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Profiwissen Terrassen- & Balkonbeläge

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Nutzungs- bzw. Lebensdauer<br />

Die Nutzungsdauer einer Terrasse ist der Zeitraum, in der die Terrasse tatsächlich genutzt wird. Die Lebensdauer<br />

eines Bauteils ist beendet, wenn es zu einem Versagen (z.B. durch Fäulnis) des Bauteils kommt.<br />

Die Nutzungs- und Lebensdauer hängt mit der Materialwahl und ihrer Dauerhaftigkeit, der Konstruktion, die Intensität<br />

der Bewitterung, der Wartung und Pflege, aber auch mit der Akzeptanz und Toleranz des Nutzers zusammen.<br />

So werden teilweise Beläge aus optischen Gründen getauscht, die von der Funktion her noch intakt sind.<br />

Es existieren keine allgemeingültigen Aussagen zu der zu erwartenden Lebensdauer. Ist die Terrasse:<br />

• gut unterlüftet,<br />

• das Material der Konstruktion entsprechend gewählt,<br />

• besteht die übliche Beanspruchung eines privaten Gartens,<br />

• wird eine regelmäßige Reinigung, Wartung und Pflege durchgeführt,<br />

dann kann die Lebensdauer einer Terrasse 20-30<br />

Jahre betragen. Bei einer Terrasse, die gut<br />

konstruiert aber wenig unterlüftet oder stark<br />

genutzt wird, muss die Lebensdauer verkürzt auf<br />

z. B. 10-15 Jahren kalkuliert werden. Sind<br />

allerdings Fehler in der Konstruktion zu finden,<br />

oder wird ungeeignetes Material verwendet,<br />

verringert sich die Lebensdauer beträchtlich und es<br />

kann bereits nach 2-6 Jahren zu einem Versagen<br />

der Konstruktion kommen.<br />

Abb. 8: <strong>Terrassen</strong>dielung mit Fäulnis. Auch eine<br />

dauerhafte Holzart kann bei untauglicher<br />

Konstruktion versagen.<br />

Bild: Robert Ott, Sachverständiger<br />

2. Tragfähigkeit und Festigkeit<br />

Wird ein <strong>Terrassen</strong>belag auf einem Boden oder in der Nähe des Bodens errichtet, wird dieser als ein nicht tragendes<br />

Bauteil eingestuft. In diesem Fall ist es ausreichend die gängigen Konstruktionsregeln wie Brettdicke und<br />

Abstand der Unterkonstruktion einzuhalten.<br />

Wird der Abstand zum Boden allerdings größer, sind sowohl die Unterkonstruktion als auch die Belagsbretter als<br />

tragende Bauteile auszuführen. Die Bauregeln setzen die Grenzhöhe des <strong>Terrassen</strong>belages zum Gelände bei<br />

65 cm.Grund ist, dass von einem erhöhten Verletzungsrisiko beim Versagen eines Bauteils ausgegangen wird.<br />

Ab einer Höhe von 65 cm sind die Elemente einer z. B. aufgeständerten Terrasse als tragende Bauteile<br />

auszuführen. Ein Standsicherheitsnachweis (Statik) ist erforderlich (Eurocode EC 5, DIN EN 1995-1-1). Die<br />

Auswahl der Materialien ist danach eingeschränkt, die Bauteile benötigen einen Verwendbarkeitsnachweis.<br />

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