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Pöllinger Folder Tatort Grundstücksgrenzen

Wissenswertes zum Thema Grund und Boden

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RATGEBER<br />

TATORT<br />

GRUNDSTÜCKS-<br />

GRENZE<br />

AUSGABE 2017<br />

WIR LÖSEN<br />

AUCH IHREN FALL.


Liebe Deinen<br />

Nachbarn,<br />

aber reiße<br />

den Zaun<br />

nicht ein.<br />

INHALTS-<br />

VERZEICHNIS<br />

UNSER GRUND UND BODEN<br />

AUS DER GESCHICHTE<br />

GRUNDBUCH UND KATASTER<br />

4<br />

6<br />

8<br />

GRENZ- UND GRUNDSTEUERKATASTER<br />

8<br />

Deutsches Sprichwort<br />

DIGITALE KATASTRALMAPPE (DKM)<br />

11<br />

GRUNDSTÜCKSVERZEICHNIS<br />

11<br />

AUSZUG GRUNDSTÜCKSDATENBANK<br />

13<br />

MAPPENBERICHTIGUNG<br />

14<br />

TATORT GRUNDGRENZE, FALL 1-4<br />

16<br />

UNSERE TIPPS<br />

20<br />

VERMESSUNGSLEXIKON<br />

23<br />

<strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze 3


UNSER GRUND UND BODEN<br />

Bei Unsicherheiten zu den Themen „Grenze,<br />

Grund und Boden“ ist Ihr staatlich befugter<br />

und beeideter Zivilgeometer die Anlaufstelle<br />

Nummer 1! Jeder Fall wird individuell behandelt,<br />

weil es kein allgemeingültiges „Patentrezept“<br />

gibt.<br />

Es kann der Frömmste<br />

nicht in Frieden leben,<br />

wenn es dem bösen<br />

Nachbarn nicht gefällt.<br />

UNSER<br />

GRUND UND<br />

BODEN<br />

Friedrich Schiller / Wilhelm Tell<br />

Jahrelang sind Ihr Nachbar und Sie gut ausgekommen,<br />

doch ein Blick auf das Luftbild verändert<br />

die Welt. Plötzlich herrscht keine Klarheit mehr<br />

darüber, wo die Grundstücksgrenze verläuft und<br />

es entstehen Konflikte, die meist sehr emotional<br />

ausgetragen werden.<br />

Streitigkeiten um und an Grenzen übersteigen sehr<br />

oft den Wert der streitigen Sache bei weitem und<br />

werden mit größtem persönlichen Einsatz geführt.<br />

Hat man sich also erst einmal auf einen derartigen<br />

Streit gerichtsanhängig eingelassen, dann geht<br />

es schon bald nicht mehr um den Wert der streitigen<br />

Grundfläche, sondern um die - regelmäßig viel<br />

höheren - Kosten des Verfahrens.<br />

Ihr staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent<br />

für Vermessungswesen (Zivilgeometer) ist Ihr<br />

erster und kompetenter Ansprechpartner, wenn es<br />

um folgende Punkte geht:<br />

• Grundteilungen<br />

• Grenzwiederherstellungen<br />

• Grenzermittlungen<br />

• Vermessung für Parifizierungen und Wegerechte<br />

Das Vermessungsteam rund um Dipl.-Ing. Karin<br />

<strong>Pöllinger</strong> hat sich mit diesem <strong>Folder</strong> zum Ziel gesetzt,<br />

