 01, für den jetzt der Bauantrag vorliegt, ist im sogenannten Dialogverfahren<br />
zwischen dem Mobilfunkbetreiber und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> unter Würdigung der Belange<br />
der Nutzer ( Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ) ermittelt worden.<br />
Dabei wurde vom Münchner Umweltbüro unter Federführung von Herrn Hans Ulrich Raithel<br />
ein Gutachten erstellt, welches Alternativstandorte zum vorgegebenen Platz an der<br />
Inningerstr. ermitteln sollte, die eine geringere Strahlenbelastung für den Ortsteil Hechendorf<br />
haben.<br />
Die fünf ermittelten und grundsätzlich von der Strahlenbelastung her geeigneten Alternativen<br />
wurden dann in dem oben erwähnten Dialogverfahren von den Behörden und Nutzern in<br />
einem Fachgespräch in Ingolstadt auf ihre weitere Geeignetheit untersucht.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> war an diesem Termin nicht beteiligt, da fachliche Fragen diskutiert<br />
worden sind, die die technische Erschließung, die Kosten der <strong>öffentlich</strong>en Hand, die<br />
Verteilung der Senderreichweite im BOS Netz und die Zustimmung der ( möglichen )<br />
Eigentümer beinhaltete.<br />
Herr Kreisbrandrat Reichert wird zu dem Verfahren noch eine schriftliche Stellungnahme<br />
abgeben, welche diesem Sitzungsvortrag als<br />
ANLAGE 1<br />
beigefügt ist.<br />
Zum Alternativstandort 03<br />
Soweit er die Verwaltung bereits vorab unterrichtete, war der Standort o3 leider abgelehnt<br />
worden, weil er die <strong>Gemeinde</strong> Inning nicht im notwendigen Maße funktechnisch abdecken<br />
würde und zudem Bedenken zur funktechnischen Abdeckung der Firme 3M Espe bestünden.<br />
Zudem sei die Erschließung als zu aufwendig beurteilt worden.<br />
Es war also zwischen den Trägern <strong>öffentlich</strong>er Belange und dem Betreiber der<br />
Standort 01 als der einzig im Dialogverfahren mögliche und umfassend geeignete<br />
Maststellplatz ( neben der Inningerstr. ) festgestellt worden.<br />
Zur Strahlenbelastung<br />
Die Strahlenbelastung aller ( grundsätzlich ) geeigneten Alternativstandorte für Hechendorf<br />
ist in der Informationssitzung von Herrn H.U. Raithel als sehr gering und mit einem Faktor (<br />
unter den strengen Meßbedingungen, die immer vom ungünstigsten Strahlenfall ausgehen )
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 9<br />
von rund 1 % der derzeit in unserer <strong>Gemeinde</strong> herrschenden Handystrahlenbelastung<br />
beurteilt worden.<br />
Die Messwerte und die farbigen Strahlenbelastungsdiagramme werden von Frau<br />
Friedrich in der Sitzung per Beamer dargestellt.<br />
Der Standort 01 unterscheidet sich von den anderen Standorten auch nur minimal in dem<br />
oben dargelegten Wertebereich bezüglich der Strahlenbelastung.<br />
Herr H.U. Raithel führte wörtlich aus, dass wir uns in einem Bereich traumhafter<br />
Ergebnisse bewegen, wo andere Kommunen glücklich wären, wenn sie ( nur ) um<br />
solche Größenordnungen diskutieren könnten.<br />
Zur Zustimmung zum aktuellen Bauantrag<br />
In der hier relevanten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung geht es letztlich um die Zustimmung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> zum Bauantrag für den BOS Funkmasten am Standort 01, rund 800 Meter von<br />
der Bebauung entfernt.<br />
Der bisher im Verfahren befindliche Standort an der Inningerstr. ist rund 450 Meter von der<br />
Bebauung in Hechendorf und rund 200 Meter von der Bebauung der <strong>Gemeinde</strong> Inning, dem<br />
sogenannten „Hufschlag“ entfernt.<br />
Die von Herrn H.U.Raithel ermittelten Strahlenwerte sind auch beim Standort<br />
Innningerstr. als relativ niedrig bewertet worden, allerdings hat er nach unseren<br />
Erkenntnissen nicht die Strahlenwerte für den Hufschlag ermittelt.<br />
