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Germany Yearbook - 1960_ocr

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Gebiet und Bevölkerung — Vorbemerkung 35<br />

D ie in d e n T a b e lle n 12 b is 23 v e rö ffe n tlic h te n Z a h le n s in d a ls E rg e b n is s e e in e r S tic h p ro b e (M ik ro z e n su s<br />

O k to b e r 1957 bzw . 1958) m it e in e r z u f a lls b e d in g te n U n s ic h e rh e it b e h a fte t, d ie v o r a lle m b e i T a b e lle n w e rte n<br />

u n te r 10 000 d ie V e r w e n d b a r k e it e in s c h rä n k t.<br />

Die Ermittlung der H aushalte und Familien erfolgte nach einem neuen, für die Volkszählung 1961 entwickelten<br />

Konzept der Haushalts- und Fam ilienstatistik.<br />

H aushalt: Zusammenwohnende und gemeinsam wirtschaftende Personengruppe, die sowohl verw andte als<br />

auch fremde Personen, Familien im engsten und im w eiteren Sinn, häusliches Dienstpersonal, gewerbliche<br />

oder landwirtschaftliche A rbeitskräfte usw. umfassen kann. Auch Personen, die für sich allein wohnen und<br />

wirtschaften, zählen als Haushalt.<br />

Haushaltstyp: In einem Haushalt können verheiratete und verw andte Personen, verw andte m it fremden<br />

oder auch nur fremde Personen Zusammenleben. Von den sehr zahlreichen Fällen der vorkom menden Kombinationen<br />

wurde eine Auswahl von neun Typen getroffen, die in Deutschland die wichtigsten G ruppen darstellen<br />

(vgl. Tabelle 12, S. 51). Die Typenabgrenzung wurde so gewählt, daß die Hauptgruppen A, B, C<br />

und D mit den 1950 verw endeten vier H aushaltstypen übereinstim m en und vergleichbar sind. Zum Unterschied<br />

von 1950 wurden die Einzelhaushalte nicht in die H aushaltstypen einbezogen, sondern gesondert nachgewiesen.<br />

Familie: Zusammenlebende Familie im engsten Sinn ist die Eltern-Kinder-Gemeinschaft. Als Familie zählen<br />

aber auch kinderlose Ehepaare, obwohl diese im strengen Sinn noch keine Familie oder — wenn die Kinder<br />

selbständig geworden sind und das Elternhaus verlassen haben — keine zusammcnlebende Familie m ehr<br />

darstellen. Außerdem werden verw itw ete oder geschiedene Personen mit oder ohne Kinder als Familien<br />

angesehen, auch wenn es sich bei ihnen nicht mehr um vollständige Fam ilien handelt.<br />

Fam ilientyp: Unter .Familie* w ird nur die zusammenlebende Familie verstanden. Zu ihr zählen auch<br />

Familienmitglieder, die vorübergehend oder längere Zeit aus beruflichen Gründen abwesend sind, norm alerweise<br />

aber noch zur Familie rechnen und am O rt der Familie noch einen W ohnsitz haben. Es zählen dagegen<br />

nicht dazu Familienangehörige, die die Familie filr Immer verlassen haben, sei es, daß sie ständig an einem<br />

anderen Ort berufstätig sind oder selbst eine Familie gegründet haben. M aßgebend bei der statistischen<br />

Erfassung der Familien' ist also das soziologische Merkmal des Zusammenlebens der Familie. Es werden<br />

fünf Fam ilientypen unterschieden (vgl. hierzu Tabelle 16, S. 52). Zu der Typisierung ist im einzelnen noch<br />

zu bemerken: Verwitwete und geschiedene Personen sind als ein besonderer Fam ilientyp nachgewiesen<br />

worden. W enn eine Person einmal verheiratet war, so hat sie eine .Familie* im engsten Sinn gebildet.<br />

Insofern wurde die Angabe »verwitwet« oder »geschieden« als ein konstitutives M erkm al für einen Fam ilientyp<br />

angesehen. Es wurde unterschieden zwischen verw itw eten und geschiedenen Personen ohne Kinder, d. h.<br />

solchen Personen, die nicht mit ledigen Kindern oder Enkeln Zusammenleben, und solchen m it ledigen<br />

Kindern und Enkeln. Lebt eine verw itw ete oder geschiedene Person mit einer entfernter verw andten<br />