möglichst viele Unklarheiten zum Thema Grund und<br />

Boden vorab schon aus der Welt zu schaffen, damit<br />

Sie gar nicht erst in eine verzwickte Lage kommen.<br />

Nutzen Sie auch die Möglichkeit eines kostenlosen<br />

Erstgesprächs und holen Sie sich alle für Sie<br />

notwendigen und interessanten Informationen ein.<br />

Ihr Zivilgeometer <strong>Pöllinger</strong> ist gemäß §1(1) LiegTeilG<br />

befugt, Pläne zu verfassen und auf Basis dieser<br />

grundbücherliche Teilungen durchzuführen. Er ist<br />

unparteiisch und in seinem Tun und Handeln einem<br />

Notar gleichzusetzen.<br />

4 <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze


AUS DER<br />

GESCHICHTE<br />

Rechtssicherheit erhalten Sie nur dann,<br />

wenn Sie Ihre <strong>Grundstücksgrenzen</strong> von<br />

einem Zivilgeometer vermessen lassen.<br />

ZWISCHEn<br />

1817&1861<br />

Wie ist der Kataster entstanden?<br />

Zur Qualität der Katastralmappe ist Folgendes zu<br />

beachten! Der Grundsteuerkataster („Urmappe“)<br />

wurde zwischen 1817 und 1861 zur gerechten<br />

„Bemessung der Grundsteuer“ erstellt. Dieser<br />

Grundsteuerkataster war jedoch nie für einen<br />

verbindlichen Nachweis der <strong>Grundstücksgrenzen</strong><br />

bestimmt. Je nach Geländeverhältnissen, Lage der<br />

Grundstücke (steuerlicher Wert) und auch Person<br />

des Vermessers (oft strafversetzte Marineoffiziere)<br />

schwankt die Genauigkeit und damit Qualität des<br />

Grundsteuerkatasters stark. Von großen Wald- und<br />

Almgrundstücken wurden oft nur die 4 Haupteckpunkte<br />

anstatt der vielleicht 50 Detailgrenzpunkte<br />

aufgenommen; deshalb weist der Kataster auffällig<br />

viele, oft über hunderte Meter unnatürlich gerade<br />

verlaufende Grenzlinien auf. Dabei wurden die Grundstücke,<br />

die für die Steuerbemessung ohne oder von<br />

geringer Bedeutung waren, mit geringerer Genauigkeit<br />

erfasst (geringe Bedeutung hatten Wald, Wege,<br />

Straßen, Gewässer, Almen im Gebirge...).<br />

Der Mappenmaßstab war ursprünglich 1:2880<br />

(1 mm im Plan sind 3 m in der Natur) oder sogar<br />

1:5760 (altes Zoll- oder Klaftermaß) und wurde<br />

schrittweise auf die Maßstäbe 1:1000 und 1:2000<br />

vergrößert. Durch Übertragungs- bzw. Digitalisierungsungenauigkeiten<br />

aus der Urmappe kam es zu<br />

Qualitätseinbußen, die in heutiger Zeit oft zu Unverständnis<br />

führen.<br />

Die Grundstücksfläche wurde ursprünglich mit<br />

einem graphischen Verfahren (Planimetrie)<br />

bestimmt. Diese nicht exakt bestimmten Flächen<br />

(aus mehr oder weniger genau gemessenen Grundstücken)<br />

stellt in der heutigen Zeit oft die Grundlage<br />

für die Fläche im Grundbuch dar. D.h.: überall<br />

dort, wo seit dieser Urvermessung keine Neuvermessung<br />

durchgeführt wurde, ist Vorsicht geboten.<br />

Um den Kataster als Grundlage für die Bestimmung<br />

des Grenzverlaufes heranziehen zu können, hat der<br />

Gesetzgeber mit dem Vermessungsgesetz aus dem<br />

Jahr 1968 den Grenzkataster eingeführt.


GRUNDBUCH UND KATASTER<br />

GRUNDBUCH<br />

UND KATASTER<br />

Das Grundbuch bildet gemeinsam mit dem Kataster das österreichische<br />

Eigentumssicherungssystem an Grund und Boden. Beide Register liegen in<br />

der Zuständigkeit des Bundes und sind öffentlich zugänglich.<br />

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches<br />

Verzeichnis aller Grundstücke, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie<br />

etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten<br />

erfasst werden. Jeder Staatsbürger kann in das Grundbuch, welches bei<br />

allen Bezirksgerichten, bei Notaren wie auch bei Zivilgeometern (u.a. Vermessungsbüro<br />

<strong>Pöllinger</strong>) in digitaler Form abgerufen werden kann, kostenpflichtig<br />

Einsicht nehmen.<br />

!NFO<br />

Die digitale Katastralmappe<br />

(DKM) ist der grafische Datenbestand<br />

des Katasters und<br />

veranschaulicht die Lage der<br />

Grundstücke. Grundstücke im<br />

Kataster werden in Grenzkatastergrundstücke<br />

und Grundsteuerkatastergrundstücke<br />

unterteilt.<br />

Der Kataster stellt neben dem Grundbuch die 2. Säule des österreichischen<br />

Systems der Eigentumssicherung an Grund und Boden dar und<br />

wird von den Vermessungsämtern geführt. Einerseits werden im Kataster<br />

bestimmte Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung etc.)<br />

ersichtlich gemacht, andererseits dient der Kataster als Nachweis, ob ein<br />

Grundstück bereits in den Grenzkataster einverleibt ist.<br />

GRENZ- UND<br />

GRUNDSTEUERKATASTER<br />

Grenzkatastergrundstücke: Bei Grundstücken im Grenzkataster sind die<br />

Grenzpunkte der <strong>Grundstücksgrenzen</strong> mit einer Lagegenauigkeit in der<br />

Natur im cm-Bereich bestimmt und in dieser Qualität im Kataster abgebildet.<br />

