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Niederschrift (öffentlich) - Gemeinde Seefeld

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong><br />

<strong>Niederschrift</strong> Nr. 13/2012<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Dienstag, den 22.05.2012<br />

von 19:35 bis 21:20 Uhr<br />

<strong>öffentlich</strong>e Sitzung<br />

28.06.2012<br />

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die der <strong>Niederschrift</strong> beigefügt sind.<br />

Funktion Name Unterschrift<br />

Vorsitzender :<br />

Wolfram Gum<br />

Erster Bürgermeister<br />

Schriftführer : Imke Friedrich, Fritz Cording


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 2<br />

Teilnehmerverzeichnis<br />

Stimmberechtigte Mitglieder<br />

Name, Vorname Anmerkung Funktion<br />

Gum, Wolfram Erster Bürgermeister<br />

Striegl, Elmar Dritter Bürgermeister<br />

Dr. Benoist, Robert <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Dr. Burkes, Stephan <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Deiringer, Ernst <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Dorschner, Ute <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />

Dosch, Ludwig <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Dreyer, Johann <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Haberkorn, Sebastian <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Dr. Lindermayer, Rudolf <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Rogorsch, Thomas <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Schindlbeck, Robert <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Schlecht, Peter <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Schneider, Josef <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Semrau, Christine <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />

Senft, Johanna <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />

Vermathen, Martin <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Villing, Evelyn <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />

Wastian, Josef <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Abwesende Teilnehmer<br />

Name, Vorname Anmerkung Funktion<br />

Seidl, Max Zweiter Bürgermeister<br />

Dr. Gasser, Oswald <strong>Gemeinde</strong>rat


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 3<br />

Öffentliche Tagesordnungspunkte<br />

TOP DS-Nr. Thema<br />

1. Bürgerfragestunde<br />

2. Genehmigung der Protokolle vom 02.05.2012 und 08.05.2012 und<br />

des Bauausschussprotokolls vom 08.05.2012<br />

3. Berichterstattung / Bekanntgaben<br />

4. Neubau eines Funkmastes in Schleuderbeton;<br />

Stellungnahme zu dem Bauvorhaben<br />

5. Aufstellung des Bebauungsplans "Am Oberfeld", Gemarkung<br />

Hechendorf;<br />

Vorstellung des Planentwurfs, Billigungs- und<br />

Auslegungsbeschluss<br />

6. Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzverordnung<br />

7.<br />

"Westlicher Teil des Landkreises Starnberg" vom 27. März 1972;<br />

Herausnahme der Flurnummern 565, 564, 550/2, 563, 400/1,<br />

401/1, 404, 403, 406, 395/3, 408/1, 394 und eine Teilfläche mit<br />

der Flurnummer 405, Gemarkung Hechendorf<br />

Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> an der 1. Änderung des<br />

Bebauungsplans "B 2 Sondergebiet Sonderflughafen<br />

Oberpfaffenhofen Erschließung Sonderflughafen und<br />

8.<br />

Betriebsgelände Dornier der <strong>Gemeinde</strong> Weßling"; Teilaufhebung<br />

und Teiländerung<br />

Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Sonstiges


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 4<br />

Bürgermeister erstellt am: 10.04.2012<br />

Wolfram Gum DS-Nr.:<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Datum Status TOP<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 1<br />

Bürgerfragestunde<br />

Die Aufteilung der Erstklässler für das Schuljahr 2011/2012 in die Schulhäuser <strong>Seefeld</strong> und<br />

Hechendorf wird kurz diskutiert.<br />

Die Direktorin, Frau Otto, wird in der Sitzung am 12.06.2012 das vorläufige Ergebnis der<br />

Elternbefragung vorstellen.<br />

Die weitere Beratung wird in dieser Sitzung erfolgen.


