Profiwissen Terrassen- & Balkonbeläge
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Nutzungs- bzw. Lebensdauer<br />
Die Nutzungsdauer einer Terrasse ist der Zeitraum, in der die Terrasse tatsächlich genutzt wird. Die Lebensdauer<br />
eines Bauteils ist beendet, wenn es zu einem Versagen (z.B. durch Fäulnis) des Bauteils kommt.<br />
Die Nutzungs- und Lebensdauer hängt mit der Materialwahl und ihrer Dauerhaftigkeit, der Konstruktion, die Intensität<br />
der Bewitterung, der Wartung und Pflege, aber auch mit der Akzeptanz und Toleranz des Nutzers zusammen.<br />
So werden teilweise Beläge aus optischen Gründen getauscht, die von der Funktion her noch intakt sind.<br />
Es existieren keine allgemeingültigen Aussagen zu der zu erwartenden Lebensdauer. Ist die Terrasse:<br />
• gut unterlüftet,<br />
• das Material der Konstruktion entsprechend gewählt,<br />
• besteht die übliche Beanspruchung eines privaten Gartens,<br />
• wird eine regelmäßige Reinigung, Wartung und Pflege durchgeführt,<br />
dann kann die Lebensdauer einer Terrasse 20-30<br />
Jahre betragen. Bei einer Terrasse, die gut<br />
konstruiert aber wenig unterlüftet oder stark<br />
genutzt wird, muss die Lebensdauer verkürzt auf<br />
z. B. 10-15 Jahren kalkuliert werden. Sind<br />
allerdings Fehler in der Konstruktion zu finden,<br />
oder wird ungeeignetes Material verwendet,<br />
verringert sich die Lebensdauer beträchtlich und es<br />
kann bereits nach 2-6 Jahren zu einem Versagen<br />
der Konstruktion kommen.<br />
Abb. 8: <strong>Terrassen</strong>dielung mit Fäulnis. Auch eine<br />
dauerhafte Holzart kann bei untauglicher<br />
Konstruktion versagen.<br />
Bild: Robert Ott, Sachverständiger<br />
2. Tragfähigkeit und Festigkeit<br />
Wird ein <strong>Terrassen</strong>belag auf einem Boden oder in der Nähe des Bodens errichtet, wird dieser als ein nicht tragendes<br />
Bauteil eingestuft. In diesem Fall ist es ausreichend die gängigen Konstruktionsregeln wie Brettdicke und<br />
Abstand der Unterkonstruktion einzuhalten.<br />
Wird der Abstand zum Boden allerdings größer, sind sowohl die Unterkonstruktion als auch die Belagsbretter als<br />
tragende Bauteile auszuführen. Die Bauregeln setzen die Grenzhöhe des <strong>Terrassen</strong>belages zum Gelände bei<br />
65 cm.Grund ist, dass von einem erhöhten Verletzungsrisiko beim Versagen eines Bauteils ausgegangen wird.<br />
Ab einer Höhe von 65 cm sind die Elemente einer z. B. aufgeständerten Terrasse als tragende Bauteile<br />
auszuführen. Ein Standsicherheitsnachweis (Statik) ist erforderlich (Eurocode EC 5, DIN EN 1995-1-1). Die<br />
Auswahl der Materialien ist danach eingeschränkt, die Bauteile benötigen einen Verwendbarkeitsnachweis.<br />
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