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Haus & Grund Hessen

Hauseigentümer-Magazin in Hessen | 6 / 2017 | Thema des Monats: Wie bringe ich meine Immobilie in die Zukunft?

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Bündnis für bezahlbares Wohnen: <strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> fordert eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der privaten Eigentümer.<br />

Foto: © BMUB/Sascha Hilgers<br />

BÜNDNIS FÜR BEZAHLBARES WOHNEN<br />

<strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> zieht eine kritische Bilanz<br />

Aus Sicht von Bundesbauministerin Barbara Hendricks ist<br />

das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen ein Erfolgsmodell.<br />

Diese Bilanz zog sie im Rahmen eines Spitzengesprächs<br />

vor Vertretern der beteiligten Verbände und Organisationen.<br />

Die Rekordzahl von 375.000 Baugenehmigungen<br />

für Wohnungen im vergangenen Jahr signalisiere eine Trendwende<br />

auf dem Wohnungsmarkt, so Hendricks. Das sei ein<br />

großer Erfolg aller am Bündnis Beteiligten. <strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong>-<br />

Präsident Kai Warnecke bewertet die bisherige Arbeit des<br />

Bündnisses deutlich kritischer. Er unterstrich dabei nachdrücklich,<br />

dass in der künftigen Wohnungspolitik die Belange<br />

privater Eigentümer entsprechend ihrer Vorreiterrolle beim<br />

Wohnungsneubau deutlich stärker berücksichtigt werden<br />

müssen. zv<br />

Rollladen-Reparaturen<br />

Stier GmbH x 0 69/55 59 12<br />

BUNKER IM GARTEN<br />

Hat der Verkäufer die Existenz<br />

arglistig verschwiegen?<br />

Beim Verkauf von Immobilien wird in der Regel die Gewährleistung ausgeschlossen.<br />

Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht für Mängel haftet –<br />

außer, er hat diese gekannt und arglistig verschwiegen. Dann kann er<br />

schadenersatzpflichtig werden (OLG Brandenburg, Az. 5 U 5/14).<br />

Der Fall: Ein <strong>Grund</strong>stückskäufer bemerkte<br />

nach Vertragsabschluss, dass sich im<br />

Garten seines neuen Anwesens ein unerwarteter<br />

und höchst unerwünschter „Gegenstand“<br />

befand: ein Bunker, der noch<br />

aus dem Zweiten Weltkrieg stammte.<br />

Dieser Bunker erhöhte die Kosten für die<br />

Nutzung des <strong>Grund</strong>stücks erheblich,<br />

denn er musste erst aufwändig entfernt<br />

werden. Der Erwerber machte geltend,<br />

ihm sei das Vorhandensein des unterirdischen<br />

Schutzraumes verschwiegen worden.<br />

Stattdessen sei nur von einem Kartoffelkeller<br />

die Rede gewesen, der leicht<br />

zu beseitigen sei. Deswegen forderte er<br />

gut 20.000 Euro Schadenersatz.<br />

Das Urteil: Die Forderung des Käufers<br />

wurde letztendlich nicht erfüllt. Der Sachverhalt<br />

habe sich hier nicht mehr genau<br />

aufklären lassen, stellte das Gericht fest.<br />

Und das gehe zu Lasten des Verkäufers.<br />

Die Richter urteilten, dass in solchen Fällen<br />

vom Käufer grundsätzlich sämtliche<br />

Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches<br />

nachgewiesen werden müssten.<br />

Ganz besonders betreffe das die Kenntnis<br />

des Verkäufers von dem Mangel. LBS<br />

RECHT AUF ZUGANG<br />

Neuer Eigentümer darf Wohnung besichtigen<br />

www.fenster-mueller.de<br />

Der neue Eigentümer einer Wohnung hat gegenüber dem Mieter ein Recht auf<br />

erstmalige Besichtigung der Wohnung. Der Mieter kann diesem Recht nicht<br />

entgegenhalten, der Vermieter habe ihm gegenüber bestehende Geldansprüche<br />

nicht beglichen (AG München, Az.: 416 C 10784/16).<br />

ARAG<br />

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