Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Dezember - Landkreis ...
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Kommunalrecht;<br />
Umwandlung des Regiebetriebs Wasserwerk<br />
in einen Eigenbetrieb nach Art. 88 GO<br />
1. Bürgermeister Böhringer berichtete dem Ausschuss folgendes:<br />
Kommunale Wasserversorgungsunternehmen können einen ermäßigten<br />
Stromsteuersatz erlangen, wenn Sie als kommunaler Eigenbetrieb<br />
geführt werden (vgl. § 2 Nrn. 3 <strong>und</strong> 4 Stromsteuergesetz).<br />
Der ermäßigte Steuersatz ergibt be<strong>im</strong> Wasserwerk Regenstauf<br />
eine jährliche Kosteneinsparung von 6.000 €. Das Wasserwerk<br />
Regenstauf wird als Regiebetrieb <strong>und</strong> nicht als Eigenbetrieb geführt,<br />
da nur einige Elemente des Eigenbetriebsrechts wie z.B. die<br />
Erstellung einer Steuerbilanz beachtet werden. Die Verwaltung<br />
schlägt deshalb vor, den Regiebetrieb Wasserwerk Regenstauf<br />
ab 01.01.2010 als kommunalen Eigenbetrieb nach Art. 88 GO zu<br />
führen. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten treten gegenüber<br />
den Mehrkosten aus der Stromsteuer zurück. Eigenbetriebe<br />
sind gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen<br />
Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit<br />
geführt werden. Demnach wären eine Eigenbetriebssatzung zu<br />
erstellen, eine Werkleitung <strong>und</strong> ein Werkausschuss zu bestellen.<br />
Darüber hinaus wäre dem Haushaltsplan ein Wirtschaftsplan für den<br />
Eigenbetrieb anzufügen. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
könnte weiterhin über das gemeindliche Rechnungswesen laufen,<br />
da ja ohnehin bisher schon eine Steuerbilanz aus der kommunalen<br />
Haushaltsrechnung erstellt wurde. Als Werkausschuss könnte<br />
beispielsweise der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss best<strong>im</strong>mt werden.<br />
Die Werkleitung könnte sich aus dem Kämmerer <strong>und</strong> dem Bauhofleiter<br />
(Bauingenieur) zusammensetzen. Eine gesonderte Vergütung<br />
für Werkleitung <strong>und</strong> Werkausschuss würde damit auch entfallen. Die<br />
Tätigkeit der Werkleitung wäre ggf. <strong>im</strong> Rahmen des Geschäftsverteilungsplans<br />
als Dienstaufgabe zu übertragen. Außerdem muss § 8<br />
der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat zur Übertragung<br />
der Aufgaben des Werkausschusses auf den bestehenden Haupt<strong>und</strong><br />
Finanzausschuss wie geändert werden:<br />
11<br />
1. In Absatz 1 Nr. 1 werden die Worte „Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss“<br />
durch „Haupt-, Finanz- <strong>und</strong> Werkausschuss“ ersetzt.<br />
2. In Absatz 1 Nr. 1 wird nach Doppelbuchstabe bi) Zuschussgesuch<br />
folgender Buchstabe c) „Angelegenheiten des Werkausschusses<br />
nach § 5 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb<br />
des Marktes Regenstauf „Wasserwerk Regenstauf““ eingefügt.<br />
Marktgemeinderat Wiegand nahm Bezug auf eine frühere Diskussion<br />
über die Umwandlung kommunaler Unternehmen in eine<br />
andere Rechtsform <strong>und</strong> stellte fest, dass die Umwandlung von<br />
einem Regiebetrieb in einen Eigenbetrieb die Zust<strong>im</strong>mung der<br />
SPD-Fraktion finde, weil der Marktgemeinderat weiterhin alle<br />
wesentlichen Entscheidungsmöglichkeiten behalte. Marktgemeinderat<br />
Schleinkofer machte deutlich, dass die Einsparung bei<br />
der Stromsteuer maßgebend für die Änderung der Rechtsform<br />
sei. Für Werkleitung <strong>und</strong> Werkausschuss ergäbe sich keine<br />
gesonderte Vergütung, auch die Satzung des Eigenbetriebs<br />
sei so erstellt, dass sich <strong>im</strong> Vergleich zur Geschäftsordnung<br />
keine wesentlichen Unterschiede ergäben. Marktgemeinderat<br />
Viehbacher erinnerte an einen Antrag der FW-Fraktion aus dem<br />
Jahr 2004 über die „Stadtwerke Regenstauf 2007“, der nicht<br />
weiter verfolgt worden sei. Weiter stellte der Redner fest, dass<br />
ein Eigenbetrieb gewinnbringend - zumindest zur Deckung des<br />
marktüblichen Eigenkapitalzinses sowie zur Bildung von Rücklagen<br />
für zukünftige Investitionen – ausgerichtet sein müsse.<br />
Dies sei <strong>im</strong> Regiebetrieb nicht vorgesehen. Weiter macht er, die<br />
Zust<strong>im</strong>mung der FWFraktion davon abhängig, dass sich die zukünftige<br />
Werkleitung bzw. die Mitglieder des Werkausschusses<br />
zur Übernahme der zusätzlichen Verantwortung bereit erklären.<br />
Verwaltungsamtmann Liegl erläuterte, dass die Aufgaben der zukünftigen<br />
Werkleitung ohnehin bisher schon von den betroffenen<br />
Mitarbeitern <strong>im</strong> Rahmen des Regiebetriebs entsprechend der<br />
Geschäftsverteilung der Verwaltung übernommen worden sei.<br />
Im Übrigen bestehe bei der Wasserversorgung Anschluss- <strong>und</strong><br />
Benutzungszwang <strong>im</strong> Eigenbetrieb genauso wie <strong>im</strong> bisherigen<br />
Regiebetrieb, so dass das Gewinnerzielungsverbot nach dem<br />
Kommunalabgabengesetz auch für den Eigenbetrieb weiter<br />
gelte. Die Verzinsung des Eigenkapitals bzw. des eingesetzten<br />
Kapitals gehöre dagegen nicht zum Gewinn sondern zu den<br />
betriebswirtschaftlichen Kosten, die <strong>im</strong> Rahmen des Kostendeckungsprinzips<br />
gelte. Die Ansammlung von Rücklagen für<br />
zukünftige Investitionen sei dagegen sowohl <strong>im</strong> Regie- als auch<br />
<strong>im</strong> Eigenbetrieb <strong>im</strong> Rahmen der Grenzen des Kommunalabgabenrechts<br />
möglich. Der Marktgemeinderat fasste folgenden<br />
BESCHLUSS:<br />
1. Der Regiebetrieb Wasserwerk Regenstauf wird ab 01.01.2010<br />
als Eigenbetrieb geführt.<br />
2. Der Entwurf der Eigenbetriebssatzung wird als Satzung erlassen.<br />
3. Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat wird mit Wirkung<br />
vom 01.01.2010 wie oben beschrieben geändert.<br />
- zugest<strong>im</strong>mt mit 21 : 0 St<strong>im</strong>men -