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 5<br />

Bürgermeister erstellt am: 10.04.2012<br />

Wolfram Gum DS-Nr.:<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Datum Status TOP<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 2<br />

Genehmigung der Protokolle vom 02.05.2012 und 08.05.2012 und des<br />

Bauausschussprotokolls vom 08.05.2012<br />

Die Protokolle werden von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig<br />

genehmigt.<br />

Ja: 19<br />

Nein: 0


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 6<br />

Bürgermeister erstellt am: 10.04.2012<br />

Wolfram Gum DS-Nr.:<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Datum Status TOP<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 3<br />

Berichterstattung / Bekanntgaben<br />

1.<br />

Die Nachbarschaftshilfe Hechendorf e.V. feiert am 25.05.2012 das 40-jährige Jubiläum. Die<br />

Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates sind herzlich eingeladen teilzunehmen. Beginn ist<br />

um 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Feuerwehr <strong>Seefeld</strong>/Oberalting feiert am 16./17.06.2012 ihr Einweihungsfest. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat ist eingeladen.


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 7<br />

Bauamt erstellt am: 15.05.2012<br />

Imke Friedrich DS-Nr.:<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Datum Status TOP<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 4<br />

Neubau eines Funkmastes in Schleuderbeton;<br />

Stellungnahme zu dem Bauvorhaben<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Mit Datum vom 23.03.2012 und Posteingang in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> am 28.03.2012<br />

wurden über das Staatliche Bauamt Weilheim die Pläne für die Errichtung eines<br />

Schleuderbetonmasten mit Versorgungseinheit eingereicht. Die <strong>Gemeinde</strong> wurde um<br />

Stellungnahme gemäß Art. 73, Abs. 1 BayBO gebeten.<br />

Bereits mit Schreiben vom 21.10.2010, hier eingegangen am 11.11.2012, hat der Freistaat<br />

Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim um Stellungnahme zum dem<br />

Bauvorhaben gebeten. In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.12.2010 wurde der<br />

vorgesehene Standort auf dem Flurstück 470/0 in <strong>Seefeld</strong> OT Hechendorf abgelehnt. Das<br />

Umweltinstitut München e.V. wurde beauftragt weitere Standorte auf Machbarkeit zu<br />

überprüfen.<br />

Es wurden Standorte mit den Bezeichnungen U 01, U 02, U 03 und W 01 auf Machbarkeit<br />

untersucht. Die Werte wurden in einer Sitzung der Betreiber auf die Umsetzung vor Ort<br />

bewertet. Hierbei wurde der Standort mit der Bezeichnung U 01, auf dem Flurstück 339 der<br />

Gemarkung Hechendorf als geeignet und an das Versorgungsnetz relativ kostengünstig<br />

anbindbar festgestellt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat muss entscheiden, ob die Zustimmung zu dem BOS Mast im Sinne einer<br />

Zustimmung nach Art 73 BayBO erteilt wird oder nicht.<br />

Zur Entscheidungsfindung können von Seiten der Verwaltung folgende Zusatzinformationen<br />

gegeben werden.<br />

Am 10.05.2012 fand in Hechendorf im Bürgerstadl eine Podiumsdiskussion zum Thema BOS<br />

Mast statt, auch wenn viele Fragen offen blieben, konnten doch folgende Erkenntnisse<br />

gewonnen werden.


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 8<br />

Zum Standort<br />

Der Standort 01, für den jetzt der Bauantrag vorliegt, ist im sogenannten Dialogverfahren<br />

zwischen dem Mobilfunkbetreiber und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> unter Würdigung der Belange<br />

der Nutzer ( Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ) ermittelt worden.<br />

Dabei wurde vom Münchner Umweltbüro unter Federführung von Herrn Hans Ulrich Raithel<br />

ein Gutachten erstellt, welches Alternativstandorte zum vorgegebenen Platz an der<br />