Stimmt die <strong>Gemeinde</strong> nun dem Bauantrag zu, wird der Mast wohl an dieser Stelle ( Standort<br />
01 ) und nicht an der Inningerstr. errichtet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> wird wohl mit bis zu 60.000.- Euro an den Kosten der Firma Telent beteiligt<br />
werden, so zumindest die „Drohung“ der Firma bei Prüfung der Alternativstandorte.<br />
Ob die Forderung rechtlich begründet und durchsetzbar ist, konnte bislang mangels<br />
bekannter Rechtsgrundlage nicht ermittelt werden.<br />
Das Dialogverfahren wäre damit erfüllt.<br />
Lehnt die <strong>Gemeinde</strong> den Bauantrag ab, etwa weil sie ein sogenanntes Moratorium anstrebt,
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 10<br />
sind folgende Möglichkeiten denkbar.<br />
Als Moratorium bezeichnet man die politische Entscheidung in der ein<br />
Zuwarten gefordert wird, ob die bisher gültigen Standards und<br />
Annahmen aufgrund neuer Annahmen neu definiert werden müssten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> widerspricht dem Bauantrag und das Dialogverfahren ist damit beendet.<br />
Die Regierung von Oberbayern ist damit alleinige Herrin des Verfahrens.<br />
1. Sie sieht die Probleme, die der technisch bislang unbefriedigende Tetra Funk hat und<br />
verzichtet auf die Errichtung des Mastes, bis bessere Erkenntnisse vorliegen.<br />
Dafür spricht, dass in rund 100 von den betroffenen rund 900 Kommunen wohl Moratorien<br />
beschlossen worden sind.<br />
Das wäre der Idealfall, den wir alle wünschen, dass nämlich der Mast nicht gebaut,<br />
oder später einmal errichtet, aber mit einer besseren und strahlungsärmeren Technik<br />
versehen wird.<br />
2. Oder die Regierung ersetzt unsere Ablehnung, weil der Funkmast ein privilegiertes<br />
Vorhaben ist und der Art. 73 BayBO die Ersetzung ausdrücklich vorsieht und stellt<br />
den Masten auf, wo sie will.<br />
Möglicherweise am Standort 01, wobei allerdings die <strong>Gemeinde</strong> dann nochmals<br />
bekräftigen sollte, auch die 60.000.- € zu bezahlen, da die bisherige Zusage ja nur für das<br />
Dialogverfahren galt.<br />
Möglicherweise wird die Regierung aber den Standort Inningerstr. benennen, da dort<br />
die Erschließung wesentlich einfacher ist und auch dieser Standort strahlungstechnisch<br />
geeignet ist.<br />
Als Folge wäre dann die Inningerstr und der Hufschlag stärker belastet, allerdings auch in –<br />
noch- niedrigem Strahlenwert.<br />
Es kann durch die Verwaltung nicht vorhergesagt werden, welche Konsequenzen eine<br />
Ablehnung des Bauantrags hat.<br />
Herr Rechtsanwalt Sommer, von der Kanzlei Meidert und Kollegen,
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 11<br />
übrigens benannt vom BOS Funk Kritiker Dr Schmidt,<br />
hält ein Ersetzen der <strong>Gemeinde</strong> für wahrscheinlich und hat dies auch am 15.05.2012<br />
schriftlich der <strong>Gemeinde</strong> mitgeteilt.<br />
Das Schreiben wird als ANLAGE 2 beigefügt.<br />
Sitzungsverlauf:<br />
Frau Rita Schimanek, von der Bürgerinitiative gegen den BOS Funkmast, übergibt Herrn<br />
BGM Gum eine Unterschriftenliste mit 576 Unterschriften.<br />
Um den Standort für einen Masten zu ermitteln, der die geringste Strahlung aussendet,<br />
wurde seitens Herrn BGM Gum bei der Fa. Telent GmbH nachgefragt, ob auch der vom Ort<br />
weiter entfernte Standort U 03 ebenfalls als geeignet bewertet werden könnte. Laut Auskunft<br />
von Herrn Wittfeld von der Telent GmbH, ist das ( in eingeschränkter Weise ) auch der Fall.<br />
Aufgrund der Lage ist jedoch zur ausreichenden Versorgung der <strong>Gemeinde</strong>teile und bis<br />
Inning voraussichtlich eine Masthöhe von bis zu ca. 60 m erforderlich. Die Mehrkosten<br />
