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Germany Yearbook - 1997_ocr

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432 18 Gesundheitswesen<br />

Nachtkliniken sowie die Bundeswehrkrankenhäuser in dem Maße, in dem sie zur<br />

Versorgung der Zivilbevölkerung beitragen.<br />

Alle Einrichtungen für die stationäre Versorgung der Bevölkerung sind nach dem<br />

Prinzip der Wirtschaftseinheit, d.h. nach dem Kriterium der einheitlichen Verwaltung,<br />

statistisch abgegrenzt. Dabei gilt die Einschränkung, daß ein Krankenhaus und eine<br />

Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtung auch dann als zwei verschiedene Wirtschaftseinheiten<br />

zu erfassen sind, wenn sie sich in gemeinsamer Trägerschaft befinden<br />

und räumlich zusammenhängend - unter einem Dach - betrieben werden.<br />

Bei der für ein Krankenhaus nachgewiesenen Bettenzahl wird unterschieden zwischen<br />

aufgestellten, d.h. jahresdurchschnittlich tatsächlich betriebenen Betten<br />

und Planbetten, die von ihrem Umfang her gemäß den Richtlinien für den Bau<br />

und die Einrichtung von Krankenhäusern im Krankenhausplan eines Bundeslandes<br />

festgelegt sind.<br />

Für geförderte Plan- bzw. aufgestellte Betten erhält ein Krankenhaus jährlich Fördermittel<br />

vom Land (KHG-geförderte Betten), eine Hochschulklinik vom Land und<br />

vom Bund (HBFG-geförderte Betten). N icht geförderte auf gestellte Betten<br />

können durch Verträge mit den Krankenkassen abgesichert sein (Vertragsbetten)<br />

oder auf alleiniges kaufmännisches Risiko des Krankenhauses betrieben werden<br />

(sonstige aufgestellte Betten).<br />

Bei den aufgestellten Betten werden die tntensivbetten, die ausschließlich der<br />

intensivmedizinischen Behandlung der Patienten/Patientinnen dienen, und die<br />

Beleg betten, die Belegärzten/Belegärztinnen zur stationären Versorgung ihrer<br />

Patienten/Patientinnen zur Verfügung stehen, gesondert nachgewiesen.<br />

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen verfügen aufgrund ihrer rechtlichen<br />

Stellung weder über geförderte noch über Planbetten.<br />

Die Einrichtungen zur stationären Versorgung der Bevölkerung lassen sich nach der<br />

Art des Trägers unterscheiden in:<br />

Ö ffentliche Krankenhäuser bzw. Vorsorge- oder R ehabilitationseinrichtungen,<br />

die von Gebietskörperschaften und von Sozialversicherungsträgern<br />

betrieben und unterhalten werden,<br />

Freigem einnützige Krankenhäuser bzw. Vorsorge- oder R ehabilitationseinrichtungen,<br />

die von Trägern der kirchlichen oder der freien Wohlfahrtspflege,<br />

von Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen getragen werden, und<br />

Private Krankenhäuser bzw. Vorsorge- oder R e h abilitationseinrichtungen,<br />

die als gewerbliches Unternehmen einer Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung<br />

bedürfen.<br />

Daneben werden für die Krankenhäuser bzw. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen<br />

die folgenden Ausstattungsmerkmale bzw. Leistungen nachgewiesen:<br />

A usstattung von E inrichtungen: Erfaßt werden medizinisch-technische Großgeräte<br />

und Dialyseplätze, nicht-bettenführende Fachabteilungen und die Art der Arzneimittelversorgung,<br />

bei Krankenhäusern zusätzlich die Zahl der Tages- und Nachtklinikplätze,<br />

der Sonderbetten und der Ausbildungsplätze.<br />

Fachabteilungen sind abgegrenzte, von Ärzten/Ärztinnen entsprechender Gebiets-<br />

oder Teifgebietsbezeichnung verantwortlich geleitete Abteilungen mit fachspezifischen<br />

Behandlungseinrichtungen.<br />

Im Rahmen der Patientenbew egung sind die Aufnahmen in und die Entlassungen<br />

aus der Einrichtung, die internen Verlegungen, die Sterbefälle in der Einrichtung, die<br />

geleisteten Pflegetage sowie als berechnete Größen die Zahl der Patienten/Patientinnen,<br />

der Nutzungsgrad der Betten und die Verweildauer nachgewiesen.<br />

Das Personal der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen<br />

gliedert sich in ärztliches und nichtärztliches Personal. Bei den Ärzten/Ärztinnen werden<br />

die hauptamtlich beschäftigten approbierten Ärzte/Ärztinnen nach ihrer Stellung<br />

im Krankenhaus (Leitende, Ober- und Assistenzärzte/-ärztinnen) und der von ihnen<br />

geführten Fachgebietsbezeichnung nachgewiesen. Neben diesen Angaben wird<br />

auch die Zahl der an den Krankenhäusern tätigen Ärzte/Ärztinnen im Praktikum,<br />

