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Planung und Gestaltung von Mülltonnenstellplätzen - AVL

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Bauherren-Info:<br />

<strong>Planung</strong> <strong>und</strong> <strong>Gestaltung</strong> <strong>von</strong> <strong>Mülltonnenstellplätzen</strong><br />

o Müllentsorgungssystem im Landkreis Ludwigsburg<br />

o Mülltonnen<br />

o Leerung der Mülltonnen<br />

o Bereitstellung der Mülltonnen<br />

o Bestellung <strong>von</strong> Mülltonnen<br />

o Gebührenabrechnung<br />

o <strong>Planung</strong> des Tonnenbedarfs<br />

o <strong>Gestaltung</strong> <strong>von</strong> Mülltonnenstandplätzen<br />

o Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen<br />

Ansprechpartner bei der <strong>AVL</strong><br />

Anke Gronemeier - Beratung Standplatzplanung/Tonnenausstattung<br />

Petra Weckert - Bereitstellungsort, Abfuhrprobleme


Müllentsorgungssystem im Landkreis Ludwigsburg<br />

Im Landkreis Ludwigsburg werden die folgenden vier Müllfraktionen getrennt erfasst:<br />

Restmüll: nicht verwertbare Abfälle<br />

Biomüll: alle organischen Abfälle<br />

Grüne Wertstoffe „flach“: sauberes Papier, Pappe, Kartonagen, Kunststofffolien, Styropor<br />

Grüne Wertstoffe „r<strong>und</strong>“: Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt<br />

Die Kosten für die Abfuhr der Wertstofftonnen werden über den „Grünen Punkt“ finanziert bzw. in die<br />

Gr<strong>und</strong>gebühren für die jeweiligen Haushalte eingerechnet. Für die Abfuhr der Rest- <strong>und</strong> Biomülltonnen<br />

berechnet das Landratsamt separate Leerungsgebühren.<br />

Mülltonnen<br />

Restmüll<br />

120 Liter<br />

240 Liter<br />

660 Liter<br />

1100 Liter<br />

in grau/schwarz<br />

oder<br />

in verzinkter Ausführung<br />

Tiefe: 553 mm<br />

Breite: 483 mm<br />

Höhe: 936 mm<br />

Tiefe: 730 mm<br />

Breite: 580 mm<br />

Höhe: 1075 mm<br />

Tiefe: 770 mm<br />

Breite: 1360 mm<br />

Höhe: 1220 mm<br />

Tiefe: 1220 mm<br />

Breite: 1360 mm<br />

Höhe: 1165 mm


Biomüll<br />

60 Liter<br />

120 Liter<br />

240 Liter<br />

Grüne Tonne<br />

240 Liter<br />

240 Liter<br />

1100 Liter<br />

Tiefe: 520 mm<br />

Breite: 445 mm<br />

Höhe: 936 mm<br />

Tiefe: 553 mm<br />

Breite: 483 mm<br />

Höhe: 936 mm<br />

Tiefe: 730 mm<br />

Breite: 580 mm<br />

Höhe: 1075 mm<br />

Tiefe: 730 mm<br />

Breite: 580 mm<br />

Höhe: 1075 mm<br />

Tiefe: 628 mm<br />

Breite: 650 mm<br />

Höhe: 1075 mm<br />

Tiefe: 1220 mm<br />

Breite: 1360 mm<br />

Höhe: 1165 mm


Leerung der Mülltonnen<br />

Biomüll: 60-, 120-, 240-Liter 14-tägliche Leerung<br />

Restmüll: 120-, 240-Liter 14-tägliche Leerung<br />

660-, 1.100-Liter wöchentliche Leerung<br />

Grüne Wertstofftonnen:<br />

‚flach’ (240-, 1.100-Liter) <strong>und</strong> ‚r<strong>und</strong>’ (240-Liter) 4-wöchentliche Leerung<br />

Sonderregelung: Für die Standorte mit 1100-l-Containern „flach“ kann nach Bedarf eine 14-tägliche<br />

Abfuhr für beide Wertstofffraktionen vereinbart werden.<br />

Die Leerungstermine für die 14-tägliche Zusatzabfuhr „flach <strong>und</strong> r<strong>und</strong>“ können <strong>von</strong> Hausverwaltungen,<br />

