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Rat & Tat - Klienten-Info / Ausgabe 4/2017

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3<br />

Besonders in international agierenden<br />

Unternehmen spielt<br />

Mitarbeitermobilität eine immer<br />

größere Rolle. Die Bandbreite<br />

reicht hier von kurzfristigen<br />

Aktivitäten wie die Teil -<br />

nahme an Schulungen im<br />

Ausland bis hin zu mehrmonatigen<br />

Entsendungen zu einem<br />

verbundenen Unternehmen<br />

im Ausland. Gemeinsamer<br />

Ausgangspunkt ist, dass<br />

der Arbeitnehmer weiterhin<br />

bei seinem Heimatunternehmen<br />

angestellt bleibt und dieser<br />

Staat nach wie vor sein Ansässigkeitsstaat<br />

bleibt – etwa<br />

weil dort der Familienwohnsitz<br />

liegt. Interessant ist die Frage,<br />

ob durch diese Auslandsaktivitäten<br />

der andere Staat ein<br />

Besteuerungsrecht an den Einkünften<br />

aus unselbständiger<br />

Tätigkeit des Arbeitnehmers<br />

erhält.<br />

Die Aufteilung des Besteuerungsrechts<br />

zwischen zwei<br />

Staaten wird im jeweiligen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(DBA) geregelt. Für die<br />

„183-Tage“-Regel<br />

ARBEITEN IHRE MITARBEITER AUCH IM<br />

AUSLAND?<br />

DANN SOLLTEN SIE DIESE INFO LESEN!<br />

Aufteilung des Besteuerungsrechts<br />

an dem Gehalt des angestellten<br />

Arbeitnehmers zwi -<br />

schen dem Ansässigkeitsstaat<br />

und dem Tätigkeitsstaat kommt<br />

Artikel 15 OECD-Musterabkommen<br />

zur Anwendung. Diese<br />

Norm sieht vor, dass Gehälter,<br />

Löhne und ähnliche Vergütungen<br />

für eine unselbständige<br />

Tätigkeit grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat<br />

besteuert werden<br />

dürfen. Sofern die un selbständige<br />

Tätigkeit jedoch im<br />

anderen Staat ausgeübt wird,<br />

darf auch der Tätigkeitsstaat<br />

die dort bezogenen Vergütungen<br />

besteuern. Damit nicht<br />

bereits eine kurze Dienstreise<br />

eine mögliche Doppelbesteuerung<br />

des Dienstneh mers auslöst,<br />

weist das OECD-Musterabkommen<br />

das ausschließ -<br />

liche Besteuerungsrecht dem<br />

Ansässigkeitsstaat zu, sofern<br />

diese drei folgenden Voraussetzungen<br />

alle gleichzeitig erfüllt<br />

sind:<br />

> Der Empfänger (der Einkünfte<br />

aus unselbständiger Tätigkeit)<br />

hält sich im anderen<br />

Staat (Tätigkeitsstaat) insgesamt<br />

nicht länger als 183 Tage<br />

innerhalb eines Zeitraums von<br />

zwölf Monaten, der während<br />

des betreffenden Steuerjahres<br />

beginnt oder endet, auf (und)<br />

> die Vergütungen werden<br />

von einem Arbeitgeber oder<br />

Fortsetzung Seite 5<br />

> „Fristlose“! Was reicht und was nicht?<br />

Fristlose Entlassung ist nie etwas Angenehmes<br />

– weder für Dienstnehmer<br />

noch für Dienstgeber! Oft ziehen sie<br />

langwierige Verfahren vor dem Arbeitsgericht<br />

nach sich und womöglich wird<br />

am Ende noch Kündigungsentschädigung<br />

fällig.<br />

Daher lohnt es sich zu wissen was sichere<br />

Gründe für eine „Fristlose“ sind.<br />

Ganz sicher ist dies die Herabwürdigung<br />

des Unternehmens, unternehmensschädigendes<br />

Verhalten, was<br />

immer auch mit Vertrauensverlust gegenüber<br />

dem Mitarbeiter verbunden<br />

ist. Postings auf Facebook wie „... mein<br />

Chef, der Trottel, ...“ oder „... unsere<br />

Firma, der Saftladen, ...“ reichen dafür<br />

vollkommen aus. Achtung: Der Entlassungsgrund<br />

gilt aber nur für den Poster,<br />

die Mitglieder seiner Gruppe (soferne<br />

sie das Posting nicht teilen) sind davon<br />

nicht betroffen.<br />

Diebstahl, Unterschlagung und<br />

Schlampigkeit in größerem Ausmaß<br />

gilt ebenfalls. Hier muss man allerdings<br />

unterscheiden zwischen erheblichem<br />

Schaden und das Mitnehmen<br />

von Bleistiften oder Druckerpapier. Klopapier<br />

gilt übrigens hinreichend ausjudiziert<br />

als Bagatelle-Delikt!<br />

Bei Krankenstandsverletzungen, Unpünktlichkeit<br />

oder mangelndem Respekt<br />

gegenüber Vorgesetzten empfiehlt<br />

es sich zunächst abzumahnen, in der<br />

Folge die Entlassung anzudrohen und<br />

erst dann durchzuführen.<br />

Und bitte – in allen diesbezüglichen<br />

Fällen – immer alles genau dokumentieren!

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