Person zusammen, so wird hierdurch eine Personengemeinschaft gebildet, die aber m it Fam ilien im Sinne<br />

. dieses Konzepts nichts zu tun hat. Die verw itw ete oder geschiedene Person w ird in allen Fällen als gesonderter<br />

Fam ilientyp nachgewiesen i in welcher Personengemeinschaft sie lebt, geht aus der Gliederung nadi<br />

H aushaltstypen hervor. (Vgl. Tabelle 17, S. 52.)<br />

Die getrennte Ermittlung der Familien als sozialbiologische Einheit von Eltern und Kindern und der Haushalte<br />

als sozialökonomische Einheit zusammenwohnender und in einem m ehr oder m inder großen Ausmaß<br />

m iteinander wirtschaftender Menschen ermöglicht es, die beiden Gliederungen m iteinander zu kom binieren.<br />

Dabei läßt sich u. a. feststellen, inwiew eit Fam ilien einer bestim m ten Zusammensetzung mit H aushalten<br />

identisch sind. Für die Fälle, in denen Familie und H aushalt nicht die gleiche Personengruppe darstellen,<br />

läßt sich w eiter erm itteln, in welchen anderen H aushaltsform en die Fam ilien bestim m ter Zusammensetzung<br />

Vorkommen und m it welcher Häufigkeit sie sich auf die H aushaltstypen verteilen.<br />

Als Kinder wurden alle Personen gezählt, die ledig sind und m it ihren Eltern oder einem Elternteil Zusammenleben.<br />

Das W ort »Kinder« bezeichnet in diesem Zusammenhang das Abstam m ungsverhältnis und nicht<br />

eine Altersschicht.<br />

Zu den Einkommensbeziehern w urden alle Personen gerechnet, die ein eigenes Einkommen beziehen (Erwerbsoder<br />

abgeleitetes Einkommen) oder durch ihre Tätigkeit zum Familieneinkommen unm ittelbar beitragen<br />

(z. B. M ithelfende Familienangehörige).<br />

M itglieder der sozialen Rentenversicherung: M itglieder der Rentenversicherung der A rbeiter und Angestellten,<br />

der knappschaftlichcn Rentenversicherung und der A ltersversorgung des Deutschen H andw erks im<br />

A lter von 15 und m ehr Jahren. Zu den Pfliditm itglicdern zählen alle Personen, die die entsprechende Angabe<br />

im Erhebungsbogen gemacht hatten, als freiwillige M itglieder w urden die Personen gezählt, die im Jahre 1957<br />

freiwillig Beiträge gezahlt haben.<br />

M itglieder der K rankenversicherung: Alle im Erwerbsleben tätigen Personen im A lter von 14 Jahren und<br />

darüber, sow eit sic versichert sind. Als Pflichtversicherte w urden alle Personen gezählt, die eine Pflichtm<br />

itglicdsdiaft in einer gesetzlichen RVO-Kasse angegeben hatten; w eiterhin alle hauptberuflich Erwerbstätigen<br />

— ohne M ithelfende Fam ilienangehörige — wenn sie angegeben hatten, als Rentner versichert zu<br />

sein.<br />

Als freiwillig versicherte Personen w urden alle die gezählt, die diese A rt des Krankenversicherungsschutzes<br />

angegeben hatten.<br />

M itversicherte Fam ilienangehörige w erden zur Gruppe der nicht selbst versicherten Personen gerechnet.<br />

Bei der Zählung der Gebäude, der W ohnungen und der Bevölkerung im Saarland vom 18. M ärz 1959 wurde<br />

eine Einwohnerzahl erm ittelt, die um 19 002 (männlich 13 394, weiblich 5 608) Personen niedriger lag als das<br />

Ergebnis der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis der Volkszählung vom 14.11. 1951. Die dadurch erforderlich<br />

gewordenen Berichtigungen des B evölkerungsstandes im Bundesgebiet und im Saarland für 1952 bis<br />

1959 konnten jedoch nur n o Ä für 1959 in den Tabellen 1 und 2 auf Seite 36 vorgenommen werden. Die neuen<br />

Zahlen für den B evölkerungsstand vor 1959 sind dem Statistischen Bericht, Arb.-Nr. VI1I/7/89, zu entnehm en.

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