Weiters sind die Flächen mit hoher Präzision aus den Koordinaten<br />

der Grenzpunkte abgeleitet. Eine exakte Rückübertragung von unerkenntlich<br />

gewordenen Grenzen in die Natur ist jederzeit möglich. Grenzstreitigkeiten<br />

vor Gericht sowie eine Ersitzung von eingetragenen Grundstücksteilen sind<br />

ausgeschlossen. Bei der Überführung eines Grundstückes in den Grenzkataster<br />

muss eine öffentliche Urkunde durch einen Befugten (z.B. das<br />

Vermessungsbüro <strong>Pöllinger</strong>) erstellt werden und es muss die durch eine<br />

Unterschrift bekundete Zustimmung aller betroffenen Parteien vorliegen.<br />

ACHTUNG!<br />

Eine Überführung von Grundstücken<br />

in den Grenzkataster<br />

gelingt nicht in jedem Fall. Dies<br />

kann auch kein Vermesser<br />

dieser Welt vorab garantieren.<br />

Es reicht schon, wenn nur eine<br />

Unterschrift fehlt oder z.B.<br />

aufgrund diverser Umstände<br />

die notwendige Messgenauigkeit<br />

nicht erreicht wird oder<br />

der Grenzbereich aufgrund<br />

möglicher Hangrutschungen<br />

zu unsicher ist.<br />

Grundsteuerkatastergrundstücke: Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster<br />

sind die <strong>Grundstücksgrenzen</strong> in der Katastralmappe neben vermessenen<br />

Grenzen oft auch nur mit grafischer Genauigkeit dargestellt. Sie ist<br />

abhängig vom Maßstab der Katasteranlegung im 19. Jahrhundert. Eine Ersitzung<br />

von Grundstücken und Teilen davon ist möglich - jedoch nur im guten<br />

Glauben. Das im Grundstücksverzeichnis angeführte Flächenausmaß ist<br />

nicht unbedingt verlässlich. Die Katastralmappe erbringt keinen rechtsverbindlichen<br />

Beweis über den tatsächlichen Grenzverlauf, sodass eventuelle<br />

Uneinigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Eine Ausnahme bilden durch<br />