werden mit einem sechsstelligen Betrag zu erwarten sein, die wohl von der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Seefeld</strong> zu tragen sind. Die Strahlungswerte müssen vom Umweltinstitut noch ermittelt<br />
werden. Die Nachteile einer Masthöhe von 60 m müssten im Ortsbild berücksichtigt werden.<br />
Für die anstehenden Beschlüsse weist Herr BGM Gum nochmals ausdrücklich darauf hin,<br />
dass bei einer Ablehnung aller Standorte ( auch Standortes U 01) die Zustimmung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> von der Regierung von Oberbayern ersetzt würde und somit auch jeder andere<br />
Standort wieder in Frage käme. Er lässt zunächst über den weitergehenden Beschluss<br />
abstimmen.<br />
Beschluss 1:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB zum Bau des BOS-Masten<br />
am Standort U 01 wird nicht erteilt (= verweigert).<br />
Ja: 4<br />
Nein: 15<br />
Somit ist der Antrag auf Ablehnung des Standorts mit Stimmenmehrheit abgelehnt.<br />
Beschluss<br />
a)<br />
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB zum Bau des BOS-<br />
Mastens am Standort U 01 wird erteilt.<br />
b)<br />
Die Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> steht allerdings unter dem, mit Herrn Wittfeld von der Firma<br />
Telent besprochenen Vorbehalt, dass zuerst geprüft wird, ob der neue Standort U 03<br />
realisiert werden kann.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erklärt sich grundsätzlich bereit, im Falle der Geeignetheit einen Masten zu<br />
akzeptieren, der bis zu 60 m hoch sein könnte und erklärt sich weiter grundsätzlich bereit, für<br />
etwaige nachgewiesene Mehrkosten bis zu (rund) 150.000,00 € zu investieren.
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 12<br />
Weitere Voraussetzung ist, dass der Standort von der zu erwartenden Strahlungsintensität<br />
her für die Bürger keine Mehrbelastung bringt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> teilt dem Staatlichen Bauamt Weilheim umgehend diese Sachlage<br />
und die (Stillhalte-) Vereinbarung mit, dass bis zum Abschluss dieser Variantenprüfung mit<br />
keinen Baumaßnahmen am alten Standort begonnen werden solle.<br />
Ja: 18<br />
Nein: 1
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 13<br />
Bauamt erstellt am: 14.05.2012<br />
Claudia Rabe DS-Nr.:<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Datum Status TOP<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 5<br />
Aufstellung des Bebauungsplans "Am Oberfeld", Gemarkung Hechendorf;<br />
Vorstellung des Planentwurfs, Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans<br />
„Am Oberfeld“, Gemarkung Hechendorf, beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für eine Umsetzung der Errichtung einer Lagerhalle für eine ortsansässige<br />
Bauunternehmung zu schaffen, sowie ein Baurecht für ein Feuerwehrhaus und ein<br />
Kleinfeldspielplatz auf den gemeindlichen Flächen festzusetzen.<br />
Das Planungsbüro Hesselberger stellt in der heutigen Sitzung den Planentwurf vor.<br />
Hinweis: Der Entwurf des Bebauungsplans wird per E-Mail verschickt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
1.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt den vorgestellten Planentwurf, seine Begründung,<br />
Lärmschutzgutachten, Umweltbericht, Artenschutzgutachten, Bodengutachten.<br />
2.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1<br />
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.<br />
3.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
<strong>öffentlich</strong>er Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.<br />
4.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ermächtigt die Verwaltung, das entsprechende Verfahren durchzuführen.<br />
5.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im<br />
Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen.