Hausmeistern oder Verwaltungsbeiräten bei der <strong>AVL</strong> angefordert werden.<br />

Die Leerungstermine der öffentlichen Müllabfuhr werden im Abfallkalender veröffentlicht.<br />

Bereitstellung der Mülltonnen<br />

Die jeweiligen Abfalltonnen müssen am Leerungstag bis spätestens 6.00 Uhr mit geschlossenem Deckel<br />

am Rand des Gehweges am äußersten Straßenrand bereitgestellt werden. Fahrzeuge <strong>und</strong> Fußgänger<br />

dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Die Leerung muss ohne Schwierigkeiten <strong>und</strong><br />

ohne Zeitverlust möglich sein.<br />

Behälter mit einem Volumen <strong>von</strong> 1100 l werden <strong>von</strong> den Müllwerkern vom Stellplatz geholt, wenn<br />

- der Standplatz zugänglich <strong>und</strong> unverschlossen ist<br />

- einen festen Untergr<strong>und</strong> hat, auf dem die Behälter leicht bewegt werden können.<br />

- der Zugang zum Stellplatz verkehrssicher ist<br />

- der Stellplatz nicht weiter als 10 m <strong>von</strong> der Straße entfernt ist.<br />

- die Steigung vom Standplatz zum Sammelfahrzeug nicht größer als 2% ist.<br />

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen auch diese Behälter am Straßenrand bereitgestellt<br />

werden.<br />

Wichtig: Sind Straßen, Wege oder Teile da<strong>von</strong> mit den Sammelfahrzeugen nicht befahrbar, müssen<br />

alle Abfallbehälter zur nächsten mit dem Sammelfahrzeug zu jeder Zeit erreichbaren Stelle gebracht<br />

werden.<br />

Bestellung <strong>von</strong> Mülltonnen für Privathaushalte<br />

Erstbestellungen aller Tonnen (Rest-, Biomüll- <strong>und</strong> grüne Tonne ) komplett sowie<br />

Änderungen <strong>und</strong> Abmeldungen <strong>von</strong> Restmülltonnen <strong>und</strong> Biotonnen richten Sie bitte schriftlich an<br />

das<br />

Landratsamt Ludwigsburg<br />

Abfallwirtschaft<br />

71631 Ludwigsburg<br />

Fax: 07141/144-335 oder –311<br />

Die Formulare des Landratsamtes können Sie hier herunter laden <strong>und</strong> ausdrucken.<br />

Wollen Sie ausschließlich grüne Wertstofftonnen bestellen oder abholen lassen, wenden Sie sich<br />

bitte an die <strong>AVL</strong>.


Gebührenabrechnung<br />

Im Landkreis Ludwigsburg gliedern sich die Müllgebühren für Privathaushalte in eine Gr<strong>und</strong>gebühr<br />

(entsprechend der gemeldeten Personen im Haushalt) <strong>und</strong> in eine Leerungsgebühr (für Rest- <strong>und</strong><br />

Biomülltonnen).<br />

Besitzt jeder Haushalt eigene Restmüll- <strong>und</strong> Biomülltonnen werden dementsprechend Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Leerungsgebühr berechnet.<br />

Werden Rest- <strong>und</strong> Biomülltonnen <strong>von</strong> allen Parteien gemeinsam genutzt, gibt es zwei Möglichkeiten<br />

1. Die Gr<strong>und</strong>gebühr wird den Haushalten direkt berechnet, die Leerungsgebühren demjenigen,<br />

auf den die Tonnen im Landratsamt angemeldet sind (in der Regel der Hausverwaltung)<br />

2. Die Leerungsgebühr wird vom Landratsamt entsprechend der im Haus lebenden Personen<br />

aufgeteilt <strong>und</strong> anteilig zusammen mit der Gr<strong>und</strong>gebühr den Haushalten direkt berechnet<br />

(Sonderprogramm)<br />

<strong>Planung</strong> des Behälterbedarfs<br />

Größe <strong>und</strong> Anzahl der Mülltonnen ist abhängig <strong>von</strong>:<br />

- der Anzahl der Bewohner eines Gr<strong>und</strong>stückes<br />

- dem durchschnittlichen wöchentlichen Abfallaufkommen pro Kopf<br />

- dem Leerungsrhythmus.<br />

Mit dem Tonnen-Kalkulator können Sie ermitteln, wie welche Mülltonnen Sie benötigen.<br />

Die Maße der im Landkreis Ludwigsburg zugelassenen Mülltonnen finden sie hier.