Vermessungsurkunden festgelegte <strong>Grundstücksgrenzen</strong>.<br />

8 <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze


DIGITALE KATASTRALMAPPE (DKM)<br />

DIGITALE<br />

KATASTRALMAPPE (DKM)<br />

MUSTER<br />

Welche Wertigkeit hat die digitale<br />

Katastralmappe?<br />

Die DKM, welche die örtliche Lage der Grundstücke<br />

widerspiegelt, ist ein unverbindlicher Übersichtsplan<br />

und hat nicht den öffentlichen Glauben und<br />

Schutz des Grundbuches.<br />

Beim Erwerb einer Liegenschaft richten sich die<br />

Grenzen und damit die Größe des Grundstückes<br />

nicht nach diesem Plan, sondern nach den tatsächlichen<br />

<strong>Grundstücksgrenzen</strong> in der Natur (Auszug<br />

aus dem ABGB).<br />

Der letzte ruhende Besitzstand, Grenzzeichen<br />

(Steine, Sträucher, Bäume, Böschungskanten<br />

etc.), vorhandene Urkunden, Zeugenaussagen und<br />

gerichtliche Vergleiche haben mehr Gewichtung als<br />

Grenzableitungen aus der DKM.<br />

Kennzeichnung an den Eckpunkten („Ringerl mit<br />

Grenzpunktnummer“) auf der Grundstücksgrenze:<br />

Dieser Grenzpunkt wurde schon einmal im Landessystem<br />

vermessen oder wurde vom zuständigen<br />

Vermessungsamt transformiert. Es kann davon<br />

ausgegangen werden, dass die Abbildung dieses<br />

Grenzpunktes in der DKM stimmt.<br />

Gibt es irgendeine Möglichkeit, selbst<br />

Einsicht in die DKM zu nehmen?<br />

Wenn Sie über einen Internetanschluss verfügen, so<br />

kann jederzeit, jedoch unverbindlich, Einsicht über<br />

Teilinformationen des Katasters genommen werden.<br />

Bei diesen Daten ist aber Vorsicht geboten und es ist<br />

kein Rechtsanspruch ableitbar. Bei Fragen wenden<br />

Sie sich bitte an das Vermessungsbüro <strong>Pöllinger</strong><br />

oder einen Vertreter des Vermessungsamtes.<br />

Die Ausnahme sind Grenzkatastergrundstücke<br />

sowie vermessene Grenzen, zu denen Urkunden im<br />

Vermessungsamt aufliegen!<br />

Wie kann ich in der DKM erkennen,<br />

ob mein Grundstück schon einmal<br />

vermessen wurde?<br />

Keine Kennzeichnung an den Eckpunkten (kein<br />

„Ringerl“) auf der Grundstücksgrenze: In diesem<br />

Fall gibt es keine Urkunde zu einer Vermessung.<br />

Für Kärnten: http://gis.ktn.gv.at<br />

Für die Steiermark: http://www.gis.steiermark.at<br />

GRUNDSTÜCKS-<br />

VERZEICHNIS<br />

Das Grundstücksverzeichnis beinhaltet für jedes<br />

Grundstück bzw. Teilflächen alle Informationen des<br />

Katasters und wird je Katastralgemeinde geführt.<br />

Beispiel aus der digitalen Katastralmappe<br />

!NFO<br />

Grundstücke im Grenzkataster<br />

erkennt man in<br />

der DKM an mit 3 Strichen<br />

unterstrichenen Grundstücksnummern<br />

(---).<br />

Grundstücke im Grundsteuerkataster<br />

sind nicht<br />

unterstrichen.<br />

Kennzeichnung an den Eckpunkten („Ringerl ohne<br />

Grenzpunktnummer“) auf der Grundstücksgrenze:<br />

Dieser Grenzpunkt wurde schon einmal koordinativ<br />

erfasst und sollte durch eine Urkunde belegt sein.<br />

Die Darstellung des „Ringerls“ in der DKM kann<br />

auch um mehrere Meter abweichen. Ein Zivilgeometer<br />

kann den Fall rekonstruieren, wenn mindestens<br />

2 Punkte der damaligen Urkunde (Hausecken,<br />

Grenzsteine usw.) noch vorhanden sind. Einsicht in<br />

alte Urkunden kann im Planarchiv des zuständigen<br />

Vermessungsamtes genommen werden.<br />

Es enthält für jedes Grundstück<br />

• Katastralgemeindenummer<br />

• Grundstücksnummer<br />

• Benützungsart und dazugehörige Nutzung<br />

• rechtliche Zusatzinformation (wenn vorhanden)<br />

• Flächen der Nutzungen<br />

• Ertragsmesszahl<br />

• Geschäftsfallnummer<br />

• Einlagezahl<br />

• sonstige Angaben zur leichteren Kenntlichmachung<br />

und dazugehörige Eintragungen.<br />

10 <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze 11


Wann habe ich Gewissheit,<br />

dass die Fläche, die im<br />

Grundbuchsauszug bei<br />

meinem Grundstück ersichtlich<br />

ist, abgesichert ist und<br />

somit auch mir gehört?<br />

Zu beachten: Die persönlichen<br />

Daten werden im Grundbuch<br />

nicht gepflegt. Somit werden<br />

Adress- und Namensänderungen<br />

etc. nur auf eigene<br />

Antragstellung geändert.<br />

Aus den Angaben des Grundstücksverzeichnisses<br />

kann<br />

somit nicht verlässlich eine<br />

Anschrift des Eigentümers<br />

erfolgen.<br />

MEINS<br />

1<br />

2<br />

AUSZUG GRUNDSTÜCKSDATENBANK<br />

3<br />

1<br />

GRENZKATASTER<br />

(GRÜN MARKIERT) - FLÄCHE IST IMMER RECHNERISCH ERMITTELT<br />

Dieses Grundstück ist rechtlich verbindlich abgesichert. Das G nach der Grundstücksnummer zeichnet ein Grenzkatastergrundstück<br />

aus. Der Begriff „rechnerisch“ gibt an, dass die Fläche des Grundstückes aus Koordinaten<br />

berechnet wurde.<br />

2<br />

GRUNDSTEUERKATASTER<br />

(ROT MARKIERT) - FLÄCHE IST GRAFISCH ERMITTELT<br />

Dieses Grundstück ist im Grundsteuerkataster und somit nicht abgesichert. Es kann bei der angeführten Fläche<br />

von 918 m² nicht darauf geschlossen werden, dass 918 m² auch wirklich mir gehören. Dies ist durch den Begriff<br />

„grafisch“ definiert. „Die Fläche, die im Grundbuch dargestellt ist, ist nur eine Ersichtlichmachung“! Es kann sein,<br />

dass die Flächenbestimmung auf die Zeit der Schaffung der Urmappe zurückzuführen ist und stark von den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten abweicht.<br />

