Rat & Tat - Klienten-Info / Ausgabe 1/2015
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| 3 | September 2017<br />
6<br />
„Mühlstein“<br />
Abfertigung alt<br />
NOCH EINMAL GUT AUSGEGANGEN!<br />
Seit Jänner 2003 gibt es die<br />
Abfertigung Neu. Der Unternehmer<br />
zahlt für den Mitarbeiter<br />
in eine vereinbarte MVK<br />
(Mitarbeitervorsorgekasse)<br />
laufend ein und diese zahlt<br />
dann die Abfertigung an den<br />
Mitarbeiter aus wenn es soweit<br />
ist.<br />
Einer der Vorteile für den Unternehmer<br />
ist, dass er den voraussichtlich<br />
auszubezahlenden<br />
Betrag nicht mehr zurücklegen<br />
muss – und dieser muss<br />
ja im laufenden Geschäft<br />
auch erst einmal erwirtschaftet<br />
werden!<br />
In der Übergangsphase konnte<br />
für bestehende Mitarbeiter<br />
gewählt werden ob sie in das<br />
neue System wechseln oder im<br />
alten verbleiben. Viele sind<br />
umgestiegen, bei einem Wechsel<br />
in ein neues Dienstverhältnis<br />
war ohnehin nur mehr<br />
MVK möglich.<br />
Diejenigen, die damals nicht<br />
wechselten, werden naturgemäß<br />
immer weniger – aber<br />
auch immer teurer.<br />
Der Fall einer Friseurin, die ihr<br />
Geschäft wegen zunehmend<br />
schlechterer Kundenfrequenz<br />
und einer gesundheitlichen<br />
Beeinträchtigung zusperren<br />
musste, ist noch einmal<br />
glimpflich ausgegangen. Die<br />
einzige Mitarbeiterin war bereits<br />
25 Jahre angestellt und<br />
noch in der Abfertigung Alt –<br />
sie hatte Anspruch auf ein volles<br />
Jahresgehalt. Die Mittel<br />
dafür waren in konkretem Fall<br />
natürlich nicht da.<br />
Nach Klage durch die Mitarbeiterin<br />
und Intervention der<br />
Wirtschaftskammer wurde die<br />
Unternehmerin in diesem Fall<br />
von der Zahlungsverpflichtung<br />
entbunden und die Mitarbeiterin<br />
erhielt ihre Abfertigung aus<br />
dem Insolvenzentgeltfonds.<br />
Diese Sonderregelung ist aber<br />
keinesfalls als Präzedenzfall<br />
anzusehen – Betroffene sollten<br />
ihre Rückstellungen prüfen!<br />
> Register der wirtschaftlichen<br />
Eigentümer –<br />
was ist das?<br />
Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG<br />
wurde die rechtliche Grundlage für das Register der wirtschaftlichen<br />
Eigentümer geschaffen. Das Register wird durch die<br />
beim Bundesminister für Finanzen eingerichtete Registerbehörde<br />
geführt. Sinn dieses Registers soll sein, die tatsächlichen<br />
Eigentümer von Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, etc)<br />
feststellen zu können. Es handelt sich um eine weitere Maßnahme<br />
im Zusammenhang mit den Bestimmungen zur Vermeidung<br />
von Geldwäsche. Sind natürliche Personen mit<br />
Wohnsitz in Österreich die Gesellschafter, ist die Gesellschaft<br />
von einer Eintragung im Register befreit. Grundsätzlich befreit<br />
sind Genossenschaften und Vereine.<br />
Bei Gesellschaften, die nicht im Besitz von natürlichen Personen<br />
sind, ist die Gesellschaft selbst verpflichtet, zu melden,<br />
wer direkte oder indirekte Kontrolle auf die Geschäftsführung<br />
ausübt. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind Sanktionen<br />
vorgesehen. Eine allgemeine öffentliche Einsichtsmöglichkeit<br />
in das Register ist nicht vorgesehen, Behörden können<br />
jedoch, soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig<br />
ist, in das Register Einsicht nehmen.<br />
> Achtung<br />
Scheinunternehmen!<br />
Vor einiger Zeit wurde zur Betrugsbekämpfung beim Finanzministerium<br />
eine Liste von Scheinunternehmen eingerichtet.<br />
Wir haben darüber berichtet, wollen aber wieder an dieses<br />
Thema erinnern, weil damit erhebliche Haftungen verbunden<br />
sind.<br />
Auf dieser Liste befinden sich Unternehmen, die nach Ansicht<br />
des BMF nur dazu gegründet wurden, Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge<br />
bzw. Entgeltsansprüche von Arbeitnehmern<br />
zu verkürzen oder zu hinterziehen.<br />
Derzeit enthält diese Liste 95 Unternehmen.<br />
Überprüfen Sie speziell im Bau- und Baunebengewerbe unbedingt<br />
neue Geschäftsbeziehungen, aber natürlich auch bestehende,<br />
wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt. Ab der<br />
Eintragung haften nämlich Auftraggeber neben dem Scheinunternehmern<br />
für Entgeltansprüche von Arbeitnehmern, die<br />
für diesen Auftrag eingesetzt waren.<br />
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie auch an die HFU-Liste<br />
erinnern, aus der hervorgeht, ob man an den Geschäftspartner<br />
haftungsbefreiend die gesamte Auftragssumme zahlen<br />
darf.