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Broschüre Jugendwerk der AWO Hessen Süd 2011

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14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften<br />

Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis inbegriffen. Mit <strong>der</strong> Buchungsbestätigung teilt<br />

das JW die zum Buchungszeitpunkt geltenden Bestimmungen zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisenund<br />

Gesundheitsvorschriften, soweit sie dem JW bekannt sind o<strong>der</strong> bekannt sein müssten,<br />

mit. Das JW gibt Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> genannten Bestimmungen bis zum Abreisetag schriftlich nach<br />

Kenntnisnahme bekannt. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist <strong>der</strong>/ die ReiseteilnehmerIn<br />

selbst verantwortlich. Das JW übernimmt keine Haftung für die Nachteile, die sich aus <strong>der</strong><br />

Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.<br />

15. Mitwirkungspflicht <strong>der</strong> ReiseteilnehmerInnen<br />

Das JW ist bemüht die Reise zur Zufriedenheit aller TeilnehmerInnen vertragsgerecht<br />

durchzuführen. Die ReiseteilnehmerInnen sind verpflichtet bei evtl. auftretenden<br />

Leistungsstörungen zu einer Behebung <strong>der</strong> Störung beizutragen und evtl. Schaden gering<br />

zu halten. Die ReiseteilnehmerInnen sind insbeson<strong>der</strong>e verpflichtet, Beanstandungen<br />

unverzüglich <strong>der</strong> örtlichen Reisebegleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese hat in angemessener<br />

Zeit für Abhilfe zu sorgen, sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfor<strong>der</strong>n.<br />

Unterlässt es <strong>der</strong>/ die ReiseteilnehmerIn schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt unter<br />

Umständen ein Anspruch auf Min<strong>der</strong>ung nicht ein. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt,<br />

irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.<br />

16. Ausschluss<br />

Das JW erwartet, dass <strong>der</strong>/ die ReiseteilnehmerIn sich in die Gruppengemeinschaft einfügt und<br />

den Weisungen <strong>der</strong> BetreuerInnen Folge leistet und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes<br />

respektiert. Wenn sich ein/e TeilnehmerIn trotz Abmahnung durch das JW o<strong>der</strong> seine Beauftragten<br />

nicht als gemeinschaftsfähig erweist, nachhaltig stört, das Miteinan<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gruppe<br />

unzumutbar beeinträchtigt, die Gruppengemeinschaft gefährdet o<strong>der</strong> gegen die Gesetze und<br />

Sitten und Gebräuche des Gastlandes grob verstößt, gibt <strong>der</strong>/ die ReiseteilnehmerIn dem JW die<br />

Möglichkeit, ihn/ sie nach Abmahnung ohne Erstattung des Reisepreises von <strong>der</strong> weiteren Reise<br />

auszuschließen und den/ die ReiseteilnehmerIn nach Hause zu schicken. In solch einem Fall<br />

bevollmächtige <strong>der</strong> Kunde das JW in seinem Namen, die notwendigen Schritte einzuleiten und<br />

Verträge zu schließen, um den/die TeilnehmerIn nach Hause zurück zu bringen. Entstehende<br />

Kosten gehen zu Lasten des/ <strong>der</strong> ReiseteilnehmerIn bzw. <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten. Bei<br />

Min<strong>der</strong>jährigen gehören dazu auch die Kosten für eine Begleitperson, einschließlich <strong>der</strong><br />

Kosten für den Rücktransport <strong>der</strong> Begleitperson zum Ferienort. Ein Anspruch auf Erstattung<br />

des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Zu groben Verstößen gehören auch Verstöße<br />

gegen das Jugendschutzgesetz betreffs Alkohol- und Nikotinmissbrauchs und <strong>der</strong> Besitz o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art.<br />

17. Versicherung<br />

Alle TeilnehmerInnen sind für die Dauer <strong>der</strong> Reise im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung<br />

und subsidiären Haftpflichtversicherung versichert. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss<br />

eines individuellen Reiseversicherungspaketes sowie eine Auslandskrankenversicherung.<br />

18. Einverständniserklärung<br />

Der/die Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden dass <strong>der</strong>/die Teilnehmer/<br />

in an allen Veranstaltungen <strong>der</strong> Gruppe auch dem gemeinschaftlichen Sport und<br />

Baden sowie – falls die Angebote ein fester Bestandteil <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung <strong>der</strong><br />

jeweiligen Veranstaltung sind – an Kanu- und Trekkingtouren o.ä. teilnehmen darf.<br />

Diese Veranstaltungen stehen unter <strong>der</strong> Aufsicht <strong>der</strong> Betreuer/ innen. Der/die<br />

Erziehungsberechtigte ist damit einverstanden, dass sich <strong>der</strong>/die Teilnehmer/in in Absprache<br />

mit den Betreuer/innen für eine begrenzte Zeit in Kleingruppen (mind. 2-3 TN) ohne Aufsicht<br />

bewegt. Der/die Erziehungsberechtigte und <strong>der</strong>/die Teilnehmer/in sind damit einverstanden,<br />

dass Fotos <strong>der</strong> Freizeiten und <strong>Jugendwerk</strong>sveranstaltungen in <strong>der</strong> <strong>Broschüre</strong> veröffentlicht<br />

werden dürfen, es sei denn es liegt uns ein schriftlicher Wi<strong>der</strong>spruch vor.<br />

19. Allgemeines<br />

a.) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem JW<br />

vorbehalten.<br />

b.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.<br />

IMPRESSUM:<br />

Herausgeber: <strong>Jugendwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>AWO</strong> <strong>Hessen</strong>-<strong>Süd</strong><br />

Allerheiligentor 2-4<br />

60311 Frankfurt am Main<br />

Layout und Gestaltung: Niels Dehio<br />

Saarstraße 52<br />

61169 Friedberg<br />

Fotos: <strong>Jugendwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>AWO</strong> <strong>Hessen</strong>-<strong>Süd</strong><br />

Auflage: 8.000 Stück<br />

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