3 GRUNDSTEUERKATASTER<br />

(ROT MARKIERT) - FLÄCHE IST RECHNERISCH ERMITTELT<br />

Dieses Grundstück ist zwar „nur“ im Grundsteuerkataster eingetragen, aber die Fläche wurde bei einer Vermessung<br />

aus Koordinaten berechnet. Es kann darauf geschlossen werden, dass die angegebene Fläche wesentlich genauer ist,<br />

weil Sie ähnlich dem Grenzkataster rechnerisch ermittelt wurde.<br />

<strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze 13


MAPPENBERICHTIGUNG<br />

MAPPEN-<br />

BERICHTIGUNG<br />

!NFO<br />

Was ist eine<br />

Mappenberichtigung?<br />

Wenn der Grenzverlauf im Kataster (keine „Ringerl“<br />

auf der Grenzlinie) mit der in der Natur unverändert<br />

gebliebenen Grenze nicht übereinstimmt, kann<br />

durch einen Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen<br />

(Vermessungsbüro <strong>Pöllinger</strong>) eine<br />

Berichtigung der Katastralmappe vorgenommen<br />

werden. Es gibt Beispiele in Kärnten, die Abweichungen<br />

von bis zu 500 m zwischen der Naturgrenze<br />

und der Katastergrenze zeigen.<br />

Im Mappenberichtigungsplan wird der bisherige<br />

Stand der <strong>Grundstücksgrenzen</strong> in schwarz und<br />

der Neustand (=unveränderter Naturstand) in blau<br />

gegenübergestellt.<br />

In der Natur<br />

verhandelter<br />

Grenzpunkt<br />

In der Natur<br />

verhandelte<br />

Grenze<br />

Die blaue Grenze wurde in<br />

der Natur gemeinsam mit<br />

den Anrainern einvernehmlich<br />

verhandelt. Die Differenz<br />

zwischen der verhandelten<br />

Grenze und der Grenze<br />

aus der digitalen Katastralmappe<br />

beträgt in diesem<br />

Beispiel etwa 16 m. Auch das<br />

Gebäude zeigt Abweichungen<br />

von über 13 m.<br />

Die Einreichung von Mappenberichtigungsplänen<br />

beim Vermessungsamt ist gebührenfrei.<br />

!NFO<br />

Eine Mappenberichtigung ist<br />

keine Grundstücksteilung<br />

und darf nicht dahingehend<br />

missbraucht werden, dass<br />

ein verstecktes Rechtsgeschäft<br />

getätigt wird. D.h.:<br />

Grundstücksnachbarn dürfen<br />

keine Eigentumsänderung<br />

infolge eines Erwerbsgeschäfts<br />

verschleiern. Nur die<br />

unveränderte Naturgrenze ist<br />

maßgeblich!<br />

Differenz<br />

Naturgrenze<br />

zur Grenze der<br />

Katastralmappe<br />

Grenze aus<br />

der digitalen<br />

Katastralmappe<br />

(DKM)<br />

Beispiel einer Mappenberichtigung<br />

14 <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze 15


TATORT GRUNDGRENZE<br />

FALL 1<br />

zum THEMA grundteilungen<br />

Vor Kauf einer Liegenschaft<br />

sollten Sie das Grundstück unbedingt<br />

von einem Geometer<br />

überprüfen lassen, damit nicht<br />

unerwünschte Probleme auftauchen.<br />

FALL 2<br />

zum THEMA grenzwiederherstellungen<br />

PROBLEMSTELLUNG<br />

PROBLEMSTELLUNG<br />

Herr H. kauft ein Grundstück mit einer im Grundbuch<br />

graphisch ausgewiesenen Fläche von 1.252 m².<br />

Guten Glaubens bezahlt er auch den vereinbarten<br />

Quadratmeterpreis mal 1.252. Das erworbene<br />

Grundstück will er an seine beiden Kinder, wenn sie<br />

erwachsen sind, im Verhältnis 50:50 übertragen.<br />

Nun ist es soweit. Das Grundstück soll für seine<br />

beiden Kinder geteilt werden, sodass jedes Kind<br />

eine Fläche von über 600 m² bekommt. Er bestellt<br />

einen Zivilgeometer, der das Grundstück zur Gänze<br />

vermisst. Durch die Rekonstruktion von alten<br />

Urkunden ergibt sich eine unumstrittene Fläche<br />

von lediglich 980 m². Die Mindestgröße von neu<br />

geschaffenen Grundstücken in dieser Gemeinde<br />

liegt jedoch bei 500 m². Eine Teilung ist somit nicht<br />

mehr möglich. Herr H. versteht die Welt nicht mehr.<br />

Er hat keinen Rechtsanspruch auf die im Grundbuch<br />

eintragene Fläche. Der Kauf erfolgte im unverbürgten<br />

Ausmaß!<br />

LÖSUNG<br />

Lassen Sie sich vor Erwerb eines Grundstückes<br />

unbedingt von einem Ingenieurkonsulenten für<br />

Vermessungswesen umfassend über die Beschaffenheit<br />

Ihres Grundstückes beraten. Verlassen<br />

Sie sich auch nicht auf Grenzzäune, Grenzsteine<br />

