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Journal - Stadtwerke Backnang GmbH

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aktuell und wichtig 3<br />

Rücksicht auf die Nachbarn<br />

Sommer, Sonne – Brutzelzeit. Wenn die<br />

Grillsaison beginnt, bleibt zwischen Flensburg<br />

und Bodensee so manche Küche kalt.<br />

Doch mitunter macht der Nachbar Dampf,<br />

wenn ihm der Qualm zu häufig in die Nase<br />

steigt. Wer darf wann, wie oft und wo die<br />

Bratwurst rösten sind Fragen, mit der sich<br />

schon einige Gerichte beschäftigt haben.<br />

Grundsätzlich gilt: Ein einheitliches<br />

Leiturteil gibt es nicht. Es kommt auf die<br />

Umstände an – und das macht die Sache<br />

so schwierig. Gut beraten ist deshalb, wer<br />

sich an das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme<br />

hält. Als Richtlinie gelten einige<br />

beispielhafte Gerichtsentscheidungen,<br />

die ein Verbot nur dann in Betracht ziehen,<br />

wenn „es zu wesentlichen Beeinträchtigungen<br />

durch Rauch, Ruß oder Wärme<br />

kommt“. Doch aufgepasst: Ist das Grillverbot<br />

im Mietvertrag festgeschrieben, muss<br />

sich der Mieter daran halten. Gute Argumente<br />

hat, wer seine Nachbarn auch mal<br />

durchschnaufen lässt. Denn: Die Richter<br />

sind bezüglich der Frage, wie oft gegrillt<br />

werden darf, nicht gerade großzügig. Die<br />

Urteile reichen von zwei Mal im Monat im<br />

hinteren Teil des Gartens bis zu einem Mal<br />

im Monat mit vorheriger Information der<br />

Nachbarschaft.<br />

Auch beim Thema Lärm verstehen die<br />

Gesetzeshüter keinen Spaß. Grundsätzlich<br />

gilt: Die Ruhezeiten zwischen 13:00<br />

und 15:00 Uhr sowie 22:00 und 6:00 Uhr<br />

sind verbindlich. Doch wo kein Kläger,<br />

da kein Richter. Deshalb sollten alle, die<br />

auf knusprige Steaks und heiße Wurst<br />

nicht verzichten möchten, Kontakt mit<br />

den Nachbarn aufnehmen und nach<br />

einem guten Kompromiss suchen. Ein gemeinsamer<br />

Grillabend ist dafür vielleicht<br />

die richtige Gelegenheit.<br />

Kritisch nachgefragt: Geschäfte<br />

an der Haustür ?<br />

Die Situation hat jeder schon erlebt.<br />

Es klingelt an der Haustür,<br />

man öffnet in freudiger Erwartung<br />

auf einen netten Besuch – und blickt<br />

in das Gesicht eines Wildfremden.<br />

Das Lächeln gefriert sekundenschnell<br />

zur Maske, denn schließlich<br />

ahnt man bereits: Die nächsten Minuten<br />

werden zur Bewährungsprobe.<br />

Und schon beginnt ein Bombardement<br />

an Fragen: „Funktioniert Ihr<br />

Staubsauger noch? Haben Sie ein<br />

Herz für behinderte Kinder, entlassene<br />

Strafgefangene oder geschundene<br />

Tiere? Zahlen Sie bei Ihrer Versicherung<br />

zu viel?“ Die gute Kinderstube<br />

verhindert, dass man den Redefluss<br />

sofort unterbricht und die Tür wieder<br />

schließt. Ein Wort gibt das andere,<br />

und schon steckt man mittendrin in<br />

einem Verkaufsgespräch, das man<br />

eigentlich gar nicht wollte.<br />

Wie kann man sich vor voreiligen<br />

Vertragsabschlüssen an der<br />

Wohnungstür schützen, und warum<br />

ist es so schwer, den ungebetenen<br />

Gästen einen Korb zu geben? Auf diese<br />

Fragen gibt es keine einfachen Antworten.<br />

Grundsätzlich aber gilt: Der<br />

Überrumpelungseffekt ist nicht zu<br />

unterschätzen. Auf ein Verkaufsgespräch<br />

ist man nicht vorbereitet. Wer<br />

gerade in Jogginghose und Schlabber-<br />

T-Shirt auf dem Sofa gelümmelt hat,<br />

ist kaum in der richtigen Verfassung,<br />

einem strategisch trainierten Verkäufer<br />

handfest Paroli zu bieten.<br />

Gerade ältere Menschen sind dem<br />

Wortgewitter des psychologisch<br />

geschulten Personals oftmals hilflos<br />

ausgeliefert. Ist der Verkäufer erst einmal<br />

in der Wohnung, sehen sie die<br />

Unterschrift unter einen Vertrag häufig<br />

als die letzte Möglichkeit, sich aus<br />

der bedrängenden Situation wieder zu<br />

befreien. Deshalb macht es Sinn, sich<br />

vorher mental auf eine derartige Szene<br />

vorzubereiten. Wer sich immer<br />

wieder klar macht, dass es nicht unhöflich<br />

ist, Menschen abzuweisen, die<br />

man gar nicht eingeladen hat, tut sich<br />

leichter damit, die Tür nur einen Spalt<br />

zu öffnen und im Zweifelsfall auch<br />

wieder zuzumachen.<br />

Natürlich ist es durchaus möglich,<br />

dass der Staubsaugervertreter<br />

klingelt, wenn das eigene Gerät gerade<br />

den Geist aufgibt. In diesem Fall<br />

spricht nichts dagegen, sich die Offerte<br />

anzuhören. Denn: Auch seriöse<br />

Unternehmen wählen mitunter die<br />

Tour von Haus zu Haus, um sich teure<br />

Vertriebswege zu ersparen und in<br />

direkten Kontakt mit den Kunden zu<br />

treten. Doch auch hier gilt: Ohne<br />

gründlichen Preis-Leistungs-Vergleich<br />

birgt das Geschäft Risiken.<br />

Ein Abgleich mit örtlichen Anbietern<br />

lohnt sich immer. Sie liefern in der<br />

Regel Qualität, weil sie vor Ort einen<br />

Ruf zu verlieren haben. Außerdem<br />

sind sie im Falle einer Reklamation<br />

oder Gewährleistung schnell und unkompliziert<br />

zur Stelle.<br />

Wer dennoch einen Vertrag unterschreibt,<br />

den er eigentlich<br />

nicht wollte, muss jedoch nicht verzagen.<br />

Wird das Geschäft mit einem<br />

Unternehmen abgeschlossen, haben<br />

Verbraucher zwei Wochen lang ein<br />

schriftliches Widerrufsrecht. Vereinbarungen<br />

unter Geschäfts- oder Privatleuten<br />

sind allerdings davon ausgeschlossen.<br />

Deshalb gilt auch für<br />

jene, die grundsätzlich nichts gegen<br />

Vertreterbesucher haben: Lassen Sie<br />

sich Zeit und entscheiden Sie in Ruhe.<br />

Andere können es mit einem Aufkleber<br />

der Verbraucherschutz-Kampagne<br />

„Haustürgeschäfte? Nein Danke“<br />

neben dem Klingelknopf versuchen.<br />

Vielleicht läuten die unangekündigten<br />

Besucher dann doch lieber<br />

beim Nachbarn.

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