Inningerstr. ermitteln sollte, die eine geringere Strahlenbelastung für den Ortsteil Hechendorf<br />

haben.<br />

Die fünf ermittelten und grundsätzlich von der Strahlenbelastung her geeigneten Alternativen<br />

wurden dann in dem oben erwähnten Dialogverfahren von den Behörden und Nutzern in<br />

einem Fachgespräch in Ingolstadt auf ihre weitere Geeignetheit untersucht.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> war an diesem Termin nicht beteiligt, da fachliche Fragen diskutiert<br />

worden sind, die die technische Erschließung, die Kosten der <strong>öffentlich</strong>en Hand, die<br />

Verteilung der Senderreichweite im BOS Netz und die Zustimmung der ( möglichen )<br />

Eigentümer beinhaltete.<br />

Herr Kreisbrandrat Reichert wird zu dem Verfahren noch eine schriftliche Stellungnahme<br />

abgeben, welche diesem Sitzungsvortrag als<br />

ANLAGE 1<br />

beigefügt ist.<br />

Zum Alternativstandort 03<br />

Soweit er die Verwaltung bereits vorab unterrichtete, war der Standort o3 leider abgelehnt<br />

worden, weil er die <strong>Gemeinde</strong> Inning nicht im notwendigen Maße funktechnisch abdecken<br />

würde und zudem Bedenken zur funktechnischen Abdeckung der Firme 3M Espe bestünden.<br />

Zudem sei die Erschließung als zu aufwendig beurteilt worden.<br />

Es war also zwischen den Trägern <strong>öffentlich</strong>er Belange und dem Betreiber der<br />

Standort 01 als der einzig im Dialogverfahren mögliche und umfassend geeignete<br />

Maststellplatz ( neben der Inningerstr. ) festgestellt worden.<br />

Zur Strahlenbelastung<br />

Die Strahlenbelastung aller ( grundsätzlich ) geeigneten Alternativstandorte für Hechendorf<br />

ist in der Informationssitzung von Herrn H.U. Raithel als sehr gering und mit einem Faktor (<br />

unter den strengen Meßbedingungen, die immer vom ungünstigsten Strahlenfall ausgehen )


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 9<br />

von rund 1 % der derzeit in unserer <strong>Gemeinde</strong> herrschenden Handystrahlenbelastung<br />

beurteilt worden.<br />

Die Messwerte und die farbigen Strahlenbelastungsdiagramme werden von Frau<br />

Friedrich in der Sitzung per Beamer dargestellt.<br />

Der Standort 01 unterscheidet sich von den anderen Standorten auch nur minimal in dem<br />

oben dargelegten Wertebereich bezüglich der Strahlenbelastung.<br />

Herr H.U. Raithel führte wörtlich aus, dass wir uns in einem Bereich traumhafter<br />

Ergebnisse bewegen, wo andere Kommunen glücklich wären, wenn sie ( nur ) um<br />

solche Größenordnungen diskutieren könnten.<br />

Zur Zustimmung zum aktuellen Bauantrag<br />

In der hier relevanten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung geht es letztlich um die Zustimmung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> zum Bauantrag für den BOS Funkmasten am Standort 01, rund 800 Meter von<br />

der Bebauung entfernt.<br />

Der bisher im Verfahren befindliche Standort an der Inningerstr. ist rund 450 Meter von der<br />

Bebauung in Hechendorf und rund 200 Meter von der Bebauung der <strong>Gemeinde</strong> Inning, dem<br />

sogenannten „Hufschlag“ entfernt.<br />

Die von Herrn H.U.Raithel ermittelten Strahlenwerte sind auch beim Standort<br />

Innningerstr. als relativ niedrig bewertet worden, allerdings hat er nach unseren<br />

Erkenntnissen nicht die Strahlenwerte für den Hufschlag ermittelt.<br />

Stimmt die <strong>Gemeinde</strong> nun dem Bauantrag zu, wird der Mast wohl an dieser Stelle ( Standort<br />

01 ) und nicht an der Inningerstr. errichtet.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> wird wohl mit bis zu 60.000.- Euro an den Kosten der Firma Telent beteiligt<br />

werden, so zumindest die „Drohung“ der Firma bei Prüfung der Alternativstandorte.<br />