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 14<br />
Sitzungsverlauf<br />
Die Landschaftsarchitekten Frau Monika Treiber und Herr Doktor, vom Planungsbüro Dr.<br />
Hesserlberger, erläutern den Entwurf des Bebauungsplanes und die Ergebnisse des<br />
Umweltberichtes und Lärmschutzgutachtens.<br />
Beschluss<br />
1.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt den vorgestellten Planentwurf, seine Begründung,<br />
Lärmschutzgutachten, Umweltbericht, Artenschutzgutachten, Bodengutachten.<br />
2.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1<br />
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.<br />
3.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
<strong>öffentlich</strong>er Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.<br />
4.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ermächtigt die Verwaltung, das entsprechende Verfahren durchzuführen.<br />
5.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im<br />
Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen.<br />
Ja: 14<br />
Nein: 4<br />
Herr GR Dosch nimmt an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 15<br />
Bauamt erstellt am: 14.05.2012<br />
Claudia Rabe DS-Nr.:<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Datum Status TOP<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 6<br />
Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzverordnung "Westlicher Teil des<br />
Landkreises Starnberg" vom 27. März 1972; Herausnahme der Flurnummern 565, 564,<br />
550/2, 563, 400/1, 401/1, 404, 403, 406, 395/3, 408/1, 394 und eine Teilfläche mit der<br />
Flurnummer 405, Gemarkung Hechendorf<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans<br />
„Am Oberfeld“, Gemarkung Hechendorf, beschlossen. Die <strong>Gemeinde</strong> sucht seit langem nach<br />
der Möglichkeit zur Ausweisung von Gewerbeflächen für ortsansässige Firmen. Auf den<br />
Fl.Nrn. 565, 564, 550/2 und 563, jeweils Gemarkung Hechendorf, sollen Gewerbeflächen<br />
entstehen.<br />
Das Ziel der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für eine Umsetzung der Errichtung einer Lagerhalle für eine ortsansässige<br />
Bauunternehmung zu schaffen, sowie ein Baurecht für ein Feuerwehrhaus und ein<br />
Kleinfeldspielplatz auf den gemeindlichen Flächen festzusetzen.<br />
Die Flächen befinden sich nördlich der Straße Am Oberfeld in Hechendorf im baurechtlichen<br />
Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Um den Standort Am Oberfeld als<br />
Gewerbegebiet und Gemeinbedarfsflächen ausweisen zu können, ist ein Antrag auf<br />
Durchführung eines Herausnahmeverfahrens aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig.<br />
Anlage: Lageplan mit den herauszunehmenden Flächen<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> stellt beim Landkreis Starnberg den Antrag auf<br />
Änderung der Landschaftsschutzverordnung „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“<br />
vom 27. März 1972 für die Flurnummern 565, 564, 550/2, 563, 400/1, 401/1, 404, 403, 406,<br />
395/3, 408/1, 394 und für eine Teilfläche mit der Flurnummer 405, jeweils Gemarkung<br />
Hechendorf.<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> stellt beim Landkreis Starnberg den Antrag auf<br />
Änderung der Landschaftsschutzverordnung „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“<br />
vom 27. März 1972 für die Flurnummern 565, 564, 550/2, 563, 400/1, 401/1, 404, 403, 406,<br />
395/3, 408/1, 394 und für eine Teilfläche mit der Flurnummer 405, jeweils Gemarkung<br />
Hechendorf.