<strong>Gestaltung</strong> der Mülltonnenstandplätze<br />

Bei der <strong>Planung</strong> sollten ausreichend Stellflächen für Mülltonnen berücksichtigt werden, die für die<br />

Bewohner gut zu erreichen sind. Die Stellplätze sollten außerdem einen befestigten, möglichst kurzen<br />

<strong>und</strong> ebenen Zugang zur Straße haben.<br />

1. Einzelgr<strong>und</strong>stück im Reihenhausbau<br />

2. Mülltonnenstandplätze im mehrgeschossigen Wohnungsbau<br />

3. <strong>Planung</strong>stipps<br />

1. Einzelgr<strong>und</strong>stück im Reihenhausbau<br />

Für die Behälterausstattung im Reihenhausbau bieten sich mehrere Varianten an:<br />

a) Die jeweiligen Einzelgr<strong>und</strong>stücke werden mit allen erforderlichen Behältern ausgestattet.<br />

b) Die jeweiligen Einzelgr<strong>und</strong>stücke werden mit Rest- <strong>und</strong> Biomülltonnen ausgestattet, die Wertstofftonnen<br />

werden gemeinsam genutzt. Dafür wird ein entsprechender Stellplatz geschaffen, der <strong>von</strong><br />

allen gut zu erreichen ist.<br />

c) Zwei aneinandergrenzende Gr<strong>und</strong>stücke teilen sich alle oder einen Teil der Mülltonnen. Aus hygienischen<br />

Gründen oder um Platz zu sparen bietet es sich an, insbesondere Biomüll- <strong>und</strong> Wertstofftonnen<br />

gemeinschaftlich zu nutzen.<br />

Wer organische Abfälle selbst kompostiert, benötigt keine Biomülltonne. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll,<br />

wenn eine ordnungsgemäße Kompostierung möglich <strong>und</strong> eine ausreichend große Fläche vorhanden<br />

ist, auf der der fertige Kompost eingesetzt werden kann.<br />

2. Mülltonnenstandplätze im mehrgeschossigen Wohnungsbau<br />

Bei kleineren Mehrfamilienhäusern gibt es zwei Möglichkeiten:<br />

- Die Tonnen werden gemeinschaftlich genutzt. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt durch das<br />

Landratsamt oder die Hausverwaltung.<br />

- Jeder Haushalt kann separate Rest- <strong>und</strong> Biomülltonnen nutzen, wenn ausreichend Stellplätze<br />

vorhanden sind. Bei Biomülltonnen empfehlen wir aus hygienischen Gründen jedoch eine gemeinschaftliche<br />

Nutzung.<br />

Grüne Tonnen sind gr<strong>und</strong>sätzlich als Gemeinschaftsbehälter für alle Haushalte auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück gedacht.<br />

Bei größeren Mehrfamilienhäusern <strong>und</strong> in Wohnanlagen sollten alle Behälter gemeinschaftlich genutzt<br />

werden.<br />

Um den Behälterbedarf zu ermitteln, nutzen Sie bitte unseren Tonnen-Kalkulator.


3. <strong>Planung</strong>stipps<br />

Die folgenden Tipps helfen Ihnen, den Stellplatz optimal zu planen:<br />

- die Mülltonnen müssen für alle Bewohner leicht erreichbar <strong>und</strong> zugänglich sein<br />

- die Stellplätze sollten <strong>von</strong> den Bewohnern möglichst einsehbar sein, um soziale Kontrolle zu ermöglichen<br />

<strong>und</strong> Mülltourismus zu vermeiden.<br />

- durch Lage, <strong>Gestaltung</strong> oder besondere Hinweise soll deutlich gemacht werden, dass Stellplätze<br />

nicht öffentlich, sondern nur für die Anwohner vorgesehen sind.<br />

- für Müllgroßbehälter mit einem Volumen <strong>von</strong> 660 bzw. 1.100 Litern müssen befestigte Standplätze<br />

vorgesehen werden. Liegen diese nicht unmittelbar an der Straße, ist ein befestigter Weg vom<br />

