Sportbetonte Schulen in Sachsen Aufnahme
Sportbetonte Schulen in Sachsen Aufnahme
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Internatskostenbezuschussung<br />
durch den Landessportbund <strong>Sachsen</strong><br />
6. Verfahren<br />
Die Zuwendung wird auf Antrag für e<strong>in</strong> Schuljahr gewährt.<br />
Der Antrag ist durch den Sportler (bis zum 18.<br />
Lebensjahr vertreten durch se<strong>in</strong>e Eltern) bis 30.09.<br />
an den LSB zu richten.<br />
Zur Antragstellung ist das zugehörige Antragsformular<br />
(F1) zu verwenden.<br />
Im Ausnahmefall kann auch e<strong>in</strong>e Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er anderen Wohnform unterstützt werden. Dafür<br />
ist bei Erstantrag und bei Änderung des Mietverhältnisses<br />
e<strong>in</strong>e Kopie des Mietvertrages beizufügen.<br />
Die Festlegung der monatlichen Zuwendung erfolgt<br />
nach E<strong>in</strong>zelfallentscheidung. Darüber erhält der Antragsteller<br />
vom Landessportbund <strong>Sachsen</strong> e<strong>in</strong>en Bescheid.<br />
Die Zuwendung wird vom zuständigen OSP auf das<br />
vom Antragsteller genannte Konto gezahlt. Die Zahlung<br />
erfolgt für 11 Monate <strong>in</strong> drei Raten ( Aug./Sep.<br />
bis Dez.; Jan. bis März; Apr. bis Juni/Juli).<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Enthält die Antragstellung vorsätzlich falsche<br />
Daten bzw. werden notwendige Änderungen<br />
im Jahresverlauf nicht dem Landessportbund<br />
<strong>Sachsen</strong> mitgeteilt, kann e<strong>in</strong>e Rückforderung<br />
gewährter Zuwendungen erfolgen.<br />
Verordnung des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Kultus<br />
über die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger<br />
auswärtiger Unterbr<strong>in</strong>gung (Sächsische Unterbr<strong>in</strong>gungsordnung<br />
– SächsUVO) vom 18.12.2008<br />
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für<br />
Kultus für die Arbeit an den <strong>Sportbetonte</strong>n <strong>Schulen</strong> im Freistaat<br />
<strong>Sachsen</strong> vom 07.02.2008<br />
Ausnahmeregelung: Der LSB kann bei e<strong>in</strong>em schriftlich begründeten<br />
Antrag des LFV für besonders talentiert e<strong>in</strong>geschätzte<br />
Sportler e<strong>in</strong>er Förderung zustimmen.<br />
5<br />
Handreichung zur VwV<br />
<strong>Sportbetonte</strong> <strong>Schulen</strong><br />
01|2010