Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Dezember - Landkreis ...
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Bekanntmachung der Genehmigung der<br />
4. Änderung des Flächennutzungsplanes des<br />
Marktes Regenstauf<br />
<strong>im</strong> Bereich des Industrie- <strong>und</strong><br />
Gewerbegebietes Regenstauf-Süd<br />
Mit Bescheid vom 11.11.2009 Nr. S41-6100-08/09 F hat das Landratsam<br />
Regensburg die<br />
4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Regenstauf<br />
<strong>im</strong> Bereich des Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebietes Regenstauf-Süd<br />
genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6<br />
Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
wirksam. Jeder-mann kann den Flächennutzungsplan<br />
<strong>und</strong> die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung<br />
über Art <strong>und</strong> Weise, wie die Umweltbelange <strong>und</strong> die Ergebnisse<br />
der Öffentlich-keits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan<br />
berücksichtigt wurden, <strong>und</strong> aus welchen Gründen der<br />
Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden<br />
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der<br />
Marktgemeinde Regenstauf, Bahnhofstr. 15, (Bauamt, Zi.-Nr. 34)<br />
einsehen <strong>und</strong> über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften <strong>und</strong> von Mängeln der Abwägung<br />
sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird<br />
hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />
bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-<br />
<strong>und</strong> Formvorschriften <strong>und</strong> nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht<br />
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes<br />
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />
worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />
begründen soll, ist darzulegen.<br />
Regenstauf, den 16.11.2009<br />
Böhringer, 1. Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Kommunales Abgabenrecht;<br />
Berechnung der Umsatzsteuer bei Bescheiden über Kostenerstattung<br />
für Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse <strong>und</strong>/oder Herstellungsbeiträgen<br />
für die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />
Aufgr<strong>und</strong> einer Verwaltungsanweisung des B<strong>und</strong>esministeriums<br />
der Finanzen vom 04.07.2000 haben wir ab 12.08.2000 Bescheide<br />
über Kostenerstattung für Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse (Herstellung,<br />
Reparatur, Änderung usw.) oder Herstellungsbeiträge für die öffentliche<br />
Wasserversorgungsanlage die Umsatzsteuer mit dem<br />
regulären Steuersatz von 16 % bzw. 19 % berechnet. Mit Urteil<br />
vom 08.10.2008 hat der B<strong>und</strong>esfinanzhof diese Verwaltungsanweisung<br />
hinsichtlich der Kostenerstattungen für rechtswidrig erklärt<br />
<strong>und</strong> festgestellt, dass die Umsatzsteuer richtigerweise mit dem<br />
ermäßigten Steuersatz von 7 % zu berechnen ist. Mit Schreiben<br />
vom 07.04.2009 hat das B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen die<br />
Anwendung des ermäßigten Satzes von 7 % auch für Herstellungsbeiträge<br />
klar gestellt.<br />
Herstellungsbeiträge oder Kostenerstattungen aus Fällen, bei<br />
denen die Bescheide erst nach Bekanntwerden dieser Entscheidung<br />
ergangen sind, wurden <strong>und</strong> werden von uns bereits mit dem<br />
ermäßigten Steuersatz berechnet.<br />
Hinsichtlich der Bescheide, die <strong>im</strong> Zeitraum vom 12.08.2000 bis<br />
2008 erlassen worden sind, werden wir die zuviel berechnete Umsatzsteuer<br />
auf Antrag zurückerstatten.<br />
Eine Ausnahme bilden die Kostenerstattungsbescheide, die ab<br />
08.08.2008 erlassen worden sind. Diese Bescheide haben wir hinsichtlich<br />
des Umsatzsteuersatzes vorläufig festgesetzt, so dass eine<br />
Korrektur dieser Bescheide automatisch erfolgt. Diese Bescheide<br />
enthalten unter Hinweise einen entsprechenden Vermerk.<br />
Erstattungsberechtigt ist der Adressat (Empfänger) des teilweise zu<br />
ändernden Ausgangsbescheides (Herstellungsbeitragsbescheid<br />
7<br />
oder Kostenerstattungsbescheid) bzw. dessen Gesamtrechtsnachfolger.<br />
Ein Einzelrechtsnachfolger, der das Gr<strong>und</strong>stückseigentum<br />
durch Verkauf oder sonstige Übereignung erworben hat, ist<br />
hingegen nicht erstattungsberechtigt. Vereinbarungen in Kaufverträgen<br />
<strong>und</strong> sonstigen privatrechtlichen Verträgen über die Herstellungsbeiträge<br />
oder Kostenerstattungen wirken nur zwischen den<br />
Vertragspartnern aber nicht gegen uns als Wasserversorger.<br />
War der Antragsteller <strong>im</strong> Zeitpunkt des Erlasses des Herstellungsbeitrags-<br />
oder Kostenerstattungsbescheids zum Abzug der<br />
Vorsteuer berechtigt, erfolgt eine Rückerstattung der zuviel<br />
berechneten Umsatzsteuer nicht. Entsprechende Anträge werden<br />
abgelehnt. Dieser Personenkreis kann sich auf eine Übergangsregelung<br />
des B<strong>und</strong>esministeriums der Finanzen vom 07.04.2009<br />
berufen <strong>und</strong> die ausgewiesene Umsatzsteuer in voller Höhe als<br />
Vorsteuer bei der Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt<br />
geltend machen.<br />
Ein Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrages besteht<br />
nicht.<br />
Für die Antragstellung bitten wir nur das nebenstehende Formular<br />
zu verwenden. Sofern Sie das Antragsformular nicht aus dem<br />
Mitteilungsblatt heraustrennen wollen, können Sie es unter www.<br />
regenstauf.de herunterladen.<br />
Mittels E-Mail ist eine Antragstellung nicht möglich.<br />
Für Fragen stehen wir Ihnen unter den Telefonnummern 09402/<br />
50963 (Frau Schwägerl) oder 09402/50924 (Herr Liegl) zur Verfügung.<br />
Regenstauf, 17.09.2009<br />
Böhringer, 1. Bürgermeister