Gut 06 2018
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Vorsorgevollmacht<br />
Sie empfi ehlt sich zur Vorsorgemaßnahme für den<br />
Fall, dass Sie sich nicht mehr mitteilen können. Das<br />
ist schnell passiert - denken Sie beispielsweise an<br />
einen Unfall mit dem Auto oder einfach nur an die<br />
Treppe...<br />
Sie ermächtigen mit einer Vorsorgevollmacht eine<br />
Person Ihres Vertrauens im Falle einer Notlage für<br />
Sie zu entscheiden. Dies ist ein enormer Vertrauensbeweis,<br />
mit sehr weitreichenden Entscheidungsbefugnissen<br />
verbunden und sollte deshalb nur absolut<br />
vertrauenswürdigen Menschen gegeben werden.<br />
Möchten Sie das nicht, dann können Sie eine<br />
... richtig abwickeln<br />
Vollmacht, Verfügungen, Testament<br />
Betreuungsverfügung<br />
erteilen. Auch hier können Sie alles in Ihrem Sinne<br />
regeln. Sie beauftragen zur Wahrnehmung Ihrer<br />
Interessen jedoch das Gericht mit der Bestellung<br />
eines Betreuers. Auch hier können Sie die Person<br />
bestimmen, die letztendlich die Betreuung übernehmen<br />
soll - oder welche auf keinen Fall bestimmt<br />
werden darf. Im Unterschied zur Vollmacht, mit der<br />
der Vollmachtnehmer „freie Hand“ bei seinen Entscheidungen<br />
hat, kontrolliert das Gericht bei einer<br />
Verfügung die Betreuungsperson.<br />
Testament<br />
Möchten Sie Ihren Nachlass anders als in der gesetzlichen<br />
Erbfolge vorgesehen vererben, dann<br />
empfi ehlt sich ein Testament. Es muss eigenhändig<br />
(handschriftlich) verfasst und unterschrieben werden.<br />
Widerruf / Änderung jederzeit möglich<br />
Das ist ganz wichtig. Nichts ist in Stein gemeißelt,<br />
wenn Sie sich für eine Vollmacht, Verfügung oder<br />
ein Testament entscheiden. Sie können jederzeit<br />
Änderungen in Ihrem Sinne vornehmen. Es kann<br />
sich ja mal die „Sachlage“ ändern...<br />
Fehler vermeiden<br />
Bei allen vorgenannten Schriftstücken kann man als<br />
Laie sehr schnell schwerwiegende Formulierunsfehler<br />
machen, die im schlimmsten Fall später nicht<br />
mehr korrigiert werden können. Deshalb ist es ratsam,<br />
einen Notar um Hilfe zu bitten.<br />
Sie sind Organspender?<br />
Die behandelnden Ärzte fragen machmal nach, ob<br />
der Verstorbene Organspender war.<br />
Wenn Sie bewußt diese Entscheidung treff en wollen,<br />
dann sollten Sie einen Organspendeausweis<br />
ausfüllen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie auf keinen<br />
Fall Ihre Organe spenden möchten.<br />
Ohne Ausweis (eine dokumentierte Willensäußerung)<br />
ist es für Ihre Angehörigen häufi g unglaublich<br />
schwer, die richtige Entscheidung zu treff en.<br />
Bestattungsverfügung<br />
Wenn Sie zum Abschied genaue Vorstellungen<br />
haben, dann erstellen Sie am besten eine Bestattungsverfügung.<br />
Hier können Sie alles bestimmen, was Ihnen wichtig<br />
ist. Das beginnt bei der Auswahl der Musik, dem<br />
Ort und Umfang der Trauerfeier, Gästelisten bis hin<br />
zur gewünschten Beisetzungsart.<br />
Wenn Sie es wünschen (und können) sparen Sie die<br />
Summe für die Begleichung der Bestattungskosten<br />
auf einem z.B. Tagesgeldkonto an.<br />
Übrigens: Die Bestattungsverfügung gehört auf keinen<br />
Fall in das Testament (das wird in der Regel erst<br />
nach der Bestattung eröffnet).<br />
<strong>Gut</strong> informiert<br />
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