oder Ähnliches, auch wenn sie für Sie plausibel<br />

aussehen. Wäre das Grundstück vor dem Verkauf<br />

vermessen worden, wäre es nie zu dieser Problemstellung<br />

gekommen.<br />

Familie F. lebt in einem sehr guten Verhältnis zu<br />

ihren Nachbarn. Eines Tages beschließen beide<br />

Familien, einen Grenzzaun zu errichten, damit die<br />

beiden Hunde sich nicht mehr in die Quere kommen.<br />

Die Grenzpunkte sind in der Natur zwar nicht mehr<br />

ersichtlich, man will sich jedoch eine Vermessung<br />

ersparen und vereinbart unter sich, wo die Grenze<br />

gezogen wird. Alle sind zunächst zufrieden und<br />

glücklich.<br />

Nach einigen Jahren zieht Familie F. jedoch um und<br />

verkauft das Grundstück an Familie R., die sofort einen<br />

Vermesser bestellt, um noch vor Kauf ihre Grenzen<br />

überprüfen zu lassen. Dabei stellt sich heraus, dass<br />

der Zaun einen Meter in Familie R.´s Grund ragt. Der<br />

Zaun muss weichen.<br />

LÖSUNG<br />

Hätten die beiden Familien sich bei der Aufstellung<br />

des Zaunes gleich einen Zivilgeometer geholt, um<br />

die vorhandenen Grenzpunkte wiederherstellen<br />

zu lassen, wäre es niemals zu diesem Problem<br />

gekommen (die Kosten für Grenzwiederherstellungen<br />

sind im Übrigen in den meisten Fällen überschaubar).<br />

Eine weitere Lösung vor Abriss und Neuversetzung<br />

des Zaunes bei Vorliegen eines Konsens der beiden<br />

Parteien wäre eine Grundstücksteilung und somit<br />

Neufestlegung der Grenzen. Diese Option ist jedoch<br />

sicherlich mit höheren Kosten verbunden als zuvor<br />

jene der Wiederherstellung.<br />

16 <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze 17


TATORT GRUNDGRENZE<br />

FALL 3<br />

zum thema grenzermittlungen<br />

FALL 4<br />

zum THEMA Vermessung für<br />

Parifizierungen und Wegerechte<br />

PROBLEMSTELLUNG<br />

Herr L., Besitzer mehrerer Hektar Wald, hat seine<br />

Außengrenzen mit Grenzsteinen im Beisein seiner<br />

Anrainer einvernehmlich auf Grundlage diverser<br />

Aussagen von orts- und grenzkundigen Zeugen<br />

vermarkt. Nach einigen Jahren wütet ein Sturm und<br />

schweres Gerät muss anrücken, um die große Zahl<br />

an umgefallenen Bäumen zu beseitigen. Im Zuge<br />

der Aufräumungsarbeiten werden einige Grenzsteine<br />

leider zerstört. Da diese Grenzsteine nie vermessen<br />

wurden, ist eine Rekonstruktion unmöglich, sodass<br />

der ursprünglich festgelegte Grenzverlauf nicht mehr<br />

hergestellt werden kann.<br />

LÖSUNG<br />

Wenn der Zivilgeometer bei der ursprünglichen Festlegung<br />

der Grenzen gleich informiert gewesen wäre,<br />

so wäre er wie folgt vorgegangen, um die Grenze<br />

rechtsverbindlich abzusichern.<br />

1. Er hätte alle Anrainer postalisch zu einer Grenzverhandlung<br />

an Ort und Stelle eingeladen.<br />

2. Nach einer anfänglichen Erklärung der Vorgehensweise<br />

wären alle Grenzpunkte abgegangen und skizziert<br />

worden. Punkt für Punkt hätte er so eine Einigung<br />

erzielt, die am Ende mit einer Unterschrift auf<br />

der Zustimmungserklärung besiegelt worden wäre.<br />

3. Das Zivilgeometerteam wäre danach ausgerückt<br />

und hätte den besprochenen Grenzverlauf im Landessystem<br />

mit Zentimetergenauigkeit vermessen. Im<br />

Büro wären die Daten ausgewertet und mit dem<br />

augenblicklichen Stand der DKM gegenübergestellt<br />

worden. Diese Mappenberichtigung wäre sodann<br />

beim Vermessungsamt eingereicht und bei Schlüssigkeit<br />

verfügt worden. Die Grenzpunkte wären in<br />

der DKM aktualisiert worden, sodass sie jederzeit<br />

wiederhergestellt werden können.<br />

PROBLEMSTELLUNG<br />

Eine Wohnanlage wird errichtet. Ein Parifizierungsplan<br />

wird auf Grundlage des Ausführungsplanes<br />

erstellt. Diverse bauliche Maßnahmen werden aus<br />

Erfahrung jedoch nicht immer planlich erfasst,<br />

sodass der bei der Wohnungsübergabe gültige Parifizierungsplan<br />

grobe Abweichungen zum Naturbestand<br />

aufweist. Meistens sind die erstbeziehenden<br />

Parteien dann bevorteilt, da sie ihre Flächen zur<br />