Ob die Forderung rechtlich begründet und durchsetzbar ist, konnte bislang mangels<br />

bekannter Rechtsgrundlage nicht ermittelt werden.<br />

Das Dialogverfahren wäre damit erfüllt.<br />

Lehnt die <strong>Gemeinde</strong> den Bauantrag ab, etwa weil sie ein sogenanntes Moratorium anstrebt,


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 10<br />

sind folgende Möglichkeiten denkbar.<br />

Als Moratorium bezeichnet man die politische Entscheidung in der ein<br />

Zuwarten gefordert wird, ob die bisher gültigen Standards und<br />

Annahmen aufgrund neuer Annahmen neu definiert werden müssten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> widerspricht dem Bauantrag und das Dialogverfahren ist damit beendet.<br />

Die Regierung von Oberbayern ist damit alleinige Herrin des Verfahrens.<br />

1. Sie sieht die Probleme, die der technisch bislang unbefriedigende Tetra Funk hat und<br />

verzichtet auf die Errichtung des Mastes, bis bessere Erkenntnisse vorliegen.<br />

Dafür spricht, dass in rund 100 von den betroffenen rund 900 Kommunen wohl Moratorien<br />

beschlossen worden sind.<br />

Das wäre der Idealfall, den wir alle wünschen, dass nämlich der Mast nicht gebaut,<br />

oder später einmal errichtet, aber mit einer besseren und strahlungsärmeren Technik<br />

versehen wird.<br />

2. Oder die Regierung ersetzt unsere Ablehnung, weil der Funkmast ein privilegiertes<br />

Vorhaben ist und der Art. 73 BayBO die Ersetzung ausdrücklich vorsieht und stellt<br />

den Masten auf, wo sie will.<br />

Möglicherweise am Standort 01, wobei allerdings die <strong>Gemeinde</strong> dann nochmals<br />

bekräftigen sollte, auch die 60.000.- € zu bezahlen, da die bisherige Zusage ja nur für das<br />

Dialogverfahren galt.<br />

Möglicherweise wird die Regierung aber den Standort Inningerstr. benennen, da dort<br />

die Erschließung wesentlich einfacher ist und auch dieser Standort strahlungstechnisch<br />

geeignet ist.<br />

Als Folge wäre dann die Inningerstr und der Hufschlag stärker belastet, allerdings auch in –<br />

noch- niedrigem Strahlenwert.<br />

Es kann durch die Verwaltung nicht vorhergesagt werden, welche Konsequenzen eine<br />

Ablehnung des Bauantrags hat.<br />

Herr Rechtsanwalt Sommer, von der Kanzlei Meidert und Kollegen,


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 11<br />

übrigens benannt vom BOS Funk Kritiker Dr Schmidt,<br />

hält ein Ersetzen der <strong>Gemeinde</strong> für wahrscheinlich und hat dies auch am 15.05.2012<br />

schriftlich der <strong>Gemeinde</strong> mitgeteilt.<br />

Das Schreiben wird als ANLAGE 2 beigefügt.<br />

Sitzungsverlauf:<br />

Frau Rita Schimanek, von der Bürgerinitiative gegen den BOS Funkmast, übergibt Herrn<br />

BGM Gum eine Unterschriftenliste mit 576 Unterschriften.<br />

Um den Standort für einen Masten zu ermitteln, der die geringste Strahlung aussendet,<br />

wurde seitens Herrn BGM Gum bei der Fa. Telent GmbH nachgefragt, ob auch der vom Ort<br />

weiter entfernte Standort U 03 ebenfalls als geeignet bewertet werden könnte. Laut Auskunft<br />

von Herrn Wittfeld von der Telent GmbH, ist das ( in eingeschränkter Weise ) auch der Fall.<br />

Aufgrund der Lage ist jedoch zur ausreichenden Versorgung der <strong>Gemeinde</strong>teile und bis<br />