Zahnärzte/Zahnärztinnen und Belegärzte/Belegärztinnen dargestellt.<br />

Das nichtärztliche Personal wird nach Funktionsbereichen (Pflegedienst,<br />

Medizinisch-technischer Dienst, Funktionsdienst, Klinisches Hauspersonal, Wirtschafts-<br />

und Versorgungsdienst, Technischer Dienst, Verwaltungsdienst, Sonderdienst<br />

und Sonstiges Personal) und Berufen erhoben.<br />

Diagnotedaten der Krankenhauspatienten: Beginnend mit dem Berichtsjahr 1993<br />

werden Diagnosedaten der Krankenhauspatienten ermittelt. Die Meldungen zur<br />

Diagnosestatistik beziehen sich auf alle im Laufe des Berichtsjahres entlassenen vollstationären<br />

Patienten/Patientinnen. Nicht berücksichtigt werden teilstationär oder ambulant<br />

behandelte Patienten/Patientinnen sowie gesunde Neugeborene.<br />

Aus den Erhebungsmerkmalen werden für die Ergebnisdarstellung abgeleitet: Patientenalter,<br />

Geschlecht, Verweildauer, Stundenfälle, Sterbefälle, Hauptdiagnose und<br />

damit zusammenhängende Operation, Fachabteilung mit der längsten Verweildauer<br />

sowie der Patientenwohnort.<br />

Auftretende abweichende Eckdaten innerhalb der einzelnen Tabellen beruhen auf<br />

unterschiedlichen Grundgesamtheiten oder auf fehlenden Angaben zu einzelnen Erhebungsmerkmalen.<br />

Aufgrund von Antwortausfällen enthält die Diagnosestatistik im<br />

Berichtsjahr 1994 99,0% der erwarteten Meldungen.<br />

Als Kosten werden die Selbstkosten der Krankenhäuser ermittelt. Im einzelnen werden<br />

Personal- und Sachkosten gegliedert nach Funktionsbereichen bzw. Kostenarten,<br />

Kosten der Ausbildungsstätten und Zinsen für Betriebsmittelkredite nachgewiesen,<br />

diese Gesamtkosten werden um Abzüge für behandlungsfremde Leistungen<br />

bereinigt, um vergleichbare Kosten für die Krankenhäuser zu ermitteln.<br />

Berufe des Gesundheitswesens: Die Angaben über die in Berufen des Gesundheitswesens<br />

tätigen Personen werden seit 1985 verschiedenen Quellen entnommen;<br />

so stammen die Angaben über Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, Tierärzte/<br />

Tierärztinnen und Apotheker/-innen von den für diese Berufe auf Bundesebene<br />

bestehenden Kammern bzw. Verbänden. Die Daten über sonstige in Berufen des<br />

Gesundheitswesens tätige Personen basieren für 1995 auf Ergebnissen der 1%-<br />

Mikrozensus-Stichprobe. Wegen des relativ großen Stichprobenfehlers wurden hochgerechnete<br />

Angaben für Personenzahlen unter 5 000 nicht nachgewiesen (im entsprechenden<br />

Tabellenfeld steht ein Schrägstrich). Ein Vergleich der Daten mit denen<br />

früherer Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs ist also nur eingeschränkt möglich.<br />

Ausgaben für Gesundheit: In einer Gesamtbilanz sind sämtliche gesundheitsbezogenen<br />

Leistungen nach den verschiedenen Ausgabenträgern (öffentliche und private<br />

Haushalte, gesetzliche und private Versicherungen, Arbeitgeber) sowie den Leistungsarten<br />

(vorbeugende Maßnahmen, Behandlung, Krankheitsfolgeleistungen,<br />

Ausbildung und Forschung) des Gesundheitswesens dargestellt. Als Datenquellen<br />

stehen neben Nachweisen aus der amtlichen Statistik auch verschiedene Verbandsstatistiken<br />

zur Verfügung.<br />

Die Ausgabenschwerpunkte liegen dabei im Bereich -Behandlung« (ambulante ärztliche<br />

und zahnärztliche Behandlung, Krankenhaus- und Kurbehandlung, Arzneien,<br />

Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz) sowie bei den Krankheitsfolgeleistungen (Entgeltfortzahlung,<br />

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten, Krankengeld, Rehabilitationsmaßnahmen).<br />

I StBA, S tatistisches Jahrbuch <strong>1997</strong>1

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