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Sportbetonte Schulen in Sachsen Aufnahme

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Internatskostenbezuschussung<br />

durch den Landessportbund <strong>Sachsen</strong><br />

6. Verfahren<br />

Die Zuwendung wird auf Antrag für e<strong>in</strong> Schuljahr gewährt.<br />

Der Antrag ist durch den Sportler (bis zum 18.<br />

Lebensjahr vertreten durch se<strong>in</strong>e Eltern) bis 30.09.<br />

an den LSB zu richten.<br />

Zur Antragstellung ist das zugehörige Antragsformular<br />

(F1) zu verwenden.<br />

Im Ausnahmefall kann auch e<strong>in</strong>e Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er anderen Wohnform unterstützt werden. Dafür<br />

ist bei Erstantrag und bei Änderung des Mietverhältnisses<br />

e<strong>in</strong>e Kopie des Mietvertrages beizufügen.<br />

Die Festlegung der monatlichen Zuwendung erfolgt<br />

nach E<strong>in</strong>zelfallentscheidung. Darüber erhält der Antragsteller<br />

vom Landessportbund <strong>Sachsen</strong> e<strong>in</strong>en Bescheid.<br />

Die Zuwendung wird vom zuständigen OSP auf das<br />

vom Antragsteller genannte Konto gezahlt. Die Zahlung<br />

erfolgt für 11 Monate <strong>in</strong> drei Raten ( Aug./Sep.<br />

bis Dez.; Jan. bis März; Apr. bis Juni/Juli).<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Enthält die Antragstellung vorsätzlich falsche<br />

Daten bzw. werden notwendige Änderungen<br />

im Jahresverlauf nicht dem Landessportbund<br />

<strong>Sachsen</strong> mitgeteilt, kann e<strong>in</strong>e Rückforderung<br />

gewährter Zuwendungen erfolgen.<br />

Verordnung des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Kultus<br />

über die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger<br />

auswärtiger Unterbr<strong>in</strong>gung (Sächsische Unterbr<strong>in</strong>gungsordnung<br />

– SächsUVO) vom 18.12.2008<br />

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für<br />

Kultus für die Arbeit an den <strong>Sportbetonte</strong>n <strong>Schulen</strong> im Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> vom 07.02.2008<br />

Ausnahmeregelung: Der LSB kann bei e<strong>in</strong>em schriftlich begründeten<br />

Antrag des LFV für besonders talentiert e<strong>in</strong>geschätzte<br />

Sportler e<strong>in</strong>er Förderung zustimmen.<br />

5<br />

Handreichung zur VwV<br />

<strong>Sportbetonte</strong> <strong>Schulen</strong><br />

01|2010

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