Standplatz zur Straße mit einer Mindestbreite <strong>von</strong> 1,50 m anzulegen, der das Rollen der Behälter<br />

ermöglicht. Für Mülltonnen mit einem Volumen <strong>von</strong> 60-240 Litern ist eine Mindestbreite <strong>von</strong> 1,20<br />

m erforderlich. Der Stellplatz ist ebenerdig anzulegen. Rampen sollten eine Steigung <strong>von</strong> 2%<br />

nicht übersteigen.<br />

- Stellplätze für Mülltonnen mit einem Volumen <strong>von</strong> 660 bzw. 1.100 Litern sollten nicht weiter als<br />

10m <strong>von</strong> der Straße entfernt sein. Sie werden dann am Leerungstag <strong>von</strong> den Müllwerkern vom<br />

Stellplatz geholt <strong>und</strong> wieder zurückgebracht.<br />

- der Mindestabstand für hygienisch sensible Mülltonnen (Biomülltonnen) sollte zu Aufenthaltsräumen<br />

5 m <strong>und</strong> zu Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen 2 m betragen<br />

- vor allem für Biomülltonnen sollten möglichst schattige Standplätze gewählt werden<br />

- innerhalb des Standplatzes sollte ein Weg <strong>von</strong> 1 bis 1,5 m Breite vorgesehen werden, damit die<br />

Tonnen leicht <strong>von</strong> den Bewohnern befüllt werden können<br />

- die Eingänge zum Tonnenstandplatz sollten 1,50 bis 2 m breit sein<br />

- die Stellflächen sollten mit ebenem trittfesten Belag aus Beton, Asphalt oder Verb<strong>und</strong>steinpflaster<br />

befestigt sein<br />

- Kantensteine zur Einfassung der Pflasterfläche sollten mit Entwässerungslücken verlegt werden<br />

- Stellplätze können mit Hilfe <strong>von</strong> Eingangsschildern (Hausnummern) den jeweiligen Hauseingängen<br />

zugeordnet werden<br />

- Stellplätze sollten gut belüftet sein<br />

- die Standorte können mit Hecken, Sträuchern, Bäumen <strong>und</strong>/oder Kletterpflanzen<br />

ins Wohnumfeld eingeb<strong>und</strong>en werden


Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen<br />

(BGF)<br />

Werden neue Wohngebiete oder Wohnanlagen geplant müssen die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft<br />

für Fahrzeughaltungen berücksichtigt werden. Nur so ist später eine reibungslose Müllabfuhr<br />

gewährleistet. Hier haben wir die wichtigsten Vorgaben für Sie zusammengefasst:<br />

<strong>Gestaltung</strong> <strong>von</strong> Straßen<br />

Stichstraßen / Sackgassen<br />

Absperrungen<br />

Behälterstandplätze<br />

<strong>Gestaltung</strong> <strong>von</strong> Straßen<br />

- Die Regelmaße eines Müllfahrzeugs betragen 4 m Höhe <strong>und</strong> 2,55 m Breite. Dieser Raum darf<br />

nicht durch hereinragende Gegenstände wie z.B. Hausdächer oder Bäume behindert werden. Nur<br />

so können Beschädigungen des Müllfahrzeuges bzw. durch das Müllfahrzeug verhindert werden.<br />

- Die Durchfahrtsbreite <strong>von</strong> Straßen <strong>und</strong> Wegen muss für Müllfahrzeuge mindestens 3,10 m betragen.<br />

Besonders in dichtbesiedelten Neubaugebieten kommt es vor, dass parkende Fahrzeuge die<br />

Durchfahrt blockieren. Hier sind Fahrbahnschraffierungen, Parkverbote oder markierte Parkflächen<br />

hilfreich.<br />

- Die Radien der zu befahrenden Straßen sollten so dimensioniert sein, dass ein 11 m langes<br />

Fahrzeug ungehindert in eine Querstraße abbiegen kann.<br />

- Die Straßen müssen für das zulässige Gesamtgewicht eines Müllfahrzeugs <strong>von</strong> 28 Tonnen ausgelegt<br />

sein.<br />

Stichstraßen/Sackgassen<br />

- Auch in Stichstraßen <strong>und</strong> Sackgassen kommt es häufig zu Abfuhrproblemen durch parkende Autos.<br />

