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Gut 06 2018

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Vorsorgevollmacht<br />

Sie empfi ehlt sich zur Vorsorgemaßnahme für den<br />

Fall, dass Sie sich nicht mehr mitteilen können. Das<br />

ist schnell passiert - denken Sie beispielsweise an<br />

einen Unfall mit dem Auto oder einfach nur an die<br />

Treppe...<br />

Sie ermächtigen mit einer Vorsorgevollmacht eine<br />

Person Ihres Vertrauens im Falle einer Notlage für<br />

Sie zu entscheiden. Dies ist ein enormer Vertrauensbeweis,<br />

mit sehr weitreichenden Entscheidungsbefugnissen<br />

verbunden und sollte deshalb nur absolut<br />

vertrauenswürdigen Menschen gegeben werden.<br />

Möchten Sie das nicht, dann können Sie eine<br />

... richtig abwickeln<br />

Vollmacht, Verfügungen, Testament<br />

Betreuungsverfügung<br />

erteilen. Auch hier können Sie alles in Ihrem Sinne<br />

regeln. Sie beauftragen zur Wahrnehmung Ihrer<br />

Interessen jedoch das Gericht mit der Bestellung<br />

eines Betreuers. Auch hier können Sie die Person<br />

bestimmen, die letztendlich die Betreuung übernehmen<br />

soll - oder welche auf keinen Fall bestimmt<br />

werden darf. Im Unterschied zur Vollmacht, mit der<br />

der Vollmachtnehmer „freie Hand“ bei seinen Entscheidungen<br />

hat, kontrolliert das Gericht bei einer<br />

Verfügung die Betreuungsperson.<br />

Testament<br />

Möchten Sie Ihren Nachlass anders als in der gesetzlichen<br />

Erbfolge vorgesehen vererben, dann<br />

empfi ehlt sich ein Testament. Es muss eigenhändig<br />

(handschriftlich) verfasst und unterschrieben werden.<br />

Widerruf / Änderung jederzeit möglich<br />

Das ist ganz wichtig. Nichts ist in Stein gemeißelt,<br />

wenn Sie sich für eine Vollmacht, Verfügung oder<br />

ein Testament entscheiden. Sie können jederzeit<br />

Änderungen in Ihrem Sinne vornehmen. Es kann<br />

sich ja mal die „Sachlage“ ändern...<br />

Fehler vermeiden<br />

Bei allen vorgenannten Schriftstücken kann man als<br />

Laie sehr schnell schwerwiegende Formulierunsfehler<br />

machen, die im schlimmsten Fall später nicht<br />

mehr korrigiert werden können. Deshalb ist es ratsam,<br />

einen Notar um Hilfe zu bitten.<br />

Sie sind Organspender?<br />

Die behandelnden Ärzte fragen machmal nach, ob<br />

der Verstorbene Organspender war.<br />

Wenn Sie bewußt diese Entscheidung treff en wollen,<br />

dann sollten Sie einen Organspendeausweis<br />

ausfüllen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie auf keinen<br />

Fall Ihre Organe spenden möchten.<br />

Ohne Ausweis (eine dokumentierte Willensäußerung)<br />

ist es für Ihre Angehörigen häufi g unglaublich<br />

schwer, die richtige Entscheidung zu treff en.<br />

Bestattungsverfügung<br />

Wenn Sie zum Abschied genaue Vorstellungen<br />

haben, dann erstellen Sie am besten eine Bestattungsverfügung.<br />

Hier können Sie alles bestimmen, was Ihnen wichtig<br />

ist. Das beginnt bei der Auswahl der Musik, dem<br />

Ort und Umfang der Trauerfeier, Gästelisten bis hin<br />

zur gewünschten Beisetzungsart.<br />

Wenn Sie es wünschen (und können) sparen Sie die<br />

Summe für die Begleichung der Bestattungskosten<br />

auf einem z.B. Tagesgeldkonto an.<br />

Übrigens: Die Bestattungsverfügung gehört auf keinen<br />

Fall in das Testament (das wird in der Regel erst<br />

nach der Bestattung eröffnet).<br />

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