Journal - Stadtwerke Backnang GmbH
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aktuell und wichtig 3<br />
Rücksicht auf die Nachbarn<br />
Sommer, Sonne – Brutzelzeit. Wenn die<br />
Grillsaison beginnt, bleibt zwischen Flensburg<br />
und Bodensee so manche Küche kalt.<br />
Doch mitunter macht der Nachbar Dampf,<br />
wenn ihm der Qualm zu häufig in die Nase<br />
steigt. Wer darf wann, wie oft und wo die<br />
Bratwurst rösten sind Fragen, mit der sich<br />
schon einige Gerichte beschäftigt haben.<br />
Grundsätzlich gilt: Ein einheitliches<br />
Leiturteil gibt es nicht. Es kommt auf die<br />
Umstände an – und das macht die Sache<br />
so schwierig. Gut beraten ist deshalb, wer<br />
sich an das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme<br />
hält. Als Richtlinie gelten einige<br />
beispielhafte Gerichtsentscheidungen,<br />
die ein Verbot nur dann in Betracht ziehen,<br />
wenn „es zu wesentlichen Beeinträchtigungen<br />
durch Rauch, Ruß oder Wärme<br />
kommt“. Doch aufgepasst: Ist das Grillverbot<br />
im Mietvertrag festgeschrieben, muss<br />
sich der Mieter daran halten. Gute Argumente<br />
hat, wer seine Nachbarn auch mal<br />
durchschnaufen lässt. Denn: Die Richter<br />
sind bezüglich der Frage, wie oft gegrillt<br />
werden darf, nicht gerade großzügig. Die<br />
Urteile reichen von zwei Mal im Monat im<br />
hinteren Teil des Gartens bis zu einem Mal<br />
im Monat mit vorheriger Information der<br />
Nachbarschaft.<br />
Auch beim Thema Lärm verstehen die<br />
Gesetzeshüter keinen Spaß. Grundsätzlich<br />
gilt: Die Ruhezeiten zwischen 13:00<br />
und 15:00 Uhr sowie 22:00 und 6:00 Uhr<br />
sind verbindlich. Doch wo kein Kläger,<br />
da kein Richter. Deshalb sollten alle, die<br />
auf knusprige Steaks und heiße Wurst<br />
nicht verzichten möchten, Kontakt mit<br />
den Nachbarn aufnehmen und nach<br />
einem guten Kompromiss suchen. Ein gemeinsamer<br />
Grillabend ist dafür vielleicht<br />
die richtige Gelegenheit.<br />
Kritisch nachgefragt: Geschäfte<br />
an der Haustür ?<br />
Die Situation hat jeder schon erlebt.<br />
Es klingelt an der Haustür,<br />
man öffnet in freudiger Erwartung<br />
auf einen netten Besuch – und blickt<br />
in das Gesicht eines Wildfremden.<br />
Das Lächeln gefriert sekundenschnell<br />
zur Maske, denn schließlich<br />
ahnt man bereits: Die nächsten Minuten<br />
werden zur Bewährungsprobe.<br />
Und schon beginnt ein Bombardement<br />
an Fragen: „Funktioniert Ihr<br />
Staubsauger noch? Haben Sie ein<br />
Herz für behinderte Kinder, entlassene<br />
Strafgefangene oder geschundene<br />
Tiere? Zahlen Sie bei Ihrer Versicherung<br />
zu viel?“ Die gute Kinderstube<br />
verhindert, dass man den Redefluss<br />
sofort unterbricht und die Tür wieder<br />
schließt. Ein Wort gibt das andere,<br />
und schon steckt man mittendrin in<br />
einem Verkaufsgespräch, das man<br />
eigentlich gar nicht wollte.<br />
Wie kann man sich vor voreiligen<br />
Vertragsabschlüssen an der<br />
Wohnungstür schützen, und warum<br />
ist es so schwer, den ungebetenen<br />
Gästen einen Korb zu geben? Auf diese<br />
Fragen gibt es keine einfachen Antworten.<br />
Grundsätzlich aber gilt: Der<br />
Überrumpelungseffekt ist nicht zu<br />
unterschätzen. Auf ein Verkaufsgespräch<br />
ist man nicht vorbereitet. Wer<br />
gerade in Jogginghose und Schlabber-<br />
T-Shirt auf dem Sofa gelümmelt hat,<br />
ist kaum in der richtigen Verfassung,<br />
einem strategisch trainierten Verkäufer<br />
handfest Paroli zu bieten.<br />
Gerade ältere Menschen sind dem<br />
Wortgewitter des psychologisch<br />
geschulten Personals oftmals hilflos<br />
ausgeliefert. Ist der Verkäufer erst einmal<br />
in der Wohnung, sehen sie die<br />
Unterschrift unter einen Vertrag häufig<br />
als die letzte Möglichkeit, sich aus<br />
der bedrängenden Situation wieder zu<br />
befreien. Deshalb macht es Sinn, sich<br />
vorher mental auf eine derartige Szene<br />
vorzubereiten. Wer sich immer<br />
wieder klar macht, dass es nicht unhöflich<br />
ist, Menschen abzuweisen, die<br />
man gar nicht eingeladen hat, tut sich<br />
leichter damit, die Tür nur einen Spalt<br />
zu öffnen und im Zweifelsfall auch<br />
wieder zuzumachen.<br />
Natürlich ist es durchaus möglich,<br />
dass der Staubsaugervertreter<br />
klingelt, wenn das eigene Gerät gerade<br />
den Geist aufgibt. In diesem Fall<br />
spricht nichts dagegen, sich die Offerte<br />
anzuhören. Denn: Auch seriöse<br />
Unternehmen wählen mitunter die<br />
Tour von Haus zu Haus, um sich teure<br />
Vertriebswege zu ersparen und in<br />
direkten Kontakt mit den Kunden zu<br />
treten. Doch auch hier gilt: Ohne<br />
gründlichen Preis-Leistungs-Vergleich<br />
birgt das Geschäft Risiken.<br />
Ein Abgleich mit örtlichen Anbietern<br />
lohnt sich immer. Sie liefern in der<br />
Regel Qualität, weil sie vor Ort einen<br />
Ruf zu verlieren haben. Außerdem<br />
sind sie im Falle einer Reklamation<br />
oder Gewährleistung schnell und unkompliziert<br />
zur Stelle.<br />
Wer dennoch einen Vertrag unterschreibt,<br />
den er eigentlich<br />
nicht wollte, muss jedoch nicht verzagen.<br />
Wird das Geschäft mit einem<br />
Unternehmen abgeschlossen, haben<br />
Verbraucher zwei Wochen lang ein<br />
schriftliches Widerrufsrecht. Vereinbarungen<br />
unter Geschäfts- oder Privatleuten<br />
sind allerdings davon ausgeschlossen.<br />
Deshalb gilt auch für<br />
jene, die grundsätzlich nichts gegen<br />
Vertreterbesucher haben: Lassen Sie<br />
sich Zeit und entscheiden Sie in Ruhe.<br />
Andere können es mit einem Aufkleber<br />
der Verbraucherschutz-Kampagne<br />
„Haustürgeschäfte? Nein Danke“<br />
neben dem Klingelknopf versuchen.<br />
Vielleicht läuten die unangekündigten<br />
Besucher dann doch lieber<br />
beim Nachbarn.