Wenn Sie Einfluss auf die Straßenführung haben, beraten Sie dahingehend, dass auf Stichstraßen<br />

bzw. Sackgassen verzichtet wird.<br />

- Lassen sich Stichstraßen nicht vermeiden, müssen ausreichend große Wendeflächen angelegt<br />

werden (Durchmesser = 18 m). Auch hier sollte Parken verboten <strong>und</strong> dies durch Schilder oder<br />

Markierungen deutlich gemacht sein.<br />

- Müllwerkern ist verboten, mit dem Müllfahrzeug rückwärts zu fahren. Eine Ausnahme gilt nur für<br />

Straßen, die vor dem 01.10.1979 gebaut wurden. Auf diesen Straßen dürfen die Müllwerker maximal<br />

150 m rückwärts fahren <strong>und</strong> das nur, wenn die Straße mindestens 3,50 m breit ist. Beim<br />

Rückwärtsfahren muss der Fahrer <strong>von</strong> einem zweiten Müllwerker eingewiesen werden. Zwischen<br />

Müllfahrzeug <strong>und</strong> festen Bauwerken (z.B. Mauern, Zäune, Hecken) bzw. abgestellten Gegenständen<br />

(Fahrzeuge, Container) muss ein Mindestabstand <strong>von</strong> 50 cm berücksichtigt sein. (Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Müllbeseitigung“ VGB 126, § 16, Abs. 1). Dies gilt auch für Sackstraßen, die<br />

im Zuge <strong>von</strong> Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nach dem 01.10.1979 angelegt wurden. Lediglich<br />

ein kurzes Zurückstoßen zum Wenden oder Laden ist erlaubt.<br />

- Bei der <strong>Gestaltung</strong> <strong>von</strong> Wendeplatten sollte darauf geachtet werden, dass die Fläche, die das<br />

Fahrzeug zum Wenden benötigt, nicht durch Bebauung oder Bepflanzung verkleinert wird. Begrenzungen<br />

entlang der Wendeplatte sollten Bordsteinhöhe nicht überschreiten. Nur dann hat der<br />

Überhang der Müllfahrzeuge genügend Raum.<br />

- Wendeanlagen <strong>und</strong> Straßen müssen nach den Vorgaben <strong>und</strong> Maßen der BGF geplant <strong>und</strong> gebaut<br />

werden, damit sie <strong>von</strong> den Müllfahrzeugen befahren werden dürfen. Die Forschungsgesellschaft<br />

für Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen gibt in ihren „Empfehlungen für die Anlage <strong>von</strong> Erschließungsstraßen<br />

(EAE 85/95)“ teilweise kleinere Maße für Wendeanlagen an als die BGF. Damit<br />

später keine Probleme bei der Müllabfuhr entstehen, sollten die Maßangaben der BGF eingehalten<br />

werden.


Absperrungen<br />

- Poller <strong>und</strong> umklappbare bzw. entfernbare Absperrungen führen immer wieder zu Schäden an<br />

Müllfahrzeugen oder behindern die Durchfahrt völlig. Daher sind sie ungünstig. Eine bessere Lösung<br />

bieten Schranken, die sich mit Drei- oder Vierkantschlüsseln öffnen lassen.<br />

Behälterstandplätze<br />

- Manchmal ist es nicht möglich an Wendeanlagen Flächen einzuplanen, auf denen Abfallbehälter<br />

bzw. Sperrmüll bereitgestellt werden können. In solchen Fällen muss ein solcher Platz in der<br />

nächstliegenden Durchgangsstraße eingerichtet werden. Die Standplätze müssen immer einen<br />

festen Untergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> einen verkehrssicheren Zugang haben.<br />

- Sperrmüll <strong>und</strong> Abfallbehälter sind oft schwer. Darum sollten die Wege zwischen Wohnanlage<br />

bzw. Behälterstandplatz <strong>und</strong> Bereitstellungsort an der Straße möglichst kurz sein.<br />

- Die Behälterstandplätze müssen im Bebauungsplan eingetragen sein <strong>und</strong> sollten für die Bewohner<br />

eindeutig gekennzeichnet werden.

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