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 16<br />
Ja: 16<br />
Nein: 2<br />
Herr GR Dosch nimmt an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 17<br />
Bauamt erstellt am: 14.05.2012<br />
Claudia Rabe DS-Nr.:<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Datum Status TOP<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 7<br />
Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> an der 1. Änderung des Bebauungsplans "B 2<br />
Sondergebiet Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Erschließung Sonderflughafen und<br />
Betriebsgelände Dornier der <strong>Gemeinde</strong> Weßling"; Teilaufhebung und Teiländerung<br />
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Der Grundstücks- und Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> Weßling hat in seiner Sitzung am<br />
19.07.2011 beschlossen, ein Verfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans „B 2<br />
Sondergebiet Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Erschließung Sonderflughafen und<br />
Betriebsgelände Dornier der <strong>Gemeinde</strong> Weßling“ in der Gemarkung Oberpfaffenhofen<br />
durchzuführen.<br />
Das Planungsgebiet liegt östlich der Staatsstraße 2068 (Münchener Straße) unmittelbar<br />
nördlich an das Betriebsgelände des DLR anschließend. Die Gesamtfläche des<br />
Geltungsbereiches beträgt ca. 8,9 ha. Davon entfallen ca. 2,6 ha auf den zu ändernden<br />
Teilbereich und 6,3 ha auf den aufzuhebenden Teilbereich.<br />
Als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen dienen die Grundstücke Fl.Nr. 1091 (22.700m²)<br />
Gemarkung Weßling und eine Teilfläche der Fl.Nr.413 (4.600m²) Gemarkung<br />
Oberpfaffenhofen, die nun nicht mehr im Bereich der Teiländerung des Bebauungsplans<br />
liegen.<br />
Änderungsbereich 1 – Teilaufhebung: Der Bebauungsplan wird im nördlichen Bereich, d.h.<br />
im Bereich der Flächen, die mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 13.04.2004<br />
nach Luftrecht planfestgestellt sind und darüber hinaus die Verkehrsfläche der Staatsstraße<br />
St 2068 umfassen, aufgehoben.<br />
Änderungsbereich 2 – Teiländerung: Im südlichen Bereich des Bebauungsplanes soll auf der<br />
festgesetzten privaten Grünfläche (Grundstücken Fl.Nrn. 1510 und 1510/3, Gemarkung<br />
Oberpfaffenhofen) eine gewerbliche Nutzung (Firma OHB Systems AG) ausgewiesen<br />
werden. Deshalb wird der Bebauungsplan im Bereich Münchener Straße in ein<br />
Gewerbegebiet geändert.
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 18<br />
Die städtebaulichen Ziele der Planung sind:<br />
- Entwicklung eines hochwertigen Gewerbegebietes,<br />
- Ermöglichung einer flexiblen Gebäudestruktur bei Sicherstellung eines städtebaulich<br />
hochwertigen Gesamtkonzeptes,<br />
- verträgliche Einbindung der Neubauten in die umgebenden Nutzungen durch eine<br />
angemessene Höhenentwicklung,<br />
- Schaffung eines städtebaulichen Orientierungspunktes an der St 2068<br />
- Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes durch Ermöglichung einer kompakten,<br />
energetisch optimierten Baustruktur.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> wurde bereits am 08.11.2011 Verfahren am beteiligt. Es wurde vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> wird als Behörde am Verfahren erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />
beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis 06.06.2012 abzugeben.<br />
Hinweis: Die Planunterlagen können im Bauamt eingesehen werden.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> Weßling wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine<br />
Anregungen, Bedenken oder Einwände vorgebracht.<br />
Beschluss<br />
Die Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> Weßling wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine<br />
Anregungen, Bedenken oder Einwände vorgebracht.<br />
Ja: 19<br />
Nein: 0
<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />
Seite : 19<br />
Bürgermeister erstellt am: 10.04.2012<br />
Wolfram Gum DS-Nr.:<br />
Beratungsfolge:<br />
Gremium Datum Status TOP<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 8<br />
Sonstiges<br />
1.<br />
Es wird gefragt, ob die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> Einfluss auf den Flugverkehr am Sonderflughafen<br />
Oberpfaffenhofen nehmen kann. Dies wird von Herrn BGM Gum verneint.<br />
2.<br />
Die Anordnung von Halteverbotsschildern in der Kirchenstraße soll noch einmal mit Herrn<br />
Domes, von der Polizeiinspektion Herrsching, geklärt werden.<br />
3.<br />
Laut Auskunft von Frau Münster, vom Landratsamt Starnberg, kann in Drössling innerorts<br />
Tempo 30 angeordnet werden.