Inning voraussichtlich eine Masthöhe von bis zu ca. 60 m erforderlich. Die Mehrkosten<br />

werden mit einem sechsstelligen Betrag zu erwarten sein, die wohl von der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Seefeld</strong> zu tragen sind. Die Strahlungswerte müssen vom Umweltinstitut noch ermittelt<br />

werden. Die Nachteile einer Masthöhe von 60 m müssten im Ortsbild berücksichtigt werden.<br />

Für die anstehenden Beschlüsse weist Herr BGM Gum nochmals ausdrücklich darauf hin,<br />

dass bei einer Ablehnung aller Standorte ( auch Standortes U 01) die Zustimmung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> von der Regierung von Oberbayern ersetzt würde und somit auch jeder andere<br />

Standort wieder in Frage käme. Er lässt zunächst über den weitergehenden Beschluss<br />

abstimmen.<br />

Beschluss 1:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB zum Bau des BOS-Masten<br />

am Standort U 01 wird nicht erteilt (= verweigert).<br />

Ja: 4<br />

Nein: 15<br />

Somit ist der Antrag auf Ablehnung des Standorts mit Stimmenmehrheit abgelehnt.<br />

Beschluss<br />

a)<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB zum Bau des BOS-<br />

Mastens am Standort U 01 wird erteilt.<br />

b)<br />

Die Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> steht allerdings unter dem, mit Herrn Wittfeld von der Firma<br />

Telent besprochenen Vorbehalt, dass zuerst geprüft wird, ob der neue Standort U 03<br />

realisiert werden kann.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erklärt sich grundsätzlich bereit, im Falle der Geeignetheit einen Masten zu<br />

akzeptieren, der bis zu 60 m hoch sein könnte und erklärt sich weiter grundsätzlich bereit, für<br />

etwaige nachgewiesene Mehrkosten bis zu (rund) 150.000,00 € zu investieren.


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 12<br />

Weitere Voraussetzung ist, dass der Standort von der zu erwartenden Strahlungsintensität<br />

her für die Bürger keine Mehrbelastung bringt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> teilt dem Staatlichen Bauamt Weilheim umgehend diese Sachlage<br />

und die (Stillhalte-) Vereinbarung mit, dass bis zum Abschluss dieser Variantenprüfung mit<br />

keinen Baumaßnahmen am alten Standort begonnen werden solle.<br />

Ja: 18<br />

Nein: 1


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 13<br />

Bauamt erstellt am: 14.05.2012<br />

Claudia Rabe DS-Nr.:<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Datum Status TOP<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 5<br />

Aufstellung des Bebauungsplans "Am Oberfeld", Gemarkung Hechendorf;<br />

Vorstellung des Planentwurfs, Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans<br />

„Am Oberfeld“, Gemarkung Hechendorf, beschlossen.<br />

Ziel und Zweck der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für eine Umsetzung der Errichtung einer Lagerhalle für eine ortsansässige<br />

Bauunternehmung zu schaffen, sowie ein Baurecht für ein Feuerwehrhaus und ein<br />

Kleinfeldspielplatz auf den gemeindlichen Flächen festzusetzen.<br />

Das Planungsbüro Hesselberger stellt in der heutigen Sitzung den Planentwurf vor.<br />

Hinweis: Der Entwurf des Bebauungsplans wird per E-Mail verschickt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

1.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt den vorgestellten Planentwurf, seine Begründung,<br />

Lärmschutzgutachten, Umweltbericht, Artenschutzgutachten, Bodengutachten.<br />

2.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.<br />

3.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

<strong>öffentlich</strong>er Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.<br />

4.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ermächtigt die Verwaltung, das entsprechende Verfahren durchzuführen.<br />

5.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im<br />

Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen.


