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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Dezember - Landkreis ...

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Kommunalrecht;<br />

Umwandlung des Regiebetriebs Wasserwerk<br />

in einen Eigenbetrieb nach Art. 88 GO<br />

1. Bürgermeister Böhringer berichtete dem Ausschuss folgendes:<br />

Kommunale Wasserversorgungsunternehmen können einen ermäßigten<br />

Stromsteuersatz erlangen, wenn Sie als kommunaler Eigenbetrieb<br />

geführt werden (vgl. § 2 Nrn. 3 <strong>und</strong> 4 Stromsteuergesetz).<br />

Der ermäßigte Steuersatz ergibt be<strong>im</strong> Wasserwerk Regenstauf<br />

eine jährliche Kosteneinsparung von 6.000 €. Das Wasserwerk<br />

Regenstauf wird als Regiebetrieb <strong>und</strong> nicht als Eigenbetrieb geführt,<br />

da nur einige Elemente des Eigenbetriebsrechts wie z.B. die<br />

Erstellung einer Steuerbilanz beachtet werden. Die Verwaltung<br />

schlägt deshalb vor, den Regiebetrieb Wasserwerk Regenstauf<br />

ab 01.01.2010 als kommunalen Eigenbetrieb nach Art. 88 GO zu<br />

führen. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten treten gegenüber<br />

den Mehrkosten aus der Stromsteuer zurück. Eigenbetriebe<br />

sind gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen<br />

Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit<br />

geführt werden. Demnach wären eine Eigenbetriebssatzung zu<br />

erstellen, eine Werkleitung <strong>und</strong> ein Werkausschuss zu bestellen.<br />

Darüber hinaus wäre dem Haushaltsplan ein Wirtschaftsplan für den<br />

Eigenbetrieb anzufügen. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

könnte weiterhin über das gemeindliche Rechnungswesen laufen,<br />

da ja ohnehin bisher schon eine Steuerbilanz aus der kommunalen<br />

Haushaltsrechnung erstellt wurde. Als Werkausschuss könnte<br />

beispielsweise der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss best<strong>im</strong>mt werden.<br />

Die Werkleitung könnte sich aus dem Kämmerer <strong>und</strong> dem Bauhofleiter<br />

(Bauingenieur) zusammensetzen. Eine gesonderte Vergütung<br />

für Werkleitung <strong>und</strong> Werkausschuss würde damit auch entfallen. Die<br />

Tätigkeit der Werkleitung wäre ggf. <strong>im</strong> Rahmen des Geschäftsverteilungsplans<br />

als Dienstaufgabe zu übertragen. Außerdem muss § 8<br />

der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat zur Übertragung<br />

der Aufgaben des Werkausschusses auf den bestehenden Haupt<strong>und</strong><br />

Finanzausschuss wie geändert werden:<br />

11<br />

1. In Absatz 1 Nr. 1 werden die Worte „Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss“<br />

durch „Haupt-, Finanz- <strong>und</strong> Werkausschuss“ ersetzt.<br />

2. In Absatz 1 Nr. 1 wird nach Doppelbuchstabe bi) Zuschussgesuch<br />

folgender Buchstabe c) „Angelegenheiten des Werkausschusses<br />

nach § 5 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb<br />

des Marktes Regenstauf „Wasserwerk Regenstauf““ eingefügt.<br />

Marktgemeinderat Wiegand nahm Bezug auf eine frühere Diskussion<br />

über die Umwandlung kommunaler Unternehmen in eine<br />

andere Rechtsform <strong>und</strong> stellte fest, dass die Umwandlung von<br />

einem Regiebetrieb in einen Eigenbetrieb die Zust<strong>im</strong>mung der<br />

SPD-Fraktion finde, weil der Marktgemeinderat weiterhin alle<br />

wesentlichen Entscheidungsmöglichkeiten behalte. Marktgemeinderat<br />

Schleinkofer machte deutlich, dass die Einsparung bei<br />

der Stromsteuer maßgebend für die Änderung der Rechtsform<br />

sei. Für Werkleitung <strong>und</strong> Werkausschuss ergäbe sich keine<br />

gesonderte Vergütung, auch die Satzung des Eigenbetriebs<br />

sei so erstellt, dass sich <strong>im</strong> Vergleich zur Geschäftsordnung<br />

keine wesentlichen Unterschiede ergäben. Marktgemeinderat<br />

Viehbacher erinnerte an einen Antrag der FW-Fraktion aus dem<br />

Jahr 2004 über die „Stadtwerke Regenstauf 2007“, der nicht<br />

weiter verfolgt worden sei. Weiter stellte der Redner fest, dass<br />

ein Eigenbetrieb gewinnbringend - zumindest zur Deckung des<br />

marktüblichen Eigenkapitalzinses sowie zur Bildung von Rücklagen<br />

für zukünftige Investitionen – ausgerichtet sein müsse.<br />

Dies sei <strong>im</strong> Regiebetrieb nicht vorgesehen. Weiter macht er, die<br />

Zust<strong>im</strong>mung der FWFraktion davon abhängig, dass sich die zukünftige<br />

Werkleitung bzw. die Mitglieder des Werkausschusses<br />

zur Übernahme der zusätzlichen Verantwortung bereit erklären.<br />

Verwaltungsamtmann Liegl erläuterte, dass die Aufgaben der zukünftigen<br />

Werkleitung ohnehin bisher schon von den betroffenen<br />

Mitarbeitern <strong>im</strong> Rahmen des Regiebetriebs entsprechend der<br />

Geschäftsverteilung der Verwaltung übernommen worden sei.<br />

Im Übrigen bestehe bei der Wasserversorgung Anschluss- <strong>und</strong><br />

Benutzungszwang <strong>im</strong> Eigenbetrieb genauso wie <strong>im</strong> bisherigen<br />

Regiebetrieb, so dass das Gewinnerzielungsverbot nach dem<br />

Kommunalabgabengesetz auch für den Eigenbetrieb weiter<br />

gelte. Die Verzinsung des Eigenkapitals bzw. des eingesetzten<br />

Kapitals gehöre dagegen nicht zum Gewinn sondern zu den<br />

betriebswirtschaftlichen Kosten, die <strong>im</strong> Rahmen des Kostendeckungsprinzips<br />

gelte. Die Ansammlung von Rücklagen für<br />

zukünftige Investitionen sei dagegen sowohl <strong>im</strong> Regie- als auch<br />

<strong>im</strong> Eigenbetrieb <strong>im</strong> Rahmen der Grenzen des Kommunalabgabenrechts<br />

möglich. Der Marktgemeinderat fasste folgenden<br />

BESCHLUSS:<br />

1. Der Regiebetrieb Wasserwerk Regenstauf wird ab 01.01.2010<br />

als Eigenbetrieb geführt.<br />

2. Der Entwurf der Eigenbetriebssatzung wird als Satzung erlassen.<br />

3. Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat wird mit Wirkung<br />

vom 01.01.2010 wie oben beschrieben geändert.<br />

- zugest<strong>im</strong>mt mit 21 : 0 St<strong>im</strong>men -

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