Gänze vereinnahmen (Zaun- oder Heckenerrichtung).<br />

Den letztbeziehenden Wohnungseigentümern<br />

bleibt dann oft nur mehr eine wesentlich geringere<br />

Grundfläche - als im Parifizierungsplan vorgesehen<br />

- übrig. Dies führt nicht nur zu Verstimmungen und<br />

Spannungsverhältnissen zwischen den Bewohnern,<br />

sondern kann auch gerichtliche Folgen haben.<br />

LÖSUNG<br />

Vor Übergabe der Wohnungen überprüft ein Zivilgeometer<br />

den Parifizierungsplan und überträgt die<br />

Begrenzungslinien so in die Natur, dass z.B. jede<br />

Gartenfläche eindeutig ersichtlich ist (Kennzeichnung<br />

mit Metallmarken, Nägeln etc.). Als zukünftiger<br />

Mieter oder Käufer haben Sie das Recht, die<br />

im Wohnungsvertrag ausgewiesene Fläche (z.B.<br />

Garten- oder Parkplatzfläche) auch in der Realität<br />

beanspruchen zu dürfen.<br />

18 <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze 19


UNSERE TIPPS!<br />

Beratung<br />

Die Erstberatung im Vermessungsbüro <strong>Pöllinger</strong><br />

oder an Ort und Stelle ist kostenlos. Dabei sollen<br />

neben den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen<br />

auch die Bearbeitungsschritte und<br />

die zu erwartenden Kosten besprochen werden.<br />

Bringen Sie zu dieser Besprechung alle zur Verfügung<br />

stehenden Unterlagen mit.<br />

Kauf eines Grundstückes,<br />

einer Liegenschaft<br />

Klären Sie folgende Punkte ab: Sind die Grenzen<br />

verbindlich? Ist das Flächenmaß gesichert? Welche<br />

fremden Rechte bestehen auf dem Grundstück,<br />

der Liegenschaft? Widmungen, Bauverbotszonen,<br />

Teilungsbeschränkungen u.v.m. sind ebenfalls<br />

im Vorfeld zu erheben. Nehmen Sie dafür unsere<br />

kostenlose Erstberatung in Anspruch!<br />

Bauen auf dem Grundstück<br />

Die Beiziehung eines Zivilgeometers ist in fast allen<br />

Fällen zu empfehlen. Beachten Sie folgende Punkte,<br />

die bei der Planung und beim Bau zu berücksichtigen<br />

sind: Sind die Grenzen abgesichert (die Bauabstände<br />

werden von den Grenzen gemessen!)?<br />

Sind die Höhenverhältnisse durch eine Vermessung<br />

festgehalten und in der Planung berücksichtigt?<br />

Kanalanschluss, Entwässerung, sonstige<br />

Leitungen, Hochwasserschutz und dergleichen sind<br />

schon in der Planungsphase zu berücksichtigen.<br />

Durch eine gute Planung im Vorfeld können kostenintensive<br />

Nachforderungen vermieden werden.<br />

TIPPS<br />

Was Sie vermeiden sollten<br />

Legen Sie den Grenzverlauf nie ohne Beiziehung<br />

des Nachbarn und nie auf der Grundlage von nicht<br />

verbindlichen Planunterlagen, wie z.B. Hofkarten,<br />

der „digitalen Katastralmappe“, Luftbildern,<br />

Abfragen aus dem Internet u.v.m. fest.<br />

Sicherung der Grundgrenzen<br />

Sichern Sie Ihre Grenzen bei unvermessenen<br />

Grenzen mit dem Nachbarn. Am besten unter Beiziehung<br />

eines unparteiischen Fachmannes (Zivilgeometer),<br />

der durch Niederschriften, Vermessungen<br />

und Pläne die Rechtssicherheit herstellt. Mit der<br />

Grenzsicherheit stellen Sie sicher, dass Ihre Erben<br />

oder Ihre Käufer rechtlich saubere Grenzen übernehmen.<br />

Nach Naturkatastrophen (Sturmschäden,<br />

Hochwasser...) ist Ihre Grenze eindeutig wiederherstellbar.<br />

Bei bereits vermessenen und durch<br />

Urkunden gesicherten Grenzen ist die Rekonstruktion<br />

der einzelnen Grenzpunkte nur durch einen<br />

Zivilgeometer rechtlich zielführend.<br />

Diese Liste könnte unendlich<br />

weitergeführt werden<br />

Letztendlich sind Sie am besten beraten, wenn<br />

Sie die jahrzehntelange Erfahrung des Teams vom<br />

Vermessungsbüro <strong>Pöllinger</strong> in Anspruch nehmen!<br />

Durch eine gute Planung im Vorfeld können kostenintensive<br />

Nachforderungen vermieden werden, die<br />

den Wert der strittigen Fläche in den meisten Fällen<br />

um ein Vielfaches übersteigen und zusätzlich das<br />

gutnachbarschaftliche Verhältnis verschlechtern.<br />

20 <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze <strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze 21