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 14<br />

Sitzungsverlauf<br />

Die Landschaftsarchitekten Frau Monika Treiber und Herr Doktor, vom Planungsbüro Dr.<br />

Hesserlberger, erläutern den Entwurf des Bebauungsplanes und die Ergebnisse des<br />

Umweltberichtes und Lärmschutzgutachtens.<br />

Beschluss<br />

1.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt den vorgestellten Planentwurf, seine Begründung,<br />

Lärmschutzgutachten, Umweltbericht, Artenschutzgutachten, Bodengutachten.<br />

2.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.<br />

3.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

<strong>öffentlich</strong>er Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.<br />

4.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ermächtigt die Verwaltung, das entsprechende Verfahren durchzuführen.<br />

5.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im<br />

Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen.<br />

Ja: 14<br />

Nein: 4<br />

Herr GR Dosch nimmt an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 15<br />

Bauamt erstellt am: 14.05.2012<br />

Claudia Rabe DS-Nr.:<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Datum Status TOP<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 6<br />

Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzverordnung "Westlicher Teil des<br />

Landkreises Starnberg" vom 27. März 1972; Herausnahme der Flurnummern 565, 564,<br />

550/2, 563, 400/1, 401/1, 404, 403, 406, 395/3, 408/1, 394 und eine Teilfläche mit der<br />

Flurnummer 405, Gemarkung Hechendorf<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans<br />

„Am Oberfeld“, Gemarkung Hechendorf, beschlossen. Die <strong>Gemeinde</strong> sucht seit langem nach<br />

der Möglichkeit zur Ausweisung von Gewerbeflächen für ortsansässige Firmen. Auf den<br />

Fl.Nrn. 565, 564, 550/2 und 563, jeweils Gemarkung Hechendorf, sollen Gewerbeflächen<br />

entstehen.<br />

Das Ziel der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für eine Umsetzung der Errichtung einer Lagerhalle für eine ortsansässige<br />

Bauunternehmung zu schaffen, sowie ein Baurecht für ein Feuerwehrhaus und ein<br />

Kleinfeldspielplatz auf den gemeindlichen Flächen festzusetzen.<br />

Die Flächen befinden sich nördlich der Straße Am Oberfeld in Hechendorf im baurechtlichen<br />

Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Um den Standort Am Oberfeld als<br />

Gewerbegebiet und Gemeinbedarfsflächen ausweisen zu können, ist ein Antrag auf<br />

Durchführung eines Herausnahmeverfahrens aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig.<br />

Anlage: Lageplan mit den herauszunehmenden Flächen<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> stellt beim Landkreis Starnberg den Antrag auf<br />

Änderung der Landschaftsschutzverordnung „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“<br />

vom 27. März 1972 für die Flurnummern 565, 564, 550/2, 563, 400/1, 401/1, 404, 403, 406,<br />

395/3, 408/1, 394 und für eine Teilfläche mit der Flurnummer 405, jeweils Gemarkung<br />

Hechendorf.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> stellt beim Landkreis Starnberg den Antrag auf<br />

Änderung der Landschaftsschutzverordnung „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“<br />

vom 27. März 1972 für die Flurnummern 565, 564, 550/2, 563, 400/1, 401/1, 404, 403, 406,<br />

395/3, 408/1, 394 und für eine Teilfläche mit der Flurnummer 405, jeweils Gemarkung<br />

Hechendorf.


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 16<br />

Ja: 16<br />

Nein: 2<br />

Herr GR Dosch nimmt an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 17<br />

Bauamt erstellt am: 14.05.2012<br />

Claudia Rabe DS-Nr.:<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Datum Status TOP<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 7<br />

Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> an der 1. Änderung des Bebauungsplans "B 2<br />

Sondergebiet Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Erschließung Sonderflughafen und<br />

Betriebsgelände Dornier der <strong>Gemeinde</strong> Weßling"; Teilaufhebung und Teiländerung<br />

Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Der Grundstücks- und Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> Weßling hat in seiner Sitzung am<br />

19.07.2011 beschlossen, ein Verfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans „B 2<br />

Sondergebiet Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Erschließung Sonderflughafen und<br />

Betriebsgelände Dornier der <strong>Gemeinde</strong> Weßling“ in der Gemarkung Oberpfaffenhofen<br />

durchzuführen.<br />

Das Planungsgebiet liegt östlich der Staatsstraße 2068 (Münchener Straße) unmittelbar<br />

nördlich an das Betriebsgelände des DLR anschließend. Die Gesamtfläche des<br />

Geltungsbereiches beträgt ca. 8,9 ha. Davon entfallen ca. 2,6 ha auf den zu ändernden<br />

Teilbereich und 6,3 ha auf den aufzuhebenden Teilbereich.<br />

Als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen dienen die Grundstücke Fl.Nr. 1091 (22.700m²)<br />

Gemarkung Weßling und eine Teilfläche der Fl.Nr.413 (4.600m²) Gemarkung<br />

Oberpfaffenhofen, die nun nicht mehr im Bereich der Teiländerung des Bebauungsplans<br />

liegen.<br />

Änderungsbereich 1 – Teilaufhebung: Der Bebauungsplan wird im nördlichen Bereich, d.h.<br />

im Bereich der Flächen, die mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 13.04.2004<br />

nach Luftrecht planfestgestellt sind und darüber hinaus die Verkehrsfläche der Staatsstraße<br />

St 2068 umfassen, aufgehoben.<br />

Änderungsbereich 2 – Teiländerung: Im südlichen Bereich des Bebauungsplanes soll auf der<br />

festgesetzten privaten Grünfläche (Grundstücken Fl.Nrn. 1510 und 1510/3, Gemarkung<br />

Oberpfaffenhofen) eine gewerbliche Nutzung (Firma OHB Systems AG) ausgewiesen<br />

werden. Deshalb wird der Bebauungsplan im Bereich Münchener Straße in ein<br />

Gewerbegebiet geändert.


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 18<br />

Die städtebaulichen Ziele der Planung sind:<br />

- Entwicklung eines hochwertigen Gewerbegebietes,<br />

- Ermöglichung einer flexiblen Gebäudestruktur bei Sicherstellung eines städtebaulich<br />

hochwertigen Gesamtkonzeptes,<br />

- verträgliche Einbindung der Neubauten in die umgebenden Nutzungen durch eine<br />

angemessene Höhenentwicklung,<br />

- Schaffung eines städtebaulichen Orientierungspunktes an der St 2068<br />

- Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes durch Ermöglichung einer kompakten,<br />

energetisch optimierten Baustruktur.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> wurde bereits am 08.11.2011 Verfahren am beteiligt. Es wurde vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> wird als Behörde am Verfahren erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis 06.06.2012 abzugeben.<br />

Hinweis: Die Planunterlagen können im Bauamt eingesehen werden.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> Weßling wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine<br />

Anregungen, Bedenken oder Einwände vorgebracht.<br />

Beschluss<br />

Die Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> Weßling wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine<br />

Anregungen, Bedenken oder Einwände vorgebracht.<br />

Ja: 19<br />

Nein: 0


<strong>Niederschrift</strong> (<strong>öffentlich</strong>)<br />

Seite : 19<br />

Bürgermeister erstellt am: 10.04.2012<br />

Wolfram Gum DS-Nr.:<br />

Beratungsfolge:<br />

Gremium Datum Status TOP<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 22.05.2012 <strong>öffentlich</strong> 8<br />

Sonstiges<br />

1.<br />

Es wird gefragt, ob die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seefeld</strong> Einfluss auf den Flugverkehr am Sonderflughafen<br />

Oberpfaffenhofen nehmen kann. Dies wird von Herrn BGM Gum verneint.<br />

2.<br />

Die Anordnung von Halteverbotsschildern in der Kirchenstraße soll noch einmal mit Herrn<br />

Domes, von der Polizeiinspektion Herrsching, geklärt werden.<br />

3.<br />

Laut Auskunft von Frau Münster, vom Landratsamt Starnberg, kann in Drössling innerorts<br />

Tempo 30 angeordnet werden.

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