VERMESSER<br />

LEXIKON<br />

ABSTECKUNG – Übertragung und Kennzeichnung von Grenzpunkten oder sonstigen Punkten in der Natur.<br />

ANSCHLUSSMESSUNG – Ableitung von Standortkoordinaten von amtlichen Festpunkten.<br />

DKM – Digitale Katastralmappe: graphischer Datenbestand des Katasters im Koordinatensystem der<br />

österreichischen Landesvermessung.<br />

FESTPUNKTFELD – Eindeutig identifizierbare Vermessungspunkte, geschaffen vom österreichischen<br />

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.<br />

LUFTBILD – Vom Bundesamt werden laufend Befliegungen vorgenommen, die mit dem Kataster<br />

überlagert werden.<br />

GAUSS-KRÜGER KOORDINATEN – Österreichisches Koordinatensystem (definiert durch einen x-<br />

und einen y- Wert).<br />

GRENZKATASTER – Rechtlich verbindliche und abgesicherte Grundgrenzen.<br />

GRUNDBUCHSAUSZUG – Im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse, Größe des Grundstückes,<br />

Rechte und Belastungen vermerkt.<br />

GRUNDSTEUERKATASTER – Keine bis teilweise hohe rechtliche Qualität der Grundgrenzen (Beurteilung<br />

nur von einem Fachmann möglich).<br />

GRUNDSTÜCKSNUMMER – Ein Grundstück ist Teil einer Katastralgemeinde und führt im Grundbuch<br />

eine eigene Nummer.<br />

INGENIEURKONSULENT FÜR VERMESSUNGSWESEN – Kurz Zivilgeometer! Er ist staatlich<br />

befugt und beeidet und erstellt öffentliche Urkunden.<br />

KATASTRALGEMEINDE (KG) – Ist eine Verwaltungseinheit! Eindeutige Bestimmung eines Grundstückes<br />

mit der KG und der Grundstücksnummer.<br />

MAPPENBERICHTIGUNG – Wenn sich die Naturgrenze von der Mappengrenze unterscheidet, kann<br />

ein Zivilgeometer eine Mappenberichtigung beim Vermessungsamt einbringen.<br />

PARZELLIERUNG – Schaffung von mehreren Grundstücken (ein Grundstück wird auf mehrere aufgeteilt).<br />

RÜCKSTECKUNG – Ersichtlichmachung bereits urkundlich dokumentierter und vermessener Grenzpunkte<br />

in der Natur.<br />

SYSTEMVERSCHIEBUNG – Entsteht durch Spannungen (Differenzen) im Festpunktfeld (etwa durch<br />

Rutschungen...).<br />

TEILUNGSPLAN – Von einem Zivilgeometer bei Teilung eines Grundstückes erstellter Plan (Eintragung<br />

in einem eigenen Grundbuchskörper durch den Notar möglich).<br />

URMAPPE – Oder franziszeischer Kataster: Ist der erste vollständige österreichische Liegenschaftskataster<br />

(1817-1861).<br />

VERMARKUNG – Ersichtlichmachung der Grenzpunkte oder sonstiger Punkte in der Natur mit Metallmarken,<br />

Sichtlatten, Nägeln, Kreuzen u.v.m..<br />

ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG – Schriftliches Einverständnis zum Grenzverlauf.<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber: Vermessungsbüro <strong>Pöllinger</strong>, Paul-Hackhoferstraße 12, 9400 Wolfsberg<br />

Layout/Branding: Agentur Aufwind<br />

Druck: druck.at<br />

Fotos ©: Unsplash.com<br />

Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Stand: September 2017.<br />

<strong>Tatort</strong> Grundstücksgrenze 23


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Vermessungsbüro <strong>Pöllinger</strong><br />

DIPL.-ING. KARIN PÖLLINGER<br />

Staatlich befugte und beeidete Ingenieurkonsulentin<br />

für Vermessungswesen und Geoinformation<br />

Paul-Hackhoferstraße 12, 9400 Wolfsberg<br />

Tel.: 04352/4288, Fax: 04352/4288-16<br />

E-Mail: office@vermessung-poellinger.at<br />

www.vermessung-poellinger.at

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